Europäische Union

2003/259/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2530 — Südzucker/Saint Louis Sucre) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4524)

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Quellenkennung: 32003D0259. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ropäischen Zuckerindustrie steht. Zusammenfassung zum Wettbewerbspotenzial von SLS (119) Unter Berücksichtigung sämtlicher vorgebrachter Faktoren kann das Wettbewerbspotenzial von SLS sowohl für Süddeutschland als auch für Belgien als erheblich angesehen werden. Zusätzlich wird die Attraktivität von Exporten in andere Mitgliedstaaten durch den Wegfall der gemeinschaftlichen Lagerkostenregelung noch erheblich gesteigert. cc) Auswirkungen des Wegfalls von SLS (120) SLS und deren französische Wettbewerber Sucre Union und Béghin-Say sind die einzigen ausländischen Wettbewerber, die auch bereits derzeit in gewissem Umfang auf den süddeutschen Märkten tätig sind. Im Bereich Zucker für Handelsmarken konnten SLS und Sucre Union in den letzten Jahren ihren Marktanteil in Süddeutschland sogar stark ausbauen (SLS auf [20-30]* % und Sucre Union auf ca. [10-20]* %). Béghin-Say ist in Deutschland vornehmlich im Bereich Industriezucker tätig und bietet diesen vorwiegend in Nord- und Westdeutschland an. (121) SLS ist auf den deutschen Zuckermärkten hauptsächlich über die [...]* tätig, wobei [...]* den SLS-Zucker ab Werk bezieht und ihn dann auf eigene Kosten zu den einzelnen Produktionsstätten (Industriezucker) bzw. Einzelhandelsgeschäften (Zucker für Handelsmarken) in West- und Süddeutschland transportiert. Dabei ist es in den letzten Jahren (von 1997 bis 2000) zu einer deutlichen Intensivierung der Geschäftsbeziehung zwischen SLS und [...]* gekommen. (122) Diese Intensivierung der Geschäftsbeziehung mit [...]* war SLS insbesondere durch eine maßgebliche Verringerung des veranschlagten Preises in Deutschland für Zucker möglich (Reduktion von [...]* % im Jahr 2001 im Vergleich zu 1999). SLS bietet somit seinen Zucker in Deutschland wesentlich günstiger als seine deutschen Konkurrenten an (im Jahr 2001 Industriezucker um ca. [...]* % und Zucker für Handelsmarken um ca. [...]* %), wobei der Preisvorteil die etwas höheren Transportkosten (nach Angaben der Abnehmer fallen Mehrkosten von ca. 3 % bis 5 % an) jedenfalls deutlich übersteigt. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass SLS seinen deutschen Abnehmern den Zucker wesentlich günstiger als seiner Klientel in Frankreich anbietet, was im Übrigen auch für Südzuckers Preise für deren französische Abnehmer gilt. (123) Durch den Zusammenschluss kann davon ausgegangen werden, dass der Trend der Intensivierung des Wettbewerbs zwischen französischen und deutschen Zuckeranbietern umgekehrt wird, da der Zusammenschluss zusätzlich zur Beseitigung des in geringem Umfang bestehenden aktuellen Wettbewerbs zu einer entscheidenden Verringerung des potenziellen Wettbewerbs in Süddeutschland führen wird. Gerade SLS besitzt als zweitgrößter französischer Zuckerproduzent aufgrund seiner bereits bestehenden Marktpräsenz in Süddeutschland ein hohes Wettbewerbspotenzial, das ohne Anlaufzeit umgesetzt werden könnte und somit unmittelbar zu einem Ausbau der bestehenden Marktposition in Süddeutschland verwendet werden könnte. (124) Die Verringerung dieses Wettbewerbspotenzials ist umso entscheidender, wenn man die vorherrschende gebietsmäßige Marktaufteilung der deutschen Zuckerproduzenten in Deutschland in