Europäische Union

2012/374/EU: Beschluss des Rates vom 14. Mai 2012 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0374. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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d die Eintragung der Steuernummer in das Register Beachtung der Verfahren für die Zollabfertigung und die Eintragung der Steuernummer in das Register           2 - Besuch vor Ort       7.1.4.3: Quittung über die Zahlung der IS/IR (Körperschaftsteuer/Einkommensteuer)     3 - Erklärung (mündlich oder schriftlich) des Umsatzes durch die Buchhaltungsabteilung des Unternehmens gegenüber der Finanzdirektion für Unternehmen in Bangui       7.1.4.4: Quittung über die Zahlung der Umsatzsteuer (TVA)     4 - Kontrolle des Umsatzes in der Finanzdirektion für Unternehmen in Bangui             5 - Zuweisung eines umsatzabhängigen oder –unabhängigen Kontingents             Häufigkeit: Häufigkeit:           7.1.4.1: in jedem Geschäftsjahr Idem           7.1.4.2: jährlich             Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           1 - Eintragung in das Steueridentifikationssystem (SYSTEMIF) 1 - Eintragung in das Steueridentifikationssystem (SYSTEMIF)           2 - Manuelle Archivierung der Dokumente beim Zoll 2 - Manuelle Archivierung beim Finanzamt           3 - Eingabe in das DBMS 3 - Eingabe in das DBMS           Datenfluss: Datenfluss:           1 - Unternehmen zu Finanzamt: Steuererklärung 1 - Finanzamt über ICEF zu CDF           2 - Finanzamt über ICEF zu CDF 2 - ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 7.2.1 Alle Forststeuern und -abgaben werden fristgerecht gezahlt 7.2.1.1: Quittung über die Zahlung der Pachtsteuer (taxe sur le loyer) Finanzministerium DGEFCP DGID (Generaldirektion Steuern und Liegenschaften) Methodik: 1 - Dokumentenprüfung (Einschlag-, Pacht- und Aufforstungsteuer) durch das Forstministerium und Beschau (Aufforstungsteuer) durch die von der Verwaltung beauftragte Struktur (BIVAC) bei den ausgeführten Produkten Verantwortliche Stelle: Zentralinspektion für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei (ICEF)     7.2.1.2: Quittung über die Zahlung der Holzeinschlagsteuer Forstministerium   2 - Erstellen von Einzahlungsanordnungen durch die Verwaltung für jeden Empfänger (Staat, Kommunen, CAS-DF) und jede Steuerart (Pacht, Einschlag, Aufforstung) nach der Erklärung des Unternehmens, außer für die Pachtsteuer Zentrale Finanzinspektion     7.2.1.3: Quittungen über die Zahlung der Wiederaufforstungsteuer     Abgabefristen: Holzeinschlag- und Aufforstungsteuer: Derzeit: Erstellung und Versand der Formulare „Holzbewegungen“ monatlich (innerhalb von 21 Tagen für den Vormonat) Methodik: Zentrale Finanzinspektion 1 - Nachträgliche Dokumentenprüfung im Hinblick auf Art und Inhalt der Dokumente     7.2.1.4: Mitteilung über außerordentliche Maßnahmen bezüglich der Zahlung der Steuern und Abgaben des Unternehmens     Im Rahmen des Nationalen Rückverfolgbarkeitssystems (SNT): ständiger Austausch der Einschlagsdaten zwischen den Unternehmen und der Forstverwaltung nach einem noch zu erarbeitenden Verfahren; dadurch Verkürzung dieser Frist. ICEF 1 - Regelmäßige Überprüfung der Erklärungen (halbjährlich) und Erstellung eines Berichts nach einem noch zu erarbeitenden Verfahren           Pacht: Zahlung im Januar jedes Jahres auf der Grundlage der Nutzfläche; die Höhe der Steuer je ha wird jedes Jahr im Haushaltsgesetz festgelegt 2 - Überprüfung der Erfassung der monatlichen Daten und der Übereinstimmung dieser Daten mit denen des DBMS             3 - Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle der Überprüfung dieses Punktes in das DBMS           3 - Fristgerechte Zahlung durch das Unternehmen entweder an die Staatskasse (Staat) oder an die Banque des Etats d'Afrique centrale (BEAC) (Kommunen) oder an das