Europäische Union

1999/60/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Oktober 1998 in einem Verfahren gemäß Artikel 85 EG-Vertrag (Sache IV/35.691/E-4: Fernwärmetechnik-Kartell) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3117) (Nur der dänische, deutsche, englische, finnische und italienische Text sind verbindlich)

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nden und Zulieferern eingegriffen hätten. (21) Der Eigentümer von Birka (dem Mutterunternehmen von Powerpipe) hatte die Angelegenheit ABB bereits im Februar 1994 durch ein persönliches Schreiben an den für Verkehr zuständigen Executive Vice-President (Randnummer 10) in Zürich zur Kenntnis gebracht und ein Treffen vorgeschlagen. Der ABB-Manager wies die Anschuldigung des unfairen und wettbewerbswidrigen Verhaltens als vollkommen unbegründet zurück und lehnte es ab, sich mit dem Eigentümer zu treffen, da dessen Schreiben von den Wettbewerbsbehörden als Versuch von Powerpipe ausgelegt werden könne, ABB zu unzulässigen Vereinbarungen zu bewegen. Anschließend unterrichtete der Eigentümer von Powerpipe ein Vorstandsmitglied von ABB über die Aktivitäten des Kartells und deren Folgen für das Geschäft von Powerpipe und forderte den ABB-Vorstand auf, unverzüglich für eine Abstellung dieser Verhaltensweisen zu sorgen. Nachdem die Rechtsberater von Powerpipe die Angelegenheit einmal mehr gegenüber ABB zur Sprache gebracht hatten, stritt die ABB-Führung in Zürich im Dezember 1994 kategorisch ab, daß der Konzern "an aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen oder Vereinbarungen beteiligt ist, die den Wettbewerb im Fernwärme- und Rohrsystemgeschäft verzerren, behindern oder sonstwie beeinträchtigen". ABB gab an, daß die Behauptungen von Powerpipe vollkommen unbegründet seien und daß "ABB sich gegen jede unzulässige Maßnahme oder Einmischung in sein Geschäft energisch zur Wehr setzen und Ersatz für jeglichen von ihm erlittenen Schaden fordern" würde. Nach dieser Reaktion von ABB reichte Powerpipe bei der Kommission Beschwerde ein. 2. Die Nachprüfungen (22) Am 28. Juni 1995 führten Kommissionsbeamte und Vertreter der Wettbewerbsbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer Entscheidung der Kommission vom 12. Juni 1995 gleichzeitig und unangekündigt Nachprüfungen bei folgenden Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen durch: - ABB IC Møller A/S, Fredericia, Dänemark, - Dansk Rørindustri A/S, Fredericia, Dänemark, - Løgstør Rør A/S, Løgstør, Dänemark, - Tarco Energi A/S, Fredericia, Dänemark, - European District Heating Pipe Manufacturers Association, Fredericia, Dänemark, - Dipl.-Kfm. Walter Henss GmbH, Rosenheim, Deutschland, - Dipl.-Kfm. Walter Henss Fernwärmerohrleitungsbau GmbH, Berlin, Deutschland, - Pan-Isovit GmbH, Speyer, Deutschland, - Isoplus Fernwärmetechnik GmbH, Hohenberg, Österreich, - Oy KWH Pipe AB, Vaasa, Finnland. Als Ergebnis der Nachprüfung gelangte der Kommission bei den meisten der überprüften Unternehmen umfangreiches schriftliches Beweismaterial zur Kenntnis, zu dem u.a. ausführliche Aufzeichnungen über Treffen, interne Schriftstücke, Arbeitsdokumente, Tabellen und Listen gehörten und das die von Powerpipe beanstandeten Sachverhalte bestätigte. 