Europäische Union

2013/107/: Beschluss des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte Text von Bedeutung für den EWR

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dus über die Betriebssystemeinstellungen oder mit anderen Mitteln ändern. Den Computer zurück in den Ruhemodus versetzen und Schritt 14 zur Aufzeichnung der Ruhemodus-Leistungsaufnahme für diese andere Konfiguration wiederholen. Mitteilung der Prüfergebnisse 16. Die Prüfergebnisse sind dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission mitzuteilen, wobei darauf zu achten ist, dass alle erforderlichen Informationen, einschließlich der modalen Leistungswerte und zulässigen funktionsspezifischen Anpassungen für Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer, übermittelt werden. IV.   Prüfung der maximalen Leistungsaufnahme von Arbeitsplatzrechnern Die maximale Leistungsaufnahme von Arbeitsplatzrechnern wird durch die gleichzeitige Anwendung von zwei Industriestandard-Benchmarks ermittelt: Linpack zur Belastung des Kernsystems (z. B. Prozessor, Speicher usw.) und SPECviewperf® (letzte verfügbare Version für das UUT) zur Belastung des Grafikprozessors. Weitere Informationen zu diesen Benchmarks, einschließlich kostenloser Downloads, sind im Internet unter den folgenden Adressen zu finden: Linpack http://www.netlib.org/linpack/ SPECviewperf® http://www.spec.org/benchmarks.html#gpc Diese Prüfung muss dreimal an derselben UUT durchgeführt werden, und alle drei Messungen müssen sich innerhalb einer Toleranz von ± 2 % zum Durchschnittswert der drei gemessenen Maximalleistungswerte bewegen. Die Messung des maximalen Wechselstromverbrauchs eines Arbeitsplatzrechners sollte folgendermaßen durchgeführt werden: Vorbereitung des UUT 1. Ein zur Messung der tatsächlichen Leistungsaufnahme geeignetes zugelassenes Messgerät, das für die Prüfung auf die passende Spannungs-Frequenz-Kombination eingestellt ist, an eine Wechselstromquelle anschließen. Das Messgerät sollte in der Lage sein, die während der Prüfung gemessene maximale Leistungsaufnahme zu speichern und auszugeben oder die maximale Leistungsaufnahme auf andere Art und Weise zu ermitteln. 2. Das UUT an den Messstromausgang des Messgeräts anschließen. Es sollten keine Steckdosenleisten oder USV-Geräte zwischen das Messgerät und das UUT geschaltet sein. 3. Wechselstromspannung aufzeichnen. 4. * Den Computer hochfahren und Linpack und SPECviewperf erforderlichenfalls wie auf den oben genannten Webseiten angegeben installieren. 5. Bei Linpack alle Standardeinstellungen für die jeweilige Architektur des UUT vornehmen und die geeignete Array-Größe „n“ für maximale Leistungsaufnahme während der Prüfung einstellen. 6. Sicherstellen, dass alle SPEC-Leitlinien für den Betrieb von SPECviewperf beachtet werden. Prüfung der maximalen Leistungsaufnahme 7. Das Messgerät so einstellen, dass es mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen einer Höchstlänge von einer Sekunde beginnt, und die Messung starten. SPECviewperf öffnen, daneben Linpack so oft gleichzeitig öffnen wie erforderlich, um das System vollständig zu belasten. 8. Leistungswerte aufzeichnen, bis SPECviewperf und alle geöffneten Linpack-Anwendungen abgeschlossen sind. Die während der Prüfung erzielte maximale Leistungsaufnahme aufzeichnen. Mitteilung der Prüfergebnisse 9. Die Prüfergebnisse müssen dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission mitgeteilt werden, wobei darauf zu achten ist, dass alle erforderlichen Informationen übermittelt werden. 