Europäische Union

2013/107/: Beschluss des Rates vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte Text von Bedeutung für den EWR

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t nicht maßstabsgerecht. Wie dargestellt, besteht zwischen den Aufträgen ein Abstand von 15 Minuten und es handelt sich um zwei Gruppen. Unabhängig von der Dauer dieser Zeiträume gibt es immer zwei komplette Schlussphasen. Drucker, Digitalvervielfältiger und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion sowie Faxgeräte nutzen nicht den Selbstabschaltungszustand, sondern den Ruhezustand als Ausgangsmodus, sind ansonsten aber so zu behandeln wie Kopierer. 3.   Betriebsmodus-Prüfverfahren (BM-Prüfverfahren) a)   Erfasste Gerätearten: Das BM-Prüfverfahren für die Messung von Standardformat-Geräten ist in Abschnitt B Tabelle 2 ausgeführt. b)   Prüfparameter Dieser Abschnitt beschreibt die Prüfparameter zur Messung der Leistungsaufnahme eines Geräts laut BM-Prüfverfahren. Netzanbindung Geräte, die im Lieferzustand netzfähig (10) sind, müssen während des Prüfvorgangs an mindestens ein Netz angeschlossen werden. Die Art der aktiven Netzverbindung kann vom Hersteller gewählt werden. Sie ist jedoch anzugeben. Das Gerät darf keinen Betriebsstrom über die Netzverbindung erhalten (z. B. über Power-over-Ethernet, USB, USB PlusPower oder IEEE 1394), es sei denn, dass dies die einzige Energiequelle für das Gerät ist (d. h. es ist keine Wechselstromquelle vorhanden). Gerätekonfiguration Das Gerät muss so konfiguriert sein, wie es geliefert und zum Gebrauch empfohlen wird. Dies gilt insbesondere für wichtige Parameter wie voreingestellte Wartezeiten, Druckqualität und Auflösung. Ferner ist Folgendes zu beachten:   Papierquellen und Vorrichtungen für die Papierendbearbeitung müssen wie im Lieferzustand angebracht und konfiguriert sein; ihre Verwendung bei der Prüfung bleibt jedoch dem Hersteller überlassen (z. B. kann eine beliebige Papierquelle verwendet werden). Hardware, die einen Teil des Modells bildet und zur Installation oder Anbringung durch den Benutzer gedacht ist (z. B. ein Papiereinzug), muss vor der Prüfung installiert werden.   Feuchtigkeitsschutzfunktionen können, wenn dies durch den Benutzer möglich ist, abgeschaltet werden.   Bei Faxgeräten ist eine Seite in den Vorlageneinzug des Geräts für Einzelblatt-Bedarfskopien einzulegen. Dies kann bereits vor dem Beginn der Prüfung erfolgen. Das Gerät muss nicht an eine Telefonleitung angeschlossen sein, es sei denn, dass für die Durchführung der Prüfung eine Telefonleitung erforderlich ist. Wenn ein Faxgerät beispielsweise keine Einzelblatt-Bedarfskopien erstellen kann, ist der laut Schritt 2 auszuführende Auftrag über eine Telefonleitung an das Gerät zu senden. Bei Faxgeräten ohne Vorlageneinzug ist die Seite auf die Scanplatte zu legen.   Wenn ein Gerät mit aktiviertem Selbstabschaltungszustand geliefert wird, ist dieser vor der Prüfung zu aktivieren. Geschwindigkeit Bei der Messung der Leistungsaufnahme im Rahmen dieses Prüfverfahrens muss das Gerät mit der im Lieferzustand voreingestellten Geschwindigkeit Bilder erzeugen. Bekannt zu geben ist jedoch die vom Hersteller angegebene Maximalgeschwindigkeit für die Erstellung von einfarbigen Bildern im Simplex-Modus auf Papier im Standardformat. c)   Methode zur Messung der Leistungsaufnahme Alle Messungen der Leistungsaufnahmen sind gemäß IEC 62301 durchzuführen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:   Zur Ermittlung der bei der Prüfung zu verwendenden Spannungs-/Frequenzkombinationen siehe Prüfbedingungen und -geräte für ENERGY STAR-gerechte bildgebende Geräte in Abschnitt D.4.   Die Anforderungen in Bezug auf Oberschwingungen während der Prüfung sind strenger als jene gemäß IEC 62301.   