Europäische Union

1999/674/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 1999 in einem Verfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache Nr. IV/M.1221 - Rewe/Meinl) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 228) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31999D0674. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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egenden Fall im Gegensatz zur Situation in der Kali- und Salz-Entscheidung nicht um das angebliche Ausscheiden eines vollständigen Unternehmens aus dem Markt handeln würde. Bereits 1996 wurde der Konzern in zwei Teile aufgespalten und der Teilkonzern Julius Meinl Austria Industrie GmbH gebildet. Unter dieser Leitgesellschaft wurde der Konzernbereich Produktion angesiedelt, der die Unternehmen Julius Meinl Kaffee- und Tee Vertriebs GmbH (Röstkaffee und Tee), Julius Meinl Nahrungsmittelproduktion GmbH (vor allem Marmelade, Fruchtsäfte, Destillerieprodukte und Wein), Julius Meinl Fleischwerke GmbH (Fleisch und Wurst) sowie Julius Meinl Großhandels GmbH (Vertriebslinie für Eigenprodukte) umfaßt. Die Julius Meinl Austria Industrie GmbH hält zudem 33,3 % der Aktien der Meinl Bank AG sowie 100 % der Anteile der Copem Compagnie de Participation Européenne Meinl BV, die 49 % der Anteile an der Julius Investment NV hält. Diese beherrscht die Julius Meinl International AG, die als Holdinggesellschaft für die Aktivitäten des Meinl-Konzerns in Mittel- und Osteuropa fungiert. Der bei Meinl verbliebene Konzernbereich Einzelhandel repräsentiert daher nur einen Teil der Geschäftsstätigkeiten und Beteiligungsunternehmen des Meinl-Konzerns. Insoweit handelt es sich bei einem Ausscheiden von Meinl aus dem österreichischen LEH-Markt um eine Managemententscheidung, nach der eine geschäftliche Aktivität aufgegeben wird, deren Entwicklung nicht den Erwartungen der Geschäftsführung entsprochen hat. In einem derartigen Fall einer "failing division defence" und nicht etwa einer "failing company defence" sind besondere hohe Anforderungen an den Nachweis zu stellen, daß die Voraussetzungen des Einwands fehlender Kausalität erfuellt sind. Anderenfalls könnte jeder Zusammenschluß, bei dem es um die Veräußerung eines angeblich unrentablen Geschäftsbereichs geht, damit fusionskontrollrechtlich gerechtfertigt werden, daß der Veräußerer erklärt, ohne den Zusammenschluß diesen Bereich seiner geschäftlichen Aktivitäten einzustellen. (66) Der Vortrag der Parteien ist nicht geeignet, den Einwand der fehlenden Kausalität zu begründen. Abgesehen von der zuvor dargestellten generellen Überlegung haben die Parteien in keiner Weise nachgewiesen, daß Meinl ohne Übernahme durch ein anderes Unternehmen auf jeden Fall kurzfristig aus dem Markt ausscheiden wird. Es mag zwar sein, daß sich die finanzielle Situation von Meinl in den letzten Jahren verschlechtert hat. Die Parteien haben jedoch nichts vorgetragen, was den Schluß erlauben könnte, daß Meinl bereits derzeit oder in naher Zukunft insolvent ist. Es ist vielmehr davon auszugehen, daß die beabsichtigte Trennung des Meinl-Konzerns von seinen LEH-Aktivitäten in Österreich auf einer strategischen Entscheidung der Konzernspitze beruht. Die 1996 erfolgte Restrukturierung des Meinl-Konzerns läßt darauf schließen, daß bereits zu diesem Zeitpunkt mit der Aufspaltung des Konzerns in zwei Teilkonzerne Vorkehrungen getroffen wurden, um einen späteren Verkauf der LEH-Aktivitäten von Meinl zu ermöglichen. Wie sich aus dem Geschäftsbericht 