Europäische Union

2012/374/EU: Beschluss des Rates vom 14. Mai 2012 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0374. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eiten Untersuchungen für die Forsteinrichtung wurden nach den Vorschriften der Forstverwaltung durchgeführt. 5.3.1.1: Bericht(e) über Forsteinrichtungsinventuren Forstministerium DGEF Methodik: Überprüfung und Bestätigung durch DGEF anhand eines noch zu erarbeitenden Evaluierungsschemas Verantwortliche Stelle: ICEF     5.3.1.2: Berichte(e) über die sozialwirtschaftliche(n) Studie(n)     Protokoll der Evaluierungssitzung Methodik: Überprüfung des Vorliegens des Protokolls           Häufigkeit: in jeder Forsteinrichtungsperiode oder bei jeder Änderung Häufigkeit: in jeder Forsteinrichtungsperiode oder bei jeder Änderung           Aufbewahrung: im DBMS Aufbewahrung: Eingabe in DBMS           Datenfluss: Datenfluss:           Evaluierungsausschuss zu DGEF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           DGEF zu ICEF und CDF   5.3.2 Der Forsteinrichtungsplan wurde nach den Vorschriften der Forstverwaltung erstellt 5.3.2.1: Endgültiger Forsteinrichtungs- und Nutzungsvertrag Forstministerium Direktion Forstinventuren und Forsteinrichtungen (DIAF) und BMIV, DR Methodik: Überprüfung und Bestätigung durch DGEF anhand eines noch zu erarbeitenden Evaluierungsschemas Verantwortliche Stelle: Generaldirektion Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei           Protokoll der Evaluierungssitzung Methodik: Überprüfung des Vorliegens des Protokolls           Häufigkeit: in jeder Forsteinrichtungsperiode oder bei jeder Änderung Häufigkeit: in jeder Forsteinrichtungsperiode oder bei jeder Änderung           Aufbewahrung des Ergebnisses: Speicherung im DBMS Aufbewahrung des Ergebnisses: Eingabe in das DBMS           Datenfluss: Evaluierungsausschuss zu DGEF Datenfluss: ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           DGEF zu ICEF und CDF   5.3.3 Der Wirtschaftsplan (PG) entspricht den Vorschriften 5.3.3.1: Schreiben zur amtlichen Genehmigung des PG Forstministerium DGEF Methodik: Verantwortliche Stelle: ICEF           1 - Prüfung des vom Unternehmen vorgelegten PG durch einen hierzu eingerichteten Ausschuss im Rahmen des Bewertungssystems des MEFCP (siehe Dokument im Anhang) Methodik: Überprüfung des Vorliegens des Schreibens zur Genehmigung des PG und des Protokolls der Sitzung           2 - Schreiben zur Genehmigung des PG, wenn Vorlage zufriedenstellend             Häufigkeit: alle fünf Jahre Häufigkeit: alle fünf Jahre           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivierung des Schreibens zur Genehmigung des PG durch DGEF im DBMS und in Papierform in den Archiven Eingabe in das DBMS, dass der Punkt überprüft wurde           Datenfluss: Datenfluss:           1 - Versand eines Genehmigungsschreibens durch DGEF an das Unternehmen, an ICEF/CDF, PARPAF und DGSR und Versand des Protokolls der Sitzung mit der Bewertung an ICEF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 5.3.4 Der Jahreseinschlagsplan (PAO) einschließlich der Karten entspricht den Vorschriften 5.3.4.1: Schreiben zur Hinterlegung des PAO in der Kanzlei des Forstministers Forstministerium DGEF Methodik: Verantwortliche Stelle: ICEF     5.3.4.2: Schreiben zur amtlichen Genehmigung des PAO     1 - Prüfung des vom Unternehmen vorgelegten PAO durch einen hierzu eingerichteten Ausschuss im Rahmen des Bewertungssystems des MEFCP Methodik: Überprüfung des Vorliegens des Schreibens zur Genehmigung des PAO und des Protokolls der Sitzung           2 - Schreiben zur Genehmigung des PAO, wenn Vorlage zufriedenstellend             Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivierung des Schreibens zur Genehmigung des PAO durch DGEF im DBMS und in Papierform in den Archiven Eingabe in