Europäische Union

2001/519/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Juni 2000 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.1673 — VEBA/VIAG) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1597)

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ansparenz zu fördern(18). Die PreussenElektra hat zum Beispiel zusammen mit Dow Jones sowie anderen Marktteilnehmern den Central European Power Index (CEPI) entwickelt. Der CEPI ist ein Index, der das Preisniveau im PreussenElektra-Gebiet widerspiegelt. Mit seiner Hilfe soll der Strommarkt transparenter gestaltet werden. Die Parteien haben außerdem ausdrücklich auf die Praxis hingewiesen, dass Sondervertragskunden oft Preisangebote von Wettbewerbern vorlegen, um günstigere Belieferungspreise bei einem Unternehmen zu erzielen. Auch Verbände bieten ihren Mitgliedern Preisvergleiche an. Weitere Transparenz des Marktes entsteht durch die Tatsache, dass VEBA/VIAG und RWE die Marktstellung aller Anbieter auf dem Erzeugermarkt aufgrund ihrer vertikalen Integration gut einschätzen können. So sind die Erzeugungskosten ebenso wie die Netznutzungskosten, die die variablen Kosten und damit wesentlich die Angebotspreise determinieren, in der gesamten Branche, jedenfalls aber den vertikal integrierten Unternehmen bekannt. (73) Der Preis als der wesentliche Wettbewerbsparameter führt auf konzentrierten Märkten zwar zunächst zu hoher Wettbewerbsintensität. Dies steigert aber zugleich das Interesse der Marktteilnehmer, den Wettbewerb zu vermeiden, da jede Preisunterbietung zur Reduzierung der eigenen Gewinnmarge führt. Anders ist die Situation bei einem Geheimwettbewerb, bei dem sich jeder Marktteilnehmer im Unklaren über den Erfolg seines Angebotes befindet. Er wird eher geneigt sein, Wettbewerbsvorstöße zu unternehmen, in der Hoffnung, einen Auftrag zu erhalten. Dass preisliche Vorstöße für alle Marktteilnehmer gleich spürbar sind, ist ein Faktor, der mittelfristig den Wettbewerb über den Preis dämpfen kann. Das trifft jedenfalls auf das Verhältnis zwischen Unternehmen mit ähnlichen Marktanteilen und Kostenstrukturen (d. h. ähnlichem Vergeltungspotenzial) zu (zu den Kostenstrukturen im vorliegenden Fall unten Punkt 3.2.2.2). (74) Der Rückgang der Strompreise, der nach den Angaben der Anmeldung seit Liberalisierung der Strommärkte eine Größenordnung von 10-50 % erreicht hat, spricht nicht gegen diese Erwartung. Er zeigt zwar, dass auf dem deutschen Strommarkt Preiswettbewerb möglich ist. Er muss jedoch auch in dem ihm eigenen Zusammenhang betrachtet werden. Zum einen befindet sich der Markt derzeit noch in der Anfangsphase des Liberalisierungsprozesses, in der sich die Unternehmen auf dem oben beschriebenen deutschen Markt positionieren. Diese Phase ist zeitlich begrenzt. Zum anderen fand der genannte Rückgang innerhalb der Marktstruktur statt, wie sie vor dem Zusammenschluss bestand. Gerade eine Marktstruktur, wie sie nach dem vorliegenden Zusammenschluss eintreten würde, würde das Wettbewerbspotenzial und damit den Anreiz für Preisvorstöße zwischen VEBA/VIAG und RWE deutlich schwächen. 