Europäische Union

2013/107/: Beschluss des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32013D0107. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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angeführten Ausnahmen). Alle Informationen des Herstellers zu den empfohlenen Wartezeiten — z. B. in Betriebsanleitungen, auf Webseiten und vom Installationspersonal zur Verfügung gestellt — müssen dem Lieferzustand des Geräts entsprechen. Wenn ein Drucker, Digitalvervielfältiger oder Mehrzweckgerät mit Druckfunktion oder ein Faxgerät über eine Selbstabschaltungsfunktion verfügt, die im Lieferzustand aktiviert ist, muss diese vor der Prüfung deaktiviert werden. Drucker und Mehrzweckgeräte, die im Lieferzustand netzfähig (8) sind, müssen an ein Netz angeschlossen werden. Die Art der Netzverbindung (oder der anderweitigen Datenverbindung, wenn das Gerät nicht netzfähig ist) kann vom Hersteller gewählt werden. Sie ist jedoch anzugeben. Für die Prüfung können Druckaufträge bei Geräten mit Netzverbindung auch über sonstige Schnittstellen (z. B. USB) an das Gerät gesandt werden. Gerätekonfiguration Papierquellen und Einrichtungen für die Papierendbearbeitung müssen wie im Lieferzustand angebracht und konfiguriert sein; ihre Verwendung bei der Prüfung bleibt jedoch dem Hersteller überlassen (z. B. kann jede Papierquelle verwendet werden). Feuchtigkeitsschutzfunktionen können, wenn dies durch den Benutzer möglich ist, abgeschaltet werden. Hardware, die einen Teil des Modells bildet und zur Installation oder Anbringung durch den Benutzer gedacht ist (z. B. ein Papiereinzug), muss vor der Prüfung installiert werden. Digitalvervielfältiger Digitalvervielfältiger sind gemäß ihrer Auslegung und ihren Fähigkeiten einzurichten und zu verwenden. Beispielsweise sollte jeder Auftrag nur ein Originalbild enthalten. Digitalvervielfältiger sind mit ihrer angegebenen Maximalgeschwindigkeit zu prüfen. Außerdem sollte anhand der Maximalgeschwindigkeit auch die Auftragsgröße zur Durchführung der Prüfung ermittelt werden (wenn sich Maximalgeschwindigkeit und die bei der Lieferung voreingestellte Standardgeschwindigkeit unterscheiden). Ansonsten sind Digitalvervielfältiger — abhängig von ihren Fähigkeiten im Lieferzustand — als Drucker, Kopierer oder Mehrzweckgeräte zu behandeln. c)   Struktur des Druck-/Kopier-/Scan-Auftrags In diesem Abschnitt ist beschrieben, wie die Anzahl der Bilder pro Auftrag für die Messung eines Geräts gemäß TSV-Prüfverfahren und die Anzahl der Aufträge pro Tag für die TSV-Berechnung ermittelt wird. Für die Zwecke dieses Prüfverfahrens wird jene Gerätegeschwindigkeit zur Ermittlung der Auftragsgröße herangezogen, die der Hersteller für die Erstellung von einfarbigen Bildern im Simplex-Modus auf Papier im Standardformat (8,5″ × 11″ oder A4) als Maximalgeschwindigkeit angibt. Dabei wird dieser Wert auf die nächste ganze Zahl gerundet. Diese Geschwindigkeit ist auch als Gerätegeschwindigkeit des Modells bekannt zu geben. Die Standard-Ausgabegeschwindigkeit des Geräts, die beim Prüfvorgang tatsächlich verwendet wird, wird nicht gemessen. Sie kann sich aufgrund von Faktoren wie Auflösung, Bildqualität, Druckmodus, Scanzeit des Dokuments, Größe und