Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926 der Kommission vom 31. Mai 2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste (Text von Bedeutung für den EWR. )

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2024-03-04

Quellenkennung: 32017R1926. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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kt zugänglichen Reise- und Verkehrsdaten, Informationen über deren Qualität und die Bedingungen für die Weiterverwendung dieser Daten; b)  eine Beschreibung der verfügbaren Reiseinformationsdienste, gegebenenfalls einschließlich der Verknüpfungen mit anderen Diensten; c)  eine auf Nachweise gestützte Erklärung über die Einhaltung der Anforderungen gemäß den Artikeln 3 bis 8; d)  die Lizenzvereinbarungen oder vertraglichen Vereinbarungen mit Reiseinformationsdienstleistern. (3)   Die Mitgliedstaaten überprüfen stichprobenartig die Korrektheit der in Absatz 2 Buchstabe c genannten Erklärung. ▼B Artikel 10 Berichterstattung (1)   Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis zum 1. Dezember 2019 einen Bericht über etwaige von ihnen getroffene Maßnahmen zur Einrichtung eines nationalen Zugangspunktes und die Modalitäten seiner Funktionsweise. ▼M1 (2)   Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission im Rahmen der Fortschrittsberichte gemäß Artikel 17 Absatz 3 der Richtlinie 2010/40/EU über Folgendes: a)  die Fortschritte hinsichtlich der Zugänglichkeit und des Austauschs der im Anhang aufgeführten Arten von Reise- und Verkehrsdaten; b)  den geografischen Geltungsbereich der im Anhang aufgeführten Daten, die über den gemäß Artikel 3 eingerichteten nationalen Zugangspunkt zugänglich sind, sowie die Qualität dieser Daten, einschließlich der Kriterien zur Ermittlung der Datenqualität und der Mittel zu ihrer Überwachung; c)  die Verknüpfung von Reiseinformationsdiensten; d)  die Ergebnisse der Einhaltungsprüfung gemäß Artikel 9 Absatz 1; e)  gegebenenfalls eine Beschreibung der Änderungen des gemäß Artikel 3 eingerichteten nationalen Zugangspunkts. ▼B Artikel 11 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ▼M1 ANHANG DATENKATEGORIEN (gemäß den Artikeln 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 10) Aufschlüsselung nach Verkehrsträgern, Verkehrsmitteln und inbegriffenen Diensten, u. a. Linienverkehr Luftverkehr, Eisenbahnverkehr einschließlich Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr, konventioneller Bahnverkehr, Stadtbahnverkehr, Schwebebahn, Fernbus, Seeverkehr einschließlich Fährverkehr, Binnenschifffahrt, Untergrundbahn, Straßenbahn, Bus, Oberleitungsbus. Nachfrageorientierter Verkehr Pendelbus, Pendelfähre, Ruffahrdienste (Dial-a-ride-Dienste), Taxi, gemeinsame Pkw-Nutzung (Car-Sharing), Fahrgemeinschaft (Car-Pooling), Mietwagen, Mitfahrdienst (Ride-Sharing), gemeinsame Nutzung von Fahrrädern (Bike-Sharing), Leihfahrrad, gemeinsame Nutzung von E-Rollern (E-Scooter-Sharing). Individualverkehr Pkw, Motorrad, Fahrrad, Roller, Zufußgehen. 1.   ARTEN DER STATISCHEN, HISTORISCHEN UND BEOBACHTETEN REISE- UND VERKEHRSDATEN 1.1.    Service-Level 1 a)  Standortsuche (Ausgangs-/Zielort): i)  Adressen (Hausummer, Straßenname, Postleitzahl) ii)  Topografische Orte (Großstadt, Stadt, Stadtumland, Dorf, Verwaltungseinheit) iii)  Orte von Interesse (in Bezug auf Verkehrsinformationen) als mögliche Reiseziele b)  Routenpläne: Betriebskalender mit einer Zuordnung zwischen Tageskategorien und Kalendertagen c)  Standortsuche (Zugangsknoten) — für Linienverkehr und nachfragorientierten Verkehr, sofern relevant: i)  Identifizierte Zugangsknoten ii)  Geometrie/Kartierung von Zugangsknoten d)  Routenberechnung — für Linienverkehr und