3.2.2.2. Aufgrund eines ähnlich zusammengesetzten Kraftwerksparks und einer Reihe gemeinsam betriebener Großkraftwerke haben VEBA/VIAG und RWE vergleichbare Kostenstrukturen. (75) Ein künftiges Parallelverhalten wird weiter begünstigt dadurch, dass VEBA/VIAG und RWE ähnliche Unternehmensstrukturen aufweisen. Sie sind vertikal über alle Stufen der Elektrizitätswirtschaft integriert. Sie verfügen sowohl über vergleichbare Finanzkraft als auch über vergleichbar große Übertragungsnetze sowie einen vergleichbar großen Kraftwerkspark, der alle Lastbereiche abdeckt, wie die nachfolgende Tabelle zeigt. Andere Verbundunternehmen sind hingegen aufgrund ihrer begrenzten Kapazitäten entweder im Bereich der Grundlast oder aber im Bereich der Mittel- und Spitzenlast auf den Zukauf von elektrischer Energie von anderen Erzeugern für den bei ihnen unterrepräsentierten Lastbereich angewiesen. Tabelle: Kraftwerkspark nach Lastbereichen (VDEW-Statistik: Leistung und Arbeit, 1998) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (76) Alleine ca. 25 % der in Deutschland erzeugten Elektrizität entfallen auf Gemeinschaftskraftwerke, die von mehreren Verbundunternehmen betrieben werden. Viele Kraftwerke im Grundlastbereich, insbesondere Atomkraftwerke, werden von den Verbundunternehmen VEBA/VIAG und RWE gemeinsam betrieben. Zu den Gemeinschaftskraftwerken von VEBA/VIAG und RWE gehören: - Kernkraftwerke Grundremmingen Betriebsgesellschaft mbH, Grundremmingen: Die Gesellschaft betreibt das Kernkraftwerk Grundremmingen Block B und C; die erzeugte Energie steht den Gesellschaftern RWE Energie AG und Bayernwerk im Verhältnis der Beteiligungsanteile von 75 % zu 25 % zu. - KNG Kraftwerks- und Netzgesellschaft mbH, Rostock: Die Gesellschaft betreibt ein Steinkohlekraftwerk in Rostock, an dem die RWE Energie AG zu 24,6 %, die VEBA zu 24,6 % und die Bayernwerk zu 21,1 % beteiligt sind. Der erzeugte Strom steht der VEAG, die ebenfalls an dem Unternehmen beteiligt ist, zu. - Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH: Die KLE GmbH betreibt das Kernkraftwerk Emsland; an der Gesellschaft ist die RWE Energie AG zu 12,5 % und ebenfalls die VEBA zu 12,5 % beteiligt. Die Gesellschaft wird von dem Mehrheitseigentümer VEW Energie AG (75 % der Anteile) geführt. Den Gesellschaftern steht der erzeugte Strom ihrer Quote entsprechend zu. - Bayerische Wasserkraftwerke AG: Die Lech-Elektrizitätswerke AG, ein Konzernunternehmen des RWE-Konzerns, und die Bayernwerk sind unmittelbar und mittelbar zu 50 % an dem Unternehmen beteiligt, das Wasserkraftwerke in Bayern betreibt. Das Unternehmen wird von der Bayernwerk beherrscht. Die Strombezugsrechte stehen im Wesentlichen den Gesellschaftern zu. - Rhein-Main-Donau AG: An der Gesellschaft, die Wasserkraftwerke am Rhein-Main-Donau-Kanal betreibt, sind die Lech-Elektrizitätswerke AG als Konzernunternehmen des RWE-Konzerns zu 22,5 % (mittelbar) beteiligt; die Bayernwerk ist zu 77,49 % beteiligt und führt die Gesellschaft. An einer Tochtergesellschaft der RMD, der Mittlere Donau-Kraftwerke AG, ist die Lech-Elektrizitätswerke ebenfalls zu 40 % beteiligt. - Untere Iller AG: Die Gesellschaft betreibt Wasserkraftwerke. Sie steht zu 40 % im Anteilsbesitz der Lech-Elektrizitätswerke und zu 60 % im Anteilsbesitz der Bayernwerk AG. - Hochtemperatur Reaktor Gesellschaft mbH: Die Gesellschaft betreibt kein operatives Geschäft, sondern dient Studienzwecken. An ihr sind die RWE Energie AG zu 20,3 % und Gesellschaften des VEBA-Konzerns zu 36,5 % beteiligt. (77) Neben dem vergleichbaren Kraftwerkspark haben sich beide Unternehmensgruppen weiterhin vergleichbar mit langfristigen Lieferverträgen Importkapazitäten aus dem Ausland gesichert, die über die langfristig reservierten konzerneigenen Interconnectoren eingeführt werden. 