3. Auskunftsverlangen nach Artikel 11 (23) Am 13. März 1996 richtete die Kommission Auskunftsverlangen nach Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 an ABB IC Møller, Løgstør, Tarco, Starpipe, Pan-Isovit und vier einzelne Unternehmen des Henss/Isoplus-Konzerns. Die betreffenden Unternehmen wurden durch das Auskunftsverlangen aufgefordert, zusätzliche Informationen und ausführliche Erläuterungen zu den Unterlagen zu geben, die im Rahmen der im Vorjahr gemäß Artikel 14 Absatz 3 gemachten Nachprüfungen bei ihnen gefunden worden waren. 4. Die Reaktion der Unternehmen (24) Nach dem Versand der Auskunftsverlangen nach Artikel 11 hat eine Reihe von Unternehmen ihre Beteiligung an schwerwiegenden Verstößen gegen Artikel 85 des Vertrages gegenüber der Kommission zugegeben und ihre Absicht mitgeteilt, bei der Untersuchung mitzuwirken und Angaben zu den Verstößen über das in den Auskunftsverlangen nach Artikel 11 geforderte Maß hinaus zu machen (die Auskunftsverlangen waren fast ausschließlich auf die bei dem jeweiligen Hersteller gefundenen Unterlagen beschränkt). Die meisten beteiligten Unternehmen haben der Kommission anschließend aus freien Stücken Informationen und schriftliche Beweise übermittelt, die nicht nur die im Rahmen der Nachprüfung gefundenen Beweise bestätigten und erhärteten, sondern auch offenbarten, daß das Kartell bereits im November oder Dezember 1990 mit Marktaufteilungs- und Preisfestsetzungsvereinbarungen begonnen hatte und selbst nach den Nachprüfungen fast im gewohnten Umfang mindestens neun Monate lang weiter tätig war, wobei zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden, um die Existenz des Kartells vor der Kommission zu verbergen (z.B. dadurch, daß Treffen außerhalb der Gemeinschaft durchgeführt wurden). Nachdem die Unternehmen der Henss/Isoplus-Gruppe zuerst in Beantwortung der Auskunftsverlangen noch jede Kenntnis von oder Beteiligung an Kartellverstößen geleugnet bzw. eine Äußerung zu den einschlägigen Fragen verweigert hatten, gaben sie später eine Beteiligung in begrenztem Umfang (lediglich durch Isoplus) an einem Verstoß gegen Artikel 85 zu und legten überdies weitere Beweisunterlagen vor. 5. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte (25) In ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 20. März 1997 warf die Kommission den Adressaten vor, ab etwa November 1990 in Dänemark und anschließend auch - etwa ab Oktober 1991 - in Deutschland, seit Jahresende 1994 im gesamten Gemeinsamen Markt gegen Artikel 85 Absatz 1 verstoßen zu haben, indem sie sich an einem Geheimkartell beteiligt hätten, in dessen Rahmen sie schließlich den europäischen Markt und einzelne nationale Märkte untereinander aufgeteilt hätten. Als zu diesem Zweck verwendete Mittel nannte die Kommission ein Quotensystem, Preisabsprachen für Produkte und einzelne Projekte, die Zuteilung einzelner Projekte an bestimmte Produzenten und die Manipulation des Vergabeverfahrens mit dem Ziel, diesem Produzenten den Zuschlag zu sichern, und abgestimmte Maßnahmen zur Schädigung des Geschäfts von Powerpipe, um die Tätigkeit dieses Konkurrenten auf Schweden zu begrenzen oder ihn ganz aus dem Markt zu verdrängen und dadurch das Kartell vor Konkurrenz zu schützen. In der Mitteilung wurde die Beteiligung der verschiedenen Produzenten an diesem Kartell auf folgende Zeiträume veranschlagt: - ABB, Løgstør, Starpipe Tarco von November 1990 bis mindestens März oder April 1996; - Pan-Isovit ab Dezember 1990 bis zum selben Zeitpunkt; - Henss/Isoplus ab etwa Oktober 1991 bis zum selben Zeitpunkt; - KWH ab etwa März 1995 bis zum selben Zeitpunkt; - Brugg ab etwa August 1994 bis zum selben Zeitpunkt; - Ke-Kelit und Sigma ab etwa Anfang oder Frühjahr 1995 bis zum selben Zeitpunkt. Die Beteiligung von Brugg, Ke-Kelit und Sigma beschränkte sich auf ihre jeweiligen Inlandsmärkte betreffende Vereinbarungen. 