Betracht zieht (siehe Rn. 29), welche im Zuge der Marktuntersuchung von den Kunden der deutschen Zuckerindustrie mehrheitlich bestätigt wurde. Dabei wiesen viele Kunden der deutschen Zuckerindustrie auf den Umstand hin, dass grenzüberschreitender Handel als derzeit einzig existierender Wettbewerb auf dem Zuckermarkt angesehen werden kann. Diese Kunden befürchten auch, dass ein Zusammenschluss dieser Größenordnung diese Möglichkeit sehr stark reduzieren würde. (125) Was die belgischen Zuckermärkte betrifft, so führt das Wegfallen des Wettbewerbspotenzials von SLS aufgrund der Nähe der Produktionsstätten zu den belgischen Zuckermärkten ebenso zu einer signifikanten Verstärkung von Südzuckers marktbeherrschender Stellung. b) Schaffung eines Vergeltungspotenzials für Südzucker (126) Neben der Ausschaltung von SLS als potenziellem Wettbewerber würde Südzucker durch das Zusammenschlussvorhaben ein bisher kaum vorhandenes Vergeltungspotenzial erlangen, indem der Konzern nunmehr auf den Heimatmarkt seiner möglichen weiteren französischen Wettbewerber vorstößt und dort künftig eine bedeutende Stellung einnehmen wird. (127) Wie ausgeführt (siehe Rn. 5), ist die zu übernehmende Firma SLS derzeit der zweitgrößte französische Zuckerproduzent. Durch den Zusammenschluss würde der Südzucker-Konzern in Frankreich einen Marktanteil von [20-30]* % im Bereich des Haushaltszuckers und von [10-20]* % im Bereich des Industriezuckers erlangen (siehe Tabelle 3). Für den Marktführer Béghin-Say belaufen sich die entsprechenden Werte auf [20-30]* % (Haushaltszucker) bzw. [20-30]* % (Industriezucker), während die nächstgrößten Wettbewerber Werte von [5-15]* % (Union SDA im Bereich des Haushaltszuckers) bzw. [10-20]* % (Sucre Union im Bereich des Industriezuckers) erreichen. Damit würde der Südzucker-Konzern auf dem französischen Markt für Haushaltszucker nur knapp hinter dem Marktführer und im Bereich des Industriezuckers ungefähr gleichauf mit dem drittgrößten Anbieter liegen. (128) Der Erwerb dieser bedeutsamen Position auf dem französischen Markt stellt im Gegensatz zur bisherigen Situation eine wesentliche Verbesserung der wettbewerblichen Stellung von Südzucker dar, und zwar nicht nur auf dem französischen Markt, sondern auch und gerade auf seinem Heimatmarkt Süddeutschland und in Belgien. Wie bereits oben beschrieben (siehe Rrn. 68 und 84 ff.), wäre nämlich für Süddeutschland und Belgien potenzieller Wettbewerb im Wesentlichen gerade aus Frankreich zu erwarten. Seine künftige Präsenz in Frankreich wird es dem Südzucker-Konzern jedoch erlauben, ein etwaiges Vordringen anderer französischer Hersteller nach Süddeutschland und Belgien wirksam durch Vergeltungsmaßnahmen auf deren eigenen Heimatmärkten in Frankreich zu unterbinden, und zwar durch Preissenkungen seitens der künftigen Tochtergesellschaft SLS. Etwaige Vergeltungsmaßnahmen werden übrigens dadurch begünstigt, dass einerseits das aktuelle Preisniveau in Frankreich dauerhaft deutlich über dem Interventionspreis liegt und andererseits die Gewinnmargen von SLS mit ca. [...]