Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/1127 der Kommission vom 4. Oktober 2018 über die staatliche Beihilfe SA.45359-2017/C (ex 2016/N), die die Slowakei Jaguar Land Rover Slovakia s.r.o. zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6545) (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D1127. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ts (121) Die Kommission kam bereits in Abschnitt 3.3.4.1 b des Einleitungsbeschlusses zu dem Schluss, dass der angemeldete Direktzuschuss grundsätzlich ein geeignetes Beihilfeinstrument darstellt, um Rentabilitätslücken durch Senkung der Investitionskosten zu überbrücken. Steueranreize wurden aufgrund ihrer administrativen Komplexität nicht bevorzugt. 6.4.4.3.   Anreizeffekt (122) Nach Abschnitt 3.5 der Regionalbeihilfeleitlinien kann eine Regionalbeihilfe nur dann als vereinbar mit dem Binnenmarkt gelten, wenn sie einen Anreizeffekt ausübt. Ein Anreizeffekt liegt vor, wenn die Beihilfe das Verhalten eines Unternehmens dahin gehend ändert, dass es durch zusätzliche Tätigkeiten, die es ohne die Beihilfe entweder nicht, nur in geringerem Umfang, auf andere Weise oder an einem anderen Standort ausüben würde, einen Beitrag zur Entwicklung eines bestimmten Gebiets leistet. Die Beihilfe darf weder eine Subvention für die Kosten einer Tätigkeit darstellen, die ein Unternehmen ohnehin zu tragen hätte, noch das übliche Geschäftsrisiko einer Wirtschaftstätigkeit ausgleichen. (123) In Nummern 64 und 65 der Regionalbeihilfeleitlinien sind die formalen Anforderungen an den Anreizeffekt festgelegt, die besagen, dass die Arbeiten an einer Einzelinvestition erst nach dem förmlichen Einreichen des Beihilfeantrags beginnen dürfen. Die Kommission hat bereits in Erwägungsgrund 166 des Einleitungsbeschlusses festgestellt, dass der für den Zuschuss erforderliche förmliche Anreizeffekt eingehalten wurde, da die Beihilfe vor Beginn der Arbeiten an dem Investitionsvorhaben förmlich beantragt wurde. Die Kommission bestätigt diese Auffassung auch für die Zwecke des vorliegenden Beschlusses. (124) Neben dem förmlichen Anreizeffekt verlangt Nummer 61 der Regionalbeihilfeleitlinien das Vorliegen eines wesentlichen Anreizeffekts, der auf zwei Arten nachgewiesen werden kann: Ohne die Beihilfe wäre die Investition nicht rentabel genug (Szenario 1) oder ohne die Beihilfe würde die Investition an einem anderen Standort getätigt werden (Szenario 2). (125) In einer Situation wie in Szenario 2 muss der Mitgliedstaat belegen, dass die Beihilfe für den Begünstigten einen Anreiz darstellt, die geplante Investition in der ausgewählten Region zu tätigen — und nicht in einer anderen Region, in der die Investition rentabler gewesen wäre und ohne Beihilfe durchgeführt hätte werden können —, da die Beihilfe für den Beihilfeempfänger die mit der ausgewählten Region verbundenen Nettonachteile im Vergleich zu der alternativen, rentableren „kontrafaktischen“ Region ausgleicht. (126) Gemäß Abschnitt 3.5.2 der Regionalbeihilfeleitlinien muss der Mitgliedstaat klar nachweisen, dass die Beihilfe einen wirklichen Einfluss auf die Investition oder bei der Wahl des Standorts hat. Dazu muss der Mitgliedstaat auch eine ausführliche Beschreibung des kontrafaktischen Szenarios, in dem der Mitgliedstaat dem Beihilfeempfänger keine Beihilfe gewährt, vorlegen. (127) Die Slowakei stellte als kontrafaktisches Szenario eine Szenario-2-Situation dar, in der die Alternative für den Standort der Investition in Nitra, Slowakei, darin