Europäische Union

2001/490/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Juni 2001 zur Anwendung des Beschlusses Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1529)

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Avis juridique important | 32001D0490 2001/490/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Juni 2001 zur Anwendung des Beschlusses Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1529) Amtsblatt Nr. L 177 vom 30/06/2001 S. 0081 - 0089 Entscheidung der Kommission vom 18. Juni 2001 zur Anwendung des Beschlusses Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1529) (2001/490/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf den Beschluss Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom)(1), insbesondere auf Artikel 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In dem Beschluss Nr. 507/2001/EG wird der Bezugsrahmen eines Informationsnetzes für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs festgelegt. (2) Die in dieser Entscheidung vorgesehnen Maßnahmen entsprechen den in dem Beschluss Nr. 507/2001/EG festgelegten Zielen und Bedingungen. (3) Ungeachtet der Tatsache, dass die gleichen Ziele verwirklicht werden sollen, werden einige Maßnahmen auf zentralisierten Ebene durchgeführt, während andere direkt in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, die die statistischen Informationen erheben und produzieren. (4) Gemäß dem Beschluss Nr. 507/2001/EG billigt die Kommisson das jährliche Arbeitsprogramm einschließlich der Aufteilung der jährlichen Ausgaben. (5) Die in der vorliegenden Entscheidung vorgesehene Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Statistik des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und des Ausschusses für die Statistik des Warenverkehrs mit den Drittländern, die aufgrund der Verordnungen (EWG) Nr. 3330/91 des Rates(2) und (EG) Nr. 1172/95 des Rates(3) eingesetzt wurden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Gemäß dem Arbeitsprogramm für das Jahr 2001 sind die Maßnahmen, die bis zur Höhe der im Anhang II dieser Entscheidung angegebenen Beträge in den Genuss einer Finanzierung durch die Gemeinschaft kommen können, in Anhang I angeführt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 18. Juni 2001 Für die Kommission Pedro Solbes Mira Mitglied der Kommission (1) ABl. L 76 vom 16.3.2001, S. 1. (2) ABl. L 316 vom 16.11.1991, S. 1. (3) ABl. L 118 vom 25.5.1995, S. 10. ANHANG I EDICOM MASSNAHMEN - ALLGEMEINES ARBEITSPROGRAMM Maßnahmen betreffend den Aufbau eines qualitativ höherwertigen, kostengünstigeren und rascher verfügbaren Informationsnetzes entsprechend den Erfordernissen der Gemeinschaftspolitiken Mit dem Arbeitsprogramm für das Jahr 2001 werden nachstehende Ziele verfolgt: 1. Erstellung fortschrittlicher Schätzfunktionen Ganz allgemein zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen darauf ab, erste Ergebnisse auf europäischer Ebene (EU und Eurozone) vorzulegen, die den minimalen Qualitätsanforderungen auf ihrer Aggregationsebene gerecht werden. Bei einem Vergleich der (ursprünglich veröffentlichten und nach späteren Überprüfungen erstellten) monatlichen Statistiken können die endgültigen Werte der regelmäßig überprüften Daten mittels einer aussagefähigen ökonometrischen Modellierung oder anderer geeigneter Verfahren projiziert werden. 2. Verbesserung der Qualität der Basisstatistiken des Außenhandels Das kürzlich von der Kommission (Eurostat) geschaffene Instrument zur Feststellung grober Fehler liefert den Beweis dafür, dass ein integrierter, tragfähiger Ansatz für die Qualitätskontrolle der Basisstatistiken des Intra-EU- und des Extra-EU-Handels die Effizienz steigern würde. Vor allem lässt es erkennen, dass die Qualitätskontrolle bei der statistischen Produktion der Werte, Mengen und Werteinheiten stärker berücksichtigt werden müsste. Deshalb gilt es, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission (Eurostat) zum Zweck der