Europäische Union

94/815/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. November 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache IV/33.126 und 33.322 - Zement)

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Quellenkennung: 31994D0815. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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t (PCo) herstellen, d.h. Zement, der in der Regel zu 75 bis 85 % aus Klinker und zu 15 bis 25 % aus Nebenbestandteilen besteht. - Die Zahl links oder rechts von jeder Rubrik gibt die Produktion sämtlicher in dieser Rubrik aufgeführten Länder in Millionen Tonnen wieder. - Die Zahlen sind in Dollar zum Wechselkurs vom 31.12.1983 angegeben; mit Rücksicht auf die Schwankungen und etwaigen Rabatte innerhalb der Länder sind diese Preise als Spanne in Form einer Ellipse wiedergegeben, deren Fläche sich annähernd nach der Produktion des betreffenden Landes bestimmt und deren Mittelpunkt in etwa dem Durchschnittspreis entspricht. - Die Skala der Preise wurde in zehn Klassen mit einer Abstufung von jeweils 10 Dollar unterteilt. - Zum Vergleich enthält das Schaubild am äussersten linken Rand zwei weitere Ellipsen mit den Preisen auf dem US-amerikanischen und dem japanischen Markt." (28) (7) Auch der Briefing-Vermerk für den Vorsitzenden (Dok. 33126/11728,11729) und die Sitzungsaufzeichnungen (Dok. 33126/11733-11737) enthalten Kommentare, die die Preissituation zusammenfassend erläutern. Diese Kommentare sind nachstehend in Absatz 19/b wiedergegeben. b) Der Austausch periodischer Informationen (8) Mindestens seit 1980 erhält Cembureau von seinen Mitgliedern Informationen über die in den einzelnen Ländern geltenden Preise und leitet diese an seine Mitglieder weiter. Dieser Informationsaustausch funktioniert wie folgt: i) Jedes Mitglied übermittelt Cembureau seine neue Preisliste oder Änderungen der Preisliste unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens. Nach den von Cembureau übermittelten Unterlagen (Dok. 33126/15096-15305) übersenden die meisten Mitglieder diese Informationen nach Inkrafttreten der neuen Preislisten. Eine Ausnahme bilden einige Mitglieder, die die Preislisten bereits vor deren Inkrafttreten übermittelt haben, und zwar Belgien (Dok. 33126/15100-15109), Dänemark bei drei Gelegenheiten für die am 1. März 1984, 1. März 1985 und 1. September 1986 in Kraft getretenen Preislisten (Dok. 33126/15188, 15187, 15185), die Niederlande (Dok. 33126/15136-15155) und das Vereinigte Königreich für das einzige von Cembureau gelieferte Beispiel einer Preislistenänderung (Dok. 33126/15115-15121). ii) Cembureau leitet seinen Mitgliedern nach Eingang der Mitteilung der einzelnen Mitglieder und nach Inkrafttreten der übermittelten Preislisten drei Dokumente zu: - ein Begleitschreiben ("form letter") mit einer Zusammenfassung der in den betreffenden Mitgliedsländern eingetretenen Preisänderungen und den Zeitpunkten des Inkrafttretens; - eine mit "Cement Price Reference File" bezeichnete Aufstellung pro Mitgliedsland mit den neuen Preisen für jeden Zementtyp und den Verkaufsbedingungen; - eine mit "Price Development for Cement" bezeichnete Aufstellung pro Mitgliedsland mit den Zeitpunkten aller seit einigen Jahren (gewöhnlich seit 1979/80) eingetretenen Preisänderungen sowie den Ab-Werk-Preisen und der prozentualen Erhöhung bei jeder Preisänderung. (9) In seiner Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte erklärt Cembureau wiederholt (siehe insbesondere S. 6): "Bei den von Cembureau zusammengetragenen Preisinformationen handelt es sich folglich um globale Zahlen nach Ländern ohne MWSt und ohne Angabe von Rabatten. Sie werden den Cembureau-Mitgliedern stets global ohne jegliche individuelle Zuordnung weitergeleitet." (29) Was die Formulierungen "globale Zahlen" und "ohne irgendeine individuelle Zuordnung" bedeuten, muß anhand einer Analyse der an Cembureau übermittelten und von Cembureau an seine Mitglieder weitergeleiteten Daten geprüft werden. Dies wird anhand der von Cembureau auf ein Auskunftsverlangen hin übermittelten Dokumente ("Beiliegend finden Sie in Anlage 3 sämtliche Dokumente, die wir im Zusammenhang mit den zwischen 1984 und Ende 1989 von unseren Mitgliedern erhaltenen und an diese weitergeleiteten Informationen über die Zementpreise für den Inlandsmarkt zurückfinden konnten" (30); Dok. 33126/15066) und der schriftlichen Erwiderungen von Cembureau und dessen Mitgliedern auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte geschehen. (10) Belgien Nach den Ministerialerlassen vom 20. Dezember 1950, 22. Dezember 1971, 6. November 1986 und 24. Juni 1988 unterliegen die Zementpreise in Belgien der staatlichen Preiskontrolle, was bedeutet, daß jede Preiserhöhung zuvor dem Wirtschaftsministerium gemeldet und von diesem genehmigt werden muß. Preiserhöhungen werden nicht von jedem Hersteller individuell, sondern von der Fédération de l'Industrie Cimentière als berufsständischer Vertretung der belgischen Zementhersteller angekündigt. Dieser Verband ist es auch, der nach erfolgter Genehmigung die Preisliste ("Prix des ciments en Belgique applicables à partir du . . .") veröffentlicht. Die von der Fédération de l'Industrie Cimentière veröffentlichten Preislisten sind mithin die Preislisten der belgischen Hersteller. Diese Preislisten (Dok. 33126/15099, 15101, 15102, 15104, 15105, 15107 und 15109) enthalten - aufgeschlüsselt nach Zementkategorien und -qualitäten und für in Säcken verpackte Ware und Ware in loser Schüttung - die Preise in belgischen Franken pro Tonne frei Kai (pro Schiffsladung von 251 Tonnen), frei Bahnhof (pro Eisenbahnwagenlieferung von 20 Tonnen) und frei Bestimmungsort bei LKW-Beförderung (pro vollständige Ladung von mindestens 20 Tonnen), womit der grösste Teil der Lieferungen der Hersteller erfasst ist. Die Preislisten enthalten keinen festen Preis, sondern lediglich die Angabe "veränderliche Preise je nach Bestimmung" ("Prix variables par destination"). Genau wie die belgischen Hersteller erklärt auch die Fédération de l'Industrie Cimentière in ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte (S. 16), daß die Cembureau übermittelten Angaben gleichzeitig der Fédération de l'Industrie du Béton, der SNCB, der Fédération des Négociants en Matériaux de Construction, der Association du Béton prêt à l'emploi und der Confédération de la Construction übermittelt werden. Weder die FIC noch die Zementhersteller haben Dokumente für den Nachweis vorgelegt, daß den verschiedenen berufsständischen Organisationen die gleichen Daten übermittelt wurden wie Cembureau. Die Begleitschreiben (Dok. 33126/15100, 15106), mit denen die Fédération de l'Industrie Cimentière die Preislisten an Cembureau übermittelt, enthalten am Ende einen Absatz, der folgendermassen lautet: "Unter Berücksichtigung dieser Erhöhung (oder der vorerwähnten Änderungen) stellen sich die Preise frei Abnehmer bei Lieferung per LKW für Puzzolan-Portlandzement "PPZ 30" (Referenzpreis) wie folgt dar: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Eine erste Seite der "Cement Price Reference File" (Dok. 33126/15111) weist für Lieferungen per LKW einen Mindest- und einen Hoechstpreis und in der Anmerkung die Zuschläge pro Tonne für Lieferung per Schiff oder per Bahn und den prozentualen Frachtzuschlag für LKW-Lieferung aus. Eine zweite Seite der "Cement Price Reference File" (Dok. 33126/15112) weist für Lieferungen per Schiff und per Bahn die gleichen Zahlen aus wie die von der Fédération de l'Industrie Cimentière übermittelte Preisliste; für Lieferung per LKW enthält sie einen Mindestpreis ("lowest price") (0 bis 10 km) für jeden Zementtyp. Aus den vorstehenden Ausführungen geht hervor, daß es sich bei den von der Fédération de l'Industrie Cimentière an Cembureau übermittelten und von Cembureau an dessen Mitglieder weitergeleiteten Daten um Zahlen handelt, die jeden belgischen Hersteller betreffen, da die Genehmigung für die Preiserhöhung beim zuständigen Ministerium von der Fédération und nicht individuell von den Herstellern beantragt wird. Ausserdem ist folgendes festzuhalten: während das Ministerium Hoechstpreise genehmigt, teilt die Fédération Cembureau (und dieses wiederum seinen Mitgliedern) für Lieferungen per LKW - auf die, wie weiter oben ausgeführt, der grösste Teil der Verkäufe der Zementhersteller entfällt - Mindestpreise mit, die nach dem Verfasser der Mitteilung als Mindestpreise der ganzen Branche und damit jedes Herstellers zu gelten haben. Schließlich bezieht sich nach Aussage der Fédération de l'Industrie Cimentière "die von der Kommission zitierte Passage des Dokuments, wonach "einmal jährlich die Preise telefonisch bestätigt wurden" (Dok. 33126/15096), nur auf den Umstand, daß seit 1986 das Wirtschaftsministerium keine allgemeine Preiserhöhung mehr genehmigt hatte. Die FIC bestätigte daher, daß die 1986 mitgeteilten Preislisten nach wie vor gelten" (Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 38) (32). (11) Dänemark Für Dänemark, wo es einen einzigen Zementhersteller gibt, gilt folgendes: "Die Preise von Aalborg bedurften bis 1989 der vorherigen kartellamtlichen Genehmigung, und die geänderten Preise wurden Cembureau nach Genehmigung und Veröffentlichung in Dänemark mitgeteilt" (33) (Erwiderung von Aalborg auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 13, Anmerkung 2). Aalborg teilt Cembureau die Ab-Werk-Preise mit (Dok. 33126/15183-15188 und 15244-15249); Cembureau übernimmt diese Preise in die betreffende Einzelaufstellung der "Cement Price Reference File" (siehe Anlage 2/b zur Erwiderung von Cembureau auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte) (34). (12) Frankreich In dem Begleitvermerk von Cembureau zur Übermittlung der Dokumente über den Austausch von Preisinformationen an die Kommission heisst es: "Fotokopien der Preise 1984 bis 1986 - plus Kopien von zwei Informationsaufzeichnungen über die Durchschnittspreise in Frankreich für meine persönliche Information. Preissystem (Kontrolle bis 1986). Bei den mitgeteilten Preisen handelt es sich um Durchschnittspreise für Frankreich. Preise für zwei Zementtypen. Ab 1987 wünscht Frankreich nicht mehr, daß diese Preise in den Cembureau-Dokumenten veröffentlicht werden. Sie können den Mitgliedern telefonisch mitgeteilt werden" (35) (Dok. 33126/15096). Nach einer Zeit der Liberalisierung wurden die Zementpreise in Frankreich zwischen 1982 und 