Europäische Union

1999/674/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 1999 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache Nr. IV/M.1221 - Rewe/Meinl) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 228) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0674. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nd Gastronomie handelt es sich überwiegend um kleine und mittlere Unternehmen. Bei Cash & carry ist in Österreich Metro der einzige nennenswerte Abnehmer, doch die Bedeutung dieses Absatzkanals ist insgesamt gering (Anteil über alle Produktgruppen ca. 10 %). Im Bereich des Exports mögen einzelne Großabnehmer vertreten sein, doch auch die Bedeutung dieses Absatzkanals ist im Vergleich zum LEH deutlich geringer (Anteil über alle Produktgruppen ca. 13 %). (94) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (95) Diese Prozentsätze belegen, daß der LEH für alle aufgeführten Produktgruppen mit Ausnahme von Babynahrung sowie Körperpflege und Kosmetik der wichtigste Absatzkanal ist. Die anderen Absatzkanäle sind demgegenüber von erheblich geringerer Bedeutung. (96) Ein Wechsel zwischen verschiedenen Absatzkanälen ist nach den Ermittlungen der Kommission mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Bereits Verschiedenheiten hinsichtlich Verpackung, Aufmachung und Gebindegrößen zwischen unterschiedlichen Vertriebskanälen lassen eine schnellen und reibungslosen Wechsel nicht zu. Bedeutender sind jedoch Unterschiede in der Logistik und Vertriebsstruktur für verschiedene Absatzkanäle, die unterschiedliche Anforderungen an das Unternehmen stellen. Es ist z. B. ein unterschiedlicher Fuhrpark notwendig, wenn statt weniger LEH-Zentrallager zahlreiche kleinere Abnehmer direkt zu beliefern sind. Auch Anzahl, Kenntnisse und Kontakte des Vertriebspersonals müssen sich für verschiedene Vertriebskanäle unterscheiden. Unterschiedliche Vertriebskanäle erfordern außerdem eine unterschiedliche werbemäßige Ansprache der Endverbraucher. (97) Aus diesen Gründen und dem hohen Anteil des LEH am Absatz von Produkten der aufgeführten Produktgruppen in Österreich folgt, daß ein "verloren gegangener" LEH-Kunde für die Hersteller in aller Regel nur schwer zu ersetzen ist. Die befragten Hersteller gaben an, daß sie nur kleine LEH-Kunden (mit im Durchschnitt weniger als 5 % Umsatzanteil) problemlos ersetzen können. Bereits LEH-Kunden mit einem Umsatzanteil von 5-10 % sind nach diesen Angaben nicht mehr ohne weiteres ersetzbar. Ein Wechsel zu anderen Absatzkanälen scheidet normalerweise aufgrund der beschriebenen Schwierigkeiten aus. Dazu kommt, daß insbesondere die größeren Hersteller - sowohl internationale als auch österreichische - in der Regel bereits einen sehr weitgehenden Distributionsgrad über alle Absatzkanäle erreicht haben und insbesondere bei allen großen LEH-Anbietern vertreten sind. Dies zeigt deutlich, daß in Österreich die Ausweichmöglichkeiten der Hersteller auf andere Abnehmer sehr viel geringer sind als die der Abnehmer auf andere Hersteller. (98) cc) Rewe/Billa hat bereits vor dem Zusammenschluß die höchsten Marktanteile auf den Beschaffungsmärkten und wird diese durch den Zusammenschluß deutlich erhöhen. Die Feststellung genauer Marktanteile auf dem Beschaffungsmarkt ist schwierig. Die Kommission hat ca. 300 Lebensmittelhersteller überwiegend in Österreich(26) danach befragt, welchen Anteil ihres Umsatzes sie jeweils mit Rewe/Billa und Meinl erzielen. Auf Basis dieser Untersuchung erzielten die Hersteller im Durchschnitt pro