Europäische Union

2008/273/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Unterzeichnung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

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125/06 der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. ANHANG VI „ANHANG II EINFUHRZÖLLE DER EHEMALIGEN JUGOSLAWISCHEN REPUBLIK MAZEDONIEN FÜR URSPRUNGSERZEUGNISSE DER GEMEINSCHAFT (1) KN-Code (2) Warenbezeichnung Zollsatz (%) 2007 2008 2009 2010 2011 und folgende (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao:           0403 10 – Joghurt:           – – aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao:           – – – in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von:           0403105100 – – – – 1,5 GHT oder weniger 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0403105300 – – – – mehr als 1,5 bis 27 GHT 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0403105900 – – – – mehr als 27 GHT 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN – – – anderer, mit einem Milchfettgehalt von:           0403109100 – – – – 3 GHT oder weniger 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0403109300 – – – – mehr als 3 bis 6 GHT 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0403109900 – – – – mehr als 6 GHT 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0403 90 – andere:           – – aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao:           – – – in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von:           0403907100 – – – – 1,5 GHT oder weniger 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0403907300 – – – – mehr als 1,5 bis 27 GHT 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0403907900 – – – – mehr als 27 GHT 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN – – – andere, mit einem Milchfettgehalt von:           0403909100 – – – – 3 GHT oder weniger 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0403909300 – – – – mehr als 3 bis 6 GHT 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0403909900 – – – – mehr als 6 GHT 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette:           0405 20 – Milchstreichfette:           0405201000 – – mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 0405203000 – – mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 0501000000 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar 0 0 0 0 0 0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare 0 0 0 0 0 0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen 0 0 0 0 0 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon 0 0 0 0 0 0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon 0 0 0 0 0 0508000000 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon 0 0 0 0 0 0510000000 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht 0 0 0 0 0 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar:           – andere:           0511 99 – – anderer:           – – – natürliche Schwämme tierischen Ursprungs:           0511993100 – – – – roh 0 0 0 0 0 0511993900 – – – – andere 0 0 0 0 0 0511 99 85 – – – andere 0 0 0 0 0 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren:           0710400000 – Zuckermais 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet:           0711 90 – anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen:           – – Gemüse:           0711903000 – – – Zuckermais 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 0903000000 Mate 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen:           1212200000 – Algen und Tange 0 0 0 0 0 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:           – Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:           1302120000 – – von Süßholzwurzeln 0 0 0 0 0 1302130000 – – von Hopfen 0 0 0 0 0 1302 19 – – andere:           1302 19 80 – – – andere 0 0 0 0 0 1302 20 – Pektinstoffe, Pektinate und Pektate 0 0 0 0 0 – Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert:           1302310000 – – Agar-Agar 0 0 0 0 0 1302 32 – – Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert:           1302321000 – – – aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen 0 0 0 0 0 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) 0 0 0 0 0 1404 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen 0 0 0 0 0 1505 00 Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin 0 0 0 0 0 1506000000 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 0 0 0 0 0 1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert:           1515 90 – andere:           1515 90 11 – – Tungöl (Holzöl), Jojobaöl, Oiticicaöl, Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen 0 0 0 0 0 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet:           1516 20 – pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen:           1516201000 – – hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) 0 0 0 0 0 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 :           1517 10 – Margarine, ausgenommen flüssige Margarine:           1517101000 – – mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT MFN MFN MFN MFN MFN 1517 90 – andere:           1517901000 – – mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT MFN MFN MFN MFN MFN – – andere:           1517909300 – – – genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 1518 00 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 ; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen 0 0 0 0 0 1520000000 Glycerin, roh; Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen 0 0 0 0 0 1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt 0 0 0 0 0 1522 00 Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen:           1522001000 – Degras 0 0 0 0 0 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert:           1702500000 – chemisch reine Fructose 0 0 0 0 0 1702 90 – andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT:           1702901000 – – chemisch reine Maltose MFN MFN MFN MFN MFN 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 1803 Kakaomasse, auch entfettet 0 0 0 0 0 1804000000 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl 0 0 0 0 0 1805000000 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 0 0 0 0 0 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen:           1806 10 – Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 35 v. H. des MFN 25 v. H. des MFN 15 v. H. des MFN 5 v. H. des MFN 0 1806 20 – andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN – andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln:           1806310000 – – gefüllt 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 1806 32 – – nicht gefüllt 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 1806 90 – andere 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 1901 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen:           1901100000 – Zubereitungen zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 0 0 0 0 0. 