Europäische Union

2005/345/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Februar 2004 über eine Umstrukturierungsbeihilfe Deutschlands zugunsten der Bankgesellschaft Berlin AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 327) (Text von Bedeutung für den EWR).

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ten (MAK) einspare. Durch veränderte Allokation von Beraterkapazitäten zur Erschließung möglichst attraktiver Kundengruppen könne der Ertrag weiter gesteigert werden. Das reine Transaktionsgeschäft solle vermehrt über Online- bzw. Selbstbedienungsmedien erfolgen, während sich der Vertriebsweg Filiale immer stärker auf die Kundenberatung konzentrieren solle. Die Prognose der Nachfrageentwicklung im Bereich Privatkunden beruhe auf Informationen der Landeszentralbank Berlin, Brokerreports und Auswertungen des statistischen Bundesamts der letzten Jahre. Was die Marktposition der BGB in den einzelnen Segmenten des lokalen und regionalen Privatkundengeschäfts anbelangt, reichte Deutschland nach unten korrigierte Zahlen ein, die Volumen bezogene Marktanteile von gut 20 % bis über 40 % in Berlin ausweisen (siehe Randnummern 291 ff.). Die Wachstumsprognose für Berlin, die als strukturschwache Region unter dem bundesweiten Durchschnitt von 2,5 % liege, betrage 2 %. Deutschland erklärte, dass trotz Marktanteilen von um die 40 % im Einlagengeschäft mit Privatkunden nicht von einer überragenden Stellung der BGB gesprochen werden könne, da der Berliner Retailmarkt durch einen starken Wettbewerb gekennzeichnet sei und den Kunden ohne große Kosten und Mühen der Wechsel von einer Bank zur anderen möglich sei. Zudem bestehe ein überproportionaler Marktanteil bei Sparanlagen, während die BGB bei höherwertigen Anlageformen wie Termineinlagen, Sparbriefen, Wertpapierdepots und anderen komplexen Anlageprodukten wie Versicherungen aufgrund ihres überwiegend einkommensschwächeren Kundenkreises bezogen auf ihre Marktdurchdringung unterrepräsentiert sei. (60) Die Annahmen zur Marktentwicklung für den Bereich Firmenkunden beruhten unter anderem auf Brokerreports und Auswertungen des statistischen Bundesamtes. Durch gezielte Portfoliosteuerung und die damit verbundene Aussteuerung von risikobehafteten Krediten, die Einführung von risikoorientiertem Pricing sowie die Konzentration der Geschäftstätigkeit auf die Kernsegmente Gewerbekunden und regionale Firmenkunden komme es trotz eines durchschnittlichen Marktwachstums in Berlin im Zeitraum 2001 bis 2006 von 1 % zu einer leichten Rückführung des Kreditvolumens von [...]* EUR auf [...]* EUR. Die Abschmelzung der Risikoaktiva erfolge zur Vermeidung hoher Klumpenrisiken insbesondere im Segment größerer Firmenkunden von über 50 Mio. EUR Umsatz. Außerhalb Berlins würden weitere [...]* EUR abgebaut. Das Einlagevolumen bei Firmenkunden solle trotz einer gezielten Rückführung des großvolumigen Kreditgeschäfts aufgrund von Cross-Selling-Bemühungen annähernd konstant bleiben. Auch für die Segmente des regionalen und lokalen Firmenkundengeschäfts reichte Deutschland nach unten korrigierte Zahlen ein, die Marktanteile von gut bzw. knapp 25 % in Berlin ausweisen (siehe Randnummern 291 ff.). Für Berlin werde eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 2 % angenommen. Die Rentabilität werde durch die Optimierung von Vertriebs- sowie Serviceprozessen und die Einführung von Standardprodukten signifikant erhöht. Über alle Kundensegmente solle die Zahl der Standorte von 73 auf 35 reduziert