nachfragorientierten Verkehr, sofern relevant: i)  Knotenpunkt mit Umsteigemöglichkeit ii)  Normale Umsteigedauer iii)  Netztopologie und Routen/Strecken (Topologie) iv)  Verkehrsbetreiber v)  Fahr- bzw. Flugpläne vi)  Planmäßiges Umsteigen zwischen garantierten Linienverkehrsdiensten vii)  Betriebszeiten viii)  Einrichtungen an Zugangsknoten (u. a. Informationen an der Ankunft-/Abfahrtstelle, Kundenservice/Info-Schalter, Fahrkartenschalter, Aufzüge/Treppen, Ein- und Ausgänge) ix)  Fahrzeuge einschließlich ihrer Zugänglichkeit (z. B. Niederflur, rollstuhlgerecht, kinderwagengerecht) und der Zugänglichkeit von Borddiensten (z. B. Toiletten) x)  Zugänglichkeit von Zugangsknoten und Umsteigewege (Vorhandensein von Aufzügen, Rolltreppen usw.) xi)  Verfügbarkeit von Hilfsdiensten (z. B. Hilfsdienste vor Ort) e)  Routenberechnung: i)  Straßennetz (einschließlich getrennter Fahrspuren für Bus/Taxi) ii)  Radwegenetz (Radwege, Radspuren, Bus- und Radspuren, gemeinsame Fahrbahn für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, gemeinsame Rad- und Fußwege) iii)  Fußwegenetz und Zugänglichkeitshilfen 1.2.    Service-Level 2 a)  Standortsuche — für nachfrageorientierten Verkehr und Individualverkehr: i)  Standorte von Parkplätzen (auf und abseits der Straße), einschließlich barrierefreier Parkplätze für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ii)  „Park & Ride“-Standorte iii)  „Park & Drive“-Standorte (Mitfahrerparkplätze) iv)  Stellplätze für gemeinsam genutzte Fahrräder (Bike-Sharing-Stationen) v)  Stellplätze für gemeinsam genutzte Pkw (Car-Sharing-Stationen) vi)  Gesicherte Fahrradstellplätze (z. B. abschließbare Fahrradboxen) vii)  Abstellzonen für Roller b)  Informationsdienste: i)  Ort und Art des Fahrschein-/Ticketerwerbs für den Linienverkehr, einschließlich Vertriebskanälen, Erfüllungsmethoden, Zahlungsarten ii)  Ort und Art der Entrichtung von Parkgebühren, einschließlich Vertriebskanälen, Erfüllungsmethoden, Zahlungsarten c)  Hilfsinformationen — für Linienverkehr und nachfragorientierten Verkehr, sofern relevant: i)  Grunddaten zu normalen Standardtarifen: —  Tarifnetzdaten (Tarifzonen/Haltestellen und Preisstufen) —  Struktur der Standardtarife (Streckenverbindungen, einschließlich Tages-/Wochen-/Zonen-/Pauschaltarifen) ii)  Fahrzeuginformationen, einschließlich Reiseklassen, Bord-WLAN, Kapazität und Zugangsbedingungen für Fahrräder 1.3.    Service-Level 3 a)  Anfrage zu Details der normalen Standardtarife und Sondertarife — für Linienverkehr und nachfragorientierten Verkehr, sofern relevant: i)  Kategorien von Verkehrsdienstnutzern (Nutzergruppen wie Erwachsene, Kinder, Senioren, Studierende, (ehemalige) Militärangehörige, Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Anspruchsvoraussetzungen und Reiseklassen) ii)  Normaltarifprodukte (Berechtigungen, z. B. Zonen-/Streckenfahrscheine, einschließlich Tages-/Wochen-/Einzel-/Rückfahrscheine, Anspruchsberechtigungen, grundlegende Nutzungsbedingungen wie Gültigkeitsdauer/Betreiber/Reisezeit/Umsteigen, Standardtarife für verschiedene Streckenverbindungen, einschließlich Tages-/Wochen-/Zonen-/Pauschaltarifen) iii)  Sondertarifprodukte (Angebote mit zusätzlichen Sonderbedingungen, u. a. Vorzugstarife, Gruppentarife, Saisontickets, Kombi-Produkte und Zusatzprodukte, z. B. Parken und Reisen, Mindestaufenthalt) iv)  Grundlegende Geschäftsbedingungen, u. a. in Bezug auf Rückerstattung, Ersatz, Umtausch, Übertragung v)  Grundlegende Buchungsbedingungen, u. a. in Bezug auf Verkaufsdauer, Gültigkeitsperioden, eingeschränkte Streckenführung/Tarifzonenabfolge, Mindestaufenthalt b)  Informationsdienste — für nachfrageorientierten Verkehr: Formen der Buchung