Europäische Union

94/815/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. November 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache IV/33.126 und 33.322 - Zement)

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Quellenkennung: 31994D0815. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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heisst es unter Punkt 4.1: "Mit den griechischen Gesellschaften ist keine Vereinbarung getroffen worden. Sie hatten letzten Monat nicht einmal untereinander Kontakt. Die Gründe für den Misserfolg sind in erster Linie der Preis (Differenz von 1-2 US$ pro Tonne) und die Frage, wer sich des Problems Bouri im Vereinigten Königreich annehmen wird. BCI hat jedoch bereits mit den Lieferungen griechischen Zements für die Vereinigten Staaten begonnen (das erste Schiff hat in Boston 20 000 Tonnen gelöscht, das zweite Schiff wird in Kürze 25 000 Tonnen für Baltimore laden). Preis: 1. Lieferung US$ 29 - fob, 2. Lieferung US$ 27. Fortsetzung der Lieferungen September-Oktober. Lafarge hat von Titan eine für Montreal bestimmte Ladung abgenommen. Eine zweite Ladung wird im September übernommen. Holderbank hat ebenfalls versprochen, von Titan 90 000 Tonnen abzunehmen (Vertrag noch nicht unterschrieben). Eine Lieferung von 7 000 Tonnen ist erfolgt. Ausserdem hat Holderbank 100 000 Tonnen von Heracles abgenommen, 40 000 Tonnen sind bereits geliefert. An dieser letzteren Sache ist Bloom beteiligt, der die Ware am Mississippi gelöscht hat und sie auf dem Markt von Dundee absetzt. Holderbank hat weiterhin 50 000 Tonnen Klinker von Titan zum Preis von US$ 19,80 fob abgenommen. 25 000 Tonnen sind bereits geliefert, alles für den US-amerikanischen Markt. Zusammenfassend haben uns meines Erachtens einige Mitglieder in eine Position der Schwäche bei den Verhandlungen gebracht, obgleich wir mit den Griechen noch keine Übernahmevereinbarung gefunden haben. Nach langer Diskussion wurde vereinbart, daß eine Untergruppe prüfen wird, welche Firmen derzeit und in naher Zukunft Zement ASTM Typ II liefern können. Ausserdem wird BCI die Gespräche mit Titan wiederaufnehmen und eine Lösung zu finden versuchen, um Druck auf Heracles auszuüben" (144). (4) Bestätigt wird die Übernahme von Zement von den griechischen Herstellern einmal durch den nichtdatierten, aber mit fast hundertprozentiger Sicherheit vom September 1986 stammenden internen Vermerk von Blü Circle "Griechische Importe" (Dok. 33126/11083-11084), in dem es heisst: "In den vergangenen Wochen haben Blü Circle, Holderbank und Lafarge begonnen, griechischen Zement oder Klinker vor allem von Titan zwecks Lieferung nach den USA und Kanada als Geste des guten Willens zu übernehmen, um die Tür gegenüber den Griechen offenzuhalten" (145), und zum anderen durch das Schreiben von Blü Circle an Holderbank vom 22. September 1986, in dem Blü Circle ihren Beschluß mitteilt, weiterhin griechischen Zement für Lieferung nach den Vereinigten Staaten abzunehmen (Dok. 33126/11094, 11095). (5) Laut Niederschrift von dem Treffen der Delegationsleiter vom 9. September 1986 (Dok. 33126/18857-18862), Punkt 1.2, hatten sich Heracles, Titan und Halkis für eine gemeinsame Übernahmevereinbarung ausgesprochen; wegen der unterschiedlichen Vorstellungen von den Preisen und der Dauer und wegen der Verpflichtungen von Heracles und Titan gegenüber Bouri und Ferruzzi kam eine solche Vereinbarung jedoch nicht zustande. Weiter heisst es in der