Europäische Union

2012/374/EU: Beschluss des Rates vom 14. Mai 2012 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0374. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

ngsort — Steuerpflichtiger Wert Datenfluss:   Übermittlung der Formulare „Holzbewegungen“ durch das Unternehmen an DGEF   Ausstellen der Einnahmeanordnungen durch DGEFCP und Übermittlung der Berichte an CDF.   Ausfuhranmeldung   Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der FLEGT-Genehmigung und Antworten Methodik:   Direktion Forstwirtschaft und Holzindustrie (DEIF): Überprüfung: — Bereits vorgelegte Formulare „Holzbewegungen“ — Versandscheine für ausgeführtes Holz — Übereinstimmung zwischen Ausfuhrunterlagen und Einschlagsbüchern.   Regionaldirektion Gewässer und Forsten und Grenzinspektoren: — Überprüfung an den Grenzen — Überprüfung des Ursprungs- und Pflanzengesundheitszeugnisses — Warenbeschau und Dokumentenprüfung — Erfassung   Gemischte Brigade: — Kontrolle der Zollpapiere: — Vergleichen der Einschlags- und Ausfuhrdaten mit den Einschlagsbüchern — Einschlagsbuch und Formulare „Holzbewegungen“ — Kontrolle der Werte der angegebenen Mengen   ICEF: — Abgleichen der Daten der anderen Dienststellen — Überprüfung im DBMS — Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit an die FLEGT-Genehmigungsstelle   ICEF: — Überprüfung der Spezifikationen — Bezahlung der mit der Holzausfuhr verbundenen Abgaben.   Von der Verwaltung beauftragte Dienststelle: — Überprüfung der Spezifikation — Warenkontrolle: Angabe der Baumart, Vermessung, Ermittlung des Volumens nach den ATIBT-Vorschriften — Anbringen von zwei Kunststoffplaketten (blau und rot) mit einem speziellen Code für jedes Unternehmen an jedem Stammabschnitt.   Vor-Ort-Kontrolle der Ladung durch die von der Verwaltung beauftragte Dienstsstelle: — Ausstellen von Kontrollzetteln für die Ladung — Übergabe der Unterlagen an den Fahrer mit der Ausfuhranmeldung, zwei Kontrollzetteln der von der Verwaltung beauftragten Dienststelle, der Spezifikation und den Zollpapieren.   Kontrolle an den Grenzen durch die von der Verwaltung beauftragte Dienststelle (Warenbeschau und Dokumentenprüfung): — Überprüfung des Kontrollzettels des privaten Unternehmens und der Spezifikation — Kontrolle der Ausfuhrpapiere, Ausfuhranmeldung, Zollpapiere — Entfernen der Lasche von einer der Plaketten am Stamm oder Frachtstück — Zurücksenden des Kontrollzettels und der Lasche an die für die Vorversandkontrolle zuständige Prüfstelle (BIVAC) in Berberati zwecks Abgleich — Erfassen der Angaben der Plakette in einem Verzeichnis — Kontrolle durch ein privates Unternehmen im Hafen von Douala. — Entfernen der Lasche der zweiten Plakette. — Zurücksenden des Berichts über den Eingang in Douala an die für die Vorversandkontrolle zuständige Prüfstelle (BIVAC) in Berberati. — Inspektionszertifikat für die Ausfuhr (attestation de vérification à l’exportation, AVE).   FLEGT-Genehmigungsstelle: — Erteilung der FLEGT-Genehmigungen Zentralinspektion für Gewässer und Forsten – CDF: Ist zuständig für das Überwachen des Abgleichs der vorliegende Angaben zu Holzbewegungen und Ausfuhren und der Daten, die in früheren Stadien der Produktkette erhoben wurden, im DBMS. In dieser Phase müssen mindestens die folgenden Informationen abgeglichen werden: 1. Für jeden Stamm: a) die in der Spezifikation genannten Merkmale (Nummer, Baumart, Abmessungen) und die gleichen Merkmale i) in der Eingangsliste des Holzlagers, ii) in den Einschlagsbüchern für den betreffenden Zeitraum und iii) in den Ladescheinen für Holzverbringungen zwischen Wäldern. 