Europäische Union

2012/542/EU: Beschluss der Kommission vom 21. März 2012 über die Maßnahme SA.31479 (2011/C) (ex 2011/N), die das Vereinigte Königreich zugunsten der Royal Mail Group durchführen will (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 1834) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32012D0542. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en sind, müssen die Rentensysteme keinen Inflationsausgleich für die gesamten Leistungen im Zeitraum zwischen Aufgabe der Beschäftigung und Renteneintritt zahlen. Das RMPP zahlt jedoch für alle entsprechenden Leistungen einen Inflationsausgleich. Das Vereinigte Königreich konnte keine genaue Zahlen zu privatwirtschaftlichen Systemen vorlegen, die aufgeschobene Renten von Beschäftigten, die vor 1991 ausgeschieden sind, ebenfalls neu bewerten. Es versichert aber, dass eine deutliche Mehrheit der Systeme keine derartige Neubewertung vornehme. Bei der Berechnung der außergewöhnlichen Verbindlichkeiten in Höhe von 1,1 Mrd. GBP wird ohne hinreichende Begründung angenommen, dass 75 % aller privatwirtschaftlichen Systeme keine derartigen Zusatzleistungen anbieten. (187) Anders als beim RMPP müssen vor 1997 erworbene Rentenansprüche grundsätzlich nicht angehoben werden, nachdem die ersten Leistungen an die jeweiligen Mitglieder erfolgt sind. 36 % der privatwirtschaftlichen Systeme garantieren aber ebenso wie der RMPP eine inflationsgerechte Erhöhung. Die anderen privatwirtschaftlichen Systeme garantieren keine Anhebung im gleichen Umfang. Dennoch war es in der Vergangenheit üblich, dass die meisten Systeme nach eigenem Ermessen Erhöhungen beschlossen, die nahe an die garantierten Anhebungen herankamen. Der Experte des Vereinigten Königreichs bezweifelt, dass diese Praxis in Zukunft fortgesetzt wird, da auch die privatwirtschaftlichen Systeme Defizite verzeichnen und möglicherweise Kürzungen vorzunehmen werden. Die berechneten übernommenen Kosten in Höhe von 1,9 Mrd. GBP hängen in starkem Maße von den Annahmen über das künftige Vorgehen der privatwirtschaftlichen Systeme ab und sind daher die am wenigsten robuste Schätzung von den vier übernommenen Kostenelementen. (188) Wie das Vereinigte Königreich selbst zugibt, kann eine Analyse der übernommenen Kosten, die zum Vergleich ein Durchschnittssystem heranzieht, angesichts der Vielfalt der Rentensysteme im Vereinigten Königreich und des Mangels an genauen Vergleichsdaten aus den vergangenen 20 bis 30 Jahren nur Näherungswerte ergeben. Das Vereinigte Königreich hält die Schätzungen der vier Kostenelemente, die sich auf die Erfahrung ihres Experten stützen, für annehmbar, gibt aber zu, dass der Vertrauensgrad und die Menge an externen stützenden Daten für die einzelnen Elemente unterschiedlich sind. (189) Die Kommission geht davon aus, dass die Schätzung der übernommenen Kosten hinsichtlich des Renteneintrittsalters und der Entlassungsabfindungen zuverlässig sind, weil sie anhand objektiver Daten berechnet wurden. Als Zwischenergebnis ihrer Bewertung stellt die Kommission daher fest, dass die vom Vereinigten Königreich vorgelegten Daten zur Außergewöhnlichkeit der Rentenverbindlichkeiten eine (teilweise) Entlastung vom Rentendefizit hinreichend begründen würden, soweit sich die Beihilfe auf die übernommenen Kosten dieser beiden Elemente beschränkt. (190) Bei den anderen beiden Elementen hängt der Grad der Außergewöhnlichkeit wesentlich von den Annahmen des Experten ab. Die Kommission erkennt an, dass der RMPP großzügigere Leistungen als die durchschnittlichen privatwirtschaftlichen Systeme erbracht hat, doch es ist schwierig, sie genau zu quantifizieren. (191) Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass die vorgelegte Expertenstudie zwar auf vertretbaren Annahmen hinsichtlich der außergewöhnlichen Rentenverbindlichkeiten infolge von Frühverrentung und Entlassungsabfindungen basiert, dass aber (historische) Daten zu den anderen Ursachen für die Außergewöhnlichkeit