Qualitätskontrolle der Basisstatistiken ausgearbeiteten Verfahren mit Blick auf eine gemeinsame Plattform zusammenzuführen. Ein solches Instrument würde der Bekanntgabe und Überwachung der Unternehmen, die ungenaue oder falsche statistische Informationen liefern, der Integration der Verwaltung der Datenerhebung sowie dem erforderlichen Ausweis der fehlenden Daten dienen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen also darauf ab, die Qualität der statistischen Daten zu verbessern und die Verfahren zu analysieren, die die Mitgliedstaaten zwecks Kontrolle der von jedem Unternehmen mitgeteilten Daten ausgearbeitet haben. Außerdem sollen die Verfahren analysiert werden, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission (Eurostat) entwickelt wurden, um die Daten auf einer niedrigeren Gliederungsstufe unter dem Gesichtspunkt der Klassifizierung nach Produkten und der geografischen Zuordnung zu kontrollieren. Davon erhofft man sich eine genaue Bewertung der zurzeit angewandten Verfahren sowie eine Antwort auf die Frage, inwieweit eine gemeinsame Plattform auf EU-Ebene realisierbar ist. 3. Verbesserung von Messung und Kontrolle der Qualität der Außenhandelsstatistik Von jeher fällt die Messung der Außenhandelsströme in den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung, die über entsprechendes Know-how verfügt. Da sie Teil der Finanzverwaltung ist, nimmt sie buchungstechnisch grundsätzlich eine offensichtlich klare Trennung zwischen den tatsächlichen Werten und den Fehlern vor. Etliche Mitgliedstaaten können nämlich bezüglich Qualitätskontrolle, Fehlermessung und Erteilung von Auskünften über die Verlässlichkeit statistischer Daten über den Außenhandel keine Erfahrung vorweisen. Eine solche Situation ist insbesondere nach der Einführung von Intrastat (einem eng mit dem MwSt.-System verknüpften System für die direkte Erhebung von Informationen bei den Unternehmen), das der Datenerhebung zu statistischen Zwecken dient, nicht mehr tragbar. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll die eingangs beschriebene unbefriedigende Situation durch Verbesserungen bezüglich Qualitätsmessung, Qualitätskontrolle und Gewährleistung von Qualität bereinigt werden. 4. Verbesserung des Prozesses der Aktualisierung statistischer Ergebnisse Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dazu dienen, ein harmonisiertes Aktualisierungsverfahren zu definieren, mit dessen Hilfe die Auswirkungen von Faktoren abgefedert werden sollen, die die Qualität der statistischen Daten mindern. Da bei der Aktualisierung der monatlichen Daten ganz unterschiedliche Verfahren angewandt werden, lässt die Kohärenz der Außenhandelsstatistik zu wünschen übrig. Nach vorheriger Prüfung des von jedem Mitgliedstaat angewandten Aktualisierungsverfahrens unter methodischen Gesichtspunkten und unter dem Aspekt der Veröffentlichungspolitik (Häufigkeit, Zeitraum ...) muss man deshalb herausfinden, welches die am besten geeigneten Verfahren sind. Sodann wird ein auf EU-Ebene in stärkerem Maß harmonisiertes Verfahren/Vorgehen (entweder die von einem oder mehreren Mitgliedstaaten angewandte "beste Praxis" oder ein völlig neuer Ansatz) vorgeschlagen. 5. Verbesserung der Verfahren für die Anpassung der statistischen Ergebnisse Sowohl im Rahmen von Intrastat als auch von Extrastat setzen die Mitgliedstaaten Schwellen für die Erhebung der Daten fest, um die Belastung der Wirtschaftsteilnehmer möglichst gering zu halten. Bisher sind weder die Verfahren noch die Instrumente harmonisiert worden, die bei den durch die Anwendung der Schwellen notwendig gewordenen Anpassungen angewandt werden. Die Mitgliedstaaten haben nämlich verschiedene Anpassungsverfahren entwickelt, mit denen die Untererfassung der Statistik des Außenhandels - insbesondere des Intra-EU-Handels - kompensiert werden soll. Diese Anpassungen tragen zwar zur Verbesserung der Qualität der statistischen Daten bei, indem die wegen Nichtbeantwortung und durch unterhalb der Assimilationsschwelle liegende Handelsvolumina bei den Meldungen entstehenden Lücken geschlossen werden; wegen fehlender Harmonisierung der Anpassungsverfahren führen sie aber auch zu erheblichen Ungleichgewichten zwischen den Statistiken der Mitgliedstaaten. Um dieses Problem nach und nach in den Griff zu bekommen, wurde eine Untersuchung der von den Mitgliedstaaten angewandten beschreibenden und vergleichenden Verfahren durchgeführt. Dabei wurde vor allem analysiert, inwieweit sich die angewandten Verfahren voneinander unterscheiden. Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass die Mitgliedstaaten Verfahren anwenden, die bei allen Unterschieden aber auch große Ähnlichkeit aufweisen. Mit Blick auf die Anwendung der besten Praktiken und die Verbesserung der derzeitigen Verfahren müssen Simulationen mit Daten von Unternehmen aus den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt werden, damit den Mitgliedstaaten und der Kommission (Eurostat) ein Verfahren/Maßnahmenbündel vorgeschlagen werden kann, das bezüglich Methodik, Verwaltung, DV und Humanressourcen mehr als bisher harmonisiert ist. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, die besten Anpassungsverfahren und eine benutzerfreundliche und übertragbare Anwendung zu entwickeln, mit der die alternativen Verfahren in den Mitgliedstaaten geprüft werden können. 6. Behandlung der Asymmetrien in Intrastat Das statistische Erhebungssystem des Intra-EU-Handels - Intrastat - erzeugt inkohärente statistische Gesamtheiten. Man kann davon ausgehen, dass die beiden Hauptgründe für die Abweichungen gegenüber den Spiegelwerten durch das Intrastat-System selbst bedingt sind: 1. In dem Erhebungssystem wird eine Schwelle angewandt, durch die die kleinen Marktteilnehmer von der Meldepflicht befreit werden; 2. dieses System führt zur Auskunftsverweigerung, da es nicht mehr auf der Zollkontrolle fußt, sondern auf einer direkten Meldung der Unternehmen bei ihren zuständigen nationalen Behörden basiert. Auch noch andere Faktoren - u. a. die Vertraulichkeitsregeln, die Güterklassifikationen, die Verzögerungen bei den Meldungen, die Erfassung provisorischer Daten, die Aktualisierungsverfahren, der Dreieckshandel - tragen zu Unstimmigkeiten zwischen den Werten bei. Die Asymmetrien stellen ein äußerst gravierendes Problem dar, da sie Auswirkungen auf die Verlässlichkeit der Handelsbilanz der Eurozone, der Zahlungsbilanz und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Konten der "übrigen Welt") haben. Die Asymmetrien treten nicht nur im Intra-EU-Handel, sondern möglicherweise auch im Extra-EU-Handel auf. Um das vorstehende Problem in den Griff zu bekommen und die Nutzer auf europäischer Ebene (EU, Eurozone) besser bedienen zu können, zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen darauf ab, spezielle Modelle zu vergleichen und anzuwenden. Dadurch sollen die abweichenden Daten auf der Grundlage mehrerer Methoden einander angenähert werden. 7. Abstimmung der Außenhandelsstatistik Die Außenhandelsstatistik weist insofern eine Besonderheit auf, als zwei Handelspartner einander entsprechende Datensätze aufbauen. Die im Land A registrierten Exportströme von Land A in das Land B sollten gleich den im Land B registrierten Importströmen aus Land A sein. Die Wirklichkeit sieht jedoch ganz anders aus. Bei den die gleichen Waren betreffenden Export- und Importströmen zwischen zwei Ländern sind für den gleichen Zeitraum Unterschiede festzustellen. Die Unterschiede werden durch einen Vergleich der Import- und Exportströme, d. h. durch sogenannte Spiegelstatistiken, festgestellt. Als Nächstes geht man daran, Erklärungen zu finden und die festgestellten Unterschiede so weit wie möglich auszugleichen, d. h. eine Abstimmung vorzunehmen. Das eigentliche Ziel besteht natürlich darin, die Qualität der Handelsstatistik zu verbessern. Das Bemühen um Abstimmung der Außenhandelsstatistik zwischen Partnerländern ist eine