Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/1127 der Kommission vom 4. Oktober 2018 über die staatliche Beihilfe SA.45359-2017/C (ex 2016/N), die die Slowakei Jaguar Land Rover Slovakia s.r.o. zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6545) (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D1127. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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usive Lizenz oder Konzession für den NSP habe und darüber hinaus keine faktische Exklusivkontrolle über den NSP besitze. Sie führen weiter an, dass die Existenz des NSP als Industriegebiet mit einer existierenden industriellen Erschließung für JLR tatsächlich ein positives Argument bei der Wahl seines Standorts in Nitra war — nicht umgekehrt — und dass das Konzept der slowakischen Behörden bei der Erschließung des NSP die gängige Praxis in der Slowakei und anderen Mitgliedstaaten darstelle, um die Verschwendung von öffentlichen Ausgaben zu vermeiden und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu maximieren. (39) Die slowakischen Behörden machten die historische Entwicklung, die zum NSP führten, deutlich. Der Begriff „strategischer Park“ und damit „Nitra Strategic Park“ wurde zum ersten Mal 1999 durch das Gesetz über wesentliche Investitionen eingeführt. Der NSP umfasst ein Gebiet von 704 ha, auf dem die slowakischen Behörden Enteignungsbefugnisse haben, um den strategischen Park, der an den bestehenden „Industriepark Nitra Nord“ angrenzt, realisieren zu können. (16) Beide Parks zusammen bilden das integrierte Industriegebiet „Nitra Nord“. Der NSP liegt auf dem Gebiet von fünf Gemeinden: Nitra und Luzianky und zu kleineren Teilen auf dem Gebiet von Čakajovce, Zbehy und Jelšovce. (40) Die Notwendigkeit der Entwicklung von Gewerbeflächen in der Region Nitra ist erstmals 1998 im Flächennutzungsplan der Region Nitra verzeichnet worden. (17) Die Gemeinden Nitra und Luzianky wurden als mögliche Industriezentren festgelegt. (41) Um die industrielle Entwicklung zu fördern, erkannte die slowakische Regierung, dass sie einen Weg finden musste, um die Frage des fragmentierten Grundbesitzes anzugehen, der ein Hindernis für die Attraktivität der Region für große Investitionsvorhaben ist. Grundbesitz in der Slowakei ist aufgrund historischer Erbgesetze, nach denen Geschwister zu gleichen Teilen das Land ihrer Eltern erben, stark fragmentiert. Dies hat zu einer hohen Zahl gemeinsamer Eigentümer kleiner Landparzellen geführt. Daher hat die Slowakei 1999 das Gesetz über wesentliche Investitionen erlassen, um das Verfahren zur Ausstellung von Zertifikaten für wesentliche Investitionen zu regeln, um den Erwerb von Land für die Durchführung großer Investitionsvorhaben zu erleichtern. (42) Die Notwendigkeit der Erschließung von Industrieflächen sei 2003 weiter betätigt worden, als die Gemeinde Nitra auf einer Liste von Standorten erschien, die durch die „Studie über die Standorte von Industriegebieten in ausgewählten Regionen der Slowakischen Republik“, bestätigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 690 vom 16. Juli 2003, empfohlen wurden. Dabei handelte es sich um eine Fläche von 231 ha. 2004 legte die Region Nitra das Gebiet fest, in dem sie die Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen für die industrielle Nutzung plante. Geografisch umfasste das Gebiet den Industriepark Nitra Nord im Süden und es erstreckte sich über das „Süd-Gelände“ und den größten Teil des JLR-Geländes. Im Jahr 2004 wurden mit dem Regierungsbeschluss 88/2004 Finanzmaßnahmen für die regionale Entwicklung von Nitra und verschiedenen anderen Gemeinden in der Slowakei auf den Weg gebracht, um die notwendige technische Infrastruktur, die erforderlich ist, um Investitionen anzuziehen, errichten zu können. 