Europäische Union

2005/217/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Mai 2004 über die Beihilfen Dänemarks für TV2/DANMARK (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1814) (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2006-03-23

Quellenkennung: 32006D0217. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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r nicht der Ansicht, dass die dänischen Behörden wie ein privater marktwirtschaftlicher Investor gehandelt haben. Man kann daher nicht davon ausgehen, dass die dänischen Behörden sorgfaltig geprüft und ermittelt haben, mit welcher Investition sie ihren Gewinn hätten maximieren können. Außerdem floss der Gewinn nicht nach den Bestimmungen über Kapitalspritzen zu transparenten Bedingungen mit ausdrücklichem Beschluss für einen bestimmten Zweck in das Stammkapital von TV2. Wie oben näher erläutert, verlangten die dänischen Behörden keine Rendite aus ihrer Investition. Auch erfolgte die Reinvestition der Jahresgewinne von TV2 durch den dänischen Staat nicht nach dem Prinzip eines marktwirtschaftlich handelnden Investors. (125) Die einzige Ausnahme bildet die Kapitalspritze zugunsten der Digitalisierung der Produktionsausrüstungen von TV2. Die Kommission nimmt den Standpunkt der dänischen Behörden zur Kenntnis, wonach dieses Kapital nicht als freies Kapital angesehen werden kann. Laut Jahresabschluss von TV2 für das Jahr 1997 wurde in der Medienkommission beschlossen, dass TV2 bis Ende 2000 die Produktionsausrüstungen digitalisieren sollte. 300 Mio. DKK wurden für die Digitalisierung sowohl von TV2 als auch der regionalen Sender zur Verfügung gestellt. Im Jahr 1997 erhielt TV2 167 Mio. DKK für diesen Zweck. Die Kommission ist daher auch der Meinung, dass die Mittelübertragung auf einem klaren Beschluss beruhte und zweckgebunden war. (126) Letztendlich wurden diese Mittel aber nur zum Teil im Sinne des Beschlusses verwendet. Ende 2000, als die Digitalisierung hätte abgeschlossen werden sollen, hatte TV2 nur 14,3 Mio. DKK aus den 167 Mio. DKK investiert. Am Ende des Untersuchungszeitraums waren nur 95 Mio. DKK in Digitalisierungsausrüstungen investiert worden. Am 1. Januar 2003 wurden die restlichen 72 Mio. DKK dieser Mittel freigegeben und können infolgedessen von TV2 für jeden beliebigen Zweck verwendet werden. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass der Restbetrag, der mit jedem anderen Bargeldzuschuss zu den Betriebsausgaben von TV2 vergleichbar ist, zur Überkompensierung führen kann. Dieser Restbetrag wird daher bei der Berechnung der Überkompensierung berücksichtigt. (127) Aufgrund dieser Argumente kommt die Kommission bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit zu dem Ergebnis, dass TV2 tatsächlich eine Überkompensierung in Höhe von 628,2 Mio. DKK (84,3 Mio. EUR) erhalten hat. (128) Wie in der Einleitung beschrieben ist, führt TV2 auch eine Reihe kommerzieller Aktivitäten durch. Im Vergleich zu den gesamten Aktivitäten von TV2 fallen diese jedoch nicht ins Gewicht. Die Unkosten dieser kommerziellen Aktivitäten wurden nach der in der Rundfunkmitteilung beschriebenen Methode zugeordnet, es wurde also keine Vollkostenrechnung vorgenommen. Was den Vorteil betrifft, den TV2 durch den Zugang zur Sendefrequenz genießt, ist die Kommission der Ansicht, dass dies auf den öffentlichen Dienstleistungsauftrag