bestanden hätte, die Investition in H[…] im Bundesstaat Puebla, Mexiko, anzusiedeln. Laut der Mitteilung übersteigt der Nettogegenwartswert, der durch die Ansiedlung des genehmigten Investitionsvorhabens mit einer Jahreskapazität von 150 000 Fahrzeugen in H[…] erzielt werden kann, den für Nitra ohne Beihilfe und über die Laufzeit des Vorhabens von 20 Jahren berechneten Nettogegenwartswert um 413 Mio. EUR. (128) Nummer 71 der Regionalbeihilfeleitlinien besagt, dass der Mitgliedstaat im Fall von Szenario 2 den erforderlichen Nachweis des Anreizeffekts der Beihilfe erbringen kann, indem er aktuelle Unternehmensunterlagen vorlegt, aus denen hervorgeht, dass ein Vergleich zwischen Kosten und Nutzen der Ansiedlung des Investitionsvorhabens im ausgewählten Fördergebiet mit alternativen Standorten angestellt wurde. Aus diesem Grund wird der Mitgliedstaat nach Nummer 72 der Regionalbeihilfeleitlinien aufgefordert, sich auf offizielle Vorstandsunterlagen, Risikobewertungen, Finanzbericht, interne Geschäftspläne, Gutachten, andere Studien und Dokument zu stützen, die sich mit verschiedenen Investitionsszenarien befassen. (129) Wie bereits im Einleitungsbeschluss dargelegt, haben die slowakischen Behörden solche Informationen in Gestalt einer Darlegung des Standortauswahlverfahrens auf der Grundlage aktueller, ebenfalls von den slowakischen Behörden zur Verfügung gestellter Unterlagen übermittelt. Diese Dokumente beschreiben den Entscheidungsfindungsprozess des Beihilfeempfängers hinsichtlich seiner Investitions- und Standortentscheidungen. Während des förmlichen Prüfverfahrens stellten die slowakischen Behörden weitere Erläuterungen und ergänzende aktuelle Unterlagen zur Verfügung. (130) Auf der Sitzung des Globalisierungsforums am 10. Juli 2015 wurde vereinbart, Nitra vorbehaltlich der Zustimmung des Unternehmensvorstands als empfohlenen Standort voranzutreiben. In der Sitzung vom 3. August 2015 genehmigte der Vorstand Nitra als empfohlen Standort, außerdem genehmigte er die Unterzeichnung einer unverbindlichen Absichtserklärung zur Bestätigung der Fortsetzung der Exklusivgespräche mit der Slowakei und die Einrichtung einer neuen JLR-Einheit in der Slowakei, vorbehaltlich der Genehmigung am Business Approval Gateway (34) und eingehender Prüfung des Geschäftsplans von JLR in der dritten Septemberwoche 2015. Das Protokoll der Vorstandssitzung von Tata Motors am 7. August 2015 verweist ebenfalls auf eine detaillierte Präsentation, die der kaufmännische Geschäftsführer (CFO) von JLR in der nächsten Sitzung zu den Projektfinanzen vorstellen würde. Im Juli/August 2015 bezog sich der Projektumfang noch auf ein Werk mit einer Kapazität von 300 000 Fahrzeugen pro Jahr. Das Vorhaben hat das Business-Approval-Gateway auf der Sitzung der Ebene des geschäftsführenden Vorstands von JLR am 3. September 2015 passiert. Auf der Vorstandssitzung von Tata Motors vom 18. September 2015 informierte JLR den Vorstand über das Projekt Darwin, einschließlich wichtiger Finanzdaten und des Geschäftsszenarios. Die überarbeitete staatliche Beihilfe von insgesamt [150–200] Mio. GBP (35) sei ausreichend, um Nitra gegenüber Mexiko weiter voranzubringen, und das Projekt werde auf zwei Phasen aufgeteilt. Auf dem Globalisierungsforum wurde am 21. Oktober 2015 vereinbart, das anfängliche Investitionsvorhaben für Beihilfeanträge auf Phase 1 umzuwidmen, da keine ausreichenden Details zum genauen Produktmix von Phase 2 zur Verfügung standen und daher kein solider und