2006 erstellte die Gemeinde Luzianky ihren Flächennutzungsplan 2006, der ein Gebiet von 106 ha für die Integration in das Industriegebiet Nitra Nord vorsah. (43) 2007 ließen sich die ersten Unternehmen im Industriepark Nitra Nord nieder. Sony, später als Foxconn bekannt, wurde zu einem der Ankerinvestoren. 2011 wurde ein Planfeststellungsbeschluss verabschiedet, um die Autobahn R1 an das Industriegebiet anzuschließen. (44) Der Flächennutzungsplan 2012 für die Region Nitra bestätigt, dass das Industriegebiet Nitra Nord „als Gebiet ausgewiesen ist, das für die Ansiedlung eines Industrieparks oder von industriellen Produktionseinheiten vorgesehen ist. Dieser Bereich [war] nicht vollständig ausgebaut und [hatte] Entwicklungspotenzial“. Die slowakische Regierung erkannte, dass mehr gegen den investitionshindernden fragmentierten Grundbesitz getan werden müsse. Daher wurde 2013 das Gesetz über wesentliche Investitionen mit Bestimmungen ergänzt, die es erlauben, das Verfahren einer wesentlichen Investition zu beschleunigen, indem ein flexiblerer Prozess zur Ausgabe eines Zertifikats über eine wesentliche Investition eingeführt und die bürokratischen Anforderungen an den Prozess reduziert werden. (45) 2014 änderte die Gemeinde Luzianky ihren Flächennutzungsplan von 2006, um eine detailliert geplante Erschießung ihres 158 ha großen Anteils am Industriegebiet zu ermöglichen, da ein potenzieller Investor, der sich schließlich aber entschied, an anderer Stelle zu investieren, Interesse an dem Gelände gezeigt hatte. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Luzianky aus dem Jahr 2014 legte detaillierte Pläne für die infrastrukturelle Erschließung zur Vorbereitung des Geländes auf eine industrielle Nutzung fest. Eines der Grundprinzipien des Stadtentwicklungskonzeptes des Standorts war die funktionelle und räumliche Verknüpfung der vorgeschlagenen Erschließungsgebiete mit dem Gelände des Industrieparks Nitra Nord. Der Flächennutzungsplan legte ausdrücklich die Grenzen und den Bedarf der Geländeerschließung fest, z. B. den Bedarf an Verkehrsverbindungen, Gleisschutzzonen, einen Biokorridor für den Fluss Nitra, Lösungen für den hohen Grundwasserspiegel, die Notwendigkeit der Errichtung von Rückhaltebecken und Pumpstationen, die Notwenigkeit der Sicherung der Trinkwasserversorgung, ein öffentliches Abwassersystem, den Schutz vor Niederschlagswasser, das Vorhandensein von Hochdruckleitungen, die Anbindung an das Telekommunikationsnetz. (46) Am 27. Mai 2015 startete die slowakische Regierung eine neue Gesetzesinitiative, um die Voraussetzungen für die Gründung sogenannter Industrie- und Technologieparks durch ein Unternehmen zu schaffen, das zu 100 % Prozent im Eigentum des Staates steht und für die Vorbereitung des Standorts, einschließlich der Erstellung der erforderlichen Infrastruktur, verantwortlich ist. Diese Initiative führte zur Änderung 154/2015 des Gesetzes über wesentliche Investitionen vom 30. Juni 2015. Zur selben Zeit wurde eine Änderung der Verordnung 58 (18) vorgeschlagen, wie in Erwägungsgrund 10 des Einleitungsbeschlusses erwähnt. Am 8. Juli 2015 (19) gab die slowakische Regierung ein Zertifikat über eine wesentliche Investition zur Gründung des NSP aus. (47) Da die slowakischen