Europäische Union

2012/374/EU: Beschluss des Rates vom 14. Mai 2012 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0374. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nternehmen           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Eingabe in das DBMS durch CDF Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle der Überprüfung in das DBMS           Archivierung (in Papierform)             Datenfluss: Datenfluss:           Versand eines Papierexemplars der Liste an ICEF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 1.2.1 Zahlung der Beiträge an die CNSS 1.2.1.1: Bescheinigung der CNSS oder Quittung Arbeitsministerium Einziehungsstelle der Einziehungs-, Prüfungs- und Rechtsabteilung (DRCC) Methodik: Verantwortliche Stelle: Einziehungs-, Prüfungs- und Rechtsabteilung/Zentralinspektion für Gewässer und Forsten           1 - Aktualisierung der Arbeitgeberakte im Nachhinein             Bestimmungen:             Große Arbeitgeber (20 und mehr Beschäftigte) zahlen die Beiträge monatlich und haben einen Monat Zeit, die Meldung für den Vormonat abzugeben Methodik:           Kleine Arbeitgeber (weniger als 20 Beschäftigte) zahlen die Beiträge dreimonatlich und haben 15 Tage Zeit für die Zahlung Einziehungs-, Prüfungs- und Rechtsabteilung           2 - Versand eines Mahnschreibens an Zuwiderhandelnde unter Angabe des zu zahlenden Bußgelds (10 % des Gesamtbetrags) Regelmäßige Überprüfung im Verdachtsfall oder bei Anzeige Erstellung eines Kontrollprotokolls           3 - Bei Nichtzahlung Auslösen eines Gerichtsverfahrens 10 Tage nach der Mahnung ICEF 1 - Eingang der von CDF versandten Liste           4 - Erstellen eines dreimonatlichen Berichts 2 - Überprüfung der ordnungsgemäßen Erfassung durch CDF und des Zahlungsstandes jedes Arbeitgebers             3 - Eingabe des Ergebnisses in das DBMS           Häufigkeit: dreimonatlich Häufigkeit: dreimonatlich             DRCC: bei Bedarf             ICEF: monatlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Protokoll der Mahnung (in Papierform) DRCC: Kontrollbericht           Archivierung durch CDF ICEF: Eingabe in das DBMS           Datenfluss: Datenfluss:           Dreimonatlicher Versand der Liste der Unternehmen mit ihrem Zahlungsstand über ICEF an CDF (in Papierform auf einem noch zu erarbeitenden Formular) zur Eingabe in das DBMS; CDF gibt die Daten in das DBMS ein, sendet ein Papierexemplar an ICEF und archiviert das Dokument (in Papierform) DRCC sendet die Kontrollberichte an ICEF, die sie zur Erfassung an CDF weiterleitet ICEF legt der Genehmigungsstelle den Stand jedes Unternehmens vor 1.2.2 Zahlung der Beiträge an die ACFPE 1.2.2.1: Dreimonatliche Lohnzahlungserklärung Arbeitsministerium Direktion Untersuchungen, Planung und Beschäftigung (DEPE) Methodik: Verantwortliche Stelle:         ACFPE 1 - Kontrolle der Arbeitsverträge und des Sichtvermerks der ACFPE zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften für den Mindestlohn je Berufsgruppe Direktion Arbeit und Sozialversicherung         Verwaltungs- und Finanzdirektion (DAF) 2 - Überprüfung der Personalkartei ICEF           3 - Dreimonatliche Überprüfung der Zahlungsbestätigungen Methodik:         Regionales Gewerbeaufsichtsamt 4 - Erstellen eines Kontrollberichts Arbeitsministerium           5 - Erstellen eines dreimonatlichen Berichts mit der Lage jedes Unternehmens nach einem noch zu erarbeitenden Verfahren 1 - Eingang der Informationen der DAF zur Personalstandsmeldung 2 - Überprüfung des Sichtvermerks           6 - Übermittlung des dreimonatlichen Berichts über ICEF an CDF 3 - Anfrage bei DAF über die Einziehungsdienststelle bezüglich der Zahlung des Arbeitgeberanteils             4 - Jahresbericht über ICEF mit Kopie an CDF     1.2.1.2: Zahlungsnachweise für den Arbeitgeberbeitrag     Häufigkeit: Häufigkeit: — jährlich für die 4 letzten Quartale (Arbeitsministerium)           dreimonatlich — dreimonatlich – Forstministerium (ICEF)           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Kontrollberichte Jährliche Berichte           Dreimonatliche Berichte Eingabe in das DBMS           Datenfluss: Datenfluss:           DEPE/DAF über ICEF zu CDF DGTPS zu ICEF             ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 1.3.1 Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens wurde nicht durch ein Gerichtsurteil ausgesetzt 1.3.1.1: Urteile der Gerichte Justizministerium Gerichtsgeschäftsstellen Methodik: Verantwortliche Stelle:           Gerichtsgeschäftsstellen: Justizministerium: Tribunal de grande instance (TGI)       Forstministerium Direktion Rechtsangelegenheiten des Forstministeriums (DAJC) 1 - Eintragung der begangenen Verstöße in das Register jedes Gerichts des Bezirks MEFCP: Generaldirektion für unterstützende Dienste (DGSA)           2 - Ausarbeitung eines Berichts (in Papierform auf einem noch auszuarbeitenden Formular) für jeden Verstoß und eines Jahresberichts Methodik:         Regionaldirektion Gewässer und Forsten (DR) 3 - Übermittlung des Berichts bzw. der Berichte und einer Kopie des Urteils an die zuständige Regionaldirektion Gewässer und Forsten für die Gerichte der Präfekturen nach einem zu erarbeitenden Verfahren TGI: 1 - Kontrolle der ordnungsgemäßen Führung des Urteilsregisters 2 - Erarbeiten eines Jahresberichts, von dem ein Exemplar über ICEF an CDF gesandt wird           4 - Übermittlung des Berichts und einer Kopie des Urteils an DAFC durch DREF oder durch die Gerichtsgeschäftsstellen in Bangui mit einer Kopie über ICEF an CDF             DAJC: DGSA:           1 - Eintragung in das Register der Verstöße (muss noch eingerichtet werden, da derzeit kein Register geführt wird) Kontrolle der ordnungsgemäßen Führung des Registers der Verstöße           CDF: ICEF:           1 - Eingabe in die Datenbank Kontrolle der Eingabe in das DBMS durch CDF           Archivierung des Berichts             Häufigkeit: Häufigkeit:           bei jeder Aussetzung jährlich     1.3.1.2: Register der Verstöße des Forstministeriums Forstministerium   Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Gerichtsgeschäftsstellen: ICEF:           Eintragung in das Urteilsregister des gebietszuständigen Gerichts Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle in das DBMS           Ausarbeiten eines Berichts, der in Papierform archiviert wird             DAJC:             Führen des Registers der Verstöße             CDF:             Eingabe in das DBMS             Archivierung des Berichts und des Urteils in Papierform             Datenfluss: Datenfluss:           Gerichte der Präfekturen:             1 - Bericht der Geschäftsstellen an DREF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           2 - Übermittlung des Berichts an DAJC mit Kopie an CDF über ICEF             Gerichte in Bangui:             1 - Bericht der Geschäftsstellen an DAJC mit Kopie an CDF über ICEF   1.3.2 Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens wurde nicht aufgrund einer verwaltungsrechtlichen Sanktion ausgesetzt 1.3.2.1: Register der Verstöße des Forstministeriums Forstministerium Direktion Rechtsangelegenheiten des Forstministeriums (DAJC) Methodik: 1.3.2.1: siehe 1.3.1 Verantwortliche Stelle: ICEF             Methodik:           1.3.2.2:       1.3.2.2: Aussetzungsbeschlusses des Umweltministers     1 - Eintragung in das Register der Verstöße durch DAJC 2 - Ausarbeitung eines Berichts DGSA: Kontrolle der ordnungsgemäßen Führung des Registers der Verstöße           3 - Übermittlung des Berichts und des Beschlusses über ICEF an CDF               ICEF: Kontrolle der Eingabe in das DBMS durch CDF           Häufigkeit: bei jeder