werden. Erhöhte positive Deckungsbeiträge resultierten aus einer Neugestaltung des Preismodells von Berliner Bank und Berliner Sparkasse durch eine Vereinheitlichung von (erhöhten) Preisuntergrenzen und die konsequente Ausschöpfung von Cross-Selling-Potenzialen sowie zunehmende Arbeitsteilung von Kundenbetreuern. (61) Ursachen für die Not leidenden Immobilienkredite und die Abgabe von Garantien im Immobilienfondsbereich seien — wie bereits in der Anmeldung angesprochen — die äußerst optimistischen Wertentwicklungsprognosen hinsichtlich der Entwicklung von Immobilien in Berlin und den Neuen Bundesländern infolge der Wiedervereinigung Deutschlands gewesen. Auf deren Grundlage habe die BGB in großem Umfang gewerbliche Immobilienkredite vergeben und bis 1999 volumenmäßig zunehmend größere Immobilienfonds mit umfangreichen Garantien aufgelegt, die mit Beginn der Immobilienkrise Ende der 1990er Jahre einen hohen Wertberichtigungs- bzw. Rückstellungsbedarf aufwiesen. Diese Risiken blieben mangels vollständiger Umsetzung eines konzernweiten Risikofrüherkennungssystems und nicht sachgerechter Risikobewertung in den Teilbanken nicht in ausreichender Weise erkannt, so dass ein frühzeitiges Gegensteuern unterblieb. Erst im Jahre 2000 erfolgte auf Veranlassung des Konzernvorstands und der Abschlussprüfer sowie aufgrund der vom BAKred angesetzten Sonderprüfung eine Wertüberprüfung nach strengeren Maßstäben, so dass eine Vielzahl von Objektdaten zu aktualisieren waren. Dabei wurde festgestellt, dass das Risikofrüherkennungssystem in seiner Ausgestaltung und praktischen Umsetzung noch nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllte. (62) Die 1994 durchgeführte Zusammenführung der verschiedenen Teilbanken unter dem Dach der BGB sei vor dem Hintergrund erfolgt, dass das Land Berlin als Anteilseigner eine strategische Einheit mit möglichst großen Synergieeffekten schaffen wollte. Ein KWG-einheitliches Institut konnte nicht geschaffen werden, ohne dass wegen Artikel 40 KWG der Name „Berliner Sparkasse“ ebenso wie das der BerlinHyp zustehende Pfandbriefprivileg verloren gegangen wäre. Das Fehlen einer gesellschaftsrechtlich durchsetzbaren einheitlichen Leitung führte dazu, dass ein konzernweites Risikomanagement nur schrittweise aufgebaut werden konnte. Technische Restriktionen im EDV-Bereich und Verzögerungen beim Aufbau ausreichender Datenqualität seien hinzugekommen. Das Risikomanagement sei nur gering unterstützt worden und darauf angewiesen gewesen, die risikorelevanten Daten manuell zusammenzutragen. Es sei damit potenziell immer fehlerbehaftet, unvollständig und durch lange Vorlaufzeiten gekennzeichnet gewesen. Die internen Ratingverfahren seien mit statistischen Methoden nicht validiert worden. (63) Die Einführung einer effizienten Risikoüberwachung und eines neuen Datenbanksystems bis Ende 2002 stelle jedoch betriebswirtschaftlich sicher, dass künftige Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und behoben werden könnten. In einer Evidenzdatenbank flössen alle kreditrisikorelevanten Geschäfte des gesamten Konzerns konsolidiert zusammen. Diese Daten stellten die Grundlage für ein Limitmanagementsystem dar, mit dem die Kreditrisiken hinsichtlich ihrer Risikopotenziale bewertet und verschiedenen Limiten gegenüber gestellt würden. Damit stehe eine Informationsplattform für sämtliche Risikoanalysen im Kreditgeschäft tagesaktuell zur Verfügung. Auf dieser Basis sei auch ein neuerer Kreditrisikoreport für Vorstand und Aufsichtsrat