fehlen und sie deshalb nicht als zuverlässig genug angesehen werden kann, um eine vollständige Entlastung vom Rentendefizit des RMPP zu rechtfertigen. (192) Zudem geht die Kommission davon aus, dass die RMG durch eine vollständige Entlastung vom Rentendefizit in Bezug auf seine Rentenverbindlichkeiten eine bessere Position erlangen würde als ihre Wettbewerber und andere britische Unternehmen. Tatsächlich weisen die meisten FTSE-100-Unternehmen (39) mit einem der RMG vergleichbaren Profil derzeit Rentendefizite in ihrer Bilanz aus, die durch die steigende Lebenserwartung der Mitglieder der Rentensysteme und durch die ungünstigen Bedingungen an den Börsen zustande kommen. (193) Um diese Schwierigkeiten bei der Bewertung der Vergleichbarkeit der Beihilfe auszuräumen, hat sich die Kommission die durchschnittlichen Rentendefizite von Unternehmen mit einem ähnlichen Profil wie dem der RMG angesehen. (194) Dem Vereinigten Königreich zufolge ist das Verhältnis aus Rentendefizit und EBITDA (Earnings before Interest, Tax, Depreciation, and Amortization — Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ein Maß für die relative Belastung durch die Rentenverbindlichkeiten und die Fähigkeit eines Unternehmens, solche Verbindlichkeiten zu finanzieren. Das Vereinigte Königreich hat die letzten verfügbaren Bilanzdaten von 2011 zu Rentendefiziten und EBITDA der FTSE-100-Unternehmen vorgelegt. Die Kommission stellt fest, dass die FTSE-100-Unternehmen ein Rentendefizit in Höhe von [16 bis 23 %] der EBITDA aufweisen. (195) Dagegen ist das Rentendefizit der RMG erheblich höher als ihre EBITDA, im Vergleich zu ihrer EBITDA von 2011 beispielsweise mehr als zwölf mal so hoch. Da das Briefgeschäft sehr arbeitsintensiv ist, wird die RMG besonders durch die gestiegenen Rentendefizite der leistungsorientierten Systeme belastet, die die RMG vor der Liberalisierung eingeführt hat. Im Vergleich zu anderen Unternehmen mit ähnlichem Profil ist die RMG daher in einer schlechteren finanziellen Situation, wenn es darum geht, die Rentendefizite aus den laufenden Einnahmen zu decken. (196) Die Kommission betrachtet das Verhältnis von Rentendefizit zu EBITDA als eine brauchbare Vergleichsgrundlage für das Rentendefizit, das allgemein auf britischen Unternehmen mit einem vergleichbaren Profil wie die RMG lastet. Beihilfen, die gewährt werden, um die RMG von den außergewöhnlichen Rentenverbindlichkeiten zu entlasten, können daher als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden, soweit die RMG nach der Gewährung der Beihilfe eine Verbindlichkeit in ihrer Bilanz ausweist, die mit dem Rentendefizit vergleichbar ist, das ein britisches Unternehmen vergleichbarer Größe in seiner Bilanz ausweist. Wenn man die FTSE-100-Unternehmen als Vergleichsgruppe heranzieht, die eine durchschnittliche Verbindlichkeit für Rentendefizite von [16 bis 23 %] ihrer EBITDA ausweisen, sollte die RMG ebenfalls eine Verbindlichkeit für ein Rentendefizit von [16 bis 23 %] ihrer EBITDA ausweisen. Auf diese Weise wird die Entlastung vom Rentendefizit auf die Rentenkosten beschränkt, die vergleichbare privatwirtschaftliche Unternehmen im Allgemeinen nicht haben. (197) Das Vereinigte Königreich hat das Verhältnis von Rentendefizit der RMG zur EBITDA auf der Grundlage der 2011 von der RMG erzielten EBITDA berechnet. Die Kommission hält die EBITDA von 2011 allerdings für ungeeignet, da sie wegen der finanziellen und operativen Schwierigkeiten der RMG in dem Jahr besonders niedrig war. (198) Für einen Vergleich des Rentendefizits hält die Kommission daher die prognostizierte durchschnittliche EBITDA für den Zeitraum 2010 bis 2015 für angemessen, weil damit berücksichtigt werden kann, dass die Gewinne der RMG in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach steigen werden. Da die durchschnittliche EBITDA auf […] Mio. GBP geschätzt wird, sollte die RMG nach der Entlastung ein Rentendefizit von 150 Mio. GBP in ihrer Bilanz