verbindlicher Geschäftsplan vorlag, um eine Verpflichtung für die gesamte Investition mit den slowakischen Behörden einzugehen. Auf der Vorstandssitzung von JLR am 18. November 2015 wurde der aktualisierte Geschäftsplan genehmigt und die Slowakei wurde unter der Bedingung, dass die gesamte staatliche Beihilfe für das neu definierte Vorhaben gewährt würde, als der bevorzugte Standort bestätigt. Der Nettogegenwartswert für die Slowakei und für Mexiko basierte auf der jüngsten Produktstrategie und die aktualisierten Annahmen wurden neu berechnet, wobei Phase 2 entfiel. Die Differenz zwischen den beiden Werten beläuft sich auf 413 Mio. EUR und die staatliche Beihilfe wurde neu auf einen Nennwert von 129 812 750 EUR berechnet. (131) Um Anreize zu schaffen, muss die Beihilfe ein entscheidender Faktor für die Standortentscheidung zugunsten von Nitra anstelle von H[…] darstellen. Da die endgültige Investitionsentscheidung erst im Oktober/November 2015 getroffen wurde, als das anfängliche Investitionsvorhaben neu definiert und auf Phase 1 reduziert wurde und die Slowakei vom Vorstand von JLR ausdrücklich als bevorzugter Standort bestätigt wurde, betrachtet die Kommission Oktober/November 2015 als den relevanten Zeitpunkt, um das Vorhandensein von Anreizeffekten zu prüfen. Da die Standortempfehlung vom 10. Juli 2015 jedoch bereits Anfang August 2015 vom JLR-Vorstand und vom Vorstand der Tata Motors ratifiziert, am 10. August 2015 eine unverbindliche Absichtserklärung mit der Slowakei unterzeichnet und am 11. August 2015 öffentlich bekannt gegeben wurde, hält die Kommission auch den Zeitraum Juli/August 2015 für die Prüfung der Existenz von Anreizeffekten für besonders relevant. Plausibilität der Alternative Mexiko (132) Als Vorbemerkung stellt die Kommission fest, dass die Ausführungen der Slowakei, Mexiko sei eine glaubwürdige Alternative für JLR, da es ein realistischer Standort für andere Automobilhersteller sei, nicht als ausreichend gelten können, da keine authentischen Belege vorlegt wurden, dass JLR ohne die Beihilfe seine Investition in Mexiko getätigt hätte. Nach Nummer 68 der Regionalbeihilfeleitlinien ist ein kontrafaktisches Szenario dann plausibel, wenn es die Faktoren unverfälscht wiedergibt, die zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung des Beihilfeempfängers maßgeblich waren. (133) Die slowakischen Behörden haben während des förmlichen Prüfverfahrens weitere Unternehmensdokumente vorgelegt, die zeigen, dass ein Vergleich zwischen den Kosten und dem Nutzen einer Ansiedlung in Nitra und der Ansiedlung in H[…], Mexiko, vorgenommen wurde. Nummer 71 der Regionalbeihilfeleitlinien verlangt von der Kommission, zu prüfen, ob dieser Vergleich eine realistische Grundlage hat. (134) In Erwägungsgrund 181 des Einleitungsbeschlusses führte die Kommission drei Hauptgründe an, aufgrund derer sie Zweifel an der Plausibilität der Alternative in Mexiko äußerte. (135) Zunächst konnte die Kommission nicht ausschließen, dass sich die eingereichten Informationen auf zwei getrennt Vorhaben bezogen. Die Kommission hält die in den Erwägungsgründen 61 bis 66 dieses Beschlusses von den slowakischen Behörden dargelegten Argumente für ausreichend, um zu dem Schluss zu gelangen, dass das Projekt Oak und das Projekt Darwin als Machbarkeitsstudien für ein und dasselbe Vorhaben gemeint waren, wie dies ausdrücklich in der Präsentation während der Vorstandssitzung von Tata Motors am 7. August 2015 erwähnt wurde, außerdem gelang die zu dem Schluss, dass