entwickelt worden. Die Ratingverfahren seien in Zusammenarbeit mit dem DSGV und den deutschen Landesbanken vollständig neu entwickelt worden. Zur besseren Kontrolle der Risiken tragen auch der umfangreiche Austausch des Führungspersonals und die Reduktion der Bereiche von 63 auf 34 bei. (64) Die Vereinfachung der Konzern- und Managementstrukturen und die Einführung effizienter Controllingsysteme bestehe u. a. in strukturellen Verbesserungen in den Bereichen Corporate Governance, Risikocontrolling, Controlling/Führung der Immobiliendienstleistungstöchter und Homogenisierung der IT-Infrastruktur. Die neue Struktur bestehe darin, dass die BGB selbst künftig die Geschäftsfelder Wholesale und Immobilienfinanzierung umfasse sowie die Stäbe zentralisiere. Die Landesbank Berlin vereine mit Ausnahme des Wholesalegeschäfts und der gewerblichen Immobilienfinanzierung alle Vertriebsaktivitäten, inklusive des gesamten Firmen- und Privatkundengeschäfts. Das Ziel einer einheitlichen Führung des Konzerns sei weitgehend realisiert worden. Maßnahmen zur Verbesserung der Aufbau- und Betriebsabläufe bestünden in der Einberufung eines Risk Review Committes zur übergreifenden Analyse aller Konzernrisiken, dem Aufbau eines eigenständigen Bereichs Konzernrisiko-Evidenz zur Bewertung operativer Risiken und der Einrichtung von Risikobetreuungseinheiten in den Firmenkunden- und Immobilienfinanzierungsgeschäftsbereichen. Ferner sei ein Projektteam zur konsequenten Strukturierung von Beanstandungen aus Prüfungsberichten und deren Abarbeitung eingesetzt worden. Wesentlich gefährdete Bestandskredite würden künftig zur besseren Risikoabschätzung zentral im Bereich Risikobetreuung beobachtet. (65) Die Zielrendite vor Steuern im Bereich von 6 bis 7 % (gemäß ursprünglicher Notifizierung) bzw. [...]* % (gemäß überarbeiteter Mittelfristplanung vom 24. Juni 2003) für die BGB im Jahre 2006 sei ausreichend. Die Renditesätze vor Steuern bewegten sich in Deutschland im Zeitraum 1995 bis 2000 bei Landesbanken/Sparkassen bzw. bei allen Banken (Top 100) in einer Bandbreite von 12,6 % bis 17,6 % bzw. 13,0 % bis 16,5 %. Im Zeitablauf sei aber eine Reduktion der Eigenkapitalrenditen vor Steuern zu beobachten. Insbesondere im Sektor Landesbanken/Sparkassen hätte sich diese von 17,6 % in 1995 auf 12,6 % in 2000 reduziert. Aufgrund der anschließenden Verschlechterung der konjunkturellen Lage und des in Deutschland stockenden Konsolierungsprozesses seien die Zahlen in den folgenden Jahren nachhaltig niedriger und würden sich in den Jahren 2001 bis 2006 bei Landesbanken/Sparkassen zwischen 7,0 % (2001) und 8,5 % (2006) sowie im Gesamtsektor zwischen 9,9 % (2001) und 12,0 % (2006) bewegen. Bei Landesbanken/Sparkassen werde das Erholungspotenzial sowohl durch den Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung sowie Basel II stark begrenzt. Die Zielrendite vor Steuern im Bereich von 6 bis 7 % (gemäß ursprünglicher Notifizierung) bzw. [...]* % (gemäß überarbeiteter Mittelfristplanung vom 24. Juni 2003) sei nicht unmittelbar mit den Renditen konkurrierender Institute vergleichbar, da die Kernkapitalquote der BGB während der Restrukturierungsphase zur Sicherung der Refinanzierung am Kapitalmarkt einen „Sicherheitspuffer“ enthalte, der zur partiellen Kompensation für das gänzliche Fehlen stiller Reserven diene. Daher müsse die zukünftig vorgesehene Kernkapitalquote von [...]* % deutlich über der durchschnittlichen Kernkapitalquote von 6,1 % von Landesbanken/Sparkassen im Zeitraum von 1995 bis 2000 liegen. Als Folge des Sicherheitspuffers von etwa [...]