6. Entgegnungen auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte (26) Die meisten Hersteller gaben in ihren Antworten eine Beteiligung an einem Verstoß gegen Artikel 85 zu, wandten aber (mit Ausnahme von ABB, das die wesentlichen Fakten und die Schlußfolgerungen der Kommission nicht bestritt) ein, daß die Dauer des Verstoßes und der Umfang ihrer Beteiligung geringer gewesen sei als von der Kommission vorgeworfen, und leugneten jegliche Beteiligung an Aktionen zur Schädigung oder Eliminierung von Powerpipe. Løgstør und Tarco erklärten, daß es sich nicht um einen kontinuierlichen Verstoß gehandelt habe, sondern um zwei völlig getrennte Kartelle, von denen das erste auf Dänemark begrenzt gewesen sei und von etwa Ende 1990/Anfang 1991 bis in die ersten Monate des Jahres 1993 bestanden habe, das andere einen größeren Markt betreffende erst spät im Jahre 1994 entstanden sei. Starpipe ging nicht ausdrücklich auf diesen Punkt ein, behauptete aber, insgesamt nur eine Nebenrolle bei den Versuchen von ABB und Løgstør gespielt zu haben, den Markt zu dominieren. Obwohl die Kommission annahm, daß die Henss/Isoplus-Unternehmen eine unternehmerische Einheit bildeten, richtete sie die Mitteilung der Beschwerdepunkte an die Henss- und Isoplus-Unternehmen, da eine Konzernholding nicht zu erkennen war. Im Verfahren wurden Henss und Isoplus getrennt vertreten. Isoplus, das nachdrücklich bestritt, mit den Henss-Unternehmen eine Gruppe zu bilden, hatte nach eigenen Bekundungen nicht vor Ende 1994/Anfang 1995 an Marktaufteilungsvereinbarungen partizipiert. Die beiden Henss-Unternehmen räumten ein, daß ihr Eigentümer zwar seit 1991 gelegentlich an Gesprächen mit Herstellern zur Beendigung eines Preiskriegs teilgenommen habe, diese aber bis Ende 1994 zu keinem Ergebnis geführt hätten. Falls nach jenem Zeitpunkt ein Kartell bestanden habe, in dessen Rahmen der Haupteigentümer im Auftrag von Isoplus an Gesprächen teilgenommen hätte, könne von einem Verstoß der Henss-Unternehmen nicht die Rede sein, da sie lediglich Vertriebshändler von Isoplus seien und daher nicht Partei in einem "Herstellerkartell" sein könnten. Ein etwaiger Verstoß gegen Artikel 85 sei alleine von Iosplus zu verantworten. Auch Pan-Isovit bestand auf der Ansicht, daß es unabhängig von etwaigen Kontakten mit anderen Herstellern vor Ende 1994 nicht vor 1994/95 dem Kartell beigetreten sei. (27) KWH bestritt in der Sache nicht die Fakten, auf die die Kommission ihre Mitteilung der Beschwerdepunkte stützt, behauptete aber, von ABB zur Teilnahme am Kartell ab Mai 1995 (und nicht schon März) gezwungen worden zu sein und nur mitgewirkt zu haben, um systematische Repressalien der anderen Hersteller zu vermeiden. Brugg gab eine eingeschränkte Teilnahme am Kartell zu (was in der Mitteilung der Beschwerdepunkte bereits uneingeschränkt anerkannt worden war), allerdings erst ab Dezember 1994 und nicht schon, wie angegeben, ab August; außerdem habe man mit der Teilnahme an den Treffen verhindern wollen, von den größeren Konkurrenten, vor allem ABB, aus dem Markt gedrängt zu werden. Ke-Kelit spielte die eigene Rolle herunter und gab an, von den anderen Unternehmen vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein und keine andere Alternative gehabt zu haben, als die ihm von den anderen zugeteilte Quote für Österreich anzunehmen. Sigma (das eine Teilnahme am Kartell mit der Mitgliedschaft im EuHP