Struktur des Druckauftrags sowie Papiergröße und -gewicht von der angegebenen Maximalgeschwindigkeit unterscheiden. Faxgeräte sollten immer mit einem Bild pro Auftrag geprüft werden. Die Anzahl von Bildern pro Auftrag, die für alle anderen bildgebenden Geräte zu verwenden ist, wird anhand der folgenden drei Schritte berechnet. Tabelle 8 enthält eine Auflistung der sich aus jeder ganzzahligen Gerätegeschwindigkeit von 1 bis 100 Bildern pro Minute (ipm) ergebenden Anzahl von Bildern pro Auftrag. i) Berechnung der Anzahl der Aufträge pro Tag. Die Anzahl der Druckaufträge pro Tag ist abhängig von der Gerätegeschwindigkeit: Für Geräte mit einer Geschwindigkeit von 8 ipm oder weniger werden 8 Aufträge pro Tag angenommen. Für Geräte mit einer Geschwindigkeit zwischen 8 und 32 ipm entspricht die Anzahl der Aufträge pro Tag der Geschwindigkeit. Beispiel: Für ein Gerät mit 14 ipm sind 14 Aufträge pro Tag anzunehmen. Für Geräte mit einer Geschwindigkeit von 32 ipm und mehr werden 32 Aufträge pro Tag angenommen. ii) Berechnung der Anzahl der Bilder pro Tag (9) laut Tabelle 5. Bei einem Gerät mit 14 ipm ist dementsprechend von bzw. 98 Bildern pro Tag auszugehen. Tabelle 5 Auftragstabelle für bildgebende Geräte Geräteart Zu verwendende Geschwindigkeit Formel (Bilder pro Tag) Einfarbig (außer Faxgeräte) Geschwindigkeit bei einfarbigem Druck Farbig (außer Faxgeräte) Geschwindigkeit bei einfarbigem Druck iii) Berechnung der Anzahl der Bilder pro Auftrag durch Division der Anzahl der Bilder pro Tag durch die Anzahl der Aufträge pro Tag. Das Ergebnis ist auf die nächste ganze Zahl abzurunden. Bei einem Ergebnis von 15,8 ist somit davon auszugehen, dass pro Druckauftrag nicht 16, sondern 15 Bilder zu erstellen sind. Für Kopierer mit weniger als 20 ipm ist ein Original pro gewünschtem Bild zu verwenden. Für Druckaufträge mit vielen Bildern, z. B. bei Geräten mit mehr als 20 ipm, wird die Anzahl der erforderlichen Bilder möglicherweise nicht erreicht. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Kapazität der Vorlageneinzüge. Aus diesem Grund können bei Kopierern mit 20 ipm und darüber mehrere Kopien von jedem Original erstellt werden, sofern mindestens zehn Originale verwendet werden. Dadurch werden gegebenenfalls mehr Bilder erstellt als erforderlich. Beispielsweise kann die Prüfung eines Geräts mit 50 ipm, von dem 39 Bilder pro Auftrag zu erstellen sind, anhand von vier Kopien von 10 Originalen oder anhand von 3 Kopien von 13 Originalen erfolgen. d)   Messverfahren Zur Zeitmessung genügt eine gewöhnliche Stoppuhr. Die Angabe der Zeit hat auf eine Sekunde genau zu erfolgen. Alle Stromwerte sind in Wattstunden (Wh) anzugeben. Alle Zeiten sind in Sekunden oder Minuten anzugeben. Die Anweisung „Messgerät auf Null setzen“ bezieht sich auf die „Wh“-Anzeige des Messgeräts. Die Tabellen 6 und 7 erläutern die Vorgangsweise bei der TSV-Prüfung. Service-/Wartungsmodi (einschließlich Farbkalibrierung) sollten generell bei der TSV-Messung nicht berücksichtigt werden. Tritt ein derartiger Modus während der Prüfung auf, ist dies festzuhalten. Wenn während eines Auftrags, bei dem es sich nicht um den ersten handelt, ein Servicemodus auftritt, kann dieser Auftrag verworfen und für die Prüfung stattdessen ein weiterer Auftrag gegeben werden. Ist ein solcher zusätzlicher Auftrag erforderlich, sind die Stromwerte für den verworfenen Auftrag nicht aufzuzeichnen. Der Zusatzauftrag ist dann unmittelbar nach Auftrag 4 hinzuzufügen. Das 15-minütige Intervall zwischen den Aufträgen ist immer einzuhalten, auch für den verworfenen Auftrag. Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion sind für alle Zwecke dieses Prüfverfahrens als Kopierer zu behandeln. i)   Verfahren für Drucker, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion sowie Faxgeräte Tabelle 6 TSV-Prüfverfahren — Drucker, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion sowie Faxgeräte Schritt Ausgangszustand Vorgang Aufzeichnen (nach Abschluss des Schritts) Mögliche gemessene Zustände 1 Aus Messgerät am bildgebenden Gerät anschließen. Messgerät auf Null setzen. Prüfzeitraum abwarten (mindestens fünf Minuten). Stromverbrauch Aus-Zustand Aus Zeit Prüfintervall 2 Aus Gerät einschalten. Anzeige der Betriebsbereitschaft abwarten. — — 3 Betriebsbereit Auftrag mit mindestens einem Ausgabebild, aber nicht mehr als einen Auftrag laut Auftragstabelle ausdrucken. Zeit stoppen, bis das erste Blatt das Gerät verlässt. Abwarten, bis das Messgerät anzeigt, dass das bildgebende Gerät in den endgültigen Ruhezustand gegangen ist. Zeit Aktiv0 — 4 Ruhezustand Messgerät auf Null setzen. Eine Stunde warten. Stromverbrauch Ruhezustand Ruhezustand 5 Ruhezustand Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Einen Auftrag laut Auftragstabelle drucken. Zeit stoppen, bis das erste Blatt das Gerät verlässt. Warten, bis die Stoppuhr anzeigt, dass 15 Minuten vergangen sind. Stromverbrauch Auftrag1 Aufwach-, Aktiv-, Betriebsbereitschafts-, Ruhezustand Zeit Aktiv1 6 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen. Stromverbrauch Auftrag2 wie oben Zeit Aktiv2 7 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen (ohne Messung der aktiven Zeit). Stromverbrauch Auftrag3 wie oben 8 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen (ohne Messung der aktiven Zeit). Stromverbrauch Auftrag4 wie oben 9 Betriebsbereit Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Abwarten, bis das Messgerät bzw. das bildgebende Gerät anzeigt, dass es in den endgültigen Ruhezustand gegangen ist. Zeit Schluss Betriebsbereitschaft, Ruhezustand Stromverbrauch Schluss — Erläuterungen: — Vor dem Beginn der Prüfung sollten die voreingestellten Wartezeiten der Stromsparfunktionen überprüft werden, damit sichergestellt ist, dass diese im Lieferzustand sind. Außerdem ist sicherzustellen, dass im Gerät ausreichend Papier vorhanden ist. — Ein „Nullsetzen des Messgeräts“ kann auch erreicht werden, indem der bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Stromverbrauch festgehalten wird, anstatt das Messgerät tatsächlich auf Null zu setzen. — Schritt 1: Der Zeitraum im Aus-Zustand kann auch länger sein, wenn eine Verringerung des Messfehlers gewünscht wird. Der Stromverbrauch im Aus-Zustand wird für die Berechnungen nicht benötigt. — Schritt 2: Wenn das Gerät über keine Betriebsbereitschaftsanzeige verfügt, wird jener Zeitpunkt herangezogen, zu dem sich die Leistungsaufnahme bei Betriebsbereitschaft