Europäische Union

2005/345/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Februar 2004 über eine Umstrukturierungsbeihilfe Deutschlands zugunsten der Bankgesellschaft Berlin AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 327) (Text von Bedeutung für den EWR).

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Quellenkennung: 32005D0345. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ewinne einschließlich des entsprechenden Liquidationserlöses bezüglich der LBB gegenüber dem Land Berlin und darüber hinaus einen Anteil von 75,01 % an der LBB in Form einer stillen Beteiligung. (232) Die Berater der Kommission, Mazars, halten die Bewertung dieses Anspruchs in den Büchern der BGB für überprüfungsbedürftig, da sich der zugrunde liegende Wert der LBB seit dem relevanten Jahr 1998 verringert haben dürfte. Eine mögliche Abwertung würde den konsolidierten Vorsteuergewinn des Konzerns als Einmaleffekt im Jahr 2005 in einem pessimistischen Szenario um etwa [...]* EUR und in einem optimistischen Szenario um [...]* EUR belasten. (233) Wie von ihren Beratern empfohlen, hält es die Kommission daher für erforderlich, dass dieser Abwertungseffekt im Umstrukturierungsplan angemessen berücksichtigt wird, und zwar durch eine Abwertung von [...]* EUR im Basisszenario und durch eine über die bisher vorgesehene Abwertung von [...]* EUR hinausgehende zusätzliche Abwertung von [...]* EUR im Worst-case-Szenario. Diese vorläufig geschätzten Anpassungen sind abhängig von einer genauen Unternehmensbewertung der LBB und sollten endgültig umgesetzt werden, sobald eine solche nach Konkretisierung der noch offenen Punkte bezüglich der LBB (genaue Größe der nach Auslagerung der IBB verbleibenden IBB-Reserve, Entscheidung der Kommission über die Vergütung des IBB-Fördervermögens) erfolgt ist. Die Kommission hält den hieraus für das konsolidierte Kernkapital der Bank entstehenden Effekt allerdings nicht für geeignet, die Lebensfähigkeit des Konzerns zu gefährden, da dieser bei einer Kernkapitalquote von [...]* % bzw. sogar darüber von der Bank absorbiert werden kann. Risiken aus der Einführung der IFRS (IAS) (234) Die Umwandlung der konsolidierten Rechnungslegung der BGB zur Anpassung an die IFRS (International Financial Reporting Standards) im Jahr 2005 erfordern unter anderem die Neubewertung der Pensionsrückstellungen. Diese könnte nach Abschätzung der Berater der Kommission, Mazars, einen negativen Effekt auf das konsolidierte Eigenkapital von ungefähr [...]* EUR haben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich aus der Einführung der IFRS auch gegenläufige Effekte aus der Anpassung betreffend andere Bilanzposten ergeben könnten. Diese sind nach Auffassung der Kommission und ihrer Berater derzeit nicht zuverlässig abschätzbar. Selbst wenn diese Bilanzeffekte in der Summe negativ sein sollten, ist nicht zu erwarten, dass diese insgesamt die Lebensfähigkeit der Bank beeinträchtigen könnten. Die Einführung der IFRS führt nur zur teilweisen Umbewertung von bereits bekannten Tatsachen, nicht jedoch zur Entdeckung neuer Risiken. Außerdem betrifft sie alle europäischen Unternehmen, die Anpassungen aufgrund der IFRS vornehmen und eventuelle entstehende Übergangsprobleme in Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden lösen müssen. Die Lebensfähigkeit der Bank hängt vielmehr von der wirtschaftlichen Leistungskraft und der Fähigkeit zur Bewältigung der Risiken der Bank ab, die unabhängig zu beurteilen sind. Fähigkeit zur Generierung