Europäische Union

1999/210/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Oktober 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache Nr. IV/F-3/33.708 British Sugar Plc, Sache Nr. IV/F-3/33.709 Tate & Lyle Plc, Sache Nr. IV/F-3/33.710 Napier Brown & Company Ltd, Sache Nr. IV/F-3/33.711 James Budgett Sugars Ltd) [Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3061] (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0210. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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discounts being applied to specific customers. (. . .) As regards retail prices there have also been contacts between the companies, in which British Sugar indicated the dates and timing of increases in its retail price list. In connection with customer negotiations information has been exchanged about changes in the discounts that would be offered to some of the larger customers (who took supplies from both companies). Tate & Lyle has consistently made it clear that it would defend its one-third share of the retail market and has made every effort to prevent British Sugar from eroding that share. It has not been in Tate & Lyle's commercial interests to attack British Sugar's market position, nor undermine British Sugar's commercial objective of improving its returns from the United Kingdom sugar market."" 2.2.1. Die Preisbildung für Gewerbezucker - die Matrix (37) Als Anlage zu dem vorerwähnten Schreiben vom 16. Juli 1990 lieferte Tate & Lyle eine Kopie einer Preismatrix, die British Sugar den Vertretern von T & L bei einem im Laufe des Jahres 1989 stattgefundenen Treffen ausgehändigt hatte. In dieser, nur Gewerbezucker betreffenden "Matrix" sind die von British Sugar für 1990 angestrebten Preise aufgeführt - auf Vierteljahresbasis und nach der Abnahmemenge in 10 Klassen gestaffelt. (38) Die Vertreter von British Sugar glauben, daß diese Preismatrix nur bei einem einzigen Meeting ausgehändigt wurde, räumen aber ein (63), daß "die Matrix bei allen anderen Gelegenheiten in allgemeiner Form diskutiert wurde - ich meine, das müssen wir schon zugeben, und da haben wir meines Erachtens auch nichts zu befürchten - aber wir haben tatsächlich keinen Fall gefunden, bei dem den Leuten von Tate ( & Lyle) oder den Händlern ein anderes gedrucktes oder geschriebenes Dokument ausgehändigt wurde" (64). Während der Nachprüfungen bei British Sugar erklärte ein Vertreter des Unternehmens (65), daß "wir normalerweise lediglich angekündigt haben, daß wir z. B. die 50 000 t-Klasse um einen bestimmten Betrag anheben wollten, mit einer nachfolgenden Erhöhung für die restlichen, darunterliegenden Kategorien, sagen wir um 2£/2,5£/3£ usw." (66) Auch James Budgett erklärte, daß die Matrix nur bei einer Gelegenheit ausgehändigt wurde (67). Andererseits erklärte während der Nachprüfungen bei Tate & Lyle ein Vertreter dieses Unternehmens, daß T & L die von BS erstellte Matrix "möglicherweise zwei- oder dreimal" ausgehändigt erhielt ("twice or three times possibly") (68). Außerdem erklärte ein Vertreter von Tate & Lyle auf die Frage eines der die Nachprüfungen durchführenden Beamten nach der Art der Informationen, die T & L bei den Gelegenheiten gegeben wurden, bei denen die Matrix nicht ausgehändigt wurde (69), daß ". . . es eigentlich so war, daß sie ein Schriftstück präsentierten, von dem sie sagten, daß es zeige, wohin sie den Marktpreis zu bringen gedachten. (. . .). Das wurde aber nicht jedes Mal wieder aufgebracht. Es ging um ihre Absichten für einen späteren Zeitraum, d.h. ein Jahr im voraus (71) (71) ". . . the point was really that they presented a piece of paper which they said was their intent in terms of moving the market price (. . .). Now it wasn't a matter of it appearing every time. It related to their intent for a subsequent period, a year ahead".".. In ihrer schriftlichen Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte behauptete Tate & Lyle (70), daß ihr Vertreter mit der Erwähnung der Vorlage "eines Schriftstücks" ("a piece of paper") die Matrix gemeint habe - und die