Aussetzung Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           DAJC: ICEF:           Führen des Registers der Verstöße Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle in das DBMS           CDF:             Eingabe in das DBMS             Archivieren des Berichts und des Aussetzungsbeschlusses in Papierform             Datenfluss: Datenfluss:           DAJC über ICEF zu CDF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 1.4.1 Das Unternehmen hat Bußgelder und Geldstrafen für festgestellte Verstöße ordnungsgemäß bezahlt 1.4.1.1: Quittung über die Zahlung des Betrags des Vergleichs oder der Bußgelder und Geldstrafen Forstministerium Generaldirektion Gewässer und Forsten (DGEF), Mobile Einsatz- und Kontrollbrigade (BMIV) Methodik: 1 - Überprüfung des Registers der Verstöße vor jeder regelmäßigen Kontrolle durch BMIV und DGEF Verantwortliche Stelle: Zentralinspektion für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei           2 - Besuch der Buchhaltungsabteilungen             3 - Ausarbeitung eines Berichts Methodik:           4 - Übermittlung des Berichts in 2 Ausfertigungen an ICEF, von denen eine direkt an CDF weitergeleitet wird Überprüfung der Eingabe in das DBMS durch CDF und Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle in das DBMS           Häufigkeit: dreimonatlich Häufigkeit: halbjährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Kontrollbericht elektronisch und in Papierform bei CDF und DGEF archiviert Eingabe in das DBMS           Eingabe in das DBMS             Datenfluss: Datenfluss:           DGEF zu ICEF und über ICEF zu CDF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 2.1.1 Alle Phasen (Unterrichtung der Bevölkerung, Ausschreibung, Beantragung des Nutzungsrechts, Vergabeausschuss einschließlich der unabhängigen Beobachtungsstelle), die zur Vergabe von Einschlagsgenehmigungen führen, wurden vom Unternehmen ordnungsgemäß unter Einhaltung der in den Rechts- undVerwaltungsvorschriften der RCA vorgesehenen Fristen vor und nach der Verkündung des Forstgesetzes Nr. 08.022 befolgt 2.1.1.1: Bericht des Ausschusses für die Vergabe der PEA unter der Verantwortung des Forstministeriums 2.1.1.2: Bericht der unabhängigen Beobachtungsstelle unter der Verantwortung des Forstministeriums Forstministerium Generaldirektion Gewässer und Forsten (DGEFCP) Methodik: 1 - Überprüfung des Vorliegens des Vergabedekrets in den Archiven des MEFCP für alle bereits erteilten Genehmigungen und des Datums der Vergabe 2 - Überprüfung des Vorliegens des Vertrags (endgültiger und/oder vorläufiger Vertrag in Abhängigkeit vom Datum der Vergabe) 3 - Ausarbeitung eines Berichts mit den Eckdaten (Nr. der PEA, Datum der Vergabe, ausgewählter Inhaber des Nutzungsrechts, Art des Vertrags und Datum der Unterzeichnung) Verantwortliche Stelle: Zentralinspektion für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei     2.1.1.3: Dekret zur Vergabe der PEA     4 - Übermittlung des Berichts über ICEF an ICEF und CDF mit Kopien des Vergabedekrets und des Vertrags oder der Verträge in Papierform Methodik:             1 - Eingang des von DGEF versandten Berichts     2.1.1.4: Vorläufiger Vertrag innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Dekrets       2 - Kontrolle der Gültigkeit der Informationen für alle PEA 3 - Eingabe der Ergebnisses der Kontrolle der Überprüfung in das DBMS     2.1.1.5: Endgültiger Vertrag innerhalb von drei Jahren nach Unterzeichnung des vorläufigen Vertrags                   Häufigkeit: einmalig für eine bestimmte PEA Häufigkeit: einmalig für eine bestimmte PEA           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Erfassung der Eckdaten im DBMS Eingabe in das DBMS           Digitalisieren und Eingeben des Dekrets in das DBMS             Archivierung in Papierform             Aktualisierung der Informationen bei jeder neuen