Sonderkonto für die Forstentwicklung (CAS DF)             Häufigkeit: Häufigkeit:           Pachtsteuer: jährlich Zentrale Finanzinspektion           Aufforstung- und Einschlagsteuer: dreimonatlich Im Verdachtsfall ständig             ICEF             Pachtsteuer: jährlich             Aufforstung- und Einschlagsteuer: dreimonatlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           1 - Einzahlungsanordnung bei DGEFCP archiviert Eintragung in das Steueridentifikationssystem (SYSTEMIF)           2 - Eintragung in das Steueridentifikationssystem (SYSTEMIF) Eingabe in das DBMS Manuelle Archivierung           3 - Eingabe in das DBMS             Datenfluss: Datenfluss:           1 - Unternehmen zu DGEFCP: Formular „Holzbewegung“ elektronisch und in Papierform Zentrale Finanzinspektion über ICEF zu CDF           2 - DGEFCP zu DGID, Kommunen, CAS-DF: Einzahlungsanordnungen in Papierform ICEF zu Kontrollstelle           3 - Staatskasse, BEAC und CAS-DF über ICEF zu CDF nach einem noch zu festzulegenden Verfahren   7.2.2 Alle mit der Holzausfuhr verbundenen Zölle und Abgaben werden rechtzeitig bezahlt 7.2.2.1: Quittungen über die Zahlung der Ausfuhrzölle (DS) Finanzministerium Regionale Zolldirektion Für die Vorversandkontrolle zuständige Prüfstelle Methodik: Verantwortliche Stelle: Generaldirektion Zoll und indirekte Steuern (DGDDI)     7.2.2.2: Quittung über die Zahlung der IMF (pauschale Mindeststeuer) Forstministerium Generaldirektion Steuern und Liegenschaften (DGID) Überprüfung durch das Hauptzollamt des Umschlagplatzes für den Güterkraftverkehr in Bangui oder durch die regionalen Zolldirektionen in den Provinzen Zentralinspektion für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei (ICEF)           1 - Warenbeschau vor Ort durch den Zoll (beauftragte Prüfstelle: BIVAC) nach jedem Eingang der Spezifikationen des Unternehmens       7.2.2.3: Quittung über die Zahlung der REIF (Abgabe für die Ausstattung des Finanzministeriums mit Datenverarbeitungsgeräten)     2 - Erstellen der Spezifikationen (beauftragte Prüfstelle: BIVAC), Ausstellung der sonstigen erforderlichen Dokumente: Inspektionszertifikat (attestation de vérification), Ausfuhranmeldung usw.             3 - Zollanmeldung Methodik:           4 - Prüfen und Anbringen des Sichtvermerks auf der Versandfreigabe (BAE) DGDDI: Systematische nachträgliche Überprüfung der Zollanmeldung           5 - Austausch der Informationen mit ICEF/CDF nach einem noch festzulegenden Verfahren ICEF: Kontrolle der Eingabe in das DBMS durch CDF           6 - Eingabe in das DBMS durch CDF             Häufigkeit: bei jeder Ausfuhr Häufigkeit: fortwährend           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Eingabe in die Datenbank SYDONIA Eingabe in die Datenbank SYDONIA           Archivierung der Zollanmeldungsdokumente in Papierform Erstellen des Tätigkeitsberichts und von Protokollen           Datenfluss: Datenfluss:           Hauptzollamt und DR zu ICEF/CDF DGDDI zu ICEF/CDF nach einem zu vereinbarenden Verfahren             ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 7.2.3 Alle Zölle und Abgaben, die mit der Einfuhr der vom Unternehmen eingesetzten Ausrüstungen (sonstige Produkte) verbunden sind, werden vor der Versandfreigabe entrichtet 7.2.3.1: Quittungen über die Zahlung der Einfuhrzölle Finanzministerium Hauptzollamt des Umschlagplatzes für den Güterfrachtverkehr und Regionaldirektion Generaldirektion Steuern und Liegenschaften (DGID) Methodik: 1 - Zollanmeldung 2 - Prüfung der Unterlagen Verantwortliche Stelle: DGDDI Zentralinspektion für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei (ICEF)     7.2.3.2: Quittung über die Zahlung der Umsatzsteuer Forstministerium DGEFCP 3 - Je nach Warenweg gegebenenfalls Warenbeschau Methodik:     7.2.3.3: Quittung über die Zahlung der TCI (Steuer auf Einfuhren