die mexikanische Alternative bis zur endgültigen Entscheidung des JLR-Vorstandes am 18. November 2015, eine Investitionsvereinbarung mit der Slowakei zu unterzeichnen, aufrechterhalten wurde. (136) Noch vor dem offiziellen Start des Darwin-Projekts gab es Anzeichen, dass Osteuropa und die NAFTA-Staaten gegenseitig in Konkurrenz standen. Einer der Aktionspunkte im Protokoll des Strategieausschusses vom 10. November 2014 war „die Durchführung einer globalen Wettbewerbsstudie für die Fertigung, einschließlich eines Vergleichstests zwischen Osteuropa und den NAFTA-Staaten“. (137) Sowohl Projekt Oak als auch Projekt Darwin untersuchten die Machbarkeit eines Automobilwerks für 300 000 Fahrzeuge mit einem geplanten Produktionsstart im Juni 2018 und einen Standort mit einer Größe von 400–600 ha. Die Zahlen zur erforderlichen zusätzlichen Kapazität bestätigen die Aussagen der Slowakei und von JLR in der Antwort auf den Einleitungsbeschluss, dass kein Bedarf an der Errichtung zweier getrennter Werke mit einer Kapazität von je 300 000 Fahrzeugen bestehe. Dies wird beispielsweise auch in dem Dokument „Global Manufacturing Footprint Expansion“ vom 15. Dezember 2014 dargestellt. (138) Auf der Sitzung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vom 21. Januar 2015 gab es einen Hinweis auf ein zweites Werk. Die slowakischen Behörden erklärten, dass die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands kurz davon ausgegangen seien, dass nach dem Bau des ersten Standorts mit einer Kapazität von 300 000 Fahrzeugen je nach Nachfrage fünf bis zehn Jahre nach Abschluss der Arbeiten der ersten Investition die Errichtung eines weiteren Standorts in Betracht werden würde. Für das zweite Werk würden die Vereinigten Staaten und Mexiko in Betracht gezogen, was erklären könnte, warum JLR im Dezember 2015 dem Gouverneur des mexikanischen Bundesstaats Puebla bestätigte, dass sie einer Weiterentwicklung ihrer Beziehungen im Zuge der weiteren Umsetzung ihrer globalen Expansionspläne erwartungsvoll entgegen sähen und dass Puebla und Mexiko weiterhin weit an der Spitze der Überlegungen von JLR stünden. (139) Die von der Slowakei vorgelegten Beweise legen nahe, dass sowohl die Machbarkeitsstudie des Projekts Oak als auch Projekt Darwin mit Blick auf ein einziges Werk unternommen wurde. Auf der Sitzung des Strategieausschusses vom 27. April wurde Puebla im Rahmen des Tagesordnungspunktes des Projekts Darwin als Alternative außerhalb der Union genehmigt und es wurde beschlossen, die Prüfung der Türkei und anderer nicht ausgewählter Länder einzustellen. Im Brief an den Gouverneur des Bundesstaates Puebla vom 25. Juni 2015 im Anschluss an den Besuch des Global Business Expansion Teams von JLR desselben Monats am Standort Puebla wurde angekündigt, dass H[…] „in eine Auswahlliste von Standorten aufgenommen wurde, die für die Investition in Betracht kommen und zu denen auch mittel- und osteuropäischer Standorte gehören“. Das Protokoll der Sitzung des Globalisierungsforums vom 10. Juli 2015 besagt, dass „es Ziel der Sitzung [gewesen sei], einen bevorzugten Standort aufgrund der beiden Projekte Darwin und Oak festzulegen […]“. Es wird weiter angeführt, dass „Nitra (der bevorzugte Ort des Projekts Darwin) im Vergleich zu Puebla (der bevorzugte Ort des Projekts Oak) mit einem erheblichen Kostennachteil dargestellt wurde“. Das Protokoll der JLR-Vorstandssitzung am 18. November 2015 führt an: „[…] der Nettogegenwartswert für die Slowakei bzw. für Mexiko