Vergabe oder Rückgabe einer Einschlagsgenehmigung an den Staat             Datenfluss: DGEF zu ICEF Datenfluss: ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 2.1.2 Das Unternehmen hat in allen Phasen des Vergabeverfahrens alle Kosten bezahlt 2.1.2.1: Nachweise für die Zahlung der Bearbeitungskosten Forstministerium Generaldirektion Gewässer und Forsten (DGEFCP) Methodik: Verantwortliche Stelle: Zentralinspektion für Gewässer, Forsten, Jagd und Fischerei     2.1.2.2: Nachweise für die Zahlung der Vorinventur-Gebühr     1 - Überprüfung des Vorliegens der Quittungen über die Zahlung der Bearbeitungskosten, der Vorinventur-Gebühr und der Pacht für 3 Jahre (nach 2003 gegründete Unternehmen) in den Archiven des MEFCP Methodik:           2 - Ausarbeitung eines Berichts mit den Eckdaten (Nr. der PEA, Datum der Vergabe, ausgewählter Inhaber des Nutzungsrechts, Nr. der Quittungen und gezahlte Beträge) 1 - Eingang des von der DGEF versandten Berichts     2.1.2.3: Quittung über die Zahlung der Pacht für 3 Jahre spätestens 15 Tage nach Mitteilung der Vergabe (bei den nach 2003 vergebenen Einschlagsgenehmigungen)     3 - Übermittlung des Berichts an ICEF und über ICEF an CDF mit Kopien der Quittungen in Papierform 2 - Kontrolle der Gültigkeit der Informationen für alle PEA             3 - Eingabe der Ergebnisses der Kontrolle der Überprüfung in das DBMS           Häufigkeit: einmalig für eine bestimmte Vergabe Häufigkeit: einmalig für eine bestimmte Vergabe           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Erfassung im DBMS Eingabe in das DBMS           Digitalisieren und Eingeben des Dekrets in das DBMS             Archivierung in Papierform             Aktualisierung der Informationen bei jeder neuen Vergabe oder Rückgabe einer Genehmigung             Datenfluss: DGEF zu ICEF Datenfluss: ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 2.1.3 Im Fall von Plantagen, die Privatpersonen oder einer Gemeinschaft gehören, besitzt die Privatperson oder die Gemeinschaft einen Eigentumsnachweis 2.1.3.1: Eigentumsurkunde auf den Namen der Privatperson oder der Gemeinschaft Ministerium für Städtebau (Kataster) Ministerium für Finanzen und Haushalt Generaldirektion Städtebau Generaldirektion Steuern und Liegenschaften (DGID) Methodik: Überprüfung des Vorliegens der Eigentumsurkunden Häufigkeit: einmalig Aufbewahrung des Ergebnisses: Erfassung im DBMS Verantwortliche Stelle: Zentralinspektion für Städtebau Eingabe in das DBMS           Datenfluss: Generaldirektion Städtebau zu Generaldirektion Steuern und Liegenschaften Datenfluss: Zentralinspektion für Städtebau zu ICEF und ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           Generaldirektion Steuern zu DGEF             DGEF zu ICEF   2.2.1 Das Unternehmen weist eine von der Forstverwaltung ordnungsmäßig erteilte jährliche Holzschlagbewilligung vor 2.2.1.1: Genehmigung des Wirtschaftsplans (PG) bei PEA mit endgültigem Vertrag Forstministerium Generaldirektion Gewässer und Forsten (DGEFCP) Methodik: Verantwortliche Stelle: ICEF     2.2.1.2: Genehmigung des Jahreseinschlagsplans (PAO) bei PEA mit endgültigem Vertrag     PEA mit endgültigem Vertrag 1 - Dokumentenprüfung des vom Unternehmen vorgelegten PG und PAO durch einen hierzu eingerichteten Ausschuss im Rahmen des Bewertungssystems des MEFCP Methodik:     2.2.1.3: Von der zuständigen Behörde unterzeichneter vorläufiger Nutzungsvertrag     2 - Schreiben zur Genehmigung des PAO, wenn Vorlage zufriedenstellend PEA mit vorläufigem Vertrag Überprüfung des Vorliegens des Schreibens zur Genehmigung des PG und PAO und des Protokolls der Sitzung           Die Überprüfung erfolgte bereits unter 2.1.1             Häufigkeit: Häufigkeit:           jährlich bei PAO und alle fünf Jahre bei PG jährlich bei PAO und alle fünf Jahre bei PG           