Behörden Regelungen für Industriegebiete erlassen hatten, eine Strategie für industrielle Entwicklung verfolgten, die zum Teil bereits über den Industriepark Nitra Nord umgesetzt wurde, detaillierte Raumordnungspläne zur Erschließung des übrigen Geländes entwickelt hatten und anderen Investoren die Möglichkeit zur Neuansiedlung angeboten hatten, gehen sie davon aus, dass nicht behauptet werden könne, der NSP sei für JLR als im Voraus festgelegtem Unternehmen erschlossen worden. Darüber hinaus betonten die slowakischen Behörden, dass jeder einzelne Schritt der historischen Entwicklung, die zur Erschließung des NSP führte, vor der Standortentscheidung von JLR unternommen worden sei — lange bevor sich JLR vertraglich verpflichtet habe, sich in Nitra niederzulassen. (48) Die slowakischen Behörden verwiesen auf mehrere Dokumente von JLR, aus denen hervorgehe, dass die bereits bestehenden Pläne für die Erschließung des NSP zusammen mit der Tatsache, dass bereits ein bestehendes Industriegebiet mit angrenzenden, zur industriellen Nutzung geplantem Gelände für eine mögliche Expansion existiere, von JLR positiv in die Standortprüfung einbezogen worden sei. Am 27. April 2015 lag Nitra beispielsweise auf dem dritten Platz, doch die Tatsache, dass „es sich um einen Standort in einem etablierten Industriegebiet handelte“ sei ein Pluspunkt für den Standort gewesen. (49) Darüber hinaus erklärten die slowakischen Behörden, dass das JLR-Gelände und die damit verbundenen Arbeiten nicht auf die besonderen Bedürfnisse von JLR zugeschnitten seien. (50) Der Verweis auf die Aufsichtsrechte in der am 11. Dezember 2015 zwischen der Slowakei und JLR unterzeichneten Investitionsvereinbarung (im Folgenden „Investitionsvereinbarung“) beziehe sich nur auf den Abschluss der Sanierungsarbeiten. MHI habe bestimmte Arbeiten abzuschließen gehabt, um sicherzustellen, dass das Gelände den zwischen MHI und JLR vereinbarten Standards, auf denen der Verkaufspreis basierte, entsprach. Nach Angaben der slowakischen Behörden würden diese Aufsichtsrechte eher durch standardisierte Projektmanagementbelange als durch unternehmensspezifische Entwicklungsvorgaben getrieben. MHI sei nicht verpflichtet, eine mögliche Rückmeldung von JLR zu berücksichtigen. MHI sei nur bezüglich Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen für die Sanierungsarbeiten am JLR-Gelände verpflichtet, eine Rückmeldung einzuholen. Dies schließe keine Kontrollen nach Durchführung der Arbeiten ein. (51) Die slowakischen Behörden verdeutlichten darüber hinaus die Art der Infrastrukturarbeiten hinsichtlich des NSP. Wie bereits in früheren Projekten der öffentlichen Erschließung von Industriegebieten sollten diese Arbeiten alle im Gebiet ansässigen Unternehmen mit Infrastrukturleistungen versorgen, einschließlich des Zugangs zu öffentlichen Versorgungseinrichtungen und Straßen- oder Gleisanschlüssen. Die Infrastrukturarbeiten umfassen folgende Elemente: a) Die vorbereitenden Sanierungsarbeiten für das Gelände, im Wert von 221 Mio. EUR, übersteigen nicht die üblichen Erschließungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um ein Gelände baureif zu gestalten. Alle Arbeiten, die über die Standarderschließung hinausgehen, werden von JLR bezahlt und werden in der Investitionsvereinbarung aufgelistet. Sie enthalten Elemente wie interne Straßen oder zusätzliche Fundamente, die für die besonderen statischen Belastungen der Gebäudestrukturen von JLR erforderlich sind. b) Die Infrastrukturarbeiten für öffentliche