Gelegenheiten, bei denen diese ausgehändigt wurde. Der Darstellung von Tate & Lyle zufolge (71), ist "außer der einen oder möglicherweise zwei oder drei Gelegenheiten, bei denen die Matrix an T & L und die Händler ausgehändigt wurde, T & L keine andere schriftliche oder gedruckte Preisinformation übergeben worden. T & L stimmt also mit BS darin überein, daß T & L außer der Matrix keine sonstigen gedruckten oder geschriebenen Dokumente ausgehändigt wurden" (72). Keine der Parteien hat jedoch die in der revidierten Mitteilung der Beschwerdepunkte wiedergegebene und in dieser Entscheidung wiederholte (73) Darstellung in Frage gestellt, die British Sugar davon gab, was geschah, wenn die Matrix nicht ausgehändigt wurde: Diskussion der Matrix "in allgemeiner Form" ("in general terms") und Erklärung von BS, um wieviel man die verschiedenen Mengenkategorien anzuheben gedachte. Ein Vergleich zeigt, daß die von British Sugar bei diesen Gelegenheiten übermittelte Information ähnlicher Art war wie die Information, die den anderen Parteien durch tatsächliche Übergabe der Matrix zuging. Napier Brown bestätigt (74) ausdrücklich die Darstellung des Sachverhalts durch die Kommission, so wie sie in der revidierten Mitteilung der Beschwerdepunkte erscheint (75) und in die vorliegende Entscheidung (76) übernommen wurde: "Zumindest einmal wurde Tate & Lyle, Napier Brown und James Budgett eine Kopie dieser Matrix ausgehändigt, und bei anderen Gelegenheiten übergab British Sugar den drei anderen Parteien sonstige, der Matrix inhaltlich ähnliche Informationen" (77). (39) In Tate & Lyle's Antwort auf die ursprüngliche Mitteilung der Beschwerdepunkte (78) heißt es, daß "diese Preismatrix von British Sugar auf den Meetings nicht als Vorschlag oder Diskussionsgrundlage vorgelegt wurde, sondern als Darstellung der einseitigen Entscheidungen von BSC" (79). Weiter wird festgestellt (80), daß "es sich bei der Matrix um ein BSC-internes Dokument handelte, das man nach eigenem Gutdünken gelegentlich (also nicht immer) für T & L und die beiden Händler offenlegte" (81). (40) Eine weitere Klarstellung des Charakters der Matrix läßt sich aus folgendem gewinnen: Bei der mündlichen Anhörung zu diesem Fall beschrieb British Sugar (82) die Matrix als ein "internes Dokument, gewissermaßen ein vertikales Dokument innerhalb von British Sugar" (83). In ihr seien die Preise aufgeführt gewesen, die die Verkaufsvertreter von British Sugar beim Verkauf von Gewerbezucker ohne ausdrückliche Genehmigung des für den Verkauf von Gewerbezucker zuständigen General Managers nicht unterschreiten durften (84). British Sugar erklärte allerdings auch, daß die Preise, zu denen Gewerbezucker tatsächlich verkauft wurde, in vielen Fällen unter dem Matrixpreis lagen. James Budgett betont in ihrer schriftlichen Antwort auf die ursprüngliche Mitteilung der Beschwerdegründe (85), daß man "die von BS vorgelegte Preis/Mengen-Matrix nie als etwas anderes angesehen habe als eine Art Leitlinie für die Verkäufer von BS hinsichtlich der Preise, die sie fordern sollten. Diese Information war nicht geheim (für gewerbliche Abnehmer auf bloße Anfrage zugänglich)" (86). In ihrer schriftlichen Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte schreibt James Budgett (87), die Matrix sei "so zu verstehen, daß sie lediglich eine BS-interne Leitlinie für die Verkäufer des Unternehmens darstellte, von der diese abweichen konnten (wofür sie aber zuvor die Zustimmung des hierfür intern zuständigen Managements einholen sollten)" (88), sie sei also eine Art "internes Überwachungsinstrument" ("an internal monitoring mechanism") (89) gewesen. Tate & Lyle erklärte im Verlauf der Nachprüfungen (90), daß "sie (die Vertreter von British Sugar) ein Schriftstück präsentierten, von dem sie sagten, daß es zeige, wohin sie den Marktpreis zu bringen gedachten (. . .) diese Präsentation geschehe im Interesse der anderen; wir sollten wissen, was BS zu tun beabsichtigte" (91). (41) British Sugar hat der Kommission mitgeteilt, daß die Matrix - abgesehen von den Zusammenkünften der in diesem Verfahren betroffenen Parteien - nicht an Kunden gegeben wurde (92). Das Papier war also nicht frei zugänglich. Zum zeitlichen Ablauf erklärte British Sugar jedoch, daß man in der Praxis bereits Verhandlungen aufgenommen oder sogar schon einige größere Gewerbezuckerverträge abgeschlossen habe, bevor die Matrix anderen offengelegt wurde. British Sugar zufolge waren ihre Aktivitäten auf dem Gewerbezuckermarkt ihren Rivalen zum Zeitpunkt der Offenlegung der Matrix bereits bekannt. Die Matrix bot also keine Überraschungen und trug auch nicht dazu bei, die Ungewißheit über die von British Sugar ihren Kunden gegenüber praktizierten Preise zu verringern (93). Hinsichtlich des Zeitpunkts, an dem Tate & Lyle von British Sugar die in der Matrix enthaltenen Informationen erhielt, erklärte T & L während der Nachprüfungen (94), daß BS diese Informationen "im allgemeinen im Anfangsstadium" ("in general at the early stages") der jährlichen Verhandlungen mit den gewerblichen Abnehmern geliefert habe, also zu einer Zeit, in der "wir vielleicht mit einigen schon verhandelten, mit anderen dagegen noch nicht" (95). Tate & Lyle behauptete, daß - wenn man die Matrix-Information von British Sugar nicht bekommen hätte, man sich diese Information im wesentlichen über den Markt, d. h. in Gesprächen mit Einkäufern hätte verschaffen können (96). Bei der gleichen Gelegenheit bestätigte Tate & Lyle jedoch, daß die in der Matrix enthaltene Information für sie nützlich war (97): "es wäre unsinnig zu sagen, das wäre nicht nützlich gewesen. Es war nützlich (. . .) und wenn wir einen Anhalt dafür hatten, was ihre Absicht war, dann hatte dies u.U. auch gewisse Auswirkungen auf die Art und Weise, in der wir das ganze gesehen haben. Wir sind eben Nachfolger" (98). (42) Zudem liegen Beweise dafür vor, daß die von British Sugar an Tate & Lyle, Napier Brown und James Budgett übermittelten Informationen über Gewerbezucker nicht auf die im voraus erfolgte Aushändigung der Gewerbepreismatrix beschränkt waren, daß BS diese Unternehmen vielmehr mit erheblichem zeitlichen Vorlauf, also noch vor der Erstellung der detaillierten Preismatrix, über von BS beabsichtigte Preiserhöhungen informierte. So erklärte Tate & Lyle in einer vom 15. Januar 1991 datierten schriftlichen Antwort auf Fragen der Kommission (99), daß man von British Sugar zwar nie einen Entwurf einer Preislistenänderung erhalten habe, daß aber "Hinweise auf beabsichtigte Änderungen einiger oder aller Listenpreise manchmal bis zu neun Monate im voraus gegeben wurden. Dabei ist aber zu bedenken, daß Verkäufe an gewerbliche Abnehmer in den meisten Fällen nicht zu Listenpreisen erfolgen" (100). (43) Zu der Schlußfolgerung der Kommission, wonach Tate & Lyle im Verlauf der Nachprüfungen vom 27. Mai 1994 bestätigt hätte, daß die Informationen einen höheren Grad an Gewißheit und Vorabwissen vermittelt hatten, erklärte T & L in ihrer schriftlichen Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (101): "Im Gewerbezuckergeschäft sind Preislisten für die den einzelnen Abnehmern tatsächlich berechneten Preise nur von sehr geringer Relevanz. Weit wichtiger waren die von BS gelieferten Informationen für die Händler als Grundlage für ihre Preise. Für T & L's Wettbewerb mit BS um einzelne Kunden waren diese Informationen nur von geringem Wert. Ihr Nutzen lag also wohl eher in einem Einblick in die wahrscheinlichen Absichten von BS als darin, daß sie irgendeine Gewißheit vermittelt hätten (104) (104) "Price lists in the industrial sector are of very little relevance in terms of the actual prices charged to individual customers. The information provided by BS was of far more relevance to the merchants to enable them to base their prices. In terms of competing with BS on individual accounts such information was of little value to T & L. Therefore, (. . .) the information was of use as to BS' probable intentions rather than providing any certainty".". Zum Aspekt der Vorausinformation erklärte Tate & Lyle (102): "Obwohl die Matrix nicht an Kunden gegeben wurde, waren die in ihr enthaltenen Informationen zu dem Zeitpunkt, an dem T & L sie erhielt, auch