Produktgruppe die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Umsatzanteile mit Rewe/Billa und Meinl. Die Tabelle umfaßt ca. 200 ausgewertete Antworten. Diese Daten beruhen auf alle Absatzkanäle umfassenden Beschaffungsmärkten, obwohl, wie oben dargelegt, starke Anhaltspunkte für nach Absatzkanälen getrennte Märkte bestehen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (99) Durch den Zusammenschluß erhöhen sich somit spürbar die durchschnittlichen Umsatzanteile, die die Lieferanten in den genannten Produktgruppen mit Rewe/Billa erzielen und damit die Abhängigkeit von Rewe/Billa als Abnehmer. Soweit der Food-Bereich betroffen ist, repräsentieren diese Produktgruppen einen Umsatzanteil von fast 40 % am Gesamtumsatz im LEH und des Spezialhandels(27). Von den drei in der Tabelle aufgeführten Non-Food-Produktgruppen dürften die beiden Gruppen Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sowie Körperpflege und Kosmetik zu den Produktgruppen mit dem relativ höchsten Umsatzanteil im Non-Food-Bereich gehören. Auch insoweit kann daher davon ausgegangen werden, daß diesen beiden Beschaffungsmärkten eine erhebliche Bedeutung zukommt. (100) Zusätzlich zu den Durchschnittswerten ist zu berücksichtigen, daß ein erheblicher Anteil der Lieferanten noch stärker von Rewe/Billa und Meinl abhängig ist als die Durchschnittswerte zeigen. Bei Molkereiprodukten etwa erzielt gut ein Drittel der Lieferanten mehr als [...]* % seines Umsatzes mit Rewe/Billa allein. Nach dem Zusammenschluß trifft dies - bei unverändertem Beschaffungsverhalten - sogar auf knapp die Hälfte der Lieferanten zu. (101) Die Kommission hat die Hersteller befragt, ab welchem Umsatzanteil mit einem bestimmten Abnehmer eine Ausweichmöglichkeit auf andere Absatzkanäle nur noch schwer möglich ist. Es ergab sich im Durchschnitt ein Umsatzanteil von 22 %, ab dem ein Abnehmer nur unter schwersten wirtschaftlichen Verlusten oder überhaupt nicht mehr ersetzbar werden kann. Die Parteien haben vorgetragen, daß ein sich wirtschaftlich realistisch verhaltender Hersteller in der Lage sein muß, Umsatzrückgänge in der Größenordnung bis zu 20 % zu verkraften. Die Kommission geht davon aus, daß im vorliegenden Fall - auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Anbieterstruktur in den aufgeführten Beschaffungsmärkten und der Begründung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Handelsmarkt - die Position von Rewe/Billa auf den Beschaffungsmärkten nach dem Zusammenschluß in einer Größenordnung liegen wird, in der entweder eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder eine bereits bestehende marktbeherrschende Stellung verstärkt wird. (102) Hier ist zunächst zu berücksichtigen, daß den Herstellern bei Verlust eines großen Kunden nur wenige Alternativen zur Verfügung stehen. Im LEH kommen - insbesondere wenn das betroffene Unternehmen beim größten Wettbewerber Spar bereits gelistet ist - nur noch kleinere Wettbewerber in Frage, die kaum in der Lage sein dürften, einen großen Umsatzanteil abzunehmen. Der Wechsel auf andere Absatzkanäle ist schwierig, kostenaufwendig und jedenfalls kurzfristig in der Regel nicht möglich. Auch ein Ausweichen in den Export - wie von den Parteien als Alternative angeführt - ist kurzfristig nicht realisierbar. Um Exportmärkte aufzubauen, ist normalerweise eine Präsenz vor Ort und eine intensive, kostenaufwendige Marktbearbeitung notwendig. Der Kommission liegen Informationen vor, daß es ca. fünf Jahre dauern kann, bis ein zufriedenstellender Export z. B. nach Deutschland realisiert werden kann. Hieraus ergibt sich eine bereits jetzt starke und durch den Zusammenschluß steigende Abhängigkeit der Lieferanten-Seite von Rewe/Billa/Meinl. (103) Rewe/Billa und Meinl sind demgegenüber auf einzelne Lieferanten nicht angewiesen. Der größte Lieferant des Rewe-Konzerns, die Nestlé-Gruppe, deckt gemäß der Anmeldung nur ca. [...]