*(46) einen deutlichen Spielraum für Preissenkungen erkennen lassen. Zur Erwiderung der Parteien (129) In ihrer Erwiderung auf die Beschwerdepunkte(47) der Kommission trägt Südzucker vor, etwaige Vergeltungsmaßnahmen wären nach dem Zusammenschluss kontraproduktiv für den Konzern, da sie zum Nachteil der künftigen Südzucker-Tochter SLS das Preisniveau in Frankreich vermindern und somit dem Konzern schaden würden. Vielmehr müsse Südzucker nach dem Zusammenschluss daran interessiert sein, eine derartige Vergeltung zu vermeiden, weil die Folgen über SLS auch sie selbst treffen würden. Auch habe das Bild von Angriff und Vergeltung in der Zuckerindustrie von vornherein eine wesentlich geringere Bedeutung als in nicht regulierten Märkten, da die Erzeugungskapazitäten der europäischen Zuckerhersteller durch das Quotensystem vorgegeben und nicht ausweitbar seien. (130) Die Kommission hält nach Prüfung des Vorbringens von Südzucker an ihrer Bewertung fest. Zum einen ist ohnehin nicht zu erwarten, dass die Beteiligten sich auf einen allgemeinen, für alle Seiten geschäftsschädigenden Preiskampf einlassen würden. Zum anderen ist ein allgemeines Absinken des Preisniveaus in Frankreich infolge etwaiger Vergeltungsmaßnahmen aber auch deshalb nicht zu erwarten, weil derartige Vergeltungsmaßnahmen naturgemäß nur punktuell in Bezug auf einzelne, strategische Kunden des Wettbewerbers vorgenommen werden, um den Wettbewerber gezielt anzugreifen. Da Zuckerhersteller, soweit sie nicht über eine marktbeherrschende Stellung verfügen, ihren Kunden bei gleichwertigen Leistungen keineswegs dieselben Bedingungen gewähren müssen, sind gezielte Niedrigpreisangebote gegenüber einzelnen, strategischen Kunden des Wettbewerbers ohne weiteres möglich und in der Industrie auch üblich. (131) Aufgrund der Tatsache, dass auf den Zuckermärkten die Aspekte des potenziellen Wettbewerbs und jene der Vergeltung ineinander übergreifen, werden im Weiteren beide Aspekte gemeinsam dargestellt. (132) Wie bereits in den Randnummern 29 und 124 erwähnt, vertritt eine Vielzahl der Kunden der deutschen Zuckerindustrie die Auffassung, dass in Deutschland eine gebietsmäßige Aufteilung der Zuckermärkte zwischen den einzelnen Zuckerproduzenten vorherrscht. Diese gebietsmäßige Aufteilung lässt sich insbesondere durch das vorhandene Vergeltungspotenzial der deutschen Zuckerproduzenten gegenüber ihren jeweiligen deutschen Wettbewerbern erklären (siehe Rn. 67). Aus diesem Grund fallen deutsche Zuckerproduzenten als potenzielle Wettbewerber für Südzucker kaum ins Gewicht. Gleichzeitig sind im skandinavischen, britischen und italienischen Raum die Zuckerüberschüsse zu gering, um ein nennenswertes Wettbewerbspotenzial aufzubauen (siehe Tabelle 1). (133) Auf den süddeutschen Zuckermärkten sind somit französische Zuckerproduzenten als einzig ernst zu nehmende potenzielle Wettbewerber anzusehen. Sie verfügen mit 1,54 Millionen Tonnen über die bei weitem größten Zuckerüberschüsse, während die deutschen Zuckerhersteller mit 736000 Tonnen nur halb soviel Überschuss produzieren (siehe Tabelle 1). Zugleich fallen Transportdistanzen für französische Produzenten weniger ins Gewicht als für deutsche, weil bereits innerhalb Frankreichs regelmäßig größere Strecken zurückzulegen sind als innerhalb Deutschlands und die Entfernungen zu bestimmten Zielorten in Süddeutschland und Belgien für sie geringer sind als zu bestimmten Zielorten innerhalb Frankreichs (siehe Rn. 94). (134) In Belgien können lediglich französische und niederländische Zuckerproduzenten als Wettbewerber mit einem nennenswerten Wettbewerbspotenzial angesehen werden. Allerdings sind auch die diesbezüglichen Möglichkeiten niederländischer Zuckerproduzenten aufgrund der wesentlich geringeren Zuckerüberschüsse (lediglich 285000 Tonnen) sehr stark begrenzt. (135) Darüber hinaus schafft der Zusammenschluss für Südzucker erstmals die Möglichkeit, gezielt vor Ort in mehreren Mitgliedstaaten