Europäische Union

94/815/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. November 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache IV/33.126 und 33.322 - Zement)

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Quellenkennung: 31994D0815. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en Dokumenten geht jedoch hervor, daß die Geschäftsbeziehungen, wie sie ab der zweiten Hälfte 1986 ausgestaltet waren, Bemühungen darstellten, das sogenannte "griechische Problem" zu lösen. Gegen die Behauptung, es handle sich um normale Geschäftsbeziehungen, spricht auch die Tatsache, daß die ETF-Mitglieder gemeinsam darüber sprachen. Zu dem Argument, die Verträge mit den griechischen Unternehmen stammten aus der Zeit vor dem sogenannten "griechischen Problem" möchte die Kommission schließlich bemerken, daß dies durchaus für einige Verträge zutreffen mag, die betreffenden Mengen aber dennoch als Beitrag zu den ETF-Tätigkeiten verbucht wurden und Gegenstand gemeinsamer Beratungen waren. Dies trifft gerade auf die Verträge zwischen Blü Circle und Titan zu. Im Vermerk von Herrn Marshall vom 14. Mai 1987 betreffend die EPC-Sitzung vom 13. Mai 1987 (Dok. 33126/11344, 11345) heisst es ausserdem: "Titan. Man ist zufrieden mit den Kontakten mit Blü Circle und insbesondere mit Philip Hawkesworth. Kommentar von Ivan Tryfonas: nachträglich glaube er, daß sich zumindest bei Titan der gute Menschenverstand durchzusetzen beginnt. Man hat es zu würdigen gewusst, wie wir sie in den Vereinigten Staaten behandelt haben, und sie sind der Auffassung, daß ihre Lieferungen nach Nordirland nicht den gleichen neuralgischen Punkt treffen wie die Lieferungen nach Großbritannien" (152). Dieser Vermerk bestätigt hinlänglich, daß die fraglichen Verträge alles andere als normale Geschäftsbeziehungen darstellten. b)Vereinbarungen griechische Hersteller - Holderbankgruppe (16) - Titan - Holderbankgruppe Es liegt der Entwurf eines Vertrags zwischen Titan und UMAR (Tochtergesellschaft von Holderbank) vom 19. Juni 1986 vor. Dieser Entwurf ist von Titan, nicht aber von UMAR unterzeichnet und sieht Lieferungen von Klinker und Zement nach den Vereinigten Staaten vor (Dok. 33126/19501-19511). Laut Darstellung von Titan (S. 50 der Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte) wurde dieser Vertrag von UMAR nicht akzeptiert. In den Monaten Juni und Juli 1986 hat Titan jedoch an UMAR zwei Klinkerpartien und eine Zementpartie über insgesamt 61 437 Tonnen geliefert. Diese Menge ist zu der Aussage in der Niederschrift von der ETF-Sitzung vom 19. September 1986 (siehe oben Punkt (3)) in Beziehung zu setzen: "Holderbank hat ebenfalls versprochen, von Titan 90.000 Tonnen abzunehmen (Vertrag noch nicht unterschrieben). Eine Lieferung von 7.000 Tonnen ist erfolgt . . .". Am 16. Januar 1987 und 18. Dezember 1987 wurden zwischen UMAR und Titan zwei weitere Verträge (Dok. 33126/19482-19489) über die Lieferung beträchtlicher Klinkermengen - mindestens 200 000 Tonnen für 1987 und 90 000 Tonnen für 1988 - an die Holderbank-Tochter Ideal Basic Industries - Vereinigte Staaten unterzeichnet. Am 20. August 1988 unterzeichneten Pays-Bas Cement Co (Holderbankgruppe) und Titan einen Vertrag (Dok. 33126/19814-19843) über die Lieferung von insgesamt 300 000 Tonnen Klinker - davon mindestens die Hälfte für Benelux und der Rest für Afrika - in der Zeit vom 1. August 1988 bis 31. Dezember 1990. Der in ECU vereinbarte Preis kann