* % des Einkaufsvolumes ab. Bei Meinl deckt der größte Lieferant ca. [...]* % des Einkaufsvolumes ab. Daraus ergibt sich eine wesentlich höhere Abhängigkeit der Lieferantenseite von Rewe/Billa/Meinl als umgekehrt. Dies ist im übrigen bei großen LEH-Unternehmen der Normalfall(28). Die Sortimentsflexibilität im Handel ist erheblich größer als die Flexibilität der Hersteller in Produktion und Vertrieb. Dies führt dazu, daß ein Einkaufsverzicht des Handels wesentlich leichter zu leisten ist als ein Produktionsverzicht der Hersteller. Dadurch relativiert sich die Marktanteilsbetrachtung erheblich. (104) Die Parteien führen demgegenüber an, daß sie ihrerseits von bestimmten Herstellern abhängig seien. Dies betreffe zum einen Markenartikelhersteller, die "Must carry"-Produkte herstellten, da Rewe/Billa und Meinl Gefahr liefen, Kunden zu verlieren, wenn diese Produkte nicht im Regal stuenden. Aufgrund der großen Präferenz der Österreicher für österreichische Produkte bestehe ferner aus dem gleichen Grund eine Abhängigkeit von österreichischen Produzenten. Letzteres Argument greift jedoch nicht. Zwar mag es der Fall sein, daß Rewe/Billa und Meinl insbesondere im Frischeprodukt-Bereich nicht auf österreichische Produkte (z. B. bei Molkereiprodukten und Brot) verzichten können. Doch läßt sich daraus jedenfalls keine Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten ableiten. Nach den Feststellungen der Kommission gibt es gerade im Frischeprodukt-Bereich eine Vielzahl von österreichischen Anbietern, die den Parteien als potentielle Lieferanten zur Verfügung stehen. Damit stehen den Zusammenschlußbeteiligten auch bei Ausfall einzelner Lieferanten genügend Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. (105) Die Frage, in welchem Ausmaß ein Händler von Markenartikelherstellern abhängig ist, hängt davon ab, zu welchen Konsequenzen die Nichtverfügbarkeit bestimmter Marken für den Händler führt. Dafür ist von Bedeutung, wie die Kunden des Händlers auf das Fehlen dieses Produkts reagieren. Gerade bei Lebensmitteleinkäufen ist für die Kunden der Zeitbedarf für Einkäufe ein wesentlicher Faktor. "One stop shopping" wird bevorzugt, d. h. Geschäfte, in denen alle benötigten Waren erhältlich sind. Sollte in einer solchen Verkaufsstelle ein vom Konsumenten eigentlich gewünschter Markenartikel nicht vorrätig sein, ist das Risiko abzuschätzen, ob der Kunde 1. den Einkauf unterläßt oder auf später verschiebt, 2. ein anderes Geschäft aufsucht, um den gewünschten Artikel zu finden, ansonsten aber "seinem" Händler treu bleibt, 3. auf längere Sicht seine Käufe insgesamt in ein anderes Geschäft verlagert oder 4. eine andere als die gewünschte Marke kauft(29). (106) Die Antwort hängt einerseits von der Bedeutung des fraglichen Produkts für den Kunden und andererseits vom Vorhandensein alternativer Beschaffungsquellen ab. Die Produktbedeutung ist bei Lebensmitteln, die häufig gekauft werden und bei denen die Bequemlichkeit des Einkaufs in der Regel die Oberhand über andere Gesichtspunkte wie Preis und Qualität bekommt, eher gering. Dies gilt umso mehr, wenn der Kunde in seinem Einkaufsumfeld fast ausschließlich