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EUBeitrG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2012 +++)

Das G wurde als Artikel 1 G v. 7.12.2011 I 2592 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 25 Abs. 1 dieses G am 1.1.2012 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 21 G v. 26.6.2013 I 1809

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR259210011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 64970c281ccb33bdc48c9ee53a56ccff2b9f8103a2db0847dcaa792adb8b1fec

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