Europäische Union

94/815/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. November 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache IV/33.126 und 33.322 - Zement)

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Lagerhaltungskosten zu tragen. (5) Auch natürliche Hindernisse wie Berge stehen Zementlieferungen nicht entgegen. So liefert Buzzi über die Alpen hinweg Zement aus ihrem Werk bei Cuneo nach Frankreich, während Italcementi, die ebenfalls eine Fabrik bei Cuneo besitzt, und die französischen Hersteller auf der anderen Seite der Grenze behaupten, keine rentablen Lieferungen über die italienisch-französische Grenze hinweg tätigen zu können. Aus den Sitzungsaufzeichnungen über die Treffen der Delegationsleiter (siehe unten Absatz 19) geht hervor, daß Zementlieferungen von Deutschland und Spanien nach dem Vereinigten Königreich und Irland möglich sind, wie auch die italienischen Hersteller über die Alpen hinweg nach der Schweiz liefern konnten. Die Lieferungen der griechischen Hersteller nach Großbritannien und Italien und die drohenden Lieferungen nach anderen europäischen Märkten haben zum sogenannten "griechischen Problem" geführt; Titan hat zwecks ständiger Belieferung des Marktes des Vereinigten Königreichs ein Terminal und Titan und die übrigen griechischen Hersteller haben in Italien und in Frankreich Auslieferungslager einrichten können. (6) Zu diesen Tatsachenfeststellungen wie auch zu dem verglichen mit dem Verbrauch geringen innergemeinschaftlichen Handel, der laut Blü Circle auch darauf zurückzuführen sein soll, daß der Export keine langfristige Gewinngarantie bietet, lässt sich bemerken, daß der geringe Umfang dieser Exporte nicht ausreicht, um zu beweisen, daß keine umfangreicheren Exporte möglich sind. Es trifft zwar zu, daß Zement als schwere Ware mit nur geringem zusätzlichen Nutzen sich nur schlecht für lange Transportwege eignet, doch ist keine allgemeine Regel für eine wirtschaftliche Grenze der Beförderung dieser Ware zu erkennen. Die wirtschaftlich akzeptable Beförderungsentfernung hängt von den Produktionskosten jedes einzelnen Werkes ab sowie von den Grössenvorteilen, die sich aus Zusammenschlüssen und den verwendeten Transportmitteln (Strasse, Schiene, Binnenschiffahrt, Seeverkehr) ergeben. Da es sich schließlich bei Zement um ein unabhängig von seiner Herkunft alltägliches und austauschbares Gut handelt, führt jedes noch so geringe Angebot zu einem nur etwas unter dem eines örtlichen Herstellers liegenden Preis durch die in diesem Angebot enthaltene Anzeigewirkung zu Folgen, die als Störfaktor für die Preise oder die Handelsgeschäfte angesehen werden können, insofern als viele Käufer soweit möglich ihr Einkaufsverhalten ändern oder auf die örtlichen Hersteller Druck mit dem Ziel einer Preisanpassung ausüben, mit den unten in Punkt (7) beschriebenen Auswirkungen. Die Bemerkungen zu dem geringen Umfang der Exporte sind insofern nicht stichhaltig, als es nur dann zu bedeutenden und regelmässigen Exporten kommt, wenn der Exporteur die Gewißheit hat, daß der Preis, den er auf dem Exportmarkt erzielen kann, stets höher ist als der Preis, den er auf dem eigenen Markt erzielen kann. So bestanden, wie in Absatz 9 ausgeführt, seit 1981 Preisunterschiede von 10 bis 15 und selbst 20 % (zwischen Frankreich und Deutschland, zwischen Deutschland, den Niederlanden und Belgien, zwischen Frankreich und Italien und zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich), von 30 % (zwischen Deutschland und Italien und zwischen Spanien, Portugal und Deutschland), von 50 % (zwischen Italien und dem Vereinigten Königreich und zwischen Spanien, Portugal und dem Vereinigten Königreich) und sogar von 100 % (zwischen Griechenland und dem Vereinigten Königreich) (siehe hierzu die von der italienischen Industrie bei der Anhörung vom 2. März 1993 projizierten Tabellen Nr. 7). Diese über längere Zeit festgestellten Preisunterschiede können der Erwartung der Exporteure hinsichtlich nachhaltiger Gewinne entsprechen. Letztere Bemerkung betrifft die Existenz von Oligopolen in den verschiedenen Märkten und folglich die Tatsache, daß jeder Wirtschaftsbeteiligte, bevor er in den Markt eines Konkurrenten einzutreten beschließt, die Reaktionen der Konkurrenten und die möglichen Vergeltungsmaßnahmen berücksichtigen muß. Ohne auf die Spieltheorie und das "Gefangenen-Dilemma" näher eingehen zu wollen, lässt sich sagen, daß es nicht sicher ist, daß jeder Wirtschaftsbeteiligte grösseren Gewinn hat, wenn er auf seinem eigenen Markt bleibt, da die Spieltheorie auch zeigt, daß jeder Wirtschaftsbeteiligte in den Markt der anderen einzutreten und das Risiko einer Vergeltung auf sich zu nehmen bereit ist, wenn er der Auffassung ist, daß seine langfristigen Gewinne dann höher sind, wenn er auf mehreren Märkten anstatt einem einzigen Markt präsent ist. Ausserdem sind die Spiele zwischen Oligopolisten wegen der zahlreichen Unsicherheitsfaktoren - und nicht allein wegen der möglichen Vergeltungsmaßnahmen des einen oder anderen Beteiligten - nicht einfach aufzulösen. Die Existenz räumlich getrennter Märkte vermag Wettbewerb zwischen Herstellern benachbarter Märkte nicht entscheidend zu verhindern. (7) Alle sich überlappenden Märkte stehen in Wechselbeziehung zueinander, und jedes Vorgehen auf einem Markt droht sich wie eine Welle bis in die entferntesten Märkte fortzupflanzen. Dies wird durch die nachstehenden Sachverhalte belegt. Auf den Treffen der Delegationsleiter von Cembureau (siehe unten Absatz 19), an denen mithin die gesamte europäische Zementindustrie und auch die zum Zeitpunkt der relevanten Sachverhalte nicht unmittelbar beteiligte Industrie vertreten war, ging es darum, alles zu tun, damit das Phänomen des innergemeinschaftlichen Handels in Umfang und Schwere nicht zunimmt, und eine Reduzierung des Preisgefälles zwischen den Märkten zu empfehlen, um so der Exportversuchung einen Riegel vorzuschieben. Die Absprachen zwischen griechischen und spanischen Herstellern in der Cement Marketing Association wurden als grundlegend für das Gleichgewicht in Europa empfunden. Die Reaktion auf die griechischen Exporte nach dem Vereinigten Königreich und nach Italien war eine kollektive Reaktion der europäischen Industrie, weil man die Zusammenarbeit zwischen der gesamten europäischen Industrie zur Wahrung der Stabilität dieser Industrie und nicht nur derjenigen der bedrohten Länder für unverzichtbar hielt. Mithin stellt Europa den räumlich relevanten Markt, bestehend aus einer Gesamtheit aneinandergrenzender und in Wechselbeziehung zueinander stehender Märkte, dar. 12. Das Angebot (1) Die Gemeinschaft ist der grösste Zementhersteller der Welt. Ihre Produktionskapazität liegt bei ca. 220 Millionen Tonnen, während der Verbrauch im besten Jahr 180 Millionen Tonnen nicht überschritt (19). Die Gemeinschaft leidet unter einer strukturellen Überkapazität