ausweisen. (199) Um die Wirkung auf die Bilanz der RMG korrekt zu bewerten, sind weitere Klärungen erforderlich: i) da der Vergleich anhand der Gesamtbelastung eines Unternehmens durch sein Rentendefizit erfolgt, sollte das in den Vergleich einbezogene Defizit von 150 Mio. GBP die Defizite aller Rentensysteme beinhalten, die die RMG derzeit finanziert; ii) der Vergleichswert von 150 Mio. GBP stellt die Gesamtverbindlichkeit der RMG für übernommene Rentendefizite dar, die zum Zeitpunkt der Rentenentlastung am 1. April 2012 nach den allgemein anerkannten IAS-Regeln aufgelaufen sind. Schlussfolgerungen (200) Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Entlastung vom Rentendefizit nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c nur dann als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden kann, wenn es begrenzt wird und die RMG für ein Rentendefizit verantwortlich bleibt, welches dem durchschnittlichen Rentendefizit entspricht, das britische Unternehmen mit einem vergleichbaren Profil in ihrer Bilanz ausweisen. Wenn man das durchschnittliche Rentendefizit von FTSE-100-Unternehmen zum Vergleich heranzieht, muss die Entlastung vom Rentendefizit nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV als Ausgleich für übernommene Rentenkosten so begrenzt werden, dass die RMG zum Zeitpunkt der Entlastung am 1. April 2012 eine Verbindlichkeit von 150 Mio. GBP für die aufgelaufenen Defizite der von ihr finanzierten Rentensysteme in ihrer Bilanz ausweist. (201) Ferner stellt die Kommission fest, dass die Rentenentlastung anders als in früheren Fällen nicht die laufenden Rentenkosten der RMG betrifft, da sich die Entlastung auf das alte Rentendefizit beschränkt, das bis zum Zeitpunkt der Entlastung am 1. April 2012 aufgelaufen ist. Da der RMPP am 31. März 2008 für neue Mitglieder geschlossen wurde und seine derzeit aktiven Mitglieder einer Reduzierung ihrer Rentenleistungen zugestimmt haben, werden die leistungsorientierten Verpflichtungen der RMG im Laufe der Zeit zurückgehen. Die Kommission geht daher davon aus, dass die RMG in Zukunft keine Beihilfe als Ausgleich für übernommene Kosten für die nach dem 31. März 2012 für RMPP-Mitglieder auflaufende Rentenverbindlichkeiten mehr erhalten sollte. (202) Die Kommission betrachtet die Einhaltung dieser Bedingungen als Gewähr dafür, dass die RMG durch die Entlastung vom Rentendefizit hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeit für die aufgelaufenen Rentendefizite und die Zahlung der laufenden Rentenkosten keine bessere Position erlangen wird als ihre Wettbewerber. 5.2.2.   Vereinbarkeit der Maßnahmen zur Schuldenreduzierung mit dem Binnenmarkt nach Maßgabe der R&U-Leitlinien (203) Gemäß den R&U-Leitlinien muss eine Beihilfe, wenn sie nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar sein soll, den Kriterien in Abschnitt 3.2.2 der Leitlinien entsprechen: Förderungswürdigkeit (204) Im Sinne der R&U-Leitlinien befindet sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste aufzufangen, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben würden, wenn der Staat nicht eingreift. In den Leitlinien werden einige der üblichen Anzeichen für solche Unternehmen wie steigende Verluste, sinkende Umsätze oder Verlust des Reinvermögenswerts aufgeführt. (205) Wie in Abschnitt 3.4 der Eröffnungsentscheidung ausgeführt wurde, ist die RMG gemäß Abschnitt 2.1 der R&U-Leitlinien ein Unternehmen in Schwierigkeiten, das die üblichen Anzeichen dafür aufweist, z. B. ein negatives Reinvermögen von etwa 3 000 Mio. GBP in der Bilanz vom März 2011, einen Einnahmenrückgang zwischen 2008 und 2011 um 3 % und einen negativen Cashflow vor Zinsen von ca. […] Mio. GBP im Geschäftsjahr 2011/2012. (206) Durch die Entlastung vom Rentendefizit, die die Kommission als eine mit dem Binnenmarkt zu vereinbarende Beihilfe gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV zum Ausgleich der übernommenen Rentenkosten ansieht, sofern die RMG