3.2.2.3. Zwischen VEBA/VIAG und RWE bestehen Verflechtungen, die Parallelverhalten fördern können. (78) Es besteht eine direkte Beteiligung der VIAG an dem Verbundunternehmen VEW, so dass im Zuge der beabsichtigten Fusion von RWE mit VEW die VIAG eine direkte Beteiligung an RWE/VEW halten würde. (79) Darüber hinaus haben beide Unternehmensgruppen die folgenden gemeinsamen Beteiligungen: - VEAG AG: Das Verbundunternehmen VEAG betreibt die Braunkohleverstromung in den neuen Bundesländern. An der VEAG sind die RWE Energie AG mit 26,25 %, die VEBA mit 26,25 % und die Bayernwerk mit 22,5 % beteiligt. Diese drei Gesellschafter kontrollieren VEAG gemeinsam. Die restlichen Anteile verteilen sich auf die übrigen Verbundunternehmen VEW, EnBW, BEWAG und HEW. Die VEAG betreibt gleichzeitig das Übertragungsnetz in den neuen Bundesländern. Preisvorstöße eines Oligopolmitglieds würden sich aufgrund der damit verbundenen Kundenverluste zu Lasten des Gemeinschaftsunternehmens und damit zu Lasten der Einnahmen dieses Oligopolmitglieds aus dem Gemeinschaftsunternehmen auswirken. Ein einzelnes Oligopolmitglied kann nämlich die Politik in VEAG nicht alleine bestimmen (siehe auch oben Randziffer 56). - LAUBAG AG: An der LAUBAG sind die sieben westdeutschen Verbundunternehmen wie folgt beteiligt: PreussenElektra 30 %, Bayernwerk 15 %. Daneben hält die BBS-Braunkohle-Beteiligungsgesellschaft mbH 55 % der Anteile. An der BBS ist die Energiebeteiligungs-Holding (bestehend aus BEWAG, HEW, VEW und EVS, zu EnBW gehörend) mit 18,2 %, die Rheinbraun AG, eine Tochtergesellschaft der RWE, mit 71,8 % und RWE Energie mit 10 % beteiligt. Die LAUBAG ist der größte Braunkohle-produzent in Ostdeutschland und bildet als Vorlieferant der VEAG wirtschaftlich eine Einheit mit der VEAG. - Rhenag Rheinische Energie AG: Die Rhenag ist zu 54,1 % im Anteilsbesitz der RWE Energie AG und zu 41,3 % im Anteilsbesitz der Thüga AG, an der der VEBA-Konzern eine Beteiligung in Höhe von 56,29 % hält. Die Rhenag betreibt im Wesentlichen Gasversorgung, daneben aber auch Stromversorgung als Regionalversorger. Sie hält darüber hinaus zahlreiche Minderheitsbeteiligungen an Stadtwerken, die neben der Gas- auch die Stromversorgung betreiben. Der VEBA-Konzern ist in Höhe seiner oben genannten Beteiligung am Erfolg dieser RWE-Tochter wesentlich interessiert. Er ist in dessen Aufsichtsrat vertreten und verfügt daher über privilegierte Kenntnisse ihrer Geschäftspolitik. - Ferner bestehen gemeinsame Beteiligungen an STEAG und Beteiligungen der envia an Stadtwerken im Bundesland Sachsen. STEAG AG: Die STEAG ist im Wesentlichen in der Steinkohleverstromung tätig und veräußert den erzeugten Strom nahezu ausschließlich an die RWE Energie AG und VEW Energie AG. Zu 26 % ist die Gesellschaft für Energiebeteiligung mbH an der STEAG beteiligt, an der wiederum RWE Energie AG zu 49,7 % und die VEBA mittelbar und unmittelbar zu 50,3 % beteiligt sind. Hauptgesellschafterin der STEAG ist die RAG AG mit einer Beteiligung von 71,5 %. Die envia, eine Konzerngesellschaft der RWE, hält mehrere Minderheitsbeteiligungen an Stadtwerken im Bundesland Sachsen, an denen auch die VEBA-Konzerngesellschaft Thüga minderheitlich beteiligt ist. - Weitere gemeinsame Beteiligungen bestehen an Kraftwerken im Grundlastbereich, an denen sowohl VEBA/VIAG als auch RWE Strombezugsrechte besitzen. Der gemeinsame Betrieb dieser Kraftwerke erfordert jedoch kaum Abstimmung der Betreibergesellschaften untereinander. Vielmehr laufen Kraftwerke im Grundlastbereich im Dauerbetrieb, so dass keine Abstimmung über das Anfahren bzw. Herunterfahren des Kraftwerks zwischen den Betreibern nötig ist. Vielmehr bezieht jeder Betreiber elektrische Energie entsprechend der von ihm reservierten Kapazität. Dementsprechend gering ist die Bedeutung der Gemeinschaftskraftwerke, zumindest im Grundlastbereich, für die Möglichkeit, Einsicht in die Geschäftspolitik des jeweils anderen Duopolmitglieds zu erhalten. 