den Kunden zugänglich. Somit hätte T & L bereits begonnen, die Informationen über den Markt aufzunehmen oder sie zumindest sehr bald danach erhalten. T & L wurde also von BS nicht vor deren Kunden über den Inhalt der preislichen Absichten von BS informiert (s. auch Randnummern 152 und 160 der Antwort von BS auf die erste Mitteilung der Beschwerdepunkte" (103). (44) Sodann ist klar, daß bei den gemeinsamen Sitzungen zum Thema Gewerbezucker auch die zwischen den Preisen für Abnehmer größerer und kleinerer Zuckermengen einzuhaltenden bzw. einzuführenden Abstufungen dargelegt wurden. In Tate & Lyle's Schreiben an das Office of Fair Trading vom 16. Juli 1990 (104) heißt es, British Sugar habe im Verlauf der Zusammenkünfte "erklärt, daß man es begrüßen würde, wenn das im Vereinigten Königreich auf einen sehr niedrigen Stand gefallene Preisniveau wieder ansteigen und auch die Preisstaffelung zwischen Abnehmern verschiedener Mengen wieder vernünftigere, logischere Werte annehmen würde" (105). Da British Sugar zumindest auf einigen dieser Treffen ihre Preismatrix vorgelegt hatte, in der die von BS angestrebten Mindestpreise in Abhängigkeit von der Abnahmemenge der Kunden dargestellt waren, war es unvermeidlich, daß bei diesen Gelegenheiten auch die Preisstaffelung behandelt wurde. Dies wurde von British Sugar insofern bestätigt, als BS während der Nachprüfungen äußerte (106), daß "gewisse Wechselbeziehungen zwischen Preis und Menge gewahrt würden" (107) und in ihrer schriftlichen Antwort auf die ursprüngliche Mitteilung der Beschwerdepunkte erklärte BS (108), daß auf diesen Treffen über die "bei Gewerbezucker anzustrebenden Preisabstufungen zwischen größeren und kleineren Abnahmemengen" (109) gesprochen wurde. Eine weitere Bestätigung enthält Tate & Lyle's Brief an das Office of Fair Trading vom 29. August 1990 (110), wonach bei den Gewerbezuckermeetings u.a. über "Preisänderungen, Preisstaffelung, Liefer- und Kreditbedingungen, befürchtete Umsatzverluste und gelegentlich auch über die Lage bei einzelnen Kunden (114) (114) "matters discussed included price changes, differentials, delivery terms, credit terms, concerns about volume loss and, in some cases, the situation in particular accounts"." gesprochen wurde. (45) Napier Brown und James Budgett haben dargelegt, daß sie als Händler ein besonderes Interesse an der Wiederherstellung und Erhaltung deutlicher Abstufungen zwischen den Preisen für Abnehmer größerer und kleinerer Gewerbezuckermengen hatten. Dies vor allem, weil im Gewerbezuckergeschäft die Abnehmer größerer Mengen eher Direktkunden von British Sugar waren, während die Abnehmer kleinerer Mengen traditionell bei den Händlern kauften. Napier Brown erklärte in ihrer schriftlichen Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (111), daß man aus den Zusammenkünften mit British Sugar die Zuversicht gewonnen habe, daß BS "die unrealistisch 'flache' Preisstruktur, die sich während des Preiskriegs entwickelt hatte" (112), weil "British Sugar mit seiner Preispolitik einen drastischen Abbau der Unterschiede zwischen den Preisen für Abnehmer großer Zuckermengen (oft zugleich Kunden von BS) und denen für Abnehmer kleinerer Mengen (die traditionellen Kunden der Händler) bewirkt hatte" (113), nun aufgeben werde. James Budgett erklärte in ihrer schriftlichen Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (114), daß man "nicht so sehr unter dem absoluten Niveau der Durchschnittspreise für Gewerbezucker gelitten" habe, sondern "eher unter dem Fehlen einer Differenzierung zwischen den von British Sugar bei unterschiedlich großen Abnehmern berechneten Preisen Aus Budgett's Sicht war also die Aufhebung der Preisstaffelung eindeutig die wichtigste der unlauteren Preispraktiken von BS, eine Maßnahme, die Budgett erheblichen Schaden zugefügt hat. Von Budgett's Standpunkt vermittelten die Zusammenkünfte den Eindruck, daß British Sugar entschlossen war, unlautere Preispraktiken zum Schaden der Händler in Zukunft zu vermeiden, und daß dies nicht nur auf der Ebene des oberen Managements zum Ausdruck kam, sondern auch in gewissen internen Abläufen der täglichen Arbeit des Verkaufspersonals von BS" (115). 