danach 150 Mio. GBP in ihrer Bilanz ausweist, werden die Verbindlichkeiten der RMG reduziert und ihr Cashflow wird verbessert, doch damit sind die Finanzprobleme der RMG noch nicht gelöst. Selbst nach der Entlastung vom Rentendefizit bleibt der erwartete Cashflow der RMG vor Zinsen negativ oder wird nur ganz knapp positiv. Auf keinen Fall könnte die RMG ihre Schulden in Höhe von […] Mio. GBP zurückzahlen, wenn sie […] fällig werden. Und auch wenn die Bilanz nach der Entlastung vom Rentendefizit voraussichtlich ein Eigenkapital von […] Mio. GBP ausweisen wird, erreicht die RMG damit keine ausreichende Kreditwürdigkeit, um Mittel auf den Finanzmärkten zu erhalten. (207) Unter diesen Voraussetzungen geht die Kommission davon aus, dass die RMG im Sinne der R&U-Leitlinien ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist und deshalb Anspruch auf eine Umstrukturierungsbeihilfe hat. Umstrukturierungsplan und Wiedererlangung der Rentabilität (208) Nach Randnummern 34 bis 37 der R&U-Leitlinien kann eine Beihilfe nur dann gewährt werden, wenn sie von der Durchführung eines Umstrukturierungsplans abhängig gemacht wird, der von der Kommission gebilligt werden muss und zu dem sich der Mitgliedstaat verpflichtet hat. Der Umstrukturierungsplan muss genau analysieren, was zu den Schwierigkeiten des Unternehmens geführt hat, und aufzeigen, wie das Unternehmen in einem angemessenen Zeitraum seine langfristige Rentabilität und Solidität wiedererlangen kann. Es muss sichergestellt sein, dass die Umstrukturierungsmaßnahmen geeignet sind, das Unternehmen in die Lage zu versetzen, seine Schwierigkeiten zu bewältigen und eine neue Struktur zu entwickeln, damit es aus eigener Kraft bestehen kann. Die Verbesserung der Rentabilität muss vor allem durch interne Maßnahmen zustande kommen. (209) Der Umstrukturierungsplan muss möglichst kurz sein und sich auf realistische Annahmen in Bezug auf die künftigen Geschäftsbedingungen gründen. Der erwartete Kapitalertrag muss ausreichen, damit das umstrukturierte Unternehmen aus eigener Kraft auf dem Markt konkurrieren kann. (210) Der aktualisierte Umstrukturierungsplan, den das Vereinigte Königreich der Kommission vorgelegt hat, erstreckt sich über den Zeitraum 2010-2015. (211) Die RMG hat im Geschäftsjahr 2010/2011 erste wichtige Maßnahmen eingeleitet, um gegen die Ineffizienz seines Briefgeschäfts vorzugehen. 2010 hat die RMG damit begonnen, unrentable Postzentren in größerem Umfang zu schließen, neue automatische Sortiermaschinen anzuschaffen und Zustellfilialen nach dem Effizienzprogramm „World Class Mail“ zu reorganisieren. (212) Außerdem nahm das Vereinigte Königreich 2010 Vorabkontakte zur Kommission auf, um sie über die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen und die erforderliche Umstrukturierungsbeihilfe zu informieren. (213) Seit 2010 führt die RMG erhebliche Umstrukturierungsmaßnahmen auf der Grundlage des Umstrukturierungsplans durch und hat damit eine grundlegende Veränderung in ihrem Briefgeschäft eingeleitet. Diese Maßnahmen richten sich gegen die Ineffizienz im Briefgeschäft (zu viele Mitarbeiter, fehlende Automatisierung, zu viele Postsortierzentren) gegenüber anderen europäischen Postbetreibern, die bereits entsprechende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt haben und finanziell solide dastehen. (214) Die vorgeschlagene operative Modernisierung der RMG sieht Veränderungen in allen Bereichen vor und verhilft dem Unternehmen zu erheblichen Kosteneinsparungen. Im Zuge der Modernisierung werden neue Techniken eingeführt und Arbeitsabläufe effektiver gestaltet, was zu Einsparungen führt. Dazu wird die RMG das gesamte Briefnetz nach den Vorgaben von „World Class Mail“ organisieren, um die Produktivität durch die Einführung bewährter Verfahrensweisen zu steigern. Die operative Modernisierung soll bis 2014/2015 durch eine Personalreduzierung von […] zu jährlichen Kosteneinsparungen von […] Mio. GBP (Lohnsteigerungen