* % verringere sich — bei gleich bleibendem Vorsteuergewinn — die Eigenkapitalrendite um ebenfalls etwa [...]* % gegenüber konkurrierenden Kreditinstituten, da die erwirtschafteten Vorsteuergewinne zu einem größeren Eigenkapital ins Verhältnis gesetzt würden. (66) Die Tatsache öffentlichen Eigentums alleine stelle die Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit des Konzerns nicht in Frage. Ein Malus zum Nachteil öffentlicher Unternehmen sei nach Artikel 295 EG-Vertrag rechtswidrig. Mögliche rechtswidrige Einflussnahmen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Eigentum würden von einem Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses und von der Staatsanwaltschaft in Berlin untersucht. Im Übrigen beabsichtige das Land Berlin die Privatisierung der BGB. (67) Im Übrigen würden zwei Besonderheiten die Geschäftstätigkeit der LBB maßgeblich beeinflussen. Zum einen müsse die LBB gemäß Artikel 3 Absatz 6 LBB-Gesetz auch in Zukunft Förderaufgaben, wie z. B. die Förderung des Sparens und die Führung von Girokonten auch für Privatkunden mit beschränkter Kreditwürdigkeit („Konto für Jedermann“), erbringen. Dadurch habe sie überdurchschnittlich viele Kunden in den einkommensschwachen Schichten, was das Renditepotenzial spürbar beeinträchtige. Veränderungen ließen sich nur über einen längeren Zeitraum realisieren. Zum anderen belaste nach wie vor die wirtschaftliche Strukturschwäche der Region Berlin und schlage sich in um etwa 15 % geringeren Einnahmen pro Privatkunde im Vergleich zum deutschlandweiten Durchschnitt nieder. Die meisten anderen Wettbewerber in Berlin könnten dies durch Präsenz in anderen Regionen kompensieren. Durch die Übernahme der ehemaligen Ost-Berliner Sparkasse weise die LBB einen deutlich höheren Anteil im besonders strukturschwachen Ostberlin auf. 55 % der Kunden der LBB kämen aus Ostberlin, das jedoch nur 37,5 % aller Berliner Einwohner umfasse. Diese Besonderheiten wirkten auch bei nach einer Privatisierung fort. (68) Deutschland reichte ebenfalls auf Grundlage der überarbeiteten Mittelfristplanung vom 24. Juni 2003 eine Quantifizierung der Auswirkungen aus den Vorschlägen der Berater der Kommission (z. B. Erhöhung der Risikovorsorge), der bereits zugesagten Ausgliederung des Immobiliendienstleistungsgeschäfts und der Ausgründung der IBB ein und führte aus, dass die mittel- bzw. langfristigen Auswirkungen dieser drei Maßnahmen gering seien. (69) Auf weitere Nachfrage der Kommission legten Deutschland bzw. die Bank ferner die Konsequenzen einer separaten Veräußerung der Berliner Bank bis Ende 2005 für die Lebensfähigkeit des Rest-Konzerns dar. Laut Deutschland habe diese Veräußerung negative Effekte auf die Mittelfristplanung des Konzerns. In der Summe ergäben sich Einmaleffekte im Zeitraum 2003 bis 2005 von ungefähr minus [...]* EUR, davon [...]* für den außerordentlichen Aufwand für den Verkauf, der Rest für Rückstellungen für Personal, IT, Gebäude und zusätzlichen Umstrukturierungsaufwand. Mittel- bzw. langfristig verringere sich das geplante Ergebnis vor Steuern im Jahre 2006 von [...]* EUR (nach der überarbeiteten Mittelfristplanung auf Basis der drei oben genannten Maßnahmen) um etwa [...]* EUR auf knapp [...]* EUR, davon rund [...]* wegen des Wegfalls des Ergebnisbeitrags der Berliner Bank für den Konzern, der Rest aufgrund der Verzögerung des Mitarbeiterabbaus, des Wegfalls der geplanten Steigerung der Provisionserlöse und remanenter (Fix-)Kosten (vor allem aufgrund von Backoffice-Skalennachteilen). Die Eigenkapitalrendite sinke um [...]