Europäische Union

1999/174/EG: Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktion für die Europäische Gemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1998-2002)

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ber Arzneimittelvorschriften in der EG. I.3. Nutzung der Vorteile der Informationsgesellschaft Die Kompetenz der GFS im Bereich der Informationstechnologie soll im Bereich der Zuverlässigkeit (als einem Aspekt der EG-Initiative zur Informationsgesellschaft sowie zur Verstärkung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen) eingesetzt werden; die Arbeiten umfassen u. a.: - Unterstützung der Initiative zur Zuverlässigkeit, einschließlich definierter Tests und Instrumente für die Zuverlässigkeit, Forschungsarbeiten zu Dauerhaftigkeit, Zuverlässigkeitseinstufung von Diensten und Bewertungsverfahren für eingebettete Systeme; Anwendung und Demonstration neuer Netztechnologien, Systeme zur Unterstützung der Entscheidungsfindung sowie von Systemen für medizinische Daten; Nutzung der Forschungsergebnisse für statistische Anwendungen und Anwendungen für geographische Daten; - Unterstützung von Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, u. a. durch Entwicklung und Betrieb effizienter, zuverlässiger und sicherer Systeme für die Kommunikation zwischen den Behörden in den Mitgliedstaaten und der Kommission, die Entwicklung eines Frühwarnsystems sowie von Verfahren für Analyse und Eindämmung der Informationsflut aus unterschiedlichen Quellen. I.4. Sicherheit des Bürgers: natürliche und anthropogene Gefahren Die EG verfügt über eine Reihe von Instrumenten für den Schutz der Bürger vor Gefahren. Diese umfassen Normen für den Kraftfahrzeugbau und Hochdruckgeräte/-behälter, Vorschriften für die Etikettierung und Notifizierung gefährlicher Chemikalien und die Mitteilung von Unfällen. Die GFS ist aktiv an der Durchführung dieser Maßnahmen und an der Entwicklung neuer Sicherheitsmaßnahmen beteiligt. - Unterstützung der Gemeinschaftsvorschriften für industrielle Sicherheit durch die Analyse von Daten über Unfälle in der Industrie, Übermittlung von Informationen an die zuständigen Behörden und die Unternehmen und technische Beratung der Kommission; - Konzipierung, Entwicklung, Validierung und Harmonisierung von Prüfverfahren für Hochdruckgeräte/-behälter im Hinblick auf eine maximale Sicherheit am Arbeitsplatz; Unterstützung der Entwicklung und Anwendung neuer Normen; Untersuchung der Wechselwirkung zwischen Wasserstoff und Baumaterialien, Erstellung von Normen für die industrielle Sicherheit; - Überwachung, Kontrolle und Verwaltung chemischer Stoffe: Anwendung und Verbesserung der Vorschriften für die Notifizierung, Zulassung, Klassifizierung und Etikettierung neuer und existierender Chemikalien; Forschungsarbeiten zur Bewertung der Umweltrisiken; - Weiterführung und -entwicklung einer Forschungsplattform, die zur wissenschaftlich-technischen Grundlage für das nicht-militärische Aufspüren von Minen beiträgt; Erstellung eines Verzeichnisses der Minentypen und ihrer Belastungen; Entwicklung von Strategien für die Untersuchung der Minenfelder und von sicheren Verfahren für Aufspüren und Vernichtung; Erstellung von Referenzkriterien und Normen sowie Validierung von Beseitigungsverfahren und verfügbaren Geräten; - chemische Charakterisierung und Instrumente für die Ursprungsbestimmung bei illegalen Drogen; - Charakterisierung der strukturellen Sicherheit von Kraftfahrzeugen und Leitplanken; Kalibrierung von Prüfanlagen in den Mitgliedstaaten und Validierung von Simulationsverfahren zur Ergänzung herkömmlicher Aufpralltests; - Unterstützung der Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Berichtssystems für Vorfälle während des Flugs, einschließlich der Analyse menschlichen Versagens; - Unterstützung der Entwicklung und Formulierung von Baunormen (Eurocodes); Forschungsarbeiten im Hinblick auf die Sicherheit und Beständigkeit von Gebäuden und Bauten des Hoch- und Tiefbaus bei Erdbeben, bei äußeren Einwirkungen mit hoher Geschwindigkeit und bei verkehrsbedingten Vibrationen; ferner Erforschung von Anwendungen