Vergeltungsmaßnahmen durchzuführen. Insbesondere in Frankreich werden durch dieses neue, bis dato nicht vorhandene Vergeltungspotenzial andere potenzielle Wettbewerber aus Frankreich davon abgehalten, auf Südzuckers Hauptabsatzgebiete vorzudringen. Südzucker kann dabei aufgrund seiner beherrschenden Marktstellungen bzw. seiner Marktmacht in einer Vielzahl von Zuckermärkten seine Vergeltungsmaßnahmen gezielt und punktuell gegen Wettbewerber ausüben, die vorhaben, auf Südzuckers Hauptabsatzgebiete vorzudringen. Dabei handelt es sich um kurzfristige und punktuelle Maßnahmen, die mittelfristig dazu dienen, die marktbeherrschenden Stellungen Südzuckers abzusichern oder sogar auszubauen. Schlussfolgerung zur Schaffung eines Vergeltungspotenzials für Südzucker (136) Vor diesem Hintergrund ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Stellung von Südzucker auf den Märkten für Industriezucker und Haushaltszucker in Süddeutschland und Belgien durch das Zusammenschlussvorhaben insoweit gestärkt würde, als eine Erhöhung seines Vergeltungspotenzials den Konzern besser als bisher gegen das Vordringen etwaiger französischer Wettbewerber nach Süddeutschland und Belgien schützen wird. c) Wettbewerbsvorsprung durch die Möglichkeit zur grenzübergreifenden Versorgung von Großkunden (vornehmlich Industriezucker) (137) Schließlich würde der Zusammenschluss mit SLS dem Südzucker-Konzern im Vergleich zu seinen Hauptwettbewerbern in einzigartiger Weise erlauben, industrielle Großkunden grenzübergreifend mit Zucker zu versorgen, wodurch er seine Stellung in Süddeutschland und Belgien verstärken könnte, wo eine Reihe von großen Abnehmern der Zuckerindustrie Produktionsstätten mit erheblichem Zuckerbedarf besitzen. Zunehmende Bedeutung von konzern- und europaweiter Versorgung für industrielle Großkunden (138) Wie die Parteien selbst vorgetragen haben(48), entwickeln industrielle Kunden und Zwischenhändler auf dem Zuckermarkt zunehmend europäische Einkaufsstrategien. Diese beginnende Tendenz im Kreise der industriellen Großkunden, insbesondere in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, zur konzernweiten oder jedenfalls grenzüberschreitenden Beschaffung von Zucker im Wege von "pan-europäischen Deals" ist auch im Rahmen der Marktuntersuchung deutlich geworden. Anders als etwa kleine und mittelständische Unternehmen haben industrielle Großkunden die Möglichkeit, Angebote von verschiedenen Zuckerherstellern einzuholen und sich jeweils für das günstigste zu entscheiden. Einzigartige Verankerung des Südzucker-Konzerns in Kontinentaleuropa (139) Vor diesem Hintergrund ist die künftige Verankerung des Südzucker-Konzerns in Europa von entscheidender Bedeutung für die wettbewerbliche Beurteilung des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens. Südzucker nimmt bereits heute eine marktbeherrschende Stellung in Süddeutschland, Österreich und Belgien ein. Durch den Erwerb von SLS würde der Konzern außerdem zum zweitgrößten Zuckeranbieter in Frankreich werden (siehe Rn. 5 und Tabelle 3). (140) Wettbewerber haben die Kommission ferner auf die enge wirtschaftliche und kommerzielle Verflechtung zwischen SLS und Spaniens größtem Zuckerproduzenten Ebro Puleva hingewiesen. Ebro Puleva selbst bestreitet(49), dass SLS einen bestimmenden Einfluss auf das spanische Unternehmen habe. In der Tat konnte aus Sicht der Kommission nicht nachgewiesen werden, dass Ebro Puleva unter dem bestimmenden Einfluss von SLS steht oder gar im Rechtssinne von diesem Unternehmen