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EuLabMolBioVorRV

§ 1

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie gilt das Übereinkommen vom 10. Mai 1973 zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR210050973

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 714f2f281190370c139ed7617cf718747a17272623da5cad5c5a6ecb2d9ae05d

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