zur Erhaltung bedeutender Bauwerke des europäischen Kulturerbes und zur Beurteilung ihres Verfalls sowie von Verfahren zu ihrer Restaurierung; - Anwendungen von Erdbeobachtungsverfahren für die Bewertung von Risiken und Schäden, Überwachung im Zusammenhang mit natürlichen Gefahren wie Waldbränden, Überschwemmungen, Erdrutschen, Dürren und Küstenstürmen und Maßnahmen nach einem solchen Ereignis. II. NACHHALTIGKEIT Technologische Entwicklung, nachhaltiges Wachstum, Achtung und Schutz der Umwelt sind zentrale Themen der Gemeinschaftspolitik, die im Vertrag festgeschrieben und durch gemeinsame Maßnahmen umgesetzt werden. Der Umweltpolitik der Gemeinschaft liegt das Fünfte Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Umweltschutz (1992-2000), zugrunde; danach sollen in den 90er Jahren Fortschritte im Hinblick auf ein nachhaltiges Wachstum gemacht werden. In einem kürzlich veröffentlichten Aktionsplan werden fünf vorrangige Bereiche aufgeführt, in denen die Maßnahmen der Gemeinschaft verstärkt werden müssen. Hierbei handelt es sich erstens um eine stärkere Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Politikbereiche (Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Industrie, Tourismus), zweitens die Nutzung eines breiteren Spektrums von Instrumenten, insbesondere von marktgestützten, aber auch strukturpolitischen Instrumenten, zur Umsetzung der Gemeinschaftspolitik, drittens eine bessere Anwendung und Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften, viertens die Aufklärung der Öffentlichkeit und schließlich um ein verstärktes Auftreten der Union auf internationaler Ebene (verstärkte Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Ländern und den Partnerländern des Mittelmeerraums, größere Rolle der EU bei Umweltmaßnahmen auf internationaler Ebene, Handels- und Umweltfragen). Die wissenschaftlich-technischen Dienste der GFS werden die notwendigen Kenntnisse zur Verfügung stellen, um zum Verständnis dieser Fragen und zur Umsetzung aller fünf Punkte des Aktionsplans beizutragen. Das breite Spektrum der behandelten Disziplinen wird in folgenden Bereichen nützlich sein: Festlegung gesicherter und realistischer Grenzwerte für Schadstoffe, Herstellung allgemein anerkannter Referenzmaterialien und -messungen zur Überwachung der Einhaltung dieser Werte, Ermittlung der Auswirkungen vorgeschlagener Rechtsvorschriften, Ermittlung der besten verfügbaren Technologien, Bewertung der verfügbaren Kenntnisse für die Verbesserung von Industrieverfahren und die Verringerung der Umweltverschmutzung, Verständnis der Prozesse im Zusammenhang mit der globalen Klimaänderung und von deren Auswirkungen, Ermittlung neuer Technologien, die sich auf die Nachhaltigkeit auswirken könnten. Besondere Bemühungen werden den Bereichen Energie und Verkehr gelten. Mit den Forschungsarbeiten im Hinblick auf Nachhaltigkeit wird die GFS die Kommission, das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die einschlägigen EU-Agenturen unterstützen; folgende Fragen sollen gezielt behandelt werden: II.1. Einbeziehung des Umweltschutzes in die anderen Politikbereiche der Gemeinschaft Die Kommission ist gemäß dem Vertrag verpflichtet, die Folgen jedes Vorschlags zu prüfen, der Auswirkungen auf die Umwelt hat, und Nachhaltigkeit in allen sektorspezifischen Politikbereichen (Landwirtschaft, Energie, Verkehr, regionale Entwicklung) anzustreben. Die GFS wird hier Unterstützung leisten durch: - sozioökonomische und technisch-ökonomische Studien im Hinblick auf eine stärkere Einbeziehung des Umweltschutzes in die sektorspezifische Gemeinschaftspolitik, einschließlich Fallstudien und Entwicklung von Verfahren zur Analyse regulatorischer Instrumente (z. B. "Ökobilanzen"); - Forschungsarbeiten über Landnutzung und Landnutzungsdynamik sowie die Tendenzen der regionalen und städtischen Entwicklung; Forschung im Bereich Landwirtschaft und Umwelt unter überwiegendem Einsatz der Erdbeobachtung; Bewirtschaftung der Küstengebiete, Entwicklung und Harmonisierung von Indikatoren für die Verschlechterung des Zustands der Umwelt. II.2. Umweltverschmutzung Gemäß den