Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/1127 der Kommission vom 4. Oktober 2018 über die staatliche Beihilfe SA.45359-2017/C (ex 2016/N), die die Slowakei Jaguar Land Rover Slovakia s.r.o. zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6545) (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D1127. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Ort-Besuchs des obersten Managements vom Juni 2015 an den in die engere Wahl gezogenen Standorten in Puebla, während dem die qualitativen strategischen Faktoren weiter untersucht wurden, und die Präsentation „Kontrafaktische Kostendifferenz zu Mittel- und Osteuropa“ (Counterfactual cost differential to CEE) vom 10. Juni 2015. (61) Die slowakischen Behörden vermuten, dass die Zweifel der Kommission auf unrichtige Presseberichte zurückzuführen sind, die in den jüngsten Unterlagen von JLR vom März bis Juli 2015 deutlich widerlegt worden seien. Die slowakischen Behörden haben zahlreiche Belege dafür vorgelegt, dass Mexiko im Frühjahr 2015 noch im Rennen gewesen und nicht bereits zugunsten eines Standorts in der Union aufgegeben worden sei. Die Belege entstammen einer Vielzahl von Quellen und verschiedenen Ebenen von JLR, vor allem aus dem oberen Management, aus den Arbeitsgruppen von JLR, von externen Beratern und von mexikanischen Regierungsbeamten. Von besonderer Bedeutung sind Dokumente, die im Vorfeld und zur Nachbereitung des Besuchs in Puebla auf höchster Managementebene im Juni 2015 durch eine JLR-Delegation ausgearbeitet wurden. Mexiko als Alternative wurde erst zurückgestellt, als JLR sich im Sommer 2015 entschied, sich auf Nitra zu konzentrieren. (62) Die von Ernst & Young verfasste Studie „Project Oak — Golden Site Report Out“ ist auf den 20. März 2015 datiert. Sie wurde von JLR bei der Überprüfung der Rentabilität der in die engere Wahl gezogenen Standorte in Mexiko verwendet. Im Protokoll der Sitzung des Ausschusses für internationale Entwicklung am 30. März 2015 heißt es, dass „vereinbart [wurde], die laufenden Arbeiten zur Bewertung von alternativen Optionen in der Türkei und in Mexiko fortzusetzen“. Das Aktions- und das Sitzungsprotokoll der Sitzung des Strategieausschusses am 27. April 2015 stellen fest: „Puebla, Mexiko, genehmigt als Alternative außerhalb der Union“. Der Überblick über den Filterungsprozess hinsichtlich der mexikanischen Standorte, wie er dem Globalisierungsforum am 10. Juli 2015 vorgestellt wurde, bestätigt diese Entscheidung mit dem am 11. Mai 2015 gemeldeten folgenden Status: „[Die mexikanischen Bundesstaaten] H[…] und G[…] zurückgestellt; Puebla für weitere Untersuchungen (basierend auf den Standorten H[…], A[…] und S[…]) im Rennen“. H[…] wurde zur „bevorzugten Option aufgrund seiner Hafennähe, einer etablierten Versorgungsbasis und des Arbeitsmarkts“. Auf der Sitzung des Globalisierungsforums am 15. Mai 2015 kamen die Slowakei und Polen im Rahmen des Projekts Darwin und Mexiko im Rahmen des Projekts Oak in die engere Auswahl. Am 22. Mai 2015 erhielt JLR eine förmliche Antwort vom mexikanischen Bundesstaat Puebla in Bezug auf verfügbare Anreize, das Erdbebenrisiko, VW-Beschränkungsklauseln und einen Zeitplan. Das Sitzungs- und das Aktionsprotokoll der Sitzung des Ausschusses für internationale Entwicklung am 1. Juni 2015 vermerkt im Abschnitt 'Darwin-Aktualisierung' als wichtigste Diskussionspunkte: „Die Fortschritte in den Diskussionen zu Mexiko und die Pläne für eine weitere Reise zur zusätzlichen Prüfung von Puebla