Europäische Union

2013/107/: Beschluss des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32013D0107. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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s eine entsprechende Anforderung gilt. Beispiele zur Erläuterung dieses Verfahrens:   Beispiel 1: Für Tischcomputer der Kategorie A gilt ein TEC-Wert von maximal 148,0 kWh — somit liegt die 10-Prozent-Grenze für die zusätzliche Prüfung bei 133,2 kWh. — Werden beim ersten Gerät 130 kWh gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 130 kWh beträgt die Leistungsaufnahme 12 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit jenseits der 10-Prozent-Grenze). — Werden beim ersten Gerät 133,2 kWh gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 133,2 kWh beträgt die Leistungsaufnahme genau 10 % weniger als der zulässige Höchstwert). — Werden beim ersten Gerät 135 kWh gemessen, so muss ein weiteres Gerät geprüft werden (denn mit 135 kWh beträgt die Leistungsaufnahme nur 9 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit innerhalb der 10-Prozent-Grenze). — Werden bei den zwei Geräten 135 und 151 kWh gemessen, so gilt das Modell nicht als ENERGY STAR-gerecht, obwohl der Mittelwert 143 kWh beträgt, weil einer der Messwerte den zulässigen Höchstwert der ENERGY STAR-Spezifikation überschreitet. — Werden bei den zwei Geräten 135 und 147 kWh gemessen, so gilt das Modell als ENERGY STAR-gerecht, weil beide Messwerte die ENERGY STAR-Spezifikation von 148,0 kWh erfüllen.   Beispiel 2: Für Small-Scale-Server der Kategorie A gilt eine maximale Leistungsaufnahme im Idle-Modus von 50 Watt — somit liegt die 10-Prozent-Grenze für die zusätzliche Prüfung bei 45 Watt. Bei der Prüfung eines Modells auf Einhaltung der ENERGY STAR-Anforderungen können sich demnach folgende Situationen ergeben: — Werden beim ersten Gerät 44 Watt gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 44 Watt beträgt die Leistungsaufnahme 12 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit jenseits der 10-Prozent-Grenze). — Werden beim ersten Gerät 45 Watt gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 45 Watt beträgt die Leistungsaufnahme genau 10 % weniger als der zulässige Höchstwert). — Werden beim ersten Gerät 47 Watt gemessen, so muss ein weiteres Gerät geprüft werden (denn mit 47 Watt beträgt die Leistungsaufnahme nur 6 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit innerhalb der 10-Prozent-Grenze). — Werden bei den zwei Geräten 47 und 51 Watt gemessen, so gilt das Modell nicht als ENERGY STAR-gerecht, obwohl der Mittelwert 49 Watt beträgt, weil einer der Messwerte (51) den zulässigen Höchstwert der ENERGY STAR-Spezifikation überschreitet. — Werden bei den zwei Geräten 47 und 49 Watt gemessen, so gilt das Modell als ENERGY STAR-gerecht, weil beide Messwerte die ENERGY STAR-Spezifikation von 50 Watt erfüllen. 2.   Modelle, die in mehreren Netzspannungs-/Frequenz-Kombinationen betrieben werden können Die Prüfung der Geräte durch die Hersteller erfolgt stets in Abhängigkeit von den jeweiligen Märkten, auf denen das Gerät verkauft und als ENERGY STAR-gerecht beworben wird. Bei Geräten, die international auf mehreren Märkten als ENERGY STAR-gerecht verkauft werden und die daher für mehrere Eingangsspannungen ausgelegt sind, muss der Hersteller die geforderten Messwerte für Energieverbrauch und Energieeffizienz für alle relevanten Netzspannungs-Frequenz-Kombinationen ermitteln und angeben. Verkauft ein Hersteller beispielsweise das gleiche Modell in den USA und in Europa, so muss er die Verbrauchswerte sowohl bei 115 Volt/60 Hz als auch bei 230 Volt/50 Hz messen und angeben und die entsprechenden Spezifikationen einhalten, damit das Modell auf beiden Märkten als ENERGY STAR-gerecht gelten kann. Erfüllt ein Modell die ENERGY STAR-Spezifikationen nur bei einer Netzspannungs-Frequenz-Kombination (z. B. bei 115 Volt/60 Hz), so darf es auch nur in den Regionen, in denen diese Netzspannungs-Frequenz-Kombination üblich ist (z. B. Nordamerika und Taiwan) als ENERGY STAR-gerecht gekennzeichnet und beworben werden. Tabelle 9:   Prüfverfahren Gerätekategorie Spezifikations-Anforderung Prüfprotokoll Quelle Sämtliche Computer Leistungsaufnahme Netzteil Interne Netzteile: Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol Rev. 6.4.2 (allgemeine Leistungsaufnahme-Prüfprotokoll für interne Netzteile Rev. 6.4.2) Externe Netzteile: ENERGY-STAR-Prüfmethode für externe Netzteile Hinweis: Sind zur Prüfung eines internen Netzteils neben den im einschlägigen Prüfprotokoll beschriebenen weitere Informationen/Verfahren notwendig, so geben die Programmpartner dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission auf Ersuchen den Versuchsaufbau zur Ermittlung der Netzteildaten im Rahmen einer Geräteanmeldung an. Interne Netzteile: www.efficientpowersupplies.org Externe Netzteile: www.energystar.gov/powersupplies Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer ETEC (aus Messungen des Verbrauchs im Aus-Zustand-, Ruhe- und Idle-Modus) Prüfmethode für ENERGY STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I Abschnitt III Anlage A Arbeitsplatzrechner PTEC (aus Messungen des Verbrauchs im Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus sowie bei maximaler Leistungsaufnahme) Prüfmethode für ENERGY STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I, Abschnitte III–IV       Small-Scale-Server Aus-Zustand und Idle-Modus Prüfmethode für ENERGY STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I Abschnitt III Thin-Clients Aus-Zustand, Ruhemodus und Idle-Modus Prüfmethode für ENERGY STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I Abschnitt III 3.   Anforderungsgerechte Produktfamilien Modelle, die unverändert geblieben sind oder sich nur in der Endverarbeitung von den im Vorjahr vertriebenen Modellen unterscheiden, können ohne Einreichung neuer Prüfergebnisse die Kennzeichnung beibehalten, wenn die Spezifikationen unverändert geblieben sind. Wird ein Gerätemodell in unterschiedlichen Konfigurationen oder Ausführungen als „Produktfamilie“ oder Produktserie in Verkehr gebracht, so kann der Programmpartner das Gerät unter einer einzigen Modellnummer anmelden und prüfen, sofern alle Modelle dieser Familie oder Serie einer der folgenden Anforderungen genügen: — Für Computer, die auf der gleichen Plattform aufgebaut und abgesehen von Gehäuse und Farbe in jeder Hinsicht identisch sind, genügt die Einreichung der Prüfergebnisse eines einzigen repräsentativen Modells. — Wird ein Gerätemodell in unterschiedlichen Konfigurationen in Verkehr gebracht, so kann der Programmpartner statt der einzelnen Modelle der Familie das Gerät unter einer einzigen Modellidentifikationsnummer, die die Konfiguration der Produktfamilie mit dem höchsten Energieverbrauch darstellt, anmelden und prüfen. Konfigurationen dieses Gerätemodells mit einer höheren Leistungsaufnahme als die repräsentative Konfiguration dürfen nicht bestehen. In diesem Fall wäre die Höchstverbrauchskonfiguration wie folgt: leistungsstärkster Prozessor, maximale Speicherkonfiguration, leistungsstärkster Grafikprozessor usw. Für Tischcomputer, die je nach Konfiguration die Definitionen für mehrere Kategorien von Tischcomputern (nach Abschnitt 3.B) erfüllen, müssen die Hersteller die Höchstverbrauchskonfiguration für jede Kategorie einreichen, für die das System als anforderungsgerecht gelten soll. So müsste beispielsweise ein System, das als Tischcomputer entweder der Kategorie A oder der Kategorie B konfiguriert werden kann, mit der Höchstverbrauchskonfiguration für beide Kategorien angemeldet werden, um als ENERGY STAR-gerecht zu gelten. Kann ein Gerät für alle drei Kategorien konfiguriert werden, so müssen die Daten für die