Sitzungsniederschrift, daß sich Titan bei den Gesprächen mit Blü Circle und Holderbank zu einer Zusammenarbeit bereit erklärt hatte, ferner daß es in Anbetracht der von der britischen Regierung und von anderer Seite gebotenen Unterstützung im Augenblick besser ist, keine Vereinbarungen zu schließen, und daß die Verhandlungen mit den griechischen Herstellern zweckmässigerweise ausgesetzt werden, bis ihre Marktposition und die von Bouri schwächer geworden ist. Weiter heisst es in dem Vermerk: "Gleichzeitig müsste jedoch die Möglichkeit, eine Abnahmevereinbarung für höhere Mengen - 2 bis 3 Millionen Tonnen - oder für geringere Mengen zu einem Sonderpreis zu akzeptieren, eingehend geprüft werden. Schließlich kam man überein, die Verhandlungen fortzusetzen" (146). (6) Die Tagesordnung der ETF-Sitzung vom 11. Februar 1987 (Dok. 33126/18937, 18938) sieht unter Punkt 1.5 folgendes vor: "Griechische Ausfuhren - Mengen und Verträge mit den Mitgliedern der Task Force 1987" (147). Wie in Absatz 25 ausgeführt, gibt die bei Lafarge gefundene Sitzungsniederschrift nur die Beratungen über bestimmte Tagesordnungspunkte wieder. (7) Aus den in den vorstehenden Punkten (2) bis (6) erwähnten Dokumenten ergibt sich, daß es den ETF-Mitgliedern möglicherweise nicht gelungen ist, mit den griechischen Herstellern zu einer kollektiven Vereinbarung zu gelangen, da diese gegen eine solche Formel sehr starke Bedenken hatten. Aus den fraglichen Dokumenten geht jedoch auch hervor, daß verschiedene europäische Hersteller mit den griechischen Herstellern Abnahmeverträge für Zement und Klinker geschlossen haben, um die griechischen Exporte nach Europa wenigstens zu bremsen. Schließlich ist den Dokumenten zu entnehmen, daß sich die ETF-Mitglieder, obgleich sie keine kollektive Vereinbarung mit den griechischen Herstellern zu schließen vermochten, wechselseitig von den jeweils übernommenen Mengen und den mit den griechischen Herstellern geschlossenen Verträgen in Kenntnis gesetzt haben. a) Vereinbarungen zwischen britischen und griechischen Herstellern (8) In dem "Zwischen MJH - Presanis vereinbartes Konzept - 16.T6. 1986" überschriebenen internen Vermerk von Blü Circle (Dok. 33126/10991) heisst es: "1. Blü Circle verkauft an Bouri 300 000 Tonnen DDR-Zement für Ägypten zum Preis von 10 $ fob. 2. Titan/Heracles verkaufen an BC Atlantic 500 000 Tonnen Zement zum Preis von 25 $ fob Typ II und 27 $ fob Typ II AASHTO. 3. Wir setzen für die Beförderung das 25 000-Tonnen-Schiff von Titan "Ionian Carrier" zu 7,50 $ ein. 4.Blü Circle nimmt von Titan/Heracles 100 000 Tonnen Klinker BS 12 für Magheramorne zu 21,50 $ fob ab. Geschätzte Transportkosten: 12 $ bei Einsatz eines 4 000-Tonnen-Schiffes. 5. Blü Circle mietet den Bouri-Terminal. Preisvorstellung: 2 Millionen $. Wir können es entweder ungenutzt am Kai in Tilbury lassen oder als BCC-Terminal einsetzen und die Wouldham-Anlage schließen. Anmerkungen a) Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr; in dieser Zeit würden wir versuchen, mit der griechischen Industrie zu einer langfristigeren Lösung zu gelangen, und BCC würde abschlanken. b) Bei den Preisen handelt es sich um Richtwerte - vorbehaltlich Verhandlung. Falls sie durchgesetzt werden, dürfte BCI ausser der DDR-Verpflichtung keine zusätzlichen Kosten haben, und Rugby und RTZ zahlen noch ihren Teil des Nettoverlustes, d.h. 5 $ pro Tonne. c)Magheramorne fällt nicht unter das CPA (Common Price Agreement, Anm. d. Red., siehe Absatz 