Europäische Union

1999/229/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. November 1997 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache Nr. IV/M.913 - Siemens/Elektrowatt) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1997) 3589) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 31999D0229 1999/229/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. November 1997 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache Nr. IV/M.913 - Siemens/Elektrowatt) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1997) 3589) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 088 vom 31/03/1999 S. 0001 - 0025 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. November 1997 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache Nr. IV/M.913 - Siemens/Elektrowatt) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1997) 3589) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (1999/229/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97 (2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, im Hinblick auf die Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 1997, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 24. Juni 1997 erhielt die Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 (nachfolgend: "Fusionskontrollverordnung") eine Anmeldung eines Zusammenschlußvorhabens, wonach die Siemens AG (nachfolgend: "Siemens") beabsichtigt, im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Elektrowatt AG (nachfolgend: "Elektrowatt") zu erwerben. Der beabsichtige Zusammenschluß soll durch den Erwerb von Anteilsrechten bewirkt werden. (2) Mit Schreiben vom 15. Juli 1997 hat die Kommission den Parteien ihre Entscheidung mitgeteilt, den Vollzug des angemeldeten Zusammenschlusses gemäß Artikel 7 Absatz 2 und 18 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung bis zum Erlaß einer endgültigen Entscheidung auszusetzen. (3) Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung fällt und Anlaß zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens gibt. Mit Entscheidung vom 28. Juli 1997 hat die Kommission daher gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung das Verfahren eingeleitet. (4) Der Beratende Ausschuß hat am 24. Oktober 1997 den Entwurf der vorliegenden Entscheidung erörtert. I. DIE PARTEIEN (5) Siemens ist in zahlreichen Geschäftsfeldern tätig. Ihre Geschäftstätigkeiten liegen im wesentlichen in den Bereichen Energieerzeugung, Energieübertragung und -verteilung, Anlagentechnik, Antriebs-, Schalt- und Installationstechnik, Automatisierungstechnik, öffentliche Kommunikationsnetze, private Kommunikationssysteme, Sicherungstechnik, Verkehrstechnik, Automobiltechnik, Medizintechnik, Halbleiter, passive Bauelemente und Röhren, elektromechanische Komponenten, Informationstechnik und Lichttechnik. (6) Elektrowatt ist eine schweizerische Holdinggesellschaft, die über Tochtergesellschaften in der Schweiz und in Deutschland in den Bereichen Elektrizitätserzeugung und -versorgung, Gebäudetechnik, Sicherheitstechnik, Fernsprechanlagen sowie Generalunternehmung für Gebäude, Immobilienbewirtschaftung und Ingenieurdienstleistungen in verschiedenen Gebieten tätig ist. (7) Die Tätigkeitsbereiche von Elektrowatt, die von Siemens übernommen werden sollen, sind - Gebäudeleittechnik (im wesentlichen über Landis & Gyr/Landis & Staefa), - Sicherheitstechnik (über Cerberus), - Engineering und Generalunternehmung für Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung, - Dienstleistungen, Systeme, Anlagen und Geräte für Energieversorgungsunternehmen, - Produkte, Systeme und Dienstleistungen für Fernsprechanlagenbetreiber (insbesondere Karten- und Münzfernsprechanlagen) und - optische Sicherheitsmerkmale (Visual Security Devices). Elektrowatts Tätigkeiten in den Bereichen Elektrizitätsversorgung und Elektrizitätsverbund sollen an andere Unternehmen als Siemens verkauft werden. II. ZUSAMMENSCHLUSS (8) Siemens beabsichtigt, von der