beschränkt ist. Die Kommission ist auch der Ansicht, dass Finanzierungskosten (Zinsvorteile) gemäß der Rundfunkmitteilung in vollem Umfang der öffentlich-rechtlichen Tätigkeit zugeordnet werden können. (129) Zur Neutralisierung der Steuerbefreiung, die für die öffentlichen Dienstleistungen galt, wurde 30 % des Gewinns aus den kommerziellen Aktivitäten auf den öffentlich-rechtlichen Bereich übertragen. Das ist erst seit 2001 erfolgt. Die Kommission bestätigt deshalb, dass es auf dem Fernsehmarkt möglicherweise zu einer Verzerrung kam, da TV2 bei der Festlegung seiner Preise die Körperschaftssteuern nicht einrechnen musste. In Zukunft dürfte allerdings kein solcher Vorteil mehr vorhanden sein, weil die Mittelübertragung durch den Neutralisierungsmechanismus die Steuerbefreiung ausgleicht. Dies spielt auch bei der Berechnung der Höhe der Überkompensierung in der Vergangenheit keine Rolle, da die gesamten Einnahmen aus diesen kommerziellen Aktivitäten verwendet wurden, um die Nettokosten des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu mindern. (130) TV2 hatte mit seinen kommerziellen Internet-Aktivitäten Verlust gemacht. Da diese Aktivitäten nicht unter den öffentlichen Dienstleistungsauftrag fallen, dürfen hierfür keine staatlichen Beihilfen gezahlt werden. Da außerdem keine weiteren unabhängigen Tätigkeiten ausgeübt wurden, sind keine Gewinne aus kommerziellen Aktivitäten vorhanden, mit denen die Verluste bei den Internet-Aktivitäten ausgeglichen werden könnten. Wettbewerbsschädigendes Verhalten auf kommerziellen Märkten (131) Wie in der Rundfunkmitteilung erklärt, ist die Kommission der Auffassung, dass wettbewerbsschädigendes Verhalten als nicht zwangsläufig durch die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags bedingt betrachtet werden darf. Unter Randnummer 58 der Mitteilung heißt es: „So könnte eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt, sofern niedrigere Einnahmen durch staatliche Beihilfen ausgeglichen werden, geneigt sein, die Preise für Werbung oder andere nicht öffentlich-rechtliche Tätigkeiten auf dem Markt zu drücken, um die Einnahmen der Konkurrenz zu schmälern. (…) Wann immer eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt die Preise für nicht öffentlich-rechtliche Tätigkeiten unter das Niveau drückt, das ein effizienter kommerzieller Anbieter in einer ähnlichen Situation zur Deckung seiner Kosten für die isolierte Erzeugung der entsprechenden Tätigkeit benötigen würde, deutet dies auf eine Überkompensierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen hin.“ (132) TvDanmark hat Belege dafür vorgelegt, dass die Anstalt die Unkosten der nicht bezuschussten Fernsehtätigkeiten nicht decken kann, wenn sie die gleichen Preise ansetzen würde wie TV2. TvDanmark stellt seine Kosten den Preisen gegenüber, die TV2 für TRP 21-50 berechnet. (133) Die Kommission muss zunächst die Gültigkeit dieses Vergleichs prüfen, indem sie untersucht, ob die Lage von TvDanmark mit der von TV2 vergleichbar ist und ob TvDanmark ein effizienter Betreiber ist. (134) Zuerst muss die Kommission beurteilen, ob sich TvDanmark in einer ähnlichen Lage befindet wie TV2. Die Kommission stellt Folgendes fest: TV2 hat einen Zuschaueranteil von etwa 35 %, während der Zuschaueranteil von TvDanmark bei etwa 15 % liegt. Auch die Anteile am Werbemarkt unterscheiden sich erheblich. Der