Europäische Union

96/177/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Juli 1995 zur Feststellung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsfähigkeit des EWR-Abkommens (IV/M. 490 - Nordic Satellite Distribution) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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fähr 150 000 Anschlüsse. In dem 1992 erlassenen Gesetz über den Kabelbetrieb wurden alle nennenswerten Marktzutrittsschranken abgeschafft. (123) Kinnevik ist mit 37,4 % an Kabelvision beteiligt und (. . . . . . .) 1993 stoppte Kabelvision die Ausstrahlung der Pay-TV-Programme von FilmNet und nahm sie erst nach Einschreiten der schwedischen Wettbewerbsbehörde 1994 wieder auf. Aus diesem Verhalten kann geschlossen werden, daß Kinnevik einen bedeutenden Einfluß auf die Geschäftspolitik von Kabelvision ausübt. Auf jeden Fall wird das Verhalten etwaiger Wettbewerber schon durch die Tatsache beeinflußt, daß sie mit einer möglichen Einflußnahme von Kinnevik auf die Geschäftsstrategie von Kabelvision zu rechnen haben. d) Finnland (124) Von den rund 1,9 Millionen Haushalten sind ungefähr 780 000 an Kabelnetze und rund 100 000 an Gemeinschaftsantennenanlagen angeschlossen. Der größte Kabelfernsehanbieter ist mit über 190 000 angeschlossenen Haushalten (etwa 20 % aller Anschlüsse) die im Besitz der Helsinki Media befindliche Helsinki Television OY, gefolgt von der Telecom-Kabel-TV OY, einem Unternehmen der staatlichen Telekommunikationsgesellschaft, mit ungefähr 120 000 Anschlüssen. Vier kleinere Unternehmen besorgen jeweils 4-6 % aller Anschlüsse, während die übrigen Haushalte (ca. 40 %) von zahlreichen kleinen Anbietern versorgt werden. (125) Die am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen sind nicht auf dem finnischen Kabelfernsehmarkt vertreten, (. . . . . . .). B.2. Auswirkungen von NSD auf den Markt für Kabelfernsehen (126) Die von der Kommission befragten Betreiber haben angegeben, daß sie aus Wettbewerbsgründen nicht umhin kommen werden, zumindest in Dänemark, Norwegen und Schweden das NSD-Programmpaket anzubieten. Wegen der beherrschenden Stellung von NSD auf dem Transpondermarkt wird das Gemeinschaftsunternehmen über eine starke Stellung gegenüber den Kabelanbietern verfügen, da diese künftig mit NSD verhandeln müssen, um die Fernsehprogramme zu erhalten, und nicht mehr wie bisher direkt mit den Fernsehanstalten. Die Gründung von NSD wird daher die Verhandlungsposition der Kabel-TV-Betreiber in einem erheblichen Umfang verändern. (127) Die beteiligten Unternehmen haben geltend gemacht, daß die Gründung von NSD unabhängige Kabelanbieter nicht daran hindern würde, unmittelbar mit Kinnevik über die Übertragungsrechte für die TV3-Programme und die anderen Programme von Kinnevik zu verhandeln, wenn sie nicht mit NSD verhandeln wollten. Obwohl die NSD-Vereinbarung solchen Geschäften nicht entgegensteht, ist davon auszugehen, daß den beteiligten Unternehmen daran gelegen ist, die Programme von Kinnevik über das NSD-Paket zu vertreiben. Überdies werden unabhängige Anbieter mit NSD verhandeln müssen, um all jene Programme in ihr Netz einspeisen zu können, für die NSD höchstwahrscheinlich die ausschließlichen Rechte erhält (. . . . . Angabe der Kanäle . . . und wahrscheinlich noch weitere, da NSD den Erwerb solcher ausschließlicher Rechte ausdrücklich anstrebt). Realistischerweise ist daher anzunehmen, daß die Mehrheit der Kabelanbieter direkt mit NSD um die Übertragungsrechte für das NSD-Programmpaket