Europäische Union

2005/345/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Februar 2004 über eine Umstrukturierungsbeihilfe Deutschlands zugunsten der Bankgesellschaft Berlin AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 327) (Text von Bedeutung für den EWR).

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Quellenkennung: 32005D0345. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rde weitere Abschreibungen auf den Buchwert von derzeit [...]* EUR notwendig machen, was sich belastend auf das Ergebnis und gegebenenfalls die Kernkapitalquote der Bank auswirken würde. Diese Frage wird noch eingehender weiter unten (Randnummer 249) erörtert. Die Kommission sieht im Einklang mit Mazars allerdings die Lebensfähigkeit der Bank durch die verbleibenden Probleme im Immobilienfinanzierungsbereich insgesamt als nicht in Frage gestellt. Liquidation des Geschäftsbereichs Großkunden/Ausland (205) Die Bank plant, sich vollständig aus dem Geschäftsbereich Großkunden/Ausland, welcher auch das Consulting-Geschäft im Bereich Mergers & Acquisitions sowie Structured Finance/Projektfinanzierungen erfasst und nicht als zum Kerngeschäft der Bank zugehörig betrachtet wird, zurückzuziehen. Sie habe deshalb ihr Neugeschäft grundsätzlich bereits 2002 eingestellt. Aufgrund der langfristigen Engagements insbesondere im Structured-Finance-Bereich sei ein unverzüglicher Ausstieg allerdings nicht möglich, sondern nur eine weitgehende Rückführung von ca. [...]* % der Risikopositionen bis zum Ende der Umstrukturierungsperiode 2006. Der Rest werde so bald wie möglich eingestellt, mit Ausnahme eines beschränkten Umfangs von durch Exportkreditagenturen abgedeckten internationalen Exportfinanzierungen und mittel- bis langfristigen Finanzierungen von Warentransaktionen in ausgewählten Zielländern in Zentral- und Osteuropa aufgrund nachgewiesener Länderexpertise, die in das Kapitalmarktgeschäft integriert werden und beibehalten werden sollten. (206) Die bisher erreichten Rückführungen liegen weitgehend im Plan. Nach Auffassung der Kommission und von Mazars sind sie geeignet, diesen Geschäftsbereich so bald wie möglich in geordneter Weise insgesamt einzustellen und durch den massiven Abbau der Risikopositionen in signifikanter Weise Eigenkapital zur Sicherstellung der künftigen Kapitalmarktfähigkeit freizusetzen. Die Aufgabe dieses nicht zum Kerngeschäft zählenden relativ risikoreichen Bereichs mit hohen Einzelfinanzierungsvolumina wird auch das Management zur besseren Erfüllung seiner vorrangigen Aufgaben in den Schwerpunktbereichen erheblich entlasten. Allerdings wurde der ursprüngliche Plan zur Rückführung im Juni 2003 angepasst, um den ungünstigen Marktbedingungen im Jahre 2002 Rechnung zu tragen. Dies könnte eine gewisse, insgesamt aber nicht signifikante Verzögerung bei der Verringerung der Risikopositionen nach sich ziehen. Zurückführung und Transfer des Immobiliendienstleistungsgeschäfts (207) In Ergänzung zur Notifizierung bot Deutschland in seiner Antwort auf die Verfahrenseröffnung durch die Kommission über die Zurückführung des Immobiliendienstleistungsgeschäfts hinaus dessen vollständige Ausgliederung und — abgesehen von einigen wenigen am Markt veräußerbaren, noch zu bestimmenden Gesellschaften — Transfer an das Land Berlin bis Ende 2005 als weitere Kompensationsmaßnahme an. Diese Maßnahme wurde damit Teil des Umstrukturierungskonzepts. Davon erfasst sind sämtliche Immobiliendienstleistungsgesellschaften, die unter die Risikoabschirmung vom April 2002 