auch nach Maßgabe der Entwicklung der vom belgischen Wirtschaftsministerium notierten Preise für Zement "Portland 40" herauf- oder herabgesetzt werden. Diese Mengen sind zu der Zusage der ETF-Mitglieder in Beziehung zu setzen, den griechischen Herstellern 1 Million Tonnen und mehr und selbst 2 bis 3 Millionen Tonnen abzunehmen (siehe die oben in den Punkten (1) bis (6) erwähnten Dokumente). Auf das Argument von Titan, die Geschäftsbeziehungen mit Ideal Basic Industries stammten aus der Zeit vor den fraglichen Verträgen, lässt sich erwidern, daß dies nicht ausschließt, daß die Verträge Teil der Maßnahmen zum Auffangen der stabilitätsgefährdenden Mengen sind, nachdem das Stammhaus Holderbank zusammen mit anderen Herstellern gefordert hatte, den Druck der griechischen Hersteller in Europa dadurch zu verringern, daß man ihnen Zement abnimmt, der vor allem nach den Vereinigten Staaten umgeleitet werden soll. (17) - Heracles - Holderbankgruppe Zwischen Heracles und UMAR wurde am 9. Mai 1986 ein Vertrag über die Lieferung von 100 000 Tonnen Zement unterzeichnet (Dok. 33126/20057-20064). Diese Mengen sind zu der Aussage in der Niederschrift von der ETF-Sitzung vom 19. August 1986 in Beziehung zu setzen: ". . . Ausserdem haben sie (Holderbank) 100 000 Tonnen von Heracles abgenommen, wovon 40 000 Tonnen geliefert worden sind . . .". Am 19. Mai 1988 wurde zwischen Heracles und UMAR ein Vertrag über die Lieferung von 490 000 Tonnen (davon 230 000 Tonnen Klinker und 260 000 Tonnen Klinker oder Zement) - aufgeteilt in 110 000 Tonnen für 1988, 190 000 Tonnen für 1989 und 190 000 Tonnen für 1990 - unterzeichnet (Dok. 33126/20063-20071). Nach Artikel 6 dieses Vertrags müssen mindestens 230 000 Tonnen Klinker nach Wahl des Käufers für die Niederlande und/oder Luxemburg und/oder Belgien bestimmt sein; die restlichen Klinker- oder Zementmengen können für andere als Benelux-Länder bestimmt sein, und der Käufer hat zuvor die schriftliche Zustimmung des Verkäufers einzuholen. Diese Mengen sind zu der Behauptung von Holderbank und anderen Herstellern in Beziehung zu setzen, den griechischen Herstellern 1 Million Tonnen und mehr und selbst 2 bis 3 Millionen Tonnen abnehmen zu wollen (siehe die in den vorstehenden Punkten (1) bis (6) erwähnten Dokumente). c)Vereinbarungen griechische Hersteller - Lafarge (18) - Titan - Lafarge In der Niederschrift von der ETF-Sitzung vom 19. August 1986 heisst es: ". . . Lafarge hat von Titan eine für Montreal bestimmte Ladung abgenommen; eine zweite Ladung wird im September übernommen . . .". In den internen Dokumenten von Lafarge vom 8. Juli 1986 und 28. Januar 1987 sowie in der Aufstellung der 1986 aus Griechenland übernommenen Mengen (Dok. 33126/14412, 14417 und 14407) ist davon die Rede, daß Lafarge in Griechenland durch Vermittlung von CFCI am 22. Juli 1986 33 051 Tonnen Klinker für Lieferung nach Montreal in der Zeit 5.-10. August 1986 und am 19. August 1986 29 806 Tonnen Klinker für Canada Cement Lafarge abgenommen hat. Am 12. Juni 1987 hat Titan einen Vertrag über den Verkauf einer Ladung von 26 000 Tonnen Klinker an Lafarge für Lieferung nach Montreal unterzeichnet (Dok. 33126/14433-14437). In einem Vertrag vom 3. Juni 1988 (Dok. 33126/14422, 14423, 14424), der später in den Vertrag vom 20. Oktober 1988 (Dok. 33126/19708-19721) integriert wurde, haben sich Titan und Lafarge auf jährliche Klinkerlieferungen in Höhe von 150 000 Tonnen für die Zeit vom 1. November 