verhandeln wird. Grundsätzlich können die Kabelbetreiber zwar auch Programme von Astra oder anderen nicht von NSD kontrollierten Satelliten erhalten und hierfür direkt mit den Fernsehanstalten verhandeln; von diesen Satelliten werden jedoch keine Programme in nordischen Sprachen gesendet. (128) Überdies würden unabhängige Kabelnetzbetreiber in Dänemark, Norwegen und Schweden zu Verhandlungen mit einem Konkurrenten über Preise und sonstige Konditionen gezwungen (dies trifft auch auf Direktverhandlungen der Betreiber mit Kinnevik zu, da Kinnevik zu NSD gehört). Diese Feststellung gilt auch für Gebiete, in denen die Haushalte zwischen Kabelanschluß und eigener Satellitenantenne wählen können, da NSD ebenfalls den Markt für den Satelliten-Direktempfang kontrollieren wird. NSD wäre somit in der Lage, unabhängige Anbieter von Kabelprogrammen durch diskriminierende Preise oder sonstige Konditionen gegenüber den Betreiberunternehmen der eigenen Muttergesellschaften oder zugunsten ihres Direktübertragungsgeschäfts zu benachteiligen. (129) Zahlreiche unabhängige Kabelanbieter, die der Kommission Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, zeigten sich sehr besorgt über die Möglichkeit, von NSD zugunsten eigener Unternehmen benachteiligt zu werden. Auch ohne diskriminierende Verhaltensweisen könnte NSD wegen seiner beherrschenden Stellung auf dem Transpondermarkt die eigene Stellung auf den Märkten für Kabelfernsehen ausnutzen. (130) Nach eigenen Angaben wollen die beteiligten Unternehmen im Bereich der Digitaltechnik ein gemeinsames Nordic-Verschlüsselungssystem und eine gemeinsame Kopfstation (. . . . . . .) verwenden. NSD soll das System und die Kopfstation kontrollieren und (. . . . . Dienstleistungen . . . . .) anbieten. Nach Auffassung der beteiligten Unternehmen wäre diese Lösung für viele Kabelanbieter wirtschaftlich attraktiv, da sie ein Ver- und Entschlüsselungssystem in jeder einzelnen Kopfstation entbehrlich macht und so zu einer deutlichen Verringerung der Kosten führt. Dieses Angebot ist gerade in Gebieten mit vielen kleineren Kabelnetzen wie im nordischen Raum besonders interessant. Einige unabhängige Kabelanbieter verfügen über Hunderte von Kopfstationen und benötigen bei der derzeitigen Technik einen Decoder je Kopfstation und Programm. Vielen Betreibern würde es mit Sicherheit widerstreben, das eigene Abonnentenverwaltungssystem aufzugeben, da es sich hier um einen wichtigen Teilbereich des Kabelgeschäfts handelt und ein solcher Verzicht sie in die Abhängigkeit von NSD bringen würde. Angesichts der wirtschaftlichen Vorteile für die verkabelten Haushalte und der Tatsache, daß an das Kabelnetz angeschlossene Abonnenten die Bereitstellung der transparenten Übertragung zusammen mit Abonnentenautorisierungssystemen und -verwaltungssystemen durch NSD anstelle der herkömmlichen Methode nicht bemerken würden, wäre es für einen kleineren Anbieter schwierig, ein solches Angebot zurückzuweisen, wenn diese Pläne in die Realität umgesetzt würden. (131) Wenn NSD mit Hilfe der Digitaltechnik ein solches System entwickelt und verwendet, wird die Mehrheit der verkabelten Haushalte im nordischen Raum mit höchster Wahrscheinlichkeit mit Hilfe des gemeinsamen Verschlüsselungssystems von NSD transparente Übertragungen empfangen. (. . . . . . .). Es ist daher auch schwierig, die wirtschaftlichen und wettbewerblichen Aspekte einer transparenten Übertragung abzuschätzen. Jedoch ist davon auszugehen, daß NSD durch die Kontrolle über