1996 ergibt, wurden die verlustbringenden Meinl-Aktivitäten in Österreich von den profitablen, wesentlich kapitalstärkeren und strategisch wichtigeren Aktivitäten abgetrennt, die unter dem Teilkonzern Julius Meinl Austria Industrie GmbH zusammengefaßt wurden. Vor diesem Hintergrund genügt jedoch der bloße Hinweis, Meinl habe in seiner jetzigen Form, Ausbreitung und Größe große Wettbewerbsnachteile gegenüber den anderen viel größeren Wettbewerbern, nicht, um zu begründen, warum die LEH-Aktivitäten von Meinl in jedem Fall eingestellt werden müssen. (67) Auch der Vortrag der Parteien, die Marktanteile von Meinl würden wegen der historischen und geographischen Verteilung der Meinl-Standorte im wesentlichen Rewe/Billa zuwachsen, ist nach Auffassung der Kommission nicht schlüssig. Denn die Parteien legen zugleich selbst dar, daß Spar ein in Betracht kommender Interessent sei. Insoweit kann bereits auf der Grundlage des Vortrags der Parteien nicht davon ausgegangen werden, daß die Marktanteile von Meinl in jedem Fall Rewe/Billa zuwachsen würden. Die wettbewerbliche Situation, die sich mit oder ohne den beabsichtigten Zusammenschluß ergäbe, ist daher keinesfalls die gleiche. (68) Soweit die Parteien darauf abstellen, es gebe keine weniger wettbewerbsschädliche Erwerbsalternative als Rewe/Billa, da Spar wegen seiner Marktstellung insoweit nicht in Betracht gezogen werden könne, ist dieser Vortrag ebenfalls nicht substantiiert. Die Ausführungen der Kommission in der Kali- und Salz-Entscheidung machen deutlich, daß die Kommission an den Nachweis, daß außer dem übernehmenden Unternehmen kein alternativer Erwerber in Betracht kommt, strenge Anforderungen stellt. Dies ist auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden(18). Der Vortrag der Parteien genügt diesen Anforderungen keinesfalls. Die Parteien haben weder dargelegt, mit welchen Interessenten der Meinl-Konzern verhandelt hat, noch aus welchem Grund die Verhandlungen erfolglos verlaufen sind. Soweit die Parteien darauf abstellen, daß Spar als weniger wettbewerbsschädliche Erwerbsalternative von vornherein nicht in Betracht gezogen werden könne, haben sie die wettbewerbliche Beurteilung durch die zuständige Wettbewerbsbehörde vorweggenommen. Angesichts der oben dargelegten Unterschiede von Rewe/Billa und Spar wäre eine solche Schlußfolgerung im übrigen keineswegs zwangsläufig. (69) Die Parteien haben daher keine der drei von der Kommission in der Kali- und Salz-Entscheidung für das Eingreifen des Einwands fehlender Kausalität aufgestellten Voraussetzungen nachgewiesen. Der beabsichtigte Zusammenschluß ist deshalb auch ursächlich für die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von Rewe/Billa/Meinl auf dem LEH-Markt in Österreich. e) Ergebnis (70) Aus den vorgenannten Gründen ist zu erwarten, daß der beabsichtigte Zusammenschluß zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von Rewe/Billa/Meinl auf dem LEH-Markt in Österreich führen wird. B. BESCHAFFUNGSMARKT (71) Das Ausüben von Nachfragemacht, die zur Erzielung günstigerer Einkaufsbedingungen führt, ist nicht per se als gesamtwirtschaftlich nachteilig anzusehen. Insbesondere wenn die Lieferantenseite selbst sehr konzentriert ist und die nachfragemächtigen Käufer auf ihren eigenen Absatzmärkten wirksamem Wettbewerb ausgesetzt und somit gezwungen sind, erzielte Einkaufsvorteile an ihre eigenen Abnehmer weiterzureichen, kann Nachfragemacht verhindern, daß auf Angebotsseite Monopol- oder Oligopolgewinne realisiert