Gemeinschaftsvorschriften müssen bei Neuentwicklungen der Industrie die besten verfügbaren Technologien eingesetzt werden, um die Umweltverschmutzung "integriert", d. h. unter Berücksichtigung von Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung, zu verringern. Voraussetzung hierfür und für alle anderen Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltverschmutzung sind Systeme für den Nachweis von Schadstoffen und die gemeinschaftsweite Harmonisierung der Messungen. Gegenstand der Arbeiten der GFS wird daher sein: - Unterstützung von Umweltvorschriften für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung) in der Industrie; Entwicklung eines Referenzrahmens für den Einsatz der besten verfügbaren Verfahren in mehreren Industriebranchen; Bewertung der Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung; - Unterstützung der Harmonisierung der Verfahren zur Überwachung der Umweltverschmutzung auf internationaler Ebene; Entwicklung und Herstellung von Referenzmaterialien und -messungen in unterschiedlichen Medien (Boden, Wasser, Luft, Biota usw.) zur Eindämmung der Umweltverschmutzung; - Forschungsarbeiten zur Unterstützung der Harmonisierung und Validierung von Referenzverfahren zur Analyse der Wasserqualität, deren Überwachung, zur Wasserbehandlung und -bewirtschaftung; Bewertung der toxikologischen Gefährdung durch Wasserschadstoffe; Eingreifen in Notfällen; Verfahren und Kriterien für die Kontrolle der Wasserqualität; Studien zu Praktiken der Wasserbewirtschaftung und ihren Auswirkungen in geographischen Gebieten, die durch das Gemeinschaftsrecht geschützt sind, sowie in Gebieten, die anfällig sind für Überschwemmungen und Dürre; - Entwicklung von Verfahren für die Lokalisierung von Bodenverschmutzung aufgrund industrieller Tätigkeiten und zur Überwachung des Auftretens von Meeresverschmutzung (Algenblüte, Öleinleitung), einschließlich der Ermittlung der Schiffe, die die Verschmutzung verursachen; - Forschungsarbeiten zur Unterstützung der Harmonisierung und Validierung von Verfahren zur Kontrolle der Luftqualität sowie im Hinblick auf Kriterien für die Luftqualität in städtischen und stadtnahen Gebieten; Auswirkungen des Einsatzes alternativer Brennstoffe auf die Luftqualität und die Partikelemissionen; Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt; Programme für die Überwachung der Umwelt in ausgewählten Regionen (z. B. Alpenschutzkonvention). II.3. Globale Klimaänderungen Durch die Unterzeichnung des Protokolls von Kyoto haben die Industrienationen sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen zu verringern. Die EU, die im Namen der Mitgliedstaaten verhandelte, hat zugesagt, die Emissionen auf einen Wert zu verringern, der um 8 % unter dem des Jahres 1990 liegt. Die EU benötigt intensive technische Unterstützung, um ihre Glaubwürdigkeit als Partei der Klimakonvention aufrechtzuerhalten, ihre Stellung auf internationaler Ebene zu stärken, mögliche Zukunftsszenarien für Europa (einschließlich der Auswirkungen auf die bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten natürlichen Ressourcen, die Gesundheit der Bürger und die biologische Vielfalt) zu verstehen, Risiken und Unsicherheiten aufzuzeigen und eine geeignete Politik festzulegen. Die GFS wird die Gemeinschaftspolitik unterstützen durch: - die Untersuchung der Ströme von Treibhausgasen und Aerosolen; Forschungsarbeiten über die Prozesse, die zu solchen Emissionen führen; Bewertung der Folgen des Protokolls von Kyoto für die Höhe der Emissionen, die Luftqualität, die Klimaänderung und die europäische Wirtschaft; Unterstützung der europäischen politischen Initiativen; - Nutzung der Erdbeobachtung zur Kartierung, Überwachung und Bestandsaufnahme der weltweit wichtigsten marinen und terrestrischen Ressourcen. Globale Informationssysteme und Modelle sollen Analyse und Verständnis beobachteter Tendenzen erleichtern. Europäische Forschungsnetze sollen Zugang zu globalen Datensammlungen erhalten. II.4. Energie und Verkehr Der Energieendverbrauch in Europa entfällt zu fast gleichen Teilen auf die Industrie (29 %), den Verkehr (32 %) sowie die