Europäische Union

94/815/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. November 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache IV/33.126 und 33.322 - Zement)

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nach einhelliger Überzeugung das Basiskriterium dar, wenn bessere Exportpreise erzielt und die Gefahren einer Destabilisierung in Europa vermieden werden sollen. Seit mehreren Monaten laufen Verhandlungen zwischen vier spanischen und drei griechischen Unternehmen, obgleich die Mechanismen der Gespräche nicht beschrieben wurden. Es wurden zwar einige Ergebnisse erzielt, doch hat sich bislang bei den Preisen keine Wirkung gezeigt. Gespräche fanden auch mit Japan und Korea statt. Es herrscht jedoch der allgemeine Eindruck, daß das Hauptproblem darin liegt, zu einer festen Vereinbarung zwischen den führenden europäischen Exporteuren zu gelangen. Der osteuropäische Zement auf den Weltmärkten ........... Händler ........... Allgemeine Schlußfolgerungen Die Lage war ernst, und die Exportpreise waren zu niedrig. In Europa und in Fernost bestand ein Kapazitätsüberschuß, der in verantwortlicher Weise genutzt werden muß. Zu loben ist, daß sich die griechische und die spanische Zementindustrie um eine Einigung bemühen, und die übrigen Länder sind bereit, diese Anstrengungen, falls gewünscht, voll und ganz zu unterstützen. Kleine Mengen, die von anderen Ländern kommen könnten, dürften den Markt nicht stören, wenn wechselseitiges Vertrauen herrscht" (85). (15) Neben den vorerwähnten Dokumenten enthielt das dem Treffen der Delegationsleiter vom 7. November 1984 gewidmete Dossier folgende Schriftstücke: zehn Fernschreiben (Dok. 33126/11739-11747 und 11750); zweiseitige handschriftliche Aufzeichnung "Projected Meeting 7.11.1984 - Information to be collected about traders" (Dok. 33126/11756, 11757); handschriftliche Aufzeichnung "Preparation Meeting Head Delegates 7.8.1984" (Dok. 33126/11758); handschriftliche Aufzeichnung, möglicherweise über Ferngespräche mit Milne (17. September) betreffend die Besprechungen zwischen griechischen und spanischen Herstellern, mit Milne (13. September) betreffend die Preise im Raum Belfast und mit Heiberg und Bertran (17. September) betreffend die osteuropäischen Exporte (Dok. 33126/11759); 13 Seiten umfassende handschriftliche Aufzeichnung (Seite 4 fehlt) - offensichtlich ein telegraphischer Bericht über die Besprechungen auf dem Treffen der Delegationsleiter (Dok. 33126/11762-11773); Notizen, Tabellen und Listen betreffend die Einfuhren aus Drittländern (Dok. 33126/11760, 11761, 11774-11789). KAPITEL 4 Bi- und multilaterale Beziehungen zwischen den Herstellern der Mitgliedstaaten 20. Frankreich - Italien (1) Die Situation der Zementindustrie auf beiden Seiten der französisch-italienischen Grenze bietet folgendes Bild: in der Nähe von Cuneo haben Buzzi ein Werk in Robilante und Italcementi ein Werk in Borgo S. Dalmazzo; Unicem hatte bis 1987 ein Werk in Morano Po (in der Nähe von Alessandria); in der Nähe von Nizza haben Lafarge ein Werk in Contes-Les-Pins und Vicat ein Werk in Grave-de-Peille; im Departement Bouches-du-Rhône haben Lafarge ein Werk in La Malle und Ciments Français ein Werk in Ranville; im Departement Gard hat Ciments Français ein Werk in Beaucaire. (2) In dem untersuchten Zeitraum lagen die Listenpreise der italienischen Hersteller um ca. 20 % unter denen der französischen Hersteller. (3) Lafarge - Buzzi. Am 26. November 1988 fand ein Gespräch zwischen Emanüle Buzzi und Pierre Saint-Hillier von Lafarge statt. Die von Lafarge verfasste Niederschrift über dieses Treffen gibt die Gespräche wie folgt wieder (Dok. 33126/6857/a): "Mehrere Themen wurden angesprochen: 1. Südfrankreich Emanül hat (nach der Aussprache mit G. Lidüna) verstanden, daß er drei Möglichkeiten hat: - Errichtung eines wassernahen Klinkerwerks - Errichtung eines Mahlwerks - Schließung des Werks. Verhandeln über den Markt. Gründung einer Vertriebsgesellschaft für Lieferungen ab La Malle oder ab Robilante oder auf Importbasis (beispielsweise Griechenland). Ich habe ihm gesagt, die Sache sei nicht dringend, da wir noch für 15 bis 20 Jahre Reserven haben. Das Problem ist in erster Linie die Betriebserlaubnis. Standpunkt von Buzzi: - Der Markt gehört Ciments Lafarge. - Kein Interesse, an die Côte d'Azur zu gehen und den Markt zu stören. Haben seit 20 Jahren nur 2 oder 3 Kunden. - Ein Krieg ist überfluessig. - Hinarbeiten auf Vereinbarungen zur Konfliktabwendung. - Bereitschaft, die Möglichkeit eines gemeinsamen Geschäfts zu prüfen." (86) In der Niederschrift wird der Wille bekundet, sich den Markt der Côte d'Azur aufzuteilen und sich mittel- und langfristig in die Zementversorgung zu teilen. (4) Société des Ciments Français - Buzzi Am 17. März 1988 übermittelte Ciments Français ihre am 2. März 1987 gültigen Tarife. In dem Begleitvermerk heisst es: "In Beantwortung des heutigen Fernschreibens übermitteln wir in der Anlage unsere Tarife für Zement in Säcken und in loser Schüttung ab Werk. Über den Zeitplan einer Preisänderung ist bisher noch nichts beschlossen. Eine durchschnittliche Preisanhebung um 1 bis 1,5 % gegenüber den Preisen des laufenden Jahres ist denkbar" (87) (Dok. 33126/11982-11987). (5) Vicat - Buzzi Auf Anfrage von Buzzi (Dok. 33126/11974) hat Vicat am 11. Mai 1983 an Buzzi ihren Tarif zum 1. Juni 1983 (Dok. 33126/11973) übermittelt. Buzzi wiederum hat am gleichen Tag und am 16. Mai 1983 Vicat per Fernschreiben ihre ab 28. Februar 1983 geltenden Preise ab Robilante (Dok. 33126/11975, 11976, 11977) übermittelt. Am 23. April 1986 hat Buzzi folgendes Fernschreiben an Vicat gerichtet: "Erhalten Zementlieferanfragen aus Nizza und auch aus Toulon. Haben alle Anfragen abschlägig beschieden und beabsichtigen auch in Zukunft so zu verfahren. Haben erfahren, daß Ihre Preise heraufgesetzt wurden. Bitten um Mitteilung folgender Preise: Preise ab Werk für Ware in loser Schüttung und in Säcken; Preiserhöhung in Prozent; Angabe, ob im Laufe des Jahres mit weiteren Preiserhöhungen zu rechnen ist. Unsere Preise gelten ab März 1986: Lire/Tonne (unleserlich) ab Werk, Lire/Tonne 81.EPP ab Werk (unleserlich). Die Preiserhöhung betrug etwa 4,5 %. Wir erwarten/erhoffen per September eine weitere Erhöhung um 3 %" (88). Vicat übermittelte Buzzi ihre ab 1. Juli 1986 geltende Preisliste (Dok. 33126/1191), die am oberen Rand folgende Notiz von Buzzi enthält: "+ 6,3 % für lose Schüttung gegenüber März 1986; + 18,79 % für Ware in Säcken." (6) Nach Auffassung der Kommission sollte mit der ganzen Operation, bei der Ciments Français ihre Preisliste und ihre erwartete Preiserhöhung und Vicat ihre Tarife übermittelten, Buzzi die Möglichkeit gegeben werden, ihre Preise für Zementlieferungen nach Frankreich an diejenigen von Ciments Français und von Vicat anzugleichen. Weiterhin ist nach Auffassung der