kontrolliert wird; es bestanden somit keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass Ebro Puleva künftig vom Südzucker-Konzern in die grenzübergreifende Belieferung industrieller Großkunden eingebunden werden könnte. Entscheidender Wettbewerbsvorsprung des Südzucker-Konzerns (141) Unabhängig von seiner künftigen Stellung in Spanien würde Südzucker durch den Zusammenschluss mit SLS im Vergleich zu anderen großen europäischen Zuckerproduzenten über eine einzigartige Präsenz in mehreren Mitgliedstaaten verfügen, die ihr einen entscheidenden Vorsprung vor ihren Wettbewerbern verschaffen würde. Während die Wettbewerber im Wesentlichen nur auf ihren Heimatmärkten oder allenfalls in zwei Mitgliedstaaten über eine bedeutende Stellung verfügen, würde der Südzucker-Konzern in insgesamt vier Mitgliedstaaten, die zudem jeweils aneinander angrenzen, maßgeblich vertreten sein. In drei räumlich relevanten Märkten (Süddeutschland, Österreich und Belgien) würde der Südzucker-Konzern gar eine beherrschende Stellung innehaben und in Frankreich immerhin zum zweitgrößten Anbieter werden. (142) Damit wäre der Südzucker-Konzern künftig wie kein anderer europäischer Zuckerhersteller in der Lage, bei industriellen Großkunden länderübergreifend durch "pan-europäische Deals" aktiv zu werden. Auf diese Weise könnte der Südzucker-Konzern nach Ansicht der Kommission solche Großkunden künftig verstärkt an sich binden. Nicht zuletzt wäre Südzucker aufgrund der größeren Liefermengen im Fall konzernweiter, länderübergreifender Versorgung von Großkunden die Gewährung von entsprechend höheren Mengenrabatten möglich. Dadurch würde der Konzern in Bezug auf das Geschäft mit industriellen Großkunden gegenüber anderen europäischen Zuckerherstellern einen eindeutigen Wettbewerbsvorsprung erlangen. Ergebnis: Verstärkung der beherrschenden Stellung von Südzucker in Süddeutschland und Belgien durch die Möglichkeit zur grenzübergreifenden Versorgung von Großkunden (143) Angesichts der bereits bestehenden Verkettung von drei marktbeherrschenden Stellungen des Südzucker-Konzerns in Süddeutschland, Belgien und Österreich, seiner künftigen Stellung als zweitstärkstem Anbieter in Frankreich, dem größten Zucker produzierenden Mitgliedstaat, ist zu erwarten, dass der Zusammenschluss zu einer Zementierung und Verstärkung der führenden Stellung von Südzucker in Belgien und Süddeutschland beitragen wird. (144) Insbesondere ist die künftig wesentlich verbesserte Fähigkeit des Südzucker-Konzerns zu europa- und konzernweiter Belieferung von Großkunden mit Zucker geeignet, nicht nur seine Marktstellung in den neu erschlossenen Märkten zu verbessern, sondern auch seine marktbeherrschende Stellung in Süddeutschland und Belgien zu verstärken, da eine Reihe der genannten industriellen Großkunden, so etwa Coca-Cola, Nestlé und Danone, in Süddeutschland und Belgien über wesentliche Produktionsstätten verfügen. Durch das gezielte Anbieten von "pan-europäischen Deals" würden auf der anderen Seite Südzuckers Konkurrenten Marktanteile verlieren. Aufgrund der enormen Marktmacht Südzuckers in Süddeutschland und Belgien wären diese Unternehmen allerdings nicht in der Lage, die Verluste von Marktanteilen auf diesen Hauptabsatzgebieten Südzuckers auszugleichen. Zur Erwiderung von Südzucker (145) In ihrer Erwiderung auf die Beschwerdepunkte(50) der Kommission trägt Südzucker vor, der Zusammenschluss vergrößere allenfalls die Chancen des Konzerns, in Frankreich zusätzliche Kunden zu gewinnen, nicht