von Neugeschäft (235) Die Fähigkeit der Bank zur Generierung von Neugeschäft in ihren verschiedenen Tätigkeitsbereichen ist der entscheidende Faktor im Hinblick auf die Lebensfähigkeit und die Privatisierungsaussichten der Bank. Die Bank hat Studien über ihre Marktstellung und künftigen Marktchancen durchgeführt, von denen sie ihre künftige Geschäftsstrategie abgeleitet hat. (236) Hieraus wird deutlich, dass die Pläne und Strategien in den meisten Geschäftsfeldern realistisch sind. Die Bank hat die Absicht, neue Produkte und Vertriebskanäle einzuführen. Die qualitativen und quantitativen Zielvorgaben und die Strategie für den Immobilienfinanzierungsbereich hält die Kommission jedoch, wie bereits oben erörtert, für zu optimistisch. [...]*. Dies hängt entscheidend von der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Situation ab, aber auch von der Fähigkeit der Bank, auf Änderungen der Marktsituation und der Bedürfnisse der Kunden zu reagieren, und kann daher aus heutiger Sicht von der Kommission nicht abschließend beurteilt werden. Sollte es der Bank nachhaltig nicht gelingen, ihre Zielvorgaben zu erfüllen, erschiene ihre Lebensfähigkeit insbesondere bei einem Verbleib des Immobilienfinanzierungsgeschäfts im gegenwärtigen Umfang gefährdet. Sollten sich die Zielvorgaben bei einem deutlich verkleinerten Umfang des Immobilienfinanzierungsgeschäfts nicht realisieren lassen, wären auch die quantitativen Auswirkungen erheblich reduziert und könnten von den anderen Geschäftsbereichen der Bank besser absorbiert werden. Forderung der Kommission nach weiteren Kompensationsmaßnahmen im Herbst 2003 und entsprechende Überarbeitung des Umstrukturierungsplans der Bank im Winter 2003/2004 (237) Nachdem die Kommission im Herbst 2003 durch das Gutachten ihrer Berater, Mazars, über den vorgelegten Umstrukturierungsplan eine hinreichende Gewissheit über die Lebensfähigkeit der Bank und insbesondere über die grundsätzliche Angemessenheit der Risikovorsorge erzielt hatte, kam eine positive Entscheidung über die beantragten Beihilfen überhaupt erst in Betracht, allerdings unter der Voraussetzung, dass die angebotenen Kompensationsmaßnahmen als ausreichend angesehen werden konnten. Wie unten dargelegt (siehe Randnummern 257 ff.), hatte die Kommission diesbezüglich nach wie vor erhebliche Zweifel insbesondere im Hinblick auf das Retailgeschäft, in dem die Bank auf dem Berliner Regionalmarkt eine herausragende Stellung aufweist, aber auch des Immobilienfinanzierungsgeschäfts, das ebenfalls signifikant von den Beihilfen profitierte. Beim Immobilienfinanzierungsgeschäft kommt hinzu, dass auch die Gutachter der Kommission Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit der Bank ausgedrückt haben, in diesem Bereich in der Zukunft hinreichend profitables Neugeschäft zu generieren. Somit würde nach Auffassung der Kommission die separate Veräußerung zumindest eines signifikanten Teils des Immobilienfinanzierungsgeschäfts als Kompensation von Wettbewerbern grundsätzlich auch die Lebensfähigkeit und die Privatisierungsaussichten des Rest-Konzerns verbessern. (238) Ausgehend von dem bisher vorgelegten Umstrukturierungsplan und den Schlussfolgerungen ihrer Berater bat die Kommission daher Deutschland im Herbst 2003, die Auswirkungen einer separaten mittelfristigen Veräußerung der Berliner Bank (vom Geschäftsvolumen her etwa 1/4 bis 1/3 des Retailgeschäfts der BGB) bis Ende 2005 sowie der BerlinHyp (etwa 2/3 des Immobilienfinanzierungsgeschäfts der