Europäische Union

2013/107/: Beschluss des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32013D0107. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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s (BM) Damit ein Gerät die ENERGY STAR-Kennzeichnung erhalten kann, dürfen die in Abschnitt C Tabelle 2 angegebenen Stromverbrauchswerte für bildgebende Geräte die unten angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. Bei Geräten, die bereits im Zustand der Betriebsbereitschaft die Anforderungen für den Ruhezustand erfüllen, ist zur Einhaltung des Ruhezustands-Grenzwerts keine weitere automatische Verringerung des Stromverbrauchs notwendig. Zudem ist für die ENERGY STAR-Kennzeichnung von Geräten, die die Standby-Anforderungen in Betriebsbereitschaft oder im Ruhezustand erfüllen, keine weitere automatische Verringerung des Stromverbrauchs erforderlich. Bei bildgebenden Geräten, deren funktional integriertes DFE die Stromversorgung des bildgebenden Geräts benutzt, ist der Stromverbrauch des DFE abzuziehen, bevor der im Ruhezustand gemessene Verbrauch mit den addierten Werten für das Druckmodul und die Funktionszusätze und die gemessenen Standby-Werte mit den entsprechenden Grenzwerten (siehe unten) verglichen werden. Das DFE darf die Fähigkeit des bildgebenden Geräts nicht beeinträchtigen, in den oder aus dem Stromsparzustand zu wechseln. Um den oben beschriebenen Abzug vornehmen zu können, muss das DFE der Definition in Abschnitt A.32 entsprechen und es muss sich um eine separate Verarbeitungseinheit handeln, die über das Netz Aktivitäten einleiten kann. Anforderungen an voreingestellte Wartezeiten: Um die Kriterien für die ENERGY STAR-Kennzeichnung zu erfüllen, müssen BM-Geräte den Anforderungen an die voreingestellten Wartezeiten gemäß den Tabellen A bis C entsprechen. Diese Einstellungen müssen bei der Lieferung aktiviert sein. Darüber hinaus sind alle BM-Geräte mit einer maximalen Geräte-Wartezeit auszuliefern, die vier Stunden nicht überschreitet und nur vom Hersteller verändert werden kann. Diese maximale Geräte-Wartezeit darf nicht vom Benutzer selbst und üblicherweise nicht ohne interne, invasive Änderungen des Geräts angepasst werden können. Die Einstellungen der voreingestellten Wartezeiten gemäß den Tabellen A bis C können vom Benutzer geändert werden. Tabelle A Maximale voreingestellte Wartezeiten von BM-Geräten für Klein- und Standardformate (außer Frankiermaschinen) bis zum Übergang in den Ruhezustand (in Minuten) Gerätegeschwindigkeit für den einfarbigen Druck (ipm) (ipm) Faxgeräte Mehrzweckgeräte Drucker Scanner 0 – 10 5 15 5 15 11 – 20 5 30 15 15 21 – 30 5 60 30 15 31 – 50 5 60 60 15 51 + 5 60 60 15 Tabelle B Maximale voreingestellte Wartezeiten von BM-Geräten für Großformate (außer Frankiermaschinen) bis zum Übergang in den Ruhezustand (in Minuten) Gerätegeschwindigkeit für den einfarbigen Druck (ipm) Kopierer Mehrzweckgeräte Drucker Scanner 0 – 10 30 30 30 15 11 – 20 30 30 30 15 21 – 30 30 30 30 15 31–50 60 60 60 15 51 + 60 60 60 15 Tabelle C Maximale voreingestellte Wartezeiten von Frankiermaschinen bis zum Übergang in den Ruhezustand (in Minuten) Gerätegeschwindigkeit Postsendungen pro Minute (mppm) Frankiermaschinen 0 – 50 20 51 – 100 30 101 – 150 40 151 + 60 Standby-Anforderungen: Um die Kriterien für die ENERGY STAR-Kennzeichnung zu erfüllen, müssen BM-Geräte