10. Bei der Übermittlung der Daten müssen die Hersteller auch die folgenden Angaben beifügen: a) Wert der für Linpack verwendeten Array-Größe „n“, b) Anzahl der während der Prüfung gleichzeitig geöffneten Linpack-Anwendungen, c) für die Prüfung verwendete Version von SPECviewperf, d) alle für Linpack und SPECviewperf verwendeten Compiler-Optimierungen und e) eine vorkompilierte Binärfassung von SPECviewperf und Linpack, die die Benutzer herunterladen und anwenden können. Diese können entweder durch eine zentrale Normungsstelle wie SPEC, den Originalausrüster oder einen verbundenen Dritten vertrieben werden. V.   Ständige Verifizierung Dieses Prüfverfahren beschreibt die Methode, nach der ein einzelnes Gerät auf Einhaltung der Anforderungen geprüft wird. Es wird dringend empfohlen, ein fortlaufendes Prüfverfahren einzurichten, um zu gewährleisten, dass Geräte aus verschiedenen Fertigungsläufen den ENERGY STAR-Anforderungen entsprechen. Anlage B BEISPIELBERECHNUNGEN I. Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer: Es folgt eine beispielhafte Berechnung des TEC, um zu verdeutlichen, wie anhand von Funktionszusätzen und Betriebszustandsmessungen ermittelt wird, in welchem Umfang die Vorgaben eingehalten werden; hier handelt es sich um die Ermittlung des ETEC eines Notebook-Computers der Kategorie A (integrierter Grafikprozessor, 8 GB Arbeitsspeicher, 1 Festplattenlaufwerk). 1. Messwerte unter Verwendung des Prüfverfahrens nach Anlage A: — Aus-Zustand = 1 W — Ruhemodus = 1,7 W — Idle-Modus = 10 W 2. Ermittlung der geltenden funktionsspezifischen Anpassungen: — Integrierte Grafiklösung? Gilt nicht für Premium-Grafikkarte. — 8 GB Arbeitsspeicher. Anpassungsniveau für Speicher erreicht: 8 ergibt eine Anpassung von 1,6 kWh (4 · 0,4 kWh). 3. Gewichtung nach Tabelle 2 zur Berechnung von TEC: — Tabelle 2 (für konventionelle Notebook-Computer): TAus 60  % TRuhe 10  % TIdle 30  % — — — — = 33,03 kWh 4. Ermittlung der TEC-Anforderung für den betreffenden Computer durch Addition etwaiger funktionsspezifischer Anpassungen (Schritt 2) zur TEC-Grundanforderung (Tabelle 1). — Tabelle 1 (für Notebook-Computer): Notebook-Computer (kWh) Kategorie A 40 Kategorie B 53 Kategorie C 88,5 — 5. Vergleich von ETEC und der ENERGY STAR TEC-Anforderung (Schritt 4), um festzustellen, ob das Modell anforderungsgerecht ist. — TEC-Anforderung Kategorie A: 41,6 kWh — ETEC: 33,03 kWh — 33,03 kWh < 41,6 kWh Der Notebook-Computer erfüllt die ENERGY STAR-Anforderungen. II. Arbeitsplatzrechner: Es folgt eine beispielhafte Berechnung des TEC für einen Arbeitsplatzrechner mit zwei Festplattenlaufwerken. 1. Messwerte unter Verwendung des Prüfverfahrens nach Anlage A: — Aus-Zustand = 2 W — Ruhemodus = 4 W — Idle-Modus = 80 W — Max. Leistungsaufnahme = 180 W 2. Feststellung der Anzahl der installierten Festplattenlaufwerke. — Bei der Prüfung waren zwei Festplattenlaufwerke installiert. 3. Gewichtung nach Tabelle 4 zur Berechnung von PTEC: — Tabelle 4: TAus 35  % TRuhe 10  % TIdle 55  % — — — = 45,10 W 4. Berechnung der PTEC-Anforderung nach der Formel in Tabelle 3. — — — PTEC = 53,2 5. Vergleich der angepassten PTEC und der ENERGY STAR-Niveaus, um festzustellen, ob das Modell anforderungsgerecht ist. — 45,10 < 53,2 Der Arbeitsplatzrechner erfüllt die ENERGY STAR-Anforderungen. II.   DISPLAY-SPEZIFIKATIONEN 1.   Begriffsbestimmungen A.   Elektronisches Display (auch „Display“ genannt): ein handelsübliches Gerät, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik häufig in einem Gehäuse untergebracht sind und dessen Hauptfunktion in der Anzeige visueller Informationen besteht, die i) von einem Computer, einem Arbeitsplatzrechner oder einem Server über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen wie VGA, DVI, HDMI oder IEEE 1394 oder ii) von einem USB-Speicher-Stick, einer Speicherkarte oder einer drahtlosen Internetverbindung ausgegeben werden. Zu den Display-Technologien gehören die Flüssigkristallanzeige (LCD), die Leuchtdiode (LED), die Kathodenstrahlröhre (CRT) und der Plasmabildschirm (PDP). B.   