Credit Suisse Group (CSG), Zürich, deren Aktien der Elektrowatt zu erwerben. Zuvor werden die Elektrowatt-Aktivitäten Elektrizitätsversorgung und Elektrizitätsverbund abgetrennt und in die Tochtergesellschaft Watt AG eingebracht. Sie sollen von einem Konsortium aus deutschen und schweizerischen Energieversorgern erworben werden. CSG hält derzeit 44,9 % an Elektrowatt; die übrigen Aktien sind breit gestreut. CSG wird vor der Veräußerung ihrer Anteile an Siemens den Publikumsaktionären ein öffentliches Übernahmeangebot zur Übernahme aller Elektrowatt-Aktien machen. (9) Es handelt sich um einen Zusammenschluß im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung, da Siemens die alleinige Kontrolle über Elektrowatt erwirbt. Dies ist auch dann der Fall, wenn das öffentliche Übernahmeangebot zum Erwerb weiterer Elektrowatt-Aktien durch CSG vollständig scheitert und Siemens nur die bereits CSG gehörenden 44,9 % an Elektrowatt erwerben kann. Mit diesem Anteilsbesitz hatte CSG über eine gesicherte Hauptversammlungsmehrheit de facto die alleinige Kontrolle über Elektrowatt, da die Hauptversammlungspräsenz in den vergangenen vier Jahren jeweils deutlich unter 70 % lag und die übrigen Anteile in Streubesitz sind. III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (10) Die Unternehmen Siemens und Elektrowatt haben zusammen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. ECU (Siemens 49,98 Mrd. ECU und Elektrowatt 4,58 Mrd. ECU). Jedes von ihnen hat einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von mehr als 250 Mio. ECU (Siemens 30,325 Mrd. ECU und Elektrowatt 2,27 Mrd. ECU). Weder Siemens noch Elektrowatt erzielen mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem Mitgliedstaat. Das Vorhaben hat folglich gemeinschaftsweite Bedeutung, stellt aber keinen Kooperationsfall aufgrund des EWR-Abkommens dar. IV. BEURTEILUNG NACH ARTIKEL 2 DER FUSIONSKONTROLLVERORDNUNG A. SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE (11) Die geschäftlichen Aktivitäten von Siemens und Elektrowatt überschneiden sich und werden von den Parteien in folgende Tätigkeitsbereiche unterteilt: - Gebäudeleittechnik, - Gebäudesicherheitstechnik (Brandmeldeanlagen, Intrusionsschutz- und sonstige Sicherheitssysteme), - Netzleittechnik, - Energiezähler, Energiemanagementsysteme, Rundsteuersender und -empfänger, - Payphones (Münz- und Kartentelefone). (12) Das Verfahren wurde wegen möglicher Wettbewerbsprobleme in den Bereichen Brandmeldeanlagen, Elektrizitäts- und Wärmezähler, Rundsteuersender und -empfänger und Payphones eingeleitet. 1. Gebäudeleittechnik (13) Unter "Gebäudeleittechnik" (commercial building control) versteht man das Messen, Steuern, Regeln und Leiten der Heizung, Lüftung, Klimatisierung und anderer technischer Einrichtungen, wie z. B. Gebäudeautomation, in gewerblich genutzten Gebäuden. Die Gebäudeleittechnik umfaßt mithin elektronische und EDV-Systeme und deren Komponenten (ohne die Heizungs-, Lüftungs- und Klimageräte selbst), die die wirtschaftliche und energieeffiziente Steuerung und Regelung der betriebstechnischen Anlagen in gewerblich genutzten Gebäuden bezwecken, einschließlich der Erstellung und der Inbetriebnahme dieser Gebäudeleitsysteme sowie der Einweisung der Betreiber. (14) Zu unterscheiden sind der Markt für die Gebäudeleitsysteme als solche von den Märkten für Geräte bzw. Komponenten (Hardware), die für solche Systeme benötigt werden, und dem Markt für die Instandhaltung der Systeme (4). a) Geräte und Komponenten für Gebäudeleitsysteme (15) Geräte und Komponenten für Gebäudeleitsysteme lassen sich in verschiedene, untereinander nicht austauschbare Geräte und Komponentengruppen unterteilen, z. B. Leitungen, Ventile und Klappenantriebe. Diese Märkte sind dem der Gebäudeleitsysteme als solche vorgelagert, da die Hardware für die Anbieter von Gebäudeleitsystemen ein Vorprodukt ist. In den Märkten für Geräte und Komponenten für Gebäudeleitsysteme ist nur