3.2.2.4. Die Möglichkeit, an die Kundenaufteilungen entsprechend den ehemaligen Gebietsmonopolen anzuknüpfen, erleichtert ein Parallelverhalten (80) VEBA/VIAG und RWE waren - wie alle deutschen Verbundunternehmen - bis zur Liberalisierung jahrzehntelang durch Gesetz geschützte Monopolisten in einem gegen angrenzende Versorger demarkierten Versorgungsgebiet. Die langjährige Praktizierung geschlossener Versorgungsgebiete erleichtert ein Parallelverhalten insofern, als ein geeignetes Verhaltensmuster zur Verfügung steht. Jedes Verbundunternehmen hat nach wie vor in seinem traditionellen Versorgungsgebiet eine führende Stellung mit einem Marktanteil, der deutlich 50 % überschreitet. Entsprechend erleichtert die Existenz der alten Demarkationsgebiete die genannte Art von Parallelverhalten der Verbundunternehmen. 3.2.2.5. Das geringe zu erwartende Nachfragewachstum verringert zusätzlich einen Anreiz zu aktivem Wettbewerb der Duopolisten (81) Prognosen gehen von einer geringen Steigerung der Nachfrage nach Elektrizität aus. Nach einer Studie der IEA(19) ist vorherzusehen, dass der Stromverbrauch nur langsam ansteigt. Nach der Prognose der IEA wird ein jährlicher Anstieg des Stromverbrauchs in Höhe von 1 % zwischen 1992 und 2010 und ein Anstieg um 0,7 % zwischen 2010 und 2020 vorhergesagt. Die Prognose langsamen Nachfragewachstums wird von allen Marktteilnehmern einschließlich der Parteien geteilt. (82) Stabile Nachfrage- und sonstige Wettbewerbsbedingungen erleichtern die Möglichkeit paralleler Angebotsstrategien. Während starker Strukturwandel in der Regel dazu führt, dass die Koordination erheblich erschwert wird und das Verhalten immer wieder angepasst und erneuert werden muss, ist dies bei stabilen Marktverhältnissen nicht erforderlich. Bei Marktverhältnissen, die sich allenfalls geringfügig ändern, sind Anpassungen relativ unkompliziert möglich. Angesichts stabiler Marktverhältnisse wird sich vorstoßender Wettbewerb hauptsächlich gegen vorhandene Marktteilnehmer richten, da neue Abnehmer kaum noch hinzugewonnen werden können. Das erreichte Absatzvolumen kann allenfalls unter den etablierten Anbietern umverteilt werden. Die etablierten Anbieter werden deshalb ihren Absatzanteil und bestehende Kundenbeziehungen verteidigen. In dieser Lage dürfte der langfristige Gewinnvorteil aus der Vermeidung von wirksamem Wettbewerb kurzfristigen Erfolgen durch vorstoßenden Wettbewerb vorgezogen werden. Entsprechend begünstigt das geringe prognostizierte Nachfragewachstum parallele Verhaltensweisen von VEBA/VIAG und RWE bei der erreichten Marktkonzentration. 