fallen, insbesondere IBAG, Bavaria, IBV, IBG und LPFV. (208) Die Risikoabschirmung vom April 2002 deckt sämtliche Risiken aus Altgeschäften der Bank im Immobiliendienstleistungsbereich ab, die vor den betreffenden, weiter oben genannten Stichtagen getätigt worden waren. Dies führt dazu, dass für die Bank Risiken im Geschäftsbereich Immobiliendienstleistung nur noch aus Neugeschäften, die nach diesen Stichtagen abgeschlossen wurden, resultieren. Nachdem der Markt für Immobiliendienstleistungen weiterhin als problematisch anzusehen ist und von einer hohen Prognoseunsicherheit geprägt ist, hält die Kommission — wie bestätigt durch ihre Berater von Mazars — die fortlaufende deutliche Rückführung des Neugeschäfts im Immobiliendienstleistungsbereich für einen wichtigen Beitrag zur Wiederherstellung der langfristigen Lebensfähigkeit und Konzentration auf das Kerngeschäft einer Regionalbank. Der Transfer des unter die Risikoabschirmung fallenden Altgeschäfts an das Land Berlin zum Marktpreis erlaubt der Bank ebenfalls die Freisetzung von bisher außerhalb des Kerngeschäfts gebundenen Ressourcen, auch wenn der Transfer des bereits abgedeckten Altgeschäfts als solcher keine signifikante Auswirkung auf die Risikosituation der Bank haben dürfte. (209) Die Kommission hält die vollständige Abgabe des Geschäftsfelds Immobiliendienstleistung in Übereinstimmung mit Mazars für einen klaren und wirtschaftlich sinnvollen Schnitt, der einen Beitrag zur langfristigen Stabilisierung des Ergebnisses der Bank leisten dürfte. Diese Maßnahme dürfte daher auch vom Kapitalmarkt positiv bewertet werden und die geplante Privatisierung der Bank erleichtern. Personal (210) Der geplante Personalabbau im Umstrukturierungszeitraum von 2001 bis 2006 beträgt für den Gesamtkonzern etwa 8 500 Mitarbeiter, d. h. eine Reduktion um fast 60 % von über 15 000 auf gut 6 600. Bis zum 30. September 2003 konnte ein Stand von insgesamt rund 10 000 Mitarbeitern, d. h. eine Verringerung um fast 5 200 bzw. ca. 35 % erreicht werden. Diese Zahlen liegen weitgehend im Plan. Analyse der finanziellen Maßnahmen (211) Die finanziellen Maßnahmen sind nach Auffassung der Kommission in Übereinstimmung mit ihren Beratern von Mazars notwendig und angemessen, um die finanzielle Stabilität der BGB unter dem Gesichtspunkt von Liquidität und Kapitalausstattung wiederherzustellen und die Refinanzierung der BGB auf den Kapitalmärkten sicherzustellen sowie die Umstrukturierung der BGB zu finanzieren. Die finanziellen Maßnahmen bestehen aus Maßnahmen im Hinblick sowohl auf das Eigenkapital als auch auf das Fremdkapital. Im Einzelnen gilt das Folgende: (212) Die Kommission ist der Ansicht, dass der Verkauf von Vermögensgegenständen und Beteiligungen die Bank mit Liquidität versorgen und Risikopositionen außerhalb des Kernbereichs reduzieren wird. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass dabei insgesamt signifikante Buchgewinne realisiert werden können. (213) Die Refinanzierung der Bank steht auf drei Hauptsäulen: Spareinlagen (ca. ein Drittel), Bankeinlagen (ca. ein Drittel) und verbriefte Verbindlichkeiten (ca. ein Viertel). Die konsolidierten Verbindlichkeiten reduzierten sich von 185 Mrd. EUR Ende 2001 um 32 Mrd. EUR auf 153 Mrd. EUR Mitte 2003. Dies übertraf deutlich das Planziel für 2003 von gut 160 Mio. EUR. Bis 2006 sollten diese auf knapp [...]