BGB) bis Ende 2006 zu quantifizieren. Die Kommission sollte in die Lage versetzt werden festzustellen, ob derartige weitere Kompensationsmaßnahmen nicht ihrerseits die auf Basis des bisherigen Umstrukturierungsplans grundsätzlich bestätigte Lebensfähigkeit der Bank wieder in Gefahr bringen würden. (239) Deutschland bzw. die Bank fassten zunächst die Ausgangslage zusammen. Auf Grundlage der Mittelfristplanung vom 24. Juni 2003 erfolgte eine Quantifizierung der erwarteten zusätzlichen Belastungen, die sich aus der Einarbeitung der Vorschläge der Berater der Kommission, der bereits zugesagten Ausgliederung des Immobiliendienstleistungsgeschäfts und der Ausgründung der IBB ergeben. In der Summe ergäben sich aus diesen drei Maßnahmen im Zeitraum von 2003 bis 2006 im Basisszenario insgesamt belastende Einmaleffekte von minus [...]* EUR, davon minus [...]* EUR für die Erhöhung der Risikovorsorge sowie minus [...]* EUR für den negativen Verkaufserlös bzw. die Abschreibung der Beteiligungsbuchwerte und sonstige Folgen der Transaktionen im Rahmen der Ausgliederung der Immobiliendienstleistungstöchter IBG und IBAG. Die mittel- bzw. langfristigen Auswirkungen der genannten drei Maßnahmen seien jedoch gering. So werde das geplante Ergebnis vor Steuern im Jahre 2006 nur minimal um [...]* EUR, d. h. von [...]* EUR (nach der Mittelfristplanung vom 24. Juni 2006) auf [...]* EUR (nach der neuen Berechnung) reduziert und könne daher von der Bank insgesamt ohne signifikante Veränderung der bisher vorlegten Plangrößen verkraftet werden. Die Mittelfristplanung vom 24. Juni 2003 basiere auf einem Zielrating von [...]* für den Konzern und einer angestrebten Eigenkapitalrendite von [...]* % für das Jahr 2006. (240) Hingegen habe nach Angaben Deutschlands und der Bank eine Veräußerung der Berliner Bank bis Ende 2005 negative Effekte auf die Mittelfristplanung des Konzerns. In der Summe ergäben sich Einmaleffekte im Zeitraum 2003 bis 2005 von [...]* EUR, davon [...]* für den außerordentlichen Aufwand für den Verkauf, der Rest für Rückstellungen für Personal, IT, Gebäude und zusätzlichen Umstrukturierungsaufwand. Mittel- bzw. langfristig verringere sich das geplante Ergebnis vor Steuern im Jahre 2006 von [...]* EUR (nach der überarbeiteten Mittelfristplanung auf Basis der drei oben genannten Maßnahmen) um [...]* EUR auf [...]* EUR, davon rund die Hälfte wegen des Wegfalls des Ergebnisbeitrags der Berliner Bank für den Konzern, der Rest aufgrund der Verzögerung des Mitarbeiterabbaus, des Wegfalls der geplanten Steigerung der Provisionserlöse und remanenter (Fix-) Kosten (vor allem aufgrund von Back-office Skalennachteilen). Diese Rechnung beruhe allerdings auf der Annahme, dass die Berliner Bank zur Maximierung des Bieterkreises als selbstständige Bank veräußert werden würde, was höhere Aufwendungen mit sich brächte. Im Einmaleffekt des außerordentlichen Aufwands für den Verkauf sei der erwartete Verkaufserlös der Berliner Bank von [...]* bis [...]* EUR bereits enthalten. Dieser werde allerdings nach Angaben der Bank mehr als aufgezehrt von der erforderlichen Kernkapitalausstattung der Berliner Bank von [...]* % der Risikopositionen in Höhe von [...]* EUR, so dass sich ein negativer Effekt von [...]* bis [...]* EUR ergebe. Ferner reduziere sich durch die Ausgliederung der Berliner Bank der Ergebnisanteil des Retailgeschäfts am Gesamtgeschäft der BGB von gut [...]* % auf rund [...]* % und der Anteil des Kapitalmarktgeschäfts erhöhe sich entsprechend von gut [...]