Europäische Union

2012/374/EU: Beschluss des Rates vom 14. Mai 2012 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0374. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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wortliche Stelle: DGE Methodik: Überprüfung des Vorliegens des Berichts und des Schreibens           Häufigkeit: halbjährlich Häufigkeit: halbjährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivierung des Berichts und des Schreibens in den Archiven der DSE Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle der Überprüfung in die Datenbank           Datenfluss: Datenfluss:           Versand eines Genehmigungsschreibens an das Unternehmen mit Kopie an ICEF und CDF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 3.3.2 Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Gewässer- und Luftverschmutzung werden eingehalten 3.3.2.1: Prüfbericht der Umweltbehörde Ministerium für Umwelt und Ökologie Direktion Umweltüberwachung (DSE) Methodik: Verantwortliche Stelle: DGE           1 - Vor-Ort-Evaluierung des Bestehens eines Systems zum Schutz vor Gewässer- und Luftverschmutzung Methodik:           2 - Evaluierungsbericht und Bestätigungsschreiben, wenn Evaluierung zufriedenstellend Überprüfung des Vorliegens des Berichts und des Schreibens           3 - Eingabe des Ergebnisses der Überprüfung in das DBMS             Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivierung des Berichts und des Schreibens in den Archiven der DSE Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle der Überprüfung in die Datenbank           Datenfluss: Datenfluss:           1 – Versand eines Genehmigungsschreibens an das Unternehmen mit Kopie an ICEF und CDF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 4.1.1 Die freie gewerkschaftliche Betätigung innerhalb des Unternehmens ist gewährleistet 4.1.1.1: Aushang der Mitteilung über die Gewährleistung der freien gewerkschaftlichen Betätigung mit dem Sichtvermerk der zuständigen Behörde Arbeitsministerium Gebietszuständiges Gewerbeaufsichtsamt Methodik: Verantwortliche Stelle: Direktion Arbeit und Beschäftigung (DTE)       Forstministerium BMIV 1 - Regelmäßige Überprüfung vor Ort mindestens einmal jährlich oder im Verdachtsfall oder bei Anzeige Zentralinspektion für Gewässer und Forsten           2 - Kontrolle des Arbeitnehmerregisters Methodik:           3 - Gespräch mit den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber DTE:     4.1.1.2: Protokolle der Gewerkschaftssitzungen (wenn Mitarbeiter Gewerkschaftsmitglieder sind)     4 - Sichtvermerk und/oder Vermerk im Register Erhält die Jahresberichte von den regionalen Gewerbeaufsichtsämtern           5 - Ausarbeitung eines Berichts Prüft die Berichte und sendet eine Zusammenfassung an die Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung             Sendet eine Zusammenfassung für die Unternehmen der Forst-/Holzwirtschaft über ICEF an CDF (zu erarbeiten)           Anm.: Die Mobile Kontrollbrigade (BMIV) kann die gleichen Kontrollen vornehmen und sendet das Ergebnis direkt an ICEF (dies gilt für 4.1 und 4.2) Kann die Überprüfung durch die Aufsichtsämter unangekündigt kontrollieren und einen Bericht erstellen, der in Kopie über ICEF an CDF gesandt wird             ICEF             Überprüft, dass CDF die Daten jährlich in das DBMS eingibt           Häufigkeit: jährlich Überprüft die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen             Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Kontrollbericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert CDF gibt das Ergebnis der Überprüfungen in DBMS ein           Jährlicher Bericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert ICEF gibt die Kontrolle der Überprüfung in das DBMS ein           Datenfluss: Datenfluss:           Versand des Kontrollberichts an das Unternehmen DTE zu CDF           Versand der jährlichen Berichte an die Direktion für Arbeit ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 4.1.2 Die nach geltendem Recht gewählten Personalvertreter besitzen das zur Ausübung ihres Amts erforderliche Wissen 4.1.2.1: Protokoll der Versammlung zur Wahl der Personalvertreter mit dem Sichtvermerk des Gewerbeaufsichtsamts Arbeitsministerium Gebietszuständiges Gewerbeaufsichtsamt Methodik: Verantwortliche Stelle: Direktion Arbeit und Beschäftigung ICEF     4.1.2.2: Fortbildungsbescheinigungen mit dem Sichtvermerk des Gewerbeaufsichtsamts     1 - Regelmäßige Überprüfung vor Ort mindestens einmal jährlich oder im Verdachtsfall oder bei Anzeige Methodik: DTE           2 - Gespräch mit den Personalvertretern Erhält die Jahresberichte von den regionalen Gewerbeaufsichtsämtern           3 - Ausarbeitung eines Berichts Prüft die Berichte und sendet eine Zusammenfassung an die Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung             Sendet eine Zusammenfassung für die Unternehmen der Forst-/Holzwirtschaft über ICEF an CDF             Kann die Überprüfung durch die Aufsichtsämter unangekündigt kontrollieren und einen Bericht erstellen, der in Kopie über ICEF an CDF gesandt wird             ICEF             Überprüft, dass CDF die Daten jährlich in das DBMS eingibt             Überprüft die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen           Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Kontrollbericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert CDF gibt das Ergebnis der Überprüfungen in das DBMS ein           Jährlicher Bericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert ICEF gibt die Kontrolle der Überprüfung in das DBMS ein           Datenfluss: Datenfluss:           Versand des Kontrollberichts an das Unternehmen DTE zu CDF           Versand der jährlichen Berichte an die Direktion für Arbeit ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 4.1.3 Die Arbeitnehmer des Unternehmens sind über arbeitsrechtliche Dokumente informiert 4.1.3.1: Aushang von Mitteilungen Arbeitsministerium Gebietszuständiges Gewerbeaufsichtsamt Methodik: Verantwortliche Stelle: Direktion Arbeit und Beschäftigung (DTE)           1 - Regelmäßige Überprüfung vor Ort mindestens einmal jährlich ICEF     4.1.3.2: Protokoll der Besprechungen zwischen Personalvertretern und Beschäftigten     2 - Überprüfung des Aushangs der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen Methodik: DTE:           3 - Ausarbeitung eines Berichts Erhält die Jahresberichte von den regionalen Gewerbeaufsichtsämtern     4.1.3.3: Aushang der Betriebsordnung       Prüft die Berichte und sendet eine Zusammenfassung an die Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung             Sendet eine Zusammenfassung für die Unternehmen der Forst-/Holzwirtschaft über ICEF an CDF             Kann die Überprüfung durch die Aufsichtsämter unangekündigt kontrollieren und einen Bericht erstellen, der in Kopie über ICEF an CDF gesandt wird             ICEF             Überprüft, dass CDF die Daten jährlich in das DBMS eingibt             Überprüft die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen           Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Kontrollbericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert CDF gibt das Ergebnis der Überprüfungen in DBMS ein           Jährlicher Bericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert ICEF gibt die Kontrolle der Überprüfung in das DBMS ein           Datenfluss: Datenfluss:           Versand des Kontrollberichts an das Unternehmen DTE zu CDF           Versand der jährlichen Berichte an die Direktion für Arbeit ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 4.2.1 Die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und seinen Beschäftigten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen formalisiert 4.2.1.1: Exemplar des Tarifvertrags, das dem Holzunternehmen und den Personalvertretern vorliegt Arbeitsministerium Gebietszuständiges Gewerbeaufsichtsamt Methodik: Verantwortliche Stelle: Direktion Arbeit und Beschäftigung ICEF           1 - Regelmäßige Überprüfung vor Ort mindestens einmal jährlich Methodik:           2 - Überprüfung des Verzeichnisses des Arbeitgebers und der Personalakte jedes Beschäftigten DTE           3 - Ausarbeitung eines Berichts Erhält die Jahresberichte von den regionalen Gewerbeaufsichtsämtern             Prüft die Berichte und sendet eine Zusammenfassung an die Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung             Sendet eine Zusammenfassung für die Unternehmen der Holzwirtschaft über ICEF an CDF     4.2.1.2: Vom gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt nummeriertes und paraphiertes Verzeichnis des Arbeitgebers       Kann die Überprüfung durch die Aufsichtsämter unangekündigt kontrollieren und einen Bericht erstellen, der in Kopie über ICEF an CDF gesandt wird             ICEF             Überprüft, dass CDF die Daten jährlich in das DBMS eingibt             Überprüft die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen           Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Kontrollbericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert CDF gibt das Ergebnis