Externes Netzteil: eine Komponente, die in einem separaten Gehäuse außerhalb des Displaygehäuses untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in niedrigere Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung des Displays umzuwandeln. Ein externes Netzteil (EPS) muss über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Display verbunden sein. C.   Ein-Zustand (On-Mode): der Betriebszustand eines Displays, i) das an eine Stromquelle angeschlossen ist, ii) dessen sämtliche mechanische (echte) Netzschalter eingeschaltet sind und iii) das seine Hauptfunktion, die Bilddarstellung, ausführt. D.   Ruhemodus: der Betriebszustand eines Displays, i) das an eine Stromquelle angeschlossen ist, ii) dessen sämtliche mechanische (echte) Netzschalter eingeschaltet sind und iii) das durch ein Signal von einem angeschlossenen Gerät (z. B. Computer, Spielekonsole oder Set-Top-Box) oder durch eine interne Funktion wie einen Sleeptimer oder einen Anwesenheitssensor in einen Stromsparmodus versetzt wurde. Der Ruhemodus gilt als „unechter“ Stromsparzustand, da der Ruhezustand des Displays durch das Signal eines angeschlossenen Geräts oder durch eine interne Funktion beendet werden kann. E.   Aus-Zustand (Off-Mode): der Betriebszustand eines Displays, i) das an eine Stromquelle angeschlossen ist, ii) das per Netzschalter eingeschaltet ist und iii) keine Funktion ausführt. Der Benutzer muss einen mechanischen Schalter betätigen, um den Aus-Zustand des Geräts zu beenden. Gibt es mehr als einen solchen Schalter, so ist vom Prüfer der am leichtesten erreichbare Schalter zu betätigen. F.   Leuchtdichte: das fotometrische Maß für die Lichtstärke eines in eine bestimmte Richtung abgestrahlten Lichtstroms pro Flächeneinheit. Die Lichtmenge, die eine bestimmte Fläche in einem bestimmten Raumwinkel verlässt oder sie durchquert. Die Maßeinheit für die Leuchtdichte wird in Candela pro Quadratmeter (cd/m2) angegeben. G.   Automatische Helligkeitsregelung: Die automatische Helligkeitsregelung von Displays ist ein automatischer Mechanismus, der die Helligkeit des Displays in Abhängigkeit vom Umgebungslicht regelt. 2.   Anforderungsgerechte geräte Ein ENERGY STAR-gerechtes Display muss die folgenden Kriterien erfüllen: A. Maximale sichtbare Bildschirmdiagonale: Das Display muss über eine sichtbare Bildschirmdiagonale von bis zu (≤) 60 Zoll verfügen. B. Stromquelle: Das Display muss über eine separate Wechselstrom-Netzsteckdose oder ein mit Netzteil ausgeliefertes Batteriemodul oder eine Daten- oder Netzverbindung mit Strom versorgt werden. C. TV-Tuner: Verfügt das Display über einen integrierten TV-Tuner, kommt es nach diesen Spezifikationen für die ENERGY STAR-Kennzeichnung in Betracht, wenn es hauptsächlich als Display oder als Display mit doppelter Funktion als Display und Fernsehgerät vertrieben wird. Alle Displays mit TV-Tuner, die ausschließlich als Fernsehgerät vertrieben werden, können nach dieser Spezifikation nicht die ENERGY STAR-Kennzeichnung erhalten. Nach Stufe 2 dieser Spezifikationen können nur Displays ohne Tuner die ENERGY STAR-Kennzeichnung erhalten; Displays mit Tuner können nach Stufe 2 der Version 3.0 der ENERGY STAR-TV-Spezifikation die ENERGY STAR-Kennzeichnung erhalten. D. Automatische Helligkeitsregelung (ABC): Um für die ENERGY STAR-Kennzeichnung in Betracht zu kommen, bei der die Gleichung zur Berechnung des Stromverbrauchs im Ein-Zustand herangezogen wird, muss bei dem Display standardmäßig die automatische Helligkeitsregelung aktiviert sein. E. Externes Netzteil: Wird das Display mit einem externen Netzteil ausgeliefert, muss dies die ENERGY STAR-Anforderungen erfüllen oder die Effizienzwerte für den Nulllastbetrieb und den Aktivzustand