Europäische Union

2012/374/EU: Beschluss des Rates vom 14. Mai 2012 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32012D0374. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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nehmen zu CDF             CDF zu Handelsministerium (zentrale Anlaufstelle) ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle           Handelsministerium zu CDF   10.2.1 Das Holzunternehmen (bzw. im Fall privater Plantagen die Privatperson oder die Gemeinschaft) bezahlt die im Vertrag vorgesehene Leistung 10.2.1.1: Rechnungen Forstministerium Direktion Rechtsangelegenheiten des Forstministeriums (DAJC) Methodik: 1 - Überprüfung bei der Gerichtsgeschäftsstelle, dass keine Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Bezahlung der Leistungen anhängig sind Verantwortliche Stelle: ICEF     10.2.1.2: Überweisungsbelege oder Schecks oder Quittungen zum Nachweise der Bezahlung der Rechnungen     2 - Ausarbeitung eines Berichts und gegebenenfalls Eintragung in das Register der Verstöße 3 - Versand des Berichts an ICEF/CDF Methodik: Kontrolle der ordnungsgemäßen Führung des Registers der Verstöße Überprüfung der Eingabe in das DBMS           Häufigkeit: jährlich Häufigkeit: jährlich           Aufbewahrung des Ergebnisses: Aufbewahrung des Ergebnisses:           Jährlicher Bericht Eingabe der Ergebnisse der Kontrolle zu diesem Punkt in das DBMS           Eintragung in das Register der Verstöße des Forstministeriums             Eingabe in das DBMS             Datenfluss: Datenfluss:           Gerichtsgeschäftsstellen zu DAJC DAJC zu ICEF/CDF ICEF zu FLEGT-Genehmigungsstelle 2.3.   Anerkennung der Forstzertifizierungssysteme In der RCA hat sich bislang kein Unternehmen von einem privaten Zertifizierungssystem zertifizieren lassen. Das Legalitätsprüfungssystem muss das Zusammenspiel mit privaten Zertifizierungssystemen berücksichtigen und Synergien fördern, insbesondere, um Mehrfachkontrollen zu verhindern. In diesem Rahmen werden private Legalitätszertifikate und Zertifikate für nachhaltige Forstwirtschaft vom Forstministerium – vorbehaltlich der erfolgreichen Kontrolle der Überwachungsergebnisse des privaten Zertifizierungssystems durch ICEF – anerkannt. Die Überwachungsergebnisse des privaten Zertifizierungssystems müssen an ICEF übermittelt werden. Zur Klärung des Informationsflusses im Zusammenhang mit der Zertifizierung wird das Forstministerium eine Rechtsvorschrift erlassen. 2.4.   Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen Im Rahmen des Legalitätsprüfungssystems werden Nichterfüllungen von Anforderungen nach den in der RCA geltenden Rechtsvorschriften behandelt. Im Rahmen der Erteilung der FLEGT-Genehmigungen wird in der Phase der Umsetzung dieses Abkommens vor der Ausstellung der ersten FLEGT-Genehmigung durch die RCA ein Verfahrensleitfaden für die Handhabung und Ahndung von Nichterfüllungen der Legalitätsvorschriften erarbeitet, der das Kontrollsystem festigen soll. 3.   RÜCKVERFOLGBARKEITSSYSTEM UND LIEFERKETTENKONTROLLE 3.1.   