1986 einer "Regelung zur Inflationsbekämpfung" (Système d'engagement de lutte contre l'inflation") unterworfen und anschließend wieder freigegeben. Nach den von Cembureau zur Verfügung gestellten Unterlagen (Dok. 33126/15170-15182 und 15230-15243) hat das Syndicat National des Fabricants de Ciments et de Chaux nach den in Franrkeich in Kraft getretenen Preiserhöhungen Cembureau die Durchschnittspreise für vier Produktkategorien, nämlich CPA 55R, CPA 55, CPJ 45R und CPJ 45, übermittelt. Die Begleitschreiben enthalten folgenden Satz: "Da es sich um annähernde Durchschnittswerte handelt, sind Vergleiche mit den zuvor veröffentlichten Preisen nur begrenzt möglich und sind die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Kategorien nicht aussagekräftig." Dieser Satz findet sich auch in der betreffenden Einzelaufstellung der "Cement Price Reference File" (36). Für die Jahre 1987 und 1988 hat das vorerwähnte Syndicat die Zementpreise in Frankreich Cembureau ohne weitere Angabe für die Kategorien CPJ 45 und CPA 55R übermittelt. Das Schreiben vom 2. März 1988 zur Übermittlung der Zementpreise in Frankreich zum 31. Dezember 1987 enthält am Ende den Vermerk "Im Anschluß an unser Telefongespräch vom 1. März 1988 zu Ihrer persönlichen Information" (37). (13) Deutschland In dem vorerwähnten Begleitvermerk von Cembureau anläßlich der Übermittlung der Preisdokumente (Dok 33126/15096) an die Kommission heisst es: "Photokopien der Preise von 1984 bis 1989. Preissystem (freie Preisfestsetzung). Bei den Cembureau vom BDZ zur Verfügung gestellten Durchschnittspreisen handelt es sich um die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittspreise" (38). Letztere Information wird vom Bundesverband der Deutschen Zementindustrie (Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 8-12) und durch die meisten von Cembureau zur Verfügung gestellten leserlichen Beispiele (Dok. 33126/15161-15167) bestätigt. Die Informationen im Fernschreiben des Bundesverbandes an Cembureau vom 28. Mai 1985 scheinen von Cembureau an die Cement Makers' Federation weitergeleitet worden zu sein. So enthält das Fernschreiben folgende handschriftliche Anmerkung: "Z.Hd. Herrn Pinnock. Nehmen Bezug auf Tx von heute. Westdeutschland (Preise umrandet) Grüsse" (39) (Dok. 33126/15166). (14) Griechenland Die Preise in Griechenland waren bis Mai 1989 genehmigungspflichtig (siehe Erwiderung von Titan auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 14). Titan hat Cembureau für sämtliche griechischen Hersteller alle Preisänderungen für drei Zementtypen ("average ex-works prices") übermittelt (Dok. 33126/15291-15305). (15) Irland Bis Juli 1985 unterlagen die Preise in Irland der staatlichen Kontrolle. Irish Cement Ltd, der einzige irische Hersteller, "hat Cembureau Preisdaten ab Beginn der Erstellung von Preisstatistiken durch Cembureau zur Verfügung gestellt" (40) (Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, S. 10). Nach dem von Cembureau vorgelegten Beispiel hat Irish Cement Ltd die Preise für folgende Zementtypen übermittelt: gewöhnlicher Portlandzement 0/10 Meilen in loser Schüttung, gewöhnlicher Portlandzement in loser Schüttung ab Werk mit Zuschlägen für rasch bindenden und sulphatresistenten Zement; gewöhnlicher Portlandzement in Säcken von . . . (minimum) bis . . . (maximum) und gewöhnlicher Portlandzement in Säcken ab Werk mit Zuschlag für rasch bindenden Zement (Dok. 33126/15122). (16) Italien Bis 30. November 1985 