wichtige Tätigkeit im Rahmen des Programms für die statistische Zusammenarbeit. Deshalb werden je nach verfügbaren Quellen und unter Berücksichtigung verschiedener anderer Umstände ziemlich regelmäßig Abstimmungen mit unseren wichtigsten Handelspartnern vorgenommen. Für die Statistiker ist die Analyse der Spiegeldaten zwecks Abstimmung der Handelsstatistik jedoch eine anspruchsvolle Aufgabe, zumal zum Zweck der Abstimmung mehrere Angleichungsverfahren angewandt werden müssen, um zu einer gemeinsamen Ausgangsbasis zu gelangen, was z. B. für Transport- und Versicherungskosten, die Auswirkungen der Wiederausfuhr und die Probleme der Unterbewertung gilt. Eine Abstimmung mit den Partnerländern vorzunehmen, stellt eine äußerst effiziente Möglichkeit dar, die Qualität der Handelsstatistik zu überprüfen und zu verbessern. Die einschlägigen Maßnahmen zielen darauf ab, eine statistische Methodik und ein Computer-Werkzeug zu entwickeln, die in verschiedenen Situationen bei der Abstimmung von Handelsdaten zwischen zwei oder mehreren Partnern angewendet werden können. Das in der Entwicklung befindliche Instrumentarium wird mittels einer Abstimmung der Handelsstatistik zwischen der EU und zwei seiner wichtigsten Handelspartner - Kanada und die Vereinigten Staaten - geprüft werden. Korrekte, unanfechtbare und abgestimmte Außenhandelsstatistiken sind für Handelsgespräche von ausschlaggebender Bedeutung. Maßnahmen betreffend den Aufbau eines Netzes von sachdienlichen, den Entwicklungen des Bedarfs der Nutzer angepassten Informationen im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion und des internationalen wirtschaftlichen Umfeldes Das Arbeitsprogramm für 2001 verfolgt nachstehende Ziele: 1. Kompetenterer Umgang mit der Verhinderung einer Offenlegung der Außenhandelsstatistik Die Daten der Außenhandelsstatistik werden auf einer hohen Untergliederungsebene (mehr als 10000 Produkte) erhoben und verbreitet. In zahlreichen Fällen ist eine solche Untergliederungstiefe mit den Vertraulichkeitsregeln, die die von den Unternehmen gelieferten Einzeldaten schützen, nicht zu vereinbaren. Falls erforderlich, wenden die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene ihre eigenen Verschleierungsregeln an und übermitteln der Kommission (Eurostat) die ursprünglichen Daten sowie die für diese Daten zugelassenen Veröffentlichungsniveaus. Die derzeitigen Verschleierungstechniken werden auf der Ebene der Mitgliedstaaten definiert und direkt auf die Gesamtgrößen der Europäischen Union und der Währungsunion angewandt. Die Verwendung statistischer Algorithmen dürfte die Verbreitung der Informationen auf EU-Ebene ermöglichen, ohne dass die Gefahr einer Aufdeckung der Einzeldaten besteht. Allerdings sind die Benutzer der Comext-Datenbank derzeit nicht über die eventuellen Auswirkungen einer Verhinderung der Offenlegung auf die aus der Datenbank gewonnenen Daten informiert, und es kann leicht zu einer Fehlbeurteilung kommen, wenn man sich auf zwangsläufig unvollständige Daten stützt. Zudem muss damit gerechnet werden, dass die auf nationaler Ebene definierten Methoden auf Gemeinschaftsebene nicht kohärent sind. So kann z. B. ein bilateraler Datenfluss für einen Mitgliedstaat vertraulich, für das Partnerland jedoch allgemein zugänglich sein. Zudem werden die für einen Mitgliedstaat vertraulichen detaillierten Daten in die auf EU- oder WU-Ebene berechnete Gesamtgröße nicht integriert, obwohl nationale Informationen häufig ohne die Gefahr einer Aufdeckung der Einzeldaten in die europäische Gesamtgröße eingehen könnten. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission (Eurostat) angewandten Methoden zu verbessern und zu harmonisieren, damit die Vertraulichkeit der Einzeldaten gewahrt bleibt, aber dennoch möglichst aussagekräftige statistische Daten verbreitet werden können. 