erreichen, die in den Anforderungen des ENERGY STAR-Programms für externe Einzelspannungs-Wechselstrom/Wechselstrom-Netzteile und Wechselstrom/Gleichstrom-Netzteile vorgegeben sind. Die ENERGY STAR-Spezifikationen und die Liste ENERGY STAR-gerechter Geräte sind unter www.energystar.gov/powersupplies einzusehen. F. Anforderungen an die Stromsparfunktionen: Bei dem Display muss standardmäßig mindestens ein Mechanismus aktiviert sein, der den automatischen Übergang in den Ruhezustand oder den Aus-Zustand ermöglicht. So müssen Daten- oder Netzverbindungen das Abschalten des Displays nach Standardmechanismen, wie z. B. dem Display Power Management Signalling, unterstützen. Bei Displays, die eigene Inhalte erzeugen können, muss standardmäßig ein Sensor oder Timer aktiviert sein, damit der Ruhezustand oder der Aus-Zustand automatisch eingeschaltet werden kann. 3.   ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN A.   Anforderungen an den Ein-Zustand 1.   Stufe 1 Für die ENERGY STAR-Kennzeichnung darf das Display die anhand der nachstehenden Gleichungen berechnete maximale Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (PO oder PO1) nicht überschreiten. Die maximale Leistungsaufnahme im Ein-Zustand wird in Watt ausgedrückt und auf das nächste Zehntelwatt gerundet. Tabelle 1:   Stufe 1 — Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand Display-Kategorie Maximale Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (W) Bildschirmdiagonale < 30 Zoll Bildschirmauflösung ≤ 1,1 MP Bildschirmdiagonale < 30 Zoll Bildschirmauflösung > 1,1 MP Bildschirmdiagonale 30–60 Zoll Beliebige Bildschirmauflösung Dabei sind: MP= Bildauflösung (Megapixel) A= Sichtbarer Bildschirm (Quadratzoll) BEISPIEL: Bei einem Display mit einer Auflösung von 1 440 × 900 bzw. 1 296 000 Pixeln, einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von 19 Zoll und einem sichtbaren Bildschirm von 162 Quadratzoll würde die maximale Leistungsaufnahme im Ein-Zustand, gerundet auf das nächste Zehntelwatt, Watt betragen. Tabelle 2:   Beispiel Stufe 1 — Anforderungen an die maximale Leistungsaufnahme im Ein-Zustand  (3) Bildschirmdiagonale Bildschirmdiagonale (Zoll) Auflösung Megapixel Bildschirmabmessungen (Zoll) Bildschirmfläche (Quadratzoll) Maximale Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (Watt) 7 800 × 480 0,384 5,9 × 3,5 21 6,4 19 1 440  × 900 1,296 16,07 × 10,05 162 22,8 26 1 920  × 1 200 2,304 21,7 × 13,5 293 38,4 42 1 360  × 768 1,044 36 × 20 720 202,4 50 1 920  × 1 080 2,074 44 × 24 1 056 293,1 2.   Stufe 2 ENERGY STAR-gerechte Displays dürfen die nach folgender Formel ermittelte maximale Leistungsaufnahme im Ein-Zustand nicht übersteigen: noch nicht festgelegt. 3.   Displays mit automatischer Helligkeitsregelung (ABC) Für Displays, die mit standardmäßig aktivierter ABC-Funktion ausgeliefert werden, wird die maximale Leistungsaufnahme im Ein-Zustand nach einer anderen Formel berechnet: Hierbei ist PO1 die durchschnittliche Leistungsaufnahme in Watt, gerundet auf das nächste Zehntelwatt, Ph die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei starkem Umgebungslicht und Pl die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei schwachem Umgebungslicht. Bei der Formel wird davon ausgegangen, dass das Display 20 % der Zeit bei schwachem Umgebungslicht betrieben wird. B.   Anforderungen an den Ruhezustand und den Aus-Zustand 1.   