unterlagen die Zementpreise in Italien der staatlichen Kontrolle. AITEC besorgte für Rechnung der italienischen Cembureau-Mitglieder die Übermittlung der für ganz Italien genehmigten und im italienischen Staatsanzeiger veröffentlichten Hoechstpreise an Cembureau (Dok. 33126/15130-15135). Ab Dezember 1985 gilt für die Zementpreise eine neue Überwachungsregelung. Danach legt jedes Unternehmen dem zuständigen Ministerium auf der Basis einer vom CIP bei einer Reihe von Herstellern durchgeführten Umfrage über die Kostenentwicklung seinen Tarif vor, zu dem sich das Ministerium binnen 30 Tagen äussert. Nach Einführung dieses neuen Verfahrens übermittelt AITEC an Cembureau die genehmigten Hoechstpreise (Dok. 33126/15129). Aus dem Schreiben von AITEC entsteht der Eindruck, daß die fraglichen Hoechstpreise für die gesamte Branche gelten, da jeder Hinweis auf einen Durchschnittspreis fehlt. Diese Auslegung scheint dadurch erhärtet zu werden, daß es in dem Schreiben nach dem Hinweis, daß die Preise nicht mehr im Staatsanzeiger veröffentlicht werden und jeder Hersteller seine Preise bekanntgibt, heisst: "Eine Ankündigung wie die von AITEC erscheint in der Fachpresse" ("Un annuncio, come AITEC, appare sulla stampa specializzata"). Daraus folgt, daß es sich bei den von AITEC an Cembureau übermittelten Preisen um die für alle Hersteller geltenden Hoechstpreise ab Werk handelt. (17) Luxemburg In Luxemburg werden die Zementpreise vom Staat kontrolliert. Ciments Luxembourgeois - einziger luxemburgischer Zementhersteller - übermittelt Cembureau seine öffentlichen Tarife ohne sichtbare Angabe von Verkaufsbedingungen und Rabatten (Dok. 33126/15126, 15127, 15158, 15159, 15160). Die von Cembureau an dessen Mitglieder versendeten Einzelaufstellungen "Cement Price Reference File" und "Price Development for Cement" enthalten folgende Angaben: "Die Preise (oder Listenpreise) für Zement der S.A. des Ciments Luxembourgeois gelten ab Werk pro Tonne in loser Schüttung einschließlich Rabatte ohne Umsatzsteuer"(41). In der Aufstellung "Cement Price Reference File" heisst es weiter: "Für Zementlieferungen in loser Schüttung per firmeneigenen LKW wird die Fracht entsprechend der Entfernung gesondert in Rechnung gestellt" (42) (siehe Anlage 2/a zur Erwiderung von Cembureau auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte) (43). (18) Niederlande In den Niederlanden gab es von 1982 bis 1988 zwei Zementhersteller: ENCI und Cemij. Cemij wurde 1989 von der ENCI-Gruppe aufgekauft. Vor der Übernahme bestanden zwischen ENCI und Cemij Vereinbarungen über gegenseitige Belieferung, Aufteilung des niederländischen Zementmarktes und Zusammenarbeit im Bereich Verkauf und Vertrieb. Nach den von Cembureau vorgelegten Dokumenten (Dok. 33126/15136-15157) teilt ENCI Cembureau die offiziellen Preise vor deren Inkrafttreten mit. Unter den übermittelten Dokumenten befindet sich auch eine Mitteilung der Vereniging Nederlandse Cementindustrie an Cembureau vom 12. Dezember 1984 (Dok. 33126/15152) folgenden Inhalts: "Bezugnehmend auf unsere Telcon von letzter Woche teilen wir Ihnen mit, daß die Preise für die verschiedenen Zementtypen zum 2. Januar 1985 geändert werden. Der Preis für Hochofenzement (HD-A) für Lieferung per Binnenschiff wird HFL 119,05/Tonne, der Preis für Portlandzement der Klasse A HFL 128,50/Tonne betragen. Ich habe von Herrn Kuijt erfahren, daß er Ihnen seit ein paar Jahren Kopien der offiziellen Schreiben übermittelt hat, mit denen den