Verkaufsstellen ein und desselben Handelsunternehmens vorfindet. Insofern kann davon ausgegangen werden, daß der Händler im Fall einer Auslistung von Markenprodukten weniger Schaden erleidet als der Hersteller, zumal dem Händler in der Regel größere Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen als dem Hersteller(30). b) Besondere Stärken der Parteien (107) aa) Rewe/Billa hat strukturelle Wettbewerbsvorteile auf den Beschaffungsmärkten, die keiner seiner Wettbewerber aufweist. Rewe/Billa ist ein zentral geführtes Filialunternehmen, das über wichtige Wettbewerbsfaktoren wie die Zusammenstellung des Warensortiments zentral entscheiden kann. Wird in der Rewe/Billa-Zentrale entschieden, daß ein bestimmtes Produkt in das Sortiment aufgenommen wird, so dauert es nach der Kommission vorliegenden Informationen nur ca. zwei Wochen, bis das betreffende Produkt landesweit in allen Billa-Filialen erhältlich ist. (108) Der nächstgrößere Wettbewerber Spar hingegen ist weit weniger zentralisiert, da der größte Teil der Spar-Verkaufsstellen (71 %) von selbständigen Einzelhändlern betrieben wird. Für die Neueinführung eines Produkts bei Spar bedeutet dies, daß der Produzent mit drei verschiedenen Stufen innerhalb der Spar-Gruppe verhandeln muß, nämlich der Zentrale, den regionalen Spar-Organisationen und den einzelnen Spar-Händlern. Dementsprechend dauert es sehr viel länger [...]*, bis ein neueingeführtes Produkt in einer großen Zahl von Spar-Verkaufsstellen erhältlich ist. Eine Erhältlichkeitsquote von 100 %, wie bei Billa problemlos möglich, ist bei Spar normalerweise nicht zu realisieren. Dies macht Rewe/Billa für Produktneueinführungen in Österreich unverzichtbar und stellt gegenüber den Herstellern für jede Art der Sortimentsanpassung einen Wettbewerbsvorteil dar. (109) bb) Die dominierende Stellung im Raum Ostösterreich/Wien verstärkt die Position von Rewe/Billa/Meinl auf den österreichischen Nachfragemärkten. Für eine österreichweite Präsenz eines Unternehmens/Produkts ist es nach den Feststellungen der Kommission in allen in Randnummer 98 angeführten Produktgruppen unabdingbar, im Raum Ostösterreich/Wien vertreten zu sein. In diesem Raum liegt, wie bereits unter Randnummer 32 beschrieben, der Schwerpunkt der österreichischen Volkswirtschaft. Laut AC Nielsen werden in diesem Raum 41 % der österreichischen LEH-Umsätze getätigt (davon allein 20 % in Wien). Auch eine nationale Werbestrategie macht nur Sinn, wenn ein Produkt in allen Teilen des Landes tatsächlich erhältlich ist. (110) Mit Ausnahme weniger Unternehmen(31) haben alle befragten Hersteller von Produkten der genannten Produktgruppen der Kommission gegenüber erklärt, eine hinreichende Präsenz in Ostösterreich und insbesondere in Wien sei ohne Listung bei Rewe/Billa/Meinl nicht möglich. Vor dem Zusammenschluß bot Meinl den nicht bei Rewe/Billa gelisteten Unternehmen noch eine gewisse Alternative, insbesondere durch seine starke Präsenz im Raum Wien. Diese Alternative fällt nun weg. Die übrigen Wettbewerber sind in Ostösterreich und insbesondere in Wien zu schwach, um eine wirksame Alternative gegenüber den Parteien darzustellen (Marktanteile von max. [< 20] % [Spar] bzw. [< 12] % und darunter [ADEG, Löwa]). Hofer oder Absatzkanäle außerhalb des LEH kommen aus den unter Randnummer 102 dargelegten Gründen für diese Hersteller ebenfalls nicht als Absatzalternative in Frage. (111) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (112) Die Entwicklung und zunehmende Bedeutung von Eigenmarken führen