16 Punkt (21)). Der griechische Klinker ist innerhalb der EWG. Gegen DDR läuft weiterhin ein Antidumpingverfahren. d) Die Chancen, mit den Europäern zu einer akzeptablen Vereinbarung zu gelangen, stehen 50 zu 50. Dies könnte die Handlungsfreiheit von BCI in Zukunft einschränken - für die Zusammenarbeit von heute muß möglicherweise später ein Preis gezahlt werden. e) Die so konzipierte Vereinbarung dürfte keinen Verstoß gegen die EWG-, FTC- oder Antitrustregeln darstellen. f)Die Ausschaltung von Bouri wird teurer sein, wenn das Unternehmen erst einmal zu verkaufen begonnen hat" (148). (9) In dem "Diskussionspapier Niedrigpreiseinfuhren - Sitzung vom 7.7.1986" überschriebenen internen Vermerk von Blü Circle (Dok. 33126/10992, 10993, 10994) heisst es nach einem Hinweis auf die sich der britischen Zementindustrie stellenden Optionen - Politik der Nicht-Kooperation mit den griechischen Herstellern oder Politik der Zusammenarbeit - hinsichtlich letzterer Lösung, daß die Gespräche mit Titan und Heracles erbracht haben, daß zwei Alternativlösungen geprüft wurden: 1. Lösung: ein europäischer Zwischenhändler würde während eines Jahres 1 Million Tonnen für Lieferung in Gebiete ausserhalb Europas übernehmen. Die griechischen Hersteller akzeptieren aber nicht eine Befristung auf ein Jahr. 2. Lösung: Vereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren. In dieser Zeit würden Titan und Heracles folgende Mengen an Blü Circle verkaufen: 1. Jahr (1986/87): 700 000 Tonnen (davon 100 000 Tonnen für Nordirland, 500 000 Tonnen für die USA und 100 000 Tonnen für andere Bestimmungsgebiete); 2. Jahr (1987/88): 900 000 Tonnen (davon 100 000 Tonnen für Nordirland, 200 000 Tonnen für andere Teile des Vereinigten Königreichs, 500 000 Tonnen für die USA und 100 000 Tonnen für andere nicht näher angegebene Bestimmungsgebiete); 3. Jahr (1988/89): 900 000 Tonnen mit der für das zweite Jahr vorgesehenen Verteilung. Wörtlich heisst es in dem Vermerk weiter: "Über diese Lösung ist mit den Griechen bereits grundsätzliches Einvernehmen erzielt worden; wie die Lösung A hängt sie aber davon ab, ob eine Regelung mit Bouri gefunden wird" (149). Die gleichen Mengen und Bestimmungsgebiete wie in Lösung 2 finden sich in einem nichtdatierten handschriftlichen Vermerk von Heracles auf Papier mit dem Briefkopf "Sheraton Park Tower - London" (Dok. 33126/19864, 19865) und in einem nichtdatierten Vereinbarungsprotokoll ("Memorandum of Understanding") wieder, das den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vereinbarung (1. August 1986) angibt und darauf hinweist, daß es sich bei den für das Vereinigte Königreich und andere nicht näher genannte Länder bestimmten Produkten um Zement oder um Klinker handeln kann, während nach den USA im Prinzip Zement zu liefern ist (Dok. 33126/11096). (10) In dem Bericht über das Treffen zwischen Blü Circle und Titan vom 17. September 1986 (Dok. 33126/11080, 11081, 11082) ist die Rede von dem Titan mitgeteilten Beschluß von Blü Circle, demzufolge das Programm für die Übernahme von Titan- und Heracles-Produkten zwecks Lieferung nach den Vereinigten Staaten von der Lage im Vereinigten Königreich unabhängig ist. Der Verfasser des Vermerks führt aus, daß die Übernahme grösserer Mengen von Titan durch Blü Circle Atlantic ein Anreiz für Titan sein könnte, sich einseitig aus dem Vereinigten Königreich zurückzuziehen und damit die Position von Bouri zu schwächen. (11) Laut einem nichtdatierten, aber