das DBMS, dass der Punkt überprüft wurde           Datenfluss: Datenfluss:           1 - Versand eines Genehmigungsschreibens durch DGEF an das Unternehmen, ICEF/CDF, PARPAF und DGSR und Versand des Protokolls der Sitzung mit der Bewertung an ICEF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 5.3.5 Für Plantagen oder Aufforstungsgebiete mit einer Fläche von 50 ha oder mehr liegt ein vereinfachter Wirtschaftsplan nach den geltenden Rechtsvorschriften vor 5.3.5.1: Vereinfachter Wirtschaftsplan bei Plantagen mit einer Fläche von 50 ha oder mehr nach den Vorgaben des Lastenhefts 5.3.5.2: Schreiben zur Genehmigung des vereinfachten Wirtschaftsplans Forstministerium Generaldirektion Gewässer und Forsten (DGEFCP) Methodik: Gegenwärtig gibt es keine nutzbaren Plantagen mit einer Fläche von 50 ha oder mehr, weshalb die Methodik zur Überprüfung in der Phase der Umsetzung dieses Abkommens ausgearbeitet wird.   5.4.1 Die Grenzen der jährlichen Hiebfläche (AAC) oder der vorläufigen Hiebflächen, die in den Karten vorgesehen sind, werden nach den Rechtsvorschriften gekennzeichnet und beachtet 5.4.1.1: Berichte über Kontrollbesuche der Forstbehörde Forstministerium Regionaldirektion, DGEFCP, BMIV Methodik: 1 - Überprüfung, dass die Grenzmarkierungen die in Teil 3 der Forsteinrichtungsvorschriften genannten Bestimmungen erfüllen, durch die für das Einschlagsgebiet zuständige Regionaldirektion bei der Betriebsinventur Verantwortliche Stelle: ICEF           2 - Überprüfung der Übereinstimmung der Grenzen mit den genehmigten Karten des PAO Methodik: Überprüfung der Eingabe in das DBMS durch CDF und Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle in das DBMS           3 - Überprüfung der Einhaltung der bei der Betriebsinventur gekennzeichneten Grenzen durch DR, DGEF und BMIV zum Zeitpunkt des Holzeinschlags Stichprobenartige Kontrolle der Überprüfung der verschiedenen Einheiten           4 - Ausarbeitung von Prüfberichten             Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Verfasste Prüfberichte Eingabe in das DBMS             Archivierung durch CDF in Papierform           Datenfluss: Datenfluss:           Versand einer Kopie des Berichts an ICEF und CDF ICEF zu CDF; ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 5.5.1 Das Wegenetz wird nach den geltenden Rechtsvorschriften geplant und ausgeführt 5.5.1.1: Von der Forstverwaltung genehmigter Jahreseinschlagsplan (PAO) Forstministerium DGEF Methodik: Verantwortliche Stelle: ICEF     5.5.1.2: Vorläufiger Wegenetzplan für die Hiebfläche     1 - Prüfung der Wegekarte und der behördlichen Genehmigung für die Anlegung von Zufahrtswegen im PAO, die vom Unternehmen vorgelegt werden, im Rahmen des Bewertungssystems des MEFCP Methodik: Überprüfung des Vorliegens des Schreibens zur Genehmigung des PAO und des Protokolls der Sitzung     5.5.1.3: Behördliche Genehmigung für die Anlegung von Zufahrtswegen (bei Bedarf von Zufahrtswegen außerhalb der AAC)     2 - Schreiben zur Genehmigung des PAO, wenn Vorlage zufriedenstellend             Häufigkeit: Häufigkeit:           jährlich für jeden PAO jährlich für jeden PAO           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:     5.5.1.4: Berichte über Kontrollbesuche der Forstverwaltung     Archivierung des Genehmigungsschreibens und des PAO durch DGEF im DBMS und in Papierform Eingabe in das DBMS, dass der Punkt überprüft wurde     5.5.1.5: Genehmigung zum Anlegen von Wegen für eine Hiebfläche     Datenfluss: 1 - Versand eines Genehmigungsschreibens durch DGEF an das Unternehmen, ICEF/CDF und DGSR und Versand des Protokolls der Sitzung mit der Bewertung an ICEF Datenfluss: ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 5.6.1 Die Brusthöhendurchmesser (BHD) bei endgültigen Verträgen oder die Mindesthaubarkeitsdurchmesser (MHD) bei vorläufigen Verträgen