* Prozentpunkte auf [...]* % im Jahr 2006. Diese Rechnung beruhe allerdings auf der Annahme, dass die Berliner Bank zur Maximierung des Bieterkreises als selbstständige Bank veräußert werden würde, was höhere Aufwendungen mit sich bringe als eine Vermögens- bzw. Betriebsteilveräußerung. Ferner reduziere sich durch die Ausgliederung der Berliner Bank der Ergebnisanteil des Retailgeschäfts am Gesamtgeschäft der BGB von gut [...]* % auf rund [...]* % und der Anteil des Kapitalmarktgeschäfts erhöhe sich entsprechend von gut [...]* % auf etwa [...]* % [...]*. (70) Die Kommission bat Deutschland bzw. die Bank auf weitere Nachfrage ferner um Quantifizierung der Konsequenzen einer mittelfristigen separaten Veräußerung der BerlinHyp bis Ende 2006 für die Lebensfähigkeit des Rest-Konzerns. Diese hätte nach Angaben Deutschlands bzw. der Bank die folgenden negativen Rückwirkungen auf den Rest-Konzern bzw. würde die folgenden, nicht notwendigerweise durch den Käufer erfüllbaren Anforderungen stellen: Der Käufer müsste die konzerninterne Refinanzierung (derzeit ca. [...]* EUR) zu vergleichbaren Konditionen weitestgehend übernehmen, d. h. ein mindestens ebenso gutes Rating wie die Landesbank Berlin besitzen, und das Patronat der BGB für die BerlinHyp übernehmen, um die Großkreditanrechnung zu vermeiden (derzeitige Volumenschätzung: ca. [...]* EUR). Ferner müsste der Käufer mindestens den Buchwert der BerlinHyp als Kaufpreis bieten, da ansonsten [...]* Buchwertabschreibungen resultieren würden, die die Lebensfähigkeit des Rest-Konzerns gefährden könnten. Auch beim negativen Ausgang eines Bieterverfahrens bestünde das Risiko weiterer Buchwertabschreibungen. Ferner sei eine Veräußerung ohne gravierende Beeinträchtigung des Umstrukturierungsplans nur möglich, wenn die Vertriebskooperation zwischen BerlinHyp und Konzern beibehalten werden könne. Die Verpflichtung zur separaten Veräußerung würde eine einmalige Abschreibung des aktuellen Buchwerts von [...]* EUR um [...]* EUR auf den Buchwert des Eigenkapitals der BerlinHyp von 519 Mio. EUR erfordern. Das für das Jahr 2006 erwartete Ergebnis vor Steuern für den Rest-Konzern reduziere sich in etwa um weitere [...]* EUR (Differenz zwischen Wegfall des geplanten BerlinHyp-Ergebnisses von ca. [...]* EUR und dem Zinsertrag aus dem erwarteten Verkaufserlös von rund [...]* EUR). Dies würde — zusammen mit dem separaten Verkauf der Berliner Bank — eine weitere Absenkung der für das Jahr 2006 angestrebten Eigenkapitalrendite des Rest-Konzerns um rund [...]* % auf insgesamt gut [...]* % sowie eine Kernkapitalquote von nur knapp über [...]* % zur Folge haben. Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen (71) Deutschland hat eine so genannte Mittelfristplanung zur Entwicklung einzelner Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2001 (Ist-Status) bis 2006 (Plan) eingereicht und im Laufe des Verfahrens entsprechend der zugesagten weiteren Veräußerungs-, Schließungs- und Reduzierungsmaßnahmen mehrmals aktualisiert. Laut der im Juni 2003 übermittelten Mittelfristplanung, die bereits die Herauslösung des Immobiliendienstleistungsgeschäfts und der IBB sowie sämtlicher ursprünglich beabsichtigter Maßnahmen berücksichtigt, ergäben sich die folgenden Auswirkungen im Umstrukturierungszeitraum 2001 bis 2006 in den einzelnen Geschäftsfeldern, wobei von den verschiedenen in der Mittelfristplanung gelisteten Positionen hier exemplarisch im Wesentlichen nur das Segmentvermögen und die Mitarbeiterzahl aufgeführt werden. (72) Im Geschäftsfeld Privatkunden werde sich das Segmentvermögen aufgrund der Veräußerungs-, Schließungs- und anderen Reduzierungsmaßnahmen von gut [...]