unberücksichtigt) führen. (215) Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass der aktualisierte Umstrukturierungsplan gezielt gegen die Schwächen im Briefgeschäft der RMG vorgeht und es der RMG ermöglicht, eine neue und auf Dauer tragfähige Struktur zu entwickeln. Die Verbesserung der Rentabilität der RMG kommt durch interne Maßnahmen zustande (z. B. Schließung von Postzentren, Straffung interner Abläufe und erheblicher Personalabbau), die die Produktivität der RMG in einem rückläufigen Briefmarkt steigern werden. (216) Die Kommission weist darauf hin, dass der Umstrukturierungsplan nach Maßgabe der R&U-Leitlinien sicherstellen muss, dass das Unternehmen seine langfristige Rentabilität wiedererlangt. Da aus dem Umstrukturierungsplan hervorgeht, dass die RMG die zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs erforderliche Rentabilität bereits gegen Ende des Geschäftsjahres 2014/2015 im März 2015 erreichen wird, müssen ab April 2015 keine weiteren Beihilfen mehr gezahlt werden. (217) Dass die Rentabilität in einem Umstrukturierungszeitraum von fünf Jahren wiedererlangt werden soll, hält die Kommission für angemessen (40). Im vorliegenden Fall scheint es nicht möglich zu sein, die langfristige Rentabilität der RMG schneller wiederherzustellen in Anbetracht des Umfangs der Umstrukturierung einschließlich einer größeren Veränderung im Geschäftsbetrieb der RMG, Personalabbau und Schließung einer großen Zahl von Postzentren, während gleichzeitig die Bereitstellung der Universalpostleistungen ohne Unterbrechung gewährleistet sein muss. (218) Hinsichtlich der Annahmen zur Entwicklung von Angebot und Nachfrage in den relevanten Märkten stellt die Kommission fest, dass der Umstrukturierungsplan schon im Basisszenario (siehe Erwägungsgrund 76) von einem jährlichen Nachfragerückgang im Briefmarkt von […] ausgeht. Da die herkömmlichen Briefsendungen zunehmend durch E-Mails ersetzt werden, hält die Kommission es für gerechtfertigt, wenn die Prognosen von einem erheblichen Rückgang des Briefaufkommens ausgehen. Das Vereinigte Königreich hat weitere Finanzprognosen für die RMG mit einem pessimistischeren und einem optimistischeren Szenario vorgelegt. Nach dem pessimistischen Szenario würde der jährliche Rückgang des Briefaufkommens […] statt […] pro Jahr betragen, während es bei optimistischer Annahme nur […] wären. Die erwartete Nachfrage würde im pessimistischen Szenario somit um […] schneller und im optimistischen Szenario […] langsamer zurückgehen als im Basisszenario. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass diese Vorhersagen ein realistisches Bild mit einer ausreichenden Bandbreite von Ergebnissen zeichnen (z. B. würde das erwartete Briefaufkommen nach 10 Jahren um […] des derzeitigen Aufkommens bei der RMG zurückgehen). (219) Nach dem Basisszenario könnte die RMG […] den Break-Even und ab April 2015 einen Kapitalertrag von […] % erreichen. Gegenüber Postbetreibern in anderen Mitgliedstaaten und privatwirtschaftlichen Anbietern im Vereinigten Königreich (41) liegt der erwartete Ertrag der RMG im Rahmen der Renditen, die diese Unternehmen gegenwärtig erzielen. Da die Umstrukturierungsmaßnahmen der RMG eine operative Effizienz verschaffen werden, die der anderer Postbetreiber vergleichbar ist, ist damit zu rechnen, dass die RMG langfristig Gewinne in gleicher Größenordnung wie ihre Mitbewerber erzielen wird. (220) Nach dem pessimistischen Szenario dürfte die RMG den Break-Even im Geschäftsjahr […] erreichen und ab 2015 eine für die Finanzierung seiner Geschäfte ausreichende Rentabilität und einen Kapitalertrag von […] erzielen. Somit wird die RMG auch unter weniger günstigen Marktbedingungen langfristige Rentabilität erreichen. (221) Unter diesen Voraussetzungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Umstrukturierungsplan auf realistischen Annahmen basiert. Die vorgelegten Annahmen zur Entwicklung des Marktes sind plausibel, und die im Umstrukturierungsplan