1988 bis 31. Dezember 1991 verständigt, wovon die Hälfte für Frankreich einschließlich der zu Frankreich gehörenden Inseln bestimmt sein muß. Diese Zahlen sind zu der Behauptung von Lafarge und anderen Herstellern in Beziehung zu setzen, den griechischen Herstellern 1 Million Tonnen und mehr und selbst 2 bis 3 Millionen Tonnen abnehmen zu wollen. (19) - Heracles - Lafarge Am 17. Juni 1988 wurde zwischen Lafarge Overseas America und Heracles ein für die Zeit vom 1. Juni 1988 bis 15. Juni 1991 gültiger Vertrag unterzeichnet (Dok. 33126/14454-14469), der vertragsjährlich die Lieferung von 500 000 Tonnen Klinker und Zement vorsieht. Während der Klinker in Länder ausserhalb Frankreichs geliefert werden kann, kann ein Teil des Zements in die im Nachtrag Nr. 2 angegebenen Länder und, soweit es Europa betrifft, nach Frankreich, Portugal, Skandinavien und der Türkei exportiert werden. Der grösste Teil des Zements muß jedoch für Frankreich bestimmt sein. Der Preis für den für Frankreich bestimmten Klinker und Zement richtet sich nach der Entwicklung der Zementpreise in Frankreich (Dok. 33126/14446-14453). Diese Mengen sind zu der Behauptung von Lafarge und anderen Herstellern in Beziehung zu setzen, den griechischen Herstellern 1 Million Tonnen und mehr und selbst 2 bis 3 Millionen Tonnen abnehmen zu wollen. Die Verträge zwischen Lafarge, Titan und Heracles vom Oktober 1988 wurden der EPC auf deren Sitzung vom 20. Oktober 1988 zur Kenntnis gebracht (siehe Sitzungsbericht von Ciments Français, Dok. 33126/18179, 18180). Daß die - direkten oder indirekten - Geschäftsbeziehungen zwischen Lafarge auf der einen und Heracles und Titan auf der anderen Seite früheren Datums sind, ändert nichts an der Tatsache, daß die genannten Käufe Teil der von der ETF beschlossenen "carrot actions" sind. So wurden diese Verträge den anderen ETF-Mitgliedern und selbst den EPC-Mitgliedern zur Kenntnis gebracht (siehe unten Absatz 36 Punkt (8)). Selbst wenn diese Geschäftsbeziehungen auf die Zeit vor dem "griechischen Problem" zurückgehen, beweist dies, daß Lafarge die Verträge als ihren Beitrag zu dem in der ETF gemeinsam erörterten Aufkaufsystem gewertet wissen wollte. d) Käufe von griechischem Zement durch die CBR-Gruppe (20) CBR hat sich an den "carrot actions" nicht im Rahmen direkter Beziehungen mit den griechischen Herstellern, sondern indirekt über die Holderbank-Tochter UMAR beteiligt. Wie weiter oben unter Buchstabe b) ausgeführt, haben UMAR und Pays-Bas Cement Co. am 19. Mai 1988 und 20. August 1988 mit Heracles bzw. Titan Verträge über die Lieferung von Klinker geschlossen, wovon mindestens die Hälfte für den Beneluxraum bestimmt sein muß. Am 15. Juli 1988 haben UMAR und CBR die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Abtretung von griechischem Klinker vereinbart (Dok. 33126/18117-18121). Mit Fernschreiben vom 13. September 1988, 27. Januar 1989 und 24. März 1989 hat CBR UMAR Bestellungen über jeweils 25.000 Tonnen Klinker erteilt (Dok. 33126/18122, 18123, 18124). In den Seebeförderungsverträgen für die drei Bestellungen sind als Empfänger CBR und als Lieferant und Versender Titan angegeben (Dok. 33126/18125, 18126, 18127). In dem handschriftlichen Bericht über die CBR-Vorstandssitzung vom 4. Mai 1988 wird dieser Abtretungsvertrag wie folgt interpretiert: "Griechischer Zement - Herr Celis, der für Benelux Klinkereinfuhren gegenüber Zementeinfuhren vorzieht, da sie keine Möglichkeit der