Die für dieses BM-Prüfverfahren erforderliche Genauigkeit beträgt für alle Messungen mit Ausnahme der Leistungsaufnahme in Betriebsbereitschaft 2 %. Für die Messung der Leistungsaufnahme in Betriebsbereitschaft ist eine Genauigkeit von 5 % erforderlich, wie in Abschnitt D.4 vorgesehen. Der Wert von 2 % entspricht IEC 62301, wobei die IEC-Norm dies als Vertrauensniveau bezeichnet.   Bei Geräten, die Batterien verwenden, wenn sie nicht an das Stromnetz angeschlossen sind, verbleibt die Batterie während der Prüfung im Gerät. Bei der Messung sollte jedoch keine aktive Aufladung der Batterie erfolgen, die über die Wartungsladung hinaus geht (d. h. die Batterie sollte vor dem Beginn der Prüfung voll aufgeladen werden).   Geräte mit externem Netzteil sind zu prüfen, während das Gerät an das externe Netzteil angeschlossen ist.   Geräte mit einer normalen Gleichstrom-Niederspannungsversorgung (z. B. USB, USB PlusPower, IEEE 1394 oder Power-over-Ethernet) müssen eine geeignete wechselstromgespeiste Gleichstromversorgung verwenden. Für das zu prüfende Gerät wird die Leistungsaufnahme dieser Gleichstromversorgung gemessen und angegeben. Bei USB-gespeisten bildgebenden Geräten ist ein gespeister Hub zu verwenden, der nur das zu prüfende bildgebende Gerät versorgt. Bei bildgebenden Geräten, die über Power-over-Ethernet oder USB PlusPower mit Strom versorgt werden, ist es zulässig, die Leistungsaufnahme des Stromverteilers mit und ohne das angeschlossene bildgebende Gerät zu messen und die Differenz als Leistungsaufnahme des Geräts anzunehmen. Der Hersteller sollte jedoch bestätigen, dass diese Vorgehensweise den Gleichstromverbrauch des Geräts zuzüglich Toleranz für Netzgerät und Verteilungsverluste angemessen darstellt. d)   Messverfahren Zur Zeitmessung genügt eine gewöhnliche Stoppuhr. Die Angabe der Zeit hat auf eine Sekunde genau zu erfolgen. Für die Leistungsangaben sind Watt (W) zu verwenden. Tabelle 9 gibt einen Überblick über die einzelnen Schritte des BM-Verfahrens. Service-/Wartungsmodi (einschließlich Farbkalibrierung) sollten generell bei der Messung nicht berücksichtigt werden. Änderungen des Verfahrens zum Ausschluss derartiger während der Prüfung auftretender Modi sind festzuhalten. Wie oben angegeben, sind alle Leistungsmessungen gemäß IEC 62301 durchzuführen. Je nach Betriebsmodus sieht IEC 62301 folgende Arten von Messungen vor: Momentanleistungsmessungen, Messungen des innerhalb von fünf Minuten aufgelaufenen Stromverbrauchs oder Messungen des aufgelaufenen Stromverbrauchs über einen Zeitraum, der lang genug für eine ordnungsgemäße Bewertung des zyklischen Verbrauchsmusters ist. Unabhängig von der Art der Messung sollten nur die Werte der Leistungsaufnahmen angegeben werden. Tabelle 9 BM-Prüfverfahren Schritt Ausgangszustand Vorgang Aufzeichnen 1 Aus Messgerät am bildgebenden Gerät anschließen. Gerät einschalten. Anzeige der Betriebsbereitschaft abwarten. — 2 Betriebsbereit Ein Bild drucken, kopieren oder scannen — 3 Betriebsbereit Leistungsaufnahme in Betriebsbereitschaft messen. Leistungsaufnahme Betriebsbereitschaft 4 Betriebsbereit Voreingestellte Wartezeit bis Ruhezustand abwarten. Zeit bis Ruhezustand 5 Ruhezustand Leistungsaufnahme im Ruhezustand messen. Leistungsaufnahme Ruhezustand 6 Ruhezustand Voreingestellte Wartezeit bis Selbstabschaltung abwarten. Zeit bis Selbstabschaltung 7 Selbstabschaltung Leistungsaufnahme im Selbstabschaltungsmodus messen. Leistungsaufnahme Selbstabschaltung 8 Aus Gerät manuell ausschalten. Abwarten, bis das Gerät ausgeschaltet ist. — 9 Aus Leistungsaufnahme im Aus-Zustand messen. Leistungsaufnahme Aus Erläuterungen: — Vor Beginn der Prüfung die voreingestellten Wartezeiten der Stromsparzustände überprüfen, um sicherzustellen, dass sich diese im Lieferzustand befinden. — Schritt 1: Wenn das Gerät über keine Betriebsbereitschaftsanzeige verfügt, wird jener Zeitpunkt herangezogen, zu dem sich die Leistungsaufnahme bei Betriebsbereitschaft