Haushalte und den Dienstleistungssektor (39 %). Der größte Teil der Energie stammt aus fossilen Brennstoffen, wobei Erdölerzeugnisse im Verkehrssektor vorherrschen und fast zwei Drittel der verbrauchten Kohle der Stromerzeugung dienen. Europa kann nur dann die internationalen Vereinbarungen einhalten und ein nachhaltiges Wachstum erreichen, wenn wirksame Maßnahmen zur Emissionsverringerung getroffen und fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien ersetzt werden. In dem Grünbuch über erneuerbare Energien aus dem Jahr 1996 wird festgestellt, daß der EG-Vertrag eine breite Grundlage für die Förderung erneuerbarer Energiequellen bietet, und vorgeschlagen, daß die Gemeinschaft ihre diesbezügliche Politik verstärkt, um bis zum Jahr 2010 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoinlandsverbrauch von 12 % zu erreichen. Die GFS wird die Gemeinschaftspolitik durch folgendes unterstützen: - Einbeziehung der erneuerbaren Energien in die Energieversorgungssysteme und diesbezügliche sozioökonomische Studien; Entwicklung neuer Prüfverfahren und Vorschläge für Normen für photovoltaische und Sonnenwärme-Systeme, die neue Generation der Energiespeichersysteme, Brennstoffzellen sowie Isolationsmaterialien und -vorrichtungen und mehrere energieeffiziente Materialien und Vorrichtungen; Untersuchung von Wasserstoff als Brennstoff unter besonderer Berücksichtigung von Sicherheitsfragen und technisch-wirtschaftlichen Aspekten; - Beitrag zur Entwicklung und Harmonisierung von Prüfverfahren, Inspektionsverfahren, Normen und Standards für Werkstoffe und Bauteile, die in Hochleistungsstromerzeugungssystemen und Hochtemperatursystemen verwendet werden. Besonders berücksichtigt werden die Verbesserung der Sicherheit und die Verlängerung der Betriebsdauer sowie die Emissionsverringerung; - Forschungsarbeiten zur Interaktion von Neutronen und Werkstoffen; Bereitstellung von Neutronen-Referenzdaten für die Energiegewinnung im Rahmen internationaler Übereinkommen; diesbezügliche technisch-wirtschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen auf hohem Niveau zur Unterstützung der Industrie, wobei Partner aus den neu beigetretenen und aus den vor dem Beitritt stehenden Ländern besonders berücksichtigt werden sollen; - Entwicklung und Validierung neuer Technologien zur Überwachung und Verringerung der Emissionen von Transportsystemen zu Lande, zu Wasser und in der Luft; Analyse von Daten zu verschiedenen Emissionsverringerungstechnologien und Einrichtung eines Referenzlabors zur Koordinierung von Ringversuchen und Netzen; Kosten/Nutzen-Studien und technisch-wirtschaftliche Modelle; Entwicklung einer Datenbank zu technischen Normen; - geeignete Studien über die Entwicklung der Nachfrage im Bereich der städtischen und regionalen Verkehrssysteme zur Unterstützung der gemeinschaftlichen Verkehrspolitik. II.5. Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei Im Rahmen der Gemeinschaftspolitik wird eine größere Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft auf den Weltmärkten angestrebt; außerdem soll einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung, verbraucherfreundlichen Produkten und umweltfreundlicheren Praktiken eine neue Vorrangstellung eingeräumt werden. Die Gemeinschaft sollte sich auf die Osterweiterung einstellen, die eine Zunahme der landwirtschaftlich genutzten Flächen um 50 % und eine Verdoppelung der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft mit sich bringen wird. Die Betrugsbekämpfung ist wichtig aufgrund des Haushaltsvolumens, um das es geht, aus gesundheitlichen Gründen im Fall der Landwirtschaft und aus Gründen der Nachhaltigkeit bei der Fischerei. Die GFS wird die Landwirtschaftspolitik weiterhin durch folgendes aktiv unterstützen: - technisch-wirtschaftliche Zukunftsstudien und Szenarien im Hinblick auf ein besseres Verständnis langfristiger Tendenzen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die die Nahrungskette und die regionale Entwicklung betreffen. Der Schwerpunkt wird auf dem Beitrag von Wissenschaft und Technologie zu diesen grundlegenden Politikbereichen der