und selbst an einer Überproduktion. Diese Überkapazität ist in allen Ländern mit Ausnahme der Niederlande anzutreffen, wobei sie im Vereinigten Königreich einen zyklischen Verlauf aufweist. Die Ausfuhren liegen seit jeher über den Einfuhren; die Gemeinschaft ist also Nettöxporteur. (2) Die jährliche Wachstumsrate der europäischen Zementindustrie lag zwischen 1965 und 1981 bei 3,6 %. Nach 1981 litt die europäische Zementindustrie unter der schlechten Wirtschaftskonjunktur und insbesondere unter der Krise der Bauwirtschaft. Angesichts der schwierigen Marktsituation verfolgten die Zementhersteller mehr oder weniger ähnliche Industriestrategien: Anpassung der Produktionsfaktoren durch Abbau überschüssiger Produktionskapazitäten und Personalabbau; Anpassung des Produktionsprozesses durch Umstellung der Öfen auf preiswertere Brennstoffe und durch vermehrte Anwendung des Trocken-, Halbtrocken- oder Halbnaßverfahrens; vermehrter Einsatz von Nebenbestandteilen in der Zementherstellung; räumliche Diversifizierung der Märkte durch Steigerung der Exporte speziell nach Drittländern und durch Aufkauf von Zementunternehmen in Nordamerika. Seit 1987 verlief die Wirtschaftskonjunktur wieder dynamischer und erzielte die Zementproduktion einen jährlichen Zuwachs von mehr als 3 % - bei einem neuerlichen Einbruch ab 1991. (3) Obgleich die Zementindustrie als Schwerindustrie zu gelten hat, weist sie auf regionaler und selbst weltweiter Ebene dennoch eine ziemlich starke Konzentration auf. Die Konzentrationstendenzen sind - grossenteils wegen der hohen Investitionskosten - auffallend stark und haben sich bis 1993 fortgesetzt (zur Kontrolle der verschiedenen Unternehmen siehe oben Absatz 5). Die weltweit führenden Zementkonzerne sind europäische Konzerne. So kontrollieren Holderbank, Lafarge-Coppée, Ciments Français, Italcementi, Blü Circle und Heidelberger allein rund 20 % des Weltangebots von Zement. In der gesamten Gemeinschaft kontrollieren allein die sechs vorgenannten Gruppen (ab 1992 nach der Übernahme von Ciments Français durch Italcementi fünf Gruppen) ca. 45 % des Zementangebots. Betrachtet man die Angebotssituation in jedem Mitgliedstaat, so wird das Oligopol noch kleiner: In Dänemark, Irland, Luxemburg und den Niederlanden verbleibt jeweils nur ein einziger Hersteller; in Belgien kontrollieren CBR (seit 1993 Heidelberger) und Holderbank 80 % des Angebots; in Frankreich kontrollieren Lafarge und Ciments Français (seit 1992 Italcementi) 77 % des Angebots; in Deutschland kontrollieren Heidelberger, Dyckerhoff und Schwenk ca. 60 % des Angebots; in Italien haben Italcementi, Unicem und Cementir mehr als 60 % des Marktes inne; im Vereinigten Königreich teilen sich die drei dortigen Hersteller (Blü Circle, Rugby und Castle) in nahezu das gesamte Angebot; in Portugal kontrollieren die beiden dortigen Hersteller (Cimpor und Secil) nahezu das gesamte Angebot; und in Spanien kontrollieren vier Gruppen, nämlich Valenciana, Asland (seit 1990 Lafarge), Holderbank und Uniland zwischen 50 und 60 % des Angebots. (4) Die meisten europäischen Zementhersteller haben sich um eine Streuung ihres Geschäftsrisikos bemüht, indem sie ausserhalb Europas und in jüngerer Zeit auch in Osteuropa Fuß fassten. So wird in den Vereinigten Staaten der überwiegende Teil des Marktes von europäischen Gruppen kontrolliert. (5) Die meisten Zementhersteller sind vertikal integriert. So kontrollieren sie nicht nur auf der