aus Ländern außerhalb der CEMAC)     4 - Prüfung der Versandfreigabe (BAE) Systematische nachträgliche Überprüfung der Zollanmeldung     7.2.3.4: Quittung über die Zahlung der CCI (Abgabe auf Einfuhren aus Ländern außerhalb der CEEAC)     5 - Informationsaustausch mit ICEF/CDF nach einem noch festzulegenden Verfahren       7.2.3.5: Quittung über die Zahlung der REIF     6 - Eingabe in das DBMS durch CDF             Häufigkeit: bei jeder Anmeldung Häufigkeit: fortwährend           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Eingabe in die Datenbank SYDONIA Eingabe in die Datenbank SYDONIA           Archivierung der Zollanmeldungsdokumente in Papierform Erstellen des Tätigkeitsberichts und von Protokollen     7.2.3.6: Quittung über die Zahlung der Abgaben an OHADA             7.2.3.7: Quittung über die Zahlung der CMF (Abgabe an die zentralafrikanische Waldkommission COMIFAC)     Datenfluss: Hauptzollamt und DR zu ICEF/CDF Datenfluss: DGDDI zu ICEF/CDF nach einem zu vereinbarenden Verfahren ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 7.2.4 Das Unternehmen hat die FOT-Werte („free on truck“) für die zur Ausfuhr aus dem CEMAC-Raum angemeldeten Erzeugnisse innerhalb von 30 Tagen nach der im Vertrag vorgesehenen Fälligkeit an eine örtliche Bank repatriiert. 7.2.4.1: Bestätigung der Bankverbindung Finanzministerium CCCRRE — Für die Kontrolle der Repatriierung der Ausfuhrerlöse zuständige Stelle Methodik: 1 - Übermittlung der Ausfuhrunterlagen (FOT-Werte) Nachweise für die Repatriierung an die CCCRRE (für die Kontrolle der Repatriierung der Ausfuhrerlöse zuständige Stelle) Verantwortliche Stelle: ICEF     7.2.4.2: Geldtransferbeleg Forstministerium ICEF/CDF 2 - Erhebung der Informationen in den Zollanmeldungen und Steuererklärungen Methodik:           3 - Überprüfung des repatriierten Kapitals bei den Banken und Abgleich mit den Zoll- und Steuerdaten (die Repatriierung muss spätestens 30 Tagen nach Fälligkeit der Zahlung erfolgen) Kontrolle der Eingabe in das DBMS durch CDF           4 - Ausarbeitung einer Jahresübersicht für jedes Unternehmen und Versand über ICEF an CDF mithilfe eines zu erarbeitenden Verfahrens             Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           1 - Kontrollberichte oder –protokolle über jede Kontrolle bei der gemischten Zoll- und Steuerstelle Eingabe der Ergebnisse der Kontrolle in das DBMS           2 - Jährlicher Bericht über ICEF an CDF             3 - Eingabe durch CDF in das DBMS             Datenfluss: Datenfluss:           Unternehmen sendet Steuererklärung (DSF) an Steuer-/Zollstelle ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           Steuer-/Zollstelle sendet Jahresbericht über ICEF an CDF   8.1.1 Die Lkws und sonstigen Transportfahrzeuge für Holzprodukte sind ordnungsgemäß angemeldet und zugelassen 8.1.1.1: Fahrzeugschein 8.1.1.2: Technisches Datenblatt Verteidigungsministerium Ministerium für die Verwaltung des Hoheitsgebiets Gendarmerie/Grenzpolizei/Zoll Methodik: Vorlage der Papiere bei Verkehrskontrollen Verantwortliche Stelle: Gendarmerie/Grenzpolizei/Zoll Die Überprüfung wird von den gleichen Einheiten an anderen Orten (andere Kontrollpunkte) kontrolliert     8.1.1.3: Versicherung 8.1.1.4: Transportgewerbeschein Ministerium für Finanzen und Haushalt     Methodik: Idem     8.1.1.5: Im Fall des Transports von Holzprodukten, die zur Ausfuhr bestimmt sind: Verlader-Genehmigung     Häufigkeit: an jedem Kontrollpunkt für eine bestimmte Ladung (Lkw) Häufigkeit: an jedem Kontrollpunkt für eine bestimmte Ladung (Lkw)           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Bei Verstößen Protokoll in Papierform Bei Verstößen Protokoll in Papierform           Berichte nach einem zu erarbeitenden Verfahren Berichte nach einem zu erarbeitenden Verfahren           Datenfluss: Datenfluss:           