stabilisiert. — Schritt 3: Nach Aufzeichnung der Zeit Aktiv0 kann der verbleibende Auftrag abgebrochen werden. — Schritt 5: Der 15-Minuten-Zeitraum beginnt bei der Erteilung des Auftrags. Das Gerät muss innerhalb von 5 Sekunden, nachdem Messgerät und Stoppuhr auf Null gesetzt worden sind, eine erhöhte Leistungsaufnahme zeigen. Um dies zu gewährleisten, kann es erforderlich sein, den Druckauftrag einzuleiten, bevor Messgerät und Stoppuhr auf Null gesetzt worden sind. — Schritt 6: Ein Gerät, das mit kurzen voreingestellten Wartezeiten geliefert wird, kann aus dem Ruhezustand mit den Schritten 6–8 beginnen. — Schritt 9: Ein Gerät kann mehrere Ruhezustände haben. In diesem Fall werden alle Ruhezustände mit Ausnahme des letzten in den Abschlusszeitraum aufgenommen. Jedes Bild ist einzeln zu senden. Alle Bilder können Teil desselben Dokuments sein, dürfen jedoch im Dokument nicht als mehrere Kopien eines einzigen Originals auftreten (es sei denn, es handelt sich bei dem Gerät um einen Digitalvervielfältiger laut Abschnitt D.2 Buchstabe b). Bei Faxgeräten, die pro Druckauftrag nur ein Bild verarbeiten, ist die Seite in den Vorlageneinzug des Geräts für Einzelblatt-Bedarfskopien einzulegen. Dies kann bereits vor dem Beginn der Prüfung erfolgen. Das Gerät muss nicht an eine Telefonleitung angeschlossen sein, es sei denn, dass für die Durchführung der Prüfung eine Telefonleitung erforderlich ist. Wenn ein Faxgerät beispielsweise keine Einzelblatt-Bedarfskopien erstellen kann, ist der laut Schritt 2 auszuführende Auftrag über eine Telefonleitung an das Gerät zu senden. Bei Faxgeräten ohne Vorlageneinzug ist die Seite auf die Scanplatte zu legen. ii)   Verfahren für Kopierer, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion Tabelle 7 TSV-Prüfverfahren — Kopierer, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion Schritt Ausgangszustand Vorgang Aufzeichnen (nach Abschluss des Schritts) Mögliche gemessene Zustände 1 Aus Messgerät am bildgebenden Gerät anschließen. Messgerät auf Null setzen. Prüfzeitraum abwarten (mindestens fünf Minuten). Stromverbrauch Aus-Zustand Aus Zeit Prüfintervall 2 Aus Gerät einschalten. Anzeige der Betriebsbereitschaft abwarten. — — 3 Betriebsbereit Kopierauftrag mit mindestens einem Ausgabebild, aber nicht mehr als einen Auftrag laut Auftragstabelle kopieren. Zeit stoppen, bis das erste Blatt das Gerät verlässt. Abwarten, bis das Messgerät anzeigt, dass das bildgebende Gerät in den endgültigen Ruhezustand gegangen ist. Zeit Aktiv0 — 4 Ruhezustand Messgerät auf Null setzen. Eine Stunde warten. Wenn sich das Gerät in weniger als einer Stunde abschaltet, Zeit und Stromverbrauch im Ruhezustand aufzeichnen. Vor dem Beginn von Schritt 5 jedoch in jedem Fall eine volle Stunde warten. Stromverbrauch Ruhezustand Ruhezustand Zeit Prüfintervall 5 Ruhezustand Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Einen Auftrag laut Auftragstabelle kopieren. Zeit stoppen, bis das erste Blatt das Gerät verlässt. Warten, bis die Stoppuhr anzeigt, dass 15 Minuten vergangen sind. Stromverbrauch Auftrag1 Aufwach-, Aktiv-, Betriebsbereitschafts-, Ruhezustand, Selbstabschaltung Zeit Aktiv1 6 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen. Stromverbrauch