werden(19). Verfügt jedoch das nachfragemächtige Unternehmen auf seinem Absatzmarkt selbst über eine starke, vom Wettbewerb nicht mehr hinreichend kontrollierte Stellung, so ist nicht mehr zu erwarten, daß erzielte Einkaufsvorteile an die Abnehmer weitergegeben werden. (72) Im Einzelhandel besteht eine enge Interdependenz zwischen dem Handelsmarkt und dem Beschaffungsmarkt. Die Marktanteile der Einzelhandelsunternehmen auf dem Handelsmarkt bestimmen ihr Einkaufsvolumen, das umso größer ist, je höher der Handelsmarktanteil des Einzelhändlers ist. Je größer das Einkaufsvolumen, desto günstiger sind in der Regel die Einkaufskonditionen, die dem Handelsunternehmen von seinen Lieferanten eingeräumt werden. Günstige Einkaufskonditionen können wiederum auf verschiedene Weise dazu benutzt werden, die Marktposition auf dem Handelsmarkt zu verbessern (z. B. durch internes oder externes Wachstum, aber auch durch gezielte gegen Wettbewerber gerichtete Niedrigpreisstrategien). Die verbesserte Position auf dem Handelsmarkt schlägt sich wiederum in einer weiteren Verbesserung der Einkaufskonditionen nieder usw. (73) Die vorstehend beschriebene Spirale führt zu einer immer stärkeren Konzentration sowohl auf den Handels- als auch den Beschaffungsmärkten. Kurzfristig können Endverbraucher von diesem Prozeß zwar profitieren, da es eine Phase intensiven (Verdrängungs-) Wettbewerbs auf dem Handelsmarkt geben kann, während derer das nachfragemächtige Handelsunternehmen gezwungen ist, seine Einkaufsvorteile an die Verbraucher weiterzugeben. Dies wird jedoch nur solange andauern, bis auf dem Handelsmarkt eine Struktur erreicht ist, die zu einem deutlichen Nachlassen der Wettbewerbsintensität führt (d. h. wie in diesem Fall Einzelmarktbeherrschung). In dieser Phase ist Rücksicht auf den Endverbraucher nicht mehr erforderlich, da dieser nur noch sehr begrenzte Ausweichalternativen hat. (74) Nachfragemacht gibt einem Handelsunternehmen außerdem einen erheblichen Einfluß darauf, welche Produkte auf den Markt kommen und damit für den Verbraucher erhältlich sind. Produkte, die von einem marktbeherrschenden Nachfrager nicht abgenommen werden, haben praktisch keine Chance, den Endverbraucher zu erreichen, da es dem Lieferanten an alternativen Absatzmöglichkeiten mangelt. Damit entscheidet letztlich der marktbeherrschende Nachfrager über die Erfolgsaussichten von Produktinnovationen. 1. Relevante Produktmärkte (75) Diese Märkte umfassen den Verkauf von Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs durch Hersteller an Kunden wie Groß- und Einzelhändler und sonstige Unternehmen. (76) Nach der ständigen Praxis der Kommission und der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist bei der Marktabgrenzung vorrangig auf die Sicht des Verbrauchers abzustellen. Zwar sind die vom LEH typischerweise nachgefragten Produkte oder Produktgruppen für den Endverbraucher untereinander nicht in vollem Umfang austauschbar. Gleichwohl steht jedoch auf der Handelsebene, wie unter Randnummer 13 dargelegt, für den Konsumenten die spezifische Distributionsleistung des LEH im Vordergrund, die in einem bestimmten Food- und Non-Food-Produkte umfassenden Sortiment besteht ("one stop shopping"). Anders verhält es sich jedoch bei der Marktabgrenzung auf den Beschaffungsmärkten. Hier sind bei der Abgrenzung die Angebotsumstellungsflexibilität der Hersteller und ihre Absatzalternativen maßgeblich. Die Hersteller stellen in der Regel einzelne Produkte oder Produktgruppen (z. B. Molkereiprodukte, Brot