Operationelle Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit Ein nationales Rückverfolgbarkeitssystem (SNT) besteht derzeit nicht. Einige Holzunternehmen haben jedoch eigene Systeme aufgebaut. Die Transportdokumente für die Ausfuhr sind gesetzlich geregelt, aber für die Verbringung im Inland an den Einschlagsgebieten bestehen im Jahr 2010 keine geltenden Rechtsvorschriften. Infolgedessen muss während der Umsetzung des Abkommens und vor Erteilung der ersten Genehmigung eine Rechtsvorschrift mit Bestimmungen über das nationale Rückverfolgbarkeitssystem und den Transport von Holzprodukten erlassen werden. Der Produktkettennachweis erfolgt dabei über ein nationales Rückverfolgbarkeitssystem (SNT), dessen Daten von der Zentralen Forstdatenverwaltung CDF, die ICEF unterstellt ist, zentral in einem Datenbankmanagementsystem (DBMS) zusammengeführt werden. In dieses DBMS gehen die Daten der Holzunternehmen und der für die Vorversandkontrolle zuständigen Prüfstelle (derzeit BIVAC) ein. Zur Kodierung jedes Produkts wird ein nationales Nummerierungssystem eingesetzt. Am Rückverfolgbarkeitssystem sind mehrere Stellen beteiligt. Zu diesen gehören: — die Unternehmen, die für alle Tätigkeiten von der Betriebsinventur bis zur Ausfuhr des Rohholzes und des verarbeiteten Holzes verantwortlich sind; — das Ministerium für Gewässer und Forsten, das den Holzeinschlag und die Holzverarbeitung entlang der gesamten Lieferkette von seinen zentralen Diensten (DGEF, DGSR, ICEF und CDF und BMIV) überprüfen und die Überprüfung kontrollieren lässt; — die für die Vorversandkontrolle zuständige Prüfstelle (derzeit BIVAC), die die Spezifikationen, die angegebenen Baumarten und die ermittelten Volumina überprüft. Sie stellt auch die Einfuhranmeldung für das zur Verarbeitung eingeführte Holz aus; — das Handelsministerium, das die Einfuhranmeldung (DIC) für das zur Verarbeitung eingeführte Holz und die Ausfuhranmeldung (DEC) gegenzeichnet; — das Finanzministerium über seine zentralen und dezentralen Zolldienststellen, die die Zollabfertigung überprüfen, Quittungen über die erhobenen Zölle und Steuern ausstellen und Holz, das im Transit verbracht wird, registrieren; — die Grenzinspektoren des Ministeriums für Gewässer und Forsten, die die Frachtpapiere kontrollieren. 3.1.1.   Holzprodukte aus PEA und aus Einschlagsgenehmigungen für Plantagen Die folgende Tabelle enthält die Grundsätze und Anforderungen des Produktkettennachweises für Holzprodukte aus PEA. Auf besondere Anforderungen für Holz aus Plantagen wird ebenfalls hingewiesen. Die Tabelle mit den Anforderungen des Produktkettennachweises ist folgendermaßen aufgebaut:   Die 1. Spalte enthält die Stadien der Lieferkette;   in der 2. Spalte werden die Verantwortungsbereiche und Tätigkeiten jedes beteiligten Akteurs angegeben;   die 3. Spalte enthält die zweckdienlichen Daten und die Art ihrer Erhebung;   in der 4. Spalte wird angegeben, welche Strukturen die Überprüfung durchführen und welche Methodik dabei zur Bestätigung oder zum Abgleich der Daten zum Einsatz kommt. Diese Grundsätze oder Anforderungen werden gegebenenfalls bei der Umsetzung dieses Abkommens angepasst, ohne dass dadurch die Qualität des Produktkettennachweises gemindert wird. INVENTUR Stadium oder Lieferkette Verantwortungsbereiche und Tätigkeiten Zweckdienliche Daten und Art der Erhebung Überprüfung Bestätigung Abgleich BETRIEBSINVENTUR Verantwortlich: UNTERNEHMEN Tätigkeiten: — Kennzeichnung der Hiebfläche — Unterteilung in Parzellen und Bezeichnung der Parzellen mit Linien — Messen der Bäume — Positionsbestimmung und Kartierung der Bäume — Nummerierung und Kennzeichnung der Bäume Anm.: Bei Plantagen: a) für Plantagen mit einer Fläche von 50 ha oder mehr ist ein vereinfachter Wirtschaftsplan auszuarbeiten; b) für Plantagen mit einer Fläche unter 50 ha müssen DIAF ein Explorationsbericht und eine vereinfachte Karte (Positionsbestimmung auf topographischer Karte) vorgelegt werden; c) die folgenden Informationen sind jedoch bei Plantagen mit einer Fläche von mehr als 50 ha zu übermitteln: i) Alter des Bestands, ii) mittlere Höhe des Bestands, iii) GPS-Daten, iv) Fläche, v) vereinfachte Karte mit vor Ort markierten Parzellen, vi) Anzahl der Stämme, vii) Umfangs- oder Durchmesserklasse; d) die systematische Kennzeichnung des stehenden Holzes ist nicht obligatorisch; e) DIAF stellt eine Einschlagsgenehmigung aus. Einzureichendes Dokument: Jahreseinschlagsplan (PAO) Daten: — Nummer der Genehmigung — Nummer der Waldbewirtschaftungseinheit (UFG), d. h. der PEA oder Plantage — Nummer der jährlichen Hiebfläche (AAC) — Baumnummer bei der Inventur; — Name der Baumart — BHD (im Forsteinrichtungsplan festgelegter Mindestdurchmesser, Brusthöhendurchmesser) — Position im UTM-Koordinatensystem (Universal Transverse Mercator). Datenfluss: Eingabe in das DBMS (elektronisches Format, in Teil 3 der Forsteinrichtungsvorschriften aufzunehmen) Methodik: Die folgenden sechs Stellen werden von ICEF koordiniert: 1. Direktion Forstinventuren und Forsteinrichtung (DIAF):   Übereinstimmung der aufgenommenen Daten mit dem vorangehenden PAO   Überprüfung der Kartierung der AAC. 2. Regionaldirektion:   Überprüfung der Wegenetze und der Kartierung des Einschlagsgebiets   Übermittlung der Berichte an DGSR. 3. Generaldirektion für regionalen Dienste (DGSR):   Überprüfung der Tätigkeiten der Regionaldirektionen   Übermittlung der einschlagsbezogenen Informationen an DGEF. 4. Direktion Forstwirtschaft und Holzindustrie (DEIF):   Kontrolle der Überprüfung der Wegenetze und der Kartierung des Einschlagsgebiets   Übermittlung der Daten an CDF. 5. Generaldirektion Gewässer und Forsten (DGEF):   Überprüfung und Bestätigung der Berichte von DGSR, DIAF und DEIF   Übermittlung der Daten an CDF   Übermittlung der Berichte an ICEF. 6. Zentrale Forstdatenverwaltung (CDF): Zusammenstellen der Daten auf Ebene des MEFCP.   HOLZEINSCHLAG Stadium oder Lieferkette Verantwortungsbereiche und Tätigkeiten Zweckdienliche Daten und Art der Erhebung Überprüfung Bestätigung Abgleich EINSCHLAG Verantwortlich: UNTERNEHMEN Tätigkeiten: — Auswählen und Schlagen der Bäume — Anzeichnen der Fällnummer an Stumpf und Stamm — Übertragung der Baumnummern der Inventur auf die Stümpfe — Kennzeichnen der Stümpfe — Erfassen und Speichern der Daten. Anm.: Bei Plantagen mit mehr als 50 ha:   Das Holz wird je Hiebfläche geschlagen.   Alle Stämme werden gekennzeichnet.   Verwenden des Einschlagsbuchs. Einzureichendes Dokument:   Einschlagsbuch (elektronisch und/oder in Papierform)   Formular „Holzbewegungen“ Daten: — Nummer der Genehmigung — Nummer der UFG (PEA oder Plantage) — Nummer der jährlichen Hiebfläche (AAC) — Baumnummer der Inventur — Fällnummer — Baumart — Abmessungen und Raummaß des geschlagenen Baums — In der Anlage die aktualisierte Karte des Einschlagsgebiets — Brusthöhendurchmesser (BHD) — UTM-Position. Datenfluss:   Vorlage der Einschlagsbücher und der Formulare „Holzbewegungen“ durch das Unternehmen bei DGEFCP   Übermittlung der Einschlagsdaten durch das