Kommission die Mitteilung von Buzzi an Vicat, sie habe Zementlieferanfragen aus Südfrankreich abschlägig beschieden und beabsichtige auch in Zukunft so zu verfahren, in eine Strategie der Aufteilung des südfranzösischen Marktes einzuordnen. (7) Die betreffenden französischen Unternehmen halten den grenznahen italienischen Markt aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere im Zusammenhang mit den Transportkosten, nicht für attraktiv für sie. Buzzi behauptet, sie habe trotz aller Hindernisse (Transportkosten, Zoll, Qualitätsunterschied zwischen italienischem und französischem Zement) und ungeachtet der für sie bestehenden Möglichkeit, ihre Produktion auf näher gelegenen und rentableren Märkten abzusetzen, seit Ende der sechziger Jahre "interessante Mengen" ("interessanti quantità") Zement nach Südfrankreich geliefert. Buzzi führt weiter aus, sie hätte solche Hindernisse beim Aufbau eines Marktes in Frankreich nicht in Kauf genommen, wenn es Absprachen mit den französischen Herstellern gegeben hätte. Daß sie sich auf das schwierige Geschäft des Exports eingelassen habe, beweise, daß sie völlig eigenständig gehandelt hat und ausschließlich der Logik eines Unternehmers, der neue Märkte zu erschließen versucht, gefolgt ist. Ausserdem behauptet Buzzi, ihre Preise hätten unter den Preisen der ihr von den französischen Herstellern übermittelten Preislisten gelegen. Aus den Angaben der Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 15, geht hervor, daß die Zementverkäufe von Buzzi nach Frankreich nach einer Aufwärtsentwicklung bis 1986 ab 1987 deutlich zurückzugehen begannen. Nach Darstellung von Buzzi ist dieser Rückgang darauf zurückzuführen, daß sie zwei wichtige Kunden verlor, als diese von französischen Zementherstellern aufgekauft wurden. Die Kommission stellt nicht in Abrede, daß Buzzi zwei wichtige Kunden verloren haben mag. Andererseits stellt sie fest, daß Buzzi neuen Kunden Zementlieferungen verweigert hat, ferner Vicat mit Fernschreiben vom 23. April 1986 mitgeteilt hat, Zementlieferanfragen abschlägig beschieden zu haben und auch in Zukunft so verfahren zu wollen, und Lafarge anläßlich des Gesprächs vom 26. November 1988 ihre Absicht angekündigt hat, den südfranzösischen Markt nicht zu stören und nur ihre derzeitigen Kunden behalten zu wollen. Der Rückgang der Zementlieferungen von Buzzi nach Frankreich ab 1987 ist folglich auf die Absprache zwischen Buzzi und den französischen Herstellern Vicat und Lafarge zurückzuführen. Was die Behauptung von Buzzi betrifft, ihre in Frankreich praktizierten Preise hätten unter denen der Preislisten der französischen Hersteller gelegen, so braucht nur daran erinnert zu werden, daß diese niedrigeren Preise dadurch gerechtfertigt sind, daß die Festigkeitsklassen der von Buzzi in Frankreich verkauften "Portland"-Zementarten (Klassen 325 und 425) niedriger sind als die der entsprechenden Zementarten, die von den französischen Herstellern hergestellt und verkauft werden (Klassen 350 und 450). 