wurden erläutert“. Die in der Präsentation vom 10. Juni 2015 mit dem Titel „Projekt Darwin — Kontrafaktische Kostendifferenz zu Mittel- und Osteuropa“ (Project Darwin — Counterfactual cost differential to CEE) enthaltene Cashflow-Bewertung zeigt, dass die Analyse von JLR einen Vergleichstest von „MX/PL“ und „MX/SK“ vorsah. Die Sitzung des Strategieausschusses am 15. Juni 2015, die sich auf das Projekt Darwin konzentrierte, behandelte dennoch einen Aktionspunkt „Durchführung einer Vor-Ort-Reise in Mexiko zur Diskussion von Ausschreibungen am Standort in Puebla“. In der Woche vom 15. Juni 2015 besuchte ein vom Direktor der Global Business Expansion von JLR geleitetes Team die möglichen Standorte H[…] und A[…] im Bundesstaat Puebla. Am 25. Juni 2015 bestätigte JLR dem Gouverneur des Bundesstaates Puebla schriftlich, dass H[…] in die engere Wahl gezogen werde. Die für die Sitzung des Globalisierungsforums am 10. Juli 2015 vorbereiteten Unterlagen enthalten eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Besuchs an den Standorten H[…] und A[…]. Wie sich aus dem Protokoll der Sitzung des Globalisierungsforums ergibt, war das Ziel, „einen bevorzugten Standort aus den Projekten Darwin und Oak zu bestimmen und am Prozess bis z einer vertraglich bindenden Investitionsvereinbarung, die für den 30. September geplant ist, mitzuwirken. Die in Erwägung gezogenen Standorte waren Nitra (Slowakei), Jawor (Polen) und Puebla (Mexiko)“. Das Protokoll erwähnt weiter: „Nitra (der bevorzugte Standort aus dem Projekt Darwin) wurde im Vergleich zu Puebla (dem bevorzugten Standort des Oak-Projektes) mit einem erheblichen Kostennachteil dargestellt.“ In der für diese Sitzung vorbereiteten Präsentation wird festgestellt: „Unter Berücksichtigung der nicht quantifizierbaren Risikofaktoren und der übrigen quantifizierbaren Erwägungen und unter der Annahme, dass die in Betracht gezogene Höhe der staatlichen Beihilfe der Union gewährt wird, sind wir der Überzeugung, dass dies ausreicht, um den Kostenvorteil Mexikos aufzuwiegen und empfehlen, Puebla (MX) zurückzustellen.“ Im Protokoll der Vorstandssitzung von JLR am 3. August 2015 heißt es, dass „nach einem strengen Standortbewertungsprozess auf dem Globalisierungsforum vom 10. Juli vereinbart wurde, dass Nitra in der Slowakei vorbehaltlich der Genehmigung des Vorstands als empfohlener Standort vorangetrieben werden soll“. Die zugrunde liegende Präsentation auf der Vorstandssitzung von JLR beschrieb „den Prozess der Aufnahme in die engere Auswahl für einen der Standorte aus den beiden Projekten Darwin und Oak“. (63) Die slowakischen Behörden erklärten, dass JLR bei den mexikanischen Behörden keinen offiziellen Beihilfeantrag eingereicht habe, da es in Mexiko keine Regelung für staatliche Beihilfen gebe. JLR habe jedoch von der Regierung des Bundesstaats Puebla detaillierte Informationen darüber erhalten, was angeboten werden könne, sollte sich JLR für eine Investition an diesem Standort entscheiden. (64) Die slowakischen Behörden bestätigen, dass die Investition in Mexiko nicht als zweite Investition zusätzlich zu dem Werk innerhalb der Union betrachtet worden sei. Sie legen nahe, dass die Zweifel der Kommission auf einem einzigen, zugegebenermaßen etwas irreführenden Dokument von JLR basierten, und führen aus, dass dieses Dokument die Diskussion auf der Außer-Haus-Sitzung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands am 21. Januar 2015, d. h. sechs Monate vor der Standortentscheidung, falsch