vorgelagerten Stufe die Rohstoffversorgung, sondern besitzen auch auf den nachgelagerten Stufen zahlreiche Unternehmen für Lieferbeton und Beton-Fertigbauteile und kontrollieren häufig mittel- oder unmittelbar Zementtransportunternehmen. All dies erlaubt es ihnen, Einfluß auf das Verhalten auf der Nachfrageseite zu nehmen. (6) Einige grosse Unternehmen (Holderbank, Blü Circle, Titan, Heracles, Aker/Euroc, Lafarge und Asland-Uniland-LACSA-Molins) sind ausserdem als Einzelunternehmen oder Unternehmensvereinigung im internationalen Zementhandel - meist für Lieferung nach Drittländern - tätig. 13. Die Nachfrage (1) Die Entwicklung der Zementnachfrage wird einmal vom Bauvolumen und zum anderen von dem Platz, den Zement und Zementverarbeitungserzeugnisse (Lieferbeton, Spannbeton-Bauteile) unter den Baustoffen einnehmen, bestimmt. Trotz der zunehmenden Verwendung von Betonfertigbauteilen ist der auf Zement entfallende Anteil an den Baukosten sehr gering. (2) Da der Zementpreis nur wenig auf die gesamten Baukosten durchschlägt, reagiert die Nachfrage auf Preisveränderungen nicht sehr empfindlich. (3) Im Zuge der Entwicklung der Bautechniken ist die direkte Verwendung von Zement zurückgegangen. Die wichtigsten Kunden der Zementhersteller sind heute die Lieferbetonfirmen, die ca. 45 % des in der Gemeinschaft verbrauchten Zements abnehmen. Weitere wichtige Kunden sind die Hersteller von Spannbeton- und anderen vorgefertigten Bauteilen, auf die ca. 30 % der Zementkäufe in der Gemeinschaft insgesamt entfallen. Endverbraucher ist normalerweise die Bauwirtschaft, die von der Zementindustrie immer mehr gedrängt wird, Zement für neue Anwendungen wie Autobahnbau und Spannbeton-Produkte anstelle natürlicher Baustoffe wie Marmor oder Naturstein, Stahl und Holz zu verwenden. 14. Der Handel Wie bereits erwähnt, ist die Gemeinschaft Nettöxporteur. Die meisten Exporte gehen nach verschiedenen Drittländern, insbesondere Ländern Nordamerikas, des Mittleren Ostens und Afrikas. An diesem Exportgeschäft ist die Industrie aller Mitgliedstaaten, wenngleich in unterschiedlichem Umfang, beteiligt. Selbst die Niederlande, die Nettoimporteur von Zement sind, sind über die zwischen den grossen Exporteuren und zwischen allen Ländern eingerichteten Exportkomitees an diesem Geschäft beteiligt. Die im Fernexport erzielten Preise liegen, wie den Dokumenten dieser Exportkomitees zu entnehmen ist (siehe unten Kapitel 6), in aller Regel unter den Preisen in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Der vor 1985 sehr geringe innergemeinschaftliche Zementhandel hat sich Anfang der neunziger Jahre gegenüber Mitte der achtziger Jahre mehr als verdoppelt, und dies ungeachtet der Tatsache, daß verschiedene Länder, in denen seit geraumer Zeit Normen für die Zementverwendung galten, ab 1986 administrative Handelhemmnisse wie Genehmigungsverfahren eingeführt haben. ABSCHNITT III DIE INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN DER ZEMENTHERSTELLER KAPITEL 3 Cembureau 15. Zweck und Struktur von Cembureau (1) Die europäische Vereinigung der Zementindustrie Cembureau - Association Européenne du Ciment ist eine 1947 gegründete Vereinigung mit Sitz in Malmö, Schweden, und Verwaltungsbüros zuerst in Paris und seit 1. Oktober 1988 in Brüssel. Nach Artikel 3 der bis 6. Juni 1989 gültigen Satzung "hat die Vereinigung vor allem folgende Aufgaben: 1. Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedern 2. Beschaffung von Statistiken und anderen Auskünften 3. Untersuchung wirtschaftlicher Fragen 4. Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Marktentwicklung (promotion) 5. Zusammenarbeit auf technischen Gebieten und verwandten Industriegebieten 6. Erfuellung der Funktion eines Informationszentrums für die Zementindustrie." (20) Mit der am 6. Juni 1989 angenommenen Satzung wurden die Punkte 3 und 5 des Artikels 3 wie folgt geändert und nach Punkt 6 folgender Buchstabe b) eingefügt: "3. Untersuchung der Entwicklungsfaktoren der Zementindustrie" "5. Vertretung ihrer Mitglieder auf europäischer und auf internationaler Ebene" "b) Die Tätigkeiten von Cembureau können von der Vereinigung selbst oder von jedem Rechtssubjekt ausgeuebt werden, an dem Cembureau eine ihm die Kontrolle sichernde Beteiligung haben würde" (21). (2) Artikel 4 der alten Satzung, der mit geringfügigen Änderungen in die neue Satzung übernommen wurde, sieht folgendes vor: "Die Zementhersteller (in der neuen Satzung: "die Zementindustrien") verschiedener Länder, die individuell oder über nationale Organisationen den Wunsch nach Mitwirkung an den Tätigkeiten der Vereinigung und an der Verwirklichung der vorgenannten Ziele des Artikels 3 geäussert haben, können Mitglied der Vereinigung werden. Neue Mitglieder können mit einstimmiger Zustimmung der Generalversammlung aufgenommen werden" (in der neuen Satzung: "Neue Mitglieder können nach Zustimmung der Generalversammlung, die einstimmig beschließt, aufgenommen werden") (22). Cembureau-Mitglieder waren zur Zeit der fraglichen Handlungen und sind heute: - für Belgien: Fédération de l'Industrie Cimentière; - für Dänemark: Aalborg Portland; - für Frankreich: Syndicat Français de l'Industrie Cimentière (frühere Bezeichnung: Syndicat national des Fabricants de Ciments et de Chaux); - für Deutschland: Bundesverband der Deutschen Zementindustrie; - für Griechenland: Association of the Greek Cement Industry; - für Irland: Irish Cement Ltd; - für Italien: Italcementi, Unicem et Cementir; - für Luxemburg: S.A. des Ciments Luxembourgeois; - für die Niederlande: Vereniging Nederlandse Cement-Industrie; - für Portugal: ATIC - Associação Tecnica da Industria do Cimento; - für Spanien: OFICEMEN - Agrupación de Fabricantes de Cemento de España; - für das Vereinigte Königreich: ab 1988 British Cement Association, in der die Tätigkeiten der aufgelösten Vereinigungen Cement and Concrete Association und Cement Makers' Federation (letztere war bis zu ihrer Auflösung am 1. Juni 1988 Mitglied von Cembureau) zusammengelegt wurden. Mitglied waren und sind auch die Vereinigungen oder Verbände der Zementindustrie von sieben Drittländern (Österreich, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Schweiz und Türkei). (3) Nach der alten Satzung sind die Organe der Vereinigung die Generalversammlung, das Exekutivkomitee, die Koordinierungsgruppe für Marktentwicklung und technische Tätigkeiten, der Ausschuß für wirtschaftliche Fragen, der Verbindungsausschuß der Zementindustrien der Gemeinschaft, die nach Artikel 11 eingesetzten Ständigen Ausschüsse und das Sekretariat. Nach der neuen Satzung sind Organe der Vereinigung die Generalversammlung, der Aufsichtsrat, das Exekutivbüro, der Verbindungsausschuß der Zementindustrien der Gemeinschaft, die nach Artikel 12 eingesetzten Ständigen Ausschüsse und das Sekretariat. (4) Nach Artikel 6 Absatz 1 der alten und der neuen Satzung "wird die Entscheidungsbefugnis