Europäische Union

Beschluss (EU) 2026/2060 des Rates vom 20. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Partnerschaftsrat EU-Armenien hinsichtlich der Annahme der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zu vertretenden Standpunkt

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/2060 15.9.2026 BESCHLUSS (EU) 2026/2060 DES RATES vom 20. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Partnerschaftsrat EU-Armenien hinsichtlich der Annahme der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zu vertretenden Standpunkt DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2 sowie die Artikel 207 und 209 in Verbindung mit dessen Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2018/104 des Rates (2) geschlossen und trat am 1. März 2021 in Kraft. (2) Um die Anwendung des Abkommens zu erleichtern, haben die Vertragsparteien eine Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien mit nach Sektoren aufgeschlüsselten Prioritäten für ihre Zusammenarbeit vereinbart. (3) In der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien werden konkrete Ziele für die Zusammenarbeit zwischen der Union und Armenien festgelegt werden, die in kurzfristige (3-4 Jahre) und mittelfristige (7 Jahre) Prioritäten unterteilt sind. Die vorrangigen Maßnahmen werden auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Diversifizierung, die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften und die Stärkung der Resilienz Armeniens in allen Sektoren ausgerichtet sein. (4) Nach Artikel 362 Absatz 6 des Abkommens ist der Partnerschaftsrat EU-Armenien (im Folgenden „Partnerschaftsrat“) befugt, zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens geeignete Empfehlungen auszusprechen. (5) Der Partnerschaftsrat wird auf seiner nächsten Präsenztagung oder im schriftlichen Verfahren eine Empfehlung zur Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien annehmen. (6) Die geplante Empfehlung wird Rechtswirkung haben. (7) Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union im Partnerschaftsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien die Grundlage für die Programmplanung der Unterstützung der Union bilden soll, auch im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) geschaffenen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt. (8) Daher sollte der von der Union im Partnerschaftsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im Partnerschaftsrat EU-Armenien zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf einer Empfehlung des Partnerschaftsrates EU-Armenien, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 20. November 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)   ABl. L 23, 26.1.2018, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2018/104/oj. (2)  Beschluss (EU) 2018/104 des Rates vom 20. November 2017 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (ABl. L 23 vom 26.1.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/104/oj). (3)  Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/947/oj). EMPFEHLUNG Nr. 1/2025 DES PARTNERSCHAFTSRATS EU-ARMENIEN vom 1.12.2025 zur Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien DER PARTNERSCHAFTSRAT EU-ARMENIEN — In Bezug auf das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 24. November 2017 unterzeichnet und trat am 1. März 2021 in Kraft. (2) Nach Artikel 362 Absatz 6 des Abkommens kann der Partnerschaftsrat zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens geeignete Empfehlungen annehmen. (3) Nach Artikel 377 Absatz 1 des Abkommens treffen die Vertragsparteien alle Maßnahmen, die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele des Abkommens verwirklicht werden. (4) Nach Artikel 11 der Geschäftsordnung des Partnerschaftsrates können zwischen den Sitzungen im schriftlichen Verfahren Beschlüsse gefasst und Empfehlungen ausgesprochen werden, sofern die Vertragsparteien dies vereinbaren. (5) Die Union und Armenien sind übereingekommen, ihre Partnerschaft durch Vereinbarung einer Reihe von Prioritäten für die gemeinsame Arbeit zur Verwirklichung der im Abkommen genannten Ziele zu festigen. (6) Die Vertragsparteien des Abkommens haben sich auf den Wortlaut der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien geeinigt, mit der die Umsetzung des Abkommens unterstützt und der Schwerpunkt der Zusammenarbeit auf die einvernehmlich festgelegten gemeinsamen Interessen gelegt wird — HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ANGENOMMEN: Artikel 1 Der Partnerschaftsrat empfiehlt den Vertragsparteien, die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien wie im Anhang dargelegt umzusetzen. Artikel 2 Die im Anhang dieser Empfehlung dargelegte Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ersetzt die Empfehlung Nr. 1/2017 des Kooperationsrates EU-Armenien vom 20. November 2017 zu den Partnerschaftsprioritäten EU-Armenien. Artikel 3 Diese Empfehlung wird am Tag ihrer Annahme wirksam. Geschehen zu Brüssel am 1. Dezember 2025. ANHANG STRATEGISCHE AGENDA FÜR DIE PARTNERSCHAFT EU-ARMENIEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND ARMENIEN Inhaltsverzeichnis Einleitung 5 1. Grundsätze, Instrumente und Ressourcen für die Umsetzung der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien 6 2. Prioritäten der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien 7 3. Demokratie, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung 8 4. Freiheit, Mobilität und Sicherheit 16 5. Außen- und Sicherheitspolitik 20 6. Wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit 24 7. Handel und Handelsfragen 33 8. Direkte Kontakte zwischen den Menschen 37 Schlussfolgerung 40 EINLEITUNG Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement, CEPA) zwischen der EU und Armenien wurde im November 2017 unterzeichnet und trat am 1. März 2021 in Kraft. Es ist das zentrale Dokument der Beziehungen zwischen der EU und Armenien und zugleich ein Kompass für den Aufbau demokratischer Institutionen in Armenien. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien wurden am 21. Februar 2018 die Partnerschaftsprioritäten EU-Armenien angenommen. Diese auf gemeinsamen Interessen und Werten gegründeten Partnerschaftsprioritäten haben dazu beigetragen, die Agenda für den regelmäßigen politischen Dialog und die sektorbezogenen Dialoge gemäß dem CEPA festzulegen, das den Rahmen für die Umsetzung und Überwachung der Prioritäten bildet. Der Europäische Rat ersuchte auf seiner Tagung vom 26./27. Oktober 2023 den Hohen Vertreter und die Kommission, Optionen dafür vorzulegen, wie die Beziehungen zwischen der EU und Armenien in all ihren Dimensionen am besten gestärkt werden können. Er reagierte damit auf den von der armenischen Regierung ausdrücklich bekundeten Wunsch, die Beziehungen zwischen der EU und Armenien zu stärken, wie sich dieser auch im Gesetz über die Einleitung des Prozesses zum EU-Beitritt Armeniens widerspiegelt. Zugleich drückte sich hierin das starke Bestreben der EU aus, die derzeitige Dynamik zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Armenien zu nutzen. Am Rande der Tagung der Europäischen Politischen Gemeinschaft am 5. Oktober 2023 in Granada bekundeten die Präsidentin der Europäischen Kommission und der armenische Ministerpräsident ebenfalls ihre Entschlossenheit, die wirtschaftlichen Beziehungen zu stärken und das Potenzial des CEPA voll auszuschöpfen. Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) ist am 13. November 2023 übereingekommen, i) die zivile EU-Mission in Armenien (EUMA) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) durch mehr Beobachter und Patrouillen, auch in sensiblen Bereichen, zu stärken, ii) die Möglichkeit einer nichtletalen Unterstützung Armeniens im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) zu prüfen; iii) mit der Prüfung von Möglichkeiten für die Aufnahme eines Dialogs über die Visaliberalisierung zu beginnen und iv) weitere Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen Erkundungsmission der Kommissionsdienststellen und des EAD zu ermitteln. Seitdem wurden diese Maßnahmen umgesetzt. Im Rahmen der Erkundungsmission bestätigte sich, dass beide Seiten bestrebt sind, die Zusammenarbeit zu stärken, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit in neuen Bereichen wie Sicherheit und Verteidigung, eine engere Zusammenarbeit in Bereichen wie Verkehr, Energie und digitale Konnektivität, Handel, Forschung und Innovation sowie die Erhöhung der Investitionen im Rahmen der Global-Gateway-Strategie. Dies