Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/2016 der Kommission vom 29. August 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017R2016. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

gskosten der Schulung und die indirekten Kosten. Der Satz der Einheitskosten 12 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, oder/und das Arbeitsentgelt der Teilnehmer, einschließlich Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder die Löhne der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und der Krankenversicherungsbeiträge. Der Satz der Einheitskosten 13-17 und 19-27 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Krankenversicherung, plus indirekte Kosten. Der Satz der Einheitskosten 18 kann angepasst werden, indem die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die Bereitstellungskosten der Schulung sowie die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Die Anpassungen werden anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen: beim Mindestlohn gemäß den Änderungen des Mindestlohns durch Regierungserlass Nr. 567/2006 Coll; bei den Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 589/1992 Coll. zur sozialen Sicherheit und bei den Krankenversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 592/1992 Coll. zu den Prämien der Krankenversicherung. Zu den Durchschnittsgehältern: für die Bestimmung der Löhne/Personalkosten siehe die Änderungen der zuletzt veröffentlichten jährlichen Daten der entsprechenden Kategorien im Informationssystem der Durchschnittseinkommen (www.ISPV.cz). “ „ANHANG V Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Malta 1.   Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR) 1. Beschäftigungsbeihilfen (A2E Schema) im Rahmen des operationellen Programms II des ESF — „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft“ (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 1 Wöchentlich gezahlte Beschäftigungsbeihilfen für benachteiligte, stark benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer (13) Alle Kosten im Rahmen des Einstellungszuschusses Dauer der Beschäftigung pro Beschäftigtem in Wochen 1. Benachteiligte Arbeitnehmer – 85 EUR pro Woche für maximal 52 Wochen. 2. Stark benachteiligte Arbeitnehmer – 85 EUR pro Woche für maximal 104 Wochen. 3. Behinderte Arbeitnehmer – 125 EUR pro Woche für maximal 156 Wochen. 2. Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen“) im Rahmen des operationellen Programms II des ESF — „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft“ (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3 Teilnahme an einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten externen Schulung Direkte Kosten für die Bereitstellung der externen Schulung Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 25 3. Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen“) im Rahmen des operationellen Programms II des ESF– „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft“ (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3 Bereitstellung einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten externen Schulung Gehaltskosten des internen Ausbilders Anzahl der besuchten Schulungsstunden pro Ausbilder 4,90 4. Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen“) im Rahmen des operationellen Programms II des ESF — „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft“ (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3 Teilnahme an einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten internen oder externen Schulung Gehaltskosten für Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 4,90 2.   Anpassungen der Beträge Die Einheitskosten 1 können angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohn und/oder die gesetzliche Zulage und/oder die wöchentliche Unterstützung und/oder der Sozialversicherungsbeitrag in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt den niedrigsten Monatssatz des nationalen Mindestlohns für ein bestimmtes Jahr, die gesetzliche Zulage, die wöchentliche Unterstützung und die Sozialversicherungsbeiträge, wobei das Ergebnis durch 2 dividiert wird. Die Einheitskosten 2 können angepasst werden, indem die jährliche Inflationsrate auf die jeweiligen Sätze angewandt wird. Ab 2017 wird für ein gegebenes Jahr N die Inflationsrate für das Jahr N-1 angewandt, die vom maltesischen Nationalen Amt für Statistik veröffentlicht wird unter: https://nso.gov.mt/en/nso/Selected_Indicators/Retail_Price_Index/Pages/Index-of-Inflation.aspx Die Einheitskosten 3-4 können angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohn für Personen über 18 Jahren und/oder die gesetzlichen Zulagen und/oder wöchentlichen Unterstützungen und/oder die Sozialversicherungsbeiträge in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt den Stundensatz des nationalen Mindestlohns für Personen über 18 Jahren oder über ein bestimmtes Jahr, die gesetzlichen Zulagen, die wöchentlichen Unterstützungen und Sozialversicherungsbeiträge. Die Anpassungen müssen anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen werden: Der nationale Mindestlohn ist in den Durchführungsvorschriften 452.71 (Nationales Mindestlohngesetz) angegeben. Die gesetzlichen Zulagen, die wöchentlichen Unterstützungen und die Sozialversicherungsbeiträge beruhen auf dem Kapitel 452 der Gesetzgebung Maltas, insbesondere dem Gesetz über Beschäftigungs- und Arbeitsbeziehungen. “ „ „ ANHANG VI Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Italien 1.   Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR) 1. Maßnahme 1.B des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (14) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D'Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 Stundensatz für Unterstützung in der 1. Orientierungsstufe Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der geleisteten Stunden der Unterstützung in der 1. Orientierungsstufe 34,00 2. Maßnahme 1.C des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (15) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D'Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 Stundensatz der gezielten Unterstützung in der 2. Orientierungsstufe. Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der geleisteten Stunden der gezielten Unterstützung in der 2. Orientierungsstufe 35,50 3. Maßnahmen 2.A, 2.B, 4.A, 4.C und 7.1 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (16) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — POR Valle D'Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 A. Stundensatz für die folgenden Schulungen: — Schulungen zur Integration in den Arbeitsmarkt — Reintegration junger Menschen im Alter von 15 bis 18 Jahren in das Bildungs- und Ausbildungssystem — Lehrausbildung zur Erlangung einer Qualifikation und eines Diploms — Ausbildung für Hochschulbildung und Forschung — Schulungen im Bereich Selbstständigkeit und Unternehmensgründung (17) Der Stundensatz ist abhängig vom Typ der Klasse (A, B oder C (18)) B. Stundensatz pro teilnehmendem Schüler Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten und mit Ausnahme der Teilnehmervergütungen. Anzahl der Schulungsstunden je nach Klasse und Stundenzahl pro Schüler. KLASSENTYP STUNDENSATZ PRO SCHULUNG STUNDENSATZ PRO SCHÜLER C 73,13 0,80 B 117,00 A 146,25 4. Maßnahme 3 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (19) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D'Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 Neue Arbeitsverträge im Ergebnis des Job-Coaching Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der neuen Arbeitsverträge, differenziert nach Vertragstyp und Profilklassifizierung (von niedrig bis sehr hoch) (20) Profilklassifizierung NIEDRIG MITTEL HOCH SEHR HOCH Unbefristeter Vertrag und Ausbildungsvertrag der 1. und der 3. Stufe 1 500 2 000 2 500 3 000 2. Stufe, befristeter Vertrag und Zeitarbeitsvertrag ≥ 12 Monate 1 000 1 300 1 600 2 000 befristete Verträge und Zeitarbeitsverträge für 6-12 Monate 600 800 1 000 1 200 5. Maßnahme 5 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (21) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D'Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 Neue regionale/überregionale/transnationale Praktika Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten für die Durchführung des Praktikums Anzahl der Praktikanten nach Profil und Klassifikation   NIEDRIG MITTEL HOCH SEHR HOCH REGIONAL / ÜBERREGIONAL / TRANSNATIONAL 200 300 400 500 6. Maßnahme 5 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (21) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D'Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 Praktika im Rahmen der überregionalen Mobilität Bei überregionaler Mobilität: alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reise, Unterkunft, Verpflegung, mit Ausnahme der Teilnehmervergütung Anzahl der Praktika je nach Standort sowie bei überregionaler Mobilität die Praktikumsdauer Bei überregionaler Mobilität gemäß den unter Punkt 3.4 genannten Sätzen Praktika im Rahmen der transnationalen Mobilität Bei transnationaler Mobilität: alle förderfähigen Kosten Bei transnationaler Mobilität gemäß den unter Punkt 3.5 genannten Sätzen 7. Maßnahme 6 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (22) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D'Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 Block von 30 Stunden allgemeiner vorbereitender Schulung für den Zugang zum öffentlichen Dienst Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten mit Ausnahme der Vergütungen und der Versicherung Anzahl der Teilnehmer des 30-Stunden-Blocks der Schulung 90 8. Maßnahme 7.1 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (23) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D'Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 Stundensatz der Unterstützung für Selbstständigkeit und Unternehmensgründung (24) Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten mit Ausnahme der Vergütungen Anzahl der geleisteten Stunden zur Unterstützung der Teilnehmer 40 9. Maßnahme 8 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (25) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D'Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 A. Arbeitsverträge im Anschluss an berufliche überregionale und berufliche transnationale Mobilität; B. Einstellungsgespräch im Rahmen der beruflichen transnationalen Mobilität Förderfähige Kosten (zum einen ein Zuschuss für Reisen, Unterkunft und Verpflegung und zum anderen eine Vergütung für das Vorstellungsgespräch). Nicht enthalten sind zusätzliche Vergütungen für Reisekosten, Unterkunft oder Verpflegung der Arbeitgeber bei überregionaler Mobilität. Anzahl der Arbeitsverträge oder Vorstellungsgespräche nach Standort aufgeschlüsselt — Bei beruflicher überregionaler Mobilität gemäß den Beträgen für mehr als 600 Stunden gemäß Punkt 3.4 (26). — Die berufliche transnationale Mobilität im Rahmen von Vorstellungsgesprächen wird gemäß den in Punkt 3.6 genannten Beiträgen vergütet. — Die berufliche transnationale Mobilität wird gemäß den in Punkt 3.7 genannten Beiträgen vergütet. 