gleichzusetzen scheint, dem das Unternehmen nicht beigetreten ist) antwortete, die Beteiligung an Treffen, in denen es um Italien ging, sei auf technische Fragen begrenzt gewesen, und in den seltenen Fällen, in denen wettbewerbswidrige Vereinbarungen zur Debatte gestanden hätten, habe das Unternehmen keine Einschränkungen seiner geschäftlichen Freiheit hingenommen. Mit Blick auf die in den Beschwerdepunkten beschriebenen Maßnahmen zur Ausschaltung des Wettbewerbers Powerpipe leugnen sämtliche Hersteller außer ABB, denen eine Beteiligung vorgeworfen wurde (d.h. alle außer Ke-Kelit und Sigma), eine Teilnahme an oder Durchführung von solchen Maßnahmen. KWH erklärte, unter Druck gesetzt worden zu sein, sich am kollektiven Boykott von Powerpipe zu beteiligen, sich den Anweisungen des Kartells aber nicht gebeugt zu haben. D. Die Verstöße im einzelnen 1. Markthintergrund (28) 1987 hatte Brown Boveri Company, Eigentümer des dänischen Herstellers IC Møller (später ABB IC Møller A/S), unmittelbar vor der Fusion mit ASEA ein strategisches Programm zur Übernahme anderer Hersteller von Fernwärmerohren in Europa begonnen und u.a. Isolrohr (jetzt ABB Isolrohr) in Deutschland, Österreich und Ungarn sowie Ecopipe und Dyrotan in Skandinavien aufgekauft. Zwar war Dänemark die "Heimatbasis" der Fernwärmeindustrie, doch war Deutschland schon damals der größte Inlandsmarkt, der allerdings Ende der achtziger Jahre als reifer Markt mit geringen Aussichten auf neue Projekte außer der Instandhaltung und Sanierung vorhandener Fernwärmesysteme angesehen wurde. Nach Aussage der Hersteller war für den damaligen Fernwärmemarkt generell ein starker Wettbewerb kennzeichnend, der zu sinkenden Preisniveaus führte. ABB ist der Auffassung, daß ihm unfairerweise alle Kosten der Branchenumstrukturierung aufgebürdet werden sollten, während andere Hersteller als "Trittbrettfahrer" davon profitierten (Antwort von ABB auf das Auskunftsverlangen, S. 14). Nach Meinung von ABB kam es in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre zu umfangreichen Preissenkungen durch Hersteller, die ihren Anteil an einem Markt erhöhen wollten, der in absehbarer Zukunft keine wesentlichen Wachstumsperspektiven bot. Laut ABB war die Umstrukturierung von größter Wichtigkeit, da zu viele kleine Hersteller mit der Produktion minderwertiger, nicht sehr haltbarer Rohre die Fernwärmetechnik ihrer wirtschaftlichen Grundlage zu berauben drohten und Systeme anboten, die die Qualitätsnormen von CEN nicht einhielten und zwar 10-20 % billiger waren, dafür aber auch nur 10 statt 20 Jahre hielten. (29) In Deutschland gründeten die deutschen, österreichischen und schweizerischen Hersteller den Bundesverband Fernwärmeleitungen (BFW), der nach eigener Aussage der einzige Verband von Unternehmen ohne Fertigungsstätten in Deutschland war, die die hohen Qualitätsanforderungen des deutschen Markts erfuellten. Unternehmen ohne Fertigungsstätten in Deutschland war die Mitgliedschaft verschlossen. Die somit ausgeschlossenen dänischen Hersteller (darunter ABB IC Møller) waren jedoch auf eine größere Durchdringung des deutschen Markts aus: Laut Løgstør hat ABB den Druck allerdings nach seiner Übernahme von Isolrohr 1987 zurückgenommen, weil ABB jetzt selbst in Deutschland produzieren konnte (Antwort von Løgstør auf das Auskunftsverlangen, Stellungnahme II, S. 87). Von ABB vorgelegte Preistabellen zeigen, daß der Marktpreis in Deutschland zwischen 1985 und 1990 relativ stabil blieb und trotz leichter Schwankungen am Ende