Marktbeeinflussung bieten, hat mit Zustimmung der EWG eine Vereinbarung über die Einfuhr von Klinker aus Griechenland geschlossen. Dieser Klinker wird in den Niederlanden und in Belgien vermahlen. Über die Madrider Gesellschaft Humar (internationale Handelsgesellschaft) wird Herr Celis einen Vertrag über die Einfuhr von griechischem Klinker schließen, sofern Griechenland seine Zementexporte nach Benelux begrenzt. Der Vertrag gilt für zwei Jahre und wird eine Menge von 280 000 Tonnen - 1,65 % unseres Verbrauchs - vorsehen. Der Preis fob Griechenland beträgt 29,5 $, zuzueglich Kosten für Transport und Entladen. Der Präsident dankt Herrn Celis dafür, daß er den Vertrag in so brillanter Weise ausgehandelt hat und zu einem sehr positivem Ergebnis gelangt ist" (Dok. 33126/7632, 7633) (153). (21) CBR wirft der Kommission vor, sie messe besagtem handschriftlichem Vermerk ungebührende Bedeutung bei. Der Vermerk sei von einer Sekretärin verfasst worden und "zeichnet sich aus durch zahlreiche Streichungen, innere Widersprüche (abwechselnd ist von einem geschlossenen und einem zu schließenden Vertrag die Rede) und offensichtliche Fehler. So heisst es darin, der Kauf von griechischem Klinker erfolge mit ,Zustimmung der EWG'. All dies spiegelt die wirren Vorstellungen der Verfasserin des Vermerks, was den genauen Gegenstand der Besprechungen betrifft, wider" (154) (Seite 112 der Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte). Ausserdem wirft CBR der Kommission vor, die offizielle Niederschrift von der gleichen Sitzung unerwähnt gelassen zu haben. Selbst wenn man einräumt, daß dieser Vermerk von jemandem erstellt wurde, der die erörterten Themen nicht kannte, ist festzuhalten, daß der vorstehend zitierte Auszug keine Interpretation der wiedergegebenen Gespräche enthält - in einem solchen Fall hätte eine ungenaue Kenntnis der behandelten Themen tatsächlich eine gewisse Bedeutung haben können. Vielmehr handelt es sich um eine rein faktische Wiedergabe eines Gesprächs. Nach Auffassung der Kommission kann unter diesen Umständen nicht ausschließlich die offizielle Sitzungsniederschrift berücksichtigt werden. Im übrigen bestätigen die Erklärungen, die CBR selbst auf Seite 116 ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte gibt, indirekt die Schlußfolgerung aus dem ersten Satz des oben zitierten Auszugs aus der handschriftlichen Sitzungsniederschrift. Der offizielle Sitzungsbericht, der, auch wenn er in der Mitteilung der Beschwerdepunkte nicht zitiert wurde, allen Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde, gibt den Sachverhalt anders wieder. Für einen Vergleich mit der handschriftlichen Niederschrift von der CBR-Vorstandssitzung vom 4. Mai 1988 wird nachstehend der offizielle Bericht über die gleiche Sitzung zitiert (Dok. 33126/7629, 7630, 7631): "Europa: Kauf von Klinker. Wegen des unerwarteten Anstiegs des Zementverbrauchs in unserem natürlichen Markt (Ende April 1988: + 32 % gegenüber 1987 entgegen einem erwarteten Status quo) und wegen der zu Beginn des Jahres geschlossenen Exportverträge für Klinker und Zement, mit denen ein Abstellen der Brennöfen wegen überhöhter Vorräte vermieden werden sollte, droht gegenwärtig eine leichte Verknappung. Herr Celis hat mit der Gesellschaft UMAR (internationale Handelsgesellschaft) über eine mögliche Versorgung von CBR und ENCI mit ausländischem Klinker in Einheitskontrakten von 25 000 Tonnen verhandelt. In Betracht käme eine Menge