3.2.2.6. Die geringe Preiselastizität der Nachfrage begünstigt ebenfalls ein Parallelverhalten (83) Unter Preiselastizität wird die Fähigkeit und die Bereitschaft von Nachfragern verstanden, sich Substitutionsprodukten zuzuwenden oder Nachfrageverzicht zu üben, sobald Anbieter den Preis für ein nachgefragtes Produkt über das Wettbewerbsniveau hinaus anheben. Eine geringe Preiselastizität leistet Parallelverhalten in einem Oligopol Vorschub. Denn es kann dann vorkommen, dass eine spürbare Preiserhöhung über das Wettbewerbsniveau hinaus trotz Absatzrückgangs einen Zuwachs an Einnahmen verschafft. (84) Schätzungen von Marktteilnehmern gehen bei dem hier betroffenen Markt von einer sehr geringen kurzfristigen Elastizität aus, die Oligopolverhalten wahrscheinlich macht. Sie verweisen auf die beschränkte Ausweichmöglichkeit der Nachfrager. Während andere Güter substituierbar bzw. verzichtbar sind, ist das bei Elektrizität nicht der Fall, weil die Eigenerzeugung bzw. die Umstellung auf andere Energieträger nur begrenzt möglich, mit hohen Kosten verbunden ist und zudem eine beträchtliche Zeitdauer erfordert. Die Parteien haben diese Darstellung im Wesentlichen nicht bestritten. Sie behaupten lediglich, dass im Falle hoher Stromkosten die Abnehmer dazu übergehen könnten, kleine Anlagen für die Eigenerzeugung zu errichten. Diese können aber allenfalls einen geringen Teil des Bedarfs der Abnehmer von der Verbundebene ersetzen. Die Errichtung größerer Kraftwerke ist hingegen sehr kostenaufwendig und erfordert in der Regel einen längeren Zeitraum. 3.2.2.7. VEBA/VIAG und RWE sind keiner wesentlichen Nachfragemacht ausgesetzt (85) Die Anbieterseite auf dem Markt für die Stromabgabe von der Verbundebene ist hochkonzentriert. Auf die acht deutschen Verbundunternehmen entfallen alleine 79,8 % der installierten Kraftwerksleistung. Sie bieten annähernd 100 % der von der Verbundebene abgegebenen Strommenge an. Auf VEBA/VIAG und RWE entfallen hiervon 81,5 % bzw. 86,8 % (unter Berücksichtigung des Zusammenschlusses REW/VEW). (86) Dem haben die Abnehmer, im wesentlichen Regionalversorger (ca. 80), Stadtwerke und große industrielle Kunden, keine Nachfragemacht entgegenzusetzen. Das liegt zum einen daran, dass mit einer Vielzahl von Abnehmern auf der Hochspannungsebene die Nachfrageseite zersplittert ist. Die Drohung mit einem Anbieterwechsel ist daher nicht geeignet, wesentlichen Wettbewerbsdruck zu erzeugen. Die Parteien verweisen in ihrer Erwiderung auf die Beschwerdepunkte auf die gebündelte Nachfragemacht, die u. a. von den "zahlreichen Einkaufskooperationen" mehrerer Weiterverteiler ausgehe. Es ist zwar richtig, dass im Zuge der Liberalisierung einige Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch machen, Einkaufsgemeinschaften zu bilden. Es ist auch davon auszugehen, dass die gebündelte Nachfrage zu günstigeren Preisangeboten als die gesonderte Nachfrage einzelner Unternehmen führt. Die bestehenden Einkaufskooperationen umfassen jedoch nur einen von den Parteien im Übrigen nicht spezifizierten Teil der Nachfrage. Die Tatsache, dass diese Poolbildungen stattgefunden haben, weist im Übrigen darauf hin, dass Einzelnachfrager nicht über ein Maß an Marktmacht verfügen, das es ihnen erlauben würde, die Preise in nennenswertem Umfang zu beeinflussen. Nach wie vor steht die Konzentration der Anbieterseite zu der der Nachfrageseite in keinem Verhältnis. Allein die Zahl der Regionalversorger beträgt achtzig, hinzukommen weitere Abnehmer. Regionalversorger und Stadtwerke haben außerdem bislang nur geringe Anreize, Preise unnachgiebig zu verhandeln. Sie besitzen in ihren traditionellen Versorgungsgebieten nach wie vor eine starke Stellung und können ihren Kunden hohe Einkaufspreise als durchlaufende Kosten in Rechnung stellen. (87) Als weiterer Umstand ist zu berücksichtigen, dass die Unternehmen der Erzeugungsebene in erheblichem Umfang an Unternehmen der nachgelagerten Marktstufe beteiligt sind, entweder in Form einer Mehrheits- oder aber einer Minderheitsbeteiligung. Im Falle von Mehrheitsbeteiligungen besteht keine Gefahr eines Vorlieferantenwechsels. Im Falle von Minderheitsbeteiligungen wird die Möglichkeit eines solchen Wechsels in der Praxis auch sehr selten wahrgenommen (siehe unten Punkt 3.2.3.5). 