21. Spanien - Portugal (1) Zwischen den portugiesischen Herstellern Cimpor und Secil und der Vereinigung der spanischen Zementhersteller Oficemen fanden zwischen 1985 und 1989 mehrere Treffen statt, auf denen es um das Problem der Zementausfuhren - insbesondere von Portugal nach Spanien - aufgrund des Preisgefälles zwischen den beiden Ländern ging. Oficemen war auf diesen Treffen durch seinen Präsidenten, unterstützt von mehreren Vorstandsmitgliedern, vertreten. (2) Am 22. Juli 1985 haben beide Parteien nach der Sitzungsniederschrift von Cimpor (Dok. 33322/155, 156, 157) folgendes vereinbart: "1. Die Anwesenden, die als die Vertreter der Zementhersteller Spaniens und Portugals betrachtet werden können, haben unmißverständlich den Grundsatz bestätigt, wonach alle Zementlieferungen von Spanien nach Portugal und von Portugal nach Spanien unterbleiben sollten, sofern sie nicht von der Zemtentindustrie beider Länder gewünscht und überwacht werden. 2. Die Parteien räumen jedoch ein, daß dieses eindeutige Bekenntnis nicht zu verhindern vermag, daß Interventionen "Dritter" (Vertriebsunternehmen, Einzelhändler, Verbraucher, Transportunternehmen usw.) die Absichten der beiden Parteien durchkreuzen können, ohne daß diese eine wirksame Kontrolle ausüben könnten. Falls es zu solchen Situationen kommt, müssen die beiden Parteien sich in einem offenen Informationsaustausch um eine Lösung des Problems bemühen" (89). Nach einem Hinweis auf die Tatsache, daß der grenzueberschreitende Zementhandel durch das zwischen Spanien und Portugal bestehende Preisgefälle gefördert wird, ferner auf die Hoffnung, daß die portugiesischen Preise im Oktober um 10 % heraufgesetzt werden, und auf die Schwierigkeiten, die die Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft und der beiden Länder hinsichtlich ihrer Beschlüsse bedeuten könnten, vereinbarten die beiden Parteien, die Lage im Oktober 1985 erneut zu prüfen. Der Kommission liegt kein Hinweis auf eine Sitzung im Oktober vor; einem Schriftstück von Hispacement (Dok. 33322/2901) zufolge kam es jedoch im Dezember zu einem Treffen: "Herr Bordado teilt mir mit, daß sich die Präsidenten der portugiesischen Zementunternehmen im Dezember letzten Jahres in den Räumen von Oficemen mit ihren spanischen Kollegen getroffen haben und daß bei dieser Gelegenheit beschlossen wurde, von jeglichem Export zwischen den beiden Ländern abzusehen. Er bestätigt mir, daß Secil fest entschlossen ist, die Absprache zu erfuellen. Er teilt mit, daß Cimpor unlängst mehrere Lieferanfragen für Spanien (Extremadura) erhalten hat. In Anbetracht des möglichen Schadens für die Zementgesellschaften beider Länder habe Cimpor dieser Versuchung bislang widerstanden" (90). (3) Laut Niederschrift von der Sitzung des Oficemen-Vorstands (Dok. 33322/1311 und 1314) fand am 20. Januar 1986 ein neuerliches Treffen zwischen Oficemen, Cimpor und Secil zwecks gegenseitiger Unterrichtung über die Entwicklung der Zementexporte zwischen den beiden Ländern statt. Auf diesem Treffen setzten die portugiesischen Hersteller Oficemen von einer Erhöhung der portugiesischen Preise um 650 Escudos pro Tonne in Kenntnis. Beide Parteien kamen überein, sich über ihnen zur Kenntnis gelangende Ausfuhren zu informieren. (4) Zu einem weiteren Treffen kam es am 23. Januar 1987. Darüber liegen zwei Niederschriften vor: ein handschriftlicher Bericht auf portugiesisch (Dok. 33322/163-166) und ein weiterer Bericht auf spanisch (Dok. 33322/1406, 1407, 1408). Danach haben die spanischen Hersteller ihre Besorgnis angesichts zunehmender Exporte portugiesischen Zements in Säcken nach Extremadura und beginnender Exporte portugiesischen Zements in loser Schüttung nach Galizien geäussert, während die portugiesischen Hersteller diese Exporte mit den Preisunterschieden erklärten, die den Qualitätsunterschied zwischen portugiesischem