Höchstverbrauchskonfiguration in allen Kategorien eingereicht werden. Die Hersteller haften für die Energieeffizienzangaben zu allen anderen Modellen der Familie, auch wenn die Geräte nicht geprüft bzw. die Daten nicht eingereicht wurden. Sämtliche mit einer Modellbezeichnung verbundenen Geräte/Konfigurationen, für die ein Programmpartner die ENERGY STAR-Kennzeichnung beantragt, müssen die ENERGY STAR-Anforderungen erfüllen. Wünscht ein Programmpartner die ENERGY STAR-Kennzeichnung von Konfigurationen eines Modells, für das Alternativkonfigurationen bestehen, welche für eine Kennzeichnung nicht in Frage kommen, muss er die anforderungsgerechten Konfigurationen anhand der Modellbezeichnung/-nummer mit einem Identifikationscode kennzeichnen, der ausschließlich ENERGY STAR-gerechten Konfigurationen vorbehalten ist. Dieser Identifikationscode muss in Werbematerial/Verkaufsprospekten und der Liste ENERGY STAR-gerechter Geräte stets in Verbindung mit den anforderungsgerechten Konfigurationen verwendet werden (z. B. Modell-Nr. A1234 für Grundkonfigurationen und A1234-ES für ENERGY STAR-gerechte Konfigurationen). 5.   Inkrafttreten Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Geräte der Spezifikationen als ENERGY STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Arbeitsplatzrechner und Small-Scale-Server: Für Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Arbeitsplatzrechner, Small-Scale-Server und Thin-Clients treten die Spezifikationen ENERGY STAR Version 5.0 am 1. Juli 2009 in Kraft. Alle Geräte, einschließlich der ursprünglich unter Version 4.0 als anforderungsgerecht eingestuften Modelle, mit einem Herstellungsdatum ab dem 1. Juli 2009 müssen die Anforderungen dieser Version 5.0 erfüllen, um als ENERGY STAR-gerecht zu gelten. Spielkonsolen mit einem Herstellungsdatum ab dem 1. Juli 2010 müssen die Anforderungen dieser Version 5.0 erfüllen, um als ENERGY STAR-gerecht zu gelten. Alle vorherigen Abkommen über ENERGY STAR-gerechte Computer treten am 30. Juni 2009 außer Kraft. 6.   Künftige Änderung der Spezifikationen Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich das Recht vor, die Spezifikationen zu ändern, falls technologische Entwicklungen oder veränderte Marktbedingungen sich auf deren Nützlichkeit für die Verbraucher oder die Wirtschaft oder auf deren Umweltnutzen auswirken. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets mit den Beteiligten erörtert. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Gerätemodells gilt. Um als ENERGY STAR-gerecht zu gelten, muss ein Gerätemodell die zum Herstellungsdatum des Modells geltenden ENERGY STAR-Spezifikationen erfüllen. Anlage A ENERGY STAR-Prüfverfahren zur Bestimmung des Stromverbrauchs von Computern im Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus Bei der Messung des Energieverbrauchs von Computern im Hinblick auf die Einhaltung der in dieser Version 5.0 der ENERGY STAR-Spezifikationen für Computer vorgegebenen Verbrauchswerte für den Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus sollte das nachstehende Protokoll zugrunde gelegt werden. Die Programmpartner müssen die Messung an einer repräsentativen Auswahl der Konfiguration durchführen, wie sie an den Kunden ausgeliefert wird. Der Programmpartner braucht Änderungen im Energieverbrauch, die sich möglicherweise aus dem Einbau weiterer Bauteile sowie aus BIOS- und/oder Softwareeinstellungen ergeben, die der Computernutzer nach dem Verkauf des Geräts vornimmt, nicht zu berücksichtigen. Das Verfahren sollte in der vorgegebenen Reihenfolge durchgeführt werden; der jeweils geprüfte Modus wird gegebenenfalls in der Kennzeichnung angegeben. Sofern im Prüfverfahren nach diesem Anlage A nicht anders angegeben, müssen die Computer in der Konfiguration und mit den Einstellungen wie ausgeliefert geprüft werden. Schritte, die einen anderen Aufbau erfordern, sind mit einem Stern („*“) gekennzeichnet. I.   