mit Sicherheit vom September stammenden internen Vermerk von Blü Circle (Dok. 33126/11083, 11084) hat Titan auf einem Treffen, das in der Woche zuvor in Athen stattfand, vorgeschlagen, die Gesamtverkäufe von Titan und Heracles im Vereinigten Königreich im ersten Jahr auf 300 000 und im zweiten und dritten Jahr auf 500 000 Tonnen zu begrenzen; Titan erschien optimistisch, was die Möglichkeit betrifft, Heracles für diese Regelung zu gewinnen. Die fraglichen Mengen sollten an die britischen Hersteller zwecks Weiterverkauf über deren Vertriebsnetze geliefert werden. Der Verfasser des Vermerks empfiehlt, auf dem Treffen am 8./9. September 1986 zusammen mit den griechischen Herstellern die auf der Begrenzung der Verkäufe nach dem Vereinigten Königreich basierende Lösung zu vertiefen. (12) - An diesen Gesprächen waren unmittelbar nur Blü Circle auf britischer und Titan und Heracles auf griechischer Seite beteiligt. In den der Kommission vorliegenden Dokumenten deutet jedoch verschiedenes darauf hin, daß Blü Circle auch für Rechnung der beiden anderen britischen Hersteller, nämlich Rugby und RTZ (heute Castle Cement), handelte. So hat Blü Circle verschiedentliche Male Abwehrmaßnahmen gegen die Importe ergriffen und durchgesetzt, daß die beiden anderen Unternehmen einen Teil der Kosten tragen. So a) enthält der Vermerk über das Treffen zwischen Herrn Horner und Herrn Presanis am 16. Juni 1986 (Dok. 33126/10991) eine ausdrückliche Anspielung auf Rugby und RTZ: Blü Circle rechne mit deren finanzieller Unterstützung zwecks Reduzierung der Kosten, die sie sonst allein für die mit Titan geplanten Maßnahmen tragen müsste; b) ist in dem internen Vermerk von Blü Circle über ein Treffen mit Titan am 17. September 1986 (Dok. 33126/11080) von einer Position die Rede, die Blü Circle in ihrem Gespräch mit Titan der "britischen Industrie" insgesamt zuschreibt; c) wird aus den internen Vermerken von Blü Circle vom 7. September 1987, 22. Oktober 1987, 18. Dezember 1987 und 8. Januar 1988 (Dok. 33126/11195-11198) deutlich, daß es Blü Circle gelungen war, einen Teil der "Kosten des Kampfes gegen die Importe" ("Import Battle Costs") von den beiden anderen Unternehmen tragen zu lassen. Insbesondere aus dem Vermerk vom 18. Dezember 1987 (Dok. 33126/11197) geht hervor, daß eine allgemeine Verpflichtung bestand, sich die Kosten für mehrere Jahre zu teilen, was eine eigene vorherige Absprache für jede Operation überfluessig machte. Die drei britischen Unternehmen verwerfen diese Argumentation. So erklären Castle und Rugby, - die Aufzeichnung über das Treffen vom 19. Juli 1986 (Dok. 33.126/11080) betreffe sie nicht: mit dem Hinweis auf die "britische Industrie" seien nur die legitimen "Lobby"-Tätigkeiten bei den regierungsamtlichen Stellen gemeint; Rugby bezeichnet es ausserdem als unwahrscheinlich, daß ein so detaillierter Vermerk die Tatsache unerwähnt gelassen hätte, daß die Aktion auch die beiden anderen Unternehmen betraf, wenn sie tatsächlich daran beteiligt gewesen wären (Erwiderungen auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte: Rugby Punkt 4.3.19 und Castle Punkt 5.2.18); - die Vermerke vom 7. September 1987, 22. Oktober 1987, 18. Dezember 1987 und 8. Januar 1988 (Dok. 33126/11195-11198) beträfen nicht die griechischen Lieferungen, da diese in Wirklichkeit erst Mitte 1986 begannen, während sich der Vermerk vom 18. Dezember 1987 (Dok. 33126/11197, 11198) auf die Jahre 1983-1986 bezieht; sie enthielten keinen