2. Für jede Ladung: a) die dem Finanzministerium vorliegenden Informationen für die Ladung und die dem Forstministerium vorliegenden Informationen für dieselbe Ladung. FLEGT-Genehmigungsstelle: Sie ist für die Überwachung des Abgleichs der folgenden Informationen zuständig i) Angaben im Antrag auf Erteilung der FLEGT-Genehmigung, ii) Angaben der vorläufigen Genehmigung, iii) Angaben zur Warenbeschau an der Grenze und iv) Angaben zur Warenbeschau in Douala. EINFUHR UND VERBRINGUNG IM TRANSIT Stadium oder Lieferkette Verantwortungsbereiche und Tätigkeiten Zweckdienliche Daten und Art der Erhebung Überprüfung Bestätigung Abgleich EINFUHR VON HOLZ ZUR VERARBEITUNG Verantwortlich: UNTERNEHMEN Tätigkeiten: — Einfuhrantrag für Holz — Bestellung — Rechnung — Art des Produkts — Zollabfertigung. Einzureichendes Dokument: — Einfuhranmeldung (DIC) — Legalitätsbestätigung des Ursprungslandes — Genehmigung des MEFCP für die Einfuhr des zu verarbeitenden Holzes. Daten: — Namen der Unternehmen — Anzahl der Stammabschnitte — Baumarten — Mengen — Plaketten/Strichcodes — Kennnummer des Stamms. Datenfluss: — Einfuhranmeldung (DIC) durch das Unternehmen an das Handelsministerium — Übermittlung einer Kopie der DIC durch das Handelsministerium an den Zoll und an MEFCP — Von MEFCP erteilte Genehmigung an das Unternehmen — Übermittlung an CDF — Übermittlung des Produktionsberichts durch das Unternehmen an DGEFCP. Methodik:   Handelsministerium: — Ausstellen der DIC   Von der Verwaltung beauftragte Dienststelle: — Kontrolle der einzuführenden Produkte im Ursprungsland — Überprüfung der angemeldeten Werte — Ausstellen des Inspektionszertifikats (attestation de vérification) für die Einfuhr   Zoll: — Überprüfung bei der Zollabfertigung — Ausstellen der Quittungen für erhobene Zölle und Abgaben — Übermittlung der Daten an das Ministerium für Gewässer und Forsten   FLEGT-Genehmigungsstelle: — Überprüfung der Legalität des eingeführten Holzes   MEFCP: — Erteilen der Einfuhrgenehmigung für das zur Verarbeitung bestimmte Holz. ICEF/CDF: Ist zuständig für die Überwachung des Abgleichs der vorliegenden Informationen zu Holzbewegungen und der vom Zoll erhobenen Informationen im DBMS. In dieser Phase müssen mindestens die folgenden Informationen abgeglichen werden: 1. Für jede Ladung: a) die beim Zoll an der Grenze vorgelegten Informationen und die Angaben in der Eingangsliste des Holzlagers. VERBRINGUNG VON HOLZ IM TRANSIT DURCH ZENTRALAFRIKANISCHES HOHEITSGEBIET Verantwortlich: ZOLL Tätigkeiten: — Erfassung durch den Zoll (D15) beim Eingang — Eingabe in die Datenbank SYDONIA — Erfassung beim Ausgang. Einzureichendes Dokument: — D15 Daten: — Anzahl — Baumarten — Nummern der Stämme oder Frachtstücke — Brutto- und Gesamtgewicht — Handelsbezeichnung — Preis — Volumen Datenfluss: Übermittlung des Berichts über die im Transit verbrachten Produkte an CDF. Methodik:   Zoll: Erfassung.   Grenzkontrollstelle: Erfassung. ZOLL: CDF: Ist zuständig für die Überwachung des Abgleichs der vorliegenden Informationen zum Einfuhr und Ausfuhr des im Transit durch zentralafrikanisches Hoheitsgebiet verbrachten Holzes im DBMS. In dieser Phase müssen mindestens die folgenden Informationen abgeglichen werden: 1. Für jede Ladung: die bei der Einfuhr erhobenen Daten (Zulassung des Lkws, Ursprung des Holzes, Baumart, Volumen, Registrierungsnummern der Stämme, Datum, Uhrzeit, Ort) mit den gleichen, bei der Ausfuhr erhobenen Daten. 