10. Vorhaben zur Erhöhung der Anzahl der Doktorandenstellen in der Industrie im Rahmen der nachstehenden operationellen Programme: — PON Ricerca 2014 IT16M20P005 — POR Basilicata FSE 2014IT05SFOP016 — POR Campania FSE 2014IT05SFOP020 — POR Puglia FESR FSE 2014IT16M2OP002 — POR Calabria FESR FSE 2014IT16M2OP006 — POR Abruzzo FSE 2014IT05SFOP009 — POR Sardegna FSE 2014IT05SFOP021 — POR Molise FESR FSE 2014IT16M2OP001 — POR Friuli Venezia Giulia FSE 2014IT05SFOP004 — POR Liguria FSE 2014IT05SFOP006 — POR Lombardia FSE 2014IT05SFOP007 — POR Valle d'Aosta FSE 2014IT05SFOP011 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 — PA Bolzano FSE 2014IT05SFOP017 — POR Sicilia FSE 2014IT05SFOP014 — POR Umbria FSE 2014IT05SFOP010 — POR Emilia Romagna FSE 2014IT05SFOP003 — PA Trento 2014IT05SFOP018 Monate der Arbeit an der Promotion. Alle förderfähigen Kosten der Teilnehmer (Lohn und die damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträge) und der Doktorandenstelle (direkte und indirekte Kosten). Monate der Promotion gemäß Standort in Italien oder im Ausland. Ohne einen im Ausland verbrachten Zeitraum: 1 927,63 pro Monat Mit einem im Ausland verbrachten Zeitraum: 2 891,45 pro Monat 11. Erwachsenenbildung unter dem OP Bildung 2014IT05M20P001 Teilnehmer, die eine Bescheinigung in Bezug auf die Erwachsenenbildung erhalten Alle Kostenarten Anzahl der Teilnehmer, die eine Bescheinigung in Bezug auf eine Erwachsenenbildung erhalten, je nach Dauer des Moduls und zusätzlicher spezieller Unterstützung (27)   327 (30-Stunden-Modul)   357 (30-Stunden-Modul mit zusätzlicher spezieller Unterstützung)   654 (60-Stunden-Modul)   684 (60-Stunden-Modul mit zusätzlicher spezieller Unterstützung)   1 090 (100-Stunden-Modul)   1 120 (100-Stunden-Modul mit zusätzlicher spezieller Unterstützung) 12. Maßnahmen im Zusammenhang mit Bürgerrechten und Rechtsstaatlichkeit unter dem OP Bildung 2014IT05M20P001 Teilnehmer, die eine Bescheinigung in Bezug auf Initiativen im Zusammenhang mit „Bürgerrechten und Rechtsstaatlichkeit“ erhalten Alle Kostenarten Anzahl der Teilnehmer, die eine Bescheinigung in Bezug auf Initiativen im Zusammenhang mit „Bürgerrechten und Rechtsstaatlichkeit“ erhalten, je nach Dauer des Moduls, zusätzlicher spezieller Unterstützung und Verpflegungszuschuss   191,10 (30-Stunden-Modul)   221,10 (30 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung)   261,10 (30 Stunden mit Verpflegungszuschuss)   291,10 (30 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung und Verpflegungszuschuss)   382,20 (60-Stunden-Modul)   412,20(60 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung)   522,20 (60 Stunden mit Verpflegungszuschuss)   552,20 (60 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung und Verpflegungszuschuss)   637,00 (100-Stunden-Modul)   667,00 (100 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung)   871,00 (100 Stunden mit Verpflegungszuschuss)   901,00 (100 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung und Verpflegungszuschuss) 13. Fortbildung in Schulungsräumen unter dem OP Bildung 2014IT05M20P001 Teilnehmer, die eine Bescheinigung in Bezug auf eine Fortbildung in Schulungsräumen erhalten Alle Kostenarten Anzahl der Teilnehmer, die eine Bescheinigung in Bezug auf eine Fortbildung in Schulungsräumen erhalten, je nach Dauer des Moduls, zusätzlicher spezieller Unterstützung und Verpflegungszuschuss   360,60 (30-Stunden-Modul)   390,60(30 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung)   430,60 (30 Stunden mit Verpflegungszuschuss)   460,60 (30 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung und Verpflegungszuschuss)   721,20 (60-Stunden-Modul)   751,20 (60 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung)   861,20 (60 Stunden mit Verpflegungszuschuss)   891,20 (60 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung und Verpflegungszuschuss)   1 202,00 (100-Stunden-Modul)   1 232,00 (100 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung)   1 436,00 (100 Stunden mit Verpflegungszuschuss)   1 466,00 (100 Stunden mit zusätzlicher spezieller Unterstützung und Verpflegungszuschuss) 14. Fremdsprachenunterricht im Kontext der transnationalen Mobilität unter OP Bildung 2014IT05M20P001 Teilnehmer, die eine Bescheinigung in Bezug auf den Fremdsprachenunterricht im Kontext der transnationalen Mobilität erhalten Alle Kostenarten mit Ausnahme von Reise- und Unterbringungskosten für Personen, die die Teilnehmer begleiten Anzahl der Teilnehmer, die eine Bescheinigung in Bezug auf den Fremdsprachenunterricht im Kontext der transnationalen Mobilität erhalten, je nach Dauer des Moduls, Land und Dauer des Aufenthalts sowie zurückgelegter Entfernung   774,00 (40-Stunden-Modul)   1 161,00 (60-Stunden-Modul)   1 548,00 (80-Stunden-Modul) Diesen Beträgen pro Teilnehmer können ein Betrag pro Tag zur Abdeckung von Kosten für die Unterkunft (je nach Land, wie unter Punkt 3.8 unten ausgeführt) sowie der folgende Betrag für Reisekosten hinzugefügt werden: km Betrag 100-499 500-1 999 2 0

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.