* % auf etwa [...]* %. Dadurch drohe bei gegebener Kernkapitalquote eine Verschlechterung des Ratings, da Kapitalmarktgeschäft als risikoreicher als Retailgeschäft angesehen werde. Dies habe einen negativen Einfluss auf die Refinanzierung, so dass eine Veräußerung der Berliner Bank auch operative Probleme während der Umstrukturierungsphase aufwerfe. Eine Veräußerung der Berliner Bank reduziere die Eigenkapitalrendite um ca. [...]* % von [...]* % für 2006 gemäß der Mittelfristplanung vom 24. Juni 2003 auf etwa [...]* %. (241) Die Kommission hat die von Deutschland bzw. der Bank vorgebrachten Argumente sorgfältig analysiert. Nach Ansicht der Kommission enthalten diese jedoch keine unüberwindlichen Hindernisse für die aus Wettbewerbsgründen gebotene Abspaltung der Berliner Bank. (242) Der Bank steht es nämlich frei, die durch die Abspaltung der Berliner Bank drohende relative Verringerung des Ergebnisbeitrags des Retailgeschäfts zum Gesamtergebnis der Bank durch proportionale Rückführungen der anderen Geschäftsbereiche Kapitalmarkt und Immobilienfinanzierung auszugleichen. Damit blieben die Struktur der Bank und die Anforderungen an die Kernkapitalquote unverändert. Vielmehr würde durch derartige Rückführungen der Risikopositionen weiteres Eigenkapital freigesetzt, was einen Beitrag zur weiteren Erhöhung der Kernkapitalquote leisten würde. Alternativ zu derartigen Rückführungen könnte die Bank zum Ausgleich des höheren Risikos die Kernkapitalquote erhöhen, entweder durch weitere eigene Anstrengungen ausgewählte Risikopositionen stärker als bisher geplant reduzieren und damit Kernkapital freisetzen oder mittelfristig frisches Kapital am Kapitalmarkt aufnehmen. Auf diese Weise ließe sich ein signifikanter negativer Effekt auf das Rating und damit auf die Refinanzierungsbedingungen ausschließen, so dass die Bank die Abspaltung auch operativ bewältigen könnte. (243) Deutschland bzw. die Bank gingen bei der Berechnung der einmaligen Effekte der Abspaltung der Berliner Bank davon aus, dass diese als selbstständige Bank zu veräußern sei, um den Bieterkreis zu maximieren. Angesichts der Tatsache, dass die Berliner Bank gegenwärtig als unselbstständiger Geschäftsbereich bzw. Niederlassung in die Landesbank Berlin integriert ist, müsste diese zur Veräußerung als selbstständige rechtliche Einheit ausgegründet werden. Nach Angabe der Bank sei hierfür eine Kernkapitalquote von [...]* % der Risikopositionen und damit Kernkapital in Höhe von ca. [...]* EUR erforderlich, welches von der BGB frisch aufzubringen wäre. Trotz Kernkapitals von [...]* EUR erwartet die Bank aber nur einen Verkaufserlös von [...]* bis [...]* EUR. Die Kommission hält diese Berechnung für sehr konservativ. Das Nettoeigenkapital dient in der Regel als einer von mehreren Anhaltspunkten für die Abschätzung des Werts eines Unternehmens. Wenn das Kernkapital der Berliner Bank bei ca. [...]* EUR liegen soll, erscheint es der Kommission als eher unwahrscheinlich, dass nur ein Verkaufserlös von [...]* bis [...]