Marktanteil von TV2 liegt bei 60 %, während der Marktanteil von TvDanmark etwa 8 % beträgt. Der Umsatz von TV2 aus Werbetätigkeiten beträgt fast das Fünffache des Werbeumsatzes von TvDanmark. Außerdem ist TV2 der einzige Sender, der 100 % der Bevölkerung erreicht, während TvDanmark 2 77 % erreicht, und TvDanmark 1 noch weniger. Aus diesen Gründen kann TvDanmark nicht direkt mit TV2 verglichen werden. (135) Zweitens muss die Kommission prüfen, ob TvDanmark ein effizienter Betreiber auf dem Markt ist. Das kann anhand der üblichen Bilanzkennzahlen und anhand eines Vergleichs der Ergebnisse des Betreibers mit den durchschnittlichen Ergebnissen im betreffenden Mitgliedstaat festgestellt werden. Bei dieser Analyse muss die Größe der Unternehmen und ihre jeweilige Kostenstruktur berücksichtigt werden. Wie bereits dargelegt, befinden sich die Betreiber auf dem dänischen Markt nicht in einer vergleichbaren Lage und ein direkter Vergleich der Kennzahlen ist daher nicht möglich. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass eine Auswertung der Kennzahlen in dieser Sache nicht angebracht ist. (136) Die Kommission hat stattdessen die finanziellen Ergebnisse von TvDanmark und SBS Broadcasting ausgewertet. Diese Auswertung brachte keine eindeutigen Ergebnisse darüber, ob die Verluste auf hohe Anschaffungskosten bei der Unternehmensgründung, die TvDanmark noch immer nicht wettmachen konnte, zurückzuführen sind oder ob TvDanmark tatsächlich nicht effizient wirtschaftet. Trotz mehrerer Auskunftsersuchen hat die Kommission bisher keine Daten über die dritte Fernsehgesellschaft, TV3, erhalten und kann daher keinen Vergleich mit dem dritten Betreiber auf dem Markt anstellen. Die Kommission kann daher nicht eindeutig feststellen, ob die Verluste von TvDanmark ein Ergebnis der Preispolitik von TV2 sind oder ob sie auf andere Tatsachen zurückzuführen sind, auf die TvDanmark selbst Einfluss hat. (137) Da also nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob TvDanmark ein effizienter Betreiber ist und da ein direkter Vergleich zwischen den beiden Betreibern nicht möglich ist, vertritt die Kommission die Auffassung, dass diese Prüfung in diesem Fall keinen Aufschluss gibt. Sie hat daher die Preispolitik von TV2 und die Daten über den Werbemarkt daraufhin eingehender geprüft, ob TV2 im Untersuchungszeitraum versucht hat, seine Werbeeinnahmen zu maximieren. (138) Die Kommission hat zunächst die Preise der beiden Betreiber verglichen und die Preispolitik von TV2 untersucht. Sie hat sich dabei auf die Jahre 1998 bis 2002 konzentriert, weil TV2 nach Angabe des Beschwerdeführers in diesen Jahren mit dem Preisdumping auf dem Werbemarkt begann. Weiter hat sie einen Vergleich der Werbeausgaben in Dänemark und der in der gesamten EU, insbesondere den anderen nordischen Staaten, angestellt. Schließlich wurden die Kontaktpreise in allen skandinavischen Ländern für alle Medien verglichen. (139) Die dänische Wettbewerbsbehörde untersucht zurzeit das Verhalten von TV2 auf dem Werbemarkt. Die folgende Einschätzung greift in keiner Weise dem Ausgang dieser Untersuchung vor. Werbungspreise (140) Die Zuschauerzahlen und Zuschauerzusammensetzung, der Inhalt der Programme, der höchstzulässige Werbungsanteil und die Finanzierungsstruktur der Fernsehprogramme sind Faktoren, die sich auf den Wettbewerb auf dem Werbemarkt auswirken. Daher