3.1.2.   Physische Rückverfolgbarkeit und Methode zur Kontrolle der Mengenübereinstimmung In der Phase der Umsetzung dieses Abkommens und vor Erteilung der ersten FLEGT-Genehmigung durch die RCA wird ein nationales System zur eindeutigen alphanumerischen Kennzeichnung für alle Forst- und Holzunternehmen eingeführt, das bereits in der Phase der Betriebsinventur greift. Anhand des nationalen Rückverfolgbarkeitssystems können folgende Daten abgeglichen werden: — die Einheiten (stehendes Holz, Stämme, Blöcke, Frachtstücke mit verarbeiteten Produkten) mit den verschiedenen Stadien der Produktkette, — die Mengen, die für Gruppen von Einheiten erzeugt werden, mit den verschiedenen Stadien der Produktkette (für jede PEA, UFG, AAC usw.). Für verarbeitete Produkte wird während der Umsetzung dieses Abkommens und vor Erteilung der ersten FLEGT-Genehmigung durch die RCA ein System zum Abgleichen der Input- und Outputdaten der Produktionsprozesse in den Verarbeitungsbetrieben eingerichtet. Bei diesem System werden auch die Eingangs- und Ausgangsmengen des Werks (einschließlich des Rundholzpolters des Werks) berücksichtigt. Die Tabelle in Abschnitt 3.1.1 enthält die Stellen, bei denen Mengendaten abgeglichen werden. 3.1.3.   Methode zur Kennzeichnung der Produkte Gegenwärtig werden die Produkte mit Plaketten in zwei Farben (blau und rot) gekennzeichnet. Ein Verfahren zur Kennzeichnung mit Strichcodes wird im Rahmen der Umsetzung dieses Abkommens vor Erteilung der ersten FLEGT-Genehmigung durch die RCA erarbeitet. 3.1.4.   Kontrolle und Genehmigung der privaten Marktteilnehmern übertragenen Aufgaben Mit der Warenkontrolle des gesamten ausgeführten Holzes ist ein privater Wirtschaftsteilnehmer beauftragt, derzeit das Unternehmen BIVAC Export. Die Tätigkeiten dieses Unternehmens werden von der Verwaltung überwacht. Mit Blick auf die Umsetzung dieses Abkommens ist eine Anpassung des mit einem privaten Wirtschaftsteilnehmer geschlossenen Vertrags über die Warenkontrolle des Holzes bei der Ausfuhr einzuplanen. Im Rahmen des Legalitätsprüfungssystems wird das für die Vorversandkontrolle des Holzes zuständige Unternehmen das Ergebnis seiner Prüfungen an ICEF übermitteln, die daraufhin die Genehmigungsstelle informieren wird. Die Modalitäten der Informationsübermittlung werden in der Phase der Umsetzung dieses Abkommens vor der Erteilung der ersten FLEGT-Genehmigung durch die RCA festgelegt. 3.1.5.   Nichterfüllung der Anforderungen in Stadien der Lieferkette Nichterfüllungen einzelner Anforderungen werden nach den in der RCA geltenden Rechtsvorschriften behandelt. Führen diese Nichterfüllungen zur Steuerberichtigungen, so werden diese Steuern von der Finanzverwaltung anhand des Inspektionsberichts des mit der Vorversandkontrolle beauftragten Unternehmens oder anhand des Berichts der Grenzinspektoren und der dezentralen Dienststellen der Forstverwaltung nacherhoben. Im Rahmen der Erteilung der FLEGT-Genehmigungen wird in der Phase der Umsetzung dieses Abkommens und vor Erteilung der ersten FLEGT-Genehmigung durch die RCA ein Verfahrensleitfaden für die Handhabung und Ahndung von Nichterfüllungen der Legalitätsvorschriften erarbeitet, der das Legalitätsprüfungssystem festigen soll. 3.2.   