* EUR weiter sinken. (214) Die Bank zielt zur Vorbereitung auf den Wegfall staatlicher Haftungen auf eine Verlagerung ihres bisher relativ hohen Bestandes an kurzfristigen Verbindlichkeiten auf mittel- und langfristige Verbindlichkeiten sowie den Wiedereintritt in den Kapitalmarkt im Bereich ungesicherter Verbindlichkeiten ab. Zu diesem Zweck hat die Bank Ziele für die Begebung von gesicherten wie auch ungesicherten Verbindlichkeiten entwickelt und bemüht sich so, das Vertrauen des Kapitalmarkts wiederaufzubauen sowie die Investorenbasis zu erweitern. Die Bank hat Gespräche mit Ratingagenturen über das realistischerweise zu erzielende Rating bei einer erfolgreichen Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts auf Basis das Base-case-Szenarios geführt („A-“ bzw. „A3“). [...]*. Insgesamt wird danach von einer Erhöhung der Refinanzierungskosten um durchschnittlich [...]* Basispunkte ausgegangen, die auf den Wegfall der staatlichen Haftungen Mitte 2005 zurückzuführen sind. (215) Die Kommission hält — wie bestätigt durch Mazars — die Refinanzierungsstrategie der Bank und hierbei insbesondere das entwickelte Basisszenario und die Ableitung entsprechend erhöhter Refinanzierungskosten grundsätzlich für plausibel. Allerdings ergibt sich für die künftige Refinanzierung der Bank eine Unsicherheit aus einer potenziellen Zurückhaltung von Marktteilnehmern, die sich insbesondere dann ergeben könnte, wenn die Ergebnisse der Bank hinter den Erwartungen zurückbleiben. In einem solchen Falle wäre mit weiter steigenden Refinanzierungskosten zu rechnen. Ferner ist derzeit nicht voll absehbar, inwieweit Mitte 2005 mögliche Sättigungseffekte im Markt eintreten könnten, wenn alle öffentlichen Banken in Deutschland die staatlichen Haftungen verlieren. Die Platzierung bestimmter Papiere könnte dann zumindest erschwert werden. (216) Aus diesem Grund sieht die Kommission in der weiteren Verringerung der Risikopositionen eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Umstrukturierungsplans. Sollten sich in der Zukunft die beschriebenen Probleme abzeichnen, könnte die Bank durch verstärkte Anstrengungen bei deren Abbau wirksam gegensteuern und auf diese Weise das Vertrauen des Kapitalmarkts positiv beeinflussen. (217) Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Sicherung des Vertrauens der Kapitalmärkte ist das Erreichen einer ausreichenden Kernkapitalquote, die als Puffer für eventuell auftretende Verluste dienen kann. Die Kernkapitalquote hängt zum einen vom Umfang der Risikopositionen, zum anderen von dem des Kernkapitals selbst ab. Die Bank strebt für das Ende des Umstrukturierungszeitraums eine Kernkapitalquote an, die über 7 % liegt. Ein über die Kapitalerhöhung von August 2001 hinausgehender Kapitalbeitrag seitens der Miteigentümer zur weiteren Verbesserung der Kapitalausstattung der Bank ist jedenfalls bis zur Privatisierung Ende 2007 nicht zu erwarten. Die Bank muss angesichts dessen zur Erhöhung ihrer Kernkapitalquote insbesondere auf eine Reduzierung der Risikopositionen bzw. den Verkauf von Vermögensgegenständen zurückgreifen. (218) Die Kommission ist sich bewusst, dass das gesetzliche Minimum für die Kernkapitalquote von 4 % nicht ausreichend ist, um einer Bank im täglichen Geschäft den nötigen Spielraum zu gewähren. In der Entscheidung über die Rettungsbeihilfe vom 25. Juli 2001 hatte die Kommission deshalb eine Kernkapitalquote von 5 % als für den Fortbestand einer Bank notwendig anerkannt. Dies erfolgte maßgeblich auf Basis eines Schreibens des damaligen BAKred. Die Kommission ist sich ferner bewusst, dass, wie von Mazars bestätigt, an den Finanzmärkten gewöhnlich eine Kernkapitalquote