* EUR erzielt werden kann. Angesichts der Tatsache, dass die Marke und die Kundenbasis der Berliner Bank gut etabliert sind, sollte der Verkaufserlös tendenziell den Wert des Kernkapitals, den die Bank als Aufwand betrachtet, erreichen bzw. sogar überschreiten und damit die Belastung der BGB in wesentlich größerem Ausmaß reduzieren. Aber selbst wenn dies aus der Kommission nicht ersichtlichen Gründen ausnahmsweise hier anders wäre, wäre es in diesem Falle von Seiten der BGB irrational, die Berliner Bank als selbstständige Bank zu veräußern. Die Marke, die Kunden, sonstige Vermögensgegenstände des laufenden Geschäftsbetriebs und weitere Eigenmittel besitzen alle einen positiven Wert. Wenn die BGB glaubt, nicht einmal das von ihr frisch zur Verfügung zu stellende Kernkapital beim Verkauf erlösen zu können, ist es selbstverständlich möglich, die Vermögensgegenstände der Berliner Bank im Rahmen eines so genannten Asset-Deals zu veräußern, welcher zumindest einen positiven Verkaufserlös beinhalten dürfte, womit ein außerordentlicher Verlust aus dem Verkauf der Berliner Bank für die BGB ausgeschlossen wäre. Der negative Einmaleffekt von [...]* EUR würde dadurch deutlich verringert. (244) Der wiederkehrende negative Effekt auf die Eigenkapitalrendite von den geltend gemachten [...]* % wird aufgrund der Streckung der Veräußerung um über ein Jahr, nach Ansicht der Kommission, ebenfalls deutlich unterschritten werden können. (245) Unter Berücksichtigung der Analyse der Kommission hat Deutschland letztlich zugestimmt, dass die BGB auch bei einem separaten Verkauf der Berliner Bank lebensfähig ist. Deutschland hat sich daraufhin zur separaten Veräußerung der Berliner Bank bis 1. Februar 2007 (dingliche Wirksamkeit) unter Einleitung eines Veräußerungsverfahrens im Jahr 2005 und dessen vertragsmäßigen Abschluss bis 1. Oktober 2006 bereit erklärt. Die förmliche Zusage wurde der Kommission am 6. Februar 2004 übermittelt. (246) Damit fällt erstens das gesamte Jahresergebnis 2006 noch der BGB zu, und zweitens können die Anpassungskosten über einen längeren Zeitraum verteilt werden bzw. es können leichter gegensteuernde Maßnahmen, wie z. B. ein bis dahin bereits weiter fortgeschrittener Abbau der kurzfristig fixen Kosten für IT, Back-office Personal und Gebäude, ergriffen werden. Nach eigenen Angaben der BGB würden die negativen Effekte aus dem Wegfall der geplanten Steigerung der Provisionserlöse der LBB aufgrund Umorganisation, Verunsicherung der Mitarbeiter und Bindung von Management-Ressourcen von [...]* EUR, aus der Verzögerung des Mitarbeiterabbaus im Konzern von [...]* EUR und aus den remanenten Kosten aus Skalennachteilen von [...]* EUR zum Teil ohnehin nicht nachhaltig auftreten. Die Kommission teilt diese Auffassung. (247) Die Auffassung der Kommission wird durch die Analyse der Einmaleffekte sowie der nachhaltig auftretenden Effekte auf die Eigenkapitalrentabilität der BGB bestätigt. Die von Deutschland bzw. der Bank angegebenen Zahlen werden wohl deutlich unterschritten werden. Wenn dies aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände oder aufgrund einer ungünstigen Marktentwicklung nicht gelingen sollte, würde selbst eine Eigenkapitalrentabilität von [...]* % für das Jahr 2007 (Eigenkapitalrentabilität von [...]* % nach der Mittelfristplanung vom 24. Juni 2003 abzüglich [...]* % durch die Abspaltung der Berliner Bank) nach Einschätzung der Kommission nicht dazu führen, dass der verbleibende Konzern erneut auf öffentliche Unterstützung angewiesen wäre, die aufgrund des beihilfenrechtlichen „one time — last time“ -Prinzips nicht mehr gewährt werden könnte. Es liegt im Einflussbereich der Bank, sich aus eigener Kraft heraus durch eine Erhöhung der Kernkapitalquote auf 7 % oder mehr weiter zu stabilisieren. Dies würde sich positiv auf das Rating auswirken und aus operativer Sicht ausreichend gute Refinanzierungskonditionen gewährleisten. Zwar läge die für das Jahr 2006 unter widrigen Umständen zu erwartende Eigenkapitalrentabilität von [...]