und spanischem Zement nicht berücksichtigen, und eine mittelfristige Lösung in Form einer Politik der Erhöhung der portugiesischen Zementpreise und eine kurzfristige Lösung in Form einer Politik in Aussicht gestellt, die grenzueberschreitende Exporte für die portugiesischen Unternehmen uninteressant macht. (5) Auf dem Treffen vom 6. März 1987, von dem eine Niederschrift in Spanisch vorliegt (Dok. 33322/1410, 1411, 1412), wurden vor allem zwei Themen erörtert: die Preise für portugiesischen Zement im Zusammenhang mit den Ausfuhren nach Spanien und das Problem des portugiesischen Zements P-300, der nicht den spanischen Normen entspricht und dessen Verwendung von den spanischen Behörden untersagt werden müsste. Anläßlich dieses Treffens legten die portugiesischen Hersteller ihren spanischen Kollegen ein Verzeichnis der spanischen Wirtschaftsunternehmen vor, die sie um Mitteilung von Preislisten gebeten hatten (Dok. 33322/172). Ausserdem wurde die Lage der portugiesischen Zementexporte nach Spanien für jeden Einfuhrort (Valencia de Alcántara, Badajoz und Tuy) und für jeden Monat von 1986 sowie für Januar-Februar 1987 erörtert (Dok. 33322/170). (6) Von den nachfolgenden Sitzungen wurde anläßlich der Nachprüfungen der Kommission keine Niederschrift gefunden. Daß diese Sitzungen stattfanden, wird aber durch folgende Dokumente belegt: - die Sitzung vom 25. Juni 1987 ist durch das Cimpor-Dokument "Programa de Acção Conjunta" (Dok. 33322/79) belegt; - die Sitzungen vom 10. November 1987, 5. Februar 1988, 21. April 1988, 10. Mai 1988 und 27. Juli 1988 sind durch die Cimpor-Dokumente "Programa de Acção Conjunta" (Dok. 33322/84, 85, 88, 89, 90) sowie durch die Fernschreiben und Anwesenheitslisten (Dok. 33322/160, 161, 270-276, 158, 159, 1397, 13898, 1399) belegt; - die Sitzungen vom 28. Oktober 1988, 12. Januar 1989, 23. Februar 1989 und 24. April 1989 sind durch die Cimpor-Dokumente "Programa de Acção Conjunta" (Dok. 33322/92, 93, 95, 96) belegt. (7) Auf diesen Sitzungen wurden die Angaben über den monatlichen Stand der portugiesischen Zementexporte nach Spanien für jeden Grenzuebergangsort geprüft (Dok. 33322/162, 177, 181, 252). (8) Aus einer langen Reihe von Fernschreiben aus den Jahren 1988 und 1989 (Dok. 33322/485, 486, 493, 494, 495, 512, 513, 530, 531, 532, 537, 538 und 549, 550) geht hervor, daß Cimpor alle Zementlieferanfragen aus Spanien mit der Standardformel "Wir verfügen über keine freien Mengen für den Export" abschlägig beschieden hat. Ein spanischer Händler, Tracoisa, dem die Lieferung von Zement, der nicht nur für Spanien (Dok. 33322/512, 513, 566, 567), sondern auch für Benelux (Dok. 33322/527, 528, 529) bestimmt war, verweigert wurde, hat am 13. März 1989 folgendes Fernschreiben an Cimpor gerichtet (Dok. 33322/575): "Okay, wenn Exporte nach Spanien aufgrund der bilateralen Vereinbarung zwischen spanischen und portugiesischen Herstellern nicht möglich sind, aber teilen Sie uns wenigstens Ihre Liefermöglichkeiten nach anderen Märkten mit" (91). Während Cimpor Lieferungen nach Spanien ablehnte, war sie bereit, in den gleichen Jahren 1988 und 1989 punktüllen, d.h. nicht an kurz- oder langfristige Verträge gebundenen Zementlieferungen nach folgenden Bestimmungen stattzugeben: Afrika (Dok. 33322/516, 517, 525, 526, 533-536); Guinea (Dok. 33322/496-511, 554, 555, 556); Senegal (Dok. 33322/551, 552, 553); Libyen (Dok. 33322/490, 491, 492, 546, 547, 