der Überprüfungen in das DBMS ein           Jährlicher Bericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert ICEF gibt die Kontrolle der Überprüfung in das DBMS ein           Datenfluss: Datenfluss:           Versand des Kontrollberichts an das Unternehmen DTE zu CDF           Versand der jährlichen Berichte an die Direktion für Arbeit ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 4.2.2 Die Arbeitnehmer des Holzunternehmens werden branchenüblich und diskriminierungsfrei entlohnt 4.2.2.1: Lohnzettel und Gehaltsliste Arbeitsministerium Gebietszuständiges Gewerbeaufsichtsamt Methodik: Verantwortliche Stelle: Direktion Arbeit und Beschäftigung (DTE)           1 - Regelmäßige Überprüfung vor Ort mindestens einmal jährlich ICEF     4.2.2.2: Von allen Parteien unterzeichneter Arbeitsvertrag     2 - Vergleichen der Arbeitsverträge und Lohnzettel mit den Tarifverträgen für die Holzwirtschaft Methodik: DTE           3 - Ausarbeitung eines Berichts Erhält die Jahresberichte von den regionalen Gewerbeaufsichtsämtern             Prüft die Berichte und sendet eine Zusammenfassung an die Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung             Sendet eine Zusammenfassung für die Unternehmen der Forst-/Holzwirtschaft über ICEF an CDF             Kann die Überprüfung durch die Aufsichtsämter unangekündigt kontrollieren und einen Bericht erstellen, der in Kopie über ICEF an CDF gesandt wird             ICEF:             Überprüft, dass CDF die Daten jährlich in das DBMS eingibt             Überprüft die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen           Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Kontrollbericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert CDF gibt das Ergebnis der Überprüfungen in das DBMS ein           Jährlicher Bericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert ICEF gibt die Kontrolle der Überprüfung in das DBMS ein           Datenfluss: Datenfluss:           Versand des Kontrollberichts an das Unternehmen DTE zu CDF           Versand der jährlichen Berichte an die Direktion für Arbeit ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 4.2.3 Die Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsbedingungen für die Arbeitnehmer entsprechen den geltenden Rechtsvorschriften 4.2.3.1: Protokolle der Sitzungen des Ausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheit Arbeitsministerium Gebietszuständiges Gewerbeaufsichtsamt Methodik: Verantwortliche Stelle: Direktion Arbeit und Beschäftigung/ICEF             Methodik:             DTE           1 - Regelmäßige Überprüfung vor Ort mindestens einmal jährlich Erhält die Jahresberichte von den regionalen Gewerbeaufsichtsämtern           2 - Überprüfung der Ausrüstungen und Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen vor Ort in den Betrieben und im Wald Prüft die Berichte und sendet eine Zusammenfassung an die Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung           3 - Ausarbeitung eines Berichts Sendet eine Zusammenfassung für die Unternehmen der Holzwirtschaft über ICEF an CDF     4.2.3.2: Verzeichnis der Ausstattung der Mitarbeiter mit Sicherheits- und Schutzausrüstungen       Kann die Überprüfung durch die Aufsichtsämter unangekündigt kontrollieren und einen Bericht erstellen, der in Kopie über ICEF an CDF gesandt wird             ICEF             Überprüft, dass CDF die Daten jährlich in das DBMS eingibt             Überprüft die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen           Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Kontrollbericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert CDF gibt das Ergebnis der Überprüfungen in das DBMS ein           Jährlicher Bericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert ICEF gibt die Kontrolle der Überprüfung in das DBMS ein           Datenfluss: Datenfluss:           Versand des Kontrollberichts an das Unternehmen DTE zu CDF           Versand der jährlichen Berichte an die Direktion für Arbeit ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 4.2.4 Die Arbeitszeiten des Holzunternehmens entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen 4.2.4.1: System zur Arbeitszeiterfassung Arbeitsministerium Gebietszuständiges Gewerbeaufsichtsamt Methodik: Verantwortliche Stelle: Direktion Arbeit und Beschäftigung ICEF             Methodik: DTE     4.2.4.2: Stechkarten der Arbeitnehmer     1 - Regelmäßige Überprüfung vor Ort mindestens einmal jährlich Erhält die Jahresberichte von den regionalen Gewerbeaufsichtsämtern     4.2.4.3: Aushang mit