3.2.2.8. Zusammenfassung (88) VEBA/VIAG und RWE werden ihre Wettbewerber bei allen Marktstrukturdaten, d. h. sowohl Marktanteilen wie auch Erzeugungskapazitäten und Netzwerk, deutlich überragen. Beide Unternehmensgruppen werden ein vergleichbare Marktstellung haben und nach Einschätzung der Kommission nach dem Zusammenschluss kein Interesse mehr daran haben, zueinander in Binnenwettbewerb zu treten. (89) Aufgrund der künftigen symmetrischen Marktpositionen und weitgehend übereinstimmenden unternehmensbezogenen Strukturmerkmale der Duopolmitglieder, der Produkthomogenität, der Markttransparenz, der geringen Preiselastizität der Stromnachfrage und der stagnierenden Gesamtnachfrage nach Strom sowie der bestehenden Verflechtungen sind preisliche Vorstöße eines Oligopolmitglieds nicht zu erwarten, da sie leicht erkennbar und aufgrund ähnlicher Vergeltungspotenziale des anderen Oligopolmitglieds wenig erfolgversprechend sind. (90) Der mit der Liberalisierung einsetzende Preisrückgang und der auch zwischen den drei Marktführern zu beobachtende Preiswettbewerb sprechen nicht gegen diese Analyse (siehe Randziffer 74 oben). 3.2.3. Das Duopol von VEBA/VIAG und RWE bzw. RWE/VEW wird im Außenverhältnis keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt sein (91) VEBA/VIAG und RWE werden nach dem Zusammenschluss weder von anderen Erzeugungsunternehmen, noch von Handelsunternehmen wesentlichem Wettbewerb ausgesetzt sein. Dagegen sprechen neben dem begrenzten Wettbewerbspotenzial anderer Erzeugungsunternehmen und den begrenzten Marktzutrittsmöglichkeiten allgemein die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Tätigwerden auf dem deutschen Markt. 3.2.3.1. Zu dem außerordentlich hohen Marktanteil des Duopols kommt hinzu, dass mit allen anderen Verbundunternehmen außer EnBW Verflechtungen bestehen, die die Marktmacht des Duopols stärken (92) Um einschätzen zu können, inwieweit die anderen Verbundunternehmen die Verhaltensspielräume des Duopols einzuschränken vermögen, sind auch die Beteiligungen zu untersuchen, die beide Unternehmensgruppen an einer Reihe dieser Wettbewerber halten. - VEAG/LAUBAG: Es ist zunächst daran zu erinnern, dass VEAG nicht als Wettbewerber des Duopols angesehen werden kann. An dem Unternehmen sind die RWE Energie AG mit 26,25 %, die VEBA mit 26,25 % und die Bayernwerk mit 22,5 % beteiligt. Die restlichen Anteile verteilen sich auf die übrigen Verbundunternehmen VEW, EnBW, BEWAG und HEW. Wie bereits oben (Randziffer 4) dargelegt, wird die VEAG von RWE, VEBA und VIAG gemeinsam kontrolliert. Die LAUBAG ist der größte Braunkohleproduzent in Ostdeutschland und bildet als Vorlieferant der VEAG wirtschaftlich eine Einheit mit der VEAG. An der LAUBAG sind die sieben westdeutschen Verbundunternehmen wie bereits oben dargelegt (vgl. Punkt 3.2.2.3) beteiligt. Die VEAG verstromt fast ausschließlich ostdeutsche Braunkohle und ist von der Belieferung durch die LAUBAG abhängig, die wiederum von dem Duopol abhängt. Diese hat daher maßgeblichen Einfluss auf die Erzeugungskosten der VEAG. Das Unternehmen ist aufgrund der überwiegenden Braunkohleverstromung darüber hinaus derzeit kaum in der Lage, den Mittellast- und Spitzenlastbereich mit eigenen Erzeugungskapazitäten