werden bei den Fällarbeiten beachtet 5.6.1.1: Einschlagsbücher 5.6.1.2: Berichte über Kontrollbesuche Forstministerium Regionaldirektion, DGEFCP, BMIV Methodik: Kontrolle der Einschlagsbücher und Besichtigung vor Ort Verantwortliche Stelle: ICEF DSGR Methodik:             Überprüfung der Eingabe in das DBMS durch CDF und Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle in das DBMS             Stichprobenartige Kontrolle der Überprüfung der verschiedenen Einheiten           Häufigkeit: dreimonatlich bei den DR und halbjährlich bei der BMIV Häufigkeit: halbjährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Berichte über regelmäßige Kontrollen Aufbewahrung des Ergebnisses: Eingabe in das DBMS Protokoll über die Kontrolle           Datenfluss: Datenfluss:           DR: Übermittlung des Kontrollberichts an DGSR mit Zweitschrift an ICEF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           BMIV: Übermittlung des Kontrollberichts an die Kanzlei mit Zweitschrift an ICEF Versand des Protokolls an CDF           DGEF: Übermittlung des Kontrollberichts an DG mit Zweitschrift an ICEF   5.6.2 Die geschlagenen Baumarten dürfen nach dem Forsteinrichtungsplan, dem PAO und den Durchführungsbestimmungen zum Forstgesetz gefällt werden 5.6.2.1: Forsteinrichtungsplan 5.6.2.2: Einschlagsbücher Forstministerium Regionaldirektion, DGEFCP, BMIV Methodik: 1 - Regelmäßige Überprüfung der für das Einschlagsgebiet zuständigen Regionaldirektion, der BMIV und der DGEFCP Verantwortliche Stelle: ICEF     5.6.2.3: Formular „Holzbewegungen“     2 - Besuch im Waldbüro und im Einschlagsgebiet Methodik:     5.6.2.4: Sondergenehmigung für geschützte Baumarten     3 - Vergleichen der Liste der geschlagenen Baumarten mit der Liste der im Forsteinrichtungsplan und im PAO erlaubten Baumarten und der Liste der gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Forstgesetz geschützten Baumarten Überprüfung der Eingabe in das DBMS durch CDF und Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle in das DBMS Stichprobenartige Kontrolle der Überprüfung der verschiedenen Einheiten           4 - Ausarbeitung eines Berichts             Häufigkeit: dreimonatlich Häufigkeit: halbjährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           DR: Übermittlung des Kontrollberichts an DGSR mit Zweitschrift an ICEF Eingabe in das DBMS           BMIV: Übermittlung des Kontrollberichts an die Kanzlei mit Zweitschrift an ICEF Protokoll über die Kontrolle           DGEF: Übermittlung des Kontrollberichts an DG mit Zweitschrift an ICEF             ICEF: Kopie jedes Berichts und Versand des Originals an CDF zur Eingabe in das DBMS und Archivierung             Datenfluss: Datenfluss:           Eingang der Prüfberichte der drei vorangehenden Stellen ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           Übermittlung an ICEF/CDF zur Eingabe in das DBMS Versand des Protokolls an CDF 5.7.1 Beim Zurücklassen von geschlagenem Holz im Wald werden die geltenden Rechtsvorschriften beachtet 5.7.1.1: Einschlagsbücher 5.7.1.2: Protokoll der Forstverwaltung zur Feststellung, das Holz zurückgelassen wurde Forstministerium Gebietszuständige Regionaldirektion, DGEF, BMIV Methodik: 1 - Regelmäßige Überprüfung der gebietszuständigen Regionaldirektion, der BMIV und der Generaldirektion Gewässer und Forsten Verantwortliche Stelle: ICEF           2 - Besuch im Waldbüro und im Einschlagsgebiet Methodik:     5.7.1.3: Kontrollberichte der Forstverwaltung     3 - Überprüfung anhand des Einschlagsbuchs, dass die geschlagenen Stämme innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen (6 Monate) abgefahren werden. Überprüfung der Eingabe in das DBMS durch CDF und Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle in das DBMS           4 - Besichtigung der Waldpolter bei Zweifel oder Verdacht. Stichprobenartige