Europäische Union

1999/60/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Oktober 1998 in einem Verfahren gemäß Artikel 85 EG-Vertrag (Sache IV/35.691/E-4: Fernwärmetechnik-Kartell) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3117) (Nur der dänische, deutsche, englische, finnische und italienische Text sind verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0060. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

des Geschäftsbereichs Energieerzeugung. (5) Henss Rosenheim hat seinen Namen ab 1. Januar 1997 in Isoplus Fernwärmetechnik Vertriebsgesellschaft mbH geändert und am 6. August 1997 Henss Berlin absorbiert, das als eigenständiges Unternehmen nicht mehr existiert. (6*) In dieser Entscheidung sind Verweise auf numerierte Anhänge Verweise auf die Anhänge der Mitteilung der Beschwerdepunkte. (7) EuHP wurde am 29. April 1991 gegründet und veranstaltete sein Gründungstreffen in Billund, Dänemark. Während Pan-Isovit eine Mitgliedschaft ausgeschlagen hatte, wurde Isoplus (zum großen Unmut des Unternehmens) nicht eingeladen. (8) Laut Løgstør gab es nicht nur über Deutschland Gespräche, sondern auch über die Niederlande, Österreich und Schweden, aber abgesehen davon, daß der Teilnehmerkreis der gleiche war, sind keine weiteren Einzelheiten erhältlich. Zum damaligen Zeitpunkt waren Österreich und Schweden keine Mitgliedstaaten. (9) Der Absatz von Løgstør in Italien über Socoløgstør wurde in der Løgstør-Quote für Gesamteuropa mitgerechnet. Die Kommission weist daher den Einwand von Løgstør zurück, daß der italienische Markt im Verfahren gegen Løgstør nicht relevant sei. Løgstør wurde auch die Teilnahme am ersten Treffen der Kontaktgruppe für Italien und an einer Italien betreffenden Zusammenkunft in Zürich am 9. Juni 1995 nachgewiesen. (10) Der Name des Betroffenen ist in der Originalunterlage ausgeschrieben. (11) Løgstør hat diese Behauptung später mit der Angabe konkretisiert, daß ein (nicht genanntes) Projekt im Wert von 30 Mio DKK Henss/Isoplus "ausnahmsweise" anstelle einer Ausgleichszahlung zugeteilt wurde (Entgegnung auf die Beschwerdepunkte, S. 66). (12) Slg. 1972, S. 619. (13) Slg. 1975, S. 1663. (14) Slg. 1991, II-1711, Randnummer 256. (15) Siehe Fußnote 14, Randnummern 262 und 263. (16) Siehe Fußnote 14, Randnummer 264. (17) Die Kommission erkennt an, daß es keine Beweise dafür gibt, daß Ke-Kelit oder Sigma, die lediglich an den Vereinbarungen betreffend ihre Heimatländer beteiligt waren, von Plänen zur Beseitigung von Powerpipe Kenntnis hatten. (18) Slg. 1992, S. II-1021, Randnummer 304. (19) ABl. L 230 vom 18.8.1986, S. 1. (20) Das Gesellschaftskapital von Henss Berlin befand sich in den Händen eines der Geschäftsführer von Henss Rosenheim und seiner Gattin. (21) Das Holdingunternehmen HFB (Holding für Fernwärmetechnik Beteiligungsgesellschaft) wurde als "GmbH & Co. KG" eingerichtet, d. h. als begrenzt haftende Personengesellschaft mit einer GmbH als persönlich haftendem Komplementär; die übrigen Gesellschafter (Kommanditisten) haften nur in der Höhe ihrer Einlage. Der Komplementär in der GmbH & Co. KG ist die HFB Holding für Fernwärmetechnik Beteiligungsgesellschaft mbH Verwaltungsgesellschaft. (22) Nach diesem Vertrag brachten Dr. Henss, sein Geschäftspartner und ihre Ehefrauen ihre Beteiligungen an einer Reihe von Henss/Isoplus-Unternehmen in die HFB Holding für Fernwärmetechnik Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ein. Es handelt sich um Beteiligungen an folgenden Unternehmen: - Isoplus Fernwärmetechnik Vertriebsgesellschaft mbH (ehem. Dipl.-Kfm. Walter Henss GmbH), Rosenheim; - Dipl.-Kfm. Walter Henss Fernwärmerohrleitungsbau GmbH, Berlin; - Isoplus Fernwärmetechnik GmbH, Sondershausen; - Isoplus Fernwärmetechnik Ges.mbH, Hohenberg; sowie drei weitere Unternehmen in Budapest, Schlüchtern und Lehrte. Nach dem Abschluß des "Einbringungsvertrags" hat die HFB Holding die Beteiligung von Herrn Henss über Treuhänder an der Isoplus Fernwärmetechnik Ges.mbH Hohenberg veräußert: Der derzeitige Eigentümer ist der Kommission nicht bekannt. (23) Er übernahm die Beteiligung gemäß einem Treuhandvertrag vom 20. Dezember 1993, nachdem er sie am gleichen Tag von dem Rechtsanwalt erworben hatte, der Isoplus in diesem Verfahren vertritt; daraus darf geschlossen werden, daß auch dieser Rechtsanwalt die Beteiligung als Treuhänder für Dr. Henss hielt (Randnummer 157). (24) ABl. C 207 vom 18.7.1996, S. 4.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.