abzudecken. Auf der Abnehmerseite wiederum ist die VEAG von den sieben ostdeutschen Regionalversorgern abhängig, die wiederum jeweils im Besitz eines westdeutschen Verbundunternehmens stehen. - BEWAG: Das Verbundunternehmen betreibt die Stromerzeugung in Berlin. An dem Unternehmen sind die Southern Company in Höhe von ca. 26 %, die VIAG mit ca. 26 % sowie die VEBA mit 23 % des Kapitals sowie 20 % der Stimmrechte beteiligt. Das Unternehmen wird schon zur Zeit von der VIAG sowie der Southern kontrolliert. Die BEWAG besitzt keine Kraftwerke im Grundlastbereich und ist daher auf den zusätzlichen Einkauf von Elektrizität in der Grundlast angewiesen. - HEW: VEBA hält eine unmittelbare Beteiligung an der HEW in Höhe von 15,4 % und ist mittelbar mit 15,4 % über die Sydkraft, an der sie eine Beteiligung in Höhe von 17,6 % besitzt, beteiligt. Bei der HEW handelt es sich um ein kleineres Verbundunternehmen mit geringen Erzeugungskapazitäten sowie einem lediglich kleinen Übertragungsnetz. Alle Kraftwerke im Grundlastbereich werden gemeinsam mit der konkurrierenden PreussenElektra betrieben. Vattenfall hat durch Poolung der Anteile in Höhe von 25,1 % mit der Beteiligung der Stadt Hamburg die gemeinsame Kontrolle an der HEW erworben(20). Obwohl die HEW von Vattenfall sowie der Hansestadt Hamburg gemeinsam kontrolliert wird, hat die VEBA als Minderheitsgesellschafterin mit Sitz im Aufsichtsrat Einblick in die wesentlichen Entscheidungen und Strategien der HEW. Die Beteiligung eröffnet ihr die Möglichkeit, Informationen über die Preisstrategie sowie etwaige Bezugsmengen und -preise, die z. B. über den Interconnector der VEBA mit Dänemark bezogen werden sollen, zu erhalten. Eine Stärkung der wettbewerblichen Position der HEW durch die Beteiligung von Vattenfall, etwa durch Überlassung günstiger in Skandinavien erzeugter Elektrizität, ist, abgesehen von der Zuführung von Finanzkraft, zunächst nicht zu erwarten. Maßgeblich dafür ist, dass das Hoechstspannungsnetz der HEW über keinerlei Auslandsverbindungen verfügt, wodurch ihr Zugang zu Importstrom in weitem Umfang denselben Restriktionen unterliegt wie der Zugang ausländischer Anbieter zum deutschen Markt (siehe oben). Die Vattenfall ist für eine Belieferung ihres Beteiligungsunternehmens HEW aus Skandinavien auf freie Kapazitäten der Interconnectoren zwischen Deutschland und Dänemark bzw. Schweden angewiesen. Auf deutscher Seite wird die Verbindung Deutschland/Dänemark von dem Duopolmitglied PreussenElektra betrieben. Die Interconnectoren verfügen jedoch nur über begrenzte freie Kapazitäten, so dass Vattenfall HEW lediglich mit zu vernachlässigenden Mengen beliefern können wird. Zudem ist die Interkonnectorkapazität nach Schweden im Vergleich sehr begrenzt nutzbar. - VEW: Auch an VEW ist VIAG (direkt und indirekt) beteiligt. Wie im Falle von HEW verfügt VIAG auf Grund dieser Beteiligung über ein Aufsichtsratsmandat und damit über privilegierte Informationen über deren Geschäftspolitik. VEW wird außerdem als selbständiger Anbieter auf dem Markt nach der beabsichtigten Fusion mit der RWE ausscheiden. (93) EnBW ist zurzeit der einzige Anbieter auf der Verbundebene, an dem keine Beteiligung eines anderen deutschen Verbundunternehmens besteht. Noch in der Planungsphase ist der Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der EdF an der EnBW. Durch Poolung der Minderheitsrechte mit Anteilen eines weiteren Aktionärs beabsi

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.