Auftrag2 wie oben Zeit Aktiv2 7 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen (ohne Messung der aktiven Zeit). Stromverbrauch Auftrag3 wie oben 8 Betriebsbereit Schritt 5 wiederholen (ohne Messung der aktiven Zeit). Stromverbrauch Auftrag4 wie oben 9 Betriebsbereit Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Abwarten, bis das Messgerät bzw. das bildgebende Gerät anzeigt, dass es in den Selbstabschaltungsmodus gegangen ist. Stromverbrauch Schluss Betriebsbereitschaft, Ruhezustand Zeit Schluss 10 Selbstabschaltung Messgerät auf Null setzen. Prüfzeitraum abwarten (mindestens fünf Minuten). Stromverbrauch Selbstabschaltung Selbstabschaltung Erläuterungen: — Vor dem Beginn der Prüfung sollten die voreingestellten Wartezeiten der Stromsparfunktionen überprüft werden, damit sichergestellt ist, dass diese im Lieferzustand sind. Außerdem ist sicherzustellen, dass im Gerät ausreichend Papier vorhanden ist. — Ein „Nullsetzen des Messgeräts“ kann auch erreicht werden, indem der bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Stromverbrauch festgehalten wird, anstatt das Messgerät tatsächlich auf Null zu setzen. — Schritt 1: Der Zeitraum im Aus-Zustand kann auch länger sein, wenn eine Verringerung des Messfehlers gewünscht wird. Der Stromverbrauch im Aus-Zustand wird für die Berechnungen nicht benötigt. — Schritt 2: Wenn das Gerät über keine Betriebsbereitschaftsanzeige verfügt, wird jener Zeitpunkt herangezogen, zu dem sich die Leistungsaufnahme bei Betriebsbereitschaft stabilisiert. — Schritt 3: Nach Aufzeichnung der Zeit Aktiv0 kann der verbleibende Auftrag abgebrochen werden. — Schritt 4: Wenn das Gerät innerhalb dieser Stunde abschaltet, Stromverbrauch im Ruhezustand und Zeit zu diesem Zeitpunkt aufzeichnen. Mit Schritt 5 jedoch erst beginnen, wenn nach dem Eintritt in den endgültigen Ruhezustand eine volle Stunde vergangen ist. Der Stromverbrauch im Ruhezustand wird für die Berechnung nicht benötigt. Das Gerät darf innerhalb der vollen Stunde in den Selbstabschaltungsmodus übergehen. — Schritt 5: Der 15-Minuten-Zeitraum beginnt bei der Erteilung des Auftrags. Um anhand dieses Prüfverfahrens bewertet zu werden, müssen die Geräte den gewünschten Auftrag laut Auftragstabelle innerhalb des 15-minütigen Intervalls abschließen können. — Schritt 6: Ein Gerät, das mit kurzen voreingestellten Wartezeiten geliefert wird, kann aus dem Ruhe- oder Selbstabschaltungsmodus mit den Schritten 6–8 beginnen. — Schritt 9: Wenn das Gerät schon vor dem Beginn von Schritt 9 in die Selbstabschaltung übergegangen ist, betragen die Werte für „Stromverbrauch Schluss“ und „Zeit Schluss“ Null. — Schritt 10: Um die Genauigkeit zu erhöhen, kann ein längeres Prüfintervall für die Selbstabschaltung gewählt werden. Die Originalvorlagen können vor Beginn des Prüfvorgangs in den Vorlageneinzug gelegt werden. Geräte ohne Vorlageneinzug können alle Bilder anhand eines auf die Scanplatte gelegten Originals erstellen. iii)   Zusätzliche Messung bei Geräten mit digitalem Front-End (DFE) Dieser Schritt ist nur auf Geräte mit DFE laut Abschnitt A.32 anzuwenden. Wenn das DFE über ein eigenes Stromnetzkabel verfügt, ist — unabhängig davon, ob sich Stromkabel und -regler innerhalb oder außerhalb des bildgebenden Geräts befinden — eine fünfminütige Leistungsmessung des DFE allein durchzuführen, während sich das bildgebende Gerät in Betriebsbereitschaft befindet. Das Gerät ist mit einem Netz zu verbinden, wenn es als netzfähig geliefert wird. Wenn das DFE über kein eigenes Stromnetzkabel verfügt, muss der Hersteller die Wechselstrom-Leistung dokumentieren, die das DFE benötigt, wenn sich das Gerät als Ganzes in Betriebsbereitschaft befindet. Dies wird meist bewerkstelligt, indem eine Messung der Momentanleistung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen und der gemessene Wert um die Verluste im Netzteil erhöht wird. e)   Berechnungsmethoden Der TSV-Wert gibt Annahmen darüber wieder, wie viele Stunden pro Tag und nach welchen Mustern das Gerät in etwa verwendet wird und wie die voreingestellten Wartezeiten des Geräts vor dem Übergang in die Stromsparzustände genutzt werden. Der aufgelaufene Stromverbrauch wird über die Zeit gemessen und mittels Division durch die Zeitdauer wird die Leistung berechnet. Die Berechnungen basieren auf Aufträgen, die pro Tag in zwei Gruppen abgewickelt werden. Dazwischen geht das Gerät wie in Abbildung 2 dargestellt in den niedrigsten Stromverbrauchszustand über (wie z. B. während einer Mittagspause). Es wird davon ausgegangen, dass die Geräte am Wochenende nicht in Betrieb sind und nicht manuell ausgeschaltet werden. Die Schlusszeit ist der Zeitraum zwischen dem letzten erteilten Auftrag und dem Eintreten in den niedrigsten Verbrauchszustand (Selbstabschaltung bei Kopierern, Digitalvervielfältigern und Mehrzweckgeräten ohne Druckfunktion bzw. Ruhezustand bei Druckern, Digitalvervielfältigern und Mehrzweckgeräten mit Druckfunktion sowie Faxgeräten) abzüglich des 15-minütigen Auftragsintervalls. Die beiden folgenden Formeln gelten für alle Gerätearten: Die Berechnung für Drucker, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion sowie Faxgeräte erfolgt außerdem nach folgenden drei Formeln: Die Berechnung für Kopierer, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion erfolgt außerdem nach folgenden drei Formeln: Die Spezifikationen der verwendeten Messgeräte und die für die Messungen verwendeten Bereiche sind anzugeben. Die Messungen sind so durchzuführen, dass sich ein potenzieller Gesamtfehler des TSV-Werts von maximal 5 % ergibt. In Fällen, in denen der potenzielle Fehler weniger als 5 % Prozent beträgt, braucht die Genauigkeit nicht festgehalten zu werden. Liegt der potenzielle Gesamtmessfehler nahe 5 %, ist es Aufgabe des Herstellers, Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass dieser Wert nicht überschritten wird. f)   Verweise ISO/IEC 10561:1999: Informationstechnik — Büro- und Datentechnik — Drucker — Messung der Druckleistung für Drucker der Klasse 1 und Klasse 2. Tabelle 8 Vorberechnete Auftragstabelle Geschwindigkeit Aufträge/Tag Zwischenbilder/Tag Zwischenbilder/Auftrag Bilder/Auftrag Bilder/Tag 1 8 1 0,06 1 8 2 8 2 0,25 1 8 3 8 5 0,56 1 8 4 8 8 1,00 1 8 5 8 13 1,56 1 8 6 8 18 2,25 2 16 7 8 25 3,06 3 24 8 8 32 4,00 4 32 9 9 41 4,50 4 36 10 10 50 5,00 5 50 11 11 61 5,50 5 55 12 12 72 6,00 6 72 13 13 85 6,50 6 78 14 14 98 7,00 7 98 15 15 113 7,50 