Gemeinschaft liegen, wobei der umfassende politische Kontext ebenfalls berücksichtigt wird (z. B. Erweiterung, Politik für den Mittelmeerraum); - Studien zur Entwicklung der ländlichen Umwelt; Überwachung der Veränderungen in ländlichen und Küstengebieten mit Erdbeobachtungsverfahren (Umweltauswirkungen, Entwicklung und Bewirtschaftung der Wälder, Tendenzen in Landwirtschaft und Aquakultur, Tourismus); Bewirtschaftung der Küstengebiete; - Entwicklung und Bewertung von Verfahren zur Überwachung reglementierter Tätigkeiten im Fischereisektor; - Entwicklung agrarmeteorologischer Modelle für die Vorhersage von Ernteerträgen (insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung der EU); Überwachung der Erträge zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit den Prioritäten der gemeinsamen Agrarpolitik und den Betrugsbekämpfungsmaßnahmen; Harmonisierung und qualitative Kontrolle der Arbeit der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Erklärungen der Landwirte; Neuausrichtung des Informationssystems für die Landwirtschaft auf die vorrangigen landwirtschaftlichen Sektoren; Entwicklung fortgeschrittener statistischer Verfahren und Probenahmestrategien zur Überwachung der Subventionen zum entscheidenden Zeitpunkt der Abrechnung; - Konzipierung und Betrieb einer Datenbank zur Registrierung und Überwachung von Tiertransporten in der Gemeinschaft; technische Unterstützung der Einführung eines zuverlässigen Identifizierungs- und Kennzeichnungssystems für den gesamten Viehbestand der Gemeinschaft, einschließlich einer globalen Qualitätskontrolle und der Zertifizierung elektronischer Systeme; - Entwicklung und Herstellung zertifizierter Referenzmaterialien und Entwicklung von Referenzverfahren zur Sicherstellung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Nährstoffe, Spurenkontaminanten in Grunderzeugnissen usw.). III. EUROPÄISCHE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT Der wichtigste Beitrag der Gemeinschaft zur wirtschaftlichen Entwicklung, zu Wachstum und Arbeitsplatzbeschaffung besteht in der Förderung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und eines effizienten Binnenmarkts für alle Produkte und Dienstleistungen. Die Gemeinschaft schließt ferner Handelsabkommen mit Drittländern ab, die für Erzeugnisse aus der Gemeinschaft einen fairen Zugang zu anderen Märkten sicherstellen und in den Entwicklungsländern das Wirtschaftswachstum fördern. Die Förderung des Wirtschaftswachstums ist auch das Ziel der finanziellen Strukturförderung, u. a. durch Programme wie PHARE und TACIS, die den benachteiligten Ländern und Regionen bei der Vorbereitung auf eine umfassendere Integration in den Binnenmarkt und den Weltmarkt helfen kann. Ein fairer Handel ist abhängig von international vereinbarten Normen; die GFS wird sich weiterhin an der Förderung und Entwicklung europäischer und internationaler Normen, Verhaltenskodizes und Referenzinstrumente auf solider Grundlage beteiligen. Die Unterstützung der Strukturpolitik umfaßt u. a. den Transfer von in der GFS entwickelten Technologien zur Industrie, Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit neu entstehender Industriezweige wie des Erdbeobachtungssektors (wo die GFS über besondere Kenntnisse verfügt) auf dem Weltmarkt und die Schaffung einer Wissenschaftsinfrastruktur in den Partnerländern des Mittelmeerraums. Dies wird unterstützt durch grundlegendere Studien über den Technologietransfer zur Industrie und über die Auswirkungen einer sich verändernden Industriestruktur auf die Beschäftigung. III.1. Beschäftigung, Technologien und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Fragen im Zusammenhang mit Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit werden in den nächsten Jahren weiterhin die politische Debatte bestimmen. Die GFS wird zu diesen Themen durch folgendes beitragen: - Untersuchung der Wechselbeziehungen zwischen Technologien, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit; Ermittlung bester Praktiken zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung; Analyse des Einflusses gesellschaftlicher Faktoren (Alter, Geschlecht