unterscheiden sich auch die Preise der einzelnen Fernsehanstalten. Die Sendeanstalten verkaufen auch eine Reihe von „Produkten“, für die unterschiedliche Preise gezahlt werden ( 36 ). (141) Die Sendeanstalten gewähren erhebliche Preisnachlässe. Es ist daher nicht zweckmäßig, die Listenpreise für Fernsehwerbespots zu vergleichen. Die Fernsehwerbung wird überwiegend (etwa 90 % der gesamten landesweiten Werbung) auf der Grundlage von Jahresverträgen ausgestrahlt. In diesem Fall gewähren die Sendanstalten Rabatte. Darüber hinaus gibt es verschiedene weitere Rabatte (für neue Werbekunden, weniger attraktive Sendezeiten, weitere Mengenrabatte usw.). Diese Verträge werden durch so genannte Medienagenturen ausgehandelt und geschlossen. (142) Um einen Vergleich zwischen den verschiedenen Sendern zu ermöglichen, muss der Durchschnitt der verschiedenen Preise ermittelt werden. Die unten stehende Tabelle zeigt die Durchschnittspreise für die Zielgruppe TRP 21-50. Zum Erhalt dieser Preise wurde der landesweite Werbeumsatz der Sendeanstalten durch die TRP 21-50 geteilt: ( 37 ) Tabelle 3   1998 1999 2000 2001 2002 TVDanmark (EUR) 283 270 252 251 211 TV2 (EUR) 480 409 364 381 325 Differenz (EUR) 197 139 112 130 114 Verhältnis der CPP von TVDanmark zu den CPP von TV2 ()( %) 58,9 66,0 69,3 65,9 64,9 Durchschnittliche CPP von TV2 für TRP 21-50 nach Verbreitung gewichtet (0,7) (EUR) 336 286 255 267 228 Verhältnis der CPP von TVDanmark zu den gewichteten CPP von TV2 ( %) 84,2 % 94,3 % 99,0 % 94,1 % 92,7 % (1)   CPP steht für „Cost Per Point“, also Werbekosten pro Bewertungspunkt (entweder GRP oder TRP). (143) Die oben stehenden Zahlen zeigen, dass der TRP 21-50-Preis von TvDanmark etwa 30 bis 40 % unter dem Preis von TV2 gelegen hat. Wie die Kommission in der Entscheidung über die staatliche Beihilfe zugunsten von France 2 und France 3 festgestellt hat, steht die durchschnittliche Anzahl der Kontakte in direkter Relation zu dem durchschnittlichen Nettopreis pro Kontakt auf dem Fernsehwerbemarkt ( 38 ). Ein Preisunterschied zwischen den Sendeanstalten kann daher auf die unterschiedliche Fähigkeit zur Erhöhung der Einschaltquoten zurückzuführen sein. In einer solchen Situation muss untersucht werden, ob die tatsächlichen Preisunterschiede marktbedingt sind. (144) Im Unterschied zu dem französischen Beihilfeverfahren kann in dieser Sache nur für zwei Betreiber eine Auswertung vorgenommen werden. Die lineare Regression wird deshalb auf der Grundlage der Preise dieser beiden Betreiber berechnet und dürfte kaum statistisch erheblich sein. Infolgedessen wird sich nicht feststellen lassen, ob die Regressionslinie einen angemessenen Neigungswinkel hat. (145) Um zu untersuchen, ob die Preisunterschiede zwischen den beiden Betreibern marktbedingt waren, wurde ein Berichtigungsfaktor angewandt, um die stärkere Position von TV2 auf dem Markt auszugleichen. Der Berichtigungsfaktor wurde auf der Grundlage von Berechnungen der Medienagenturen festgelegt. Er orientiert sich an dem Zuschaueranteil, der in der gewünschten Zielgruppe erreicht werden kann, wenn 100 TRP 21-50 von TvDanmark und von TV2 gekauft werden. TvDanmark erreicht durchschnittlich etwas über 30 Prozent weniger Zuschauer als TV2 (beim Kauf von 100 TRP 21-50). Wenn man diesen Berichtigungsfaktor anwendet, sind die Preisunterschiede nicht mehr so groß. Es ist festzustellen, dass der