der Mitglieder bezueglich der Tätigkeiten der Vereinigung in der Generalversammlung ausgeuebt, die aus von den Mitgliedern benannten Vertretern besteht. Vor jeder Sitzung der Generalversammlung benennen die Mitglieder den Vertreter ihres Landes, der das Stimmrecht gemäß Artikel 8 ausübt". Die Vertreter der Mitglieder, die in der Generalversammlung das Stimmrecht ausüben, heissen "Delegationsleiter" ("Head Delegates"). Der Begriff des Delegationsleiters erscheint nicht in der alten Satzung, wohl aber in Artikel 9 der neuen Satzung: "Dem Aufsichtsrat der Vereinigung gehören neben dem Vorsitzenden die 19 Delegationsleiter der Mitgliedsländer an . . .". Das "Members Directory" von Cembureau vom Juli 1988 - das also aus einer Zeit stammt, als die alte Satzung noch in Kraft war - führt auf den Seiten 53 bis 65 nacheinander folgende "Komitees" auf: Exekutivkomitee, Delegationsleiter, Koordinierungsgruppe, Verbindungsausschuß der Zementindustrien der Gemeinschaft, Komitee für Wirtschaftsfragen, Marktkomitee, technisches Komitee und Informationsdelegierte. Auf Seite 7 seiner Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte führt Cembureau aus: "I. 2 . . . Die "Head Delegates" haben weder satzungsmässige Existenz noch satzungsmässige Befugnisse. Cembureau ist im wesentlichen eine berufsständische Vereinigung nationaler Verbände". "I. 3 Die "Head Delegates"." "Wie im Falle von Vertretern der Regierungen in internationalen Organisationen und ungeachtet der Tatsache, daß die Bezeichnung "Head Delegates" kein satzungsmässiger Titel ist (V.I.2), wurde eine Person zwecks Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung als "Delegationsleiter" ("Head Delegate") bezeichnet. Cembureau führte eine Liste dieser "Delegationsleiter"." "Von 1983 bis 1985 haben die Cembureau-Stellen Sekretariatsdienste geleistet, wenn sie um die Organisation von Sitzungen von Personen, die bei dieser Gelegenheit als "Delegationsleiter" bezeichnet wurden, gebeten wurden. Cembureau ist nicht in der Lage, die Sitzungen nach 1985 zu kommentieren, da Cembureau mit diesen Sitzungen absolut nichts mehr zu tun hatte." (23) (5) Artikel 12 der alten (Artikel 13 der neuen) Satzung betreffend das Sekretariat bestimmt, daß für den Fall, daß keiner der Direktoren seinen Wohnsitz in Schweden hat, ein stellvertretender Direktor schwedischer Nationalität mit Wohnsitz in Schweden zum Geschäftsführer von Cembureau bestellt wird, so daß davon ausgegangen werden kann, daß die Vereinigung einen nach schwedischem Recht anerkannten Verwaltungsrat hat. (6) Die Beiträge der Mitglieder richten sich gemäß der alten Satzung nach den Produktionsmengen und gemäß der neuen Satzung nach den Absatzmengen (ohne Weißzement). Die Tätigkeiten von Cembureau sind umfassend und komplex, da sie die verschiedensten Bereiche wie Technik, Wirtschaft, Finanzen und Statistik umfassen. 16. Der Austausch von Preisinformationen zwischen den Mitgliedern von Cembureau (1) Nach Kenntnis der Kommission hat Cembureau spätestens 1978 begonnen, sich für die Zementpreise zu interessieren. Anfänglich hat Cembureau - zumindest laut Rundschreiben EC 1/198 (Dok. 33126/3241, 3242) mit Verweis auf Rundschreiben EC 7/78 - Studien über die Preisunterschiede zwischen Zement in Säcken und Zement in loser Schüttung in den Mitgliedsländern erstellt und verbreitet. In der Folgezeit wurde das Tätigkeitsfeld von Cembureau erweitert, so daß auf der Grundlage der