und Backwaren) her und sind auch nicht in der Lage, ihre Produktion ohne weiteres auf andere Produkte umzustellen. Ein Hersteller von Molkereiprodukten etwa kann nicht ohne erhebliche Investitionen und Erwerb von zusätzlichem Know-how Brot und Backwaren herstellen. Der LEH fragt zwar ein Gesamtsortiment nach, da sich die Nachfrage seiner Kunden ebenfalls auf ein Sortiment richtet. Er ist jedoch nicht in der Lage, dies Gesamtsortiment komplett von ein und demselben Hersteller zu beziehen. Deshalb ist nicht von einem einheitlichen Beschaffungsmarkt für den LEH auszugehen. (77) Die Ermittlungen der Kommission haben bestätigt, daß eine nach Produktgruppen gegliederte Marktabgrenzung allgemein als aussagekräftig angesehen wird und daß im wesentlichen folgende Produktgruppen zu unterscheiden sind: - Fleisch und Wurst, - Gefluegel und Eier, - Brot und Gebäck (Frisch- und Dauerbackwaren, jedoch keine Tiefkühlbackwaren), - Molkereiprodukte (Milch, Butter, Joghurt, Topfen, milchhaltige Frischdesserts, alle Arten von Käse), - frisches Obst und Gemüse, - Bier, - Wein und Spirituosen, - alkoholfreie Getränke (inkl. Mineralwasser), - Heißgetränke (Kaffee und Tee), - Süßwaren, - Grundnahrungsmittel (u. a. Mehl, Zucker, Nudeln, Reis, Gewürze), - Konserven (haltbare Nahrungsmittel in Dosen oder anderen Verpackungen, mit Ausnahme von Tiefkühlkost), - Tiefkühlwaren (einschließlich Eiscreme), - Babynahrung, - Tiernahrung, - Körperpflegeartikel (Cremes, Lotionen usw., deren Zweck in erster Linie pflegend ist) und Kosmetik (dekorative Kosmetik und Düfte), - Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, - andere Drogerieprodukte (außer den vorstehend genannten, z. B. frei verkäufliche Arzneimittel, Gesundheitsnahrung, Produkte der persönlichen Hygiene), - andere supermarktübliche Non-Food-Produkte (z. B. Kleidung, Zeitungen und Zeitschriften, Unterhaltung). (78) Auch die Anbieterstrukturen unterscheiden sich zwischen verschiedenen Produktgruppen. Im Frischeproduktbereich, insbesondere bei Fleisch- und Wurstwaren, Molkereiprodukten sowie Brot und Gebäck, ist eine stark zersplitterte, überwiegend aus kleinen und mittleren Unternehmen bestehende Anbieterstruktur zu beobachten. Im Non-Food-Bereich (z. B. bei Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln, Körperpflege, Tiernahrung) sind dagegen überwiegend große internationale Hersteller tätig. Die übrigen Produktgruppen zeigen eine gemischte Anbieterstruktur, die jedoch normalerweise(20) durch eine geringere Konzentration als die Handelsseite gekennzeichnet ist. Der Einkauf auf LEH-Seite ist ebenfalls in der Regel nach den oben aufgeführten Produktgruppen organisiert. (79) In der Regel ist der LEH nicht der einzige Absatzkanal, der den Herstellern von Produkten des LEH-Sortiments zur Verfügung steht. Andere mögliche Absatzkanäle sind z. B. der Spezialhandel, Cash & carry, sonstiger Großhandel, Gastronomie, Drogeriehandel oder der Export. Obwohl sich die Bedeutung der verschiedenen Absatzkanäle nach Produktgruppen unterscheidet (vgl. Tabelle in Randnummer 95), ist der LEH für die meisten Produktgruppen mit einem Anteil von mehr als 50 % mit Abstand der wichtigste Absatzkanal. Auch die unterschiedliche Verteilung der Absatzkanäle spricht für eine Abgrenzung des Beschaffungsmarkts nach Produktgruppen. (80) Es ist zu berücksichtigen, daß für die Hersteller verschiedene Absatzwege nicht ohne weiteres austauschbar sind. Unterschiedliche Gebindegrößen, Aufmachung und Verpackung (für die teilweise spezielle