nachfrageorientierter Verkehrsangebote, einschließlich Vertriebskanälen, Erfüllungsmethoden, Zahlungsmethoden c)  Routenpläne: i)  Ausführliche Angaben zum Radwegenetz (Qualität des Belags, Nebeneinanderfahren, gemeinsame Flächennutzung, auf/abseits der Straße, landschaftlich reizvolle Strecke, nur Fußgängerverkehr, Abbiege- oder Befahrungsbeschränkungen (z. B. entgegen dem Verkehrsfluss)) ii)  Parameter zur Berechnung von Umweltfaktoren, z. B. Treibhausgasemissionen nach Fahrzeugtyp, pro Fahrgastkilometer oder zurückgelegter Gehstrecke iii)  Parameter zur Berechnung des Verbrauchs an konventionellen und alternativen Kraftstoffen d)  Routenberechnung: Voraussichtliche Reisedauer je nach Tageskategorie, Zeitfenster und Verkehrsträger bzw. Verkehrsträgerkombination 1.4.    Service-Level 4 a)  Historische Reise- und Verkehrsdaten über Verspätungen — für Linienverkehr und nachfrageorientierten Verkehr b)  Beobachtete Daten zu Verspätungen und Durchgangszeiten — für Linienverkehr: i)  Länge und, wenn möglich, Grund von Verspätungen von mindestens 60 Minuten bei Schienenpersonenverkehrsdiensten (gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/782) ii)  Länge und, wenn möglich, Grund von Verspätungen von mindestens 90 Minuten bei Personenverkehrsdiensten im Seeverkehr und in der Binnenschifffahrt (gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010) iii)  Länge und, wenn möglich, Grund von Verspätungen von mindestens 120 Minuten bei Abfahrt von einem Busbahnhof bei Personenverkehrsdiensten im Kraftomnibusverkehr mit einer planmäßigen Wegstrecke von 250 km oder mehr (gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011) iv)  Länge und, wenn möglich, Grund von Flugverspätungen von mindestens 120 Minuten bei Abflug sowie von Flugverspätungen von mindestens 180 Minuten bei Landung (gemäß den Artikeln 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004) c)  Beobachtete Daten zu Ausfällen — für Linienverkehr: i)  Ausfälle bei Schienenpersonenverkehrsdiensten und, wenn möglich, deren Grund ii)  Ausfälle bei Personenverkehrsdiensten im Seeverkehr und in der Binnenschifffahrt und, wenn möglich, deren Grund iii)  Ausfälle bei Personenverkehrsdiensten im Kraftomnibusverkehr mit einer planmäßigen Wegstrecke von 250 km oder mehr und, wenn möglich, deren Grund iv)  Flugausfälle und, wenn möglich, deren Grund d)  Informationen über Parkgebühren 2.   ARTEN DER DYNAMISCHEN REISE- UND VERKEHRSDATEN 2.1.    Service-Level 1 Durchgangszeiten, Routenpläne und Hilfsinformationen: i)  Störungen, z. B. Netzsperrungen und/oder Umleitungen, und, wenn möglich, deren Grund ii)  Statusangaben in Echtzeit, z. B. geschätzte Abfahrts- und Ankunftszeiten, Verspätungen, Ausfälle, Überwachung garantierter Anschlüsse iii)  Statusangaben für Zugangsknoten (u. a. dynamische Informationen an der Ankunft-/Abfahrtstelle, Aufzüge/Rolltreppen in Betrieb, geschlossene Zu-/Ausgänge) — für Linienverkehr 2.2.    Service-Level 2 a)  Informationsdienste über Parkgebühren — für nachfrageorientierten Verkehr und Individualverkehr b)  Verfügbarkeitsprüfung und Standort — für nachfrageorientierten Verkehr und Individualverkehr, soweit relevant: i)  Verfügbarkeit und Standorte gemeinsam genutzter Pkw (Car-Sharing), Verfügbarkeit und Standorte gemeinsam genutzter Fahrräder (Bike-Sharing), Verfügbarkeit und Standorte gemeinsam genutzter E-Roller (E-Scooter-Sharing) und Verfügbarkeit und Standorte gemeinsam genutzter sonstiger Fahrzeuge ii)  Verfügbare Pkw-Parkplätze (auf und abseits der Straße) 2.3.    Service-Level 3 Informationen über die Auslastung — für Linienverkehr und nachfragorientierten Verkehr, sofern relevant

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.