Stufen 1 und 2 Um eine ENERGY STAR-Kennzeichnung erhalten zu können, darf das Display die in der nachstehenden Tabelle 3 aufgeführten Werte für die maximale Leistungsaufnahme im Ruhe- und Aus-Zustand nicht überschreiten. Displays mit mehreren Ruhezuständen (z. B. „Ruhe“ und „Tiefschlaf“) müssen in allen diesen Ruhezuständen den Anforderungen für den Ruhezustand genügen. BEISPIEL: Ein Testergebnis von 3 Watt im Ruhezustand und 2 Watt im Tiefschlafzustand würde den ENERGY STAR-Anforderungen nicht genügen, weil bei einem Ruhezustand der Grenzwert der Stufe 1 von 2 Watt überschritten wird. Tabelle 3:   Für alle Displays geltende Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Ruhezustand und im Aus-Zustand Zustand Stufe 1 Stufe 2 Maximale Leistungsaufnahme im Ruhezustand (W) ≤ 2 ≤ 1 Maximale Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (W) ≤ 1 ≤ 1 4.   Prüfanforderungen Hinweise zur Anwendung dieses Abschnitts Das US-EPA und die Europäische Kommission greifen so weit wie möglich auf branchenweit anerkannte Methoden zur Messung der Leistung und Leistungsaufnahme von Geräten unter typischen Betriebsbedingungen zurück. Die Prüfmethoden in dieser Spezifikation beruhen auf Normen des Display Metrology Committee der Video Electronics Standards Association (VESA) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC). Soweit die VESA- und IEC-Normen für die Zwecke des ENERGY STAR-Programms nicht ausreichten, wurden in Zusammenarbeit mit Branchenvertretern zusätzliche Prüf- und Messmethoden entwickelt. Um eine einheitliche Messung der Leistungsaufnahme von Elektronikprodukten und die Reproduzierbarkeit der Testergebnisse zu gewährleisten, ohne dass diese durch äußere Faktoren beeinträchtigt werden, muss nach dem folgenden Prüfprotokoll verfahren werden. Es besteht aus vier Teilen: — Prüfbedingungen und -geräte, — Prüfanordnung, — Prüfverfahren, — Dokumentation. Hinweis: Näheres zum Prüfverfahren siehe Anlagen 1 und 2. In Anlage 1 ist das Prüfverfahren für Displays mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale von weniger als (<) 30 Zoll beschrieben. In Anlage 2 ist das Prüfverfahren für Displays mit einer sichtbaren Bildschirmdiagonale zwischen 30 und 60 Zoll (jeweils einschließlich) beschrieben. Die Partner können die Prüfung werksintern durchführen oder ein unabhängiges Prüflabor damit beauftragen. Qualitätskontrolle der Prüfeinrichtungen Die Partner führen die Prüfung durch und bescheinigen selbst, welche Gerätemodelle den ENERGY STAR-Spezifikationen genügen. Um eine ENERGY STAR-gerechte Prüfung durchzuführen, muss das Gerät in einer Einrichtung getestet werden, die zur Überwachung der Validität der Prüfungen und der Eichung Qualitätskontrollverfahren unterzogen wird. ENERGY STAR empfiehlt, diese Prüfungen in einer Einrichtung vorzunehmen, die den allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien entspricht, die in der internationalen Norm ISO/IEC 17025 beschrieben sind. Prüfbedingungen und -geräte A.   Leistungsmessprotokolle Die durchschnittliche Leistungsaufnahme des Displays wird im Ein-Zustand, im Ruhezustand und im Aus-Zustand gemessen. Bei der Durchführung der Messungen für die Selbstzertifizierung eines Gerätemodells muss sich das zu prüfende Gerät in demselben Zustand befinden (z. B. Konfiguration und Einstellungen) wie bei der Auslieferung an den Kunden, mit Ausnahme von Einstellungen, die nach den folgenden Anweisungen vorzunehmen sind. 1. Leistungsmessungen sind an einem Punkt zwischen Netzsteckdose oder Stromquelle und dem zu prüfenden Gerät vorzunehmen. 2. Erfolgt die Stromversorgung eines Geräts über das Stromnetz, USB, IEEE 1394, Power-over-Ethernet, das Telefonsystem oder eine andere Stromquelle oder Kombinationen davon, so ist zur ENERGY STAR-Einstufung der Netto-Wechselstromverbrauch des Geräts heranzuziehen (dabei sind Wechselstrom/Gleichstrom-Umwandlungsverluste zu berücksichtigen). 3. Geräte mit einer normalen Gleichstrom-Niederspannungsversorgung (z. B. USB, USB PlusPower, IEEE 1394 oder Power-Over-Ethernet) müssen eine geeignete wechselstromgespeiste Gleichstromquelle verwenden. Der Stromverbrauch dieser wechselstromgespeisten Quelle wird als Leistungsaufnahme des zu prüfenden Geräts gemessen und aufgezeichnet. 