die Anforderungen an den Stromverbrauch im Standby-Modus gemäß Tabelle D erfüllen. Tabelle D Maximale Leistungsaufnahme für BM-Geräte (in Watt) Geräteart Standby (W) Alle BM-Geräte 1 Die Kriterien für die ENERGY STAR-Kennzeichnung laut BM-Tabellen 1 bis 8 unten gelten für das Druckmodul des Geräts. Da davon auszugehen ist, dass Geräte mit einer oder mehreren Funktionen geliefert werden, die über die eines reines Druckmoduls hinausgehen, sind die entsprechenden Werte für den Ruhezustand zu den Druckmodul-Kriterien zu addieren. Zur Ermittlung, ob das Gerät für die ENERGY STAR-Kennzeichnung in Frage kommt, ist der Gesamtwert des Grundgeräts samt den Funktionszusätzen heranzuziehen. Der Hersteller darf für jedes Gerätemodell nicht mehr als drei primäre, jedoch so viele sekundäre Funktionszusätze geltend machen, wie vorhanden sind (dabei können primäre Funktionszusätze, wenn mehr als drei vorhanden sind, als sekundäre angerechnet werden). Es folgt ein Beispiel für das beschriebene Berechnungsverfahren: Beispiel: Wir gehen von einem TS-Drucker für Standardformate mit USB 2.0 und Speicherkarten-Eingang aus. Wenn der USB-Anschluss bei der Prüfung als Primärschnittstelle dient, darf das Druckermodell zusätzlich 0,5 W für die USB-Schnittstelle und 0,1 W für den Speicherkartenleser verbrauchen. Das ergibt insgesamt 0,6 W, die für die Funktionszusätze zusätzlich erlaubt sind. Da die BM-Tabelle 2 für den Ruhezustand des Druckmoduls 1,4 W als Grenzwert festlegt, muss der Hersteller bei der Feststellung der ENERGY STAR-Gerechtheit zu diesem Wert den aufgrund der Funktionszusätze zusätzlich erlaubten Wert hinzu addieren, um die für die ENERGY STAR-Kennzeichnung maximal zulässige Leistungsaufnahme des Grundgeräts zu ermitteln: 1,4 W + 0,6 W. Wenn die Messung des Energieverbrauchs des Druckers im Ruhezustand 2,0 W oder weniger ergibt, erfüllt der Drucker die ENERGY STAR-Anforderung für den Ruhezustand. Tabelle 3 Anforderungsgerechte Geräte: BM-Funktionszusätze Art Einzelheiten Werte für Funktionszusätze (W)     Primär Sekundär Schnittstellen A. mit Kabelanschluss < 20 MHz 0,3 0,2 Ein physischer Daten- oder Netzanschluss am bildgebenden Gerät mit einer Transferrate < 20 MHz. Gilt u. a. für USB 1.x, IEEE 488, IEEE 1284/Parallel/Centronics, RS232 und/oder Faxmodem. B. mit Kabelanschluss ≥ 20 MHz und < 500 MHz 0,5 0,2 Ein physischer Daten- oder Netzanschluss am bildgebenden Gerät mit einer Transferrate ≥ 20 MHz und < 500 MHz. Gilt u. a. für USB 2.x, IEEE 1394/FireWire/i.LINK und 100-Mb-Ethernet. C. mit Kabelanschluss ≥ 500 MHz 1,5 0,5 Ein physischer Daten- oder Netzanschluss am bildgebenden Gerät mit einer Transferrate ≥ 500 MHz. Gilt u. a. für 1-Gb-Ethernet. D. Drahtlos 3,0 0,7 Eine Daten- oder Netzschnittstelle am bildgebenden Gerät, die zum drahtlosen Hochfrequenz-Datentransfer dient. Gilt u. a. für Bluetooth und 802.11. E. Speicherkarte/Kamera/Speichermedium mit Verbindungsleitungen 0,5 0,1 Ein physischer Daten- oder Netzanschluss am bildgebenden Gerät, der den Anschluss externer Geräte, z. B. Flash-Speicherkarten-Lesegeräte, Chipkarten-Lesegeräte oder Kameraschnittstellen (einschließlich PictBridge) erlaubt. G. Infrarot 0,2 0,2 Eine Daten- oder Netzschnittstelle am bildgebenden Gerät, die zur Übertragung von Daten via Infrarot-Technologie dient. Gilt u. a. für IrDA. Sonstige Speichermedien — 0,2   Interne Speicherlaufwerke des bildgebenden Geräts. Gilt nur für interne Laufwerke (z. B. Diskettenlaufwerke, DVD-Laufwerke, Zip-Laufwerke) und ist auf jedes Laufwerk einzeln anzuwenden. Gilt nicht für Schnittstellen zu externen Laufwerken (z. B. SCSI) oder internen Speichern.   