interpretiert habe. Das Dokument sei jedenfalls durch eine Vielzahl an zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegten und beide Standorte als Alternativen diskutierenden Belegen obsolet geworden. Die Behörden erläutern ferner, die zusätzliche Kapazität aus dem neuen Werk (300 000 Fahrzeuge pro Jahr) mache bereits 50 % der Kapazität von JLR aus. Es sei unrealistisch, anzunehmen, JLR könne in Betracht ziehen, in ein zweites Projekt derselben Größenordnung zum selben Zeitpunkt oder in kurz- oder mittelfristigem Zeitrahmen zu investieren. (65) Die slowakischen Behörden erläutern, warum sich der Sitzungsbericht und die Präsentation der Außer-Haus-Sitzung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vom 21. Januar 2015 auf die Errichtung zweier Werke beziehen. Der Slowakei zufolge habe JLR immer geplant, zunächst einen Betrieb mit 150 000 Fahrzeugen pro Jahr im neuen Werk zu starten, d. h. in Phase 1 von Werk 1, und dann die Produktion im Zeitraum [2020–2025], d. h. in Phase 2 von Werk 1, auf 300 000 Fahrzeuge zu steigern. Zur Zeit der Sitzung im Januar 2015 sei die Nachfrage an Fahrzeugen von JLR so stark gestiegen, dass die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands kurz die Möglichkeit der Errichtung eines zweiten Werks an einem anderen Standort innerhalb nach fünf bis zehn Jahren nach der Vollendung der Arbeiten am ersten Standort erwogen hätten, sollte ausreichend Nachfrage bestanden haben. Dieses zukünftige Werk sei in der Sitzung nicht im Detail diskutiert worden, da eine entsprechende Entscheidung zu weit in der Zukunft läge. Die slowakischen Behörden merkten an, die Bemerkungen im Protokoll der Außer-Haus-Sitzung, die nahelegten, JLR werde zwei Werke benötigen, um den Planbedarf befriedigen zu können, sei entweder das Ergebnis einer Verwirrung um die beiden Phasen von Werk 1 gewesen oder das Protokoll betone übermäßig die sehr beschränkte Diskussion über ein potenzielles zweites Werk zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt in der ferneren Zukunft. (66) Die slowakischen Behörden betonen, dass die internen Unterlagen von JLR konsequent die Absicht aufzeigten, in nur einen einzigen Standort zu investieren. Im Protokoll der Sitzung des Globalisierungsforums am 10. Juli 2015 wird angeführt, dass der Standort Nitra als Standort den Vorzug vor Mexiko erhalten habe und dass beide Standorte als Alternativen miteinander verglichen worden seien. JLR zog eine Produktion an nur einem Standort in Betracht: „Wir sind bereit, ein Land aus den beiden Projekten Darwin und Oak in die engere Auswahl zu ziehen.“ (67) Strategische Gründe spielten eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, trotzdem war die Beihilfe erforderlich, um die Entscheidung in Richtung des Standorts in der Slowakei zu beeinflussen. Die slowakischen Behörden bringen vor, dass es nicht richtig sei, zu behaupten, die angebotene staatliche Beihilfe decke nur einen „unbedeutenden“ Teil der Differenz des Nettogegenwartswerts ab, nachdem es Auffassung der Kommission im Einleitungsbeschluss gewesen sei, dass die nominale staatliche Beihilfe 47 % des Nettogegenwartswerts ausgemacht habe (22). In den internen Unterlagen von JLR wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Standortentscheidung sehr knapp und entscheidend von der Gewährung der staatlichen Beihilfe abhängig war. Zu diesem Zweck heißt es im Protokoll der Sitzung des Vorstands von Tata Motors am 18. September 2015, dass „unter Berücksichtigung der