dieses Zeitraums bei stagnierendem Marktvolumen auf dem gleichen Niveau lag wie zu Beginn. Der dänische Markt allerdings wurde ausschließlich von den vier einheimischen Herstellern bedient und galt generell als Hochpreismarkt. Die Preisstabilität auf dem Inlandsmarkt verschaffte den einheimischen Produzenten eine solide Grundlage für Ausfuhren in Nachbarländern. (30) ABB organisierte 1988/1989 eine Reihe von Treffen mit Løgstør, Tarco und Starpipe, um eine "Lösung" für die nach seiner Meinung bestehenden Probleme der Branche zu finden (Antwort von Løgstør auf das Auskunftsverlangen, Stellungnahme 1, S. 72; Stellungnahme II, S. 86-87). Kurz nach diesen Gesprächen veränderte sich die Marktlage dramatisch. Die Öffnung der früheren Ostblockländer bewirkte 1989 einen wesentlichen Nachfrageanstieg: Der potentielle Markt für alle westeuropäischen Hersteller stieg von 2 500 Mio. DKK (315 Mio. ECU) im Jahr 1988 auf ein Volumen von 3 500-3 700 Mio. DKK (440-470 Mio. ECU) im Jahr 1991 an. Alle Hersteller weiteten ihre Produktionskapazität aus, um die neue Nachfrage, insbesondere aus der früheren DDR, wo die Bundesregierung und die neuen Bundesländer den Ersatz unzureichender Infrastruktur finanzierten, befriedigen zu können. Zwar nahm das Volumen des deutschen Markts innerhalb nur eines Jahres um 20 % zu, die Preise stiegen jedoch nicht, und nach Aussage der Hersteller gingen sie 1991 sogar um 10 % gegenüber dem Vorjahr zurück. ABB führt das anhaltend niedrige Preisniveau in Deutschland vor allem auf strukturelle Gründe zurück: i) die Konzentration der Investitionen des Bundes auf die ehemalige DDR; ii) den Umstand, daß das Wachstum in den neuen Ländern fast ausschließlich projektbezogen (also kein Ersatzteilgeschäft) war; die Abnehmer waren daher meist auftragsausführende Unternehmen (und nicht die lokalen Behörden), die den Preiswettbewerb unter den Herstellern förderten, um ihre eigenen Gewinnspannen zu vergrößern; iii) Lockvogelpreise, mit denen die Hersteller neue Kunden werben wollten. Außerdem dürfte der Umstieg auf das Verfahren für öffentliche Bauaufträge bei den meisten Projekten den Wettbewerb unter den Herstellern verschärft haben. 2. Das dänische Kartell a) Quoten und Preisfestsetzung (31) Schon am 30. Oktober 1989 (Anhang X 1 der Mitteilung der Beschwerdepunkte (6*)) prüfte ABB mehrere Möglichkeiten, u.a. ein Angebot an Løgstør zur Begrenzung seiner Geschäftstätigkeit auf Dänemark, Deutschland, Finnland und Schweden oder einen "Friedensvertrag" aller vier Hersteller für Dänemark mit einem Einfrieren der Marktanteile. Die ersten eindeutigen Marktaufteilungsvereinbarungen, von denen die Kommission Kenntnis hat, wurden aber erst 1991 wirksam. Die vier dänischen Hersteller einigten sich Ende 1990 auf einem Treffen in Jütland auf die Grundsätze für eine allgemeine Zusammenarbeit auf dem Inlandsmarkt. Zu dieser Zeit waren die Einfuhren aus Deutschland äußerst gering. Sämtliche Teilnehmer an dem Treffen waren höhere Vertreter der Unternehmen ab der Geschäftsführerebene (Antwort von ABB auf das Auskunftsverlangen, S. 49; Antwort von Løgstør auf das Auskunftsverlangen, Stellungnahme 1, S. 72; Stellungnahme von Tarco vom 26. April 1996, S. 2). Eine der ersten Maßnahmen war die Koordinierung einer zweistufigen Preiserhöhung um insgesamt 10-12 % in Dänemark (mit unterschiedlichen Daten für jeden einzelnen Hersteller) und um zwischen 6 % und 10 % auf den Auslandsmärkten (Anhang 19). In mehreren Folgetreffen wurden die Bedingungen der Vereinbarung, einschließlich