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivierung des Schreibens zur Genehmigung des PAO durch DGEF im DBMS und in Papierform in den Archiven Eingabe in das DBMS, dass der Punkt überprüft wurde           Datenfluss: Datenfluss:           1 - Versand eines Genehmigungsschreibens durch DGEF an das Unternehmen, ICEF, PARPAF (Projekt zur Unterstützung der Realisierung von Forsteinrichtungsplänen) und DGSR sowie des Protokolls der Sitzung mit Bewertung an ICEF und über ICEF an CDF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 2.2.2 Im Fall von Plantagen in Staatsbesitz weist das Holzunternehmen eine Genehmigung des Forstministeriums für die Nutzung der Plantage vor 2.2.2.1: Zustimmung des Forstministeriums 2.2.2.2: Explorationsgenehmigung 2.2.2.3: Explorationsbericht 2.2.2.4: Vereinfachter Wirtschaftsplan bei Plantagen mit einer Fläche von 50 ha oder mehr nach den Vorgaben des Lastenhefts Forstministerium Generaldirektion Gewässer und Forsten (DGEFCP) Methodik 2.2.2.1 bis 2.2.2.3: Antrag an das Forstministerium Erteilung der Explorationsgenehmigung durch DGEF Durchführen der Exploration durch das Unternehmen oder die Privatperson und Einreichung des Berichts bei DGEF Dokumentenprüfung und Vor-Ort-Prüfung durch DGEF und Erteilung der ministeriellen Zustimmung Verantwortliche Stelle: ICEF Methodik: Überprüfung des Vorliegens des Explorationsberichts und der Genehmigung des Ministeriums           Häufigkeit: bei jedem Antrag Häufigkeit: dreimonatlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivierung des Antrags, der Explorationsgenehmigung und der ministeriellen Genehmigung in Papierform (DGEF und CDF) und in elektronischer Form (CDF) Eingabe in das DBMS, dass der Punkt überprüft wurde           Datenfluss: Antragsteller zu DGEF Datenfluss: ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           DGEF zu Antragsteller und zu ICEF (CDF)   2.2.3 Im Fall von Plantagen, die einer Privatperson oder einer Gemeinschaft gehören, besitzt das Holzunternehmen Einschlagsgenehmigungen 2.2.3.1: Dem Holzunternehmen (Eigentümer oder Holzunternehmen unter Vertrag) vom Ministerium erteilte Holzschlagbewilligung 2.2.3.2: Vereinfachter Wirtschaftsplan bei Plantagen mit einer Fläche von 50 ha oder mehr nach den Vorgaben des Lastenhefts 2.2.3.3: Gegebenenfalls Vertrag zwischen der Privatperson oder Gemeinschaft und dem Holzunternehmen. Forstministerium Generaldirektion Gewässer und Forsten (DGEFCP) Methodik 2.2.3.1: Antrag an das Forstministerium Erteilung der Explorationsgenehmigung durch DGEF Durchführen der Exploration durch das Unternehmen oder die Privatperson und Einreichung des Berichts bei DGEF Dokumentenprüfung und Vor-Ort-Überprüfung durch DGEF und Erteilung der Holzschlagbewilligung Verantwortliche Stelle: ICEF Methodik: Überprüfung des Vorliegens des Explorationsberichts und der Holzschlagbewilligung           Häufigkeit: bei jedem Antrag Häufigkeit: dreimonatlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivierung des Antrags, der Explorationsgenehmigung und der Holzschlagbewilligung in Papierform (DGEF und CDF) und in elektronischer Form (CDF) Eingabe in das DBMS, dass der Punkt überprüft wurde           Datenfluss: Antragsteller zu DGEF Datenfluss:           DGEF zu Antragsteller und zu ICEF (CDF) ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 2.3.1 Das Unternehmen informiert die lokalen und indigenen Bevölkerungsgruppen, die Gebietskörperschaften und alle Beteiligten über die Unterzeichnung des vorläufigen Vertrags und die Einrichtung der vorläufigen Hiebfläche 2.3.1.1: Vom Holzunternehmen verfasstes und von den Beteiligten gemeinsam bestätigtes Protokoll über die Informationsbesprechungen. Forstministerium Generaldirektion für regionale Dienste (DGSR)/Regionaldirektion (DR) Methodik: Regelmäßige Überprüfung des Vorliegens der Protokolle durch