Scanner mit Kaltkathodenröhren und anderen Röhren — 0,5   Vorhandensein eines Scanners, der mit Kaltkathodenröhren-Technologie (CCFL) oder einer anderen Technologie arbeitet, z. B. Leuchtdioden (LED), Halogen, Glühkathodenröhren (HCFT), Xenon oder Leuchtstoffröhren (TL). Dieser Zusatz darf nur einmal geltend gemacht werden, unabhängig von der Röhrengröße und der Anzahl verwendeter Röhren/Lampen.   PC-gestütztes System (kann ohne die Nutzung erheblicher PC-Ressourcen nicht drucken/kopieren/scannen) — -0,5   Dieser Zusatz bezieht sich auf bildgebende Geräte, die erhebliche Ressourcen, z. B. Speicher- und Datenverarbeitungskapazität, von einem externen Computer beziehen, um Grundfunktionen auszuführen, die von bildgebenden Geräten im Allgemeinen unabhängig ausgeführt werden, z. B. Seiten-Rendering. Dieser Zusatz ist nicht auf Geräte anzuwenden, die einen Computer nur als Quell- oder Zielort für die Ablage der Bilddaten verwenden.   Schnurlostelefon — 0,8   Die Fähigkeit des bildgebenden Geräts, über ein Schnurlostelefon zu kommunizieren. Dieser Zusatz kann nur einmal geltend gemacht werden, unabhängig davon, mit wie vielen Schnurlostelefonen das Gerät genutzt werden kann. Dieser Zusatz bezieht sich nicht auf die Leistungsaufnahme des Schnurlostelefons selbst.   Datenspeicher — 1,0 W pro 1 GB   Die interne Kapazität des bildgebenden Geräts zur Speicherung von Daten. Dieser Zusatz bezieht sich auf alle Größen von internem Speicher und ist entsprechend anzupassen. Beispielsweise können für eine Speichereinheit mit 2,5 GB 2,5 W geltend gemacht werden, für eine Speichereinheit mit 0,5 GB analog 0,5 W.   Netzteil, basierend auf der Nennleistung (Pn) Hinweis: Dieser Zusatz gilt NUR für Geräte der BM-Tabellen 2 und 6. — Bei Pn > 10 W, 0,02 × (Pn — 10 W)   Dieser Zusatz gilt nur für die bildgebenden Geräte der BM-Tabellen 2 und 6. Der Wert wird aufgrund der Gleichstrom-Nennleistung des internen oder externen Netzteils laut Angaben des Netzteil-Herstellers berechnet. (Es handelt sich nicht um eine gemessene Größe.) Ein Gerät mit 3 A bei 12 V besitzt eine Nennleistung von 36 W. Aufgrund dessen ergibt sich ein Wert von , der für das Netzteil geltend gemacht werden kann. Für Netzteile, die über mehr als eine Spannung verfügen, wird die Summe der Leistung aller verwendeten Spannungen verwendet, es sei denn, dass die Spezifikationen eine niedrigere Nennleistung enthalten. Ein Netzteil, das 3 A bei 24 V oder 1,5 A bei 5 V leisten kann, besitzt eine Gesamtleistung von . Aufgrund dessen kann ein Wert von 1,39 W geltend gemacht werden. Bei den für die Funktionszusätze zulässigen Werten in Tabelle 3 wird zwischen „primären“ und „sekundären“ Funktionszusätzen unterschieden. Diese Einteilung bezieht sich auf den Status der Schnittstelle, während das Gerät im Ruhezustand ist. Verbindungen, die beim BM-Prüfverfahren aktiv bleiben, während sich das bildgebende Gerät im Ruhezustand befindet, gelten als primär, während Verbindungen, die inaktiv sein können, während sich das bildgebende Gerät im Ruhezustand befindet, als sekundär gelten. Die meisten Funktionszusätze