7 105 16 16 128 8,00 8 128 17 17 145 8,50 8 136 18 18 162 9,00 9 162 19 19 181 9,50 9 171 20 20 200 10,00 10 200 21 21 221 10,50 10 210 22 22 242 11,00 11 242 23 23 265 11,50 11 253 24 24 288 12,00 12 288 25 25 313 12,50 12 300 26 26 338 13,00 13 338 27 27 365 13,50 13 351 28 28 392 14,00 14 392 29 29 421 14,50 14 406 30 30 450 15,00 15 450 31 31 481 15,50 15 465 32 32 512 16,00 16 512 33 32 545 17,02 17 544 34 32 578 18,06 18 576 35 32 613 19,14 19 608 36 32 648 20,25 20 640 37 32 685 21,39 21 672 38 32 722 22,56 22 704 39 32 761 23,77 23 736 40 32 800 25,00 25 800 41 32 841 26,27 26 832 42 32 882 27,56 27 864 43 32 925 28,89 28 896 44 32 968 30,25 30 960 45 32 1 013 31,64 31 992 46 32 1 058 33,06 33 1 056 47 32 1 105 34,52 34 1 088 48 32 1 152 36,00 36 1 152 49 32 1 201 37,52 37 1 184 50 32 1 250 39,06 39 1 248 51 32 1 301 40,64 40 1 280 52 32 1 352 42,25 42 1 344 53 32 1 405 43,89 43 1 376 54 32 1 458 45,56 45 1 440 55 32 1 513 47,27 47 1 504 56 32 1 568 49,00 49 1 568 57 32 1 625 50,77 50 1 600 58 32 1 682 52,56 52 1 664 59 32 1 741 54,39 54 1 728 60 32 1 800 56,25 56 1 792 61 32 1 861 58,14 58 1 856 62 32 1 922 60,06 60 1 920 63 32 1 985 62,02 62 1 984 64 32 2 048 64,00 64 2 048 65 32 2 113 66,02 66 2 112 66 32 2 178 68,06 68 2 176 67 32 2 245 70,14 70 2 240 68 32 2 312 72,25 72 2 304 69 32 2 381 74,39 74 2 368 70 32 2 450 76,56 76 2 432 71 32 2 521 78,77 78 2 496 72 32 2 592 81,00 81 2 592 73 32 2 665 83,27 83 2 656 74 32 2 738 85,56 85 2 720 75 32 2 813 87,89 87 2 784 76 32 2 888 90,25 90 2 880 77 32 2 965 92,64 92 2 944 78 32 3 042 95,06 95 3 040 79 32 3 121 97,52 97 3 104 80 32 3 200 100,00 100 3 200 81 32 3 281 102,52 102 3 264 82 32 3 362 105,06 105 3 360 83 32 3 445 107,64 107 3 424 84 32 3 528 110,25 110 3 520 85 32 3 613 112,89 112 3 584 86 32 3 698 115,56 115 3 680 87 32 3 785 118,27 118 3 776 88 32 3 872 121,00 121 3 872 89 32 3 961 123,77 123 3 936 90 32 4 050 126,56 126 4 032 91 32 4 141 129,39 129 4 128 92 32 4 232 132,25 132 4 224 93 32 4 325 135,14 135 4 320 94 32 4 418 138,06 138 4 416 95 32 4 513 141,02 141 4 512 96 32 4 608 144,00 144 4 608 97 32 4 705 147,02 157 4 704 98 32 4 802 150,06 150 4 800 99 32 4 901 153,14 153 4 896 100 32 5 000 156,25 156 4 992 Abbildung 2 TSV-Messverfahren Abbildung 2 enthält eine grafische Darstellung des Messverfahrens. Bei Geräten mit kurzen voreingestellten Wartezeiten können innerhalb der vier Auftragsmessungen Ruhezustand-Phasen bzw. innerhalb der Ruhezustands-Messungen in Schritt 4 Selbstabschaltungsphasen auftreten. Außerdem werden Geräte mit Druckfunktion, die über nur einen Ruhezustand verfügen, in der Schlussphase nicht in den Ruhezustand gehen. Schritt 10 ist nur auf Kopierer, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion anzuwenden. Abbildung 3 Ein typischer Tagesverlauf Abbildung 3 zeigt ein schematisches Beispiel eines Kopierers mit 8 ipm, der am Vormittag und am Nachmittag je vier Aufträge erledigt, zwei Schlussphasen und einen für den Rest des Arbeitstages und das gesamte Wochenende andauernden Selbstabschaltungszustand durchläuft. Eine „Mittagspause“ wird angedeutet, jedoch nicht eindeutig dargestellt. Die Abbildung is

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.