wurde aufgrund der jüngsten Produktstrategie und aktualisierter Annahmen unter Vernachlässigung von Phase 2 neu berechnet“. (140) Die Kommission hält es daher für glaubwürdig, dass sich die Informationen, die die slowakischen Behörden zu Projekt Oak und zu Projekt Darwin eingereicht haben, auf ein einziges Projekt beziehen. (141) Darüber hinaus begründet die Kommission im Einleitungsbeschluss ihre Zweifel an der Plausibilität des kontrafaktischen Szenarios Mexiko, aufgrund der unterschiedlichen Niveaus der Prüfung des mexikanischen und des europäischen Standorts. Um dieser Argumentation zu entgegnen reichte die Slowakei weitere Belege und Erläuterungen ein, die in Erwägungsgrund 59(b) dieses Beschlusses zusammengefasst sind. Die slowakischen Behörden haben ihren Standpunkt darüber hinaus begründet, indem sie weitere Korrespondenz zwischen den Behörden von Puebla und JLR einreichten, außerdem das Informationspaket für den Besuch vor Ort und das Protokoll dieses Besuchs. Auf der Grundlage dieser zusätzlichen Informationen akzeptiert die Kommission, dass die Analysen zu den beiden Projekten Oak und Darwin mit gleicher Genauigkeit durchgeführt wurden. Für den abschließenden Vergleich der der bevorzugten Alternative von Projekt Oak (H[…]) mit der bevorzugten Alternative von Projekt Darwin (Nitra) stand für beide Optionen derselbe Detailgrad zur Verfügung und beide Standorte wurden auf identischer Basis in die Finanzierungsmodellierung einbezogen. (142) In diesem Zusammenhang stellt die Kommission fest, dass Ende 2014 das Unternehmen Ernst & Young beauftragt wurde, JLR beim Vorantreiben des Projekts Oak zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit Ernst & Young entwickelte JLR einen detaillierten Satz von „goldenen Standortkriterien“, die später im Standortauswahlverfahren auf beide Projekte (Oak und Darwin) angewandt wurden. Da JLR ihre Prüfung der osteuropäischen Standorte vorantrieb, beauftragte das Unternehmen am 16. Februar 2015 PricewaterhouseCoopers unter anderem mit der Hilfestellung bei der Verfeinerung der „goldenen Standortkriterien“. Das Modell, das hieraus hervorging, basierte auf den Erfahrungen von JLR sowie den Erfahrungen von PricewaterhouseCoopers bei der Filterung und der Standortwahl in Osteuropa für andere Originalgerätehersteller. Die slowakischen Behörden führten diese Kriterienverfeinerung als Grund für Unterschiede in der Analyse und bei den „goldenen Standortkriterien“ innerhalb der beiden Projekte Oak und Darwin an. Zum Zeitpunkt des endgültigen Vergleichs zwischen der bevorzugten Alternative des Projekts Oak und der bevorzugten Alternative des Projekts Darwin standen Informationen für beide Seiten auf vergleichbarer Detailebene zu Verfügung. (143) Obwohl die slowakischen Behörden bestätigten, dass zum Zeitpunkt der Standortempfehlung am 10. Juli 2015 für die beiden Projekte Oak und Darwin Informationen auf derselben Detailebene zu Verfügung standen, umfasste die Präsentation vor dem Globalisierungsforum, wie in Erwägungsgrund 181 des Einleitungsbeschlusses dargelegt, weniger Details für die Alternative des Projekts Oak als für die Alternative des Projekts Darwin. Die slowakischen Behörden erklärten dies damit, dass das Globalisierungsforum die Informationen zu Mexiko und Puebla bereits früher eingesehen hätte. Die Auswahl von Mexiko als dem vielversprechendsten Staat in Nordamerika und von Puebla als dem vielversprechendsten Bundesstaat in Mexiko waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu einem Abschluss gekommen. Für die Auswahl der europäischen Standorte war die Analyse in einem kürzeren Zeitraum durchgeführt worden, da sie erst im Februar 2015 begonnen wurde. Daher erfolgte die Länder- und Standortauswahl nicht nacheinander. Auf der Sitzung des Globalisierungsforums am 10. Juli 2015 wurden mit Polen und der Slowakei noch zwei Länder des Projekts Darwin präsentiert, blieb nur Nitra in der Slowakei im Rennen. (144) Drittens hat die Tatsache, dass die mexikanische Alternative, wie die Kommission in Erwägungsgrund 181 des Einleitungsbeschlusses erwähnt, erhebliche Verzögerungen zu haben schien, zu Zweifeln an der Glaubwürdigkeit Mexikos als echter Alternative beigetragen. Die Kommission akzeptiert die in Erwägungsgrund 68 dieses Beschlusses ausgeführte Auffassung der slowakischen Behörden, dass der spätere Produktionsbeginn in Betracht gezogen wurde, als Puebla und die Slowakei auf der Sitzung des Globalisierungsforums am 10. Juli qualitativ und quantitativ miteinander verglichen wurden. Der spätere Produktionsbeginn wurde separat mit einem Nettogegenwartswerteffekt von zwischen [80–130] Mio. GBP oder [96–156] Mio. EUR bei einer sechsmonatigen Verzögerung und [110–180] Mio. GBP oder [132–216] Mio. EUR bei einer neunmonatigen Verzögerung quantifiziert. Dieses Risiko und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen fanden im Oktober/November 2015 auch in den aktualisierten Zahlen des Geschäftsplans ausdrücklich ihren Niederschlag. (145) Daher kommt die Kommission zum Schluss, dass H[…] bei der endgültigen Bestätigung der Standortentscheidung eine echte und plausible Alternative zu Nitra war und daher als glaubwürdiges kontrafaktisches Szenario im Sinne von Nummer 68 der Regionalbeihilfeleitlinien gelten kann. Strategische Überlegungen (146) Nitra war im Vergleich zu H[…] zum Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung im November 2015 mit einem erheblichen Nachteil beim Nettogegenwartswert verbunden. Die Differenz des Nettogegenwartswerts wurde von JLR auf 344 Mio. GBP oder 413 Mio. EUR berechnet. Das spezifische Risiko aus einer erwarteten sechs- bis neunmonatigen Verzögerung bei der Umsetzung der Investition in Puebla war nicht in die Analyse des Nettogegenwartswerts einbezogen worden; es wurde auf einen Betrag von zwischen [80–130] Mio. GBP oder [96–156] Mio. EUR und [110–180] Mio. GBP oder [132–216] Mio. EUR (Gegenwartswert) geschätzt. Die verbleibende Differenz des Nettogegenwartswerts, die zwischen [164–234] Mio. GBP oder [197–281] Mio. EUR und [214–264] Mio. GBP oder [257–317] Mio. EUR liegt, wird nur zum Teil — zwischen 33 % und 43 % — durch die angemeldete Beihilfe abgedeckt. Die angemeldete staatliche Beihilfe in Höhe von 108 Mio. GBP oder 130 Mio. EUR wurde von JLR mit einem Kapitalkostensatz von […] % abgezinst, was dem in der Unternehmensplanung von JLR verwendeten Satz entsprach. Bei einer Projektlaufzeit von 20 Jahren schätze JLR die staatliche Beihilfe daher auf 76 Mio. GBP oder 91 Mio. EUR. Als Ergebnis der Präsentation vor dem Vorstand am 18. November 2015 spielten jedoch zahlreiche andere qualitative Faktoren eine Rolle im Entscheidungsfindungsprozess. Die Existenz und Bedeutung dieser Faktoren, die bereits zur Zeit des Standortbesuchs in Puebla im Juni 2015 und beim Globalisierungsforum am 10. Juli 2015 diskutiert und analysiert worden waren, wurden erneut bestätigt. (147) Die Tatsache, dass Nitra trotz der Beihilfe im Vergleich zu H[…] immer noch einen erheblichen