enthaltenen Prognosen zu den Fortschritten hinsichtlich des Gesamtergebnisses der RMG erscheinen somit glaubwürdig. (222) Nachdem die Kommission den aktualisierten Umstrukturierungsplan analysiert und geprüft hat, kommt sie zu dem Schluss, dass er den Anforderungen unter Randnummern 34 bis 37 der R&U-Leitlinien entspricht und insbesondere die Rentabilität der RMG im Sinne der Leitlinien wiederherstellen wird. Eigenbeitrag und erforderliches Minimum (223) Gemäß Randnummern 43 bis 45 der R&U-Leitlinien muss die Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt sein, und der Beihilfeempfänger muss aus eigenen Mitteln oder durch Fremdfinanzierung einen erheblichen Beitrag zum Umstrukturierungsplan leisten. Aus den Leitlinien geht eindeutig hervor, dass ein erheblicher Teil der Finanzierung der Umstrukturierung aus eigenen Mitteln stammen muss, auch durch den Verkauf von Vermögenswerten, wenn diese für den Fortbestand des Unternehmens nicht unerlässlich sind, oder durch Fremdfinanzierung zu Marktbedingungen. Der Beitrag muss real und so hoch wie möglich sein und bei großen Unternehmen mindestens 50 % betragen. Die Kommission betrachtet die RMG als großes Unternehmen im Sinne der Leitlinien. (224) In der Eröffnungsentscheidung hat die Kommission bezweifelt, dass Umstrukturierungskosten in der angegebenen Höhe erforderlich sind. Im Rahmen der Untersuchung haben die Behörden des Vereinigten Königreichs eine genaue Aufstellung der Umstrukturierungskosten vorgelegt: (in Mio. GBP)     2010/2015 Vorschlag des VK 2010/2015 Bewertung der Kommission Kosten Personalumstrukturierung   […] […] — Entlassungsabfindungen […]     — Reise- und Überlassungskosten […]     — Außerordentliche Pauschalzahlungen […]     Kosten Kapazitätsumstrukturierung   […] […] — Reduzierung der Postzentren […]     — Flexible Zustellverfahren […]     — Gangfolgesortierung […]     — Andere Investitionen […]     — Intelligente Briefsortiermaschinen […]     — Paketsortierung […]     Kosten IT-Umstrukturierung   […] […] Entlastung vom Rentendefizit   150 150 Außerordentliche Umstrukturierungs-kosten für Trennung von Royal Mail und Post Office Limited   […] 0 Summe   2 357 2 179 (225) Hierzu stellt die Kommission fest, dass nicht alle Kosten automatisch als Umstrukturierungskosten angesehen werden können. Der Kommission zufolge sind die Kosten für die Abtrennung der POL nicht der Umstrukturierung des Briefgeschäfts der RMG, sondern der künftigen Privatisierung der RMG zuzurechnen und können daher nicht als beihilfefähige Umstrukturierungskosten angesehen werden. (226) Sämtliche Kosten der Personal-, Kapazitäts- und IT-Umstrukturierung betrachtet die Kommission aber als beihilfefähig, da sie erforderlich sind, damit das Briefgeschäft der RMG auf den branchenüblichen Standard gebracht werden kann und ausreichende Gewinne erzielt. Ferner akzeptiert die Kommission die Entlastung vom verbleibenden Rentendefizit als beihilfefähige Kosten der finanziellen Umstrukturierung, die erforderlich ist, um langfristige Rentabilität wiederzuerlangen. (227) Die Umstrukturierungskosten hängen in erster Linie mit den Aktivitäten der RMG im Briefgeschäft zusammen, die entscheidend sind für die weitere Erbringung der Universalpostleistungen und die Funktion der RMG als Anbieterin nachgelagerter Zugangsmöglichkeiten für andere Postbetreiber. Die Kosten der Personal- und Kapazitätsumstrukturierung betreffen ausschließlich die Modernisierung der Sortierzentren und die nachgelagerte Zustellung von Briefsendungen (auf der letzten Meile bis zu den Endkunden). Beides ist wichtig für Wettbewerber, die ihre Briefsendungen an die Sortierzentren liefern, von denen aus die Zustellung an die Endkunden erfolgt, weil sie selbst nicht über nachgelagerte Zustellnetze verfügen. (228) Die Kosten der Personalumstrukturierung beinhalten u. a. Entlassungsabfindungen in Höhe von […] Mio. GBP für Personal, d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.