Überprüfung der Anforderungen an die Lieferkette a)   Warenkontrollen Die einzelnen Verantwortungsebenen, die Häufigkeit und die Methoden zur Prüfung der Lieferkette sind im nationalen Rückverfolgbarkeitssystem festgelegt, das in der Tabelle in Abschnitt 3.1.1 umrissen wird. Die Daten müssen in noch festzulegenden Zeitabständen zwischen den Wirtschaftsteilnehmern und dem Datenbankmanagementsystem (das bei der zentralen Forstdatenverwaltung eingerichtet und verwaltet wird) ausgetauscht werden. Die Anforderungen an die Lieferkette werden bei jedem Antrag auf Erteilung einer FLEGT-Genehmigung unter Berücksichtigung der Berichte und Protokolle der beteiligten Dienste überprüft. b)   Verwaltung und Auswertung der Überprüfungsdaten Die Daten zur Lieferkette werden mit einem zentralen Datenbankmanagementsystem (DBMS) verwaltet und ausgewertet, das bei der zentralen Forstdatenverwaltung (CDF) eingerichtet ist. Dieses Datenmanagement beinhaltet Folgendes: — die Entwicklung einer Informationsmanagementsoftware, die den Rückverfolgbarkeitsanforderungen gerecht wird; — eine Internetverbindung, über die alle Beteiligten einen garantiert geschützten Zugang erhalten. Das Datenmanagement wird in der Phase der Umsetzung dieses Abkommens vor der Erteilung der ersten FLEGT-Genehmigung durch die RCA festgelegt. 4.   ERTEILUNG DER FLEGT-GENEHMIGUNGEN Die FLEGT-Genehmigungsstelle wird vom Minister für Gewässer und Forsten benannt und ist seinem Kabinett zugeordnet. Sie ist eine eigenständige und unabhängig arbeitende Struktur, die jedoch dem Minister für Gewässer und Forsten Bericht erstattet. Eine FLEGT-Genehmigung ist von dem Wirtschaftsteilnehmer, der seine Produkte ausführen möchte, schriftlich in Papierform bei der Genehmigungsstelle zu beantragen. In das Antragsformular müssen alle in Anlage I von Anhang IV aufgeführten Angaben und Informationen eingetragen werden können. Die Genehmigung wird mit einem einheitlichen Vordruck erteilt, der in der Phase der Umsetzung dieses Abkommens und vor Erteilung der ersten FLEGT-Genehmigung durch die RCA von der Forstverwaltung erarbeitet und ausgegeben wird. Wenn ein Antrag bei der Genehmigungsstelle eingeht, befasst diese die Zentralinspektion für Gewässer und Forsten und die Zentrale Forstdatenverwaltung damit, mithilfe des Datenbankmanagementsystems die Legalität des Unternehmens und der zur Ausfuhr bestimmten Produkte zu überprüfen. Dieses System wird von allen beteiligten Ressorts, die mit der Überprüfung von Aspekten im Zusammenhang mit der Legalität der Unternehmen und ihrer Tätigkeit sowie mit der Kontrolle dieser Überprüfung befasst sind, mit Daten gespeist. Unterstützt werden sie von Organisationen der Zivilgesellschaft, die eine unabhängige Beobachtung des Systems gewährleisten; das einwandfreie Funktionieren des Systems wird dagegen in regelmäßigen Abständen von einer unabhängigen Überwachungsinstanz bewertet, deren Aufgaben in Abschnitt 5 beschrieben werden. Wenn das Unternehmen und die angemeldeten Produkte die Anforderungen des Legalitätsprüfungssystems erfüllen, erteilt die Zentralinspektion unter Berücksichtigung der Informationen des CDF einen positiven Bescheid. Daraufhin sind zwei Fälle möglich: die Ausstellung der Genehmigung in Bangui oder die Ausstellung der Genehmigung in Douala. Denn bestimmte Ladungen, insbesondere Rundholzladungen, sind erst am Verladeort, d. h. in Douala, genau bekannt. In diesem Fall kennt der