usw.), struktureller Veränderungen in Bereichen wie Industrie, Dienstleistungssektor und Behörden, technologischer Veränderungen und der Gemeinschaftspolitik (Euro, Erweiterung, Liberalisierung usw.) auf die künftige Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung in Europa); - Analyse der Faktoren, die die Entwicklung der benachteiligten Regionen Europas behindern, im Hinblick auf die Beseitigung von Engpässen und die Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung; prospektive Analyse der gemeinschaftlichen Forschungsprioritäten sowie der Rolle von Wissenschaft und Technologie für die regionale Entwicklung. III.2. Unterstützung des internationalen Handels durch Maßnahmen im Bereich der Normung Die Unternehmen benötigen vorhersehbare und zuverlässige Marktzugangsbedingungen, bevor sie die beträchtlichen Investitionen tätigen, die für eine Marktdurchdringung erforderlich sind. Ferner benötigen alle Marktakteure zuverlässige, überprüfbare und international anerkannte Messungen als Referenzen, damit die Marktvorschriften transparent sind sowie unfaire Wettbewerbsbedingungen und unnötige Streitigkeiten vermieden werden. Im Hinblick auf diese Ziele führt die GFS folgende Arbeiten durch: - die Charakterisierung von Referenzmaterialien, die vom Referenzbüro der Gemeinschaft (RBG) zertifiziert sind, sowie ihre Herstellung, Aufbewahrung, Stabilitätsprüfung und Verbreitung auf internationaler Ebene sind die Grundlage zahlreicher Tätigkeiten der GFS zur Unterstützung der verschiedenen Politikbereiche (Umwelt, Verbraucherschutz, Gesundheit, industrielle Wettbewerbsfähigkeit usw.); Herstellung zertifizierter Referenzmaterialien für die Industrie, insbesondere, wenn dringende Maßnahmen erforderlich sind oder Lagerbestände erneuert werden müssen; - Entwicklung und Durchführung primärer Isotopenmessungen; Herstellung von Isotopen-Referenzmaterialien und Einrichtung eines virtuellen Instituts für primäre Isotopenmessungen gemeinsam mit den nationalen Instituten für Messungen, um die Vergleichbarkeit chemischer Messungen über die Grenzen hinweg zu erreichen, Zulassungsstellen und Qualitätssicherungssysteme zu unterstützen und feststellen zu können, ob chemische Messungen gemeinsamen Referenzen entsprechen; Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einrichtung eigener metrologischer Systeme; - Entwicklung und Validierung analytischer Referenzverfahren für die Elemente und ihre chemischen Erscheinungsformen, Radionuklide und organische Bestandteile; Forschungsarbeiten zur Radionuklidmetrologie im Hinblick auf die Erstellung von Primärnormen, die Gerätekalibrierung und die Bestimmung von Spurenelementen; - pränormative Forschung und Unterstützung der Entwicklung von Normen für Messungen und Prüfungen bei Werkstoffen in neuen Technologien wie beispielsweise den Nanotechnologien. III.3. Innovation und Technologietransfer Es ist allgemein anerkannt, daß die Innovation eine treibende Kraft für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum ist. Die GFS wird Anstrengungen zur Erforschung der Prozesse unterstützen, die den Wissenstransfer von der Forschung zum privaten Sektor bestimmen, und Maßnahmen ergreifen, durch die der Nutzen ihrer eigenen Technologien für die Industrie maximiert wird. Die Arbeiten umfassen u. a. folgendes: - Studien im Zusammenhang mit dem europäischen Innovationssystem, die die Nutzung des wissenschaftlich-technischen Potentials in Europa verbessern sollen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Ermittlung bester Verfahren und Praktiken für die Schaffung, den Transfer und die Vermarktung von Wissen, der Unternehmensorganisation, dem Bildungs- und Ausbildungsbedarf und den besonderen Bedürfnissen der KMU sowie der Entwicklung der Schnittstelle zwischen den GFS-Netzen und den Netzen der Unternehmenspolitik; - Unterstützung des Aufbaus eines wettbewerbsfähigen und nachhaltig funktionierenden, mehrwertschaffenden Erdbeobachtungssektors in Europa durch die Ermittlung neuer Nutzer, die Entwicklung neuer Produkte und Dienste sowie die

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.