Preis von TV2 immer noch etwas über dem von TvDanmark liegt. Offensichtlich ist der Preisunterschied daher marktbedingt. Aber man muss mit dieser Schlussfolgerung etwas vorsichtig sein, denn man darf nicht vergessen, dass ein solcher Berichtigungsfaktor unmöglich alle Unterschiede zwischen den Sendern berücksichtigen kann. (146) Die Kommission nimmt auch den Standpunkt des Beschwerdeführers zur Kenntnis, wonach der eigentliche Wettbewerb auf dem Fernsehwerbemarkt weder die Listenpreise noch die durchschnittlichen GRP- oder TRP-Preise betrifft. Hingegen machen sich die Betreiber nach Angaben von TvDanmark bei den so genannten Grenzpreisen Konkurrenz. Diese Grenzpreise hätten sich aus der stärkeren Position von TV2 auf dem Markt ergeben. Wenn Werbekunden ihre Werbeziele erreichen wollen, müssen sie einen gewissen Anteil an Bewertungspunkten bei TV2 erwerben. Bei diesen so genannten inframarginalen Punkten gab es keinen Wettbewerb, und TV2 erzielte mit diesen Punkten einen Gewinnüberschuss. Somit konkurrieren die Betreiber bei den übrigen Bewertungspunkten und damit bei den Grenzpreisen. TvDanmark vertritt die Meinung, dass diese Preise noch unter den Durchschnittspreisen in der vorstehenden Tabelle lägen. (147) Ungeachtet der Frage, ob dies zutrifft, ist die Kommission der Ansicht, dass ein solches Verhalten wegen der starken Position von TV2 auf dem Markt möglich gewesen wäre. Bei dieser Untersuchung muss aber festgestellt werden, ob das Verhalten von TV2 auf dem Werbemarkt nicht auf die Maximierung der Einnahmen ausgerichtet war. Es ist nicht auszuschließen, dass TV2 die Preise niedrig gehalten hat, um seinen hohen Marktanteil nicht zu verlieren. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass das Unternehmen nicht danach strebte, seinen Gewinn zu maximieren. Das Preisverhalten von TV2 im Untersuchungszeitraum (148) Wie vorstehend festgestellt, lagen die Preise von TV2 im Untersuchungszeitraum über denen von TvDanmark. Auch steht fest, dass das Preisniveau trotz Steigerungen bei den Listenpreisen in diesem Zeitraum sank. TV2 hat nämlich größere Rabatte gewährt. (149) Die Preisuntersuchung zeigt jedoch nicht, ob die Preisentwicklung tatsächlich zur Senkung der Werbeeinnahmen insgesamt und dadurch zu einem erhöhten Bedarf an staatlichen Mitteln beitrug. Um diese Frage zu beantworten, hat die Kommission in der Tabelle unten das Preisverhalten von TV2 und die Folgen für die Werbeeinnahmen von TV2 insgesamt untersucht. (150) Wie in den folgenden Absätzen dargestellt, hat TV2 im Untersuchungszeitraum die Preise wiederholt erhöht bzw. gesenkt (durch höhere Rabatte). Die unten stehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Werbeeinnahmen von TV2 im Zeitraum 1998-2002, als TV2 nach Angabe des Beschwerdeführers die Preise auf dem dänischen Markt gedrückt hat (Angaben in Mio. DKK): Tabelle 4 (Mio. DKK)   1998 1999 2000 2001 2002 Werbeeinnahmen in ganz Dänemark 1 008 884 (– 11,3 %) 959 (+ 8,5 %) 879 (– 8,3 %) 884 (– 0,6 %) (151) Im Jahr 1997 traf TV2 die strategische Entscheidung, seine Kapazitäten nicht noch stärker auszuschöpfen, sondern im Jahr 1998 die Preise zu erhöhen. Eine weitere Preiserhöhung erfolgte im Jahr 1999. Nach Angaben der dänischen Behörden war die Wettbewerbslage im Jahr 1999 so angespannt, dass TV2 infolge der Preiserhöhung Probleme bekommen hat. Die Werbeeinnahmen von TV2 seien um 