qualitativen und risikorelevanten Faktoren die überarbeitete staatliche Gesamtbeihilfe in Höhe von [150–200] Mio. GBP (23) als Direktzahlung ausreichten, um Nitra gegenüber Mexiko weiter voranzubringen“. Ähnlich basierte auch die im November 2015 von JLR getroffene Entscheidung, Nitra als Standort für das Werk zu bestätigen, auf der „Bedingung, dass der volle Betrag an staatlicher Beihilfe ausgezahlt“ werde. Daher bestand JLR darauf, in der Investitionsvereinbarung festzuhalten, dass die Investitionsverpflichtung des Unternehmens von der Gewährung von 100 % der Regionalbeihilfe abhängig sei. (68) Die Slowakei wies ferner darauf hin, dass dieses Element hinsichtlich des Risikos eines verzögerten Produktionsbeginns im Finanzvergleich ausdrücklich berechnet und daher gebührend berücksichtigt wurde. Die Slowakei verwies auf die Präsentation anlässlich des Globalisierungsforums am 10. Juli 2015, in der ausgegangen wird von einer „Verzögerung für den in Mexiko erwarteten Job #1 […] von 6–9 Monaten, wie oben dargestellt“. 4.2.3.   Unverhältnismäßigkeit (69) Die slowakischen Behörden bringen vor, dass JLR keine zusätzlichen Beihilfen gewährt worden seien, und halten die Beihilfe daher für verhältnismäßig. 4.2.4.   Deutliche negative Auswirkungen — kohäsionsabträgliche Wirkung (70) Die slowakischen Behörden betonten, dass die slowakische Beihilfe keinen Einfluss auf die Kohäsion zum Nachteil von Polen habe, und erinnerten daran, dass „das Globalisierungsforum am 10. Juli festgestellt [hat], dass Jawor (Polen) aufgrund schwerwiegender Bedenken bezüglich der Standortgrundlagen und der Bereitstellbarkeit kein tragfähiger Standort war. Das Unternehmen hatte daher zwischen Nitra (Slowakei) und Puebla (Mexiko) zu entscheiden. Das Unternehmen wählte die Slowakei als bevorzugten Standort aus und gab eine gründliche Machbarkeitsstudie in Auftrag. Mexiko wurde zurückgestellt“. Jawor wurde bei der Entscheidung über die endgültige Standortempfehlung am 10. Juli 2015, die Anfang August 2015 vom Vorstand genehmigt werden sollte, als Alternative zu Nitra aufgegeben. Die Vorstände von JLR und Tata Motors betrachteten auf ihren Sitzungen vom 3. bzw. 7. August 2015 Jawor nicht als Alternativstandort zu Nitra. 4.2.5.   Deutliche negative Auswirkungen auf den Handel — Überschrittene Beihilfehöchstintensität (71) Da die slowakischen Behörden der Ansicht sind, dass zur angemeldeten Beihilfe keine zusätzliche Beihilfe gewährt worden sei, weisen sie den von der Kommission geäußerten Zweifel zurück, die zulässige Beihilfehöchstintensität sei überschritten worden und die Beihilfe könne deutliche negative Auswirkungen auf den Handel haben. 5.   STELLUNGNAHME VON JLR 5.1.   Einleitung (72) JLR unterstützt die Stellungnahme der slowakischen Behörden vom 20. Juli 2017 und ist auf einige besondere Punkte eingegangen. 5.2.   Stellungnahme von JLR zur möglichen zusätzlichen nicht angemeldeten Beihilfe (73) JLR ist der Auffassung, dass der slowakische Aufwand, den NSP zu erschließen, notwendig gewesen sei, um den Standort rentabel und attraktiv für Investitionen zu machen. JLR sei sich auch der Tatsache bewusst gewesen, dass das Unternehmen nicht exklusiv von der Infrastruktur profitieren würde, normale Zugangsgebühren oder die üblichen Steuern zu entrichten, einen marktüblichen Preis für die zu erwerbenden Grundstücke zu bezahlen und die Kosten für alle Besonderheiten des Standortes zu tragen habe, die nicht zum Standard gehörten und auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten werden würden. (74) JLR besteht darauf, dass es sich bei dem NSP und der infrastrukturellen Erschließung nicht um eine dem JLR gewidmete Infrastruktur handelt. Die Tatsache, dass die Flächennutzungspläne und Rechtsakte aus den 1990er-Jahren stammen, sei der Beweis dafür, dass die Pläne nicht nur als Reaktion auf die Interessen von JLR entwickelt worden seien. Im Gegenteil, die Existenz des Industrieparks Nitra Nord und die Verfügbarkeit der schon vor langer Zeit entwickelten Pläne für eine weitergehende Ausdehnung des Industriegebiets seien Argumente gewesen, die die Entscheidungsfindung von JLR zugunsten des Standorts Nitra beeinflusst hätten. Dieser Einfluss ist in den internen Entscheidungsunterlagen von JLR dokumentiert, die „ein professionell erschlossenes Industriegebiet (24)“, „beste Versicherungsverträge aufgrund eines fertigen Standorts und fertiger Infrastruktur (25)“ und einen „Standort in einem etablierten Industriegebiet mit angrenzenden Fabriken (26)“ erwähnen. (75) Darüber hinaus weist JLR darauf hin, dass das Unternehmen nur 55 %, d. h. 185 ha von 338 ha, des wirtschaftlich nutzbaren NSP-Geländes erworben habe und dass Vorkaufsrechte oder Kaufoptionen JLR nicht in die Lage versetzen würden, das Gelände vollständig zu besetzen oder zu kontrollieren. JLR erinnert daran, dass es am 25. August 2017 teilweise auf sein Vorkaufsrecht für das „Nord-Gelände“ verzichtet habe. Das Unternehmen behalte aber weiter Vorkaufsrechte für eine Fläche von 28,5 ha. (76) JLR ist der Ansicht, dass das Unternehmen den vollen Marktpreis für das von ihm als „baureif“ erworbene Land bezahlt habe, da der Preis von drei unabhängigen Sachverständigen ermittelt worden sei und sich deren Gutachten ausdrücklich auf „baureife“ Grundstücke bezögen hätten, d. h. auf Grundstücke, die von den entsprechenden zum Erreichen dieses Standards erforderlichen allgemeinen Bodenaufbereitungsarbeiten profitiert hätten. JLR betont weiter, dass es die vollen Kosten aller Arbeiten, die aufgrund der Spezifikation von JLR durchgeführt worden seien, entrichtet habe, um diese Standards zu übertreffen. Die Kosten für diese Arbeiten hätten sich fast auf das Doppelte des zunächst im Investitionsvertrag zu diesem Zweck festgelegten Betrags von 16,9 Mio. EUR belaufen. (77) JLR verdeutlicht ferner, dass der in Erwägungsgrund 16 des Einleitungsbeschlusses genannte Betrag von 75 Mio. EUR nicht der Preis sei, für den MHI das JLR-Gelände von Dritten erworben habe, sondern die Kosten von MHI für den Erwerb des gesamten Geländes des NSP. (78) JLR macht auch geltend, dass das Unternehmen nicht von einer Befreiung von der ALF-Abgabe profitiert habe. JLR habe keine landwirtschaftlichen Flächen erworben, sondern industriell erschlossenes Land und alle drei Gutachten zur Festlegung des Marktpreises hätten sich ausdrücklich auf Merkmale von baureifen Grundstücken in Industriegebieten bezogen. JLR räumt ein, dass in einem ihrer internen Dokumente tatsächlich eine Befreiung von der ALF-Abgabe in Höhe von bis zu [50–110] Mio. EUR erwähnt worden sei, erklärt aber, dass dies auf das falsche Verständnis eines Beraters zurückzuführen gewesen sei und nicht auf Informationen der slowakischen Behörden. 5.3.   