sind sekundär. Die Hersteller berücksichtigen nur jene Funktionszusätze, die im Lieferzustand eines Geräts vorhanden sind. Optionen, die dem Käufer nach der Lieferung zur Verfügung stehen, oder Schnittstellen des extern gespeisten digitalen Front-Ends (DFE) des Geräts dürfen bei der Anwendung der zulässigen Werte auf das bildgebende Gerät nicht berücksichtigt werden. Bei Geräten mit mehreren Schnittstellen werden diese Schnittstellen als einzeln und unabhängig betrachtet. Schnittstellen, die mehrere Funktionen erfüllen, werden jedoch nur einmal berücksichtigt. So darf ein USB-Anschluss, der als 1.× und 2.× nutzbar ist, nur einmal angerechnet werden. Zählt eine bestimmte Schnittstelle laut Tabelle 3 zu mehr als einer Art, wählt der Hersteller zur Ermittlung des zulässigen Werts deren Hauptfunktion aus. Ein USB-Anschluss an der Vorderseite des bildgebenden Geräts, der in den Produktunterlagen als „PictBridge-Schnittstelle“ oder „Kameraschnittstelle“ beschrieben wird, gilt daher als Schnittstelle vom Typ E, nicht Typ B. Dementsprechend dürfen auch Speicherkarten-Lesegeräte, die mehr als ein Format unterstützen, nur einmal angerechnet werden. Auch ein System, das mehr als einen 802.11-Typ unterstützt, zählt nur als eine einzige Drahtlos-Schnittstelle. BM-Tabelle 1 Geräte: Kopierer, Mehrzweckgeräte Format: Großformat Druckverfahren: Farb-SD, Farb-TT, TD, Einfarb-SD, Einfarb-EF, Einfarb-TT, Farb-EF, FT   Ruhezustand (W) Druckmodul 30 BM-Tabelle 2 Geräte: Faxgeräte, Mehrzweckgeräte, Drucker Format: Standardformat Druckverfahren: Farb-TS, Einfarb-TS   Ruhezustand (W) Druckmodul 1,4 BM-Tabelle 3 Geräte: Mehrzweckgeräte, Drucker Format: Großformat Druckverfahren: Farb-TS, Einfarb-TS   Ruhezustand (W) Druckmodul 15 BM-Tabelle 4 Geräte: Frankiermaschinen Format: entfällt Druckverfahren: TD, Einfarb-EF, Einfarb-TS, Einfarb-TT   Ruhezustand (W) Druckmodul 7 BM-Tabelle 5 Geräte: Drucker Format: Kleinformat Druckverfahren: Farb-SD, TD, Farb-TS, Farb-Anschlag, Farb-TT, Einfarb-SD, Einfarb-EF, Einfarb-TS, Einfarb-Anschlag, Einfarb-TT, Farb-EF, FT   Ruhezustand (W) Druckmodul 9 BM-Tabelle 6 Geräte: Drucker Format: Standardformat Druckverfahren: Farb-Anschlag, Einfarb-Anschlag   Ruhezustand (W) Druckmodul 4,6 BM-Tabelle 7 Geräte: Scanner Format: Großformat, Kleinformat, Standardformat Druckverfahren: entfällt   Ruhezustand (W) Druckmodul 4,3 BM-Tabelle 8 Geräte: Drucker Format: Großformat Druckverfahren: Farb-SD, Farb-Anschlag, Farb-TT, TD, Einfarb-SD, Einfarb-EF, Einfarb-Anschlag, Einfarb-TT, Farb-EF, FT   Ruhezustand (W) Druckmodul 14 3.   Anforderungen an die Effizienz von DFE Digitale Front-Ends, wie sie in Abschnitt A dieser Spezifikationen beschrieben werden, müssen die nachstehenden Effizienzanforderungen erfüllen. Anforderungen an die Effizienz von Netzteilen DFE Typ 1 mit internem Wechselstrom/Gleichstrom-Netzteil: Ein DFE, das sich aus einer eigenen internen Wechselspannungsquelle mit Gleichstrom versorgt, muss die folgenden Effizienzanforderungen erfüllen: 80 % Mindesteffizienz bei 20 %, 50 % und 100 % der Nennleistung und Leistungsfaktor ≥ 0,9 bei 100 % der Nennleistung. DFE Typ 1 mit externem Netzteil: DFE, die sich über ein eigenes externes Netzteil (wie in den Anforderungen des ENERGY STAR-Programms für Einzelspannungs-Wechselstrom/Wechselstrom-Netzteile und externe Wechselstrom/Gleichstrom-Netzteile (Version 2.0) definiert) mit Gleichstrom versorgen, müssen ENERGY STAR-gerecht sein oder die Effizienzwerte für Nulllast- und Aktivmodus erreichen, die in den Anforderungen des ENERGY STAR-Programms für Einzelspannungs-Wechselstrom/Wechselstrom-Netzteile und externe Wechselstrom/Gleichstrom-Netzteile (Version 2.0) vorgegeben sind. Die ENERGY STAR-Spezifikationen und die Liste ENERGY STAR-gerechter Geräte sind unter www.energystar.gov/powersupplies einzusehen. Prüfverfahren Die Hersteller führen die Prüfungen in eigener Verantwortung durch und bescheinigen selbst, welche Modelle den ENERGY STAR-Anforderungen genügen. — Hinsichtlich der Durchführung dieser Prüfungen stimmen die Programmpartner der Anwendung des jeweiligen Prüfverfahrens gemäß Tabelle 4 zu. — Die Prüfergebnisse der anforderungsgerechten Geräte werden dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission mitgeteilt. Zusätzliche Anforderungen an Prüfung und vorzulegende Daten sind unten angegeben. Modelle, die in mehreren Netzspannungs-/Frequenz-Kombinationen betrieben werden können: Die Prüfung der Geräte erfolgt stets in Abhängigkeit von den jeweiligen Märkten, auf denen das Gerät verkauft und als ENERGY STAR-gerecht beworben wird. Das US-EPA und seine ENERGY STAR-Partnerländer haben sich für die Geräteprüfung auf eine Tabelle mit drei Netzspannungs-/Frequenz-Kombinationen geeinigt. Einzelheiten über die internationalen Netzspannungen und Frequenzen für jeden Markt sind in Abschnitt D.4 enthalten. Bei Geräten, die international auf mehreren Märkten als ENERGY STAR-gerecht verkauft werden und die daher für mehrere Eingangsspannungen ausgelegt sind, muss der Hersteller den Stromverbrauch oder die Energieeffizienz für alle relevanten Netzspannungs-/Frequenz-Kombinationen messen und angeben. Verkauft ein Hersteller beispielsweise das gleiche Modell in den USA und in Europa, so muss er die Verbrauchswerte sowohl bei 115 Volt/60 Hz als auch bei 230 Volt/50 Hz messen und angeben und die entsprechenden Spezifikationen einhalten, damit das Modell auf beiden Märkten als ENERGY STAR-gerecht gelten kann. Erfüllt ein Modell die ENERGY STAR-Spezifikationen nur bei einer Netzspannungs-Frequenz-Kombination (z. B. bei 115 Volt/60 Hz), so darf es auch nur in den Regionen, in denen diese Netzspannungs-Frequenz-Kombination üblich ist (z. B. Nordamerika und Taiwan) als ENERGY STAR-gerecht gekennzeichnet und beworben werden. Tabelle 4 Prüfverfahren für DFE Typ 1 Spezifikationsanforderung Prüfprotokoll Quelle Wirkungsgrad des Netzteils Internes Netzteil (IPS) IPS: http://efficientpowersupplies.epri.com/ ENERGY STAR- Prüfung für externe Netzteile (EPS) EPS: www.energystar.gov/powersupplies/ D.   Prüfleitlinien Die Anweisungen zur Prüfung der Energieeffizienz bildgebender Geräte sind in den folgenden Abschnitten enthalten: — Prüfverfahren für den typischen Stromverbrauch (TSV), — Prüfverfahren für den Betriebsmodus (BM) und — Prüfbedingungen und -geräte für ENERGY STAR-gerechte bildgebende Geräte. Die anhand dieser Verfahren erzielten Prüfergebnisse dienen als primäre Grundlage zur Feststellung, ob ein Gerät für die ENERGY STAR-Kennzeichnung in Frage kommt. Die Hersteller führen die Prüfung in eigener Verantwortung durch und bescheinigen selbst, welche Gerätemodelle den ENERGY STAR-Spezifikationen entsprechen. Für Modellfamilien von bildgebenden