Europäische Union

94/815/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. November 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache IV/33.126 und 33.322 - Zement)

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Quellenkennung: 31994D0815. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ells erhielt PZW eine Lieferquote von 12,087 % und verpflichtete sich, ihre Lieferungen der "Meldestelle Dr. Bache" und Heidelberger mitzuteilen. (12) Das Syndicat Français de l'Industrie Cimentière und der Bundesverband der Deutschen Zementindustrie tauschen seit mehreren Jahren monatlich die Daten über die französischen Lieferungen nach Deutschland und umgekehrt aus. Erklärter Zweck dieses Informationsaustauschs ist es, die Daten im Besitz der beiden Verbände mit den von den jeweiligen statistischen Ämtern veröffentlichten Daten vergleichen zu können. Obgleich die so ausgetauschten Daten global sind und keinerlei Hinweis auf die regionale Bestimmung der Lieferungen enthalten und auch weder die von den verschiedenen statistischen Ämtern Frankreichs noch die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten irgendeinen Hinweis auf die regionale Bestimmung der Lieferungen enthalten, vermag der Bundesverband der Deutschen Zementindustrie dennoch jedes Vierteljahr anzugeben, daß die aus den verschiedenen Ländern kommenden Lieferungen für ganz bestimmte Bundesländer bestimmt sind, und die entsprechenden Ergebnisse zu veröffentlichen. Insbesondere vermag der BDZ anzugeben, daß die französischen Zementlieferungen stets für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg bestimmt waren, wie sich dies nach den zum Zeitpunkt der Nachprüfungen verfügbaren Zahlen für die letzten fünf Jahre feststellen lässt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Mit diesem System des Informationsaustauschs lässt sich die Durchführung der zwischen den französischen und deutschen Unternehmen geschlossenen Absatzvereinbarung kontrollieren (siehe Punkt (10)). Ein Vergleich dieser Zahlen lässt erkennen, daß sich "die seit 1984 bestehende Differenz zwischen französischen und deutschen Lieferungen" (in Punkt (10) erwähntes Schreiben vom 22. September 1986) verringert hat. (13) Lafarge macht geltend, daß ihre Beteiligung an einer deutsch-französischen Vereinbarung voraussetzen würde, daß sie für die Deutschen eine Bedrohung darstellt oder daß sie auf ihrem Markt von ihren deutschen Konkurrenten bedroht ist. Der Standort der Lafarge-Werke in Frankreich lasse aber erkennen, daß keine ernstzunehmende Bedrohung besteht, die Lafarge hätte veranlassen können, sich an Vereinbarungen mit den deutschen Wettbewerbern zu beteiligen. Wössinger wiederum habe kein wirtschaftliches Interesse an einem Export nach Frankreich. Selbst wenn der Standort der Fabriken von Lafarge in Frankreich im Vergleich zu anderen französischen Herstellern mit besserem Standort einem ernsthaften Wettbewerb in Deutschland oder einer drohenden deutschen Konkurrenz in gewissem Umfang entgegenstehen könnte, wäre Lafarge nicht vor allen Folgen eines Wettbewerbs zwischen den Herstellern der beiden Länder geschützt, da, wie Vicat in ihrem oben in Punkt (1) zitierten Vermerk ausführt, dieser Wettbewerb "weitere Kreise ziehen" und sich auf andere Regionen auswirken könnte. Lafarge hat alles Interesse daran, sich an dem Marktaufteilungssystem zu beteiligen, und sei es nur, um ihre Tochtergesellschaft Wössinger zu schützen. Wössinger