Elektrowatt in nennenswertem Umfang tätig. Siemens bietet Geräte und Komponenten außerhalb der eigenen Gebäudeleitsysteme praktisch nicht an. Die Märkte für Geräte und Komponenten für Gebäudeleitsysteme bedürfen deshalb keiner weiteren Erörterung. b) Gebäudeleitsysteme (16) Der Markt für Gebäudeleitsysteme als solche umfaßt die Entwicklung und Herstellung von Systemen für die Steuerung und Regelung der Heizung, Lüftung und Klimatisierung (nachfolgend: "HLK") von gewerblich genutzten Gebäuden sowie deren Inbetriebnahme und die Einweisung der Betreiber. Gebäudeleitsysteme werden kundenspezifisch anhand der jeweiligen besonderen Anforderungen entwickelt und geliefert. Die Lieferung an den Endkunden und die Ausführung der Inbetriebnahme erfolgt entweder durch den Produkthersteller selbst oder dessen Tochterunternehmen bzw. Niederlassungen oder über Großhändler und Unternehmen der HLK-Technik. Es können folgende Kundensegmente unterschieden werden: Bürogebäude, Krankenhäuser, Universitäten und Schulen, spezielle Industrien und Hotels. In reinen Wohngebäuden kommen komplexe Gebäudeleitsysteme dagegen normalerweise nicht zum Einsatz. c) Instandhaltung von Gebäudeleitsystemen (17) Dem Markt für Gebäudeleitsysteme nachgelagert ist der Markt für die Instandhaltung solcher Systeme. Dieser umfaßt Wartung, Reparaturen, Austausch, Modernisierung, Betriebsüberwachung und Störungsbehebung der gebäudetechnischen Anlagen. Systemhersteller oder von ihnen beauftragte Unternehmen bieten Dienstleistungen zur Instandhaltung der "eigenen" Gebäudeleitsysteme an, insbesondere im Rahmen der Gewährleistung für neu angelegte Systeme. Die Instandhaltung "fremder" Gebäudeleitsysteme wird aber auch von Wettbewerbern angeboten. Die Nachfrager schließen mit den Anbietern Verträge über die Gesamtheit dieser Leistungen ab. Der Markt für die Instandhaltung der Gebäudeleitsysteme umfaßt folglich all die genannten Dienstleistungen. 2. Gebäudesicherheitstechnik (18) Die Gebäudesicherheitstechnik umfaßt die Bereiche Brandmelde- und Intrusionsschutzsysteme (Einbruchmeldesysteme) sowie Zugangskontrolle und sonstige Sicherheitssysteme. Anlagen der Gebäudesicherheitstechnik kommen überwiegend in Büro- und Industriegebäuden, Krankenhäusern und Hotels zum Einsatz. Auch in diesem Bereich müssen die Märkte für Geräte/Komponenten von den Märkten für Systeme/Anlagen als solche und deren Instandhaltung unterschieden werden. a) Geräte und Komponenten für Gebäudesicherheitstechnik (19) Auf den Märkten für Geräte und Komponenten der Gebäudesicherheitstechnik ist nur Elektrowatt nennenswert tätig. Siemens stellt solche Geräte/Komponenten im wesentlichen nur für den eigenen Verbrauch her und verkauft sie lediglich in Deutschland in geringem Umfang auch an Dritte. Die addierten Marktanteile von Siemens und Elektrowatt/Cerberus liegen in Deutschland jedoch unter 15 %. In den übrigen Mitgliedstaaten und EWR-weit liegen Elektrowatts Marktanteile für Geräte und Komponenten unter 25 %; zu Marktanteilsadditionen kommt es nicht. Die Märkte für Geräte und Komponenten von Gebäudesicherheitssystemen bedürfen deshalb keiner weiteren Erörterung. b) Gebäudesicherheitsanlagen: Brandschutzanlagen, Intrusionsschutz- und sonstige Gebäudesicherheitsanlagen (20) Der Markt für Gebäudesicherheitsanlagen/-systeme als solche umfaßt die auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Kunden zugeschnittene Entwicklung der Anlage, deren Installation und Inbetriebnahme sowie die Einweisung der Betreiber. Nach den Feststellungen der Kommission bilden Brandmeldeanlagen einen von den Intrusionsschutz- und anderen Systemen abzugrenzenden eigenen sachlichen Markt. Diese Anlagen dienen jeweils unterschiedlichen, aus Sicht der Kunden nicht austauschbaren Zwecken. Im Gegensatz zu anderen Gebäudesicherheitsanlagen sind Brandschutzanlagen häufig gesetzlich und/oder von Versicherungen vorgeschrieben. Brandschutzanlagen arbeiten mit anderer Sensorik (Ionisation, optisch, thermisch) als z. B. Intrusionsschutzanlagen (Schall, Ultraschall, Infrarot, Radar). Zudem gibt es Nachfrager, die ausschließlich oder überwiegend reine Brandschutzanlagen nachfragen, etwa Krankenhäuser oder kleine Gewerbebetriebe. (21) Zwar gibt es Integrationstendenzen zwischen Brandmelde- und sonstigen Gebäudesicherheitsanlagen. Insbesondere größere Unternehmen, Behörden usw. benötigen in der Regel sowohl Brandschutz als auch Intrusionsschutz und Zugangskontrolle, und ein möglichst reibungsloses Zusammenwirken dieser verschiedenen Schutzbereiche ist notwendig. Allerdings scheint es hierfür nicht erforderlich zu sein, daß Brandmelde- und sonstige Sicherheitsanlagen aus "einer Hand" bezogen werden, da auch (Teil-) Anlagen verschiedener Hersteller zusammenarbeiten können. Die Kundenpräferenzen sind nicht eindeutig: Ein Teil der Kunden bevorzugt es, alle Bereiche der Sicherheitstechnik von ein und demselben Hersteller zu beziehen, während andere Kunden Wert darauf legen, von mehreren Lieferanten zu beziehen. Jedenfalls die großen Anbieter sind in der Lage, sowohl Brandschutz- als auch Intrusionsschutz- und andere Gebäudesicherheitsanlagen zu liefern. Trotz der Integrationstendenzen ist von getrennten sachlichen Märkten für Brandschutzanlagen einerseits und für Intrusionsschutz- und sonstigen Sicherheitsanlagen andererseits auszugehen. c) Instandhaltung von Gebäudesicherheitsanlagen (22) Es konnte nicht eindeutig festgestellt werden, ob die Instandhaltung von Brandmeldeanlagen und Intrusionsschutz- und sonstigen Sicherheitssystemen einen eigenständigen sachlichen Markt bildet oder dem Systemmarkt zuzurechnen ist. Die Instandhaltung umfaßt Wartung, Reparaturen, Austausch, Modernisierung, Betriebsüberwachung und Störungsbehebung der sicherheitstechnischen Anlagen. Häufig wird die Wartung von Gebäudesicherheitsanlagen vom Hersteller wahrgenommen. Aus Kundensicht wird dies häufig bevorzugt, da das zuverlässige, störungsfreie Funktionieren der Anlage und eine schnellstmögliche Behebung von Störungen höchst sicherheitsrelevant sind. Es gibt jedoch auch eine Reihe anderer (kleinerer) Unternehmen, die Wartungsdienstleistungen erbringen. Die Frage, ob die Instandhaltung von Gebäudesicherheitsanlagen einen eigenständigen Markt bildet, muß jedoch nicht entschieden werden, da sich auch bei Annahme eines separaten Marktes keine Wettbewerbsprobleme ergeben. 3. Energiezähler, Rundsteuertechnik, Energiemanagementsysteme, Netzleittechnik (Steuer- und regeltechnische Einrichtungen für Energieversorger) (23) Die steuer- und regeltechnischen Einrichtungen für Unternehmen der Energieversorgung umfassen Apparate, Systeme und Anlagen, die einerseits zur Überwachung und Steuerung von Strom- und anderen Energienetzen verwendet werden (Netzleitsysteme) und andererseits zur Erfassung und Steuerung des Energieverbrauchs dienen. Steuer- und regeltechnische Einrichtungen der zweiten Produktgruppe gehören zwar alle zur Zählwerterfassungstechnik, sind aber weiter zu unterteilen nach deren unterschiedlichen Verwendungszwecken. (24) Unter Energiezählern sind mechanische und elektronische Zähler und Zählersysteme zu verstehen, die verbrauchte Mengen von Elektrizität, Gas oder Wärme erfassen. Wie auch von den Parteien dargelegt, bilden Elektrizitäts-, Gas- und Wärmezähler jeweils eigenständige sachlich relevante Märkte, da sich sowohl die angewandte Technik als auch die Nachfragerkreise unterscheiden. Kunden von Energiezählern sind die jeweiligen Energieversorger, d. h. Elektrizitäts-, Gas- und Fernwärmeunternehmen. a) Gaszähler (25) Der Markt für Gaszähler ist von dem Zusammenschluß nicht betroffen, da lediglich Siemens mit einem Marktanteil von 22 % im Vereinigten Königreich tätig ist und Elektrowatt keine Gaszähler herstellt. b) Elektrizitätszähler (26) Der Markt für Elektrizitätszähler umfaßt mechanische (nach dem Ferraris-Prinzip gebaute), elektromechanische (sogenannte Hybridzähler) und elektronische