1901200000 – Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 1901 90 – andere 0 0 0 0 0 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet:           – Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet:           1902110000 – – Eier enthaltend 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 1902 19 – – andere 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 1902 20 – Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet):           – – andere:           1902209100 – – – gekocht 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 1902209900 – – – andere 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 1902 30 – andere Teigwaren 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 1902 40 – Couscous 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 1903000000 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen 0 0 0 0 0 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grütze und Grieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen MFN MFN MFN MFN MFN 1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:           2001 90 – andere:           2001903000 – – Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2001904000 – – Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2001906000 – – Palmherzen 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006:           2004 10 – Kartoffeln:           – – andere:           2004109100 – – – in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2004 90 – anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen:           2004901000 – – Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006:           2005 20 – Kartoffeln:           2005201000 – – in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2005800000 – Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen:           – Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt:           2008 11 – – Erdnüsse:           2008111000 – – – Erdnussbutter 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 – andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19 :           2008910000 – – Palmherzen 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2008 99 – – andere:           – – – ohne Zusatz von Alkohol:           – – – – ohne Zusatz von Zucker:           2008998500 – – – – – Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. Saccharata) 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2008999100 – – – – – Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002 ); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform MFN MFN MFN MFN MFN 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:           2103100000 – Sojasoße 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2103200000 – Tomatenketchup und andere Tomatensoßen MFN MFN MFN MFN MFN 2103 30 – Senfmehl, auch zubereitet, und Senf 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2103 90 – – andere:           2103901000 – – Mango-Chutney, flüssig 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2103903000 – – aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2103 90 90 – – andere:           2103909010 – – – Gewürzmischungen auf der Grundlage von Pfeffer 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2103909050 – – – Mayonnaise MFN MFN MFN MFN MFN 2103909090 – – – andere 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen:           2104 10 – Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 2104 20 00 – zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen:           2104200010 – – Kindernahrung, in Packungen mit einem Nettogewicht von bis zu 250 g 0 0 0 0 0 2104200090 – – Diätnahrung, in Packungen mit einem Nettogewicht von bis zu 250 g 0 0 0 0 0 2105 00 Speiseeis, auch kakaohaltig 35 v. H. des MFN 25 v. H. des MFN 15 v. H. des MFN 5 v. H. des MFN 0 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:           2106 10 – Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe 0 0 0 0 0 2106 90 – andere:           2106902000 – – zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen 35 v. H. des MFN 25 v. H. des MFN 15 v. H. des MFN 5 v. H. des MFN 0 – – andere:           2106909200 – – – kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 0 0 0 0 0 2106 90 98 – – – andere 0 0 0 0 0 2201 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nichtalkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 2203 00 Bier aus Malz 0 0 0 0 0 2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert 0 0 0 0 0 2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt 80 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 60 v. H. des MFN 50 v. H. des MFN 0 2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke 0 0 0 0 0 2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen 70 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 70 v. H. des MFN 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; ‚homogenisierter‘ oder ‚rekonstituierter‘ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen MFN MFN MFN MFN MFN 2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:           – andere mehrwertige Alkohole:           2905430000 – – Mannitol 0 0 0 0 0 2905 44 – – D-Glucitol (Sorbit) 0 0 0 0 0 2905450000 – – Glycerin 0 0 0 0 0 3301 Ätherische Öle (auch terpenfrei gemacht), einschließlich ‚konkrete‘ oder ‚absolute‘ Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle:           3301 90 – andere:           3301901000 – – terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen 0 0 0 0 0 – – extrahierte Oleoresine:           3301902100 – – – von Süßholzwurzeln und von Hopfen 0 0 0 0 0 3301903000 – – – andere 0 0 0 0 0 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art:           3302 10 – von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art:       – – von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art:           – – – Zubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten:           3302101000 – – – – mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol 0 0 0

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.