steht im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters an das Europäische Parlament und den Rat über den strategischen Ansatz der EU für den Schwarzmeerraum vom 28. Mai 2025. Besondere Aufmerksamkeit wird auch den Bedürfnissen der nach der Militäroperation Aserbaidschans vertriebenen Karabach-Armenierinnen und -Armenier (im Folgenden „armenische Vertriebene und/oder Flüchtlinge“) und der Förderung ihrer sozioökonomischen Inklusion gewidmet. Sowohl die EU als auch Armenien haben ein Interesse daran und sind entschlossen, die wechselseitigen Beziehungen zu stärken und zu vertiefen, wie auf der fünften Tagung des Partnerschaftsrates EU-Armenien am 13. Februar 2024 bestätigt wurde. Dementsprechend sollen mit der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ehrgeizigere gemeinsame Prioritäten für die Zusammenarbeit in all ihren Dimensionen festgelegt werden, um die Ziele des CEPA im Einklang mit den europäischen Bestrebungen des armenischen Volkes zu verwirklichen. Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ersetzt die bestehenden Partnerschaftsprioritäten und richtet diese auf der Grundlage des CEPA neu aus. Dabei wird zwischen kurzfristigen Prioritäten (deren Umsetzung innerhalb von drei bis vier Jahren abgeschlossen sein oder erhebliche Fortschritte aufweisen sollte) und mittelfristigen Prioritäten (deren Umsetzung innerhalb von sieben Jahren abgeschlossen sein oder erhebliche Fortschritte aufweisen sollte) unterschieden. Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien wird ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme durch den Partnerschaftsrat EU-Armenien wirksam. Sie kann jederzeit durch Übereinkunft im Partnerschaftsrat geändert oder aktualisiert werden. 1.   GRUNDSÄTZE, INSTRUMENTE UND RESSOURCEN FÜR DIE UMSETZUNG DER STRATEGISCHEN AGENDA FÜR DIE PARTNERSCHAFT EU-ARMENIEN Auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und Werte werden die folgenden Grundsätze als Richtschnur für die Umsetzung dieser Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien dienen. — Die im Rahmen der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ergriffenen Maßnahmen sollten in vollem Umfang mit dem CEPA, einschließlich seiner Präambel, im Einklang stehen. — Leitmotive der Umsetzung der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien sollten Transparenz, Rechenschaftspflicht und Inklusivität sein. — Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien erfordert Engagement von beiden Seiten sowie Dialog über die mit dem CEPA verbundenen Reformen. — Das Ziel der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien besteht darin, im Wege einer schrittweisen Durchführung praktischer Maßnahmen greifbare und konkrete Ergebnisse zu erzielen. — Die Parteien erkennen an, wie wichtig es ist, die Umsetzung der vereinbarten Prioritäten durch den entsprechenden politischen Willen sowie geeignete technische und finanzielle Mittel zu unterstützen. — Die Umsetzung der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien wird überwacht und im Rahmen eines jährlichen Berichts regelmäßig bewertet. Die erzielten Fortschritte werden überprüft, unter anderem im Rahmen der mit dem CEPA eingerichteten institutionellen Strukturen. Zudem wird die Zivilgesellschaft ermutigt, ihre Kontrollfunktion insbesondere im Hinblick auf die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien auszuüben, auch im Rahmen der Plattform der Zivilgesellschaft EU-Armenien. — Die EU wird Armenien bei der Verwirklichung der in der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien festgelegten Ziele und bei der Umsetzung der entsprechenden Prioritäten unterstützen. Sie greift dabei auf alle verfügbaren Quellen der EU-Unterstützung zurück, d. h. Fachwissen und Beratung, bewährte Verfahren, Informationsaustausch, Unterstützung für den Kapazitätsaufbau und die Stärkung der Institutionen sowie Hilfsinstrumente. Die EU wird auch mit gleich gesinnten Partnern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Unterstützung für Armenien koordiniert erfolgt, und für einen Team-Europa-Ansatz sorgen, bei dem Ressourcen der EU, ihrer Mitgliedstaaten, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) sowie anderer interessierter Partner gebündelt werden. Zudem wird die Umsetzung der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien aus den einschlägigen EU-Finanzierungsinstrumenten unterstützt. Die Agenda ist jedoch kein Dokument der Finanzplanung und ersetzt nicht die eigene Programmplanung der Parteien. Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien bildet die Grundlage für die EU-Hilfe für Armenien, wie im Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) und den entsprechenden Programmplanungsdokumenten dargelegt. Die EU kann Hilfe auch aus anderen EU-Instrumenten leisten. Die Unterstützung der EU wird – entsprechend ihrem auf Konditionalität und Anreizen beruhenden Ansatz – an die Umsetzung der vereinbarten Reformen geknüpft sein. Um zur Verwirklichung der Prioritäten der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien beizutragen, hat die Europäische Kommission den Resilienz- und Wachstumsplan vorgelegt, ein Hilfspaket in Höhe von 270 Mio. EUR für den Zeitraum 2024-2027. Im Rahmen des Resilienz- und Wachstumsplans wird die EU 1) 200 Mio. EUR an Zuschüssen zur Förderung einer sozioökonomischen Reformagenda und einer engeren sektoralen Zusammenarbeit mit der EU und 2) 70 Mio. EUR an Investitionszuschüssen zur Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen in den Bereichen Handel, Energie und Verkehrsanbindung und zur Stärkung des Privatsektors bereitstellen. Mit der Unterstützung wird zudem das EU-Engagement für den Schwarzmeerraum gestärkt, wie sich dies in der Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters über den strategischen Ansatz der EU für den Schwarzmeerraum widerspiegelt. 2.   PRIORITÄTEN DER STRATEGISCHEN AGENDA FÜR DIE PARTNERSCHAFT EU-ARMENIEN Die EU würdigt das Engagement Armeniens für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie die konkreten Fortschritte in dieser Hinsicht und erkennt an, in welcher äußerst schwierigen regionalen Lage sich Armenien derzeit befindet. Sie würdigt die Zusage Armeniens, ordnungsgemäß funktionierende demokratische Institutionen zu gewährleisten, wobei das CEPA als Reformkompass zur Modernisierung des Landes dienen soll. Entscheidende Prioritäten sind die sozioökonomische Entwicklung, die Diversifizierung des Handels, die Nachhaltigkeit und der Aufbau von Resilienz, die Bewältigung der geopolitischen und regionalen Herausforderungen sowie gezielter hybrider und anderer Bedrohungen. Der Dialog über die Visaliberalisierung ist ebenfalls eine wichtige gemeinsame Priorität. Armenien soll dabei unterstützt werden, mit der EU eine Regelung für visumfreie Kurzaufenthalte innerhalb des Schengen-Raums zu treffen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen im Sinne einer guten Steuerung der Mobilität und der Sicherheit geschaffen werden. Armenien hat erhebliche Fortschritte bei den Reformen in Schlüsselbereichen wie Justiz, Korruptionsbekämpfung und Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Rede- und Medienfreiheit, Polizeireformen und Stärkung der demokratischen Institutionen (z. B. durch die Einrichtung des Innenministeriums) sowie bei Reformen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sozialschutz, Migration und Katastrophenschutz erzielt. Die regionale Sicherheitslage ist jedoch nach wie vor instabil. Diese Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien schließt Sicherheit und Verteidigung als neuen Bereich der Zusammenarbeit ein, womit die Resilienz, Sicherheit und Stabilität Armeniens gestärkt werden sollen. 2024 etwa hat die EU erstmals eine Hilfsmaßnahme zur Stärkung der armenischen Streitkräfte im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität angenommen. Die EU ist bereit, Armenien in dieser Hinsicht zu unterstützen. Die Bewältigung der Bedürfnisse der mehr als 115 000 armenischen Vertriebenen und deren Integration in das sozioökonomische System werden in den kommenden Jahren weitere Aufmerksamkeit erfordern. Die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter werden in der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien durchgängig berücksichtigt. Die Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien fördert die Diversifizierung der Wirtschaft, des Handels und der Energieversorgung sowie die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften in Schlüsselsektoren (soweit dies mit der Mitgliedschaft Armeniens in anderen internationalen Organisationen und seinen Verpflichtungen diesen gegenüber vereinbar ist), um die Voraussetzungen für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zu schaffen. Sie soll zudem die Zusammenarbeit in jenen Sektoren stärken, die für die sozioökonomische Resilienz Armeniens von entscheidender Bedeutung sind, und für vermehrte Investitionen sorgen. Ebenso sind weitere erhebliche und nachhaltige Fortschritte bei der Umsetzung des CEPA erforderlich, damit die Bürgerinnen und Bürger dessen Vorteile in vollem Umfang nutzen können. Insbesondere wird Armenien weiter darauf hinarbeiten, seine internen Koordinierungs- und Aufnahmekapazitäten zu stärken und die Reformen zu konsolidieren. Die EU ist willens, ihre Zusammenarbeit mit den armenischen Behörden bei der Umsetzung des CEPA zu intensivieren. Zu diesem Zweck fördert sie den strategischen Einsatz der verfügbaren Instrumente, etwa Informationsaustausch und technische Unterstützung (Technical Assistance and Information Exchange, TAIEX) und Twinning, sowie einschlägige bilaterale und regionale Initiativen. Armenien wird eng mit internationalen Finanzinstitutionen und der EU zusammenarbeiten, um strategische Investitionsprojekte im Rahmen der Global-Gateway-Strategie – der EU-Marke für Investitionen – zu ermitteln und umzusetzen, unter anderem über die Investitionskoordinierungsplattform EU-Armenien, die armenische Behörden, die EU und internationale Finanzinstitutionen zusammenbringt, um Investitionen in Armenien zu erleichtern und so die nachhaltige Entwicklung und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ergänzt den politischen Rahmen der Östlichen Partnerschaft, der weiter ein wertvolles Instrument für die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Armenien sowie für die regionale Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse ist. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien wird die Verwirklichung globaler politischer Ziele unterstützen, einschließlich des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Die Zusammenarbeit wird dazu beitragen, die regelbasierte internationale Ordnung zu festigen und die Rolle Europas auf globaler Ebene zu stärken. In diesem Zusammenhang sollte den nachstehend genannten Reformbereichen Vorrang eingeräumt werden. 2.1.    Demokratie, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung Die EU und Armenien sind entschlossen, ihre Zusammenarbeit zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gemäß dem CEPA auszubauen. Sie werden gemeinsam darauf hinarbeiten, die öffentliche Verwaltung in Armenien kontinuierlich zu verbessern, eine verantwortungsvolle Staatsführung zu gewährleisten und den Justizsektor zu reformieren. Der politische Dialog und die Reformkooperation im Rahmen dieser Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zielen darauf ab, die Achtung demokratischer Grundsätze wie der Gewaltenteilung, des politischen Pluralismus, der Teilhabe an der Entscheidungsfindung sowie der Zusammenarbeit und der konstruktiven Auseinandersetzung mit der Opposition zu stärken. Die EU und Armenien werden gemeinsam darauf hinarbeiten, den Menschenrechten und Grundfreiheiten, wie sie in den von Armenien ratifizierten Kernübereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarats und damit zusammenhängenden Protokollen verankert sind, Geltung zu verschaffen, auch zugunsten der armenischen Vertriebenen sowie von Personen, die Minderheiten angehören, und die Urteile des Internationalen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wirksam umzusetzen. Sie werden auch zur Konsolidierung der innerstaatlichen Reformen beitragen, unter anderem durch die Unterstützung des Aktionsplans des Europarats für Armenien. 2.1.1.   Demokratie Kurzfristige Prioritäten — Weitere Gewährleistung von transparenten, inklusiven, freien und fairen Wahlen und Umsetzung der Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bzw. des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) im Einklang mit der armenischen Verfassung. — Sicherstellen, dass Gesetzesänderungen, die zentrale Aspekte der Rec

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.