von 240 000 Tonnen - 3,2 % des Klinkerbedarfs von CBR und ENCI und 2,5 % der Gesamtlieferungen von Zement -, verteilt auf zweieinhalb Jahre. Preis: etwa 48 $/Tonne frei Rotterdam oder Antwerpen. Dieser Klinker ist unmittelbar in den Anlagen Rozenburg, Gent oder Ijmuiden zu vermahlen. In der Gruppe CBR-EUR beläuft sich der Gesamtgestehungspreis für Klinker im Naßverfahren auf 42 $/Tonne ab Klinkerfabriklager. Der Preis wird in ECU festgelegt und gezahlt. Der Präsident dankt Herrn Celis für diese rasche Reaktion und das positive Verhandlungsergebnis" (155). Zu dieser offiziellen Sitzungsniederschrift, auf die CBR in ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte mit Nachdruck verweist, ist verschiedenes anzumerken. Zunächst dies: selbst wenn es stimmt, daß es zu einem unerwarteten Anstieg des Zementverbrauchs kam, schließt dies nicht aus, daß der griechische Klinker zu dem Zweck gekauft wurde, die griechischen Ausfuhren nach Benelux einzudämmen - was von CBR indirekt zugegeben wird: "Schließlich hoffte CBR, mit der Abnahme von Klinker von den griechischen Herstellern ein etwaiges Interesse der Griechen an der Lieferung von Zement nach Belgien zu dämpfen" (156) (S. 116 der Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte). Sodann geht, was den Prozentsatz des unerwarteten Verbrauchsanstiegs betrifft, aus dem CBR-Jahresbericht für 1988 hervor, daß der Verbrauch 1988 gegenüber 1987 in Belgien um 16 %, in den Niederlanden um 15 % und im Raum Nordrhein um 6 % gestiegen ist und daß die Zement- und Klinkerlieferungen von CBR um 16 % und nicht um 30 %, wie in der Erwiderung von CBR für ein einziges Quartal ohne konkrete Referenzangabe angegeben ist, und auch nicht um die höheren Prozentsätze, die zudem ohne jede Erklärung auf 1985 bezogen werden, zugenommen haben. e) Vereinbarungen griechische Hersteller - Scancem (Aker/Euroc) (22) In dem auf der Sitzung der Arbeitsgruppe in Zuerich und Céligny (siehe weiter oben Punkt (1)) vorbereiteten Dokument wird Cementa/Norcem unter den Firmen genannt, die sich möglicherweise an den Auffangmaßnahmen für griechischen Zement beteiligen werden. Der interne Vermerk von Blü Circle vom 4. September 1986 (Dok. 33126/11026, 11027) bestätigt, daß Norcem/Cementa (wie Scancem zur Gruppe Aker/Euroc gehörend) zu den Gesellschaften zählen, die sich an besagten Maßnahmen beteiligen sollen. Die Gruppe Aker/Euroc war auf zwei Treffen der Delegationsleiter sowie auf verschiedenen ETF-Sitzungen vertreten (siehe Absatz 25, Buchstaben c), g), i), l) und o)). - Titan/Scancem Titan und Scancem haben folgende Verträge geschlossen: - am 28. Januar 1987 einen Vertrag (Dok. 33126/19621-19629) über die Lieferung von 125 000 Tonnen Klinker nach Ghana, Liberia und Togo für die Zeit vom 1. Februar bis 31. Dezember 1987; - am 7. Oktober 1987 einen wiederholt und zuletzt am 17. November 1989 durch Nachträge geänderten Vertrag (Dok. 33126/19585-19620) über die Lieferung von 650 000 Tonnen Zement nach den USA und den Bahamas für die Zeit vom 1. Januar 1988 bis 31. Dezember 1990; - am 15. Oktober 1987 einen wiederholt und zuletzt am 15. März 1990 durch Nachträge geänderten Vertrag (Dok. 33126/19631-19656) über die Lieferung von 300 000 Tonnen Klinker nach Ghana, Liberia und Togo für die Zeit vom 1. Januar 1988 bis 31. Dezember 1990. Diese Mengen sind zu der Erklärung der europäischen Hersteller in Beziehung zu setzen, 2 bis 3 Millionen Tonnen zwecks Eindämmung der