* EUR auf knapp (um [...]* EUR oder [...]* %) reduzieren, wobei rund 90 % auf Veräußerungen von Beteiligungen (vor allem Allbank, Weberbank, BG Polska, Zivnostenka Banka) entfielen. Die Mitarbeiterzahl werde überproportional um etwa [...]* % reduziert. Die später zugesagte Veräußerung der Berliner Bank ist dabei noch nicht berücksichtigt. (73) Im dem anderen zum Retailbanking gehörenden Geschäftsfeld Firmenkunden, also dem Geschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen (nicht Großkunden), werde eine Verringerung des Segmentvermögens von knapp [...]* EUR im Jahr 2001 auf rund [...]* EUR im Jahr 2006 erwartet (um knapp [...]* EUR oder [...]* %). Zugleich würden die Mitarbeiter um gut [...]* % zurückgeführt. Die später zugesagte Veräußerung der Berliner Bank ist hierbei wiederum noch nicht berücksichtigt. (74) Die Kompensationsmaßnahme im Geschäftsfeld Immobilienfinanzierung beruhe in erster Linie aus einer Rückführung des Risikoportfolios und einer Fokussierung auf das risikoarme Geschäft. Hierdurch verringere sich das Segmentvermögen von etwa [...]* EUR in 2001 auf rund [...]* EUR in 2006 (um etwa [...]* %). Die Mitarbeiter sollten um etwa [...]* % reduziert werden. (75) Die Reduzierung des Kapitalmarktgeschäfts führe zu einem Abbau von Mitarbeitern um etwa [...]* %; das Segmentvermögen werde um rund [...]* % von rund [...]* EUR in 2001 auf etwa [...]* EUR in 2006 zurückgeführt. Gegenüber der ursprünglichen Planung erfolge eine stärkere Fokussierung auf das risikoarme Kundengeschäft. Die Segmentverbindlichkeiten reduzierten sich mit über [...]* % überproportional. (76) Die schrittweise Abwicklung des Geschäftsfelds Großkunden/Ausland bewirke eine Reduktion des Segmentvermögens um rund [...]* und eine Rückführung der Mitarbeiterzahl um rund [...]* %. Die am Ende der Umstrukturierungsphase vor allem wegen der Langfristigkeit bestimmter Verträge und Vereinbarungen noch bestehenden Positionen würden nach 2006 weiter abgebaut werden. (77) Durch die Aufgabe des gesamten überregionalen Geschäfts im Geschäftsfeld Öffentliche Hand reduzierte sich das Segmentvermögen um fast [...]* %. Das Geschäftsfeld Öffentliche Hand werde dem Bereich Firmenkunden zugewiesen. (78) Durch die geplante Herauslösung des Immobiliendienstleistungsgeschäfts, das als weitere Kompensationsmaßnahme angeboten wurde, werde das Segmentvermögen dieses Geschäftsfeldes nahezu vollständig abgebaut. (79) Zusammen mit weiteren Reduzierungen von Vermögenspositionen, beispielsweise im Zinsmanagement oder durch die Herauslösung des Fördergeschäfts der IBB (rund 20 Mrd. EUR Segmentvermögen), und Konsolidierungseffekten ergebe sich schließlich insgesamt eine Verkürzung des Bilanzvolumens von rund 189 Mrd. EUR in 2001 um rund [...]* EUR oder [...]* % auf rund [...]* EUR in 2006. Ohne Berücksichtigung der IBB-Herauslösung, deren Bewertung als Kompensationsmaßnahme fraglich sei (18), ergäbe sich eine Reduzierung der Bilanzsumme von ungefähr [...]