Verfahren für den Informationsaustausch muss nach Abstimmung der beteiligten Stellen erarbeitet werden Verfahren für den Informationsaustausch muss nach Abstimmung der beteiligten Stellen erarbeitet werden 8.1.2 Die Frachtpapiere für die zur Ausfuhr bestimmten Holzprodukte entsprechen den geltenden Rechtsvorschriften 8.1.2.1: Fahrtenblatt oder Frachtbrief Verkehrsministerium Gendarmerie/Grenzpolizei/Zoll/BARC/EF Methodik: Verantwortliche Stelle: Gendarmerie/Grenzpolizei/Zoll/BARC/EF     8.1.2.2: Versandfreigabe mit: Spezifikationen, D15, Ausfuhranmeldung, Rechnung, Ursprungszeugnis Forstministerium Ministerium für Handel   Vorlage der Dokumente für die Forst- und Zollkontrollen vor der Abfahrt und für die Verkehrs- und Grenzkontrollen Methodik: Vorlage der Dokumente für die Forst- und Zollkontrollen vor der Abfahrt und für die Verkehrs- und Grenzkontrollen       Finanzministerium   Häufigkeit: bei der Abfahrt und an jedem Kontrollpunkt für eine bestimmte Ladung (Lkw) Häufigkeit: bei der Abfahrt und an jedem Kontrollpunkt für eine bestimmte Ladung (Lkw)           Aufbewahrung des Ergebnisses: Bei Verstößen Protokoll in Papierform Aufbewahrung des Ergebnisses: Bei Verstößen Protokoll in Papierform           Datenfluss: Datenfluss:           Überprüfung durch Beamte des Ressorts Gewässer und Forsten: monatlicher Versand eines Berichts an ICEF Überprüfung durch Beamte des Ressorts Gewässer und Forsten: monatlicher Versand eines Berichts an ICEF           Beamte anderer Ressorts: Verfahren für den Informationsaustausch muss nach Abstimmung der beteiligten Stellen erarbeitet werden Beamte anderer Ressorts: Verfahren für den Informationsaustausch muss nach Abstimmung der beteiligten Stellen erarbeitet werden 8.1.3 Das Holzunternehmen trifft Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbots der Personenbeförderung 8.1.3.1: Betriebsordnung des Unternehmens Forstministerium Gebietszuständige Regionaldirektion, DGEF, BMIV Methodik: 1 - Überprüfung der Aufnahme des Verbots der Personenbeförderung in die Betriebsordnung Verantwortliche Stelle: ICEF     8.1.3.2: Dienstanweisung     2 - Überprüfung des Aushangs einer Dienstanweisung zu diesem Verbot und Anbringung dieser Anweisung an den Holztransportfahrzeugen Methodik: Kontrolle, dass die Überprüfung erfolgt ist           3 - Ausarbeitung eines Berichts Eingabe in das DBMS           4 - Versand einer Kopie des Berichts an CDF zur Eingabe in das DBMS und Archivierung             Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivierung des Überprüfungsberichts und Eingabe in das DBMS Eingabe in das DBMS           Datenfluss: Berichte an ICEF/CDF Datenfluss: ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 8.2.1 Die Stämme und Stümpfe der geschlagenen Bäume werden nach den gesetzlichen Anforderungen angezeichnet und gekennzeichnet 8.2.1.1: Bericht über Kontrollbesuche der Forstverwaltung Forstministerium Regionaldirektion (DR), DGEFCP, BMIV Methodik: 1 - Regelmäßige Überprüfung der gebietszuständigen Regionaldirektion, der BMIV und der DGEFCP Verantwortliche Stelle: ICEF           2 - Besuch im Büro am Einschlagsort und an den Poltern Methodik:           3 - Überprüfung der Anzeichnung und Kennzeichnung der Stammabschnitte und Stümpfe Überprüfung der Eingabe in das DBMS durch CDF und Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle in das DBMS           4 - Ausarbeitung eines Berichts Stichprobenartige Kontrolle der Überprüfung der verschiedenen Einheiten           Häufigkeit: dreimonatlich Häufigkeit: dreimonatlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: DR: Übermittlung des Kontrollbericht an DGSR mit Zweitschrift an ICEF BMIV: Übermittlung des Kontrollberichts an die Kanzlei mit Zweitschrift an ICEF DGEF: Übermittlung des Kontrollberichts an DG mit Zweitschrift an ICEF Aufbewahrung des Ergebnisses: 