wird in ihrem Markt von französischen Exporten bedrängt, und Lafarge hat mindestens seit 1984 alles daran gesetzt, um Wössinger in ein Quotensystem für Deutschland einzubinden (siehe die in Punkt (11) genannten Dokumente). Lafarge ist also daran interessiert, daß der Markt von Wössinger und das deutsche System, in das Wössinger eingebunden wurde, nicht durch Absprachen zwischen französischen und deutschen Herstellern gestört werden. (14) Cedest macht geltend, aus den von der Kommission genannten Dokumenten gehe hervor, daß sie eine Politik der Expansion auf dem deutschen Markt und nicht eine Politik der Absprachen verfolgt hat. Zunächst ist daran zu erinnern, daß Cedest zusammen mit Ciments Français, Heidelberger und Dyckerhoff an der Aufteilung des saarländischen Marktes partizipiert (siehe die in den vorstehenden Punkten (1) und (4) erwähnten Vermerke vom 22. Juli 1982 und 23. Juni 1982). Ausserdem heisst es in dem handschriftlichen Vermerk von Lafarge über das Treffen zwischen Cedest, Dyckerhoff und Heidelberger vom 17. November 1982 (siehe oben Punkt (7)), daß Cedest "bereit wäre, ihre Lieferungen nach der Bundesrepublik (stets ohne Saarland) künftig an die Entwicklung der in die Bundesrepublik gelieferten Mengen - nach unten wie nach oben - anzupassen". Zweifellos deuten die genannten Vermerke auf eine gewisse Aggressivität von Cedest in Deutschland hin; andererseits aber ist in dem Schreiben vom 22.9.1986 die Rede von einer Lagebesserung gegenüber 1984 und von einer deutsch-französischen Vereinbarung und einer möglichen Verlängerung dieser Vereinbarung. Zum Nachweis ihrer eigenständigen Exportpolitik hat Cedest ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte zwei Tabellen beigefügt, die Aufschluß über die Verkäufe in Deutschland ("davon Saarland - annähernd") von 1970 bis 1981 geben (Anlage II) bzw. die Zunahme der Exporte nach Deutschland von 1987 bis 1991 unter Beweis stellen sollen (Anlage III). Die in den beiden Tabellen übersprungenen Jahre bilden den interessantesten Zeitraum; ausserdem lässt sich festhalten, daß es von 1987 bis 1989 zu einem allmählichen Rückgang der Ausfuhren gegenüber dem vorhergehenden Jahrzehnt und 1990 und 1991 zu einer Zunahme kam. Schließlich ist der Tatbestand einer Verletzung der Vereinbarung kein Beweis für fehlende Übereinstimmung. (15) Ciments Français behauptet, die Vermerke von Vicat und Lafarge seien kein Beweis für ihre Teilnahme an einem deutsch-französischen Kartell. Im übrigen sei sie weder durch die Ausfuhren von Cedest nach Deutschland noch durch die Rolle von Wössinger in irgendeiner Weise betroffen. Zunächst ist Ciments Français zusammen mit Cedest, Dyckerhoff und Heidelberger bezueglich der Lieferungen nach dem Saarland betroffene Partei (siehe die oben in den Punkten (1) bzw. (4) erwähnten Vermerke von Vicat vom 22. Juli 1982 und Lafarge vom 23. Juni 1982); sodann ist sie wegen der Reaktionen der deutschen Hersteller in Ostfrankreich durch die Lieferungen von Cedest nach Deutschland betroffen (Vermerk von Vicat vom 22. Juli 1982), die dazu geführt haben, daß es "zwischen Cedest und Ciments Français zu starken Spannungen kam", da Ciments Français den Wettbewerb der deutschen Hersteller zu spüren bekommt, die in Frankreich auf das Vordringen von Cedest in Deutschland reagieren; schließlich standen die Lieferungen von Cedest nach Deutschland und von Dyckerhoff nach Frankreich auf der Tagesordnung der Treffen zwischen Ciments