von 6 % als Schwellenwert genannt wird, unterhalb dessen die Solidität des betreffenden Instituts Fragen aufwirft und das Vertrauen der Finanzmärkte leidet. Gemäß Mazars tendieren Ratingagenturen dazu, die Kernkapitalquote als Ausdruck der finanziellen Stärke einer Bank zu sehen, so dass Kreditinstitute generell die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalausstattung überschreiten, um sich ein entsprechendes Rating zu sichern, welches eine Vorbedingung für den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten zu vernünftigen Bedingungen darstellt. Eine höhere Kapitalquote als 6 % mag auch im Hinblick auf die Reform der internationalen Übereinkünfte im Rahmen von Basel II und den Wegfall der staatlichen Haftungen sinnvoll sein, um die Erwartungen des Marktes nach einer verbesserten Solidität insbesondere von Landesbanken zu erfüllen und daher ein besseres Rating zu erzielen. Die Bank strebt ein Rating von A an und hält hierfür eine Kernkapitalquote von mindestens 7 % für erforderlich. Auf Basis von am Markt beobachtbaren Vergleichsdaten (wonach die durchschnittliche Kernkapitalquote des Sektors in Deutschland mit 6 % im internationalen Vergleich eher niedrig ist und auf europäischer Ebene der Durchschnittswert bei renommierten Kreditinstituten bei 8 % und höher liegt) halten die Berater der Kommission, Mazars, mittelfristig eine Kernkapitalquote von ungefähr 6 % bis 7 % für unerlässlich. (219) Die Kommission sieht in Übereinstimmung mit Mazars eine mittelfristige Erhöhung der Kernkapitalquote über 6 % hinaus zwar ebenfalls als zielführend an. Eine Erhöhung über 6 % hinaus liegt aber nach Auffassung der Kommission im alleinigen Geschäftsinteresse und Verantwortungsbereich der Bank und kann nicht mit staatlichen Beihilfen finanziert werden. Die Konkurrenten der Bank sehen sich nämlich der gleichen Marktsituation gegenüber, müssen aber ihre jeweiligen Kernkapitalquoten aus eigener Kraft ohne staatliche Unterstützung anheben. Die Genehmigung der Erhöhung der Kernkapitalquote aus staatlichen Mitteln über 6 % hinaus würde daher die Bank in ungerechtfertigter Weise besser als ihre Konkurrenten stellen, ohne dass dies für die Lebensfähigkeit der Bank zum Zeitpunkt der Entscheidung unbedingt nötig wäre. Die Beihilfe wäre damit nicht mehr auf das notwendige Minimum beschränkt. (220) Aus diesem Grund hat die Kommission darauf bestanden, dass nach dem Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Bank vom 26. Dezember 2002 über die Behandlung möglicher Rückzahlungsansprüche des Landes aus einer Kommissionsentscheidung über das Beihilfeverfahren C 48/02 nur insoweit der mögliche Rückforderungsbetrag in der Bank in Form einer Einlage belassen wird, als dies notwendig ist, um eine Kernkapitalquote von 6,0 % (bzw. eine Gesamtkapitalquote von 9,7 %, die bereits in der Entscheidung über die Rettungsbeihilfe anerkannt wurde) auf Basis des Jahresabschlusses 2002 zu erreichen. Dieser Vertrag kann aber nur insoweit von der Kommission genehmigt werden, als der danach ermittelte Betrag auch per 1. Januar 2004 und damit auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kommission aktuellen Zahlen nicht zu einer Überschreitung der Kernkapitalquote von 6,0 % beim BGB-Konzern (unter Berücksichtigung der von Deutschland zugesagten und in Randnummer 279 beschriebenen Ausgliederung der IBB) führt. (221) Aus den gleichen Erwägungen heraus hat die Kommission auf die Selbstverpflichtung Deutschlands hingewirkt, die IBB-Rücklage im Rahmen der