griechischen Exporte nach Europa abzunehmen (siehe die oben in den Punkten (1) bis (6) erwähnten Dokumente). Die Tatsache, daß Scancem eine normalerweise im internationalen Zement- und Klinkerhandel tätige Gesellschaft ist, bedeutet nicht, daß diese Verträge nicht Teil der "carrot actions" sind. Auch Holderbank, Lafarge und Blü Circle sind im internationalen Zement- und Klinkerhandel tätig, und diese Tätigkeit erleichtert den Absatz der die Marktstabilität gefährdenden Mengen. Im übrigen geht aus den erwähnten Dokumenten hervor, daß die Geschäftsbeziehungen, wie sie ab der zweiten Hälfte 1986 ausgestaltet waren, dazu dienten, das sogenannte "griechische Problem" zu lösen. Ausserdem spricht die Tatsache, daß die ETF-Mitglieder darüber gemeinsam sprachen, dagegen, daß es sich um völlig normale Geschäftsbeziehungen handelt. Daß sich Scancem an den Auffangmaßnahmen für griechischen Zement beteiligte, geht ausserdem aus der Niederschrift von der ETF-Sitzung vom 19. August 1986 (siehe oben Punkt (3)) hervor, da sich der Verfasser dieser Niederschrift nur darüber beschwert, daß die Initiativen einiger ETF-Mitglieder Scancem in eine Position der Schwäche bei den Verhandlungen mit den griechischen Herstellern gebracht haben. 29. Die Standpunkte verschiedener Hersteller (1) Unter Berücksichtigung der Standpunkte der einzelnen Unternehmen seien nachstehend verschiedene Positionen betreffend die in diesem Kapitel geschilderten Sachverhalte wiedergegeben. (2) Bezueglich Cembureau kann nur auf die Ausführungen in Absatz 24 verwiesen werden. (3) Oficemen fühlt sich von den die ETF betreffenden Sachverhalten nicht angesprochen, da ihr Präsident, Herr Andia, an der einzigen Sitzung, an der er teilnehmen sollte, nämlich der Sitzung der Untergruppe "Abwehrmaßnahmen" am 15. März 1987, wegen einer Flugzeugverspätung nicht teilnehmen konnte. Dem steht gegenüber, daß Herr Andia auf dem Treffen der Delegationsleiter am 9. September 1986 (siehe oben Absatz 25 Punkt (24)) zum Mitglied dieser Untergruppe ernannt wurde, und vor allem, daß in der Sitzungsniederschrift Herr Andia als anwesend geführt wird (siehe oben Absatz 25, Punkt (47)). Ausserdem - und dies ist noch wichtiger - nahm der spanische Delegationsleiter, der die spanische Zementindustrie und damit Oficemen vertrat, an den Treffen der Delegationsleiter vom 9. Juni 1986, 9. September 1986 und 6. November 1986 (siehe oben Absatz 25, Punkte (9), (23) und (39)) teil. (4) Das Syndicat Français de l'Industrie Cimentière behauptet, an keiner ETF-Sitzung teilgenommen zu haben und von deren Aktivitäten nicht das geringste zu wissen. Dazu ist zunächst zu sagen, daß der den besagten Verband und somit die gesamte französische Zementindustrie vertretende französische Delegationsleiter an den Treffen der Delegationsleiter am 9. Juni 1986, 9. September 1986 und 6. November 1986 (siehe oben Absatz 25 Punkte (9), (23) und (39)) teilgenommen hat und Ciments Français im übrigen erklärt hat, daß die Anwesenheit von Herrn Laplace auf verschiedenen Sitzungen unter anderem durch seine Rolle im Syndicat Français zu erklären ist (siehe oben Absatz 24, Punkt (3), und Absatz 25, Punkt (9)). Ausserdem steht das Problem der griechischen Zementexporte unter Punkt 3 auf der Tagesordnung der SFIC-Vorstandssitzungen vom 8. Juli 1986, 9. September 1986 und 7. Oktober 1986, während in den Niederschriften von diesen Sitzungen (Dok. 33126/14828-14860) zu diesem Punkt nichts ausgeführt