Wirtschaftsteilnehmer die Ladung somit beim Verlassen der RCA nicht. Die Produkte verlassen die RCA auf mehreren Lkws, die erst in Douala eine einzige Ladung bilden werden. Für diesen Fall hat die zentralafrikanische Vertragspartei ein spezielles System eingerichtet. Der Wirtschaftsteilnehmer gibt in seinem Antrag an, ob die Genehmigung in Bangui oder in Douala ausgestellt werden soll. Ausstellung der Genehmigung in Douala In diesem Fall wird dem Unternehmen von der Genehmigungsstelle ein positiver Vorabbescheid erteilt. Dieser wird für jeden Lkw, mit dem die Ladung oder ein Teil davon befördert wird, ausgestellt, so dass jeder dieser Lkws an den Grenzen kontrolliert werden kann. Er wird in der RCA (in Bangui oder an einem anderen, noch festzulegenden Ort, beispielsweise Berberati) von der Genehmigungsstelle übergeben. Eine Kopie des positiven Bescheides wird an die Außenstelle der Genehmigungsstelle in Douala übermittelt. Alle Unterlagen, die zur Erteilung oder Verweigerung der FLEGT-Genehmigung herangezogen wurden, verbleiben nach der Erteilung des Bescheides bei der Genehmigungsstelle. Diese Unterlagen werden mindestens fünf Jahre lang archiviert. Der Wirtschaftsteilnehmer kann die betroffenen Produkte daraufhin mit dem positiven Bescheid der Genehmigungsstelle zur Ausfuhr zum Hafen von Douala befördern. Im Hafen von Douala werden die Produkte von der FLEGT-Genehmigungsstelle erneut kontrolliert, um sicherzustellen, dass die von der Genehmigungsstelle erhaltenen positiven Bescheide und die in Douala eingetroffenen Produkte übereinstimmen. Das Ergebnis der Überprüfung wird auf elektronischem Weg an die Genehmigungsstelle übermittelt, die daraufhin auf dem gleichen Weg den endgültigen Bescheid zurücksendet. Bei Eingang dieses Bescheids stellt die Genehmigungsstelle nach dem Abgleich der Mengen vor der Verschiffung eine unterzeichnete Genehmigung aus. Das Verfahren zur Beantragung und Erteilung der FLEGT-Genehmigung wird in der folgenden Grafik dargestellt. Ausstellung der Genehmigung in Bangui Wenn die Produkte über einen anderen Verladeort als Douala ausgeführt werden, werden die Legalitätsprüfungen in Bangui durchgeführt (siehe Schritte 1 bis 7 der folgenden Grafik) und wird auch die Genehmigung in Bangui ausgestellt (anstelle von Schritt 8 der folgenden Grafik). Kontrollstellen, die der Zentralinspektion für Gewässer und Forsten unterstellt sind, werden an verschiedenen Abgangsstellen des Landes eingerichtet, um die Übereinstimmung der Ladung mit der FLEGT-Genehmigung zu kontrollieren und der Genehmigungsstelle Bericht zu erstatten. Wird die Genehmigung verweigert, weil Anforderungen des Legalitätsprüfungssystems nicht erfüllt sind, erhält das Unternehmen innerhalb einer angemessenen Frist einen abschlägigen Bescheid. Informationen über die Anzahl der erteilten Genehmigungen, aufgeschlüsselt nach Art der Produkte und Bestimmungsort, werden regelmäßig veröffentlicht. Gemäß Anhang X sind diese Informationen öffentlich zugänglich. Die Verfahren zur Erteilung der FLEGT-Genehmigungen und die technischen Spezifikationen werden in Anhang IV ausführlicher beschrieben. Abb. 1 Darstellung des Verfahrens zur Erteilung der FLEGT-Genehmigungen und Datenflusses zwischen den Kontroll- und Prüfstellen Organisation der Zivilgesellschaft = Unabhängige Beobachtung 1 Spezifikation Holzunternehmen 2 Bestätigte Ausfuhranmeldung Für die Vorversandkontrolle zuständige Prüfstelle (BIVAC) e Positiver Bescheid der Genehmigungsstelle 5 3 4 Quittungen Ausfuhrzoll+IMF+REIF Generaldirektion Gewässer und Forsten Regionaldirektionen 8 Formular zur Beantragung der FLEGT- Genehmigung Bestätigte Ausfuhranmeldung+Erklärung+ D15 Zoll Zoll Gemischte Kontrollbrigade a FLEGT-Genehmigungsstelle 7 14 6 Zentralinspektion für Gewässer und Forsten (Legalität) c Zentrale Forstdatenverwaltung (Rückverfolgbarkeit) d DBMS RCA <<< 11 9 10 Positiver Bescheid 13 Umweltministerium Gerichtsgeschäftsstelle CNSS Handelsministerium ACFPE Finanzministerium Außenstelle der FLEGT-Genehmigungsstelle 12 Ausstellung der FLEGT-Genehmigung für das Unternehmen DOUALA- KAMERUN Beschreibung des Verfahrens zur Ausstellung der FLEGT-Genehmigung in Douala Pfeil Nr. Beschreibungen Orte a, b und e Informations- und Datenaustausch zwischen ICEF (CDF/DBMS) und den beteiligten Dienststellen und den Holzunternehmen bei der Überprüfung der Legalität und der Rückverfolgbarkeit Bangui und Provinzen c und d Informationsaustausch zwischen ICEF und CDF: ICEF übermittelt die vorliegenden Daten; CDF gibt diese Daten in das DBMS ein und verwaltet dieses und übermittelt bei jedem Antrag auf Erteilung einer FLEGT-Genehmigung den Inhalt des DBMS an ICEF Bangui 1 Mithilfe der Spezifikation beantragt das Unternehmen eine Ausfuhranmeldung (DEC) bei der für die Vorversandkontrolle zuständigen Prüfstelle (BIVAC) Bangui 2 Ausstellung der DEC für das Holzunternehmen; DEC vom Handelsministerium bestätigt Bangui 3 Zollanmeldung durch das Unternehmen Bangui 4 Ausstellen der Quittungen für die Zollabfertigung (Ausfuhrzölle + pauschale Mindeststeuer + Abgabe für die Ausstattung des Finanzministeriums mit Datenverarbeitungsgeräten) durch den Zoll Bangui 5 Beantragung der FLEGT-Genehmigung durch das Holzunternehmen anhand des Formulars Bangui 6 Die FLEGT-Genehmigungsstelle befasst ICEF damit zu überprüfen, ob die Ladung die Vorschriften erfüllt Bangui 7 Bescheid von ICEF an die FLEGT-Genehmigungsstelle Bangui 8 Zustellung des positiven Bescheides an das Unternehmen Bangui o. a. (Berberati, an der Grenze) 9 Übermittlung des positiven Bescheides an die Außenstelle der FLEGT-Genehmigungsstelle in Douala Bangui nach Douala 10 Übermittlung des Ergebnisses der Warenbeschau und der Dokumentenprüfung durch die Außenstelle in Douala an die FLEGT-Genehmigungsstelle Douala nach Bangui 11 Anweisung zur Ausstellung der FLEGT-Genehmigung an die Außenstelle in Douala Bangui nach Douala 12 Ausstellung der FLEGT-Genehmigung durch die Genehmigungsstelle (Außenstelle Douala) Douala 13 Übermittlung von Genehmigungskopien durch die Außenstelle an die Genehmigungsstelle Douala nach Bangui 14 Übermittlung einer Kopie der Genehmigung durch die Genehmigungsstelle an ICEF zur Archivierung Bangui 5.   UNABHÄNGIGE ÜBERWACHUNG DES LEGALITÄTSPRÜFUNGSSYSTEMS Die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der in der RCA ausgestellten FLEGT-Genehmigungen soll gegenüber allen beteiligten Akteuren durch eine unabhängige Überwachungsinstanz sichergestellt werden. Die unabhängige Überwachungsinstanz hat folgende Aufgaben: 1. Regelmäßiges Bewerten des einwandfreien Funktionierens aller Aspekte des Legalitätsprüfungssystems, darunter insbesondere: — die Beachtung der Grundsätze und Kriterien der Legalitätstabelle; — die Effizienz der Überprüfung der Lieferkette; — die Effizienz der Überprüfungen und der Kontrollen der Überprüfung; — die