*. (80) Was die Marktanteile betrifft, so seien diese in den Bereichen Privat- und Firmenkunden auf Berlin bezogen, weil es sich hier um regionales Geschäft handele. Die Märkte des Immobilienfinanzierungsgeschäfts und des Kapitalmarktgeschäfts seien hingegen national, letzteres größtenteils auch international geprägt. Die Marktanteile in den Segmenten des Berliner Privat- und Firmenkundengeschäfts seien im Vergleich zu den mit der Anmeldung eingereichten Zahlen nach unten korrigiert worden (auf Anteile von gut 20 % bis über 40 % im Privatkundengeschäft und auf Anteile von gut bzw. knapp 25 % im Firmenkundengeschäft), weil die Meldungen der BGB an die Landeszentralbank für die diesbezüglich benutzte Statistik ohne die hier erforderliche regionale und sachliche Abgrenzung erfolgt seien (siehe Randnummern 291 ff.). (81) Für das Kreditgeschäft bei Privatkunden werde im Berliner Markt ein leichtes Ansteigen des Marktanteils der BGB bis 2006 prognostiziert, während sich dieser im Einlagengeschäft nur geringfügig verringere. Diese Entwicklung beruhe auf einer Fokussierung der Geschäftstätigkeit der BGB im Berliner Markt. Zugleich werde sie sich aber gemäß Restrukturierungsplan aus dem überregionalen Markt vollständig zurückziehen. Die Kompensationsmaßnahmen im Privatkundengeschäft würden in den Berliner Marktanteilszahlen kaum sichtbar, weil die Rückführung des Geschäfts in erster Linie im überregionalen Bereich erfolge. (82) Im Geschäftsbereich Firmenkunden werde es eine leichte Reduktion des Marktanteils zwischen 2001 und 2006 im Kreditgeschäft geben, während der Marktanteil im Einlagengeschäft annähernd konstant bleibe. (83) Im Immobilienfinanzierungsgeschäft sei der ursprünglich angegebene nationale Marktanteil aufgrund aktualisierter Statistiken von rund 5 % auf etwa 3 % zu korrigieren, der sich bis 2006 auf etwa 2 % reduzieren werde. Im Bereich Kapitalmarkt werde es bis 2006 voraussichtlich keine Veränderungen geben. (84) Deutschland führte im Fortgang des Verfahrens aus, dass die BGB die Möglichkeit weiterer Kompensationsmaßnahmen intensiv geprüft habe. Über die bereits in einem früheren Stadium zusätzlich zum ursprünglichen Plan zugesagte Veräußerung des Bereichs Immobiliendienstleistung hinaus seien allerdings keine weiteren Gegenleistungen [...]* möglich. (85) Die Kompensationsmaßnahmen seien insgesamt auch angemessen. Der Gesamtbetrag der Beihilfen als Bezugspunkt für die Prüfung der Angemessenheit umfasse die Kapitalzuführung des Landes in Höhe von 1,755 Mrd. EUR und den Beihilfewert der Risikoabschirmung, der wirtschaftlich höchstens dem Worst-Case-Szenario von 6,07 Mrd. EUR entspreche. Als Vergütung für die Risikoabschirmung entrichte die BGB pro Jahr eine Avalprovision in Höhe von 15 Mio. EUR. (86) Als Anhaltspunkt für die Marktverzerrung habe die Kommission in ihrer Eröffnungsentscheidung die Möglichkeit zur Geschäftsausweitung auf Basis der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an den Solvabilitätskoeffizienten verwendet. Die Annahme, dass mit einer Zuführung von Kernkapital in Höhe von 1 Mrd. EUR die risikogewichteten Aktiva um bis zu 25 Mrd. EUR erhöht werden könnten, lasse sich Deutschland zufolge jedoch aus den bankaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht ohne weiteres ableiten. Nur bei der gleichzeitigen Zuführung von Kern- und Ergänzungskapital könne eine Bank ihre risikogewichteten Aktiva um den 25fachen Betrag der Kernkapitalzuführung erhöhen. Fehle es einer Bank an bisher nicht berücksichtigungsfähigem Ergänzungskapital in einer der Kernkapitalzuführung entsprechenden Höhe, könne der Faktor 25 von vornherein keine Anwendung finden. Es erscheine nich

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.