4. Bei USB-gespeisten Displays ist ein gespeister Hub zu verwenden, der nur das zu prüfende Display versorgt. Bei Displays, die über Power-Over-Ethernet oder USB PlusPower mit Strom versorgt werden, ist es zulässig, den Verbrauch des Stromverteilers mit und ohne das angeschlossene Display zu messen und die Differenz zwischen den beiden Messwerten als Stromverbrauch des Geräts aufzuzeichnen. Der Prüfer sollte jedoch bestätigen, dass diese Vorgehensweise den Gleichstromverbrauch des Geräts zuzüglich Toleranz für Netzgerät und Verteilungsverluste angemessen darstellt. 5. Alle Geräte mit der Möglichkeit einer Wechselstromversorgung und einer normalen Gleichstrom-Niederspannungsversorgung werden unter Wechselstromversorgung geprüft. B.   Anforderungen an den Eingangs-Wechselstrom Versorgungsspannung Nordamerika/Taiwan 115 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 60 Hz (± 1 %) Europa/Australien/Neuseeland 230 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 50 Hz (± 1 %) Japan 100 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 50 Hz (± 1 %)/60 Hz (± 1 %)   Hinweis: Bei Geräten mit einer maximalen Nennleistung > 1,5 kW entspricht der Spannungsbereich ± 4 %. Klirrfaktor (THD) (Spannung) < 2 % THD (< 5 % für Geräte mit einer maximalen Leistung > 1,5 kW) Umgebungstemperatur 23 °C ± 5 °C Relative Luftfeuchtigkeit 10–80 % (Siehe IEC 62301, Ed. 1.0: Elektrische Geräte für den Hausgebrauch — Standby-Leistungsaufnahme, Abschnitte 4.2 und 4.3) C.   Zugelassene Messgeräte Zugelassene Messgeräte müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen (4): — verfügbarer Stromscheitelfaktor von 3 oder mehr in ihrem Nennmessbereich und — Untergrenze des Strombereichs von 10 mA oder niedriger. Das Leistungsmessgerät muss folgende Auflösung besitzen: — 0,01 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich ≤ 10 W; — 0,1 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich > 10 W bis 100 W und — 1 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich > 100 W. Darüber hinaus werden folgende Eigenschaften empfohlen: — Frequenzgang von mindestens 3 kHz und — Kalibrierung nach einer Norm, die sich auf das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) zurückführen lässt. Es ist ferner wünschenswert, dass mit den Messgeräten die durchschnittliche Leistungsaufnahme über jedes vom Nutzer gewählte Zeitintervall ermittelt werden kann (bei den genauesten Geräten erfolgt dies in der Regel über eine interne Berechnung, bei der der angefallene Stromverbrauch durch die vergangene Zeit dividiert wird). Alternativ hierzu müsste das Messgerät in der Lage sein, die Energie über jedes vom Nutzer gewählte Zeitintervall mit einer Auflösung von 0,1 mWh oder weniger und die angezeigte Zeit mit einer Auflösung von 1 Sekunde oder weniger zu integrieren. D.   Genauigkeit Bei Leistungsmessungen im Bereich ab 0,5 Watt darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 2 % betragen. Bei Leistungsmessungen im Bereich unter 0,5 Watt darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 0,01 Watt betragen (5). Alle Messwerte sind in Watt aufzuzeichnen und auf das nächste Zehntelwatt aufzurunden. E.   Dunkelkammerbedingungen Alle Leuchtdichtemessungen werden unter Dunkelkammerbedingungen vorgenommen. Im Aus-Zustand darf die gemessene Beleuchtungsstärke (E) des Bildschirms den Wert von 1,0 Lux nicht übersteigen. Die Messung erfolgt rechtwinklig zum Bildschirmmittelpunkt mit einem Lichtmessgerät, während sich das Display im Aus-Zustand befindet (siehe VESA FPDM Standard 2.0, Abschnitt 301-2F). F.   Lichtmessprotokolle Die Messung von Lichtwerten wie Bel

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.