stabilisiert. Dieser Umstand ist festzuhalten. — Schritte 4 und 5: Bei Geräten mit mehr als einem Ruhezustand werden die Schritte so oft wie nötig wiederholt, um sämtliche aufeinander folgende Ruhezustände zu durchlaufen und zu dokumentieren. Üblicherweise verfügen Großformat-Kopierer und Mehrzweckgeräte mit hitzeintensiven Druckverfahren über zwei Ruhezustände. Für derartige Geräte sind die Schritte 4 und 5 zu überspringen. — Schritte 4 und 6: Messungen der voreingestellten Wartezeiten sind parallel und kumulativ ab Beginn von Schritt 4 vorzunehmen. Beispielsweise hat ein Gerät, das nach 15 Minuten in den ersten und nach weiteren 30 Minuten in den zweiten Ruhezustand wechselt, eine 15-minütige voreingestellte Wartezeit für den ersten und eine 45-minütige voreingestellte Wartezeit für den zweiten Ruhezustand. — Schritte 6 und 7: Die meisten BM-Geräte verfügen über keinen eindeutigen Selbstabschaltungsmodus. Für derartige Geräte sind die Schritte 6 und 7 zu überspringen. — Schritt 8: Wenn das Gerät keinen Netzschalter besitzt, abwarten, bis es in seinen niedrigsten Verbrauchsmodus wechselt und dies bei der Einreichung der Prüfdaten angeben. i)   Zusätzliche Messung bei Geräten mit digitalem Front-End (DFE) Dieser Schritt ist nur auf Geräte mit DFE laut Abschnitt A.32 anzuwenden. Wenn das DFE über ein eigenes Stromnetzkabel verfügt, ist — unabhängig davon, ob sich Stromkabel und -regler innerhalb oder außerhalb des bildgebenden Geräts befinden — eine fünfminütige Leistungsmessung des DFE allein durchzuführen, während sich das bildgebende Gerät in Betriebsbereitschaft befindet. Das Gerät ist mit einem Netz zu verbinden, wenn es als netzfähig geliefert wird. Wenn das DFE über kein eigenes Stromnetzkabel verfügt, muss der Hersteller die Wechselstrom-Leistung dokumentieren, die das DFE benötigt, wenn sich das Gerät als Ganzes in Betriebsbereitschaft befindet. Dies wird meist bewerkstelligt, indem eine Messung der Momentanleistung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen und der gemessene Wert um die Verluste im Netzteil erhöht wird. e)   Verweise IEC 62301: Elektrische Haushaltsgeräte — Messung der Standby-Leistungsaufnahme. 4.   Prüfbedingungen und -geräte für ENERGY STAR-gerechte bildgebende Geräte Die folgenden Prüfbedingungen sind für BM- und TSV-Prüfverfahren anzuwenden. Sie gelten für Kopierer, Digitalvervielfältiger, Faxgeräte, Frankiermaschinen, Mehrzweckgeräte, Drucker und Scanner. Nachfolgend sind die Umgebungsbedingungen aufgeführt, die für die Stromverbrauchs- oder Leistungsmessungen zu schaffen sind. Dadurch wird gewährleistet, dass sich unterschiedliche Umgebungsbedingungen nicht auf die Prüfergebnisse auswirken und die Prüfergebnisse wiederholbar sind. Die Spezifikationen für die Prüfgeräte entsprechen den Prüfbedingungen. a)   Prüfbedingungen Allgemeine Kriterien: Versorgungsspannung (11) Nordamerika/Taiwan 115 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 60 Hz (± 1 %) Europa/Australien/Neuseeland 230 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 50 Hz (± 1 %) Japan 100 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 50 Hz (± 1 %)/60 Hz (± 1 %)   Hinweis: Bei Geräten mit einer maximalen Nennleistung > 1,5 kW entspricht der Spannungsbereich ± 4 %. Klirrfaktor (THD) (Spannung) < 2 % (< 5 % für Geräte mit einer maximalen Leistung > 1,5 kW) Umgebungstemperatur 23 °C ± 5 °C Relative Luftfeuchtigkeit 10 – 80 % (Siehe IEC 62301: Elektrische Haushaltsgeräte — Messung der Standby-Leistungsaufnahme, Abschnitte 3.2 und 3.3) Papierspezifikationen: Für alle TSV- und BM-Prüfungen, bei denen Papier benötigt wird, müssen Papierformat und Basisgewicht dem entsprechenden Markt angemessen sein. Siehe dazu die untenstehende Tabelle. Papierformat und -gewicht Markt Format Basisgewicht Nordamerika/Taiwan: 8,5″ × 11″ 75  g/m2 Europa/Australien/Neuseeland: A4 80  g/m2 Japan: A4 