Unternehmen an CDF zur Eingabe in das DBMS Methodik:   Regionaldirektion Gewässer und Forsten   Überprüfung:   Einschlagsbuch   Abfuhrscheine   Vor-Ort-Überprüfung der folgenden Daten: — Positionen der geschlagenen Bäume, Grenzen der AAC — Brusthöhendurchmesser   Übermittlung der Überprüfungsberichte an DGSR   Gemischte Kontrollbrigade (BMC):   Kontrolle der Überprüfung: — Einschlagsbuch — Abfuhrscheine — Beachtung der Grenzen der AAC — Beachtung des BHD — Kennzeichnung der Grenzen der UFG, Plantagen und AAC   Feststellung von Verstößen   Übermittlung der Protokolle an die Rechtsabteilung   Übermittlung der Kontrollberichte an ICEF. Anm.: Bei der Überprüfung in Plantagen: Abgleichen der geschlagenen Mengen und der vom Einschlagsunternehmen im Inventar angegebenen Mengen für eine Parzelle durch DGEF. Keine individuelle Rückverfolgbarkeit bis zum Stumpf CDF: Ist zuständig für das Überwachen des Abgleichs der folgenden Daten im DBMS: i) vorliegende Informationen aus Betriebsinventuren und ii) vorliegende Informationen über die Fällung (Holzeinschlag). In dieser Phase müssen mindestens die folgenden Informationen abgeglichen werden: 1. Für jeden geschlagenen Baum: a) die im Forsteinrichtungsplan angegebene Baumnummer und die Baumnummer im Einschlagsbuch; b) die im Forsteinrichtungsplan angegebene Position des Baums und die Position des geschlagenen Baums im Einschlagsbuch; c) die im Forsteinrichtungsplan angegebene Baumart und die Art des geschlagenen Baums. 2. Je Bewirtschaftungseinheit: i) AAC der PEA und ii) der Forstplantagen: a) die bei der Betriebsinventur angegebene Zahl der hiebsreifen Bäume je Baumart und die Zahl der geschlagenen Bäume je Baumart; b) das bei der Betriebsinventur angegebene Volumen je Baumart und das geschlagene Volumen je Baumart; c) die in den Einschlagsbüchern angegebenen Baumnummern der geschlagenen Bäume und sämtliche bei der Betriebsinventur angegebenen Baumnummern der hiebsreifen Bäume RÜCKEN UND AUFARBEITUNG IM WALDPOLTER Verantwortlich: UNTERNEHMEN Tätigkeiten: — Erstsortierung — Erste Kubierung der Stämme — Kennzeichnung und Nummerierung der Stammabschnitte — Ablängen der Stämme für den Transport — Übertragen der Baumnummern in die Formulare Einzureichendes Dokument: — Täglicher Rückebericht — Rückeblätter — Waldpolter-Buch (Einschlagsbuch) — Ladescheine für Holzverbringungen zwischen Wäldern: Daten: — Nummer der Genehmigung — Nummer der UFG (PEA oder Plantage) — Nummer der AAC — Baumart — Anzahl der Stämme — Fällnummer — Stammabschnittsnummern — Beschreibung des Waldhammers — Abmessungen und Volumen der Stammabschnitte Datenfluss:   Vorlage der Einschlagsbücher und der Formulare „Holzbewegungen“ durch das Unternehmen bei DGEFCP   Übermittlung der Einschlagsdaten durch das Unternehmen an CDF zur Eingabe in die Datenbank. Methodik:   DEIF und Regionaldirektion Gewässer und Forsten:   Überprüfung: — Einschlagsbuch — Abfuhrscheine — Brusthöhendurchmesser   Übermittlung der Überprüfungsberichte an DGEFCP. CDF: Ist zuständig für das Überwachen des Abgleichs der folgenden Daten im DBMS: i) vorliegende Angaben zu Produktionsdaten und ii) in früheren Stadien der Produktkette erhobene Daten. In dieser Phase müssen mindestens die folgenden Informationen abgeglichen werden: 1. Für jeden geschlagenen Baum: a) die Nummern der Blöcke (Stammabschnitte) und die im Einschlagsbuch