Europäische Union
2001/7/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 2000 zur Änderung von Anhang I Kapitel 14 der Richtlinie 92/118/EWG des Rates über die tierseuchenrechtlichen und gesundheitlichen Bedingungen für den Handel mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Kapitel I der Richtlinie 89/662/EWG und — in Bezug auf Krankheitserreger — der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3866)
Amtliche Ursprungsfassung
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