Zuverlässigkeit des FLEGT-Genehmigungssystems; — das Beschwerdeverfahren (Erfassung der Beschwerden der beteiligten Akteure im Zusammenhang mit i) der Umsetzung des Legalitätsprüfungssystems und ii) den Tätigkeiten der unabhängigen Überwachungsinstanz); — die Synergie zwischen allen Elementen des Legalitätsprüfungssystems; — die Synergie zwischen allen beteiligten Akteuren (Kommunikationsfluss, Archivierung, Verfahren usw.); 2. Bewerten der Eignung der Datenmanagementsysteme, auf die sich das Legalitätsprüfungssystem stützt; 3. Ermitteln von Schwachstellen und Mängeln des Systems (für das Vorschlagen von Korrekturmaßnahmen ist der Gemeinsame Ausschuss zuständig); 4. Überprüfen der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen, die infolge ermittelter Schwachstellen und Mängel vom Gemeinsamen Ausschuss beschlossen werden, und Bewerten der Effizienz dieser Maßnahmen; 5. Überprüfen der Verwendung der FLEGT-Genehmigungen bei der Überlassung von Holzprodukten aus der RCA zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union; 6. Ausarbeiten eines Berichts über jede Überwachung und Vorlage dieses Berichts beim Gemeinsamen Ausschuss. Das Mandat der unabhängigen Überwachungsinstanz ist in Anhang VI enthalten. ANHANG VI MANDAT DER UNABHÄNGIGEN ÜBERWACHUNGSINSTANZ I.   HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG Die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der in der RCA ausgestellten FLEGT-Genehmigungen soll gegenüber allen beteiligten Akteuren durch eine unabhängige Überwachung des Legalitätsprüfungssystems sichergestellt werden. II.   AUFGABEN Die unabhängige Überwachungsinstanz hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. Regelmäßiges Bewerten des einwandfreien Funktionierens aller Aspekte des Legalitätsprüfungssystems, darunter insbesondere: — die Beachtung der Grundsätze und Kriterien der Legalitätstabelle; — die Effizienz der Überprüfung der Lieferkette; — die Effizienz der Überprüfungen und der Kontrollen der Überprüfung; — die Zuverlässigkeit des FLEGT-Genehmigungssystems; — das Beschwerdeverfahren (Erfassung der Beschwerden der beteiligten Akteure im Zusammenhang mit i) der Umsetzung des Legalitätsprüfungssystems und ii) den Tätigkeiten der unabhängigen Überwachungsinstanz); — die Synergie zwischen allen Bestandteilen des Legalitätsprüfungssystems; — die Synergie zwischen allen beteiligten Akteuren (Kommunikationsfluss, Archivierung, Verfahren usw.); 2. Bewerten der Eignung der Datenverwaltungssysteme, auf die sich das Legalitätsprüfungssystem stützt; 3. Ermitteln von Schwachstellen und Mängeln des Systems (für das Vorschlagen von Korrekturmaßnahmen ist der Gemeinsame Ausschuss zuständig); 4. Überprüfen der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen, die infolge ermittelter Schwachstellen und Mängel vom Gemeinsamen Ausschuss beschlossen werden, und Bewerten der Effizienz dieser Maßnahmen; 5. Überprüfen der Verwendung der FLEGT-Genehmigungen bei der Überlassung von Holzprodukten aus der RCA zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union; 6. Ausarbeiten eines Berichts über jede Überwachung und Vorlage dieses Berichts beim Gemeinsamen Ausschuss. III.   ERFORDERLICHE QUALIFIKATION Die unabhängige Überwachungsinstanz ist von der zentralafrikanischen Verwaltung, von der zentralafrikanischen Privatwirtschaft, von lokalen Nichtregierungsorgan

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.