64  g/m2 b)   Prüfgerät Ziel des Prüfverfahrens ist die Messung der tatsächlichen Leistungsaufnahme („Wirkleistung“) (12) des Geräts. Dies erfordert die Verwendung eines Wattmeters, das Echt-Effektivwerte (TRMS) misst. Aus dem großen Angebot an Leistungsmessgeräten müssen die Hersteller sorgfältig ein geeignetes Modell auswählen. Folgende Faktoren sind bei der Wahl des Prüfgeräts und der Durchführung der Prüfung zu berücksichtigen: Frequenzgang: Elektronische Geräte mit Schaltnetzteilen verursachen Oberschwingungen (ungerade Oberschwingungen, in der Regel bis zur 21sten Ordnung). Wenn diese Oberschwingungen bei der Messung der Leistungsaufnahme nicht berücksichtigt werden, ist das Ergebnis ungenau. Das US-EPA spricht sich für die Verwendung von Prüfgeräten mit einem Frequenzgang von mindestens 3 kHz aus. Diese berücksichtigen Oberschwingungen bis zur 50-sten Ordnung und werden in IEC 555 empfohlen. Messauflösung: Für direkte Leistungsmessungen muss das Prüfgerät folgenden Anforderungen laut IEC 62301 entsprechen: „Das Leistungsmessgerät muss folgende Auflösung besitzen: — 0,01 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich ≤ 10 W; — 0,1 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich > 10 W bis zu 100 W; — 1 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich > 100 W.“  (13) Für Werte über 1,5 kW muss das Messgerät eine Messauflösung von mindestens 10 W haben. Bei Messungen der aufgelaufenen Energie sollte eine Messauflösung gegeben sein, die diesen Werten bei der Umrechnung in die Durchschnittsleistung entspricht. Für Messungen der aufgelaufenen Energie wird die erforderliche Genauigkeit aufgrund des maximalen und nicht des durchschnittlichen Stromverbrauchs während des Messzeitraums ermittelt, da der Maximalwert das benötigte Prüfgerät und die Vorgangsweise bestimmt. Genauigkeit Messungen anhand dieser Verfahren müssen in jedem Fall eine Genauigkeit von mindestens 5 % erreichen. Generell werden von den Herstellern höherer Genauigkeiten erzielt. Für einige Messungen verlangen die Prüfverfahren eine höhere Genauigkeit als 5 %. Sind die Leistungsstufe des bildgebenden Geräts und die vorhandenen Prüfgeräte bekannt, kann der Maximalfehler basierend auf dem Messwert und dem Messwertbereich ermittelt werden. Für Messungen von 0,50 W oder weniger beträgt die erforderliche Genauigkeit 0,02 W. Kalibrierung Zur Gewährleistung der erforderlichen Genauigkeit müssen die verwendeten Messgeräte innerhalb der vergangenen 12 Monate kalibriert worden sein. E.   Benutzerschnittstelle Den Herstellern wird dringend empfohlen, ihre Geräte in Übereinstimmung der IEEE-Norm 1621 „ User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments “ (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Diese Norm wurde ausgearbeitet, um die Leistungssteuerung bei allen Elektronikgeräten einheitlicher und intuitiv bedienbar zu machen. Einzelheiten über die Entwicklung dieses Projekts: http://eetd.lbl.gov/controls. F.   Inkrafttreten Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Geräte nach dieser Version 1.1 der Spezifikationen als ENERGY STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Alle vorherigen Abkommen über ENERGY STAR-gerechte bildgebende Geräte treten am 30. Juni 2009 außer Kraft. Einstufung und Kennzeichnung von Geräten nach Version 1.1: Die Spezifikationen der Version 1.1 werden am 1. Juli 2009 wirksam. Alle Geräte, auch Modelle, die ursprünglich nach früheren Spezifikationen für bildgebende Geräte eingestuft wurden, mit einem Herstellungsdatum ab 1. Juli 2009, müssen für die ENERGY STAR-Kennzeichnung den neuen Anforderungen der Version 1.1 genügen (einschließlich Nachlieferungen von ursprünglich nach der vorherigen Spezifikation eingestuften Modellen). Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt (z. B. Monat und Jahr), zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist. Aufhebung der Bestandsschutzregelung: Im Rahmen dieser Version 1.1 der ENERY STAR-Spezifikationen lassen das US-EPA und die Europäische Kommission keine Bestandsschutzregelung mehr zu. ENERGY STAR-Einstufungen nach vorherigen Versionen gelten nicht mehr automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Gerätemodells. Jedes vom Hersteller als ENERGY STAR-gerecht beworbene, verkaufte oder gekennzeichnete Gerät muss daher die zum Herstellungsdatum dieses Geräts jeweils geltenden Spezifikationen erfüllen. G.   Künftige Änderung der Spezifikationen Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich das Recht vor, die Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technologischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet und dürften etwa 2–3 Jahre nach Inkrafttreten der Version 1.1 vorgenommen werden. Dazu werden das US-EPA und die Europäische Kommission die Marktentwicklung im Hinblick auf die Energieeffizienz und neue Technologien regelmäßig beobachten. Wie immer werden die Interessengruppen Gelegenheit haben, ihre Daten mitzuteilen, Vorschläge zu unterbreiten und ihre Bedenken zu äußern. Das US-EPA und die Europäische Kommission sind bestrebt, die Spezifikationen so festzulegen, dass die am meisten Strom sparenden Modelle auf dem Markt und die Hersteller, die sich um die weitere Erhöhung der Energieeffizienz bemühen, Anerkennung finden. In den künftigen Spezifikationen sind u. a. folgende Aspekte zu berücksichtigen: a) Prüfung von Farbgeräten: Aufgrund der eingereichten Messdaten, künftiger Verbraucherwünsche und des technischen Fortschritts können das US-EPA und die Europäische Kommission künftig auch mehrfarbige bildgebende Geräte in die Prüfverfahren einbeziehen. b) Wiederanlaufzeit: Das US-EPA und die Europäische Kommission werden die summierten und absoluten Wiederanlaufzeiten, die von den nach TSV-Verfahren prüfenden Partnern gemeldet werden, sowie die von den Partnern eingereichten Unterlagen im Hinblick auf die empfohlenen voreingestellten Wartezeiten genau beobachten. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden eine Änderung dieser Spezifikation in Bezug auf die Wiederanlaufzeit erwägen, falls sich herausstellt, dass das Vorgehen der Hersteller zur Abschaltung der Stromsparfunktionen durch die Anwender führt. c) Behandlung von BM-Geräten im Rahmen des typischen Stromverbrauchs: Auf der Grundlage der eingereichten Messdaten, der sich bietenden Chancen für größere Energieeinsparungen und des technischen Fortschritts können das US-EPA und die Europäische Kommission künftig diese Spezifikation ändern, um auch Geräte einzubeziehen, die gegenwärtig nach dem BM-Ansatz im Rahmen des TSV-Verfahrens geprüft werden, sowie Geräte, die mit Tintenstrahltechnik arbeiten. d) Weitere Auswirkungen im Energiebereich: Das US-EPA und die Europäische Kommission sind daran interessiert, den Verbrauchern Entscheidungshilfen für Alternativen zu geben, die im Vergleich zu herkömmlichen Optionen erheblich weniger Treibhausgasemissionen verursachen. Sie werden die Beteiligten um Beiträge in Bezug auf Methoden ersuchen, durch die sich die Umweltauswirkungen bei der Herstellung, dem Transport, der Produktgestaltung und dem Einsatz von Betriebsstoffen dokumentieren und quantifizieren lassen und die zu Produkten führen, deren Beitrag zum Treibhauseffekt derselbe oder sogar geringer ist als bei Geräten, die nur aufgrund ihres Energieverbrauchs als ENERGY STAR-gerecht eingestuft werden. Um diese Herausforderungen wirksam anzugehen, werden derzeit Möglichkeiten untersucht, wozu auch die Änderung dieser Spezifikationen gehören kann, sobald hinreichende Gründe dafür vorliegen. Bei etwaigen Änderungen werden das US-EPA und die Europäische Kommission eng mit den Interessengruppen zusammenarbeiten und sicherstellen, dass die Änderungen mit den Leitlinien des ENERGY