Auslagerung des Fördergeschäfts im Jahr 2005 nur insoweit in der Bank zu belassen, als dies für die Erhaltung der Kernkapitalquote in Höhe von 6 % zum Stichtag 1. Januar 2004 erforderlich ist. Diese Maßnahme ist als Teil der Kompensationen zu sehen, die von der Bank zu leisten sind, um die durch die Beihilfe verursachten Wettbewerbsverzerrungen im Interesse der Wettbewerber zu beschränken. Durch die Rückgabe der IBB-Rücklage im genannten Umfang wird sichergestellt, dass die Bank nicht im Rahmen der Auslagerung des Fördergeschäfts eine über das für die langfristige Lebensfähigkeit notwendige Minimum hinausgehende Kernkapitalquote erlangt, die sie für expansive, Konkurrenten schädigende Geschäftsstrategien einsetzen könnte. Wenn die Bank im Folgenden eine höhere Kernkapitalquote erzielen will, muss sie das über entsprechende Modifikationen bei den Risikoaktiva bzw. durch den Aufbau von Rücklagen aus eigener Kraftanstrengung bzw. bei oder nach der Privatisierung durch Aufnahme weiterer Eigenmittel am Markt erreichen. (222) Zusammenfassend geht die Kommission in Übereinstimmung mit Mazars davon aus, dass die Bank aus ihrem wohlverstandenen Geschäftsinteresse heraus langfristig alle Anstrengungen unternehmen wird, diejenige Kernkapitalquote aufzubauen, die ein für sie zufrieden stellendes Rating zur Folge hat. Nach Angaben der Bank liegt diese bei mindestens 7 %. Für die Erhöhung der Kernkapitalquote aus eigener Kraftanstrengung von [...]* % auf 7 % oder mehr stehen der Bank damit bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums 2006 fast drei Jahre zur Verfügung. Die Kommission hält es für realistisch, die betreffenden Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Kernkapitalquote innerhalb dieses Zeitraums erfolgreich umzusetzen. Quantifizierung und Wahrscheinlichkeiten der Realisierung der vorhandenen Risiken und Analyse der Risikovorsorge (223) Nachdem die Kommission im Frühjahr 2003 durch ihre eigene Analyse verbleibende, durch das Scheitern des Privatisierungsverfahrens und das stark negative Gesamtergebnis aus 2002 hervorgerufenen Zweifel an der Lebensfähigkeit der Bank nicht ausräumen konnte bzw. eine entsprechende wirksame Isolation der vor allem im Immobilienfinanzierungsbereich enthaltenen Kreditrisiken nach Angabe Deutschlands ohne weitere Beihilfen als nicht durchführbar erschien, hat sich die Kommission mit Hilfe von unabhängigen Sachverständigen versichert, dass die Bank mit Ausnahme einiger Punkte auch eine ausreichende Vorsorge für die vorhandenen Risiken getroffen und entsprechende Rückstellungen gebildet hat. Die Berater der Kommission, Mazars, haben zu diesen Punkten Maßnahmen zur Anpassung des Umstrukturierungsplans, wie er der Kommission im Sommer 2003 vorlag, empfohlen. Diese wurden auf Veranlassung der Kommission von der Bank eingearbeitet, und der überarbeitete Umstrukturierungsplan wurde der Kommission am 29. Januar 2004 übermittelt. Im einzelnen gilt Folgendes: Risiken aus Kreditgeschäften (224) Mittels einer analytischen Überprüfung einer geeigneten Stichprobe des Kreditportfolios der Bank haben die Berater der Kommission empfohlen, die Risikovorsorge schrittweise bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums im Basisszenario um [...]* EUR und im Worst-case-Szenario um [...]* EUR zu erhöhen. Ferner haben sie eine Auslassung im Worst-case-Szenario identifiziert, die durch eine zusätzliche Risikovorsorge von [...]* EUR auszugleichen ist. Letztere teilt sich auf in [...]* EUR für 2003, [...]