Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/2016 der Kommission vom 29. August 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission

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Quellenkennung: 32017R2016. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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15.11.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 298/1 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2016 DER KOMMISSION vom 29. August 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates (1), insbesondere Artikel 14 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Blick auf eine vereinfachte Inanspruchnahme des Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigen ist es angebracht, das Anwendungsgebiet der standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung an die Mitgliedstaaten zu erweitern. Die standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage von Daten festgelegt werden, die von den Mitgliedstaaten übermittelt oder von Eurostat veröffentlicht werden, sowie auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Methoden, einschließlich der Methoden gemäß Artikel 67 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) und Artikel 14 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013. (2) Angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kosten der jeweiligen Vorhabenarten können die Definition und die Beträge der standardisierten Einheitskosten und der Pauschalfinanzierungen je nach Art des Vorhabens und nach Mitgliedstaat variieren, um den jeweiligen Besonderheiten Rechnung zu tragen. (3) Österreich, Litauen, Polen und Rumänien haben ihre Methoden zur Definition der standardisierten Einheitskosten für die Erstattung von Ausgaben durch die Kommission gemeldet, während die Niederlande eine Methode zur Definition der Pauschalfinanzierung gemeldet haben. (4) Infolge der Meldung von Methoden betreffend noch nicht durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2195 erfasste Vorhabenarten durch die Tschechische Republik, Malta, Italien und die Slowakei sollten weitere standardisierte Einheitskosten für die Erstattung der Ausgaben an diese Mitgliedstaaten für diese Vorhabenarten definiert werden. (5) Die derzeit in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 für Schweden festgelegten standardisierten Einheitskosten, mit Ausnahme derjenigen für Teilnehmervergütungen, sind auf der Grundlage einer von Schweden gemeldeten Methode geändert worden. (6) Unter Berücksichtigung der angestrebten Ausweitung der Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, bei der Kommission die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten oder Pauschalfinanzierungen zu beantragen, hat die Kommission die Einheitskosten und Beträge für jeden Mitgliedstaat auf der Grundlage von Daten definiert, die von Eurostat für Vorhaben im Bildungsbereich veröffentlicht wurden. (7) Die Verordnung (EU) 2015/2195 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Anhänge I, III, V, VI, VII und IX der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhalten die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. Artikel 2 Der Wortlaut des Anhangs II der vorliegenden Verordnung wird der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 als Anhänge X bis XIV angefügt. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 29. August 2017 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER (1)   ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470. (2)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320). ANHANG I „ANHANG 1 Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Schweden 1.   Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben (1) Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für den Indikator Beträge 1. Vorhaben, die unter die Prioritätsachse 1 „Angebot qualifizierter Arbeitskräfte“ des operationellen Programms (Nationellt socialfondsprogram för investering för tillväxt och sysselsättning 2014-2020) (CCI- 2014SE05M9OP001) fallen Arbeitsstunden Alle Kostenarten mit Ausnahme des Arbeitsentgelts der Teilnehmer Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden (2) Lohngruppe (SSYK-Code (3)) Region: Stockholm (SE 11) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK (4)) Alle Regionen mit Ausnahme Stockholms (SE 12-33) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) 1 (912 – 913 -919 -921) 321 328 2 (414 – 415 – 421 – 422 -512 – 513 – 514 – 515 – 522 – 611 -612 -613 – 614 -826) 360 356 3 (331 – 348 – 411 – 412 – 413 – 419 – 711 – 712 – 713 – 714 – 721 – 722 – 723 – 724 – 731 – 732 – 734 – 741 – 742 – 743 – 811 – 812 – 813 – 814 – 815 – 816 – 817 – 821 – 822 – 823 -824 – 825 – 827 -828 -829 -831 – 832 – 833 – 834 – 914 – 915 – 931 – 932 – 933) 416 395 4 (223 – 232 – 233 – 234 – 235 – 243 – 249 – 313 – 322 – 323 – 324 – 332 – 342 – 343 – 344 – 345 – 346 – 347 – 511 – 011) 473 438 5 (213 – 221 – 231 – 241 – 244 – 245 – 246 – 247 – 248 – 311 – 312 – 315 – 321 — 341) 587 512 6 (211 – 212 – 214 – 222 – 242 – 314) 776 724 7 A (121) 1 035 1 035 7 B (111-123) 1 121 875 7 C (131-122) 735 601 2. Vorhaben, die unter die Prioritätsachse 1 „Angebot qualifizierter Arbeitskräfte“ des operationellen Programms (Nationellt socialfondsprogram för investering för tillväxt och sysselsättning 2014-2020) (CCI- 2014SE05M9OP001) fallen Teilnahmestunden Vergütung der Teilnehmer Zahl der von den Teilnehmern absolvierten Stunden (2) Region: Stockholm (SE 11) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) Alle Regionen mit Ausnahme Stockholms (SE 12-33) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) 229 234 3. Vorhaben, die unter die Prioritätsachse 2 „Verstärkter Übergang in das Arbeitsleben“ und unter die Prioritätsachse 3 „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ des operationellen Programms (Nationellt socialfondsprogram för investering för tillväxt och sysselsättning 2014-2020) (CCI- 2014SE05M9OP001) fallen Arbeitsstunden Alle Kostenarten mit Ausnahme der Teilnehmervergütung. Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden (2) Berufsgruppe Region: Stockholm (SE 11) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) Alle Regionen mit Ausnahme Stockholms (SE 12-33) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) Projektleiter/in für Vorhaben, deren gesamte förderfähige Kosten gemäß dem Dokument, in dem die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt werden, mehr als 20 Mio. SEK betragen 535 435 Projektleiter/in für Vorhaben, deren gesamte förderfähige Kosten gemäß dem Dokument, in dem die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt werden, 20 Mio. SEK oder weniger betragen/Assistent/in der Projektleitung für Vorhaben, deren gesamte förderfähige Kosten gemäß dem Dokument, in dem die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt werden, mehr als 20 Mio. SEK betragen 478 405 Projektmitarbeiter/in 331 300 Projektökonom/in 427 363 Verwalter/in 297 270 4. Vorhaben, die unter die Prioritätsachse 2 „Verstärkter Übergang in das Berufsleben“ und Prioritätsachse 3 „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ des operationellen Programms (Nationellt socialfondsprogram för investering för tillväxt och sysselsättning 2014-2020) (CCI- 2014SE05M9OP001) fallen Teilnahmestunden Vergütung der Teilnehmer Zahl der von den Teilnehmern absolvierten Stunden (2) Finanzielle Unterstützung (Einheitskosten pro Stunde) Alter (SEK) 18-24 Jahre 32 25-29 Jahre 40 30-64 Jahre 46   Aktivitätsbeihilfe und Entwicklungsbeihilfe (Einheitskosten pro Stunde) Alter (SEK) 15-19 Jahre 17 20-24 Jahre 33 25-29 Jahre 51 30-44 Jahre 55 45-69 Jahre 68   Leistungen der sozialen Sicherheit und bei Krankheit (Einheitskosten pro Stunde) Alter (SEK) 19-29 Jahre (Leistungen der sozialen Sicherheit) 51 30-64 Jahre (Leistungen bei Krankheit) 58   Leistungen bei Krankheit, Leistungen zur Rehabilitation und Leistungen bei Arbeits- und Berufsunfällen (Einheitskosten pro Stunde) Alter (SEK) – 19 Jahre 48 20-64 Jahre 68 2.   Anpassungen der Beträge Die Einheitskosten der Tabelle gelten für die 2015 geleisteten Arbeitsstunden oder von den Teilnehmern absolvierten Stunden. Mit Ausnahme der Einheitskosten für die Teilnahmevergütung gemäß Punkt 4 der Tabelle, die nicht angepasst wird, werden diese Beträge von 2016 bis 2023 am 1. Januar eines jeden Jahres automatisch um 2 % angehoben. “ „ANHANG III Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Tschechische Republik 1.   Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart (5) Maßeinheit für den Indikator Beträge (in CZK) 1. Schaffung einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) und der Prioritätsachse 4 des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag“ (2014CZ16M2OP001) Neu geschaffener Platz in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung — Erwerb der Ausrüstung für eine Kinderbetreuungseinrichtung — Projektverwaltung in der Gründungsphase Zahl der neu geschaffenen Betreuungsplätze in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung (6) 20 053 einschl. MwSt bzw. 16 992 ohne MwSt 2. Umbau einer bestehenden Einrichtung zu einer Kindergruppe im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) und der Prioritätsachse 4 des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag“ (2014CZ16M2OP001) Platz in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung (7) — Erwerb der Ausrüstung für eine umgebaute Einrichtung — Erwerb von Lehrmitteln — Projektverwaltung in der Umbauphase Anzahl der Plätze, die in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung entstanden sind (8) 9 518 einschl. MwSt bzw. 8 279 ohne MwSt 3. Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) und der Prioritätsachse 4 des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag“ (2014CZ16M2OP001) Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung — Entgelt für Lehrkräfte und sonstiges Personal — Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung — Verwaltung des Vorhabens Auslastungsquote (9) 628 (10) 4. Weiterbildung von Betreuungspersonal im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) und der Prioritätsachse 4 des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag“ (2014CZ16M2OP001) Erwerb einer Qualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung — Ausbildung und Prüfung zwecks Erwerb einer Berufsqualifikation Zahl der Personen, die eine Berufsqualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung erwerben 14 178 5. Anmietung von Räumlichkeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) und der Prioritätsachse 4 des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag“ (2014CZ16M2OP001) Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung — Miete für die Räumlichkeiten einer Kinderbetreuungseinrichtung Auslastungsquote (9). 56 (10) 6. Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses über die Grundlagen der Informationstechnologie (IT) Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 324 7. Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu persönlichen Kompetenzen und Führungskompetenzen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 593 8. Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) eines externen Sprachkurses Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Unterrichtseinheiten 173 9. Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses über IT-Spezialausbildung (IT) Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 609 10. Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 436 11. Externe berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) einer externen technischen Schulung oder beruflichen Weiterbildung Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 252 12. Interne (11) berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen der Prioritätsachse 1 des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses, der von einem internen Ausbilder in einem der folgenden Bereiche durchgeführt wird: — Grundlagen der Informationstechnologie (IT); — persönliche Kompetenzen und Führungskompetenzen; — Sprachen; — IT-Spezialausbildung; — Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht; — technische Schulung oder andere berufliche Weiterbildung. Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Personalkosten — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 144 13. Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) 0,1 Vollzeitarbeitseinheit (Vollzeitäquivalent — VZÄ) wurde als Schulpsychologe und/oder spezialisierter Schulpädagoge pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 Vollzeitarbeitseinheiten pro Monat 5 607 14. Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) 0,1 VZÄ wurde als Schulassistent und/oder Sozialpädagoge pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat Schulassistent: 3 502 Sozialpädagoge: 4 695 15. Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) 0,1 VZÄ wurde als Kinderbetreuer/in pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat 3 227 16. Veranstaltung außerschulischer Aktivitäten für Kinder/Schüler, bei denen das Risiko schulischer Misserfolge besteht, im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Block von 16 Stunden außerschulischer Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit einem hohen Risiko von schulischem Misserfolg Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden außerschulischen Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit einem hohen Risiko von schulischem Misserfolg 17 277 17. Unterstützung der Schüler mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg durch Nachhilfe im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Block von 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg 8 523 18. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen durch strukturierte Weiterbildungskurse im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Stunden der Weiterbildung für Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Kosten für die Bereitstellung der Schulung Anzahl der besuchten Schulungsstunden pro Pädagoge 1) 422 für Weiterbildung während der regulären Unterrichtszeit 2) 170 für Weiterbildung außerhalb der regulären Unterrichtszeit 19. Elterninformationen auf Elterntreffen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Thematische Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der thematischen Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) 3 676 20. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Block von 30 Stunden externem Mentoring/Coaching für eine Gruppe zwischen 3 und 8 Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von 30 Stunden Mentoring/Coaching für eine Gruppe zwischen 3 und 8 Pädagogen 29 698 21. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Schulungszyklus von 15 Stunden strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 15 Stunden pro Pädagoge, der an einer strukturierten Hospitation bei einem anderen Pädagogen in einer anderen Schule teilgenommen hat 4 246 22. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Zyklus von 10 Stunden Schulung auf dem Wege der gegenseitigen Zusammenarbeit einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen. Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 10 Stunden, unter Beteiligung einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen 8 068 23. Berufliche Weiterentwicklung des Lehrpersonals von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Tandem-Unterricht (12) von 2,75 Stunden Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der durchgeführten Tandem-Unterrichtsstunden 778 24. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Zyklus von 19 Stunden Zusammenarbeit und gemeinsamen Lernens unter Beteiligung eines Experten und zweier Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der gemeinsam mit dem Experten und zwei anderen Pädagogen abgeschlossenen Zyklen von 19 Stunden 5 377 25. Berufsberatungsdienstleistungen in Schulen und Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitgebern im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) 0,1 VZÄ pro Monat eines Berufsberaters und/oder eines Koordinators für die Zusammenarbeit zwischen einer Schule und Arbeitgebern Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat 4 942 26. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Schulungszyklus von 8,5 Stunden mit strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen und einen Mentor Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 8,5 Stunden pro strukturierter Hospitation in einer Schule, einem Unternehmen bzw. einer Bildungseinrichtung 2 395 27. Kompetenzweiterentwicklung von Pädagogen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Schulungszyklus von 3,75 Stunden unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer IT-Fachkraft Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 3,75 Stunden, unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer IT-Fachkraft 1 050 2.   Anpassungen der Beträge: Der Satz der Einheitskosten 6-11 kann angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohnsatz in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt den Mindestlohn, die Bereitstellun

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.