ist. Laut Darstellung des SFIC sollten keine schriftlichen Spuren von der Kritik des Vorstands an den regierungsamtlichen französischen Stellen bleiben. Diese Erklärung steht im Widerspruch zur Tagesordnung der SFIC-Vorstandssitzungen vom 8. Juli 1986 und 9. September 1986, wo nicht von regierungsamtlichen Stellen, sondern lediglich von den Zementausfuhren Griechenlands die Rede ist. Der einzige Verweis auf die öffentliche Hand findet sich in der Tagesordnung der Sitzung vom 7. Oktober 1986, die in Klammern den Vermerk "Gespräch in der DREE vom 25. September" enthält. Ausserdem fällt Punkt 3 in den Sitzungsniederschriften völlig unter den Tisch und wird nicht einmal erwähnt. In jedem Fall gehörten zu den auf den Sitzungen vom 8. Juli, 9. September und 7. Oktober 1986 anwesenden Vorstandsmitgliedern stets Präsident Laplace und in einem Fall Herr Kasriel, die an verschiedenen Sitzungen, insbesondere den der ETF gewidmeten Treffen der Delegationsleiter, teilnahmen. Die Behauptung des SFIC, von den Tätigkeiten der ETF nichts zu wissen, entbehrt daher jeglicher Grundlage. (5) Was die sehr speziellen Fälle Cementos Cosmos und Cementos del Norte betrifft, so hat die Kommission die Einstellung des Verfahrens beschlossen (siehe oben Absatz 4). KAPITEL 6 European Cement Manufacturers Export Committee (ECMEC) 30. Entstehungsgeschichte von ECMEC (1) In dem internen Vermerk von Blü Circle vom 4. April 1981 (Dok. 33126/11338, 11339, 11340) wird die Entstehung der Exportkomitees wie folgt geschildert: "Vor Jahren hatte Cembureau einen eigenen europäischen Ausfuhrausschuß. Mit der Entstehung des Gemeinsamen Marktes und dessen ausgeprägter Abneigung gegen Kartelle jeglicher Art hat Cembureau aber letztlich sein unerwünschtes Kind aufgegeben, und die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zementexports wurde einer informellen Initiative von aussen überlassen. Diese Initiative wurde von Michäl Chapman aufgegriffen, und so entstand 1972 der sogenannte "Londoner Club", der auf eine sehr kleine Gruppe von Exporteuren zurückgeht, die sich bereits seit einigen Jahren unter der Leitung von Michäl trafen" (157). Weiter berichtet der Vermerk über die Teilung des "Londoner Clubs" in zwei Ausschüsse, ferner über die Skepsis verschiedener Mitglieder, was die Nützlichkeit des Ausschusses der grossen Exporteure betrifft, und über das Misstrauen, das im Club zwischen griechischen und spanischen Herstellern herrschte, denen es dem Vermerk zufolge gelungen war, beträchtliche Mengen - mit katastrophalen Folgen für den Markt - abzusetzen. Nach und nach gewann der "Londoner Club" an Kontur und erhielt eine eigene Struktur mit Sitz in den Geschäftsräumen von Blü Circle. Er bestand aus einem "Export General Committee" und einem "Export Working Committee." (2) 1978 sahen sich die führenden Exporteure veranlasst, getrennt vom "Londoner Club" zu tagen. So entstand ein weiteres Komitee mit der Bezeichnung "European Export Policy Committee" (abgekürzt EPC). Nach der Entstehung von EPC beschlossen die Mitglieder des "Londoner Clubs" auf dem in den Geschäftsräumen von Cembureau veranstalteten Treffen in Paris vom 23. Januar 1979 (Dok. 33126/12751-12752), "1. daß das Export General Committee und das Export Working Committee zu einem einzigen Komitee verschmolzen werden, das etwa viermal jährlich tagen sollte. Das Komitee sollte allen am Export nach Nicht-

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