2. Ausarbeitung von Indizes der Außenhandelspreise Die genaue, kurzfristige Überwachung der Außenhandelspreise ist für die Wirtschafts- und Währungspolitik hauptsächlich aus folgenden Gründen von großer Bedeutung: Für den Export, um die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugnisse der Europäischen Union und der Eurozone im Vergleich zu den Erzeugnissen der Wettbewerber auf den Außenmärkten zu messen; für den Import, um die Gefahr einer importierten Inflation zu messen; für Import und Export, um geeignete Deflatoren des Außenhandels zu erstellen, wie sie z. B. in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung verwendet werden. Bisher wurde die Messung der Außenhandelspreise auf Gemeinschaftsebene noch nicht methodisch harmonisiert. Für Informationen über Preise werden verschiedene Quellen herangezogen, und auch für die Berechnung der Indizes gibt es unterschiedliche Verfahren. Nur einige Länder der Eurozone führen zwecks Beobachtung der Import- und Exportpreise direkte Stichprobenerhebungen durch. Diese Informationen reichen für die Bildung europäischer Gesamtgrößen für die EU bzw. die Eurozone nicht aus. Indizes, die den Import- und Exportpreisen am nächsten kommen, sind die von Handelsdaten abgeleiteten so genannten Durchschnittswertindizes. Diese Indizes gibt es für beide Richtungen - d. h. sowohl den Import als auch den Export -, und sie geben ebenfalls Aufschluss über die Ursprungs- und Bestimmungsländer des Warenstroms. Somit können diese Daten zu europäischen Indizes für die EU und die Eurozone zusammengefasst werden. Allerdings sind die Durchschnittswertindizes mit einigen Mängeln behaftet, die - wie vorstehend dargelegt - ihrer potenziellen Verwendung für die Ziele der Wirtschafts- und Währungsanalyse enge Grenzen setzen. Ziel der in diesem Zusammenhang geplanten Maßnahmen ist es, die bestehenden nationalen Methodiken für Ausfuhr- und Einfuhrpreisindizes im Detail zu untersuchen und zu analysieren. Maßnahmen betreffend den Aufbau eines Netzes von Informationen, die besser in das allgemeine statistische System integriert und an die Entwicklung des administrativen Umfelds angepasst sind Das Arbeitsprogramm für 2001 verfolgt nachstehende Ziele: 1. Aufbau der Handelsregister und Berücksichtigung der Globalisierung des Handels Für die freien Marktwirtschaften in der EU stellt die Außenhandelsstatistik eine wertvolle Informationsquelle dar, von der Volkswirtschafter, politische Entscheidungsträger und Unternehmensverbände ausgiebig Gebrauch machen. Damit diese Daten optimal genutzt werden können, müssen sie für den Bedarf der meisten Nutzer mit der Unternehmensstatistik vernetzt sein, für die es auf Gemeinschaftsebene bereits eine vollständige Gesamtheit von Variablen gibt. Zudem ist es wichtig, dass den Nutzern ergänzende Daten zur Verfügung gestellt werden, die die Auswirkungen der internationalen Konzerne auf die Handelsstatistik messen. Die Vernetzungen zwischen den Handels- und Unternehmensregistern dürften diesbezüglich eine Schlüsselrolle spielen. Werden in dem Unternehmensregister Konzerne identifiziert, stehen durch die Vernetzung mit der Handelsstatistik Schätzungen über den auf transnationale Konzerne entfallenden Anteil am Außenhandel zur Verfügung. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Kommission (Eurostat) für die nächsten fünf Jahre einen Maßnahmenkatalog mit den Schwerpunktthemen die Handelsregister und die Globalisierung des Handels vorgeschlagen. Es wird vorgeschlagen, diese Arbeiten fortzusetzen. - Handelsregister Das Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen, die Handelsregister und die Unternehmensregister zu vernetzten, würde es möglich machen, eine Reihe neuer Analysen der Statistik des Außenhandels durchzuführen. Auf diese Weise könnte der Anteil des Handels jedes Wirtschaftsbereichs für eine beliebige Kombination Auskunftsperson/Partner/Ware gemessen werden. Die Verbindungen zwischen den Daten der Handels- und der Strukturstatistik über die Unternehmen, u. a. die Auswirkungen des Handels auf die Beschäftigung, ließen sich ebenfalls