Stellungnahme zur Vereinbarkeit der angemeldeten Beihilfe (79) JLR besteht darauf, dass die staatlichen Regionalbeihilfen eine notwendige Komponente gewesen sei, um die Investition in Nitra zu ermöglichen. JLR bestätigte, dass es „strategische Erwägungen“ zusammen mit der Möglichkeit, staatliche Beihilfen zum Ausgleich von Mehrkosten zu erhalten, berücksichtigt habe, betont aber, dass diese strategischen Erwägungen allein oder mit einem geringeren Beihilfebetrag nicht ausreichend gewesen wären, um eine Standortentscheidung zugunsten von Nitra anzustoßen. (80) JLR betont, dass andere Automobilhersteller beschlossen hätten, in Mexiko zu investieren, und dies vor sowie nach der Standortentscheidung von JLR. Die Investitionen anderer Automobilhersteller in Mexiko bestätigten die Glaubwürdigkeit von Mexiko als potenziellem Standort für das Investitionsvorhaben von JLR. Tatsächlich habe JLR mehr als 18 Monate für die Prüfung einer Standortoption in Mexiko gebraucht. Diese Prüfung beinhaltete die Einrichtung eines Projektteams, die Rekrutierung externer Berater, die Zusammenarbeit mit mexikanischen Regierungsvertretern ebenso wie einen Besuch vor Ort, selbst durch die oberste Führungskraft im Team von „JLR Global Business Expansion“. (81) JLR betont, dass es Mexiko während des gesamten Entscheidungsprozesses als praktikable Alternative in Betracht gezogen habe, wie zahlreiche der Kommission vorgelegte, aktuelle interne Dokumente belegen würden. JLR ist der Auffassung, dass die im Einleitungsbeschluss genannten gegenteiligen Presseberichte rein spekulativ seien und nicht den Entscheidungsprozess von JLR widerspiegelten. (82) Darüber hinaus stellt JLR fest, dass es Absicht gewesen sei, in nur einen Standort zu investieren. Es sei nie in Betracht gezogen worden, zur selben Zeit oder in naher Zukunft in ein zweites Werk an einem anderen Standort zu investieren. JLR räumt ein, dass sich das Protokoll der Außer-Haus-Sitzung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vom 21. Januar 2015 in der Tat auf ein zweites Werk bezogen hätte, da in dieser Sitzung darüber spekuliert worden sei und somit in das Protokoll aufgenommen wurde, dass JLR bei genügender Nachfrage innerhalb von fünf bis zehn Jahren nach Abschluss der Erstinvestition den Bau eines weiteren Werks an einem anderen Standort in Betracht ziehen könnte. JLR besteht jedoch darauf, dass diese langfristige Möglichkeit weder in den Sitzungsunterlagen noch in der Sitzung selbst näher erörtert worden sei. Die Sitzungsunterlagen bezögen sich vielmehr auf Phase 1 und Phase 2 des Investitionsvorhabens an ein und demselben Standort, d. h. auf die Strategie von JLR, 2018 für die erste Phase (Phase 1 für Werk 1) den Betrieb mit einer Kapazität von 150 000 Fahrzeugen aufzunehmen und die Kapazität [2020–2025] auf 300 000 Fahrzeuge zu erhöhen (Phase 2 für Werk 1). JLR macht weiter geltend, dass der parallele Bau von zwei weiteren Werken, eines in der Union und eines in Nordamerika, mit einer Jahreskapazität von jeweils 300 000 Fahrzeugen undenkbar sei, da JLR im Geschäftsjahr 2014/2015 nur 462 209 Fahrzeuge verkauft hätte. Angesichts dieser Zahlen gebe es keine wirtschaftlich vernünftige Grundlage für die Annahme, JLR habe beabsichtigt, seine jährliche Kapazität kurz- bis mittelfristig um 600 000 Fahrzeuge zu erhöhen. (83) JLR betont, dass der Standort Jawor in Polen keine praktikable Alternative zu Nitra oder Mexiko gewesen sei, da der Standort unter grundlegenden Problemen gelitten hätte, insbesondere unter einer Straße, die den Standort in zwei Teile geschnitten habe. Jawor sei aus diesem Grund vom Vorstand nicht als mögliche Alternative zu Nitra in Betracht gezogen worden, wie durch die Präsentation auf der Vorstandssitzung vom 18. November 2015 dokumentiert worden sei. 6.   