2.2.2 Die Preisbildung für Haushalts-(Einzelhandels-)zucker (46) Im Zusammenhang mit den gemeinsamen Sitzungen zum Thema Haushaltszucker wurde Tate & Lyle während der Nachprüfungen am 27. Mai 1994 auch aufgefordert, zu Behauptungen Stellung zu nehmen, wonach British Sugar eine Anzahl von Preislisten bereits einige Zeit vor der allgemeinen Bekanntgabe der Preise geliefert und Tate & Lyle im voraus über Erhöhungen der Listenpreise informiert habe. Auf die Frage, welche Informationen wann und wie weit im voraus gegeben wurden, erklärte ein Vertreter von Tate & Lyle (116): "das war im allgemeinen eine Angelegenheit von vielleicht drei oder vier Wochen vor dem offiziellen Datum der Preiserhöhung, und ich glaube, es ging ihnen (British Sugar) wirklich nur darum, uns die Information zukommen zu lassen, damit wir nicht völlig unvorbereitet waren und sie sicher sein konnten, daß wir nachfolgen würden. Wir sind immer nachgefolgt, und sie haben immer angenommen, daß wir folgen würden. Es ging für sie also nur darum, sicher zu sein, daß wir es auch in diesem Fall tun würden" (117). Tate & Lyle bestätigten (118), daß man die eigenen Preise wenig später ändern "und im allgemeinen die gleiche Erhöhung pro Tonne fordern" ("go the same increase per tonne in general") würde. Tate & Lyle räumten auch ein (119), daß die von British Sugar gelieferten Informationen ein "Sicherheitsfaktor" ("safety factor") waren. (47) Zur Frage der von British Sugar gelieferten Gewißheit und Vorausinformation über die Preise für Einzelhandelsware erklärte Tate & Lyle in ihrer schriftlichen Antwort auf die revidierte Mitteilung der Beschwerdepunkte (120), daß "T & L während des fraglichen Zeitraums nur dreimal Kopien der Preislisten von BS erhalten hat; einmal fünf Tage und einmal zwei Tage bevor die Listen offiziell dem Handel zugesandt wurden. Im dritten Fall erhielt T & L die Kopie der Preislisten erst vier Tage nach ihrer offiziellen Bekanntgabe an den Handel. In jedem Fall aber hatte BS ihre eigenen Kunden kontaktiert, bevor mit T & L gesprochen wurde, und insbesondere hat BS ihre Kunden jeweils zwei oder drei Wochen im voraus wissen lassen, daß man die Preise erhöhen würde. T & L ist also keineswegs bevorzugt informiert worden. Ein zeitlicher Vorsprung bestand lediglich vor der offiziellen Versendung der Preislisten und nicht etwa vor dem Zeitpunkt, an dem die Kunden von BS über die neuen Preise in Kenntnis gesetzt wurden" (121). (48) Es gibt jedoch Beweise dafür, daß die von British Sugar an Tate & Lyle gegebenen, das Haushaltszuckergeschäft betreffenden Informationen nicht auf die bloße Übermittlung der Preislisten beschränkt waren. British Sugar informierte Tate & Lyle von ihrer Absicht, die Haushaltszuckerpreise anzuheben, erhebliche Zeit im voraus, d.h. bevor die detaillierten Preislisten erstellt waren. In einer der Kommission zugesandten schriftlichen Erklärung vom 12. Dezember 1990 (122) erklärte der Leiter des Inlandsverkaufs Einzelhandel von Tate & Lyle mit bezug auf Haushaltszucker: "Nach meiner Erinnerung hat es seit meinem ersten Treffen mit BS im Februar 1987 und in der Folgezeit keine von BS ausgehende Preiserhöhung gegeben, die mir nicht mindestens 2-3 Wochen vor dem offiziellen Rundschreiben von BS angezeigt worden wäre" (123). Während der am 27. Mai bei Tate & Lyle durchgeführten Nachprüfungen bestätigte ein Vertreter des Unternehmens (124), daß "anzeigen" in diesem Fall bedeutete, daß British Sugar "tatsächlich den Betrag genannt habe, um den man die Listenpreise anheben wollte" ("would actually say the amount of the price intended listings"), und daß dies anhand einer Standardpreisliste geschehen sei. Bei einer anderen Gelegenheit im Verlauf der gleichen Nachprüfungen wurde die ebenfalls im Zusammenhang mir Haushaltszucker gestellte Frage der Kommission nach den von British Sugar vorab übermittelten Preislisten und der Vorankündigung geplanter Preiserhöhungen von einem Vertreter von Tate & Lyle zusammenfassend wie folgt beantwortet (125): "das war im allgemeinen eine Angelegenheit von vielleicht drei oder vier Wochen vor dem offiziellen Datum der Preiserhöhung" (126). 