Versorgungsleistungen in der Höhe von 11,28 Mio. EUR sollen sicherstellen, dass der Industriestandort oder Standorte innerhalb des Industriegebiets an die Versorgungseinrichtungen angeschlossen werden können. Die öffentlichen Versorgungseinrichtungen enden an den Zugangspunkten zum NSP oder dem jeweiligen Gelände. Mit Versorgungsleistungen in Zusammenhang stehende Infrastrukturarbeiten innerhalb des JLR-Geländes werden von JLR bezahlt. Darüber hinaus bezahlt JLR Marktpreise für den Zugang zu Versorgungsleistungen. Es gibt keine spezifischen Regeln für den NSP, die sich von denen in größeren Gemeindegebieten angewandten unterscheiden. JLR hat in Übereinstimmung mit den durch die Regulierungsbehörde für netzgebundene Wirtschaftszweige (20) festgelegten Entgelten alle üblichen Verbindungsentgelte und Verteilungsgebühren für das JLR-Gelände zu entrichten. Es gelten keinerlei Befreiungen für JLR. c) Straßeninfrastruktur im Wert von 185,9 Mio. EUR, einschließlich eines Autobahnanschlusses, lokaler öffentlicher Straßen und Parkplätzen auf dem gesamten Gelände, eine Feuerwehrwache, eine Polizeistation und eine Straßenmeisterei. Die Straßeninfrastruktur dient allen Unternehmen im Industriegebiet Nitra Nord, das aus dem NSP und dem Industriepark Nitra Nord besteht, sowie den Unternehmen der weiteren Region. Keine der Straßen steht ausschließlich JLR zur Verfügung oder wurde nach Spezifikationen des Unternehmens errichtet. Die Straßenbaumaßnahmen gehen nicht über das übliche Maß hinaus. d) Die geografischen Eigenschaften Gebiets bedurften eines Hochwasserschutzsystems und des Grundwassermanagements in Höhe von 25 Mio. EUR. e) Das multimodale Verkehrsterminal Luzianky im Wert von 51,85 Mio. EUR wird von den Slowakischen Eisenbahnen errichtet, betrieben und finanziert, und zwar aus durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit generierten Mitteln, die separat von den öffentlich finanzierten, nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten ausgewiesen werden. Das multimodale Verkehrsterminal hat drei funktionelle Teile: a) Der Lagerbereich für Fertigwagen, der auf der einen Seite an die Produktionsanlagen von JLR grenzt und auf der anderen Seite einen direkten Anschluss an das Schienennetz hat. Die Vermietung des Lagerbereichs ist die angebotene Kernleistung. JLR strebt eine vertragliche Exklusivität in Bezug auf den Lagerbereich an. b) die ausgehende Bahnverteilungsanlage ist für die Verladung von fertigen Produkten auf Güterwaggons bestimmt. Dieser Teil des Terminals wird JLR vertraglich nicht exklusiv zustehen. c) Der Containerumschlagplatz. Die Arbeiten am Containerumschlagplatz haben noch nicht begonnen, da die Slowakischen Eisenbahnen noch das Bedarfspotenzial und die Rentabilität des Projekts analysieren. Er wird jedem Nutzer unter Marktbedingungen zugänglich sein. Die Slowakische Eisenbahnen verhandeln mit JLR über die Zugangsgebühren, auch Nutzungsentgelte genannt, die es den Slowakische Eisenbahnen ermöglichen werden, eine Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erzielen und variable Kosten zu decken. Die Nutzungsentgelte werden über einen Zeitraum von 30 Jahren auf einer wirtschaftlichen Basis unter Verwendung des Nettogegenwartswerts berechnet und decken alle damit verbundenen Investitionskosten, Betriebskosten und Kosten für Erneuerungsinvestitionen ab. Die Entgelte sind marktorientiert und sollen eine angemessene Anlagerendite, d. h. […] interne Rendite und einen Nettogegenwartswert von […] Mio. EUR