* EUR für 2004, [...]* EUR für 2005 und [...]* EUR für 2006. Ansonsten ist die Risikovorsorge als angemessen zu betrachten. Allerdings würde der Ausfall eines einzelnen Großkredits eventuell zu einem Überschreiten der Risikovorsorge führen. Dies ist insbesondere für Projektfinanzierungen im Bereich Luftfahrt, Energie und Telekommunikation relevant. Das Worst-case-Szenario berücksichtigt hierfür [...]* EUR an Risikovorsorge zusätzlich. Angesichts des relativ hohen Bestandes an Großkrediten ist sich die Kommission — wie durch Mazars bestätigt — bewusst, dass ein Überschreiten der vorgesorgten Risiken beim Ausfall eines Großkredits mit einem Volumen von mindestens [...]* EUR grundsätzlich möglich ist. Sollten sich konkrete, bisher nicht bestehende Anzeichen für einen solchen Ausfall ergeben, müsste die Bank eine entsprechende Erhöhung ihrer Risikovorsorge vornehmen. Die Kommission geht im Lichte der Analyse durch Mazars davon aus, dass die Bank eine derartige Maßnahme aus eigener Kraft bewältigen könnte. (225) Nach inzwischen erfolgter Nachbesserung des Umstrukturierungsplans durch Einarbeitung der von den Beratern der Kommission, Mazars, vorgeschlagenen Maßnahmen sieht die Kommission die Vorsorge für die bekannten Risiken als adäquat an. Die Kommission vermerkt hierbei positiv, dass das Management der Bank insgesamt angemessene Maßnahmen ergriffen hat, ein geeignetes Risikokontrollsystem aufzubauen. Der Aufbau ist auf gutem Wege, aber noch nicht zu Ende geführt. Die Kommission vertraut darauf, dass die Bank aus ihrem wohlverstandenen Eigeninteresse diesen Prozess ebenso entschlossen wie bisher fortführt. Die Kommission ist sich bewusst, dass die künftige Rentabilität der Bank in erheblichem Maße von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung vor allem in Berlin und den fünf neuen Ländern abhängt. Diese Risiken sind nach Auffassung der Kommission aus heutiger Sicht aber nicht zuverlässig erfassbar und treffen alle in dieser Region tätigen Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß. Die Kommission ist der Ansicht, dass die im Umstrukturierungsplan enthaltenen, jedenfalls in die richtige Richtung gehenden Maßnahmen ausreichen. Absolute Sicherheit ist im Wirtschaftsprozess selbstverständlich nie erreichbar. Risiken aus Kapitalmarktgeschäften (226) Die Kapitalmarktgeschäfte der Bank tragen während des Umstrukturierungszeitraums etwa [...]* % des Betriebsergebnisses bei. Dies zeigt, dass diese Geschäfte für die Rentabilität der Bank essenziell sind. Es liegt auf der Hand, dass die diesem Geschäft inhärenten Risiken im Interesse der Lebensfähigkeit der Bank adäquat kontrolliert werden müssen. Zum einen geschieht dies durch eine Verlagerung des Schwerpunkts des Geschäfts vom Eigenhandel auf kundenbezogene Tätigkeiten. Die Risikopositionen der Bank werden in diesem Zusammenhang von 2002 bis 2006 [...]* reduziert, während durchschnittliche Erträge von [...]* EUR angestrebt werden. Zum anderen erfolgt die Kontrolle der Risiken durch ein Risikomanagementsystem, das die Berater der Kommission auf Basis ihrer Untersuchungen als insgesamt angemessen ansehen. Allerdings raten sie, die Abhängigkeit der Bank von Zinsänderungen durch Abbau der Positionen im Bankbuch zu reduzieren. Die Kommission hält unter Berücksichtigung dieser Empfehlung die Risiken aus den Kapitalmarktgeschäften daher für beherrschbar und sieht die Tragfähigkeit dieses Geschäftsbereichs als gewährleistet an. Risiken aus der Bewertung der Beteiligung der BGB an der BerlinHyp (227) Die Berater der Kommission, Mazars, haben sich eingehend mit dem Problem von Risiken aus der Bewertung der Beteiligung der BGB an der BerlinHyp auseinandergesetzt. Der Buchwert der Beteiligung an der BerlinHyp beträgt [...]