Maschinen oder andere Produktionsmittel erforderlich sind), unterschiedliche Verkaufsstrategien (z. B. im LEH und der Gastronomie), Erfordernis von unterschiedlichen Kenntnissen und Kontakten für verschiedene Vertriebswege und unterschiedliche Logistik erschweren den Wechsel zwischen verschiedenen Absatzkanälen. Der Kommission liegen Informationen vor, daß der Eintritt in einen neuen Absatzkanal manchmal nur nach langer Marktbearbeitung möglich ist. Zahlreiche Produkte (insbesondere Impuls- und Markenartikel sind ausdrücklich für den direkten Verkauf an Letztverbraucher konzipiert. Für diese Produkte gibt es neben dem LEH nur wenige Absatzalternativen (in der Regel Spezialhandel, für Non-Food-Produkte auch Drogeriehandel, gegebenenfalls Cash & carry). Eine kurzfristige und problemlose Substitution eines verloren gegangenen LEH-Kunden durch Absatz über andere Absatzwege ist nach den Ermittlungen der Kommission in den meisten Produktgruppen nicht möglich. Ein Wechsel von Absatzkanälen würde vielmehr - soweit überhaupt möglich - zum Teil erhebliche Investitionen und Umstellungen der Produktions- und Vertriebsorganisation sowie Kostenstruktur der Unternehmen erfordern. Dies deutet darauf hin, daß - jedenfalls in bestimmten Produktgruppen - von einem reinen LEH-Beschaffungsmarkt auszugehen ist. (81) Die Kommission geht deshalb davon aus, daß der Beschaffungsmarkt in sachlicher Hinsicht nach den oben ausgeführten Produktgruppen zu unterscheiden ist. Dies schließt nicht aus, daß einige dieser Märkte über vergleichbare Strukturen verfügen und in der Analyse zusammengefaßt werden können. Außerdem bestehen aus den oben ausgeführten Gründen starke Anhaltspunkte dafür, daß der Beschaffungsmarkt nach Absatzkanälen zu unterscheiden ist, so daß die Beschaffung für den LEH einen eigenständigen Markt darstellen könnte. Dies muß jedoch nicht entschieden werden, da sich Wettbewerbsprobleme bereits auf alle Absatzkanäle umfassenden Beschaffungsmärkten ergeben. 2. Relevante geographische Märkte (82) Nach Angaben der Parteien ist der Beschaffungsmarkt EWR-weit. Nach der Integration Österreichs in die Gemeinschaft sei sowohl von Seite der Lieferanten als auch von den Einzelhändlern her eine verstärkte Orientierung zum europäischen Markt hin festzustellen. Auch das Ansteigen der tatsächlichen Nahrungsmittelexporte, insbesondere nach Deutschland, belege dies. Zugleich haben die Parteien jedoch eingeräumt, daß selbst mehr als zwei Jahre nach der Übernahme von Billa durch Rewe das gemeinsame Einkaufsvolumen beider Unternehmen weniger als 2 % des Gesamteinkaufsvolumens von Billa für Food und Non-Food beträgt. Darüber hinaus haben die Parteien vorgetragen, daß österreichische Marken und damit österreichische Produzenten ein sehr wesentliches Merkmal des Rewe/Billa-Sortimentes darstellen, da eine verstärkte Nachfrage der Konsumenten nach österreichischen und regionalen Produkten bestehe. Deshalb arbeite Rewe/Billa intensiv mit regionalen und lokalen Anbietern, wie Bäckereien, Mühlen, Wurst- und Schinkenproduzenten und Wasserabfuellern, zusammen. Im Bereich Obst und Gemüse lege Rewe/Billa größten Wert auf Frische und daher wegen des kürzeren Transportwegs auf österreichische Ware. Gerade als Folge der Übernahme von Billa durch Rewe achteten viele Kunden verstärkt auf österreichische Qualität, oftmals würden österreichische Produkte wegen der hohen Qualität Artikeln internationaler Lieferanten vorgezogen. (83) Die Ermittlungen der Kommission haben ergeben, daß die