Geräten, die auf dem gleichen Baugruppenträger beruhen und abgesehen von Gehäuse und Farbe in jeder Hinsicht identisch sind, genügt die Einreichung der Prüfergebnisse eines einzigen repräsentativen Modells. Desgleichen können Modelle, die unverändert geblieben sind oder sich nur in der Endverarbeitung von den im Vorjahr vertriebenen Modellen unterscheiden, ohne Einreichung neuer Prüfergebnisse die Kennzeichnung beibehalten, wenn die Spezifikationen unverändert geblieben sind. Wird ein Gerätemodell auf dem Markt in unterschiedlichen Konfigurationen als „Produktfamilie“ oder Produktserie angeboten, kann der Programmpartner statt der einzelnen Modelle die höchste verfügbare Konfiguration der Produktfamilie prüfen und die entsprechenden Ergebnisse einreichen. Bei der Einreichung von Modellfamilien haften die Hersteller für die über ihre bildgebenden Geräte angegebene Energieeffizienz, auch wenn die Geräte nicht geprüft bzw. die Daten nicht eingereicht wurden. Beispiel: Modell A und B sind identisch. Die einzige Ausnahme hiervon bildet der Umstand, dass Modell A mit einer Kabelschnittstelle > 500 MHz und Modell B mit einer Kabelschnittstelle < 500 MHz geliefert wird. Wenn Modell A geprüft wird und die ENERGY STAR-Spezifikation erfüllt, kann der Programmpartner die Prüfdaten für Modell A einreichen, die dann sowohl für Modell A als auch für Modell B gelten. Erfolgt die Stromversorgung eines Geräts über das Stromnetz, USB, IEEE 1394, Power-over-Ethernet, das Telefonsystem oder eine andere Stromquelle oder Kombinationen davon, so ist zur ENERGY STAR-Einstufung der Netto-Wechselstromverbrauch des Geräts heranzuziehen (dabei sind die Wechselstrom/Gleichstrom-Umwandlungsverluste laut BM-Prüfverfahren zu berücksichtigen). 1.   Zusätzliche Anforderungen an Prüfung und vorzulegende Daten sind unten angegeben. Anzahl zu prüfender Geräte Die Prüfung ist vom Hersteller oder seinem bevollmächtigten Vertreter anhand eines einzigen Geräts eines Modells vorzunehmen. a) Für Geräte laut Abschnitt B Tabelle 1 der vorliegenden Spezifikationen ist ein zusätzliches Gerät des Modells zu prüfen, wenn das TSV-Prüfergebnis des ersten Geräts die entsprechenden Kriterien erfüllt, aber im Bereich von 10 % der Grenzwerte liegt. Vom Hersteller sind die Prüfergebnisse für beide Geräte einzureichen. Für die Kennzeichnung als ENERGY STAR-gerecht müssen beide Geräte die ENERGY STAR-Spezifikation erfüllen. b) Für Geräte laut Abschnitt B Tabelle 2 der vorliegenden Spezifikationen sind zwei zusätzliche Geräte des Modells zu prüfen, wenn das BM-Prüfergebnis des ersten Geräts die entsprechenden Kriterien erfüllt, aber im Bereich von 15 % der Grenzwerte liegt. Für die Kennzeichnung als ENERGY STAR-gerecht müssen alle drei Geräte die ENERGY STAR-Spezifikation erfüllen. Einreichung der maßgeblichen Produktdaten beim US-EPA bzw. der Europäischen Kommission Die Partner bescheinigen selbst, welche Gerätemodelle den ENERGY STAR-Spezifikationen entsprechen und reichen diese Informationen beim US-EPA bzw. der Europäischen Kommission ein. Die erforderlichen Angaben werden nach der Veröffentlichung der endgültigen Spezifikationen demnächst dargelegt. Darüber hinaus reichen die Partner beim US-EPA bzw. der Europäischen Kommission Auszüge aus den Produktunterlagen ein, in denen den Verbrauchern die empfohlenen voreingestellten Wartezeiten für die Stromsparfunktionen