Hinweis auf Griechenland, allenfalls eine allgemeine Referenz auf "Westeuropa." Weiterhin mache laut Castle der Vermerk vom 18. Dezember 1987 deutlich, daß RTZ eben nicht die Zahlung eines Beitrags akzeptiert hatte; vielmehr hätte sie dies abgelehnt und ein zuvor gemachtes Angebot für einen Betrag von 595 000 £ zurückgezogen (in den Punkten 4.3.40 bzw. 5.2.30-32 genannte Fundstellen). Blü Circle machte geltend, - zwischen ihr und den beiden anderen Unternehmen habe keine Absprache über ihre Kontakte mit Titan oder mit den Kreditgebern von Bouri bestanden; - sie habe indessen früher als führender britischer Hersteller eine etwas "paternalistische" Position bezogen und die Initiative zur Bekämpfung von Aktivitäten ergriffen (Beispiel: Dumpingeinfuhren aus Osteuropa), in denen sie eine Bedrohung nicht nur für sich selbst, sondern für die gesamte britische Zementindustrie sah. Sie habe von Zeit zu Zeit versucht, bei den anderen Herstellern einen Teil der aufgewendeten Kosten wieder hereinzuholen - mit begrenztem Erfolg, wie die von der Kommission als Quelle herangezogenen Dokumente bewiesen (150). - Die Kommission vermag diese Erklärungen nicht zu akzeptieren. Zu dem Vermerk über das Treffen vom 17. September 1986 (Dok. 33126/11080) ist zu bemerken, daß er sich eben nicht darauf beschränkt, an die Haltung der "britischen Industrie" bei ihren Demarchen bei den regierungsamtlichen Stellen zu erinnern; wie der Verfasser des Vermerks ausführt, gilt diese kollektive Haltung der britischen Industrie auch für eine etwaige Vereinbarung mit dem neuen Konkurrenten auf dem britischen Markt, nämlich Bouri. Was die Vermerke vom 7. September 1987, 22. Oktober 1987, 18. Dezember 1987 und 8. Januar 1988 (Dok. 33126/11195-11198) betrifft, so ist auf folgendes zu verweisen: a) selbst wenn die griechischen Lieferungen erst 1986 richtig anliefen, gehört dieses Jahr zu dem im Vermerk vom 18. Dezember 1987 (Dok. 33126/11197) erwähnten Zeitraum; b) die Tatsache, daß im Vermerk vom 22. Oktober 1987 (Dok. 33126/11196) nur von "Westeuropa" (im Gegensatz zu "Ostdeutschland" als einziger anderer Rubrik) gesprochen wird, ist insofern bedeutungslos, als laut eigener Darstellung der Unternehmen in der fraglichen Zeit gerade Griechenland eine der wichtigsten Quellen für Lieferungen nach dem Vereinigten Königreich war (Erwiderung von Blü Circle auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte, Teil II, Schaubild 5); c) der Vermerk vom 8. Januar 1988 (Dok. 33126/11198) zeigt sicherlich nicht, daß es keine Fälle gab, in denen sich die drei Unternehmen in die Kosten einer Abwehrmaßnahme gegen die Einfuhren teilten; er zeigt, wie Castle zugibt, lediglich, daß RTZ Blü Circle einen Vorschlag gemacht hat, der später verworfen wurde; in der Debatte ging es offenbar nur um den Betrag, wobei Blü Circle wünschte, daß RTZ eine höhere Zahlung akzeptiert; d) obgleich Castle und Rugby darauf bestehen, daß aus diesen Vermerken nicht hervorgeht, daß die fraglichen Absprachen auch die griechischen Lieferungen betrafen, ist offenkundig (Vermerk vom 16. Juni 1986, Dok. 33126/10991), daß die mit Titan abgesprochenen Maßnahmen nach den Vorstellungen von Blü Circle - die ausdrücklich einräumt, für ihre Abwehrmaßnahmen gegen die Einfuhren Beiträge erhalten zu haben - kostenmässig umgelegt werden sollten; e) im Vermerk vom 18. Dezember 1987 (Dok. 33126/11197) heisst es in Absatz 4 eindeutig: "Ich habe Hewitt gegenüber zu verstehen gegeben, daß