angegebene Nummer des Ganzstamms; b) die Baumart der Blöcke und die im Einschlagsbuch angegebene Baumart des Ganzstamms; c) die Gesamtlänge der Blöcke und die Länge des Ganzstamms; d) die Durchmesser jedes Blocks und der Durchmesser des Ganzstamms; e) das im Einschlagsbuch angegebene Einschlagsdatum und die Gültigkeitsdaten der AAC. VORBEREITUNG DER STÄMME FÜR DIE AUSFUHR Verantwortlich: UNTERNEHMEN Tätigkeiten: — Sortieren der Stammabschnitte — Lagern nach Baumart nach Vertrag oder ohne Vertrag — Querschneiden — Kubierung der Stammabschnitte (Durchmesser, Länge, Volumen) — Kennzeichnung und Nummerierung der Stammabschnitte Verantwortlich: Von der Verwaltung beauftragte Dienststelle Tätigkeiten: Anbringen von Plaketten/Strichcodes. Einzureichendes Dokument: — Verzeichnis des Polters: — Eingangsliste — Holzvorbereitungsbuch — Spezifikationen Daten: — Nummer der PEA oder Plantage — Fällnummer — Abmessungen der Stämme — Baumart — Stammabschnittsnummer — Vertragsnummer — Name des Kunden — Plakette Datenfluss:   Übermittlung der Formulare „Holzbewegungen“ durch das Unternehmen an DGEF   Ausstellen der Einnahmeanordnungen durch DGEFCP und Übermittlung der Berichte an CDF   Übermittlung des Berichts der BMC an ICEF. Methodik:   DEIF und Regionaldirektion Gewässer und Forsten:   Überprüfung: — Brusthöhendurchmesser (BHD) — Liste der zugelassenen Baumarten   Gegebenenfalls Feststellung von Verstößen   Übermittlung der Überprüfungsberichte an DGEFCP.   Gemischte Kontrollbrigade (BMC):   Kontrolle der Plaketten   Gegebenenfalls Feststellung von Verstößen   Übermittlung der Kontrollberichte an ICEF   DGEFCP   Überprüfung der produktionsbezogenen Daten. CDF: Ist zuständig für das Überwachen des Abgleichs der folgenden Daten im DBMS: i) vorliegende Angaben zu Holzbewegungen und ii) in früheren Stadien der Produktkette erhobene Daten. In dieser Phase müssen mindestens die folgenden Informationen abgeglichen werden: 1. Für jeden Stamm: a) die im Einschlagsbuch angegebene Nummer des Stamms und die Nummer des Stamms in der Eingangsliste des Holzpolters; b) die im Einschlagsbuch angegebene Baumart des Stamms und die Baumart in der Eingangsliste des Holzpolters; c) die im Einschlagsbuch angegebenen Abmessungen des Stamms und die Abmessungen des Stamms in der Eingangsliste des Holzpolters; 2. Für jede Lkw-Ladung: a) die im Ladeschein für Holzverbringungen zwischen Wäldern angegebenen Nummern der Stämme und die Nummern der Stämme in den Einschlagsbüchern; b) die im Ladeschein für Holzverbringungen zwischen Wäldern angegebenen Baumarten der Stämme und die Baumarten in den Einschlagsbüchern; c) die im Ladeschein für Holzverbringungen zwischen Wäldern angegebenen Abmessungen der Stämme und die Abmessungen in den Einschlagsbüchern; d) die Datumsangaben im Ladeschein für Holzverbringungen zwischen Wäldern und die Datumsangaben in den Eingangslisten. 3. Für jedes monatliche Formular „Holzbewegungen“: a) die im Formular angegebenen Volumina je Baumart und die Volumina im Einschlagsbuch für den gleichen Zeitraum. 