aber in Deutschland, Belgien und Österreich. Im Hinblick auf potenzielle Verstärkungseffekte in Süddeutschland und Belgien könne die Fähigkeit zur grenzüberschreitenden Versorgung von Großkunden deshalb keine Rolle spielen. (146) Die Kommission hält nach Prüfung des Vorbringens von Südzucker an ihrer Bewertung fest. Entscheidend ist aus Sicht der Kommission, dass es der Zusammenschluss Südzucker erlauben wird, industrielle Großkunden in mehreren Mitgliedstaaten zugleich mit Zucker zu beliefern. Sofern jedenfalls ein Teil der Produktionsstätten solcher Großkunden in Süddeutschland und Belgien liegt - dies ist nach den Ergebnissen der Marktuntersuchung für eine Vielzahl von ihnen der Fall -, wird es Südzucker folglich möglich sein, diese Kunden auch in seinen bisherigen Hauptabsatzgebieten noch stärker an sich zu binden als bisher. Schlussfolgerung zur grenzübergreifenden Versorgung von Großkunden (147) Mit der Möglichkeit, industrielle Großkunden durch grenzübergreifende Versorgung mit Zucker künftig auch in Süddeutschland und Belgien stärker an sich zu binden als bisher, verstärkt das Zusammenschlussvorhaben die marktbeherrschende Stellung von Südzucker in Süddeutschland und Belgien. 4. ZUSAMMENFASSUNG (148) Durch einen Zusammenschluss mit Frankreichs zweitgrößtem Zuckerproduzenten SLS wäre Südzucker in der Lage, den potenziellen Wettbewerb für die süddeutschen und belgischen Zuckermärkte spürbar zu reduzieren. Darüber hinaus würde der Zusammenschluss für Südzucker auch zur Schaffung eines Vergeltungspotenzials in Frankreich führen. Schließlich würde der Zusammenschluss mit SLS dem Südzucker-Konzern im Vergleich zu seinen Hauptwettbewerbern in einzigartiger Weise erlauben, industrielle Großkunden grenzübergreifend mit Zucker zu versorgen. (149) Aus den vorgenannten Gründen ist das Zusammenschlussvorhaben geeignet, beherrschende Stellungen von Südzucker auf den Märkten für Industriezucker und Haushaltszucker in Süddeutschland und Belgien, die jeweils wesentliche Teile des Gemeinsamen Marktes darstellen, zu verstärken. VII. ZUSAGEN VON SÜDZUCKER (150) Um die vorstehend beschriebenen Wettbewerbsbedenken der Kommission im Hinblick auf die süddeutschen und belgischen Zuckermärkte auszuräumen, hat Südzucker die folgenden, in den Randnummern 151 und 152 beschriebenen Verpflichtungen vorgelegt. Ihr vollständiger Wortlaut ist im Anhang II enthalten, der integrierender Bestandteil dieser Entscheidung ist. A. ZUSAGEN IN BEZUG AUF BELGIEN (151) Über ihre Tochtergesellschaft Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel, ist Südzucker mit 68 % an der Suikerfabriek van Veurne S.A., Veurne/Belgien (im Folgenden: "Veurne"), beteiligt. Die restlichen Gesellschaftsanteile von Veurne werden von der Holding Warcoing S.A. gehalten, die ihrerseits mit einem der beiden kleineren belgischen Zuckerproduzenten, der S.A. Sucrerie de Fontenoy, verbunden ist. Südzucker verpflichtet sich, diese Beteiligung an Veurne nach der Genehmigung des Zusammenschlusses innerhalb einer dafür vorgesehenen Frist zu veräußern. Der Erwerber muss in der Lage sein, Veurne als eine im Wettbewerb mit Südzucker stehende aktive Wettbewerbskraft zu betreiben(51). B. ZUSAGEN IN BEZUG AUF SÜDDEUTSCHLAND (152) Südzucker verpflichtet sich ferner, einem unabhängigen Handelsunternehmen oder einem Zuckerhersteller (im Folgenden für beide Fälle: "Händler"), der am Vertrieb von Zucker in Süddeutschland interessiert ist, bis zu 90000 Tonnen Quotenzucker pro Jahr aus ihren süddeutschen