Dienstanweisungen des Unternehmens     2 - Überprüfung des Inhalts und des Aushangs der Betriebsordnung des Unternehmens sowie seines Systems Prüft die Berichte und sendet eine Zusammenfassung an die Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung           3 - Ausarbeitung eines Berichts Sendet eine Zusammenfassung für die Unternehmen der Holzwirtschaft über ICEF an CDF     4.2.4.4: Lohnzettel       Kann die Überprüfung durch die Aufsichtsämter unangekündigt kontrollieren und einen Bericht erstellen, der in Kopie über ICEF an CDF gesandt wird             ICEF: Überprüft, dass CDF die Daten jährlich in das DBMS eingibt             Überprüft die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen           Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Kontrollbericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert CDF gibt das Ergebnis der Überprüfungen in das DBMS ein           Jährlicher Bericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert ICEF gibt die Kontrolle der Überprüfung in das DBMS ein           Datenfluss: Datenfluss:           Versand des Kontrollberichts an das Unternehmen DTE zu CDF           Versand der jährlichen Berichte an die Direktion für Arbeit ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 4.2.5 Bei der Einstellung der Arbeitnehmer werden die Altersgrenzen der nationalen Gesetzgebung und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beachtet 4.2.5.1: Von allen Parteien unterzeichnete Arbeitsverträge Arbeitsministerium Gebietszuständiges Gewerbeaufsichtsamt Methodik: Verantwortliche Stelle: Direktion Arbeit und Beschäftigung ICEF             Methodik:           1 - Regelmäßige Überprüfung vor Ort mindestens einmal jährlich DTE:           2 - Überprüfung der Personalakten Erhält die Jahresberichte von den regionalen Gewerbeaufsichtsämtern           3 - Ausarbeitung eines Berichts Prüft die Berichte und sendet eine Zusammenfassung an die Generaldirektion Arbeit und Beschäftigung             Sendet eine Zusammenfassung für die Unternehmen der Holzwirtschaft über ICEF an CDF             Kann die Überprüfung durch die Aufsichtsämter unangekündigt kontrollieren und einen Bericht erstellen, der in Kopie über ICEF an CDF gesandt wird             ICEF             Überprüft, dass CDF die Daten jährlich in das DBMS eingibt             Überprüft die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen           Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Kontrollbericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert CDF gibt das Ergebnis der Überprüfungen in das DBMS ein           Jährlicher Bericht beim gebietszuständigen Gewerbeaufsichtsamt archiviert ICEF gibt die Kontrolle der Überprüfung in das DBMS ein           Datenfluss: Datenfluss:           Versand des Kontrollberichts an das Unternehmen DTE zu CDF           Versand der jährlichen Berichte an die Direktion für Arbeit ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 4.3.1 Die Zugangs- und Nutzungsrechte lokaler und indigener Bevölkerungsgruppen nach den traditionellen Regeln und Gebräuchen werden vom Holzunternehmen in den konzessionierten Einschlagsgebieten anerkannt und beachtet 4.3.1.1: Von der zuständigen Behörde genehmigter Forsteinrichtungsplan (insbesondere der sozialwirtschaftliche Bericht) Forstministerium Generaldirektion für regionale Dienste (DGSR) Regionaldirektionen Methodik: Verantwortliche Stelle: Generaldirektion für regionale Dienste ICEF und DGSR             Methodik: DGSR     4.3.1.2: Von der zuständigen Behörde unterzeichneter vorläufiger Vertrag (bei PEA mit vorläufigem Vertrag)     1 - Regelmäßige Überprüfung in den Büros des Unternehmens durch die für das Einschlagsgebiet zuständige Regionaldirektion Erhält die Jahresberichte von den einzelnen Regionaldirektionen             Prüft die Berichte und sendet eine Zusammenfassung über ICEF an CDF     4.3.1.3: Feststellungsbericht der Forstverwaltung mit dem Sichtvermerk der Parteien     2 - Ausarbeitung eines dreimonatlichen Kontrollberichts, der an die Generaldirektion für regionale Dienste in Bangui übermittelt wird Kann die Überprüfung durch die Regionaldirektionen unangekündigt kontrollieren und einen Bericht erstellen, der in Kopie über ICEF an CDF gesandt wird             ICEF Überprüft, dass CDF die Daten jährlich in das DBMS eingibt             Überprüft die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen           Häufigkeit: mindestens einmal jährlich Häufigkeit: jährlich             Aufbewahrung des Ergebnisses:           Aufbewahrung des Ergebnisses: CDF gibt das Ergebnis der Überprüfungen in das DBMS ein           Kontrollberichte bei der gebietszuständigen Regionaldirektion archiviert ICEF gibt die Kontrolle der Überprüfung in das DBMS ein           Datenfluss: Datenfluss:           Versand des Kontrollberichts an das Unternehmen DGSR zu CDF           Versand der jährlichen Berichte an die Generaldirektion für regionale Dienste ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 4.3.2 Im Fall der Zerstörung von Gütern der lokalen und indigenen Bevölkerungsgruppen durch das Unternehmen entsprechen die Entschädigungen den geltenden Vorschriften 4.3.2.1: Von den Parteien gelesene und gebilligte Tatbestandsaufnahme Forstministerium Regionaldirektion Methodik: Verantwortliche Stelle: Generaldirektion für regionale Dienste (DGSR) ICEF Methodik:             DGSR     4.3.2.2: Entschädigungsnachweise     1 - Regelmäßige Überprüfung in den Büros des Unternehmens durch die für das Einschlagsgebiet zuständige Regionaldirektion Erhält die Jahresberichte von den einzelnen Regionaldirektionen Prüft die Berichte und sendet eine Zusammenfassung über ICEF an CDF           2 - Ausarbeitung eines dreimonatlichen Kontrollberichts, der an die Generaldirektion für regionale Dienste in Bangui übermittelt wird Kann die Überprüfung durch die Regionaldirektionen unangekündigt kontrollieren und einen Bericht erstellen, der in Kopie über ICEF an CDF gesandt wird             ICEF             Überprüft, dass CDF die Daten jährlich in das DBMS eingibt             Überprüft die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen           Häufigkeit: mindestens einmal jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Kontrollberichte bei der gebietszuständigen Regionaldirektion archiviert CDF gibt das Ergebnis der Überprüfungen in das DBMS ein ICEF gibt die Kontrolle der Überprüfung in das DBMS ein           Datenfluss: Datenfluss:           Versand des Kontrollberichts an das Unternehmen DGSR zu CDF           Versand der jährlichen Berichte an die Generaldirektion für regionale Dienste ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 5.1.1 Die lokalen Bevölkerungsgruppen, die Gebietskörperschaften, die NGO, die dezentralen Strukturen des Staats und sonstigen Entwicklungspartner, die an der Bewirtschaftung der Waldressourcen im betreffenden Einschlagsgebiet interessiert sind, werden über die Vergabe der PEA informiert 5.1.1.1: Vom Holzunternehmen verfasstes und von den Beteiligten gemeinsam bestätigtes Protokoll über Informationsveranstaltungen Forstministerium DGEF Methodik: Übermittlung des von den beteiligten Akteuren, darunter ein Vertreter des Unternehmens, unterzeichneten Informationsberichts an CDF Eingabe in die Datenbank (digitalisierte Kopie) Verantwortliche Stelle: ICEF Methodik: Überprüfung der Eingabe in das DBMS           Häufigkeit: einmalig für eine bestimmte vergebene PEA Häufigkeit: einmalig für eine bestimmte vergebene PEA           Aufbewahrung des Ergebnisses: Eingabe in die Datenbank, Archivierung in Papierform Aufbewahrung des Ergebnisses: Eingeben des Ergebnisses der Kontrolle der Erfassung für dieses Dokument in das DBMS           Datenfluss: Versand einer Kopie an ICEF und CDF Datenfluss: ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 5.2.1 Das Holzunternehmen beachtet während der Geltungsdauer (3 Jahre) die Bestimmungen des vorläufigen Vertrags 5.2.1.1: Kontrollbericht der Behörde Forstministerium Gebietszuständige Regionaldirektion, DGEF, Mobile Einsatz- und Kontrollbrigade (BMIV) Methodik 1 - Regelmäßige Überprüfung der gebietszuständigen Regionaldirektion, der BMIV und der Generaldirektion Gewässer und Forsten Verantwortliche Stelle: ICEF           2 - Besuch im Waldbüro und im Einschlagsgebiet Methodik:           3 - Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften bei den Arbeiten Überprüfung der Eingabe in das DBMS durch CDF und Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle in das DBMS           4 - Ausarbeitung eines Berichts Stichprobenartige Kontrolle der Überprüfung der verschiedenen Einheiten           Häufigkeit: dreimonatlich Häufigkeit: halbjährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           DR: Übermittlung des Kontrollberichts an DGSR mit Zweitschrift an ICEF Eingabe in das DBMS           BMIV: Übermittlung des Kontrollberichts an die Kanzlei mit Zweitschrift an ICEF Protokoll über die Kontrolle           DGEF: Übermittlung des Kontrollberichts an DG mit Zweitschrift an ICEF   5.3.1 Die vorber

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.