garantieren. (52) Die slowakischen Behörden stellten außerdem klar, wie groß der Teil des NSP ist, der von JLR eingenommen wird: a) Die slowakischen Behörden erklärten zunächst, dass JLR nach dem Einleitungsbeschluss auf einen Teil seiner Rechte verzichtet habe. Ziffer 4.10 der Investitionsvereinbarung verpflichtet MHI dazu, JLR innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschluss des Kaufvertrags über das JLR-Gelände eine Option zum Kauf des gesamten Süd-Geländes oder eines Teils davon einzuräumen. Am 29. Juni 2017 verzichtete JLR auf diese Option des Kaufrechts für das Süd-Gelände noch vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags für das JLR-Gelände am 12. Dezember 2017. Die slowakischen Behörden haben die Kommission informiert, dass das gesamte Süd-Gelände in den Besitz anderer Unternehmen übergehen werde, z. B. Gestamp und Prologis. b) Ziffer 4.9 der Investitionsvereinbarung gab JLR ein Vorkaufsrecht für das gesamte Nordgelände oder Teilen davon, dieses Recht hätte innerhalb von 20 Jahren ab dem Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags über das JLR-Gelände ausgeübt werden können. Am 25. August 2017 verzichtete JLR auf dieses Recht über 40,1 ha der insgesamt 69 ha des Nord-Geländes. Jedes Grundstück ist zum Marktpreis des Verkaufstages des Grundstücks zu erwerben; der Marktpreis ist von unabhängigen Sachverständigen festzulegen. c) In Bezug auf die in Ziffer 4.2 Buchstabe b Unterziffer ii der Investitionsvereinbarung enthaltene Klausel, wonach sich die Slowakei auf schriftlichen Antrag von JLR innerhalb von 10 Jahren nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags über da JLR-Gelände verpflichtet, „dafür zu sorgen, dass der strategische Park so erweitert wird, dass er das Expansionsland einschließt“, erklärten die slowakischen Behörden, dass diese Klausel eine politische Zusage der Slowakei zum Erwerb des Geländes widerspiegele und sie JLR eine Option zum Kauf des Geländes zu Bedingungen, die — einschließlich des Preises — noch auszuhandeln seien, einräume. (53) Nach Auffassung der slowakischen Behörden überträgt keines der durch die Investitionsvereinbarung über das Süd-Gelände, das Nord-Gelände oder das Expansions-Gelände geschaffenen Rechte JLR die Kontrolle über das Land. Somit hat das JLR-Gelände nur eine Fläche von 185 ha, was 26 % des gesamten Geländes des NSP bzw. 55 % des wirtschaftlichen nutzbaren Geländes darstellt, wenn berücksichtigt wird, dass 366 ha des NSP „technisches Gelände“ sind. (54) Wie von den slowakischen Behörden erläutert, wurde der von JLR zu zahlende Preis für den Erwerb des JLR-Geländes auf der Grundlage unabhängiger Wertgutachten durch die drei Sachverständigen […], […] und CB Richard Ellis festgelegt. Die genannten Sachverständigen schätzten den Marktpreis gemäß der Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand (21), die die zum Zeitpunkt der Begutachtung anzuwendende Leitlinien der Kommission darstellten. Die slowakischen Behörden stellten ferner klar, dass das Gutachten von CB Richard Ellis, das der Kommission während des Notifizierungsverfahrens zur Verfügung gestellt wurde, aus Versehen vorgelegt wurde, da es sich nicht um ein Geländewertgutachten handelt, sondern um einen separaten Marktforschungsbericht. (55) Alle Wertgutachten wurden auf der Grundlage erstellt, dass das Gelände „baureif“, d. h. saniert und freigeben für die industrielle Nutzung, verkauft wird. Die slowakischen Behörden kommen daher zu dem Schluss, dass die Wertgutachten die Kosten der Sanierungsarbeiten einschließen. Der endgültige Kaufpreis von 15,83 EUR pro Quadratmeter wurde als Durchschnitt der drei unabhängigen Gutachten von 15 EUR, 15,5 EUR und 17 EUR pro Quadratmeter festgelegt. Die Investitionsvereinbarung verpflichtet JLR, für alle maßgeschneiderten Arbeiten, die über die üblichen Anforderungen an „baureifes“ Land hinausgehen, gesondert zu vergüten. 