Kontrolle der Überprüfung der verschiedenen Einheiten           5 - Ausarbeitung eines Berichts             Häufigkeit: dreimonatlich Häufigkeit: halbjährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           DR: Übermittlung des Kontrollberichts an DGSR mit Zweitschrift an ICEF Eingabe in das DBMS           BMIV: Übermittlung des Kontrollberichts an die Kanzlei mit Zweitschrift an ICEF Protokoll über die Kontrolle           DGEF: Übermittlung des Kontrollberichts an DG mit Zweitschrift an ICEF             ICEF: Kopie jedes Berichts und Versand des Originals an CDF zur Eingabe in das DBMS und Archivierung             Datenfluss: Datenfluss:           Eingang der Prüfberichte der drei vorangehenden Stellen ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           Übermittlung an ICEF/CDF zur Eingabe in das DBMS Versand des Protokolls an CDF 6.1.1 Das Unternehmen besitzt drei Jahre nach der Vergabe der PEA mindestens einen Verarbeitungsbetrieb gemäß den Rechtsvorschriften 6.1.1.1: Gewerbeschein des Verarbeitungsbetriebs Forstministerium DGEFCP Methodik: 1 - Überprüfung des Vorliegens von mindestens drei Formularen „Holzbewegungen — Verarbeitungsbetrieb“ am Ende des vierten Monats für den zurückliegenden Zeitraum (spätestens drei Jahre nach der Vergabe der PEA) Verantwortliche Stelle: ICEF Methodik:           2 - Ausarbeitung eines Berichts, der an ICEF und CDF gesandt wird Untersuchung vor Ort Ausarbeiten eines Kontrollberichts mit Kopie an CDF zur Archivierung Eingabe in das DBMS           Häufigkeit: einmalig für eine bestimmte PEA Häufigkeit: einmalig für eine bestimmte PEA           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           1 - Ausarbeitung eines Berichts, der an ICEF zu senden ist, mit Kopie an CDF Kontrollbericht           2 - Eingabe durch CDF in das DBMS Eingabe in das DBMS           3 - Archivierung des Berichts             Datenfluss: Datenfluss:           DGEF zu CDF und ICEF ICEF zu CDF und FLEGT-Genehmigungsstelle 6.1.2 Das Unternehmen legt Nachweise für die Einhaltung des vom Staat festgelegten Mindestanteils des lokal verarbeiteten Holzes (70 %) vor 6.1.2.1: Formular „Holzbewegungen“ oder statistisches Jahrbuch Forstministerium Zentrale Forstdatenverwaltung (CDF) Methodik: 1 - Fortlaufende Eingabe der geschlagenen und verarbeiteten Mengen durch CDF Verantwortliche Stelle: Generaldirektion Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei           2 - Dieser Verifikator kann jährlich automatisch über das DBMS überprüft werden, indem für jedes Unternehmen die Menge der verarbeiteten Baumarten ins Verhältnis zur Menge der geschlagenen Mengen derselben Baumarten gesetzt wird Methodik:           3 - Die Liste der Baumarten könnte sich im Laufe der Zeit ändern und müsste dann etwa alle 5 Jahre aktualisiert werden (der Zeitraum muss vom Forstministerium beschlossen werden) Jährliche Überprüfung (spätestens am 30. Januar für das Vorjahr) der Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen im DBMS nach Prüfung des Berichts des CDF           4 - Jährliche Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen und Ausarbeitung eines Berichts (spätestens am 30. Januar), der an ICEF/CDF zu senden ist, mit Archivierung in Papierform             Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           1 - Eingabe in das DBMS Eingabe in das DBMS, dass die Überprüfung kontrolliert wurde           2 - Von CDF erstellter jährlicher Bericht mit dem Stand jeder PEA jedes Unternehmens             Datenfluss: Datenfluss:           1 - Übermittlung der Einschlagsdaten der Holzunternehmen an CDF in elektronischer Form ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           2 - Übermittlung der Jahresberichte an ICEF   6.2.1 Rundholz und Holzprodukte, die zur Verarbeitung eingeführt werden, werden nach den