WÜRDIGUNG DER BEIHILFEMAẞNAHME 6.1.   Einleitung (84) In diesem Abschnitt widmet sich die Kommission zunächst der Frage, ob sich die Gesamtbeihilfe für JLR auf die angemeldete Beihilfe beschränkt oder ob JLR von zusätzlichen Beihilfeelementen, insbesondere hinsichtlich der Marktkonformität der Verkaufspreise, öffentlich finanzierter dedizierter/maßgeschneiderter Infrastrukturmaßnahmen und der Befreiung von der ALF-Abgabe profitiert hat. Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beihilfe wird die Kommission einen abschließenden Standpunkt zur Vereinbarkeit der erhaltenen Beihilfe ausarbeiten. 6.2.   Vorliegen einer Beihilfe 6.2.1.   Der angemeldete direkte Finanzzuschuss (85) Aus den im Einleitungsbeschluss dargelegten Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass es sich bei dem angemeldeten direkten Finanzzuschuss um eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV handelt, weil der Zuschuss zulasten staatlicher Mittel gewährt wird, er selektiv ist, einen wirtschaftlichen Vorteil für JLR darstellt, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht. 6.2.2.   Mögliche zusätzliche nicht angemeldete Beihilfe (86) Wie in Abschnitt 3.1. erwähnt, hat die Kommission im Einleitungsbeschluss in Betracht gezogen, dass JLR im Rahmen der Erschließung des NSP und des Erwerbs des JLR-Geländes in gewissem Umfang zusätzliche staatliche Beihilfe erhalten haben könnte. Sie prüfte drei Möglichkeiten, wie die Transaktion hätte zu zusätzlicher staatlicher Beihilfe für JLR führen können: a) Erwägungsgrund 118 des Einleitungsbeschlusses besagt, dass, sollte der NSP eine dem JLR gewidmete Infrastruktur sein, die Gegenleistung für die Eigentumsrechte und andere Rechte von JLR hinsichtlich des NSP unter normalen Marktbedingungen die dem slowakischen Staat bei der Errichtung des NSP entstandenen Erschließungskosten abdecken müssten, mit Ausnahme derjenigen Kosten für die infrastrukturelle Erschließung, die wirklich allgemeiner Natur sind und noch zu definieren wären. b) Selbst, wenn der Schluss gezogen wird, dass der NSP als Ganzes nicht als eine dem JLR gewidmete Infrastruktur eingestuft werden kann, stellte der Einleitungsbeschluss die Frage, ob die von der Slowakei durchgeführten Arbeiten zur Erschließung und zum Anschluss des JLR-Geländes nicht speziell für die spezifischen Bedürfnisse von JLR geplant wurden und ob der finanzielle Wert dieser Arbeiten korrekt in die Wertgutachten der Sachverständigen und den möglicherweise von JLR bezahlten Preis für das Land und seine Infrastruktur eingegangen ist. c) Schließlich wurde im Einleitungsbeschluss erwähnt, dass die Befreiung von der ALF-Abgabe als zusätzliche Beihilfemaßnahme zugunsten von JLR gelten könnte. 6.2.2.1.   Zur Frage, ob der NSP als eine dem Unternehmen JLR gewidmete Infrastruktur angesehen werden kann (87) Um zu dem Schluss zu kommen, dass JLR die gesamten dem slowakischen Staat entstandenen Kosten für die infrastrukturelle Erschließung zu tragen hat, müssen die beiden folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: a) der NSP stellt eine gewidmete Infrastruktur dar, d. h. JLR gilt als im Voraus festgelegtes Unternehmen und der NSP ist auf die speziellen Bedürfnisse von JLR zugeschnitten und b) die Kosten schließen Kosten wirklich allgemeiner Art aus. (88) Die Kommission ist der Auffassung, dass die beiden in Erwägungsgrund 87 erwähnten Bedingungen nicht gl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.