Begriffsbestimmungen Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den in den ENERGY STAR-Einstufungskriterien für Computer Version 5.0 angegebenen Begriffsbestimmungen überein. 1.   UUT: UUT ist eine Abkürzung für das zu prüfende Gerät („Unit Under Test“) und bezeichnet im vorliegenden Fall den zu prüfenden Computer. 2.   USV: USV ist eine Abkürzung für unterbrechungsfreie Stromversorgung und bezeichnet die Kombination von Stromrichtern, Schaltern und Energiespeichern wie beispielsweise Batterien, die bei Ausfall der Stromversorgung als Stromquelle zur Aufrechterhaltung eines unterbrechungsfreien Laststroms dient. II.   Prüfvorschriften 1.   Zugelassene Messgeräte: Zugelassene Messgeräte müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen (1): — Leistungsauflösung von 1 mW oder besser, — verfügbarer Stromscheitelfaktor von 3 oder mehr in ihrem Nennmessbereich und — Untergrenze des Strombereichs von 10 mA oder niedriger. Darüber hinaus werden folgende Eigenschaften empfohlen: — Frequenzgang von mindestens 3 kHz und — Kalibrierung nach einer Norm, die sich auf das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) zurückführen lässt. Es ist ferner wünschenswert, dass die Messgeräte in der Lage sind, die durchschnittliche Leistungsaufnahme über jedes vom Nutzer gewählte Zeitintervall genau zu berechnen (dies erfolgt in der Regel über eine interne mathematische Berechnung, bei der die kumulierte Energie im Messgerät durch die Zeit dividiert wird; dies ist das präziseste Verfahren). Alternativ hierzu müsste das Messgerät in der Lage sein, die Energie über jedes vom Nutzer gewählte Zeitintervall mit einer Auflösung von 0,1 mWh oder weniger und die angezeigte Zeit mit einer Auflösung von 1 Sekunde oder weniger zu integrieren. 2.   Genauigkeit Bei Leistungsmessungen im Bereich ab 0,5 Watt darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 2 % betragen. Bei Leistungsmessungen im Bereich unter 0,5 Watt darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 0,01 Watt betragen. Das Leistungsmessgerät muss folgende Auflösung besitzen: — 0,01 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich ≤ 10 W, — 0,1 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich > 10 W bis 100 W und — 1 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich > 100 W. Alle Leistungsangaben sollten in Watt erfolgen und auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden. Für Stromladungen ab 10 W sollten drei Kennzahlen aufgezeichnet werden. 3.   Prüfbedingungen Versorgungsspannung Nordamerika/Taiwan: 115 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 60 Hz (± 1 %) Europa/Australien/Neuseeland: 230 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 50 Hz (± 1 %) Japan: 100 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 50 Hz (± 1 %)/60 Hz (± 1 %) Hinweis: Bei Geräten mit einer maximalen Nennleistung > 1,5 kW entspricht der Spannungsbereich ± 4 %. Klirrfaktor (THD) (Spannung) < 2 % THD (< 5 % für Geräte mit einer maximalen Leistung > 1,5 kW) Umgebungstemperatur 23 °C ± 5 °C Relative Luftfeuchtigkeit 10–80 % (Siehe IEC 62301: Elektrische Haushaltsgeräte — Messung der Standby-Leistungsaufnahme, Abschnitte 4.2, 4.3 und 4.4) 4.   Prüfkonfiguration Der Stromverbrauch eines Computers wird zwischen einer Wechselstromquelle und dem UUT gemessen und geprüft. Falls das UUT Ethernet unterstützt, muss es an einen Ethernet-Switch angeschlossen sein, der die höchste und die niedrigste Netzgeschwindigkeit des UUT verarbeiten kann. Die Netzverbindung muss während sämtlicher Prüfungen aktiv sein. III.   Prüfverfahren für Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus für alle Computerprodukte Der Wechselstromverbrauch eines Computers sollte wie folgt gemessen werden: Vorbereitung des UUT 1. Hersteller und Modellbezeichnung des UUT aufzeichnen. 