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EuAbgG

§ 2Freies Mandat

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 11.7.2014 I 906

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004130979

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5099690730fdf5c8d1c85cba6d3dd89fac67cb208d973f1cbdbd9bae337f7778

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