8.2.2 Die Stammabschnitte werden am Waldpolter nach den geltenden Vorschriften angezeichnet und gekennzeichnet 8.2.2.1: Bericht über Kontrollbesuche der Forstverwaltung Forstministerium Gebietszuständige Regionaldirektion Methodik: Verantwortliche Stelle:         DGEFCP Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des nationalen Rückverfolgbarkeitssystems (SNT)           BMIV 1 - Regelmäßige Überprüfung der gebietszuständigen Regionaldirektion, der BMIV und der DGEFCP             2 - Besuch im Büro an den Poltern Methodik:           3 - Überprüfung der Kennzeichnung der Stammabschnitte Eingabe in das DBMS           4 - Ausarbeitung eines Berichts Protokoll über die Kontrolle           ICEF/CDF: Dokumentenprüfung, Eingabe in das DBMS und Archivierung             Datenfluss: Datenfluss:           Eingang der Prüfberichte der drei vorangehenden Stellen ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle Versand Protokoll an ICEF/CDF           Übermittlung an ICEF/CDF zur Eingabe in das DBMS   8.2.3 Die Frachtpapiere für das Rundholz werden vor dem Verlassen des Einschlagsortes ausgefüllt 8.2.3.1: Fahrtenblatt (auch Lieferschein oder Abfuhrschein (bordereau d’évacuation) genannt) Forstministerium Regionaldirektion Methodik: Verantwortliche Stelle: Zentralinspektion für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei (ICEF)           Anm.: Im Jahr 2010 fand diese Kontrolle nicht systematisch bzw. fast gar nicht statt; die DGEF muss ein Verfahren hierfür erarbeiten Methodik           Häufigkeit:             Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Datenfluss: Datenfluss: 8.2.4 Die Frachtpapiere für Rundholz und Frachtstücke werden vor dem Verlassen des Rundholzpolters und des Werks ausgefüllt 8.2.4.1: Fahrtenblatt (auch Lieferschein oder Abfuhrschein genannt) Forstministerium/ Finanzministerium   Methodik: 1 - Warenbeschau vor Ort durch den Zoll (BIVAC) jeweils nach Eingang der Spezifikationen des Unternehmens Verantwortliche Stelle: Generaldirektion Zoll und indirekte Steuern (DGDDI) ICEF           2 - Erstellung der Spezifikationen durch die beauftragte Prüfstelle (BIVAC), Ausstellung der sonstigen erforderlichen Dokumente: Inspektionszertifikat (attestation de vérification), Ausfuhranmeldung usw. Methodik: DGDDI: Kontrolle der Überprüfung durch den Zoll nach der Zollanmeldung             ICEF           Häufigkeit: bei jeder Anmeldung Häufigkeit: bei jeder Anmeldung           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           1 - Eingabe der Spezifikationen in die Datenbank durch die beauftragte Prüfstelle (BIVAC) 1 - Eingabe in die Datenbank SYDONIA 2 - Manuelle Archivierung           2 - Manuelle Archivierung 3 - Eingabe in das DBMS           3 - Eingabe in das DBMS             Datenfluss: Datenfluss:           1 - Unternehmen zu beauftragter Prüfstelle (BIVAC) 1 - DGDDI über ICEF zu CDF nach einem noch zu erarbeitenden Verfahren           2 - Beauftragte Prüfstelle (BIVAC) über ICEF zu CDF nach einem zu erarbeitenden Verfahren 2 - ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 9.1.1 Die für die Gemeindehaushalte bestimmten Anteile werden vom Unternehmen regelmäßig abgeführt 9.1.1.1: Quittung über die Zahlung der Einzahlungsanordnungen Forstministerium Zentralinspektion/Verwaltung und Finanzen (MEFCP) Methodik: Verantwortliche Stelle: ICEF           Versand einer Kopie der Einzahlungsanordnungen durch DGEF an CDF Methodik:     9.1.1.2: Behördliche Genehmigung der Stundung     Systematischer Versand einer Kopie der Zahlungsquittungen über ICEF an CDF zur Archivierung und zur Eingabe in das DBMS Überprüfung, dass die Informationen vom CDF erfasst wurden Überprüfung der Übereinstimmung der Quittungen mit den entsprechenden Einzahlungsanordnungen             Erfassen des Ergebnisses der Kontrolle           Häufigkeit: monatlich