Nachteil hinsichtlich des Nettogegenwartswerts aufwies, warf mehrere Fragen auf, die für die Prüfung des Anreizeffekts und der Verhältnismäßigkeit der Beihilfe von Relevanz sind: a) Könnten die strategischen Faktoren allein in der Lage sein, das Gleichgewicht zwischen Mexiko und der Slowakei zu beeinflussen? b) Warum war die Beihilfe ausreichend, um die Standortentscheidung von Mexiko auf die Slowakei zu verschieben? c) War der volle Beihilfebetrag erforderlich, um das Gleichgewicht zwischen Mexiko und der Slowakei zu kippen? Fragen a) und b) sind Teil der Prüfung des Anreizeffekts, während Frage c) in der Verhältnismäßigkeitsbewertung dieses Beschlusses geprüft wird. (148) Die Kommission prüft zunächst, ob die strategischen Faktoren allein in der Lage sein könnten, die Waage zugunsten der Slowakei ausschlagen zu lassen. Zu den wichtigsten Bewertungsgesichtspunkten gehören, wie im Protokoll der Sitzung des Globalisierungsforums vom 10. Juli 2015 genannt, die Nähe zu einem Automobilcluster, grundlegende Aspekte des Standorts, die Verfügbarkeit von Arbeitskräften, die Zeitplanung, Betriebskosten, der Sofortkapitalbedarf und die Bereitstellbarkeit. Die beim Globalisierungsforum anwesenden Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands legten besonderen Wert auf die Bedeutung der Zeitplanung, die Entfernung vom Hauptsitz von JLR und das höhere Risiko eines mit einem Standort in Mexiko verbundenen Imageschadens. Andere Faktoren schließen das Risiko von Naturkatastrophen, politischer Stabilität, Regierungseffizienz, Korruptionsrisiken und eine Investition in der Union als Absicherung gegen den Brexit ein. Die Auswirkungen des verzögerten Produktionsbeginns in Mexiko wurden separat quantifiziert. Mit Ausnahme einiger Währungsabsicherungseffekte tendierten die qualitativen Faktoren dazu, die Investitionen in der Slowakei gegenüber einem Engagement Mexiko zu begünstigen. (149) Die slowakischen Behörden haben Belege vorgelegt und führen an, dass die slowakische Beihilfe erforderlich gewesen sei, um die Standortwahl zum Vorteil der Slowakei gegenüber Mexiko zu beeinflussen, und dass die qualitativen Vorteile von Nitra gegenüber H[…] für einen Vorzug bei der Standortwahl nicht ausreichend gewesen seien. (150) Der Standortbesuch in Puebla am 16. Juni 2015 gewährte weitere Einsicht in eine Reihe von strategischen Faktoren, die eine wichtige Rolle für die auf dem Globalisierungsforum vom 10. Juli 2015 zu treffende Standortempfehlung spielen sollten. Das Informationspaket für diesen Besuch zeigt, dass die rechtzeitige Bereitstellung ein Risiko sowohl für Mittel- und Osteuropa als auch für Mexiko darstellte. Es bestanden weitere strategische Faktoren und Risiken hinsichtlich des mexikanischen Standorts, die als Teil des Standortbesuchs weiter untersucht werden mussten. Das Protokoll des Besuchs identifiziert eine Liste von verbleibenden Bedenken vor allem im Zusammenhang mit der Sättigung an Originalgeräteherstellern (OEM), namentlich, ob es Platz für einen dritten OEM gibt, und wenn ja, wie JLR in ein Land passen würde, das Jahrzehnte lang von Volkswagen dominiert wurde, außerdem im Zusammenhang mit der Hafennähe, der Sicherheit, der Korruption, der kulturellen Unterschiede, der Entfernung von der operativen Basis und dem Risiko von Naturkatastrophen. Das Protokoll zeigt aber auch, dass der Standortbesuch einige der Faktoren, die zunächst ernsthaften Bedenken ausgelöst hatten, posit

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.