die gebietzuständigen Regionaldirektionen Verantwortliche Stelle: Generaldirektion für regionale Dienste (DGSR)             Methodik:             Überprüfung des Vorliegens des Berichts           Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Erstellen eines Kontrollberichts Eingabe in das DBMS           Übermittlung des Berichts an DGSR             Übermittlung des Berichts durch DGSR an DGEF und CDF             Datenfluss: Datenfluss:           Regionaldirektionen zu DGSR ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           DGSR zu DGEF und zu CDF (ICEF)   3.1.1 Die Umweltverträglichkeitsstudien wurden durchgeführt 3.1.1.1: Genehmigter Bericht über Umweltverträglichkeitsstudien für jeden Produktionsstandort (PEA + Sägewerk einschließlich Unterkünfte) 3.1.1.2: Von der zuständigen Behörde ausgestellte Umweltkonformitätsbescheinigung Ministerium für Umwelt und Ökologie Forstministerium Generaldirektion Umwelt (DGE) Methodik: 1 - Kontrolle der vom Unternehmen vorgelegten Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 2 - Vor-Ort-Überprüfung 3 - Schreiben zur Genehmigung der UVS, wenn die Überprüfung zufriedenstellend verläuft Verantwortliche Stelle: Direktion Umweltüberwachung (DSE) /ICEF Methodik: DSE: 1 - Nachprüfung einiger Punkte der Dokumentenprüfung und der Vor-Ort-Überprüfung im Verdachtsfall             2 - Ausarbeitung und Übermittlung eines Berichts mit Kopie an ICEF             ICEF:             Überprüfen des Vorliegens des Schreibens zur Genehmigung der UVS           Häufigkeit: alle fünf Jahre Häufigkeit: alle fünf Jahre           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivierung des Schreibens zur Genehmigung der UVS durch DGE im DBMS und in Papierform in den Archiven DSE: Archivierung des Kontrollberichts ICEF: Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle der Überprüfung in die Datenbank           Datenfluss: Versand eines Genehmigungsschreibens an das Unternehmen mit Kopie an CDF und ICEF Datenfluss: ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 3.2.1 Die in den genehmigten Verträglichkeitsstudien enthaltenen Maßnahmen zum Artenschutz werden umgesetzt 3.2.1.1: Bericht über Kontrollen der Umweltbehörde Ministerium für Umwelt und Ökologie Direktion Umweltüberwachung (DSE) Methodik: 1 - Vor-Ort-Evaluierung der Umsetzung der in der UVS enthaltenen Maßnahmen Verantwortliche Stelle: ICEF           2 - Evaluierungsbericht und Bestätigungsschreiben, wenn Evaluierung zufriedenstellend Methodik:           3 - Eingabe des Ergebnisses der Überprüfung in das DBMS Überprüfung des Vorliegens des Berichts und des Schreibens           Häufigkeit: ständig (abhängig von der Art der in der UVS enthaltenen Maßnahmen) Häufigkeit: ständig (abhängig von der Art der in der UVS enthaltenen Maßnahmen)           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Archivierung des Evaluierungsbericht und des Schreibens in den Archiven der DSE Eingabe des Ergebnisses der Kontrolle der Überprüfung in die Datenbank           Datenfluss: Datenfluss:           Versand eines Genehmigungsschreibens an das Unternehmen mit Kopie an ICEF und CDF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 3.3.1 Die Abfälle (im Sinne von Art. 3 des Umweltgesetzes der Zentralafrikanischen Republik und der Durchführungsbestimmungen), die bei den Tätigkeiten des Unternehmens anfallen, werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt 3.3.1.1: Bericht über Kontrollen der Umweltbehörde Ministerium für Umwelt und Ökologie (DGE) Direktion Umweltüberwachung (DSE) Methodik: 1 - Vor-Ort-Evaluierung des Bestehens eines Abfallbehandlungssystems 2 - Evaluierungsbericht und Bestätigungsschreiben, wenn Evaluierung zufriedenstellend 3 - Eingabe des Ergebnisses der Überprüfung in das DBMS Verant

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.