erläutert werden. Dadurch soll erreicht werden, dass die Geräte in einem Zustand geprüft werden, der ihrer Auslieferung und bestimmungsgemäßen Verwendung entspricht. Modelle, die in mehreren Netzspannungs-/Frequenz-Kombinationen betrieben werden können Die Prüfung der Geräte erfolgt stets in Abhängigkeit von den jeweiligen Märkten, auf denen das Gerät verkauft und als ENERGY STAR-gerecht beworben wird. Das US-EPA, die Europäische Kommission und ihre ENERGY STAR-Partnerländer haben sich für die Geräteprüfung auf eine Tabelle mit drei Netzspannungs-/Frequenz-Kombinationen geeinigt. Die Prüfbedingungen für bildgebende Geräte enthalten Einzelheiten über die internationalen Netzspannungen und Frequenzen sowie die Papierformate für jeden Markt. Bei Geräten, die international auf mehreren Märkten als ENERGY STAR-gerecht verkauft werden und die daher für mehrere Eingangsspannungen ausgelegt sind, muss der Hersteller den Stromverbrauch oder die Energieeffizienz für alle relevanten Netzspannungs-/Frequenz-Kombinationen messen und angeben. Verkauft ein Hersteller beispielsweise das gleiche Modell in den USA und in Europa, so muss er die Verbrauchswerte sowohl bei 115 Volt/60 Hz als auch bei 230 Volt/50 Hz messen und angeben und die entsprechenden Spezifikationen einhalten, damit das Modell auf beiden Märkten als ENERGY STAR-gerecht gelten kann. Erfüllt ein Modell die ENERGY STAR-Spezifikationen nur bei einer Netzspannungs-Frequenz-Kombination (z. B. bei 115 Volt/60 Hz), so darf es auch nur in den Regionen, in denen diese Netzspannungs-Frequenz-Kombination üblich ist (z. B. Nordamerika und Taiwan) als ENERGY STAR-gerecht gekennzeichnet und beworben werden. 2.   Prüfverfahren für den typischen Stromverbrauch (TSV) a)   Erfasste Gerätearten: Die TSV-Prüfverfahren für die Messung von Standardformat-Geräten sind in Abschnitt B Tabelle 1 angegeben. b)   Prüfparameter Dieser Abschnitt beschreibt die Prüfparameter zur Messung eines Geräts laut TSV-Prüfverfahren. Der Abschnitt enthält jedoch keine Angaben über die Prüfbedingungen, die in Abschnitt D.4 angeführt sind. Prüfung im Simplex-Modus Die Prüfung der Geräte erfolgt im Simplex-Modus. Bei den zu kopierenden Originalvorlagen muss es sich um einseitige Bilder handeln. Prüfbild Das Prüfbild ist das Testbild A aus der ISO-/IEC-Norm 10561:1999. Die Abbildung muss in der Punktgröße 10 in einem Courier-Zeichensatz mit fester Laufweite (oder dessen nächster Entsprechung) erfolgen. Der deutschen Sprache eigene Zeichen müssen nicht reproduziert werden, wenn das Gerät dazu nicht in der Lage ist. Das Bild ist — je nach beabsichtigtem Markt — auf einem 8,5″ × 11″- oder A4-Papierblatt auszugeben. Für Drucker und Mehrzweckgeräte, die eine Seitenbeschreibungssprache (z. B. PCL, Postscript) unterstützen, sind die Bilder in einer Seitenbeschreibungssprache an das Gerät zu übermitteln. Prüfung bei Erstellung einfarbiger Bilder Farbfähige Geräte sind bei der Erstellung einfarbiger Bilder zu prüfen, es sei denn, sie können keine einfarbigen Bilder erstellen. Selbstabschaltung und Netzfähigkeit Das Gerät muss so konfiguriert sein, wie es ausgeliefert und zum Gebrauch empfohlen wird. Dies gilt insbesondere für wichtige Parameter wie die voreingestellten Wartezeiten für die Stromsparzustände und die Auflösung (mit den unten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.