2.2.3. Zugänglichkeit und Wert der Zuckerpreisinformation (49) Zur Frage der Zugänglichkeit und des Werts der von British Sugar bei den Zusammenkünften gelieferten Preisinformationen verweist die Kommission zunächst auf die Tatsache, daß es technisch stets schwieriger und mühsamer ist, sich Informationen über die preislichen Absichten eines Wettbewerbers stückweise in Gesprächen mit mehreren seiner potentiellen Kunden zu verschaffen, als diese Informationen direkt und in umfassender Form in Zusammenkünften mit diesem Wettbewerber von ihm selbst zu erhalten. Zudem entspricht es der allgemeinen Erfahrung, daß über eine Anzahl Dritter (hier: potentielle Abnehmer von British Sugar) erhaltene Zweithandinformationen weniger zuverlässig und weniger genau sind als von der Quelle (hier: British Sugar) selbst gelieferte Daten. Eine Bestätigung hierfür findet sich in Tate & Lyle's Schreiben an das Office of Fair Trading vom 16. Juli 1990 (127), in dem es heißt: "Die Übermittlung von Informationen zwischen Abnehmern und Herstellern kann oft unzuverlässig, wenn nicht gar völlig irreführend sein. Das galt insbesondere für den Zuckermarkt in den letzten Jahren" (128). Im gleichen Schreiben erklärt Tate & Lyle, daß auch die unter Wettbewerbern ausgetauschten Informationen unzuverlässig sein können. Später jedoch bestätigte Tate & Lyle, daß die von British Sugar gelieferten Informationen für sie nützlich waren (129) - was sich auch aus der Tatsache ableiten läßt, daß T & L an den Zusammenkünften weiter regelmäßig teilgenommen hat. James Budgett erklärte in seiner Antwort auf die ursprüngliche Mitteilung der Beschwerdepunkte (130), daß "Marktquellen zwar vielleicht keine perfekte, sofortige Information über Preise bei einzelnen Kunden liefern (es mag sogar vorkommen, daß einzelne Einkäufer bewußt irreführende Angaben über ihre Einkaufspreise bei anderen Lieferanten machen), die Informationen über das allgemeine Preisniveau sind dagegen sehr genau und schnell. Die besondere Marktstruktur war hierfür geradezu ideal" (131). JB erklärte weiter (132), daß "die Informationen über die von BS erstellte Matrix im Markt (und besonders über die Kunden) sehr schnell und genau weitergegeben wurden - zumindest an alle Hauptakteure" (133). Napier Brown bestätigte diese von James Budgett vertretene Ansicht (134). In ähnlichem Sinne argumentiert British Sugar (135), daß die Händler die Informationen auch über den Markt erlangen konnten, und daß die Information somit nur "insofern wirksam war, als sie den Händlern ein gewisses Maß an Gewißheit verschaffte" (136). 2.2.4. Weitere Aussagen über die Zusammenkünfte (50) In Tate & Lyle's Schreiben vom 29. August 1990 an das Office of Fair Trading (137) ist näher erläutert, was - wie man sich bei T & L erinnert - bei diesen Meetings besprochen wurde. "2. Gewerbezucker (. . .) Herr Smith erinnert sich, daß auf der ersten dieser Zusammenkünfte der vier Unternehmensvertreter ein Mindestgrundpreis für Gewerbezucker in der Gegend von 370 £/t angenommen wurde. Bei den folgenden Sitzungen wurde davon ausgegangen, daß dieser Grundpreis angehoben werden sollte, und zwar gemäß der allgemeinen Preiserhöhung, so wie sie sich aus der von British Sugar vorgelegten "Matrix" ergab, in der Mindestnettopreise für bestimmte Abnahmemengen aufgeführt waren. Gesprochen wurde u. a. über Preisänderungen, Preisstaffelung, Liefer- und Kreditbedingungen, befürchtete Umsatzverluste und gelegentlich auch über die Lage bei einzelnen Kunden. In der Anfangszeit hatte T & L bei diesen Zusammenkünften den Eindruck, daß es sich zum Teil um Befriedungsaktionen zwischen British Sugar und den Händlern handelte. Nachdem die Händler während des Preiskriegs bei den kleineren Abnehmern starke Umsatzverluste erlitten hatten, schien British Sugar nun daranzugehen, ihnen diese kleinen Kunden nach und nach zurückzugeben. T & L Sugars war hierbei nicht betroffen, da das Unternehmen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.