* bis [...]* % nach Auffassung der Kommission auch in der gegenwärtig schwierigen Situation im deutschen Kreditgewerbe eher am unteren Rand des Spektrums, das am Markt für die langfristige Lebensfähigkeit einer Bank als ausreichend angesehen wird. Die Kommission erwartet aber, dass die für das Jahr 2007 zugesicherte Privatisierung zu einer weiteren Stärkung der Bank führen wird. Soweit nämlich der neue Investor die dann bestehende Eigenkapitalrentabilität oder Kapitalausstattung der Bank für nicht befriedigend halten sollte, ist zu erwarten, dass dieser im eigenen Interesse weitere Sanierungsmaßnahmen, z. B. die Rückführung unrentabler Geschäftsbereiche, bzw. Kapitalzuführungen vornehmen wird, die das Rating und die Refinanzierungssituation auf das notwendige Maß verbessern würden. (248) Hingegen schließt sich die Kommission der Auffassung Deutschlands und der Bank an, dass aus heutiger Sicht nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass eine harte Verpflichtung zur mittelfristigen separaten Veräußerung auch der BerlinHyp ihrerseits eine zu große Belastung für die Lebensfähigkeit der Bank darstellen könnte. Die Kommission hat — bestätigt durch ihre unabhängigen Berater — jedoch nach wie vor gewisse Zweifel, dass es der Bank gelingen wird, im Immobilienfinanzierungsbereich höhermargiges Neugeschäft im geplanten Umfang zu generieren. Aus diesem Grund hielte es die Kommission zur Stärkung der langfristigen Rentabilität für grundsätzlich positiv, wenn sich die Bank aus dem Immobilienfinanzierungsgeschäft weitgehender als bisher geplant zurückziehen würde. Dies könnte vor allem durch den separaten Verkauf der BerlinHyp geschehen, der deshalb von der Kommission intensiv geprüft wurde. (249) Die bindende Verpflichtung zu einem mittelfristigen separaten Verkauf der BerlinHyp hätte nach Angaben Deutschlands und der Bank die folgenden negativen Rückwirkungen auf den Rest-Konzern bzw. würde die folgenden, nicht notwendigerweise durch den Käufer erfüllbaren Anforderungen stellen: Der Käufer müsste die konzerninterne Refinanzierung (derzeit [...]* EUR) zu vergleichbaren Konditionen weitestgehend übernehmen, d. h. ein mindestens ebenso gutes Rating wie die Landesbank Berlin besitzen, und das Patronat der BGB für die BerlinHyp übernehmen, um die Großkreditanrechnung zu vermeiden (derzeitige Volumenschätzung: ca. [...]* EUR). Ferner müsste der Käufer mindestens den Buchwert der BerlinHyp als Kaufpreis bieten, da ansonsten unter Umständen erhebliche Buchwertabschreibungen resultieren würden, [...]*. Auch beim negativen Ausgang eines Bieterverfahrens bestünde das Risiko weiterer Buchwertabschreibungen. Ferner sei eine Veräußerung ohne gravierende Beeinträchtigung des Umstrukturierungsplans nur möglich, wenn die Vertriebskooperation zwischen BerlinHyp und Konzern beibehalten werden könne. Die Verpflichtung zur separaten Veräußerung würde eine einmalige Abschreibung des aktuellen Buchwerts von [...]* EUR um [...]* EUR auf den Buchwert des Eigenkapitals der BerlinHyp von 519 Mio. EUR erfordern. Das für das Jahr 2006 erwartete Ergebnis vor Steuern für den Rest-Konzern reduziere sich in etwa um weitere [...]* EUR (Differenz zwischen Wegfall des geplanten BerlinHyp-Ergebnisses von ca. [...]* EUR und dem Zinsertrag aus dem erwarteten Verkaufserlös von rund [...]* EUR. Dies würde — zusammen mit dem separaten Verkauf der Berliner Bank — eine weitere Absenkung der für das Jahr 2006 angestrebten Eigenkapitalrendite des Rest-Konzerns um rund [...]