solch ein System gegenüber den Fernsehanstalten seine Stellung als Kontrolleur des Zugangs zu den nordischen Kabelnetzen stärken würde. Programmanbieter könnten ohne das NSD-Verschlüsselungssystem - falls ein solches entwickelt wird - nur schwer Zugang zu den Kabelnetzen erlangen. B.3. Schlußfolgerungen Dänemark (132) TD kontrolliert ungefähr 50 % der Kabelanschlüsse in Dänemark und verfügt auf dem dortigen Markt aufgrund der Rechtslage über eine beherrschende Stellung. Das geplante Gemeinschaftsunternehmen wird diese beherrschende Stellung von TD aus folgenden Gründen stärken: i) NSD wird TD beim Angebot von Programmen an dänische Kabelnetzbetreiber bevorzugen können. ii) Die Monopolstellung von NSD beim Programmangebot wird zur Folge haben, daß die den Kabelnetzbetreibern angebotenen Bedingungen möglichst günstig für TD sein werden. iii) Die mit TD konkurrierenden Betreiber werden gezwungen sein, mit TD als einem an NSD beteiligten Unternehmen zu verhandeln. Dies wird sich mit der ersten Liberalisierungsstufe kaum ändern, da TD dank seines früheren gesetzlichen Monopols zahlreiche Vorteile gegenüber den Konkurrenten behalten wird. Schweden, Norwegen und Finnland (133) Die Parteien kontrollieren oder beeinflussen ungefähr jeweils 18 % bzw. 30 % der Kabel- und SMATV-Anschlüsse in Norwegen und Schweden, nicht jedoch in Finnland. Wegen der beherrschenden Stellung von NSD auf dem Transpondermarkt gelten die Ausführungen unter den Punkten i) bis iii) in gleichem Maß für die Wettbewerbslage der Kabelnetzbetreiber in Norwegen und Schweden. (134) Wegen der relativ starken Position mancher Konkurrenten in Norwegen und Schweden ist es jedoch unwahrscheinlich, daß der Zusammenschluß zur Begründung einer beherrschenden Stellung in diesen beiden Ländern führen wird. C. DER VERTRIEB VON SATELLITEN-PAY-TV-PROGRAMMEN UND ANDEREN VERSCHLÜSSELTEN FERNSEHKANÄLEN IM DIREKTEMPFANG C.1. Marktstruktur (135) Auf diesem Markt sind derzeit drei größere Vertriebshändler tätig. FilmNet (Multichoice), Telenor CTV und Viasat. Um wettbewerbsfähig zu sein, muß ein Vertriebshändler Chipkarten mit einem für viele Zuschauer attraktiven Programm oder Programmpaket anbieten. Derzeit bieten die Vertriebshändler folgende Programme auf ihren Chipkarten an: - Die FilmNet-Karte enthält den unternehmenseigenen Pay-TV-Kanal FilmNet Plus, den Film Net Complete Movie Channel und BBC, in Dänemark nur FilmNet Plus und/oder den FilmNet Complete Movie Channel; - Die CTV-Karte von Telenor CTV enthält MTV, Eurosport Nordic, Discovery, Children's Channel, CNN und den FilmNet Complete Movie Channel, in Schweden (und nach Plänen des Unternehmens künftig auch in Dänemark) ebenfalls FilmNet Plus; - Die Viasat-Karte enthält TV3 (dänische, schwedische oder norwegische Version) sowie die eigenen Pay-TV-Programme TV 1000, Film Max und TV 1000 Cinema. Nach Auskunft (. . . ) haben Viasat, FilmNet und Telenor CTV bis März 1995 in den nordischen Ländern folgende Verkaufszahlen für ihre Chipkarten erreicht: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (136) Gemessen an der Anzahl der verkauften Karten verfügt Viasat über eine sehr starke Stellung auf diesem Markt. Nach der Vereinbarung zwischen FilmNet und Telenor (s. u.) wird (. . . ). Allerdings wird auch die Chipkarte von Viasat dieses Paket (. . CTV. . ) und darüber hinaus die Programme von Kinnevik enthalten, für die Viasat über die Alleinvertriebsrechte verfügen wird. Daraus kann geschlossen werden, daß der Zusammenschluß Viasat eine