Français und Dyckerhoff am 15. Februar 1983 und 10. Mai 1983 (vgl. die oben in den Punkten (8) und (9) erwähnten Vermerke von Ciments Français vom 25. Januar 1983 und 17. Mai 1983). Was das Problem der Vermahlung der Klinker-Quote von Dyckerhoff in den Anlagen von Ciments Luxembourgeois betrifft, so stellt die Kommission die Aufteilung der Klinkerproduktion der gemeinsamen Tochtergesellschaft nicht in Frage. In der Sitzungsniederschrift von Ciments Français vom 17. Mai 1983 heisst es, Dyckerhoff beabsichtige, ihre Klinkerquote "für Zementlieferungen in den Raum Trier und Eifel" zu vermahlen. Bei den Mengen, die nicht in das Saarland und in keinem Fall nach Frankreich gehen werden, handelt es sich um Zementmengen und nicht, wie Ciments Français behauptet, um Klinkermengen (siehe den weiter oben unter Punkt (9) erwähnten Bericht von Ciments Français vom 17. Mai 1993). Bei der gemeinsamen Anhörung aller Unternehmen hat Ciments Français zunächst auf die verschiedenen Exporthemmnisse hingewiesen, ferner auf die Tatsache, daß es trotz dieser Hemmnisse einen - gemessen am Verbrauch der betreffenden Regionen - bedeutsamen grenzueberschreitenden Handel zwischen Frankreich und Deutschland gibt und daß für eine Beurteilung dieses Handels berücksichtigt werden muß, daß die betreffenden französischen Gebiete eine geringere Verbrauchsdichte haben als die entsprechenden deutschen Gebiete und daß die deutschen Werke von den französischen Märkten weiter entfernt sind als die französischen Werke von den deutschen Märkten (etwa + 20 km). Anschließend gab Ciments Français ihre Erklärung zur Entwicklung des Handelsgefälles zwischen Frankreich und Deutschland nach 1986: "Berücksichtigt man jedoch, daß tendenziell diese Differenz ab 1986 rückläufig ist, so wird man feststellen, daß dies darauf zurückzuführen ist, daß die deutschen Lieferungen nach Frankreich in dieser Zeit zunehmen, und auch hierfür gibt es logische Erklärungen: - Der regionale französische Markt hat in der Zeit 1986-1988 stärker expandiert als der deutsche Markt, nämlich um ca. 11 % gegenüber 4 %. Der französische Markt war für die deutschen Zementwerke folglich attraktiver. - Ausserdem waren die französischen Preise ab 1986 attraktiver als die deutschen Preise. Die festgestellte Entwicklung des Liefergefälles zwischen Frankreich und Deutschland ist also einwandfrei zu erklären." (106) Die Gesellschaft Ciments Français hat ihre Behauptungen durch nichts belegt. Selbst wenn man unberücksichtigt lässt, daß die stärkere Expansion des französischen Marktes die von Ciments Français angeführten anfänglichen Schwierigkeiten - geringere Verbrauchsdichte in den betreffenden französischen Regionen und grössere Entfernung (+ 20 km) der deutschen Werke von den französischen Märkten - nicht überdecken könnte, darf nicht übersehen werden, daß den Mitteilungen des Syndicat Français (Dok. 33126/15168, 15169, 15170) und des Bundesverbandes (Dok. 33126/15161, 15162, 15163) zufolge die französischen Preise von 1986 bis 1988 keinesfalls attraktiver waren als die deutschen Preise. Im Gegenteil: das Preisgefälle ist umso relevanter, als der deutsche Zement PZ35 einer niedrigeren Festigkeitsklasse angehört als die französischen Zementtypen CPJ45 und CPA55R. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Daraus folgt, daß die Erklärungen von Ciments Français nicht durch Tatsachen belegt sind. (16) Zu den Bemerkungen des Syndicat Français de l'Industrie Cimentière ist zu sagen, daß in dem Vermerk von Lafarge vom 23. Juni 1982 (siehe weiter oben Punkt (4)) der französische Verband nicht nur im Zusammenhang mit den Gesprächen zwischen ihm und dem Bundesverband, sondern auch im Zusammenhang mit dem ausgeuebten Druck erwähnt wird (S. 3 "Industrie (Syndicat) und speziell Lafarge haben ihr ganzes Gewicht in die Waagschale geworfen: wilder Wettbewerb (Kerpen) - vermahlene Schlacke, gefährlich für Gemische"). Ausserdem ist das Schreiben von Herrn Laplace vom 22. September 1986 (siehe unten Punkt (19)) ein Schreiben des Präsidenten des Syndicat Français an den Präsidenten des Bundesverbandes, wie aus dem Inhalt deutlich hervorgeht. Ciments Français ist im übrigen der gleichen Auffassung. (17) Dyckerhoff und Heidelberger bezeichnen die Vereinbarung betreffend das Saarland als reine Spekulation, da sie erstens nicht die Verfasser dieser Vermerke seien und zweitens ihre Marktanteile im Saarland mit 16,92 % für 1989 bzw. 3 % (ohne Datumsangabe) minimal seien. Ausserdem seien die Vermerke von Lafarge und Ciments Français kein Beweis für die Beteiligung der beiden deutschen Firmen an etwaigen Vereinbarungen, da jede von ihnen im Export nach Frankreich völlig eigenständig gehandelt habe. Schließlich sage das Schreiben vom 22. September 1986 (siehe oben Punkt (10)) nichts Präzises aus, da es nur Hypothesen erwähnt. Den Argumenten von Dyckerhoff und Heidelberger stehen die bereits erwähnten Tatsachen gegenüber: von der Saarland-Vereinbarung ist in den Vermerken zweier verschiedener Hersteller die Rede; die Vereinbarung wird in den beiden Vermerken nicht nur als historisches, sondern auch als aktuelles Faktum erwähnt; wäre die Vereinbarung nicht aktuell, so wäre unverständlich, warum Dyckerhoff gegenüber Ciments Français (siehe den oben in Punkt (9) zitierten Bericht vom 17. Mai 1983) im Zusammenhang mit der Vermahlung von Klinker bei Ciments Luxembourgeois erklärt hat, daß diese Mengen auf keinen Fall nach Frankreich gehen werden und daß sie normalerweise nicht in das Saarland gehen werden; die Existenz von Vereinbarungen wird nicht anhand der gelieferten Mengen oder des Umfangs der Marktanteile festgestellt oder ausgeschlossen. Die übrigen Vermerke von Lafarge und Ciments Français beweisen, daß die beiden deutschen Hersteller Druck ausgeuebt haben, damit Cedest ausserhalb des Saarlands in Deutschland eine nichtaggressive Verkaufspolitik betreibt, und daß dieser Druck wie auch die Gespräche mit den französischen Herstellern zu Ergebnissen geführt haben, da in dem Schreiben von Herrn Laplace vom 22. September 1986 (siehe oben Punkt (10)) von einer Verbesserung der Lage im Jahre 1986 gegenüber 1984 und einer etwaigen Erneuerung der Vereinbarung die Rede ist. Schließlich wurde laut Vermerk von Heidelberger vom 12. August 1987 (siehe oben Punkt (10)) die Diskussion über die in dem Schreiben von Herrn Laplace behandelten Themen 1987 fortgesetzt. (18) Der Bundesverband der Deutschen Zementindustrie behauptet, ihm sei von den Kontakten, Gesprächen und Schriftwechseln zwischen einzelnen Zementherstellern in Deutschland und Frankreich nichts bekannt gewesen. Selbst von dem Schreiben von Herrn Laplace vom 22. September 1986 habe der Hauptgeschäftsführer des BDZ anläßlich der Mitteilung der Beschwerdepunkte Kenntnis erhalten. Hierzu ist festzustellen, daß Lafarge in ihrem Vermerk vom 23. Juni 1982 behauptet, daß die Störung des deutschen Marktes "beim Verband sehr