Zähler. Auf der Grundlage der Anwendungsbereiche kann zwischen Elektrizitätszählern für den Tarifkundenbereich (Haushalte und Kleinverbraucher), für den Industriekundenbereich und für den "high end"-Bereich unterschieden werden. Der "high end"-Bereich umfaßt Anwendungsbereiche mit speziellen, besonders hohen technischen Anforderungen (z. B. Zähler zur Messung des Stromaustauschs im Hochspannungsnetz zwischen verschiedenen Elektrizitätserzeugern). Im Haushaltsbereich und bei Kleinverbrauchern, die nur Niedrigspannungstrom benutzen und höchstens zwei Tarifen unterliegen, kommen jedenfalls in West- und Mitteleuropa mit Ausnahme Frankreichs, den Niederlanden und des Vereinigten Königreichs zumeist noch mechanische Zähler zur Anwendung. In Skandinavien dagegen sind bereits jetzt auch im Haushaltsbereich überwiegend elektronische Zähler im Einsatz. Im industriellen Endverbraucherbereich werden im gesamten EWR überwiegend elektronische Zähler eingesetzt. Im "high end"-Bereich kommen ausschließlich elektronische Zähler zur Anwendung. (27) Zähler mit elektronischem Meß- und Zählwerk stehen in preislicher und funktioneller Konkurrenz zu herkömmlichen, nach dem Ferraris-Prinzip aufgebauten Geräten. Durch die größere Funktionsvielfalt elektronischer Zähler kann jedoch ein im Vergleich zum mechanischen oder elektromechanischen Zähler breiteres Anwendungsspektrum abgedeckt werden. So wird die durch elektronische Zähler erleichterte technische Umsetzung von Tarifmodellen, z. B. die Einführung komplexer Kundentarifierung, von der Mehrzahl der befragten Abnehmer als ein wesentlicher Vorteil hervorgehoben. Gegenüber mechanischen weisen elektronische Zähler zudem eine höhere Meßempfindlichkeit auf. Auch wird ihre Funktionsfähigkeit von Spannungs-, Frequenz- oder Temperaturschwankungen weniger beeinträchtigt. Weitere Vorteile der elektronischen gegenüber den mechanischen Zählern sind deren Einbaulageunempfindlichkeit, die kleinere Abmessungen (platzsparende Geräte), die multifunktionalen Ausführungsmöglichkeiten (z. B. Kombizähler mit Rundsteuerempfänger oder Schaltuhr) und der Einsatz kostensparender Ablesetechniken (Fernablesung). Unter den Nachteilen können dagegen kürzere Eichfristen, größere Ausfallshäufigkeit und der zur Zeit im Vergleich zum mechanischen, nach dem Ferraris-Prinzip aufgebauten Wechsel- oder Drehstromzähler noch höhere Einkaufspreis genannt werden. (28) Eine engere Abgrenzung des Marktes nach Anwendungsbereichen ist aber auch unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen mechanischen und elektronischen Zählern nicht sachgerecht. Auch wenn im Haushaltsbereich jedenfalls in Mitteleuropa weiterhin hauptsächlich Ferraris-Zähler im Einsatz sind, wird eine allgemein erwartete Diversifizierung der Tarife die Verbreitung der seit zwei Jahrzehnten gebauten elektronischen Zähler beschleunigen. Der im Vergleich zum mechanischen, nach dem Ferraris-Prinzip aufgebauten Wechsel- oder Drehstromzähler zur Zeit noch höhere Einkaufpreis für elektronische Zähler steht ihrem zunehmenden Einsatz auch im Haushaltsbereich nicht grundsätzlich entgegen. Denn ihr Einsatz kann sich bei einer Gesamtkostenbetrachtung unter Berücksichtigung der im Vergleich zu mechanischen Zählern geringeren Installations- und Verwaltungsaufwendungen sogar als wirtschaftlicher erweisen. Für eine verstärkte Anwendung von elektronischen Zählern anstelle von mechanischen spricht zudem, daß die Preise für elektronische Zähler insgesamt in den letzten fünf Jahren aufgrund ständiger technischer Verbesserung und verstärktem Wettbewerb durch neue Anbieter gesunken sind. Von Seiten der Abnehmer wird erwartet, daß diese Entwicklung anhalten wird. Die Kommission geht deshalb von einem einheitlichen Markt für Elektrizitätszähler aus, der von den herkömmlichen Ferraris- über Hybridzähler bis zu elektronischen alle Zählertypen umfaßt. c) Wärmezähler (29) Wärmezähler sind Geräte, die verbrauchte Heizenergie in Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie in industriellen und kommunalen Gebäuden messen und anzeigen. Bei den Wärmezählern kommen mechanische (Flügelradmechanismus) und elektronische, auf Ultraschallmeßtechnik basierende Geräte zum Einsatz. Mechanische Zähler werden in allen Bereichen zunehmend durch elektronische ersetzt. Die Kommission geht deshalb von einem einheitlichen Markt für Wärmezähler aus, der mechanische und elektronische Zähler umfaßt. d) Energiemanagementsysteme (30) Energiemanagementsysteme sind Anlagen zur Erfassung, Steuerung und Überwachung des elektrischen Energieverbrauchs. Kunden sind bei Energiemanagementsystemen hauptsächlich Energieversorgungsunternehmen und größere Industriebetriebe, die die Energiemanagementsysteme zur Verbrauchsoptimierung einsetzen. Mit Hilfe von Energiemanagementsystemen wird z. B. versucht, Niedrigtarifzeiten auszunutzen und Verbrauchsspitzen zu vermeiden oder zu entschärfen. e) Rundsteuersender und -empfänger (31) Mit Hilfe von Rundsteuersendern und -empfängern können Mehrtarifzähler und Verbrauchsgeräte zentral gesteuert und geschaltet werden. Die Sendeeinrichtung einer Rundsteueranlage wird bei Energieversorgungsunternehmen installiert, die Empfänger am Ort der Mehrtarifzähler oder Verbrauchsgeräte. Rundsteuersender werden zunehmend in die bei den Stromverbrauchern installierten Zähleranlagen integriert. Abnehmer von Rundsteuersendern und -empfängern sind überwiegend Energieversorgungsunternehmen. f) Netzleittechnik (32) Unter Netzleittechnik versteht man die Entwicklung, das Engineering, die Lieferung/Installation sowie die Wartung und Instandhaltung von Leitsystemen für öffentliche und industrielle Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze. Solche Anlagen bestehen aus computergesteuerten zentralen Leitstellen (Netzleitstellen) und Einrichtungen, mit denen die räumlich auseinanderliegenden Teile eines Netzes, z. B. Umspannwerke, Schaltanlagen und Kraftwerke, ferngesteuert werden können (Fernwirk- bzw. Stationsleittechnik). Zur Netzleittechnik gehören nicht die Einrichtungen, die von der Netzleittechnik gesteuert werden, im Stromversorgungsbereich etwa Umschaltanlagen, Überlastungsschutzeinrichtungen und Transformatoren. Nachfrager von Netzleittechnik sind im wesentlichen Energieversorgungsunternehmen. (33) Anlagen der Netzleittechnik müssen auf die spezifischen Anforderungen der einzelnen Kunden zugeschnitten werden, deren Netze sich in der Regel historisch entwickelt haben und auch aufgrund unterschiedlicher Geschäftsausrichtung voneinander differieren. Dennoch ist es nicht gerechtfertigt, getrennte sachlich relevante Märkte je nach Art des zu steuernden Netzes abzugrenzen, da sich die grundsätzliche Steuerungstechnik der Netzleitanlagen nicht voneinander unterscheidet. Aufgrund der Komplexität und Größe der Anlagen werden Konzeption, Installation und Wartung von einem Anbieter wahrgenommen. Nach den Ermittlungen der Kommission gibt es im Bereich Netzleittechnik keine kleineren Unternehmen, die ausschließlich die Wartung von Anlagen der Netzleittechnik durchführen. Insoweit geht die Kommission von einem Gesamtmarkt für Netzleittechnik für öffentliche und industrielle Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze aus, der Konzeption, Installation und Wartung der Anlagen umfaßt. 4. Payphones (34) Payphones sind öffentlich zugängliche Telekommunikationsendgeräte, durch die der Allgemeinheit Telekommunikationsdienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Payphones können zunächst unterschieden werden nach der Art der Bezahlung. Es gibt Münztelefone, Kartentelefone für vorausbezahlte Telefonkarten und Kreditkartentelefone. Daneben existieren kombinierte Telefone, z. B. kombinierte Münz-/Kartentelefone oder Telefone, die verschiedene Arten von Karten akzeptieren. Dieser Umstand führt jedoch nicht dazu, daß separate Märkte je nach Art der Bezahlung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.