beherrschende Stellung verschaffen wird. (. . . ). (137) Die Vereinbarung von FilmNet und Telenor: FilmNet wird derzeit vom Thor-Satelliten ausgestrahlt. Die Miete eines Transponders auf dem Thor-Satelliten und der Vertrieb des CTV-Pakets von Telenor durch den FilmNet-Vertriebshändler Multichoice in Schweden beruhen auf einer Vereinbarung mit Telenor AS von Oktober 1992. FilmNet sah seine Interessen als Pay TV-Vertriebshändler im nordischen Raum durch die NSD-Gründung bedroht und hat bei der Kommission eine Beschwerde gegen den vorgeschlagenen Zusammenschluß eingereicht. Außerdem hat Nethold (der Eigentümer von FilmNet und Multichoice) gegen Telenor wegen mehrerer angeblicher Verstöße gegen die Vereinbarung gerichtliche Schritte eingeleitet. Im Dezember 1994 untersagte ein norwegisches Gericht Telenor durch einstweilige Verfügung u. a. die Durchführung der Vereinbarung mit den Viasat-Unternehmen, die Viasat den Vertrieb des CTV-Pakets von Telenor gestattet. Dieser Gerichtsbeschluß hätte die Gründung von NSD blockiert und zwang die beteiligten Unternehmen, mit Nethold über einen Vergleich zu verhandeln. In einer Vereinbarung vom 29. März 1995 (. . . ). C.2. Ausschlußeffekte auf dem Markt für den Vertrieb von Fernsehprogrammen aufgrund der NSD-Gründung (138) Die Gründung von NSD wird Konkurrenten aus folgenden Gründen von diesem Markt ausschließen: i) Wegen der Kontrolle über die auf den nordischen Raum ausgerichteten Transponderkapazitäten und der Verbindungen zu dem Fernsehveranstalter Kinnevik wird NSD der dominierende Anbieter von Fernsehprogrammen für die nordischen Zuschauer sein. ii) Wie oben ausgeführt (siehe Randnummern 126-131), wird NSD wegen der Beziehungen seiner Muttergesellschaften zu den Kabelbetreibern den Zugang zum nordischen Kabelsektor in einem erheblichen Ausmaß kontrollieren. Für einen neuen Vertriebshändler von Fernsehprogrammen wäre somit auf dem nordischen Markt wenig Platz. Es ist daher unwahrscheinlich, daß ein potentieller Wettbewerber in der Lage sein wird, ein gegenüber NSD konkurrenzfähiges Vertriebsgeschäft im nordischen Raum aufzubauen. (139) Die beteiligten Unternehmen verweisen darauf, daß die NSD-Vereinbarung es einem unabhängigen Programmanbieter ermöglicht, auch ohne Vertriebsvereinbarungen mit den Vertriebsunternehmen der NSD-Gründer Transponder von NSD zu mieten. Ein solcher Programmanbieter könne auch mit anderen Vertriebshändlern Vereinbarungen schließen. Zur Bestätigung ihrer Ansicht führen sie die obengenannte neue Vereinbarung mit FilmNet an. (140) Dennoch wäre ein solcher Programmanbieter zu einer Vereinbarung mit der u. a. von Kinnevik kontrollierten NSD gezwungen. Kinnevik könnte somit die Preise und sonstigen Bedingungen des Mietvertrags beeinflussen, und Viasat erhielte Informationen über ihre etwaigen Wettbewerber. (141) Außerdem ist es höchst unwahrscheinlich, daß NSD Transponder an Programmanbieter vermieten würde, ohne dies von einer Vertriebsvereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Vertriebsunternehmen von Kinnevik abhängig zu machen. Aus den von den beteiligten Unternehmen vorgelegten Informationen geht hervor, das die NSD-Transponder in erster Linie der Entwicklung eines Satellitenfernseh-Vertriebssystems für den nordischen Raum dienen sollen. Eine Vermietung von Transpondern an Programmanbieter, die ihre Programme nicht über NSD vertreiben lassen wollen, würde diese Strategie unterlaufen. Außerdem ist NSD angesichts des derzeitigen Mangels an Transponderkapazitäten