analysieren. - Globalisierung des Handels Die Globalisierung des Handels bringt es zwangsläufig mit sich, dass die Tätigkeiten der Unternehmen sowohl im nationalen als auch im weltweiten Kontext analysiert und gemessen werden müssen. Die statistischen Daten haben seit jeher schwerpunktmäßig den internationalen Handel zum Gegenstand gehabt, während anderen wichtigen grenzüberschreitenden Beziehungen wie z. B. den Tätigkeiten der multinationalen Unternehmen und den konzerninternen Warenströmen weniger Bedeutung beigemessen wird. Dies führt dazu, dass die einschlägigen statistischen Daten u. U. nicht alle grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeiten abdecken. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es zu prüfen, inwieweit die vorhandenen Daten der Außenhandelsstatistik für die Erhebung dieser Informationen herangezogen werden können und welche diese Erhebung erleichternde technischen Änderungen an den derzeitigen Systemen möglich sind. 2. Anpassung und Modernisierung von Extrastat Die Zollerklärung (einheitliches Verwaltungspapier) ist die wichtigste statistische Informationsquelle über den Warenaustausch zwischen der EU und den Drittländern. Die statistische Auswertung des einheitlichen Verwaltungspapiers stößt jedoch an ihre Grenzen; eine Bewertung des Bedarfs der Nutzer und eine detailliertere Auswertung der Zollerklärung sind im Hinblick auf eine Erweiterung der statistischen Informationen in mehreren Bereichen - Finanzstatistik, Steuern, Anwendung der Zollmaßnahmen, Art der Transaktion ... - geplant; diese Informationen müssten mit Hilfe harmonisierter Verfahren erhoben, kontrolliert und verarbeitet und in einer allgemeinen Datenbank gespeichert werden, aufgrund deren je nach Bedarf verschiedene Arten statistischer Daten ausgearbeitet würden. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei der Statistik des Außenhandels nach Verkehrsart und ihren Verbindungen mit dem System statistischer Informationen über den Verkehr geschenkt werden. Zudem müssten die im Rahmen der Handelsgespräche erforderlichen Informationen und in diesem Zusammenhang auch die statistischen Funktionalitäten der Datenbank TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaften) analysiert und verbessert werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen also darauf ab, - das Inventar der über die Zollerklärung verfügbaren und in der Statistik nicht verwerteten Daten zu erstellen und die Auswirkungen einer vollständigeren Auswertung der Zollerklärung auf der Ebene des Systems für die Erhebung und Verarbeitung der Daten in den nationalen Verwaltungen und auf der Ebene des Verbreitungssystems zu analysieren; - den Informationsbedarf im Rahmen der Handelsgespräche genau zu bewerten; - das statistische Potenzial der Datenbank TARIC zu vergrößern. 3. Neubewertung des Arbeitsaufwands der Informationspflichtigen durch das Intrastat-System Im Zeitraum 1995-1996 hat die Kommission (Eurostat) zwei Erhebungen durchgeführt: bei den Nutzern der Intrastat-Daten sowie bei den Auskunftspflichtigen im Rahmen von Intrastat. In diesem Zusammenhang wurden 4700 Auskunftspersonen in den zwölf Ländern befragt, die im Jahr 1993 - dem Jahr des Inkrafttretens von Instrastat - bereits Mitglieder der Europäischen Union waren. Die Ergebnisse dieser Meinungsumfrage wurden analysiert und im April 1996 veröffentlicht. In den Monaten nach dieser Veröffentlichung wurden Vorschläge für die Vereinfachung des Intrastat-Systems im Rahmen der SLIM-Initiative (Simpler Legislation for Internal Market) geprüft, aufgrund deren das Regelwerk der Gemeinschaft geändert wurde. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist eine Neubewertung der durch das Intrastat-System entstehenden Arbeitsbelastung der Auskunftspflichtigen auf der Grundlage der Ergebnisse der entsprechenden Bewertung aus dem Jahr 1995/96, damit geprüft werden kann, ob Neuanpassungen des Sys

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.