2. Sicherstellen, dass das UUT wie nachfolgend ausgeführt an das Netz angeschlossen ist und diese Verbindung für die gesamte Prüfdauer aktiv bleibt, wobei jedoch kurze Unterbrechungen beim Übergang zwischen verschiedenen Übertragungsgeschwindigkeiten außer Acht bleiben können. a) Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer müssen an einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) gemäß der Spezifikation in Abschnitt II „Prüfkonfiguration“ angeschlossen sein. Die Verbindung zwischen dem Computer und dem Switch muss für die gesamte Prüfdauer aktiv bleiben, wobei jedoch kurze Unterbrechungen beim Übergang zwischen verschiedenen Übertragungsgeschwindigkeiten außer Acht bleiben können. Bei nicht ethernetfähigen Computern muss für die gesamte Prüfdauer eine Funkverbindung zu einem Drahtlos-Router oder -Netzzugangspunkt aktiv bleiben. b) Small-Scale-Server müssen an einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) gemäß der Spezifikation in Abschnitt II „Prüfkonfiguration“ angeschlossen sein, und die Verbindung muss aktiv sein. c) Thin-Clients müssen über einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) an einen aktiven Server angeschlossen sein und mit der bestimmungsgemäßen Terminal-/Fernverbindungssoftware betrieben werden. 3. Ein zur Messung der tatsächlichen Leistungsaufnahme geeignetes zugelassenes Messgerät, das für die Prüfung auf die passende Spannungs-Frequenz-Kombination eingestellt ist, an eine Wechselstromquelle anschließen. 4. Das UUT an den Messstromausgang des Messgeräts anschließen. Es sollten keine Steckdosenleisten oder USV-Geräte zwischen das Messgerät und das UUT geschaltet sein. Damit die Prüfung gültig ist, sollte das Messgerät angeschlossen bleiben, bis alle den Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus betreffenden Daten aufgezeichnet sind. 5. Wechselstromspannung und -frequenz aufzeichnen. 6. Computer hochfahren und warten, bis das Betriebssystem vollständig geladen ist. Erforderlichenfalls die Anfangseinstellungen des Betriebssystems vornehmen und alle Dateiindexierungsprozesse und sonstigen einmaligen/regelmäßigen Prozesse, die bei Betriebssystemstart ablaufen, zum Abschluss kommen lassen. 7. Die grundlegenden Angaben zur Konfiguration des Computers aufzeichnen: Art des Computers, Name und Version des Betriebssystems, Art und Geschwindigkeit des Prozessors, Gesamtarbeitsspeicher und verfügbarer Arbeitsspeicher usw. 8. Die grundlegenden Angaben zur Grafikkarte oder ggf. dem Grafik-Chipsatz aufzeichnen: Bezeichnung der Grafikkarte bzw. des Grafik-Chipsatzes, Framebufferbreite, Auflösung, Grafikkartenspeicher und Bits pro Pixel. 9. * Sicherstellen, dass das UUT so konfiguriert ist wie bei der Auslieferung, einschließlich aller Zubehörteile, der WOL-Aktivierung und mitgelieferter Software. Das UUT sollte ferner für alle Prüfungen unter Einhaltung der folgenden Anforderungen konfiguriert sein: a) Ohne Zubehör ausgelieferte Tischcomputersysteme sollten mit Standardmaus, -tastatur und externem Monitor konfiguriert sein. b) Bei Notebook-Computern sollten alle mit dem System ausgelieferten Zubehörteile einbegriffen sein; eine gesonderte Tastatur oder Maus ist nicht erforderlich, wenn die Geräte mit einem integrierten Zeigegerät oder Digitalisierer ausgerüstet sind. c) Bei Notebook-Computern sollten sämtliche vorhandenen Batteriepacks für alle Prüfungen entfernt werden. Im Fall von Systemen, bei denen der Betrieb ohne eingelegtes Batteriepack keine unterstützte Konfiguration ist, kann die Prüfung mit eingesetzten, voll aufgeladenen Batteriepacks durchgeführt werden, wobei sicherzustellen ist, dass die betreffende Konfiguration bei den Prüfungsergebnissen festgehalten wird. d) Ohne Zubehör ausgelieferte Small-Scale-Server und Thin-Clients sollten mit Standardmaus, -tastatur und externem Monitor konfiguriert sein (falls der Server einen Displayausgang hat). e) Bei