4.1.2.   Mögliche Beihilfen in Form der Befreiung von einer Abgabe (ALF-Abgabe), die bei der Umwandlung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Industrieflächen zu entrichten ist (56) Die slowakischen Behörden erklärten, dass die „Befreiung H“ eine Freistellung von der ALF-Abgabe ist, die für Grundstücke gilt, die von vollständig in staatlicher Hand befindlichen Unternehmen, in diesem Fall MHI, zum Zwecke der Erschließung eines als „wesentliche Investition“ anerkannten Industriegeländes erworben wurden. Daher gilt die „Befreiung H“ ausschließlich für die Erschließung von öffentlichem Land durch die öffentliche Hand. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für innerstaatliche Finanztransfers zu verringern. Ohne die Befreiung wäre die ALF-Abgabe von der MHI als Eigentümerin und Erschließerin von Grundstücken im NSP zu zahlen gewesen, in dem Augenblick, in dem das Grundstück in Industriegelände umgewandelt wurde. Als Eigentümerin und Erschließerin des Geländes war es die Aufgabe von MHI, die Infrastruktur aufzubauen und das Gelände umzuwidmen, um es in einen „baureifen“ Zustand zu versetzen und es dann an Investoren, einschließlich JLR, zu veräußern. JLR hatte keine Abgaben zu entrichten, da das Unternehmen, wie in der Investitionsvereinbarung vereinbart, das Land erst nach seiner Umwandlung in Industrieland erwerben würde. Die slowakischen Behörden erklärten, dass der Verweis in einem internen Dokument von JLR, in dem angeführt wurde, dass JLR in den Genuss einer Befreiung von der ALF-Abgabe kommen würde, auf der falschen Auslegung des Autors dieses Dokuments beruht, die Gebühr sei von JLR zu zahlen. Sie teilten der Kommission ferner mit, dass sich der Gesamtbetrag der Abgabe für die Umwandlung aller landwirtschaftlichen Flächen im Gebiet des künftigen NSP in Industrieflächen, die ohne die „Befreiung H“ fällig geworden wären, auf etwa 30 Mio. EUR belaufen hätten, von denen nur etwa 8 Mio. EUR auf das JLR-Gelände entfallen wären. 4.2.   Stellungnahme der Slowakei zur Vereinbarkeit der angemeldeten Beihilfe 4.2.1.   Beihilfefähigkeit von „Rückstellungskosten“ als Investitionskosten (57) Die slowakischen Behörden bestätigen die in Tabelle 1 des Einleitungsbeschlusses aufgeführten beihilfefähigen Ausgabenposten. Die angegebenen vorgeschlagenen beihilfefähigen Investitionskosten beliefen sich auf 1 406 620 591 EUR (Nennwert) bzw. 1 369 295 298 EUR (Gegenwartswert). Die Darstellung in der Dokumentation von JLR vom 18. November 2015, die sich auf Rückstellungskosten bezog, sei zu Zwecken der Finanzanalyse angefertigt worden und habe keine Rückstellungskosten jenseits der beihilfefähigen Kostenpunkte, wie in Tabelle 1 des Einleitungsbeschlusses aufgelistet, eingeschlossen. Diese beihilfefähigen Ausgabenposten spiegeln die zum Zeitpunkt des Beihilfeantrags erwarteten Kosten wider und beinhaltenden einen Rückstellungsbetrag für jeden beihilfefähigen Ausgabenposten im Rahmen eines vorsichtigen Kostenschätzungsansatzes. Die slowakischen Behörden halten daher den vollen Betrag von 1 406 620 591 EUR (Nennwert) für beihilfefähig. 4.2.2.   