4. Für jede Einnahmeanordnung der DGEFCP: a) die vom DBMS errechneten fälligen Beträge je Baumart und die entsprechenden Beträge in den Einnahmeanordnungen der DGEFCP. VORBEREITUNG DER STÄMME (STAMMABSCHNITTE) FÜR DIE VERARBEITUNG Verantwortlich: UNTERNEHMEN Tätigkeiten: — Ablängen — Vermessung, Kubierung der Blöcke — Kennzeichnung und Nummerierung der Blöcke — Erfassen der Baumart der Blöcke. Einzureichendes Dokument: Lagerkarte „Sägewerk/Betrieb“ Daten: — Baumart — Nummern der Blöcke — Abmessungen und Volumen der Blöcke Datenfluss: Übermittlung des Vorbereitungsberichts an CDF. Methodik:   Regionaldirektion Gewässer und Forsten   Überprüfung der Lagerkarten CDF: Ist zuständig für das Überwachen des Abgleichs der folgenden Daten im DBMS: i) vorliegende Angaben zu Verarbeitungsdaten und ii) in früheren Stadien der Produktkette erhobene Daten. In dieser Phase müssen mindestens die folgenden Informationen abgeglichen werden: 1. Für jeden Stamm: a) die auf de Lagerkarte des Rundholzpolters angegebenen Merkmale (Nummer, Baumart, Abmessungen) und die Merkmale in der Eingangsliste des Polters; b) die Baumart der Blöcke und die auf der Lagerkarte angegebene Baumart des Ganzstamms; c) die Gesamtlänge aller Blöcke und die Länge des Ganzstamms; 2. Monatlich: a) die Eingangsmengen des Polters je Baumart und die in die Produktion eingegangenen Mengen je Baumart. VERARBEITUNG Stadium oder Lieferkette Verantwortungsbereiche und Tätigkeiten Zweckdienliche Daten und Art der Erhebung Überprüfung Bestätigung Abgleich VERARBEITUNG DER ZUR AUSFUHR BESTIMMTEN STAMMABSCHNITTE Verantwortlich: UNTERNEHMEN Tätigkeiten: Zu Beginn des Produktionsprozesses Erfassen der Nummern der Stammabschnitte/Blöcke Erfassen der Mengen der Stammabschnitte/Blöcke am Werkseingang nach Nummer und Baumarten. Am Ende des Produktionsprozesses: Vermessung und Kubierung der Frachtstücke mit besäumten Produkten (oder anderen verarbeiteten Erzeugnissen) Nummerierung der Frachtstücke je Vertrag Berechnung der Schnittholzausbeute Verantwortlich: Von der Verwaltung beauftragte Dienststelle. Tätigkeiten: Kennzeichnen der verarbeiteten Produkte (Etiketten). Einzureichendes Dokument: — Produktionsbericht — Werkseingangszettel (Verarbeitungsanlage) — Formular zur Erhebung des Rundholzverbrauchs für Schnittholz oder andere Verarbeitungen — Lagerkarte des Schnittholzlagers Daten: — Nummern der Blöcke — Baumart — Volumen der gesägten Stämme = Volumen der Blöcke — Schnittholzausbeute — Nummern der Frachtstücke — Anzahl der Frachtstücke — Abmessungen der Teile und Volumen der Frachtstücke — Name des Unternehmens — Lagerort der Bestände an verarbeiteten Produkten Datenfluss:   Übermittlung der Formulare „Holzbewegungen“ durch das Unternehmen an DGEF   Übermittlung des Berichts von BMC, DR und DEIF an ICEF. Methodik:   Direktion Forstwirtschaft und Holzindustrie (DEIF)/ Regionaldirektion Gewässer und Forsten: Überprüfung: — Lagerkarte Schnittholzlager — Spezifikationen für die Ausfuhr — Plaketten — Verarbeiteter Anteil   BMC: Kontrolle der Überprüfung: — Lagerkarte Schnittholzlager — Spezifikationen — Plaketten durch die von der Verwaltung beauftragte Dienstsstelle:   verarbeiteter Anteil Gegebenenfalls Feststellung von Verstößen ICEF: Überprüfung des DBMS CDF: Ist zuständig für das Überwachen des Abgleichs der folgenden Daten im DBMS: i) vorliegende Angaben zu Holzbewegungen und ii) in früheren Stadien der Produktkette erhobene Daten. In dieser Phase müssen mindestens die folgenden Informationen abgeglichen werden: 1. Für jeden verarbeiteten Block: a) die Merkmale (Nummer, Baumart, Abmessungen) der verarbeiteten Blöcke (Werkseingangszettel) und dieselben Informationen auf der Lagerkarte des Holzlagers. 