ethernetfähigen Computern sollte die Stromversorgung von Funkzubehörteilen für alle Prüfungen ausgeschaltet sein. Dies gilt für drahtlose Computernetzadapter (z. B. IEEE 802.11) oder für Funkprotokolle für die Kommunikation zwischen funkbetriebenen Geräten. Bei nicht ethernetfähigen Computern sollte die Versorgung eines Funk-LAN (z. B. IEEE 802.11) während der Prüfung aufrechterhalten werden, ebenso wie eine Funkverbindung zu einem Drahtlos-Router oder -Netzzugangspunkt, die die höchste und die niedrigste Datenübertragungsgeschwindigkeit des Client-Funksystems unterstützt. f) Die Herabregelung der Drehzahl primärer Festplattenlaufwerke („Spin Down“) zu Stromsparzwecken ist bei der Prüfung im Idle-Modus nicht zulässig, sofern diese nicht einen in das Laufwerk integrierten nicht-flüchtigen Speicher (z. B. „hybride“ Festplattenlaufwerke) aufweisen. Ist bei der Auslieferung mehr als ein internes Festplattenlaufwerk installiert, so kann (können) das (die) nicht primäre(n), interne(n) Festplattenlaufwerk(e) mit im Auslieferungszustand aktivierter Festplatten-Stromsparkfunktion geprüft werden. Ist für diese zusätzlichen Laufwerke bei Auslieferung an die Kunden keine Stromsparfunktion vorgesehen, müssen sie geprüft werden, ohne dass derartige Funktionen aktiviert sind. 10. Bei der Regelung der Stromspareinstellungen für Bildschirme (ohne Anpassung anderer Stromspareinstellungen) sollten die folgenden Leitlinien beachtet werden: a) Im Falle von Computern mit externen Anzeigegeräten (die meisten Tischcomputer): Die Stromspareinstellungen des Anzeigegeräts so regeln, dass das Anzeigegerät sich nicht ausschaltet, damit es während der Gesamtdauer der nachfolgend beschriebenen Prüfung im Idle-Modus eingeschaltet bleibt. b) Im Falle von Computern mit integrierten Anzeigegeräten (Notebook-Computer und integrierte Systeme): Die Stromspareinstellungen des Anzeigegeräts so regeln, dass dieses sich nach einer Minute ausschaltet. 11. Das UUT herunterfahren. Prüfung im Aus-Zustand 12. Bei heruntergefahrenem und in den Aus-Zustand versetztem UUT das Messgerät so einstellen, dass es mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen von weniger als oder gleich einer Sekunde beginnt. Leistungswerte während fünf weiterer Minuten aufzeichnen und den Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) für diesen Fünf-Minuten-Zeitraum ermitteln (2). Prüfung im Idle-Modus 13. Den Computer einschalten und die Zeitmessung starten, entweder beim Einschalten des Computers oder unmittelbar nach einem für das vollständige Hochfahren des Systems erforderlichen Login-Vorgang. Nach dem Einloggen und wenn das Betriebssystem vollständig geladen und betriebsbereit ist, alle geöffneten Fenster schließen, so dass auf dem Bildschirm die Standardoberfläche des Betriebssystems oder eine gleichwertige Betriebsbereitschaftsanzeige zu sehen ist. Zwischen 5 und 15 Minuten nach dem Hochfahren oder Einloggen das Messgerät so einstellen, dass es mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen von mindestens einer Messung pro Sekunde beginnt. Leistungswerte während fünf weiterer Minuten aufzeichnen und den Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) für diesen Fünf-Minuten-Zeitraum ermitteln. Prüfung im Ruhemodus 14. Nach Abschluss der Messung im Idle-Modus den Computer in den Ruhemodus versetzen. Das Messgerät zurücksetzen (falls erforderlich) und mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen von mindestens einer Messung pro Sekunde beginnen. Leistungswerte während fünf weiterer Minuten aufzeichnen und den Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) für diesen Fünf-Minuten-Zeitraum ermitteln. 15. Wird die Prüfung im Ruhemodus sowohl mit aktivierter als auch mit deaktivierter WOL-Funktion vorgenommen, den Computer wecken und die WOL-Einstellung für den Ruhemo

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.