schlecht angekommen ist", und daß in Anbetracht der Tatsache, daß das Schreiben von Herrn Laplace an den Präsidenten von Heidelberger in dessen Funktion als Präsident des BDZ gerichtet war, nicht unbedingt ermittelt werden muß, ob der Hauptgeschäftsführer des BDZ Kenntnis davon gehabt hat. Der Bundesverband behauptet bezueglich der statistischen Daten, daß der Austausch der globalen Exportzahlen zwischen dem BDZ und dem Syndicat Français zwecks Überprüfung der offiziellen Statistiken praktiziert worden ist, ferner daß die vom Syndicat Français zur Verfügung gestellten Zahlen nicht an die BDZ-Mitglieder weitergemeldet werden, daß die Zuordnung der französischen Lieferungen nach Bundesländern unter Verwendung der Zahlen der amtlichen Statistiken auf der Grundlage von Schätzungen, die sich auf den Standort der französischen Werke und die Transportkosten stützen, erfolgt und daß es sich bei den Zahlen für das Saarland und Baden-Württemberg um auf 1.000 Tonnen auf- oder abgerundete Mengen-schätzungen handelt, während der Rest dem Land Rheinland-Pfalz zugeordnet wurde. Weiterhin behauptet der Bundesverband, daß die von ihm geschätzte Verteilung später mit den von den statistischen Landesämtern ermittelten Importzahlen verglichen wird. Laut der bei der Anhörung gegebenen Antwort wird die geschätzte Verteilung nach diesem Vergleich nicht berichtigt. Der BDZ hat der Kommission - nach einer entsprechenden Ankündigung bei der Anhörung - am 4. Mai 1993 über seinen Anwalt ein Muster der neuen Statistiken für die internen Lieferungen seit 1992 und ein aus dem Land Nordrhein-Westfalen stammendes Beispiel der von diesem Bundesland erstellten Zementeinfuhrstatistiken übermittelt. Während sich die von den Bundesländern erstellten Statistiken mit denen des der Kommission übermittelten Beispiels decken, muß festgestellt werden, daß die in diesen Statistiken enthaltenen Daten nicht vergleichbar sind, da sie nur Angaben über die Zementeinfuhren des Handels ("Einfuhr - Generalhandel") enthalten. Trotz der vom BDZ schriftlich und mündlich dargelegten Argumente vermochte die Kommission keine stichhaltigen Erklärungen für die Verteilung der Einfuhrmengen auf die einzelnen Länder zu finden. Der BDZ behauptet, diese Verteilung erfolge auf der Grundlage der offiziellen Statistiken. Sämtliche Tabellen für die Jahre 1985 bis 1989 enthalten indessen neben den nur die DDR betreffenden Einfuhren und den Gesamteinfuhren ein Sternchen und in den Fußnoten den Hinweis "lt. amtlicher Statistik", während zu den Einfuhren aus anderen Ländern nichts vermerkt ist (ausgenommen für 1985 in bezug auf 7 639 Tonnen aus Polen die Anmerkung "Region ungeklärt"). Die Tabellen für 1988 und 1989 enthalten eine weitere Fußnote, auf die ein kleines Kreuz neben Belgien verweist (wobei anzunehmen ist, daß es sich wegen der Wirtschaftsunion zwischen Belgien und Luxemburg um Einfuhren aus der BLWU handelt) und die lautet: "Ohne die Mengen, die bereits unter Saarland erfasst sind" (107). Nach den Tabellen für 1988 und 1989 sind keine Einfuhren aus Belgien/Luxemburg für das Saarland bestimmt, ebenso nach den Tabellen für 1985 bis 1987. Daraus ist zu folgern, daß die Einfuhren aus Belgien/Luxemburg vom BDZ entweder den Einfuhren aus einem anderen Land - wahrscheinlich Frankreich - oder den internen Lieferungen zugeordnet wurden. Hierfür muß der BDZ in der Lage sein, die tatsächliche Herkunft dieser Einfuhren wie auch deren tatsächliche Bestimmung in