eines Systems zur Zuteilung von Quoten und Kunden, ausgearbeitet. Hierzu kamen die Geschäftsführer (die sich den Beinamen "die Päpste" gaben) am 16. Januar 1991 zusammen. (32) Auf diesem Treffen wurden Quoten für die nächsten beiden Jahre, d.h. für 1991 und 1992, erzielt; die Quoten wurden zwei Monate später am 4. März 1991 modifiziert, um den Anteil von ABB und Løgstør zu erhöhen. Die vereinbarten Quoten lauteten dann wie folgt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Das Grundprinzip des Marktaufteilungssystems für Dänemark war der Respekt "bestehender Kundenbeziehungen": Jeder Anbieter behielt seine bestehenden Kunden, und Kunden anderer Hersteller wurden nicht aggressiv umworben. Das von den Geschäftsführern vereinbarte Quotensystem wurde von der nachgeordneten Gruppe der Verkaufsleiter (die "Verkaufsgruppe" oder "Kontaktgruppe"), die sich (laut Tarco) einmal oder (laut ABB) sogar zweimal im Monat traf, angewandt und überwacht. Die Geschäftsführer trafen sich etwa alle drei Monate, um Schwierigkeiten oder Streitfälle zu regeln. b) Die Durchführung des Kartells (33) Ein im Ruhestand befindliches ehemaliges Vorstandsmitglied von IC Møller mit engen persönlichen Beziehungen zu ABB wurde als Berater eingestellt und sollte als "Koordinator" des Kartells fungieren. Für die Kontaktgruppe, die die Aufträge unter den Kartellmitgliedern verteilte, wurde eine Datenbank der Projekte und Kunden auf einem Laptop-Computer geführt. Wer den Auftrag erhalten sollte, wurde im voraus festgelegt. Bei jedem Projekt informierte der "Favorit" (d.h. das Unternehmen, dem der Auftrag vom Kartell zugeteilt worden war) die anderen Beteiligten über den Preis, mit dem er das Angebot abzugeben beabsichtigte, und diese gaben dann Angebote mit einem höheren Preis ab, um den vom Kartell vorgesehenen Anbieter zu "schützen". Die Zuteilung der einzelnen Aufträge durch das Kartell orientierte sich in der Regel an den bestehenden Kundenbeziehungen. Da Dänemark ein reifer Markt war, bestanden die meisten Aufträge aus Direktlieferungen an eigene Kunden. Die 20-30 in Dänemark jährlich neu ausgeschriebenen Projekte (mit einem Wert von 500 000 bis 30 Mio. DKK) wurden zwischen den vier Herstellern so aufgeteilt, daß die vereinbarten Quoten eingehalten wurden. Die Marktaufteilung wurde durch ein Ausgleichssystem gestützt. Die Wirtschaftsprüfer jedes Herstellers bestätigten den Gesamtumsatz mit Rohren in dem jeweiligen Jahr, und die Bestätigungen wurden zwischen den Kartellmitgliedern ausgetauscht. (34) Ende 1990 hatten sich die vier dänischen Hersteller auf eine Anhebung ihrer Inlands- und Ausfuhrlistenpreise sowie über für jeden einzelnen Hersteller unterschiedliche Zeitpläne und Abstufungen dieser Erhöhung geeinigt (Randnummer 31). Um die Durchführung der Absprachen zu erleichtern, tauschten die Hersteller ihre Preislisten aus. Am 23. Januar 1991 stellte ABB daraus ein Referenzdokument zusammen. Im März 1991 wurden dann die Rabatte auf die Listenpreise vereinbart. Die Absprachen wurden von den Verkaufsleitern umgesetzt, die ihre Mitarbeiter in den Verkaufsabteilungen schriftlich über die erlaubten Rabatte informierten. Die Einhaltung dieser Vereinbarung wurde durch gegenseitigen Austausch dieser internen Anweisungen gewährleistet (Tarco-Stellungnahme, S. 3). Von Zeit zu Zeit wurden Preiserhöhungen vereinbart. Im Herbst 1991 diskutierten die vier dänischen Hersteller ihre jährliche Listenpreiserhöhung für Dänemark und das Ausland. Ab Oktober kamen die beiden