Beschaffungsmärkte für alle nachstehend untersuchten Produktgruppen als national anzusehen sind. Dies beruht zum einen auf den Konsumentenpräferenzen für österreichische Produkte und einem darauf ausgerichteten Produktsortiment. Zum anderen bezieht der österreichische LEH ganz überwiegend bei österreichischen Lieferanten. Nach Daten von AC Nielsen beschafft der österreichische LEH in den Produktgruppen(21) Fleisch und Wurst, Molkereiprodukte, alkoholfreie Getränke, Bier, Brot und Gebäck, Obst und Gemüse und Kaffee zu mehr als 80 % von rein inländischen Anbietern. Auch wenn von international tätigen Herstellern (z. B. Markenartikelherstellern) bezogen wird, erfolgt der Bezug fast ausschließlich über deren österreichische Niederlassungen. Die österreichischen Hersteller (insbesondere von Lebensmitteln) setzen den weit überwiegenden Teil ihrer Produktion in Österreich ab. Sie konzentrieren sich auf den österreichischen Markt mit 8 Mio. Einwohnern und deren speziellen Konsumgewohnheiten. Lediglich 8,4 % der in Österreich produzierten Lebensmittel werden im Ausland abgesetzt. (84) Ein weiteres Indiz für österreichische Beschaffungsmärkte ist das Vorliegen höherer Preise für eine Reihe von insbesondere frischen Produkten in Österreich im Vergleich zu Deutschland. Nach Angaben der Anmelder kostet Billa der Bezug von österreichischem Obst und Gemüse um [...]* % mehr als der Bezug von vergleichbarer Ware in der Gemeinschaft außerhalb Österreichs. Für Schweinefleisch wird demnach in Österreich um [...]* ATS pro Kilo mehr bezahlt als im Gemeinschaftsdurchschnitt. Insgesamt, so die Anmelder, liegen die Preise für österreichische Produkte um bis zu 20 % über den nachvollziehbaren gemeinschaftlichen Marktpreisen. (85) Auch internationale Markenartikel sowohl im Food- als auch im Non-Food-Bereich werden in der Regel bei österreichischen Niederlassungen/Tochtergesellschaften der entsprechenden Unternehmen bezogen und nicht selbst importiert. Dies beruht vor allem darauf, daß die LEH-Ketten von den Herstellern Dienstleistungen wie Regalpflege und Marktforschung erwarten, die nur durch eine Präsenz vor Ort zu leisten sind. Dieses spezifisch auf den österreichischen Markt abgestimmte Paket aus Produkten und Dienstleistungen wird von internationalen Herstellern in den Jahresgesprächen mit dem österreichischen LEH verhandelt. Ein zusätzliches Indiz für einen nationalen Beschaffungsmarkt selbst bei internationalen Markenprodukten ist die Tatsache, daß internationale Marken insbesondere im Food-Bereich häufig nur Dachmarken sind. Der Inhalt der Produkte unterscheidet sich von Land zu Land aufgrund der unterschiedlichen Geschmacksgewohnheiten. Nach Feststellungen der Kommission sind z. B. für Deutschland hergestellte Kaffees oder Fertiggerichte, aber auch Tiernahrung trotz identischer Verpackung in Österreich nicht absetzbar und umgekehrt. Die in der Entscheidung Rewe/Billa(22) erwartete Öffnung der Beschaffungsmärkte hat sich bislang nicht bestätigt. In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß selbst mehr als zwei Jahre nach der Übernahme von Billa durch Rewe das gemeinsame Einkaufsvolumen beider Unternehmen nach eigener Aussage weniger als 2 % des Gesamteinkaufsvolumens von Billa für den Food- und Non-Food-Bereich beträgt. Weiterhin haben die Parteien selbst eingeräumt, daß der Bezug im Ausland durch Auflagen etwa im Bereich der Deklarierung und Verpackung nach wie vor erschwert sei. (86) Schließlich ist es hinsichtlich internationaler Markenprodukte