seine Argumente zum grossen Teil nicht stichhaltig sind, da wir von den Kosten, die BC in den Jahren 1983 - 1986 hatte, sprachen und nichts RTZ von ihrer Verpflichtung entband, die Zahlung ihres Anteils zu akzeptieren. Im übrigen hatte Rugby bereits ihren Beitrag gezahlt, so daß es seitens RTZ umso weniger vernünftig war, keine Verantwortung für das Geschehene zuzugeben" (151). Daraus folgt, daß Rugby ihren Anteil für die fragliche Zeit bereits gezahlt hatte. Im Falle von RTZ ist in dem zitierten Vermerk die Rede von einer Verpflichtung zur Beitragsleistung. Die Debatte dreht sich ausschließlich um deren Höhe. So ist in dem Vermerk die Rede von einem von RTZ bereits vorgelegten "Angebot" von 595.000 £, das natürlich in Verbindung mit der im gleichen Vermerk erwähnten "Verpflichtung" zu sehen ist. Diese Angaben finden ihre unmittelbare Bestätigung in der Erwiderung von Blü Circle auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte: Blü Circle räumt die Existenz einer Praktik ein, von den anderen Unternehmen Beiträge anzufordern; mit dem Anerkenntnis, daß diese Taktik nicht immer von Erfolg gekrönt war, bestätigt Blü Circle, daß bei anderen Gelegenheiten Beiträge gezahlt wurden. Blü Circle erklärt lediglich, daß es bei der fraglichen Gelegenheit keine vorherige Absprache mit den anderen Herstellern gab (Ziff. 4.223 der Erwiderung). (13) Zur Frage der Begrenzung der griechischen Exporte nach dem Vereinigten Königreich ist nachzutragen, daß den nachstehend genannten Dokumenten zufolge diese Begrenzung ungeachtet der Tatsache, daß die griechischen Hersteller den Briten eine Begrenzung ihrer Exporte nach dem Vereinigten Königreich vorgeschlagen hatten, nicht offiziell zwischen den griechischen und den britischen Herstellern, sondern zwischen der britischen und der griechischen Regierung vereinbart wurde. So spricht die "Financial Times" vom 18. Dezember 1986 (Dok. 33126/2907) von einer griechisch-britischen Regierungsvereinbarung, derzufolge die griechischen Exporte nach dem Vereinigten Königreich zunächst auf 2,75 und dann 1989 auf 3 % des Verbrauchs begrenzt werden sollten; von einer Regierungsvereinbarung über 300 000 Jahrestonnen ist in der Niederschrift von der Sitzung der Cement Maker's Federation vom 9. Januar 1987 (Anhang VI zur Erwiderung von Blü Circle auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte) die Rede; und in der Niederschrift von der Sitzung der ETF-Arbeitsgruppe "Abwehrmaßnahmen" vom 15. März 1987 (Dok. 33126/4858) heisst es, daß "die britische Regierung aus Gründen der ,hohen Politik' der griechischen Regierung eine Art ,Genehmigung' zur Lieferung einer Menge bis zu 3 % des Inlandsverbrauchs zugestanden hat." (14) Die Käufe von griechischem Zement und Klinker als Maßnahmen zur Eindämmung der griechischen Lieferungen nach den anderen Mitgliedstaaten sind hingegen das Ergebnis von Herstellervereinbarungen. Die Kommission bestreitet nicht, daß es zu Verkäufen seitens der griechischen Hersteller an Zementabnehmer gekommen sein mag; dies schließt jedoch nicht aus, daß die Verträge zwischen den griechischen und den anderen europäischen Herstellern eine Eindämmung der griechischen Exporte nach den europäischen Ländern bezweckten. - Vereinbarungen Blü Circle - Titan (15) Mit Fernschreiben vom 4. und 7. Juli 1986 (Dok. 33126/19545, 19546) hat Blü Circle unter Bezugnahme auf vorausgegangene Ferngespräche Titan die Abnahme von 20 000 Tonnen Zement für Boston zu einem Preis von 29 $/Tonne fob für Lieferung in der Zeit 18.