548); Madagaskar (Dok. 33322/539, 540, 541, 571-574); Porto Rico (Dok. 33322/543, 544, 545); Vereinigte Staaten (Dok. 33322/523, 524); Antillen (Dok. 33322/514, 515). (9) Aus den vorstehenden Ausführungen geht hervor, daß die portugiesischen Hersteller und die von ihrem Verband vertretenen spanischen Hersteller die Zementausfuhren zwischen den beiden iberischen Ländern kontrollieren und folglich zu einer Marktaufteilung gelangen wollten. (10) Nach Darstellung der betreffenden Parteien ging es bei den Treffen zwischen den portugiesischen Herstellern und Oficemen nicht darum, den Zementhandel zwischen den beiden Ländern zu verhindern, sondern darüber zu wachen, daß die spanischen Normen für die Verwendung von Zement beachtet werden, und unnatürliche Preisunterschiede zu beseitigen. Den portugiesischen Rechtsvorschriften (Erlaß Nr. 208/85) zufolge darf in Portugal Zement der Klassen 30 und 40 verwendet werden; 1991 wurden diese Bestimmungen geändert, und die neuen Vorschriften sehen die Zementklassen 32,5 und 42,5 vor. In Spanien hingegen waren laut Erlaß Nr. 1964/75 die Zementklassen 35, 45 und 55 zugelassen. Mit Erlaß Nr. 1312/88 vom 28. Oktober 1988, veröffentlicht im BÖ vom 4. November 1988, wurden neue technische Normen mit Zementklassen von 25 bis 55 festgelegt und für Zement, der in Spanien in Beton und Mörtel zur Herstellung von Fertigbauteilen verwendet wird, ein Typenprüfungsverfahren vorgeschrieben. Oficemen zufolge wollten die spanischen Hersteller, wie aus der Niederschrift von der Sitzung vom 6. März 1987 hervorgeht, vermeiden, daß in Spanien Zement auf den Markt kommt, der nicht den spanischen Vorschriften entspricht, und daß die spanischen Hersteller eine Haftung übernehmen müssen, wenn portugiesischer Zement mit spanischem Zement gemischt wird. (11) Zu den Aussagen der Parteien ist folgendes anzumerken: Während der spanische Erlaß Nr. 1312/88 vom 28. Oktober 1988 deutlich bestimmt, daß die technischen Vorschriften für Zement für alle von der öffentlichen und der privaten Hand in Auftrag gegebenen Hoch- und Tiefbauarbeiten gelten, ist der Erlaß Nr. 1964/75 weniger eindeutig formuliert: "Mit Inkrafttreten dieses Erlasses dürfen Bauwerke, Bauarbeiten oder Baudienstleistungen, die die Verwendung von Zement vorsehen, der nicht den Vorschriften des Anhangs entspricht, nicht Gegenstand von Ausschreibungen oder Verträgen sein." Gleich wie die Anwendung besagter Erlasse auszulegen ist, ist deren Anwendung in jedem Fall Sache der staatlichen Behörden und nicht privater Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen, denen diesbezueglich keine Befugnisse delegiert wurden. Der spanische Erlaß Nr. 1964/75 sah, gleich wie seine Anwendung auszulegen ist, die Verwendung von Zement vor, der mindestens zur Klasse 35 gehört; einer Verwendung von portugiesischem Zement der Klasse 40 stand mithin nichts entgegen. Laut Niederschrift von der Sitzung vom 22. Juli 1985 (Dok. 33322/155, 156, 157) haben sich die Parteien darauf verständigt, daß "alle Zementlieferungen von Spanien nach Portugal und von Portugal nach Spanien unterbleiben sollten, sofern sie nicht von der Zementindustrie beider Länder gewünscht und überwacht werden". Wenn die Behauptung der Parteien stimmt, sie wollten vor allem vermeiden, daß Zement, der nicht den Normen eines Landes entspricht, auf den Markt gelangt, bleibt unerklärlich, wie dadurch, daß ein etwaiger Handel von der Zementindustrie