Rechtsvorschriften erfasst 6.2.1.1: Einfuhranmeldung Hauptzollamt und das Unternehmen BARC (Bureau d’Affrètement Routier Centrafricain) Finanzministerium Methodik: 1 - Überprüfung der Holzprodukte am Einfuhrort durch den zentralafrikanischen Zoll und die Generaldirektion Gewässer und Forsten Verantwortliche Stelle: Generaldirektion Zoll und indirekte Steuern (DGDDI) Generaldirektion Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei     6.2.1.2: Formular „Holzbewegungen“ Direktion Forstwirtschaft und Holzindustrie (DEIF), mobile Einsatz- und Kontrollbrigade (BMIV) Forstministerium 2 - Zuweisung eines Codes und Eingabe in die Datenbank SYDONIA beim Zoll und in das DBMS bei der GD Gewässer und Forsten Methodik: Monatliche Überprüfung der Einfuhrmengen und Abgleich der Daten unter Berücksichtigung der eigenen Produktion des ausführenden Unternehmens             Ausarbeitung eines Kontrollberichts, der bei CDF zu archivieren ist             Anfordern von Erläuterungen beim Unternehmen           Häufigkeit: bei jeder Einfuhr Häufigkeit: monatlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Eingabe in das DBMS Eingabe in das DBMS           Datenfluss: Grenzkontrollstelle über ICEF zu CDF Datenfluss: ICEF zu Unternehmen (Anfordern von Erläuterungen)             ICEF zu CDF (Kontrollbericht)             ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 6.2.2 Der Ursprung von Rundholz und Holzprodukten, die zur Verarbeitung zugekauft oder eingeführt werden, ist bekannt und legal 6.2.2.1: FLEGT-Genehmigung des Ursprungslandes, die den eingeführten Erzeugnissen beiliegt Ministerium für Finanzen und Haushalt Generaldirektion Zoll und indirekte Steuern (DGDDI) Methodik: 1 - Überprüfung der Holzprodukte am Einfuhrort durch den zentralafrikanischen Zoll und die Generaldirektion Gewässer und Forsten Verantwortliche Stelle:   Generaldirektion Zoll und indirekte Steuern (DGDDI)   Generaldirektion Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei     6.2.2.2: Zertifikat für nachhaltige Bewirtschaftung oder Ursprungszeugnis     2 - Zuweisung eines Codes und Eingabe in die Datenbank SYDONIA beim Zoll und in das DMBS bei der GD Gewässer und Forsten Methodik: Monatliche Überprüfung der Einfuhrmengen und Abgleich der Daten unter Berücksichtigung der eigenen Produktion des ausführenden Unternehmens             Ausarbeiten eines Kontrollberichts, der bei CDF zu archivieren ist             Anfordern von Erläuterungen beim Unternehmens           Häufigkeit: bei jeder Einfuhr Häufigkeit: monatlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Eingabe in das DBMS Eingabe in das DBMS           Datenfluss: Datenfluss:           Grenzkontrollstelle über ICEF zu CDF ICEF zu Unternehmen (Anfordern von Erläuterungen)             ICEF zu CDF (Kontrollbericht)             ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 7.1.1 Die Erklärung zur Holzerzeugung wird unter Beachtung der Rechtsvorschriften des Forstgesetzes abgegeben 7.1.1.1: Formular „Holzbewegungen“ Forstministerium Zentrale Forstdatenverwaltung (CDF) Methodik: 1 - Eingang der Formulare mit den monatlichen Holzbewegungen, die von jedem Unternehmen zugesandt werden Verantwortliche Stelle: Generaldirektion Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei           2 - Formale und inhaltliche Überprüfung Methodik:           3 - Eingabe in das DBMS und automatischer Abgleich mit den Daten des DBMS, die vom Unternehmen in noch festzulegenden Zeitabständen zugesandt werden 1 - Überprüfung der Erfassung der monatlichen Daten und der Übereinstimmung dieser Daten mit denen des DBMS           4 - Informationsaustausch zur Klärung von Unstimmigkeiten 2 - Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle der Überprüfung dieses Punktes in das DBMS           Häufigkeit: monatlich Häufigkeit: monatlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivieren der Formulare „Holzbewegungen“ durch CDF Eingabe in das DBMS           Eingabe in das DBMS             Datenfluss: Datenfluss:           Unternehmen zu CDF ICEF zu Kontrollstelle           CDF Unternehmen   7.1.2 Die Erklärung zur Holzverarbeitung stimmt mit den Formularen „Holzbewegungen“ überein 7.1.2.1: Formular „Holzbewegungen“ Forstministerium DGEFCP Methodik: Überprüfung der produktionsbezogenen Daten anhand der eingereichten Formulare „Holzbewegungen“ Verantwortliche Stelle: ICEF Methodik:             Dokumentenprüfung anhand der Berichte der DGEF           Häufigkeit: einmal jährlich für einen bestimmten Verarbeitungsbetrieb Ausarbeiten eines Kontrollberichts mit Kopie an CDF zur Archivierung           Aufbewahrung des Ergebnisses: Eingabe in das DBMS           1 - Ausarbeiten eines Berichts, der an ICEF zu senden ist, mit Kopie an CDF Häufigkeit: einmal jährlich für einen bestimmten Verarbeitungsbetrieb           2 - Eingabe durch CDF in das DBMS Aufbewahrung des Ergebnisses:           3 - Archivierung des Berichts Kontrollbericht           Datenfluss: Eingabe in das DBMS           DGEF zu ICEF und CDF Datenfluss:             ICEF zu CDF und FLEGT-Genehmigungsstelle 7.1.3 Die Erklärungen zum Holzverkauf und zur Ausfuhr der Produkte werden gemäß den Rechtsvorschriften abgegeben 7.1.3.1: Formular „Holzbewegungen“ 7.1.3.2: Zollanmeldung Ministerium für Finanzen und Haushalt Regionale Zolldirektion Methodik: 7.1.3.2: 1 - Überprüfung beim Zoll anhand der Zolldokumente (Zollanmeldung); Übernahme Verantwortliche Stelle: Generaldirektion Zoll und indirekte Steuern (DGDDI)/ Direktion Fahndung, Strafverfolgung und Betrugsbekämpfung/ Dienststelle nachträgliche Kontrolle)     7.1.3.3: Ausfuhranmeldung (DEC) Handelsministerium Generaldirektion Zoll 2 - Formale Prüfung zur Beurteilung der Zulässigkeit Methodik:         Generaldirektion Handel 3 - Wenn zulässig, Eingabe in die Datenbank Nachträgliche Dokumentenprüfung im Hinblick auf Art und Inhalt der Dokumente         Direktion Zollrecht/Dienststelle Zollbefreiungen und Freimengen 4 - Formale und inhaltliche Überprüfung der Dokumente (elementare, gründliche, vollständige Prüfung einschließlich des Fahrzeugs)             5 - Erteilung der Freigabe für die Ausfuhr oder die Verbringung im Transit             7.1.3.3: 1 - Vergleichen der Proforma-Rechnung der Ausfuhranmeldung mit der endgültigen Rechnung des Formulars E101             2 - In Zweifelsfällen Überprüfung bei der Generaldirektion Handel             Häufigkeit: bei jeder Anmeldung Häufigkeit: im Verdachtsfall           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Lokale Zolldatenbank (elektronisch und in Papierform) / SYDONIA (zentral), manuelle Archivierung Zoll: Ausfertigen von Protokollen (vor Ort, Feststellung des Verstoßes, Beschlagnahmung) Eintragung in das Register der Verstöße           Eingabe in das DBMS Eingabe in das DBMS           Datenfluss: Datenfluss:           1 - Unternehmen zu Zoll 2 - Zoll zu Unternehmen 1 - Zoll zu Forstministerium (über ICEF zu CDF) nach einem Verfahren, das noch erarbeitet werden muss           3 - Zoll zu Forstministerium nach einem Verfahren, das noch erarbeitet werden muss 2 - ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           Versand der Zahlen an die Direktion Statistik   7.1.4 Die Steuer- und Zollerklärungen werden gemäß den Rechtsvorschriften abgegeben 7.1.4.1: Quittung über die Zahlung der Gewerbesteuer Finanzministerium Direktion Stempelgebühren Methodik: 7.1.4.1: Verantwortliche Stelle: DGEFCP & DGID (Generaldirektion Steuern und Liegenschaften)             Methodik:     7.1.4.2: Quittung über die Zahlung der IMF (pauschale Mindeststeuer)     1 - Beachtung der Verfahren für die Zollabfertigung un

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.