Erfahrung zu bringen. Die Schätzung der Transportkosten dürfte keine verläßliche Grundlage für die Verteilung der Einfuhrmengen auf die einzelnen Bundesländer sein: auch wenn sich mit einer solchen Schätzung überschlägig ermitteln lässt, wie weit die französischen Hersteller in den deutschen Markt einliefern, lassen sich damit nicht die für die einzelnen Gebiete in dem geschätzten Einlieferungsgebiet bestimmten Mengen beziffern. Ausserdem zeigt die vom BDZ am 4. Mai 1993 vorgelegte Tabelle mit den Zahlen für die Einfuhren des Landes Nordrhein-Westfalen von 1983 bis 1991, daß Frankreich über Handelsfirmen in dieses Bundesland Mengen exportiert und dort verkauft hat, die von 4 621 Tonnen 1983 bis 8 916 Tonnen 1991 reichen. Dies zeigt zum einen, daß die geschätzten Transportkosten keine verläßliche Zahl für die Verteilung der Einfuhrmengen auf die verschiedenen Bundesländer darstellen, und zum anderen, daß die Behauptung von Ciments Français anläßlich der mündlichen Anhörung, die französischen Ausfuhren nach Deutschland könnten aus wirtschaftlichen Gründen nur für das Saarland, den Süden von Rheinland-Pfalz und den Westen von Baden-Württemberg bestimmt sein, nicht der Wirklichkeit entspricht. So ließe sich bemerken, daß die Tabelle der über Handelsfirmen abgewickelten Einfuhren des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich zeigt, daß es sich bei den Zuordnungen des BDZ um Schätzungen handelt und daß es daher durchaus möglich ist, daß sie nicht der Wirklichkeit entsprechen. Abgesehen davon, daß in Ermangelung von Erklärungen schwer einzusehen ist, warum die seit mehreren Jahren bekannte Realität der französischen Lieferungen nach Nordrhein-Westfalen in den Statistiken des BDZ niemals Berücksichtigung fand, könnte diese Bemerkung stichhaltig sein, wenn die Zuordnungen global für die drei von den französischen Ausfuhren betroffenen Bundesländer erfolgten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um genau bezifferte Mengen, die vierteljährlich jedem Bundesland zugeordnet werden. 23. Belgien - Niederlande - Deutschland (1) Die Niederlande verbrauchen traditionell mehr Zement als sie herstellen. Anfang der achtziger Jahre teilten sich in die je nach Jahr zwischen 55 und 60 % des Verbrauchs liegende Produktion drei Hersteller, nämlich ENCI als grösster Hersteller, deren Aktien sich zu 68 % im Besitz der belgischen Gruppe CBR und zu 31 % im Besitz der zur Schweizer Holderbankgruppe gehörenden belgischen Gruppe Obourg befanden - und weiterhin befinden -, und die Firmen Cemij und Robur, beide gemeinsame 50/50-Tochtergesellschaften von ENCI und Hoogovens Ijmuiden. 1982 wurde Hoogovens Alleinaktionär von Cemij und ENCI Alleinaktionär von Robur. Bis 1982 hatten ENCI, Cemij und Robur den Vertrieb ihrer Zementproduktion in den Niederlanden der Verkoop Associatie Nederlandse Cement ENCI Cemij - Robur B.V. übertragen. 1982 wurde die Verkoop Associatie aufgelöst und die Vereniging Nederlandse Cementindustrie (VNC) als berufsständische Vereinigung gegründet. Ebenfalls 1982 schlossen Hoogovens und ENCI nach der Übernahme von Cemij und Robur durch Hoogovens bzw. ENCI und Auflösung der Verkoop Associatie Vereinbarungen über wechselseitige Belieferung, Aufteilung des niederländischen Zementmarktes und Zusammenarbeit im Verkauf und im Vertrieb. Anfang 1989 wurde Cemij von ENCI aufgekauft. Seitdem gibt es in den Niederlanden nur noch einen einzigen Hersteller. (2) Über die Versorgung des