-21. Juli bestätigt. Die Menge und der Preis sind den Aussagen in der Niederschrift von der ETF-Sitzung vom 19. August 1986 (siehe oben Punkt (3)) gegenüberzustellen: "BCI hat jedoch bereits mit den Lieferungen griechischen Zements für die Vereinigten Staaten begonnen (das erste Schiff hat in Boston 20 000 Tonnen gelöscht . . .). Preis: 1. Lieferung 29 US$ - fob . . ." In den Fernschreiben vom 11. August 1986, 14. August 1986, 1. September 1986 und 5. September 1986 (Dok. 33126/19547-19551 und 19553, 19554, 19555) ist davon die Rede, daß Blü Circle etwa 25 000 Tonnen Zement von Titan für Blü Circle Atlantic zu einem Preis bis maximal 27 $ fob je nach Festigkeit des Zements abgenommen hat. Die Menge und der Preis sind der Aussage in der Niederschrift von der ETF-Sitzung vom 19. August 1986 gegenüberzustellen: ". . . das zweite Schiff wird in Kürze 25 000 Tonnen für Baltimore laden). Preis: . . . 2. Lieferung US$ 27." In besagter Sitzungsniederschrift heisst es weiter: "Fortsetzung der Lieferungen September-Oktober." In der Tat bestätigt Blü Circle Atlantic mit Fernschreiben vom 30. September 1986 (Dok. 33126/19552) gegenüber Titan ihre Bereitschaft, in der Zeit 16.-19. Oktober 1986 22 000 Tonnen und in der Zeit 1.-6. November 1986 weitere 20 000 Tonnen abzunehmen. Zwischen Blü Circle Atlantic und Titan wurden folgende Verträge über die Lieferung von Zement nach den Vereinigten Staaten geschlossen: Vertrag vom 14. Oktober 1986 mit Änderung am 30. November 1986 (Dok. 33126/10926-10941); Vertrag vom 1. August 1987 mit Änderung am 2. August 1987, 31. August 1987, 15. Januar 1988 und 24. Oktober 1988 (Dok. 33126/10896-10905, 10946-10951 und 19562-19579); Vertrag vom 24. Oktober 1988 (Dok. 33126/10907-10914). Diese Verträge sehen die Lieferung von 300 000 Tonnen in der Zeit vom 1. Januar - 31. Dezember 1987, von 200 000 Tonnen in der Zeit vom 1. Januar - 31. Dezember 1988 (plus eine Option über 200 000 Tonnen) bzw. von 216 000 Tonnen in der Zeit vom 1. November 1988 - 31. Dezember 1989 vor. Diese Zahlen sind jenen Mengen gegenüberzustellen, die Blü Circle jeweils für die Jahre 1986/87, 1987/88 und 1988/89 von Titan und Heracles zwecks Weiterverkaufs nach den Vereinigten Staaten abnehmen zu wollen erklärt hat (siehe vorerwähnte Dokumente). Ausserdem enthält die Tagesordnung der ETF-Sitzung vom 11. Februar 1987 unter 1.5 den Punkt "Griechische Ausfuhren: Mengen und Verträge mit den Mitgliedern der Task Force 1987." Mit Fernschreiben vom 17. Dezember 1986, 7. Januar 1987, 15. Januar 1987, 12. Februar 1987, 26. Februar 1987, 1. April 1987 und 3. April 1987 (Dok. 33126/19461-19469) hat Blü Circle bei Titan Zement für Lieferung nach Nigeria bestellt. Diese Bestellungen sind mit den 100 000 Tonnen Zement für nicht näher angegebene Bestimmungen in Beziehung zu setzen, die Blü Circle alljährlich von 1986 bis 1989 abnehmen zu wollen erklärt hat (siehe vorerwähnte Dokumente). Blü Circle und Titan machen geltend, daß die Handelsbeziehungen zwischen Titan und Blü Circle Atlantic und zwischen Titan und Nigeria bereits lange vor 1986 bestanden und daß Blü Circle Atlantic 1986 einen 1985 mit Titan geschlossenen Vertrag abwickelte. Die Kommission bestreitet nicht, daß zwischen den Parteien lange Zeit, bevor das sogenannte "griechische Problem" auftrat, Geschäftsbeziehungen bestanden haben mochten. Aus den aufgeführt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.