2. Für jede verarbeitete Produktart je Baumart monatlich: a) die in die Produktion eingegangenen Volumina der Blöcke und die Volumina der verarbeiteten Produkte (Ausbeute); b) die in den Formularen für die Bewegung von Schnittholz angegebenen Volumina der verarbeiteten Produkte und die Angaben in den Lagerkarten. VERARBEITUNG FÜR DEN INLANDSMARKT Verantwortlich: UNTERNEHMEN Tätigkeiten: Zu Beginn des Produktionsprozesses: Erfassen der Nummern der Blöcke Erfassen der Volumina der Blöcke je Baumart Am Ende des Produktionsprozesses:   Kubierung und Vermessung der Frachtstücke mit besäumten Produkten   Nummerierung der Frachtstücke   Lagerort auf dem Betriebsgelände:   Angabe des Lagerorts in Bangui oder in einer anderen Stadt   Berechnung der Schnittholzausbeute Einzureichendes Dokument:   Bericht über die Produktion für den Inlandsmarkt   Ladeschein für Holz, das für den Inlandsmarkt bestimmt ist Daten: — Nummern der Blöcke, Baumart und Volumen zu Beginn des Produktionsprozesses — Nummern der Frachtstücke und Volumina am Ende des Produktionsprozesses Datenfluss: Übermittlung durch das Unternehmen: — Bericht über die Produktion für den Inlandsmarkt an DGEF — Datenerhebungs- und Datenerfassungsbögen. Methodik: Direktion Forstwirtschaft und Holzindustrie (DEIF)/ Regionaldirektion Gewässer und Forsten: Überprüfung der Verkaufsnachweise. BMC:   Kontrolle der Überprüfung der Verkaufsnachweise   Kontrolle der Verkaufsrechnungen. ICEF: Überprüfung des DBMS. CDF: Ist zuständig für das Überwachen des Abgleichens der vorliegenden Angaben aus Erklärungen über Inlandsverkäufe und der Daten, die in früheren Stadien der Produktkette erhoben wurden, im DBMS In dieser Phase müssen mindestens die folgenden Informationen abgeglichen werden: 1. Für jede verarbeitete Produktart, die für den Inlandsverbrauch bestimmt ist, monatlich: a) die in die Produktion für den Inlandsmarkt eingegangenen Volumina der Blöcke und die Volumina der für den Inlandsmarkt verarbeiteten Blöcke (Ausbeute); b) die in den Berichten über die Produktion für den Inlandsmarkt angegebenen Volumina und die Volumina in den Ladescheinen des für den Inlandsmarkt bestimmten Holzes. AUSFUHR Stadium oder Lieferkette Verantwortungsbereiche und Tätigkeiten Zweckdienliche Daten und Art der Erhebung Überprüfung Bestätigung Abgleich AUSFUHR VON RUNDHOLZ, SCHNITTHOLZ UND ANDEREN HOLZPRODUKTEN Verantwortlich: UNTERNEHMEN Tätigkeiten: — Vorbereiten der Produktspezifikation — Ausfuhranmeldung — Ausfertigen des Frachtbriefs (mit der Nummer der Plakette der von der Verwaltung beauftragten Dienststelle) — Ausfertigen des Ursprungs- und Pflanzengesundheitszeugnisses — Antrag auf Erteilung der FLEGT-Genehmigung Verantwortlich: Von der Verwaltung beauftragte Dienststelle Tätigkeiten: Anbringen von Plaketten/Strichcodes Einzureichendes Dokument: — Spezifikationen — Verkaufsrechnung — Ausfuhranmeldung — EUR 1 — Versandfreigabe — Fahrtenblatt — positiver Vorabbescheid — FLEGT-Genehmigung Daten: — Baumart — Nummern der Stammabschnitte oder Frachtstücke — Volumen je Baumart bei Rundholz — Volumen der Produkte bei Schnittholz und anderen Holzprodukten — Nummern der Plaketten — Name des ausführenden Unternehmens — Name des Kunden — Vertragsnummer des Kunden — Verladeort — Bestimmu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.