angezeigt, die geographischen Märkte unter Bezugnahme auf die Möglichkeit der Anbieter zu definieren, auf andere Vertriebswege zurückzugreifen, um den Endverbraucher zu erreichen(23). In diesem Fall ist der Zugang zum Verbraucher nur über die entsprechenden Vertriebskanäle in Österreich zu erreichen, unter denen der LEH der wichtigste ist. (87) Aufgrund der aufgeführten strukturellen Besonderheiten geht die Kommission deshalb von nationalen österreichischen Beschaffungsmärkten aus. 3. Wettbewerbliche Beurteilung (88) Es ist davon auszugehen, daß der Zusammenschluß zur Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen von Rewe/Billa/Meinl auf neun österreichischen Beschaffungsmärkten führt. a) Marktstruktur (89) aa) In den österreichischen Beschaffungsmärkten ist die Lieferantenseite erheblich weniger konzentriert als die Nachfrageseite, insbesondere soweit der LEH als Nachfrager betroffen ist. Die Anbieterstruktur ist in den verschiedenen Produktgruppen unterschiedlich. Für nahezu alle Produktgruppen (mit wenigen Ausnahmen insbesondere im Non-Food-Bereich z. B. bei Tiernahrung) läßt sich feststellen, daß die Herstellerseite deutlich weniger konzentriert ist als die Nachfrageseite. Im "Cash Almanach"(24), dem nach Branchenangaben umfassendsten Verzeichnis u. a. der Lebensmittelanbieter in Österreich, sind im Durchschnitt aller Produktgruppen 22 Hersteller pro Produktgruppe aufgelistet. In den Produktgruppen Molkereiprodukte, Fleisch/Wurst und Grundnahrungsmittel sind es jeweils 40-50 Lieferanten, für Süßwaren, Wein/Spirituosen und Konserven je ca. 30-40 und für Bier und Brot/Gebäck je ca. 20(25). Ein erheblicher Teil der Hersteller sind darüber hinaus kleine Unternehmen mit weniger als 7-8 Mio. EUR Umsatz. (90) Die Anbieter/Hersteller von Molkereiprodukten, Fleisch und Wurst, Gefluegel und Eiern, Brot und Gebäck sowie Bier in Österreich sind, mit wenigen Ausnahmen, österreichische Unternehmen, die sich auf ihren heimischen Markt konzentrieren und die im internationalen Vergleich kleine und mittelgroße Unternehmen sind. Einige deutsche Unternehmen (insbesondere aus dem süddeutschen Raum) beliefern ebenfalls den österreichischen Markt. Große internationale Unternehmen sind die Ausnahme (für Molkereiprodukte z. B. vor allem Danone, in geringerem Maße KraftJacobsSuchard, für die Molkereiprodukte eher ein Randbereich sind). (91) Bei den Produktgruppen Süßwaren, alkoholfreie Getränke, Kaffee und Tee, Wein und Spirituosen, Grundnahrungsmittel, Konserven und Tiefkühlwaren sind jeweils internationale Konzerne (z. B. Nestlé, KraftJacobsSuchard, MasterFoods) und österreichische Hersteller (z. B. Inzersdorfer, Felix Austria, Darbo, Mautner Markhof, Manner) gleichermaßen vertreten. (92) Insbesondere die Non-Food-Produkte (Körperpflege, Kosmetik, Produkte der persönlichen Hygiene, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel), aber auch Babynahrung und Tiernahrung werden hauptsächlich von internationalen Anbietern angeboten. Auch in diesen Bereichen gibt es jedoch einige (kleinere) österreichische Produzenten. (93) Im Absatzkanal LEH stehen diesen Herstellern weniger als zehn LEH-Ketten gegenüber, von denen nur fünf (Rewe/Billa, Meinl, Spar, ADEG, Löwa) österreichweit tätig sind. Die Abnehmer in anderen Absatzkanälen sind - mit Ausnahme von Cash & carry - nach den der Kommission vorliegenden Informationen nicht sehr stark konzentriert. Insbesondere in den Absatzkanälen Spezialhandel u

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.