stark importabhängigen niederländischen Marktes bestehen seit Jahrzehnten Vereinbarungen zwischen Herstellern verschiedener europäischer Staaten. Eine erste Vereinbarung "Noordwijks - Cement - Accord" (NCA) aus dem Jahre 1956 zwischen den belgischen und niederländischen Herstellern und dem NCH (Verkaufskontor einer Gruppe deutscher Hersteller) (108) sah eine Marktaufteilung und einheitliche Verkaufskonditionen vor. Diese Vereinbarung wurde am 1. Januar 1971 durch eine neue Vereinbarung "Cementregeling voor Nederland" (CRN) mit einer Laufzeit von drei Jahren ersetzt, der zufolge die gesamte voraussichtliche Globalnachfrage in den Niederlanden nach Abzug von 550 000 Tonnen, für die ein freier Wettbewerb vereinbart wurde, wie folgt auf die Parteien der Vereinbarung aufgeteilt werden sollte: 69 % für die niederländische Industrie, 17 % für die belgische Industrie und 14 % für die deutsche Industrie (NCH). Die CRN-Vereinbarung wurde für mit Artikel 85 unvereinbar erklärt (109). Am 14. Januar 1975 meldeten Cimbel, deren Rechtsnachfolgerin FIC wurde, als Beauftragte der belgischen Hersteller, ferner Verkoop Associatie, deren Rechtsnachfolge VNC antrat, als Beauftragte der niederländischen Hersteller und NCH bei der Kommission die Vereinbarung "Cement en Beton Stichting" (CBS) an, derzufolge die Parteien dem von CBS benannten Rechnungsprüfer die in den niederländischen Markt eingelieferten Zementmengen - aufgeschlüsselt nach Zementtyp und -kategorie, Transport- und Verpackungsart, Kundenkategorie und Lieferprovinz - mitteilen; CBS teilt dann ihren Mitgliedern vierteljährlich und jährlich die zusammengefassten Daten betreffend die Lieferungen der niederländischen und belgischen Hersteller sowie des NCH mit. Andererseits haben die im NCH zusammengeschlossenen deutschen Hersteller 1972 bei der Kommission die neue NCH-Satzung sowie die von den Mitgliedern des Verkaufskontors unterzeichneten Rahmenverträge angemeldet. (3) Verschiedenes deutet darauf hin, daß die Vereinbarungen über die Aufteilung des niederländischen Marktes im wesentlichen noch heute angewendet werden. So heisst es in der Niederschrift von der Sitzung der CBR-Generaldirektion vom 30. August 1982 (Dok. 33126/8124): "2. STR. - Grauzement - Strategie für die Märkte BEL - NDL - BRD (Nord-Rheinland). 21. Geprüftes Dokument: handschriftliche Akte der Abteilung STR vom 27. August 1982 (dieses Dokument wurde nicht gefunden, Anm. d. Red). 22. Erörterungen und Schlußfolgerungen - Feststellungen anhand Vergleich 1. Quart. 1982/1. Quart. 1981. - Markt NDL: Rückgang des Marktanteils von NCH; leichte Zunahme des Marktanteils der anderen. - Markt N. Rheinland: leichter Rückgang für belgisch-niederländische Industrie; - die rückläufigen Lieferungen der deutschen Industrie in BEL - NDL und N. Rheinland erklären sich vor allem aus dem rückläufigen Zementverbrauch. - Im Hinblick auf die Einführung des BPS müssten die deutschen Zementhersteller ihre derzeitigen Preise um 8 bis 10 DM anheben, um zu einem für CBR-ENCI annehmbaren Gleichgewicht der Marktanteile zu gelangen. Die Aufteilung der Marktanteile läge in der Mitte zwischen dem früheren NCA und der heutigen Situation." (110) Bei einer Analyse der von der Cement en Beton Stichting erstellten Statistiken über die Lieferungen nach den Niederlanden - die den Parteien vorliegen (siehe beispielsweise Dokumente Obourg 33126/296, 297, 298, FIC 331

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.