Kunden Preisänderungen bekanntgegeben wurden. In Ihrer Statistik erwähnen Sie lediglich Hochofenzement und Portlandzement ohne Bezugnahme auf die Handelsmarken" (44). Unter Berücksichtigung der vorerwähnten Kooperationsvereinbarungen und der Tatsache, daß in dem Schreiben von VNC von Preisänderungen ohne Angabe von Herstellern die Rede ist, muß angenommen werden, daß die Mitteilungen an Cembureau die Preise beider Hersteller betreffen. Die an Cembureau übermittelten Preislisten enthalten einen einheitlichen Preis für jeden Bestimmungsort bei Transport per Schiff (bis 1984 einen einheitlichen Preis für Transport per Schiene) sowie einen Mindest- und einen Hoechstpreis für LKW-Lieferung. Die Aufstellung "Cement Price Reference File" (Dok. 33126/15149) enthält die gleichen Zahlen wie die Preislisten. (19) Portugal In Portugal galt bis 1987 eine sogenannte "Preisanmeldungspflicht für Zement"; seitdem unterliegen die Preise einer "Preiskonvention" (Dok. 33126/15201). Jede Änderung der offiziellen Ab-Werk-Preise wird Cembureau von dem Branchenverband ATIC mitgeteilt und in die Aufstellungen "Cement Price Reference File" und "Price development for cement" (Dok. 33126/15192-15229 und 15253-15290) übernommen. Da in den ATIC-Begleitvermerken von "Zementpreisen in Portugal" die Rede ist, muß angenommen werden, daß es sich um die offiziellen Preise der beiden portugiesischen Zementhersteller handelt. (20) Spanien In dem Cembureau-Begleitvermerk zur Übermittlung der Dokumente über den Austausch von Preisinformationen an die Kommission (Dok. 33126/15096) heisst es: "Spanien - Photokopien der Preise von 1984 bis 1988. Preissystem (freie Preisfestsetzung). Seit 1984 veröffentlichen wir nicht mehr die Zementpreise. Einmal jährlich werden uns informationshalber telefonisch Durchschnittspreise mitgeteilt (45)." Cembureau hat der Kommission nur drei Dokumente vorgelegt: die Aufstellung "Cement Price Reference File" (Dok. 33126/15191 und 15252) betreffend die Preise zum 1. Januar 1984, die neben den Durchschnittspreisen folgende Information enthält: "Seit diesem Zeitpunkt (14.10.1980) haben sich die Preise regional unterschiedlich entwickelt. Ein Durchschnittspreis für das gesamte Land lässt sich daher kaum ermitteln" (46), ferner eine Cembureau am 7. Juli 1987 per Telefax übermittelte handschriftliche Tabelle mit den Durchschnittspreisen von Januar 1985 bis Dezember 1986 mit einer Fußnote "Diese Preise wurden Frau Lacroux am 22.5.1987 zwecks Weiterleitung an die Cembureau-Generalversammlung des gleichen Monats übermittelt" (47) (Dok. 33126/15190 und 15251) und eine Cembureau am 2. März 1989 übermittelte Tabelle mit den Durchschnittspreisen ab Werk und frei Lieferort für Dezember 1988 (Dok. 33126/15189 und 15250). (21) Vereinigtes Königreich Bis Februar 1987 bestand zwischen den britischen Herstellern eine Vereinbarung über gemeinsame Preise und Verkaufsbedingungen ("Common Price and Marketing Arrangement"). Die Preise und Verkaufsbedingungen wurden gemeinsam beschlossen und den britischen Behörden gemeldet (das britische Kartellgericht - Restrictive Practices Court - entschied bei zwei Gelegenheiten, daß diese Vereinbarung nicht dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft). Dabei handelte es sich um die Preise, die von der Cement Makers' Federation an Cembureau mitgeteilt (Dok. 33126/15115, 15116) und von Cembureau in die Aufstellung "Cement Price Reference File" (Dok. 33126/15117) übernommen wurden. Cembureau