nicht auf eine Vermietung von Transpondern an solche Anbieter angewiesen. Der Versuch, die Politik der "freien" Vermietung durch den Hinweis auf die neue Vereinbarung mit FilmNet zu bestätigen, überzeugt nicht; diese Vereinbarung ist das Ergebnis eines Vergleichs. FilmNet hatte durch die Herbeiführung eines Gerichtsbeschlusses in Norwegen Teile des NSD-Vorhabens blockiert und Telenor damit zu einem Vergleich gezwungen. Vor dem Gerichtsbeschluß hegten die beteiligten Unternehmen keineswegs die Absicht, mit FilmNet zu einem Vergleich zu kommen. C.3. Schlußfolgerungen (142) Die Marktausschlußeffekte der NSD-Gründung gegenüber neuen Anbietern bedeuten, daß Viasat und FilmNet wahrscheinlich die beiden einzigen Wettbewerber auf diesem Markt sein werden. (143) Die Vereinbarung zwischen FilmNet und Telenor ermöglicht FilmNet (. . . ) und den weiteren Absatz eigener Chipkarten. Damit behält FilmNet die Kontrolle über sein System der Abonnentenautorisierung und -verwaltung. Auf den ersten Blick bleibt FilmNet aufgrund dieser Vereinbarung ein wichtiges Unternehmen auf dem Markt für den Vertrieb von Fernsehprogrammen für den Satelliten-Direktempfang. Allerdings wird Viasat die eigene Stellung auf diesem Markt mit Hilfe des attraktiven neuen Programmpakets stärken und die Position von FilmNet als wichtigem Anbieter aushöhlen. (144) Zusammenfassend bleibt daher festzuhalten, daß Viasat durch den Zusammenschluß eine beherrschende Stellung auf diesem Markt erlangen wird. D. WIRTSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER FORTSCHRITT (145) Nach Ansicht der beteiligten Unternehmen führt NSD zu wirtschaftlichem und technischem Fortschritt. Kurz- und mittelfristig wird die Entwicklung einer nordischen Hot-Bird-Position die Ausstrahlung von Satellitenprogrammen im nordischen Raum verbessern, und langfristig wird NSD nach Umstellung auf die Digitaltechnik nach Ansicht der Parteien den Kabelnetz- und SMATV-Betreibern wesentliche Einsparungen zugunsten der Verbraucher ermöglichen. (146) Die Kommission kann sich dieser Argumentation jedoch nicht anschließen, denn tatsächlich verbessert NSD kurz- und mittelfristig die Ausstrahlung von Satellitenprogrammen im nordischen Raum nicht, da durch das Gemeinschaftsunternehmen keine neuen Transponderkapazitäten geschaffen werden. Die Zahl der den Zuschauern im nordischen Raum angebotenen Satellitenprogramme wird daher durch diesen Zusammenschluß nicht beeinflußt. Zwar erkennt die Kommission an, daß ein Satellitenbetreiber zur Vermarktung seiner Satellitenposition in der Lage sein muß, aber eine vertikale Integration hält sie hierzu nicht für erforderlich. Folglich ist es wahrscheinlicher, daß sich der Zusammenschluß vielmehr auf die Aufteilung der freien Transponderkapazitäten auf die Programmanbieter auswirken wird. (147) Langfristig planen die beteiligten Unternehmen, mit der Umstellung auf die Digitaltechnik über NSD eine integrierte Infrastruktur für den Vertrieb von Satellitenfernsehen und damit zusammenhängende Dienstleistungen anzubieten. (148) Die beteiligten Unternehmen wollen nach eigenen Angaben im Bereich der Digitaltechnik ein gemeinsames Nordic-Verschlüsselungssystem für Direktempfang, SMATV-Netze und Kabelfernsehen (. . . .) verwenden. Die einzelnen Haushalte benötigen dann nur noch einen Decoder. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie an das Kabelnetz oder an eine Satellitenantenne angeschlossen sind. Mit anderen Worten, die verschiedenen Abonnentenautorisierungs- und -verwaltungssysteme für Direktempfang. Gemeinschaftsantennen und Kabelnetze können zusammengelegt werden. Kabelnetzbetreiber wären zudem nicht mehr gezwungen, in sämtlichen Kopfstationen ihre Signale zu ent- und zu verschlüsseln, und könnten beträchtliche Kosten sparen. Mit diesem System könnten unabhängige Kabelnetzbetreiber nach Angaben der beteiligten Unternehmen auch Programme über NSD beziehen und gleichzeitig ihre eigenen Abonnentenverwaltungssysteme weiternutzen. SMATV-Anlagen hätten bessere Empfangsmöglichkeiten für Pay-TV und könnten sogar eigene Abonnentenverwaltungssysteme einrichten, was heute praktisch nicht möglich ist. (149) Wegen NSD's beherrschender Stellung als Programmanbieter von nordischen Transpondern hält es die Kommission für wahrscheinlich, daß die Mehrheit der direktempfangenden Haushalte und der unabhängigen Kabelnetzwerkbetreiber in den nordischen Ländern gezwungen sein wird, das Entschlüsselungssystem von NSD zu verwenden. Fernsehanstalten, die nordischen Zuschauern Programme anbieten wollen, werden das NSD-System mieten müssen. Wird das Vorhaben verwirklicht, würde das gemeinsame Verschlüsselungssystem von NSD zum dominierenden System im nordischen Raum. (150) Die Kommission räumt ein, daß ein integriertes System für die Fernsehübertragung via Satellit langfristig wirtschaftlichen Nutzen bringt. (. . . .). Es läßt sich daher nicht feststellen, inwieweit NSD mit Hilfe des geplanten gemeinsamen Verschlüsselungssystems in der Lage sein wird, Programmanbieter von der Übertragung von Fernsehprogrammen in den nordischen Raum auszuschließen. Ein geschlossenes Verschlüsselungssystem könnte zu einer in hohem Maß wettbewerbswidrigen Infrastruktur führen. Dies träfe auch auf ein den Markt beherrschendes offenes System zu, wenn Dritte vom Zugang zu diesem System ausgeschlossen würden. (. . . .). (151) Die Kommission ist zu der Auffassung gelangt, daß eine Infrastruktur in der von den beteiligten Unternehmen beschriebenen Form äußerst leistungsfähig und vorteilhaft für die Verbraucher sein könnte. Allerdings muß sie offen und für alle Interessenten zugänglich sein. Bei der Beteiligung eines so mächtigen Programmanbieters wie Kinnevik am Gemeinschaftsunternehmen ist das Risiko groß, daß dies nicht der Fall sein wird. Wahrscheinlich wird der Zusammenschluß daher die Programmvielfalt für die nordischen Haushalte verringern. Außerdem ist ein vertikaler Zusammenschluß in der geplanten Form nach Auffassung der Kommission nicht erforderlich, um die beschriebene integrierte Infrastruktur zu entwickeln. (152) Aus diesen Gründen kann den Argumenten der Parteien in Bezug auf den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt nicht zugestimmt werden, da die Bedingungen des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionsverordnung nicht erfuellt sind. E. VON DEN PARTEIEN ANGEBOTENE ZUSAGEN (153) In ihrem Schreiben vom 7. Juli 1995 schlugen die Parteien eine Reihe von Zusagen vor, um die Bedenken gegen den geplanten Zusammenschluß auszuräumen. Die Zusagen beziehen sich auf folgende Punkte: - TeleDanmark und Norsk Telekom verzichten auf alle Rechte, sich in den Gebrauch der Transponder von Kinnevik auf Astra einzumischen. - TeleDanmark und Kinnevik verzichten auf ihre (. . . . Sonderrechte . . . .) an Transpondern in der schwedischen Satellitenposition 5° Ost. - Sie werden zwei ihrer bereits bestehenden Transponder anderen Sendern zu marktüblichen Bedingungen vom Tag der Genehmigung an zur Verfügung stellen (. . . .). Der andere Transponder wird von NSAB gemietet, und jeder diesbezügliche Vertrag benötigt NSAB's Zustimmung. Diese Zusage wird hinfällig, wenn die Transponder nicht innerhalb von sechs Monaten vom Tag der Genehmigung von NSD an vermietet worden sind. - NSD wird über die ersten (. . . .) Transponder, die ihm in der Position 1° West übertragen worden sind, frei verfügen. Die Parteien werden ein Verfahren einführen, wodurch (. . . .) von (. . . .) zusätzlichen NSD-Transpondern von NSD unabhängigen Sendeanstalten zugänglich gemacht werden. NSD verpflichtet sich, wenigstens 60 bis höchstens 180 Tage vorher bekanntzugeben, daß neue Kapazitäten bereitgestellt werden. Dritte werden dann die Möglichkeit haben, ein verbindliches Angebot für die Anmietung dieser Kapazitäten abzugeben. NSD kann über die Transponder, die aufgrund dieses Verfahrens nicht von Dritten gemietet worden sind, frei verfügen. - NSD wird keine Alleinvertriebsrechte für (. . . .) nordische und internationale Kanäle erwerben. Die Zusage soll nur (. . . .) Jahre und nur für analoge, nicht aber für digitale Übertragungen gelten. - Wenn Kinnevik seine Kanäle Kabelfernsehbetreibern in einem bestimmten Land unentgeltlich anbietet, so wird es den Kanal (die Kanäle) auch allen anderen Kabelfernsehbetreibern unentgeltlich anbieten, solange diese freien Zugang zum Kanal bieten. Falls Kinnevik die Gebührenpflicht einführt, werden die Kanäle weiterhin zu nichtdiskriminierenden Bedingungen angeboten, solange der Kabelbetreiber freien Zugang zum Kanal bietet (. . . .). Die Zusage gilt für (. . . .) Jahre. - Die Parteien verpflichten sich, alle Geschäftsbeziehungen zwischen NSD und seinen Anteilseignern nach dem Grundsatz der Unabhängigkeit zu gestalten. (154) Nach Auffassung der Kommission sind diese Zusagen unzureichend, um die oben erwähnte Schaffung oder Stärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern. Die ersten drei Zusagen werden nur einen geringen Kurzzeiteffekt auf die Verfügbarkeit von Transpondern für Dritte haben: Die erste Zusage, daß TD und NT auf alle Rechte verzichten, sich in den Gebrauch von Kinnevik's vier Astra Transpondern einzumischen, hat wahrscheinlich keinen spürbaren Effekt, da Kinnevik die Möglichkeit haben wird, über diese Transponder zu verfügen. Die zweite Zusage, auf ihre (. . . . Sonderrechte . . . .) in der schwedischen Satellitenposition zu verzichten, wird keine Kurzzeiteffekte zeitigen, da die Parteien noch immer (. . . .) von insgesamt zehn Transpondern auf dieser Position kontrollieren würden. Überdies hindert diese Zusage NSD nicht daran, zusätzliche Transponder auf der schwedischen Position zu mieten, wenn solche verfügbar werden. Das (. . . . Sonderrecht . . . .) ist keine Nebenabrede und schafft nur ein zusätzliches Element, das die Schlußfolgerungen der Kommission bestätigt (siehe Randnummer 112). Die dritte Zusage, zwei von den bestehenden Transpondern anderen Sendeanstalten zur Verfügung zu stellen, wird nur geringe Kurzzeitauswirkungen haben. (. . . .). Außerdem werden der Preis und andere Bedingungen von NSD festgesetzt. (155) Die Zusage, daß NSD (. . . .) von zusätzlich (. . . .) Transpondern von NSD unabhängigen Sendeanstalten zur Verfügung stellen will, beinhaltet keine zeitliche Begrenzung, weshalb unklar ist, wann zusätzliche Transponder verfügbar sein werden. Überdies wird die Tatsache, daß NSD diese (. . . .) Transponder selbst verteilen wird, die Kontrolle da

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.