* EUR. Sollte die BerlinHyp z. B. aufgrund einer weiteren Verschlechterung der Situation am Immobilienmarkt die Zielvorgaben nicht erfüllen, müsste der Geschäftsplan überarbeitet werden. Angesichts unter Umständen in diesem Fall vergrößerter Risiken müsste dann auch der Abdiskontierungsfaktor angepasst werden und zusätzliche Risikoprämien könnten anfallen. Ein solches Szenario könnte sogar zu einem Marktpreis der BerlinHyp von [...]* führen, [...]*. (228) Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Beteiligung von [...]* EUR und dem Nettoeigenkapital von ca. [...]* EUR stellt das Abwertungsrisiko in einem Basisszenario dar. Dieses beträgt damit ca. [...]* EUR. Ein angepasster, konservativerer Geschäftsplan würde dieses Abwertungsrisiko einbeziehen und im Jahresabschluss der Jahre 2003 und 2004 berücksichtigen. Auf Verlangen der Kommission wurde der Umstrukturierungsplan überarbeitet und die Abwertungsrisiken entsprechend berücksichtigt. Dabei wurde auch, wie von den Beratern der Kommission empfohlen, das maximale Abwertungsrisiko im pessimistischen Szenario um [...]* EUR erhöht. Letzteres hat aber keine entscheidende Auswirkung auf die Gesamtbeurteilung durch die Kommission. (229) Die Kommission hielte es aus Gründen der Begrenzung der Risiken und der unsicheren weiteren Entwicklung des Immobilienfinanzierungsgeschäfts zur Absicherung der langfristigen Lebensfähigkeit der Bank für wünschenswert, wenn zumindest der größte Teil dieses Geschäfts vom Konzern abgegeben bzw. zurückgeführt würde. Zu diesem Zweck legt die Kommission Deutschland den separaten Verkauf der BerlinHyp zur Verbesserung der Privatisierungsaussichten des Rest-Konzerns nahe. Die BerlinHyp stellt etwa zwei Drittel des gesamten Immobilienfinanzierungsgeschäfts des Konzerns dar und ist technisch durch Verkauf der Anteile an der BerlinHyp relativ einfach veräußerbar. Das restliche Drittel ist in der BGB und LBB konzentriert und sollte gemäß der von der Bank für das Immobilienfinanzierungsgeschäft ausgearbeiteten Strategie umstrukturiert werden. Dadurch würden die künftigen Risiken für den Rest-Konzern vom gesamten Volumen her um weit mehr als die Hälfte reduziert. (230) Deutschland legte der Kommission allerdings Informationen vor, wonach ein sofortiger Verkauf der BerlinHyp für die Bank nicht tragbare Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die Kommission bittet daher Deutschland, zu einem späteren Zeitpunkt zu ermitteln, ob und wann ein separater Verkauf der BerlinHyp realistischerweise Erfolg versprechend und zu für die Bank akzeptablen Konditionen, d. h. in etwa zu einem das Nettoeigenkapital der BerlinHyp reflektierenden Preis, vonstatten gehen könnte. In einem solchen Fall könnten die möglichen Verluste aus Abschreibungen des Buchwerts in Grenzen gehalten werden, und es würden der Bank zugleich liquide Mittel zugeführt sowie Eigenkapital freigesetzt. Deutschland hat dementsprechend der Kommission seine Absicht mitgeteilt, die BerlinHyp entweder separat oder im Rahmen der Gesamtprivatisierung der BGB bis Ende 2007 zu veräußern. Risiken aus der Bewertung des Gewinn- und Liquidationserlösanspruchs der BGB (24,99 %) bezüglich der LBB (231) Die BGB besitzt einen Anspruch auf 24,99 % der G

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.