dazu, daß die Machtbalance zwischen Händler und Hersteller sich zugunsten des Händlers verschiebt. Der Händler läßt Eigenmarken nach eigenen Vorgaben und unter eigenem Logo produzieren. Der tatsächliche Hersteller tritt gegenüber dem Kunden überhaupt nicht mehr in Erscheinung und ist damit nahezu reibungslos austauschbar. Dies zeigt ein der Kommission vorliegendes Beispiel von Billas Eigenmarke "Heidi Teebutter", die - bei praktisch identischer Verpackung - einmal von einem österreichischen, einmal von einem niederländischen Hersteller produziert wird. Damit tritt der Händler de facto in direkten Wettbewerb mit Markenherstellern. Die Wirkung entspricht der einer Rückwärtsintegration in die Herstellerstufe(32). (113) Das Vorhandensein von Eigenmarken gefährdet insbesondere schwächere Marken, die nicht zu den "Must-carry"-Produkten zählen. Solche Marken sind relativ leicht durch Eigenmarken ersetzbar. Deshalb macht das Vorhandensein von Eigenmarken Auslistungsdrohungen gegenüber Herstellern dieser Marken noch glaubwürdiger als gegenüber Herstellern von "Must-carry"-Marken. (114) Der Kommission liegen konkrete Beispiele vor, daß Billa in verschiedenen Produktgruppen "Zweitmarken" oder schwächere Herstellermarken (sowohl von internationalen Markenherstellern als auch von österreichischen Herstellern produzierte) gezielt auslistete und durch Eigenmarken ersetzte. "Must-carry"-Produkte werden zwar in der Regel nicht ausgelistet, da sie als Blickfang weiterhin im Regal benötigt werden. Ihr Anteil wird jedoch z. B. durch Reduzierung der Sortenanzahl (Sortimentstiefe) bis auf das für die Blickfang-Funktion notwendige Maß verringert. Im Gegenzug kann der Eigenmarken-Anteil erheblich erhöht werden. (115) dd) Die durch den Zusammenschluß entstehende beherrschende Stellung auf dem Handelsmarkt wird die Position von Rewe/Billa/Meinl auf den Beschaffungsmärkten noch weiter stärken. Wie in den Randnummern 21 bis 70 beschrieben, führt der Zusammenschluß zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem österreichischen LEH-Handelsmarkt. Der von Rewe/Billa durch den Zusammenschluß erreichte Zuwachs an Marktanteilen auf dem Handelsmarkt erhöht das Einkaufsvolumen der Parteien. Je höher jedoch das Einkaufsvolumen von Rewe/Billa, desto abhängiger sind die Hersteller von diesem Nachfrager und desto leichter fällt es ihm, zusätzliche Verbesserungen seiner Einkaufskonditionen durchzusetzen. c) Kausalität (116) Wie unter Randnummern 62 bis 69 dargelegt, haben die Parteien bereits für den LEH-Markt keine der drei von der Kommission in der Kali-und-Salz-Entscheidung für das Eingreifen des Einwands fehlender Kausalität aufgestellten Voraussetzungen nachgewiesen. Der beabsichtigte Zusammenschluß ist deshalb erst recht ursächlich für die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von Rewe/Billa/Meinl auf den nachfolgend aufgezählten Beschaffungsmärkten in Österreich. d) Ergebnis (117) Es ist deshalb davon auszugehen, daß auf den Beschaffungsmärkten für Molkereiprodukte, Brot und Gebäck, alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Grundnahrungsmittel, Babynahrung, Tiernahrung, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sowie Körperpflege und Kosmetik durch den Zusammenschluß für Rewe/Billa marktbeherrschende Stellungen entstehen oder verstärkt werden. C. VON DEN PARTEIEN ANGEBOTENE ZUSAGE 1. Zusage (118) Um die Bedenken der Kommission gegen den beabsichtigten Zusammenschluß zu beseitigen, haben die Parteien die folgenden Zusagen gemacht: "Meinl gibt