STAR-Programms im Einklang stehen. e) Mitteilung von 230-V-Daten: Bei Geräten, die auf verschiedenen Märkten verkauft werden, von denen einer 230 V verwendet, können das US-EPA und die Europäische Kommission die im 230-V-Betrieb ermittelten Prüfdaten als ausreichend für den Vertrieb auf unterschiedlichen Märkten erachten. Diesem Vorschlag liegt die Beobachtung zugrunde, dass Geräte, die die Spezifikationen für 230 V erfüllen, auch die Normen für niedrigere Spannungen erfüllen. f) Erweiterung der Duplex-Anforderungen: Das US-EPA und die Europäische Kommission können den Duplex-Modus der aktuellen Produktpalette neu bewerten und untersuchen, wie die optionalen Anforderungen verschärft werden können. Eine stärkere Berücksichtigung des Duplex-Modus und eine Überprüfung der diesbezüglichen Anforderungen könnten zu geringerem Papierverbrauch führen, der die wichtigste Einflussgröße auf den Lebenszyklus von Druckern darstellt. g) Änderung des TSV-Prüfverfahrens: Das US-EPA und die Europäische Kommission können das TSV-Prüfverfahren überarbeiten, um die bezüglich der Geräteverwendung zugrunde gelegten Annahmen transparenter zu gestalten oder die Spezifikation durch Anforderungen zu ergänzen, wonach der Stromverbrauch in verschiedenen Betriebsmodi, die den tatsächlichen Verwendungsgewohnheiten entsprechende Werte liefern, zu messen und anzugeben ist. h) Stromversorgungszustände: Das US-EPA und die Europäische Kommission können die Neudefinition bestimmter Stromversorgungszustände (z. B. Standby) oder die Hinzufügung neuer Stromsparfunktionen (z. B. Ruhezustand am Wochenende) erwägen, um die Kohärenz mit internationalen Kriterien aufrechtzuerhalten und ein Höchstmaß an Energieeinsparung bei bildgebenden Geräten zu erreichen. (1)  Die Merkmale der zugelassenen Messgeräte wurden aus IEC 62301 Ed 1.0 (Messung der Leistungsaufnahme im Standby-Modus) übernommen. (2)  Vollfunktions-Labormessgeräte können Werte über einen bestimmten Zeitraum integrieren und automatisch den Durchschnittswert ermitteln. Bei anderen Messgeräten muss der Benutzer während fünf Minuten alle fünf Sekunden eine Reihe veränderlicher Werte aufzeichnen und dann den Durchschnitt manuell berechnen. (3)  Bei 30- bis 60-Zoll-Displays muss die Auflösung bei der Beantragung der ENERGY STAR-Kennzeichnung angegeben werden; bei der Ermittlung der Leistungsaufnahme dieser Displays im Ein-Zustand bleibt die Auflösung dagegen unberücksichtigt. (4)  Die Merkmale der zugelassenen Messgeräte wurden aus IEC 62301 Ed. 1.0 (Elektrische Geräte für den Hausgebrauch — Standby-Leistungsaufnahme) übernommen. (5)  Ebenda. (6)  Bei nur mit digitalem Anschluss ausgestatteten Displays gelten für die Spannungswerte in Bezug auf die Helligkeit des Bildes (0–0,7 Volt) folgende Entsprechungen: 0 Volt (schwarz) = Einstellung „0“, 0,1 Volt (dunkelster analoger Grauwert) = digitaler Grauwert 36, 0,7 Volt (analoger Weißwert) = digitaler Grauwert 255. Künftige Digitalschnittstellenspezifikationen können einen größeren Wertebereich vorsehen, aber in jedem Fall gilt: 0 Volt entspricht Schwarz, der Höchstwert entspricht Weiß und 0,1 Volt entspricht einem Siebentel des Höchstwerts. (7)  IEC 62301: Elektrische Haushaltsgeräte — Messung der Standby-Leistungsaufnahme, 2005. (8)  Die Art der verwendeten Netzverbindung ist anzugeben. Gängige Typen sind Ethernet, WiFi (802.11) und Bluetooth. Gängige Datenverbindungen, bei denen es sich nicht um Netztechnologien handelt, sind USB-, serieller und paralleler Anschluss. (9)  Zwischenbilder/Tag in Tabelle 37. (10)  Die Art der verwendeten Netzverbindung ist anzugeben. Gängige Typen sind Ethernet, WiFi (802.11) und Bluetooth. Gängige Datenverbindungen, bei denen es sich nicht um Netztechnologien handelt, sind USB-, serieller und paralleler Anschluss. (11)  Versorgungsspannung: Hers

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.