deutschen Hersteller zu den regelmäßigen Treffen hinzu (Randnummer 41). Auf diese Weise wurde unter Einschluß von Pan-Isovit und Henss/Isoplus Einigung über eine Anhebung der Preise außerhalb Dänemarks um etwa 6-8 % mit Wirkung vom 1. Januar 1992 erzielt (ABB-Antwort auf das Auskunftsverlangen, S. 18f. Antwort von Løgstør auf die Beschwerdepunkte, S. 30f.). (35) Im ersten Jahr der dänischen Quotenregelung (1991) hielt ABB das Ziel ein, während Løgstør den beiden kleineren Herstellern erhebliche Marktanteile genommen hatte (Anhang 22). Die Unzufriedenheit letzterer hielt sich jedoch in Grenzen, da die Preise gestiegen waren und alle Hersteller einen erheblichen Erlöszuwachs verzeichnen konnten. Laut Tarco wurde in jedem Fall ein Ausgleich gezahlt. Unumstritten ist, daß dieser Ausgleichsmechanismus Ende 1991 schon bestand (hierfür gibt es zahlreiche schriftliche Belege). Wie die Ausgleichszahlungen jedoch genau vorgenommen wurden, ist nicht klar. Laut Tarco (dem Hauptbegünstigten der Ausgleichszahlungen) stellte das Unternehmen, das die Zahlung empfangen hatte, Rechnungen über den fiktiven Verkauf von Rohren im entsprechenden Wert aus (Tarco-Stellungnahme, S. 4; Antwort auf das zweite Auskunftsverlangen, S. 1). Løgstør streitet diese Version nachdrücklich ab und gibt an, die Ausgleichsforderungen von Tarco in Höhe von etwa 4,5 Mio. DKK wären durch Berücksichtigung von Bestellungen von Kunststoffummantelungen und anderem Material von Løgstør bei Tarco sowie durch den Verzicht von Løgstør auf den eigenen Anteil an einem gemeinsamen Projekt in Island zugunsten von Tarco beglichen worden (Antwort von Løgstør auf das Auskunftsverlangen vom 26. August 1997). Unabhängig von der genauen Funktion im Jahre 1991 wurde das Ausgleichssystem für 1992 geändert; statt Zahlungen sollte der überschüssige Marktanteil auf das Folgejahr überragen und Herstellern zugewiesen werden, die ihr Ziel nicht erreicht hatten. (36) Die im März 1991 für Dänemark vereinbarten Quoten sollten ursprünglich zwei Jahre lang gelten, 1991 und 1992. Sie wurden jedoch schon neun Monate später neu verhandelt. In mehreren Treffen Ende 1991/Anfang 1992 wurden die Marktanteile für 1992 und 1993 zugewiesen. Die neuen Marktanteile in Dänemark sollten wie folgt lauten: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Es ist nicht klar, ob die 1992 erzielten Marktanteile den Vorgaben entsprachen (Løgstør gibt seinen Anteil mit nahe an 35 % an; in einem unternehmenseigenen Strategieplan 1994-1997 ist er jedoch mit 29,5 % angegeben; siehe Anhänge 24 und 49). 1993 wurde allerdings - zum Teil wegen der Einführung des kostengünstigeren Produktionsverfahrens trotz der Schwierigkeiten einer Genehmigung durch EuHP - mit einem Løgstør-Anteil deutlich über der Quote gerechnet. Ende 1992/Anfang 1993 forderte Løgstør wegen seiner verbesserten Leistungen und seines größeren Potentials höhere Quoten (um nicht mehr verpflichtet zu sein, den anderen gegenüber Ausgleich zu leisten), woraufhin ABB 1,5 %-Punkte vom eigenen Anteil und einen Prozentpunkt vom Anteil der beiden kleineren Hersteller anbot, wogegen letztere protestierten. (37) Nach seinen Angaben (Antwort auf die Beschwerdepunkte, S. 22) hatte Løgstør bereits Ende 1992 angekündigt, daß es die Vereinbarung nicht aufrechterhalten wollte, sofern die vereinbarte Marktaufteilung nicht überprüft werde. Beschlossen wurde, daß die Marktanteile in Dänemark 1993 die gleichen sein sollten wie 1992 (A

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.