an Rewe/Billa nur die Filialen zum Betrieb als LEH-Filialen ab, die in der mit Schreiben vom 26. Januar 1999 überreichten Aufstellung (Anlage 1) als abzugebende Flächen aufgeführt sind. Bei den in Anlage 1 aufgeführten Flächen handelt es sich um Filialen von Meinl, die außerhalb des Gebiets Ostösterreich (Wien, Niederösterreich und nördliches Burgenland) befinden. Rewe/Billa verpflichtet sich, nur diese Filialen zum Betrieb als LEH-Filialen zu übernehmen. Meinl gibt an Rewe/Billa die in der Anlage 2 aufgeführten Filialen ab, die innerhalb von drei Monaten nach Freigabe des Zusammenschlusses von Rewe/Billa in Bipa-Filialen umgewandelt und als solche unbefristet weiterbetrieben werden. Rewe/Billa verpflichtet sich insoweit, bis zur erfolgten Umwandlung keine der insgesamt 45 für Bipa vorgesehenen Meinl-Flächen als LEH-Filialen von Rewe/Billa zu betreiben. Rewe/Billa verpflichtet sich unbefristet, keine der insgesamt 45 für Bipa vorgesehenen Meinl-Flächen nach erfolgter Umwandlung in LEH-Verkaufsstellen zurückzuwandeln. Soweit Rewe/Billa Filialen, die in Anlage 2 aufgeführt sind, nicht als Drogeriemärkte weiterbetreiben will, verpflichtet sich Rewe/Billa, diese von Rewe/Billa unabhängigen Dritten zum Kauf anzubieten. Falls eine Übertragung an Dritte nicht möglich ist, können diese Verkaufsstellen geschlossen oder an sowohl im Handelsmarkt als auch auf den Beschaffungsmärkten unabhängig von Rewe/Billa tätige Wettbewerber sowie auf anderen Märkten als dem LEH tätige Unternehmen untervermietet werden. Rewe/Billa übermittelt der Kommission einen schriftlichen Bericht über die aktuelle Geschäftsentwicklung der als Bipa zu führenden Meinl-Filialen, und zwar jeweils alle sechs Monate bis zum 28. Februar 2001 und danach jeweils alle zwölf Monate bis zum 28. Februar 2004. Diese Berichte werden insbesondere alle Informationen enthalten, die die Kommission benötigt, um zu überprüfen, ob die in Anlage 2 aufgeführten Flächen von Rewe/Billa als Drogeriemärkte geführt werden. Meinl wird im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs die in Anlage 3 aufgeführten Flächen selbst weiterbetreiben und verpflichtet sich, unbefristet keine der in Anlage 3 aufgeführten Filialen an Rewe/Billa oder eine ihrer Konzerngesellschaften abzugeben. Im übrigen steht es Meinl frei, in Anlage 3 aufgeführte Filialen an von Rewe/Billa unabhängige Unternehmen, vorbehaltlich der unter Umständen erforderlichen Prüfung durch die zuständige Wettbewerbsbehörde, zu veräußern. Meinl und Rewe/Billa verpflichten sich unbefristet, unabhängig voneinander am Handelsmarkt und auf den Beschaffungsmärkten tätig zu bleiben. [In der vertraulichen Fassung der Entscheidung werden an dieser Stelle die diesbezüglichen Verpflichtungen der Parteien weiter konkretisiert.] Meinl übermittelt der Kommission einen schriftlichen Bericht über die aktuelle Geschäftsentwicklung der von ihr betriebenen Filialen, und zwar jeweils alle sechs Monate bis zum 28. Februar 2001 und danach jeweils alle zwölf Monate bis zum 28. Februar 2004. Diese Berichte werden insbesondere alle Informationen enthalten, die die Kommission benötigt, um zu überprüfen, ob die von Meinl eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden." 2. Würdigung (119) Auf der Grundlage der von den Parteien angebotenen Zusage wird Rewe/Billa 162 von insgesamt 341 Meinl-Filialen übernehmen. Die jährlichen Bruttoumsätze der zu übernehmenden Filialen liegen bei insgesamt [...]* Mio. ATS, was einer Übernahme von 41 % des Gesamtumsatzes der Meinl-Filialen entsprechen würde. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, daß von den 162 Filialen insgesamt 45 Filialen in Bipa-Drogeriemärkte umgewandelt werden. Die LEH-Umsätze dieser Filialen entsprechen einem Anteil von 7 % an den LEH-Gesamtumsätzen von Meinl. Rewe/Billa wird daher tatsächlich nur 34 % der LEH-Gesamtumsätze von Meinl übernehmen. Der Marktanteilszuwachs von Rewe/Billa auf dem österreichischen LEH-Markt wird insoweit bei circa 2,5 % liegen im Vergleich zu 7 % auf der Grundlage des ursprünglich angemeldeten Vorhabens. (120) Meinl bleibt als aktueller Wettbewerber mit 179 Filialen auf dem LEH-Handelsmarkt in Österreich tätig. Meinl wird seine LEH-Aktivitäten auf Ostösterreich konzentrieren, wo die Position des Unternehmens bereits in der Vergangenheit stärker war als außerhalb dieser Region. Durch den Erlös aus dem Verkauf von 162 Filialen an Rewe/Billa wird Meinl zudem in die Lage versetzt, notwendige Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen und könnte insbesondere seine Stellung in Ostösterreich weiter ausbauen und verbessern. (121) Darüber hinaus befinden sich die 117 Meinl-Filialen, die Rewe/Billa übernehmen und als LEH-Verkaufsstellen weiterführen kann, außerhalb der Schlüsselregion Ostösterreich. Insoweit wird der Marktanteilszuwachs in solchen Gebieten stattfinden, wo Rewe/Billa bislang über eine schwächere Stellung verfügt. In der Schlüsselregion Ostösterreich dagegen wird die bereits bestehende starke Stellung von Rewe/Billa nicht weiter gestärkt, da Rewe/Billa dort keine zum Betrieb als LEH-Verkaufsstellen bestimmten Filialen übernehmen wird. Zudem wird Meinl mit 179 Filialen in Ostösterreich tätig sein. (122) Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß sich der Zuwachs an großflächigen Verkaufsflächen auf 16 PamPam-Verbrauchermärkte beschränkt anstelle von 40, wie ursprünglich angemeldet. Darüber hinaus findet der Zuwachs außerhalb der Schlüsselregion Ostösterreich in denjenigen Gebieten statt, in denen Rewe/Billas Verbrauchermarktlinie Merkur ohnehin nicht vergleichbar stark vertreten ist. Was die in der RegioPlan-Studie erfaßten Schlüsselstandorte betrifft, wird Rewe/Billa die Hälfte der auf Meinl entfallenden Standorte in Einkaufszentren, Fachmarktzentren und innerstädtischen Einkaufsstraßen übernehmen. Auch insoweit wird jedoch der Zuwachs auf Standorte außerhalb der Schlüsselregion Ostösterreich beschränkt sein. (123) Auf den Beschaffungsmärkten führt der deutlich verringerte Marktanteilszuwachs auf dem Handelsmarkt dazu, daß sich die Abhängigkeit der Lieferanten von Rewe/Billa als Abnehmer in den unter Randnummer 99 aufgeführten Produktgruppen kaum erhöhen würde. Das Nachfragepotential, das Rewe/Billa durch den modifizierten Zusammenschluß zuwachsen würde, hätte keinen spürbaren Einfluß auf die Stellung von Rewe/Billa auf den Beschaffungsmärkten. Darüber hinaus würde Rewe/Billa auch seine starke Stellung in Ostösterreich nicht weiter ausbauen. Zudem wird Meinl als Nachfrager auf den Beschaffungsmärkten, wenn auch in verringertem Umfang, tätig sein und würde für Lieferanten insbesondere wegen der starken Präsenz im Raum Wien als Absatzalternative erhalten bleiben. Insoweit ist davon auszugehen, daß die Position von Rewe/Billa auf den Beschaffungsmärkten nach dem Zusammenschluß in einer Größenordnung liegen wird, in der eine marktbeherrschende Stellung weder entsteht, noch eine bereits bestehende marktbeherrschende Stellung verstärkt wird. (124) Dr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.