10 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. (152) Im Jahr 2000 erwartete TV2 eine erhebliche Verschärfung des Wettbewerbs und erhöhte die Preise nicht. Die Preise fielen sogar, nachdem TV2 ein neues Rabattsystem eingeführt hat. Infolgedessen erhöhte TV2 die Kapazitätsausschöpfung um 33 % gegenüber dem Vorjahr. Die Preispolitik führte aber zu einer Erhöhung des landesweiten Werbeumsatzes um 8,4 %. Im Jahr 2001 hob TV2 die Preise noch einmal an. Trotz der höheren Preise fielen die Werbeeinnahmen und die Kapazitätsausschöpfung von TV2 auf das Niveau vom Jahr 1999. Im Jahr 2002 senkte TV2 die Preise erneut, woraufhin der Gesamtumsatz leicht rückläufig war. Das Geschäft auf dem Werbemarkt lief aber insgesamt sogar noch schlechter in diesem Jahr. (153) Daraus kann gefolgert werden, dass die umfangreichen Rabatte zu einem Rückgang des Preisniveaus geführt haben. TV2 war imstande, die fallenden Preise durch eine bessere Kapazitätsauslastung auszugleichen. Da die Wettbewerber nicht über die gleiche Kapazitätsreserve verfügten, haben sie nicht die gleiche Möglichkeit gehabt. Um auf dem Markt mithalten zu können, mussten sie TV2 folgen. In den Jahren, in denen TV2 seine Preise erhöhte, gingen seine Werbeumsätze insgesamt zurück. Als TV2 die Preise senkte, konnte das Unternehmen dagegen seinen Gesamtumsatz erhöhen. Die Kommission folgert daher, dass die Preissenkungen bei TV2 Einnahmensteigerungen zur Folge hatten. Daher deutet das Preisverhalten von TV2 nicht darauf hin, dass TV2 nicht nach einer Gewinnmaximierung strebte. Fernsehwerbungsausgaben in Dänemark und in der EU im Vergleich (154) Der Vergleich der Preise der dänischen Betreiber und die Untersuchung des Preisverhaltens von TV2 haben keine Erkenntnisse darüber erbracht, ob das Preisniveau auf dem dänischen Markt für Fernsehwerbung zu niedrig war. Die niedrigen Preise könnten darauf zurückzuführen sein, dass TV2 seine beherrschende Position dazu genutzt hat, die gesamten Fernsehwerbungsausgaben unter das Niveau zu drücken, das sich unter normalen Wettbewerbsverhältnissen ergeben hätte. (155) Um diese Frage zu klären, hat die Kommission Wirtschaftsdaten über den Werbungsmarkt in sämtlichen EU-Staaten ausgewertet und mit Dänemark verglichen. Da der dänische Markt für Fernsehwerbung vor allem mit dem der anderen nordeuropäischen Staaten vergleichbar ist, hat die Kommission auch einen Vergleich der Daten von Dänemark und mit denen der anderen nordischen Staaten (Finnland, Schweden und Norwegen) durchgeführt ( 39 ). Ausgewertet wurden folgende Schlüsselzahlen für die Fernsehwerbungsausgaben: 1. Verhältnis der Fernsehwerbungsausgaben zu den gesamten Werbungsausgaben, 2. Pro-Kopf-Fernsehwerbungsausgaben und 3. Anteil der Fernsehwerbungsausgaben am BIP. In der folgenden Tabelle sind diese Schlüsselzahlen aufgeführt ( 40 ): Tabelle 5 Schlüsselzahlen der Fernsehwerbungsausgaben in Dänemark, der EU und in den anderen nordischen Ländern     1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Anteil der Fernsehwerbungsausgaben an den gesamten Werbungsausgaben (in %) DK EU Nordeuropa 27 35 24 29 37 25 29 37 26 30 37 27 28 37 27 27 37 27 27 37 26 Pro-Kopf-Fernsehwerbungsausgaben (in EUR) DK EU Nordeuropa 39 37 32 44 40 36 48 45 41 51 49 44 46 53 45 47 60 54 44 58 49 Anteil der Fernsehwerbungsausgaben am BIP (in ‰) DK EU Nordeuropa 1,49 2,20 1,45 1,61 2,34 1,51 