beider Länder gewünscht und überwacht wird, der ausgeführte Zement mit den Normen des Bestimmungslandes hätte in Einklang gebracht werden können. Ausserdem reicht dies nicht aus, um eine Kontrolle etwaiger Exporte Spaniens nach Portugal zu rechtfertigen, wo doch der spanische Zement mindestens der Klasse 35 angehören muß und somit über der portugiesischen Klasse 30 liegt. Aus dem Dokument von Hispacement (Dok. 33322/2901) geht hervor, daß Secil fest entschlossen war, sich an die Vereinbarung, nicht in das andere Land zu liefern, zu halten, und daß Cimpor trotz der aus Spanien kommenden Zementlieferanfragen der Exportversuchung widerstand. Wenn die portugiesischen Unternehmen an ihrer erklärten Absicht festhalten, den Exportversuchungen zu widerstehen, dann bedeutet dies, daß ein Export möglich ist, da sich andernfalls das Problem der Exportversuchung gar nicht stellen würde. Oficemen behauptet, die Zunahme der portugiesischen Ausfuhren, die von 2 439 t im Jahre 1986 auf 28 999 t im Jahre 1987 und 75 427 t im Jahre 1988 stiegen, und ihr anschließender Rückgang auf 2 715 t 1989 und 83 t 1990 nach Inkrafttreten der Erlasse Nr. 1312 und 1313/88 beweisen, daß es niemals Absprachen zwischen portugiesischen Herstellern und Oficemen zwecks Unterbindung der Zementexporte gegeben hat. Der Anstieg der Ausfuhren reicht nicht aus, um die Feststellungen aufgrund der Dokumente zu widerlegen. Der Rückgang der Exporte in den Jahren 1989 und 1990 ist ausschließlich darauf zurückzuführen, daß die portugiesischen Hersteller bei den spanischen Behörden aufgrund des Erlasses Nr. 1313/88 das sehr langwierige Verfahren der Zementtypengenehmigung einleiten mussten. Dieses Verfahren wurde erst am 17. Dezember 1990 abgeschlossen (Boletin Oficial del Estado Nr. 50 vom 27. Februar 1991). Ausserdem gilt die Typengenehmigung nur für Zement zur Herstellung bestimmter Produkte (Beton und Mörtel für Fertigbauteile), womit sich erklärt, daß es 1989 und 1990 trotz der Erlasse Nr. 1312 und 1313/88 zu Exporten für andere Verwendungszwecke kam. 22. Frankreich - Deutschland (1) In einem internen Vermerk von Vicat (Dok. 33126/6055, 6056, 6057) vom 22. Juli 1982 über "Lieferungen von deutschem Zement nach Ostfrankreich" wird festgestellt, daß erstmals deutscher Zement, der den französischen Normen entspricht, in das Elsaß zu Preisen, die um 10,5 % unter dem Preis für entsprechenden französischen Zement liegen, geliefert wurde. Die entsprechende Untersuchung hat zu folgenden Ergebnissen geführt: "1. Vorgeschichte Ausgangspunkt dieser Sache ist geschichtlich die 1959 vollzogene wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das (1947) administrativ autonome Saarland wirtschaftlich Frankreich angegliedert, bis es am 1.1.1957 zur Bundesrepublik Deutschland zurückkam. Die wirtschaftliche Wiedereingliederung erfolgte praktisch aber erst 1959. In den Jahren 1947 bis 1959 erfolgten die Zementlieferungen - in gezielter Aufteilung - über die französischen (Thionville und Hagondange) und deutschen Werke. Bis in die letzten Jahre erfolgten die Lieferungen in folgendem Verhältnis: - SCF = 120 000 Tonnen/Jahr über die Saarländische Zementgesellschaft (SCF angegliedert); - Cedest = 90 000 Tonnen/Jahr; - deutsche Hersteller (Dyckerhoff ab Werk Gommel und Heidelberger) = 250 000 Tonnen/Jahr. Das Saarland, das einen Pro-Kopf-Verbrauch von 0,430 Tonnen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.