Häufigkeit: monatlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivieren der Einzahlungsanordnungen und der Kopien der Quittungen durch CDF nach der Eingabe in das DBMS Eingabe in das DBMS           Datenfluss: Datenfluss:           DGEF zu CDF Unternehmen zu ICEF/CDF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 9.1.2 Die vom Holzunternehmen geplanten und im PAO und PG oder in den vorläufigen Verträgen genannten sozialen Maßnahmen werden umgesetzt 9.1.2.1: Von der Forstverwaltung bestätigter PAO (jeder PAO enthält eine Beschreibung der im Vorjahr ausgeführten sozialen Maßnahmen) Forstministerium Generaldirektion Gewässer und Forsten (DGEFCP) Methodik: 1 - Prüfung des vom Unternehmen vorgelegten PG und PAO durch einen hierzu eingerichteten Ausschuss im Rahmen des Bewertungssystems des MEFCP Verantwortliche Stelle: Zentralinspektion für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei (ICEF)           2 - Evaluierung der Sozialbilanz des Unternehmens       9.1.2.2: Vom Unternehmen und vom Forstministerium unterzeichneter vorläufiger Vertrag.     3 - Genehmigungsschreiben, wenn Vorlage zufriedenstellend Methodik: Überprüfung des Vorliegens des Schreibens zur Genehmigung des PG und PAO und des Protokolls der Sitzung           Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivierung des Schreibens zur Genehmigung des PAO durch DGEF im DBMS und in Papierform in den Archiven Eingabe in das DBMS, dass der Punkt überprüft wurde           Datenfluss: Datenfluss:           1 - Versand eines Genehmigungsschreibens durch DGEF an das Unternehmen, an ICEF/CDF und an DGSR und Versand des Protokolls der Sitzung mit der Bewertung an ICEF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 9.2.1 Das Holzunternehmen erfüllt die im PG, im Lastenheft, im PAO oder im vorläufigen Vertrag eingegangenen Verpflichtungen, einen Beitrag zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Holzeinschlags in seinem Einschlagsgebiet zu leisten 9.2.1.1: Berichte über die behördliche Kontrolle der Einschlagsorte Forstministerium Generaldirektion Gewässer und Forsten (DGEFCP) Regionaldirektion Methodik: Dieser Punkt wurde 2010 nicht überprüft. Er muss daher unbedingt in einen Leitfaden für Überprüfungsverfahren aufgenommen werden, der von der DGEF zu erarbeiten ist Verantwortliche Stelle: Zentralinspektion für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei (ICEF)     9.2.1.2: Berichte des Unternehmens über Informations- und Aufklärungskampagnen       Methodik:     9.2.1.3: Von der Forstverwaltung bestätigter PAO     Häufigkeit: Häufigkeit:           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:     9.2.1.4: Betriebsordnung     Datenfluss: Datenfluss: 10.1.1 Das Unternehmen (bzw. im Fall privater Plantagen die Privatperson oder die Gemeinschaft) stellt sicher, dass alle Unterauftragnehmer über eine Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeiten verfügen 10.1.1.1: Gültige Zulassung zum Gewerbe Handelsministerium Zentrale Anlaufstelle für Unternehmensformalitäten Methodik: 1 - Versand einer Liste aller Unterauftragnehmer durch jedes Unternehmen an CDF 2 - Überprüfung ihrer Zulassungen beim Handelsministerium (zentrale Anlaufstelle) Verantwortliche Stelle: ICEF     10.1.1.2: Registrierte Subunternehmerverträge Forstministerium Zentrale Forstdatenverwaltung (CDF) Eingabe in das DBMS Methodik: Überprüfung der Erfassung der Daten             Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle zu diesem Punkt in das DBMS           Häufigkeit: fortwährend, je nach Änderung der Liste eines Unternehmens Häufigkeit: nach jeder Aktualisierung durch CDF           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Eingabe in das DBMS Eingabe in das DBMS           Datenfluss: Datenfluss:           Unter

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.