1,70 2,46 1,62 1,77 2,58 1,72 1,51 2,70 1,66 1,45 2,88 1,73 1,34 2,71 1,55 Quelle: Europäische Beobachtungsstelle für audiovisuelle Medien, Eurostat. (156) Der oben stehenden Tabelle ist zu entnehmen, dass der Anteil der Ausgaben für Fernsehwerbespots an den gesamten Werbeausgaben in Dänemark (27 %) unter dem EU-Durchschnitt (37 %) lag. Die Angaben zeigen aber, dass generell ein Unterschied zwischen Nord- und Südeuropa besteht ( 41 ). In den südlichen Mitgliedstaaten liegen die Fernsehwerbungsausgaben deutlich über denen in den nördlichen Mitgliedstaaten ( 42 ). Ein solcher Unterschied ist auch beim Anteil der Fernsehwerbungsausgaben am BIP ( 43 ) festzustellen. Auch die Pro-Kopf-Fernsehwerbungsausgaben unterscheiden sich von einem Mitgliedstaat zum anderen erheblich ( 44 ). Ein Vergleich dieser Angaben nur für die nordischen Länder zeigt ein ähnliches Ausgabenmuster in Dänemark wie in den anderen nordischen Ländern. (157) Die Kommission ist daher zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen klaren und eindeutigen Beleg dafür gibt, dass der dänische Markt für Fernsehwerbung durch das Preisverhalten von TV2 systematisch und konsequent unter Druck stand. Preisvergleich mit anderen Medien (158) Der Beschwerdeführer legte auch länderübergreifende Kontaktpreisvergleiche für einen Medientyp (ausgedrückt in CPM ( 45 )) sowie Vergleiche aller Medien in einem Land vor. Gegenstand des Preisvergleichs sind die Ausgaben, die nötig sind, um 1 000 Einzelpersonen mit einer Werbung in den Druckmedien oder im Fernsehen in Dänemark, Norwegen und Schweden zu erreichen ( 46 ). (159) Diese Angaben zeigen, dass Fernsehwerbespots in Dänemark nicht so teuer sind wie in Schweden und Norwegen ( 47 ), während es sich bei den Printmedien umgekehrt verhält ( 48 ). (160) Die Kommission kann aber nicht bestätigen, wie zuverlässig die vorgelegten Daten sind, und es gibt keine amtlichen Daten. In Anbetracht dessen, dass nur begrenzt Daten vorliegen und diese etwaige kulturelle Unterschiede nicht berücksichtigen, kann die Kommission keine gültige Schlussfolgerung über das Kontaktpreisniveau für die verschiedenen Medien in den skandinavischen Staaten ziehen. (161) Die Kommission schlussfolgert daher, dass TV2 während des Untersuchungszeitraums die höchsten Werbepreise auf dem dänischen Markt hatte, da die Preise von TV2 für sein Produkt je nach Reichweite in der relevanten Zielgruppe 15 bis 40 % über denen der Wettbewerber lagen. Verglichen mit Schweden und Norwegen liegen die Preise in Dänemark etwa 20 % niedriger. (162) In Anbetracht dieser Berechnungen ist die Kommission hinsichtlich staatlicher Beihilfen der Meinung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine eindeutigen Beweise dafür vorliegen, dass TV2 nicht versucht hätte, seine Werbeeinnahmen zu maximieren, und dass dieses Verhalten zu einem erhöhten Bedarf an staatlichen Mitteln geführt hätte. Die Kommission ist in jedem Fall der Ansicht, dass die Verluste, die TV2 bei seinen Werbeaktivitäten erlitten haben könnte, die schon festgestellte Überkompensierung nicht übersteigen. SCHLUSSFOLGERUNG (163) Aus den oben angegebenen Gründen kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass TV2 mit den staatlichen Beihilfen, die Gegenstand dieser Untersuchung sind, um 628,2 Mio. DKK (84,3 Mio. EUR) überkompen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.