verfügbaren Dokumente zwischen einem Austausch punktüller Informationen anläßlich von Sitzungen und einem Informationsaustausch in regelmässigen Abständen unterschieden werden kann. a) Austausch von Informationen anläßlich von Sitzungen (2) - In einer handschriftlichen Notiz mit der Überschrift "Vorbereitung der Sitzung der Delegationsleiter 14. Januar 1983" (Dok. 33126/11590; siehe auch Dok. 33126/11561-11562) heisst es: "1. Einfuhren aus Osteuropa (M) 1.1 Eine Tabelle an alle Mitglieder schicken mit Anforderung zu Schätzungen 1982 - Korrekturen - Ergänzungen (HD) 1.2 Anfordern Informationen über cif-Preise Eingangsorte 2. Innereuropäischer Handel 2.1 Sekretariat stellt vorhandene Daten 1979-1981 zusammen (M) 2.2 Mitglieder auffordern, Schätzungen für verbleibende Monate 1982 vorzulegen 2.3 Sekretariat erstellt Liste der offiziellen Preise - ab Werk (tatsächlich oder geschätzt) für gewöhnlichen Portland und/oder "principal cement" 3. Weltzementmärkte (HD) 3.1 Anfordern Informationen über Exportpreis der Mitglieder 3.2 Anfordern Informationen über cif-Preise in europanahen Ländern". (24) (3) In einer weiteren handschriftlichen Notiz (Dok. 33126/11592), die in den Dokumenten betreffend das Treffen der Delegationsleiter vom 14. Januar 1983 enthalten ist, heisst es: "(A) Ab Werk. - tatsächlich - geschätzt (Cembureau) - - (i) Reiner Portland - (Problem Frankreichs) - (ii) Zement höherer Qualität - (iii) Keine Informationen über Rabatte. Für Rabatte eigene Ermittlungen notwendig (Verschiedene Typen - Klauseln) (B) Exportpreise. Keine offiziellen Informationen. Möglich über Gruppe Export (C) Weltmarktpreise. Auswahl von Preisen verfügbar. Wir können aktualisieren (D) Preise innereuropäischer Handel - einige informelle Preise könnten mit Zustimmung des Exekutivkomitees beschafft werden." (25) (4) In einer weiteren handschriftlichen Notiz (Dok. 33126/11614) aus den Dokumenten über das Treffen der Delegationsleiter vom 14. Januar 1983 heisst es: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (5) Auf dem Treffen der Delegationsleiter vom 30. Mai 1983 wurde eine Aufstellung mit den "Inlandspreisen (ohne Steuer)" der Cembureau-Mitgliedsländer verteilt. Diese Aufstellung enthält folgende Arten von Angaben (Dok. 33126/11599): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Preise: 4.1.83 und 12.1.83 für Griechenland a) Neuer Zement, ersetzt P. 30. Monatsmittel Juli-Dezember 1982. Von Cembureau geschätzter Ab-Werk-Preis b) Durchschnitt für das ganze Land. Durchschnitt Süden: 300 - Durchschnitt Norden: 270 (ohne Rabatte) c) Raum Athen. "X": einschl. Steuern d) Hoechstpreis: 305 - Mindestpreis: 250." (27) (6) Ein Schaubild mit der Preissituation in Europa Ende 1983 wurde zwecks Erörterung auf dem Treffen der Delegationsleiter vom 19. März 1984 versendet (siehe Dok. 33126/11714 und 11718-11720). Diesem Schaubild ist auf englisch und französisch eine Erläuterung (Dok. 33126/11715 und 11717) folgenden Inhalts beigefügt: "Zementpreise in den Mitgliedsländern zum 31.12.83 Wie im Vorjahr wird diese Information im beigefügten Schaubild dargeboten, das folgender Erläuterungen bedarf: - In der linken Hälfte des Schaubilds sind unter der Abkürzung "P" die Länder zu finden, in denen die am häufigsten verkaufte Zementart "reiner" Portlandzement ist, während in der rechten Hälfte die Länder aufgeführt sind, die vorwiegend Komposit-Portlandzemen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.