Zuckerfabriken zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechender Rahmenvertrag ist innerhalb einer hierfür vorgesehenen Frist abzuschließen und soll zunächst bis 30. Juni 2006 befristet sein; er ist auf Verlangen der Kommission über diesen Zeitpunkt hinaus für die etwaige weitere Laufzeit der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker zu verlängern. Bei Wegfall des Händlers ist ein Nachfolger zu bestellen. Die Lieferungsbedingungen gehen von dem in der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker festgelegten Interventionspreis aus und sehen bestimmte Aufschläge auf Kostenbasis von Südzucker vor, etwa für die Lieferung von Zucker einer höheren Qualität als der dem Interventionspreis zugrunde gelegten(52). VIII. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG DES ANGEMELDETEN VORHABENS UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER ZUSAGEN VON SÜDZUCKER (153) Die unter den Rrn. 151 und 152 beschriebenen Zusagen reichen nach Ansicht der Kommission aus, um die Wettbewerbsbedenken hinsichtlich der süddeutschen und belgischen Zuckermärkte in angemessener Weise auszuräumen. Dies hat auch der durchgeführte Markttest bestätigt. A. BEURTEILUNG DER ZUSAGEN IN BEZUG AUF BELGIEN (154) Südzucker verfügt derzeit durch seine Tochtergesellschaft Raffinerie Tirlemontoise S.A. über knapp 68 % der belgischen A- und B-Zuckerquoten und kontrolliert darüber hinaus die Zuckerfabrik Veurne, welcher Quoten in Höhe von weiteren 7,4 % zustehen. Demgegenüber entfallen auf die beiden unabhängigen belgischen Wettbewerber S.A. Sucrerie de Fontenoy (6,6 %) und Groupe Sucrier S.A. (18,3 %) deutlich geringere Produktionsquoten. (155) Durch die Verpflichtung von Südzucker, ihre Mehrheitsbeteiligung an der Zuckerfabrik Veurne zu veräußern, wird Wettbewerbern die Möglichkeit eröffnet, ihre Stellung auf dem belgischen Markt zu festigen beziehungsweise sich überhaupt auf diesem Markt zu etablieren. Die derzeit dem Südzucker-Konzern zuzurechnende A- und B-Quote in Belgien wird sich nach Veräußerung seiner Mehrheitsbeteiligung an der Zuckerfabrik Veurne um 7,4 Prozentpunkte reduzieren und die des Erwerbers sich entsprechend erhöhen. Die entsprechenden Zuckermengen machen ungefähr 10 % des gesamten Marktvolumens in Belgien und mehr als 10 % des Volumens auf dem belgischen Markt für Industriezucker aus (vgl. im Einzelnen die Mengenangaben für Belgien in Tabelle 3). (156) Damit wird bei Erfuellung der Zusage von Südzucker der Wettbewerb in der belgischen Zuckerindustrie gestärkt und ein hinreichender Ausgleich für den Wegfall von SLS geschaffen. B. BEURTEILUNG DER ZUSAGEN IN BEZUG AUF SÜDDEUTSCHLAND (157) Was den süddeutschen Markt betrifft, so hat Südzucker - im Gegensatz zu Belgien - nicht die Veräußerung einer Zuckerfabrik, sondern lediglich einer bestimmten Menge von Zucker pro Jahr zugesagt ("virtuelle Zuckerfabrik"). (158) Gemäß ständiger Praxis der Kommission genießt die Veräußerung eines lebensfähigen Geschäfts an einen geeigneten Käufer grundsätzlich den Vorrang gegenüber der bloßen Veräußerung von dort hergestellten Produkten. Sie ist als die beste Lösung anzusehen, um im Falle der Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung, durch die wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, Wettbewerb aufrecht zu erhalten(53). (159) Unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles hätte allerdings in Süddeutschland - im Gegensatz zu Belgien

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.