* % auf insgesamt gut [...]* % sowie eine Kernkapitalquote von nur knapp über [...]* % zur Folge haben. (250) Nachdem somit für den Rest-Konzern durch eine bindende Verpflichtung zur separaten Veräußerung der BerlinHyp signifikante weitere Risiken für die Lebensfähigkeit entstehen könnten, erachtet die Kommission diese aus heutiger Sicht weder als geeignete Maßnahme zur Stärkung der langfristigen Rentabilität noch als gangbare Kompensationsmaßnahme, auf der die Entscheidung beruhen würde. Die Kommission nimmt deswegen die Absicht Deutschlands zur Kenntnis, dass ein separater Verkauf der BerlinHyp zu einem späteren Zeitpunkt im Hinblick auf die Privatisierung des Rest-Konzerns auf seine Machbarkeit hin erneut überprüft werden soll, und dass die BerlinHyp — je nachdem, welches Szenario die Privatisierungsaussichten eher verbessert — entweder gemeinsam mit dem Rest-Konzern oder separat bis Ende 2007 in einem transparenten, offenen und diskriminierungsfreien Verfahren veräußert wird. Die Kommission hält es für realistisch, dass die BerlinHyp zumindest ab dem Jahr 2006 wieder für einen strategischen Investor von Interesse werden könnte. Auch der Geschäftsplan der BerlinHyp geht bis dahin von einer Verbesserung der allgemeinen Marktsituation im Immobilienfinanzierungsgeschäft aus. Eine Überprüfung der Aussichten eines separaten Verkaufs sollte nach Ansicht der Kommission daher im Jahr 2006 erfolgen. Überdies erwartet die Kommission, dass die Bank — im Einklang mit den Empfehlungen ihrer Berater sowie mit dem auf dieser Basis überarbeiteten Umstrukturierungsplan — [...]* vornehmen wird, sobald sich dies aufgrund einer schlechter als von der Bank bisher erwartet ausfallenden Geschäftsentwicklung als angezeigt erweist. Durch diese Maßnahme würde selbstverständlich das potenzielle Risiko minimiert, das sich aus der Notwendigkeit einer erneuten Abschreibung ergeben könnte, [...]*. Derartige Maßnahmen würden nach Auffassung der Kommission die langfristige Lebensfähigkeit sowie die Privatisierungsaussichten des Rest-Konzerns positiv beeinflussen. (251) Am 29. Januar 2004 übermittelte Deutschland den gegenwärtigen Umstrukturierungsplan einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung, die auf Zahlen von Mitte Januar 2004 basiert. Diese aktualisiert die bisherige Version vom Juni 2003, die der Beurteilung der Lebensfähigkeit durch die Kommission und ihrer Berater von Mazars zugrunde lag, und berücksichtigt zum Beispiel die Empfehlungen von Mazars hinsichtlich der Risikovorsorge. Was die Abspaltung der Berliner Bank betrifft, die in die neueste mittelfristige Finanzplanung noch nicht eingearbeitet ist, übermittelte Deutschland eine auf der im Dezember 2003 vorgestellten Analyse aufbauende Abschätzung. Die Zahlen des gegenwärtigen Plans weichen nicht erheblich von der Version vom Juni 2003 ab und vermögen daher die Beurteilung der Lebensfähigkeit der BGB durch die Kommission nicht zu ändern. Zusammenfassende Schlussfolgerungen der Kommission hinsichtlich der langfristigen Lebensfähigkeit und Privatisierungsaussichten (252) Die Kommission erachtet den Umstrukturierungsplan nach Einarbeitung der Empfehlungen ihrer Berater von Mazars trotz der beschriebenen noch vorhandenen Unsicherheiten bezüglich künftiger Entwicklungen für insgesamt plausibel und vollständig. Die bereits umgesetzten bzw. vorgesehenen operationellen, funktionellen und finanziellen Maßnahmen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.