Mangelnder Anreizeffekt der angemeldeten Regionalbeihilfe (58) Die Slowakei ist der Auffassung, sie habe eine angemessene Prüfung der Plausibilität des kontrafaktischen Szenarios durchgeführt, und die Zweifel der Kommission seien unbegründet, da Mexiko ein plausibler Alternativstandort zum Werk in der Union gewesen sei. Nach Angaben der Slowakei sei Mexiko im Frühjahr 2015 noch ein möglicher Standort für die geplante Investition gewesen und nicht als Standort für eine zusätzliche parallele Investition betrachtet worden. Daher sei die von der Slowakei angebotene staatliche Beihilfe erforderlich gewesen, um die Investition von JLR in die Slowakei zu holen. (59) Die Slowakei betont, dass Mexiko aus drei Gründen ein plausibler Alternativstandort gewesen sei: a) Als JLR seine Standortentscheidung vorbereitete, hätten zahlreiche Automobilproduzenten, einschließlich Premium-Hersteller, bereits in Mexiko produziert oder Investitionen in dem Land umgesetzt. Einige Automobilproduzenten hätten nach der Standortentscheidung von JLR ihre Arbeiten an Investitionen in Mexiko begonnen. So hätten insbesondere VW und Audi Werke in Puebla und es könne daher erwartet werden, dass sie mit denselben qualitativen Risiken konfrontiert gewesen seien, die JLR identifiziert habe. Diese Risiken hätten die Standortentscheidung von VW/Audi zugunsten von Puebla aber nicht beeinflusst. b) JLR habe zahlreiche aktuelle Unterlagen aus verschiedensten Quellen zur Verfügung gestellt, die belegten, dass Mexiko eingehend untersucht worden ist und dass eine vollständige Finanzanalyse zum Vergleich von Mexiko und der Slowakei durchgeführt wurde. Mexiko sei bereits Ende Januar 2015 im Rahmen der Oak-Machbarkeitsstudie als vielversprechender Standort in Nordamerika identifiziert worden. Nach einer umfassenden Studie, in der verschiedene Standorte in Mexiko miteinander verglichen worden seien, sei Puebla auf der Sitzung des Strategieausschusses am 27. April 2015 wegen seiner Nähe zu Häfen, seiner günstigen Tarife, seiner etablierten Lieferantenbasis und seiner Arbeitsmarktvorteile als bevorzugte Standortalternative außerhalb der Union gewählt worden. Da sich der europäische Auswahlprozess — die Darwin-Machbarkeitsstudie — im Verzug befunden hätte, hätten sich einige Sitzungen und Dokumente auf die Ergebnisse des Projekts Darwin konzentriert und würden daher weniger Details über Mexiko enthalten. Zur Präsentation am 10. Juli 2015 erklärte die Slowakei, dass die Tatsache, dass nur weniger Folien der Präsentation auf die Alternative Oak verwendet worden seien, aus dem Kontext der Sitzung und dem Ausmaß, in dem Anwesenden bereits Informationen zu Mexiko und Puebla besäßen, erklärt werden könne. Zur Vorbereitung der Standortempfehlung des Globalisierungsforums im Juli hätte JLR detaillierte Finanzmodelle berechnet, in denen die Kosten an den konkurrierenden Standorten verglichen worden seien. Diese Finanzberechnungen seien für beide Standorte auf identischer Basis durchgeführt und von einer qualitativen Bewertung der Vor- und Nachteile der Standorte begleitet worden. c) Mexiko sei die Alternative zur Slowakei gewesen, die auf der folgenden Sitzung des JLR-Managements und des Vorstands, auf denen die Standortentscheidung gefällt wurde, präsentiert worden sei. (60) Die Slowakei lieferte weitere Belege, wie die Präsentation vor dem Vorstand, die für Mexiko durchgeführte Machbarkeitsstudie, die mit den mexikanischen Behörden ausgetauschten Informationen, die Ergebnisse des Vor-

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.