hat der Kommission eine einzige Mitteilung der Cement Makers' Federation, nämlich die über die Tarifänderung zum 1. Juni 1985, vorgelegt. Cembureau ließ die Änderungen in den Jahren vor 1985 unerwähnt und erklärte: "Wir haben seit 85 keine offizielle Preismitteilung mehr erhalten. Wir bekommen Preise von verschiedenen Quellen (d.h. Herstellern), die wir als annähernde Schätzung telefonisch weitergeben. Preissystem (freie Preisfestsetzung seit 1987)" (48) (Dok. 33126/15096). (22) Im Cembureau-Begleitvermerk zur Übermittlung der Dokumente über den Austausch von Preisinformationen an die Kommission heisst es auf S. 2 abschließend (Dok. 33126/15097): "Wir teilen in der Regel die Preise nur unseren Mitgliedern mit. Anfragen von aussen kommen stets von Beratungsgesellschaften oder -büros, die Preisvergleiche anstellen wollen. Leider sind die Preisstrukturen und die von jedem Land als Referenzwert gewählten Zementtypen so unterschiedlich, daß sich alle bisher angestellten Vergleiche als falsch erwiesen haben. Ein Zementhersteller, der die Normen und Transportkosten genau kennt, kann diese Preise natürlich benutzen. Wir machen aber niemals diese Arbeit für unsere Mitglieder (49)." 17. Die Gespräche über "lauteren oder gesunden oder korrekten" Wettbewerb (1) In drei Dokumenten bzw. Gruppen von Dokumenten ist die Rede von diesbezueglichen Erörterungen in den Sitzungen der Cembureau-Organe. a) Vermerk von Cimpor (2) Einer handschriftlichen Anmerkung von Cimpor zufolge wurde auf der Sitzung des Exekutivkomitees vom 25. März 1983 ein fünfseitiges Dokument (Dok. 33322/308-312) verteilt. In diesem Dokument werden drei Punkte behandelt, von denen die ersten beiden in die Untertitel 1. Einfuhren aus dem Ostblock; 2. Innereuropäischer Handel; 3. Bedingungen auf dem Weltmarkt unterteilt sind. Der Punkt "2. Innereuropäischer Handel" enthält einen Untertitel "(a) Allgemeines", einen Untertitel "(b) Preisvergleiche" und einen Untertitel "(c) Standpunkt der EG", in dem es heisst: "Die Artikel 85 und 86 über die Wettbewerbspolitik sind eindeutig, und es können keine Maßnahmen in Betracht gezogen werden, die gegen diese Artikel verstossen. Die in der EG vorherrschende Tendenz besteht darin, die Position der einzelnen Länder in wirtschaftlicher Hinsicht zu prüfen. Derzeitiges Ziel ist es, eine Preisregelung für homogene Erzeugnisse zu finden, die sich mit Artikel 85 vereinbaren lässt. Mit dem System der Frachtgrundlagen, das derzeit geprüft wird, soll ruinöser Wettbewerb verhindert werden. Dieses System würde sich für die Zementbranche eignen. Es wurden auch Vorschläge gemacht, um einen lauteren Wettbewerb zu gewährleisten (50)." (3) Hierbei handelt es sich um das gleiche Dokument, das auf englisch und französisch unter den Unterlagen über das Treffen der Delegationsleiter vom 14. Januar 1983 (Dok. 33126/11617-11629) gefunden wurde. Es bildet den grössten Teil eines unter den Schriftstücken über das Treffen der Delegationsleiter vom 14. Januar 1983 (Dok. 33126/11630-11633) gefundenen und "Meeting of Head Delegates, Paris, 14 January 1983 - Notes for the President" überschriebenen Dokuments vom 18. Januar 1983 mit der Referenz HC/no, das ein Exposé in fünf Punkten mit den Untertiteln "1. Eastern bloc imports"; "2. Inter-European trade"; "3. World market conditions"; "4. Questions for consideration by Executive Committee"; "5. General observations" enthält. Der Punkt "2.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.