Europäische Union

2006/803/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. November 2006 zur Änderung der Entscheidung 2005/381/EG zur Einführung eines Fragebogens für die Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5546) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0803. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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Die prüfenden Instanzen sind gehalten, Verbesserungen für die Überwachung der Anlage zu empfehlen Ja/Nein Die zuständige Behörde oder eine andere Einrichtung ist berechtigt, die geprüften Emissionsberichte zu kontrollieren Ja/Nein Die zuständige Behörde oder eine andere Einrichtung ist berechtigt, den geprüften Emissionsbericht anzupassen, wenn dieser als unzureichend erachtet wird Ja/Nein Die zuständige Behörde oder eine andere Einrichtung überwacht die prüfenden Instanzen (u.a. Stichprobenkontrollen, Schulungen, Verfahren zur Qualitätssicherung und -kontrolle) Ja/Nein Die zuständige Behörde ist berechtigt, eine prüfende Instanz für eine Anlage zu benennen Ja/Nein In einem anderen Mitgliedstaat akkreditierte prüfende Instanzen müssen ein weiteres Akkreditierungsverfahren durchlaufen — Nein — Nein, nur formale Anforderungen (Registrierung usw.) — Nein bei prüfenden Instanzen, die in einem Mitgliedstaat akkreditiert sind, der vergleichbare Kriterien anwendet — Ja, vereinfachte Anforderungen — Ja, volle Akkreditierung erforderlich (wenn ja, bitte kurz begründen) Für in einem anderen Mitgliedstaat akkreditierte prüfende Instanzen wird Kenntnis der Sprache und/oder der einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verlangt Ja/Nein Die zuständige Behörde wendet besondere Verfahren zur Qualitätssicherung/-kontrolle für in einem anderen Mitgliedstaat akkreditierte prüfende Instanzen an Ja/Nein Sonstiges (bitte angeben):   6.2 Wurden von Betreibern bis zum 31. März Emissionsberichte für den Berichtszeitraum eingereicht, die als unzureichend erachtet wurden? Wenn ja, bitte eine Liste der betroffenen Anlagen einreichen und angeben, warum kein positiver Prüfvermerk ausgestellt wurde. Bei der Beantwortung dieser Frage bitte Tabelle 6 von Teil 2 dieses Anhangs verwenden. Fälle, in denen die Betreiber keinen Emissionsbericht eingereicht haben, sind bei der Beantwortung von Frage 6.3 anzugeben. 6.3 Für wie viele Anlagen wurden bis zum 31. März keine Emissionsberichte für den Berichtszeitraum eingereicht? Bitte die Anzahl der Anlagen, der zugeteilten Zertifikate und der auf den Konten der Betreiber blockierten Zertifikate je Tätigkeit gemäß Anhang I und bei jeder Tätigkeit je Unterkategorie aufgrund der mitgeteilten jährlichen Emissionen angeben (unter 50 kt, 50—500 kt und über 500 kt). Bei der Beantwortung dieser Frage bitte Tabelle 7 von Teil 2 dieses Anhangs verwenden. 6.4 Welche Maßnahmen wurden in den Fällen getroffen, in denen ein Betreiber bis zum 31. März des Berichtszeitraums keinen Emissionsbericht eingereicht hat? 6.5 Hat die zuständige Behörde unabhängige Kontrollen der geprüften Berichte durchgeführt? Wenn ja, bitte diese zusätzlichen Kontrollen beschreiben und/oder angeben, wie viele Berichte kontrolliert wurden. 6.6 Hat die zuständige Behörde den Registerführer angewiesen, die jährlichen geprüften Emissionen für das Vorjahr bei bestimmten Anlagen zu korrigieren, um die Einhaltung der detaillierten Auflagen des Mitgliedstaats gemäß Anhang V der Richtlinie 2003/87/EG zu gewährleisten? Etwaige Korrekturen in Tabelle 6 von Teil 2 angeben. 6.7 Gibt es sonstige sachdienliche Informationen zu den Regeln für die Prüfung in Ihrem Land? Wenn ja, bitte angeben. 7.   Führung der Register Frage 7.1 ist in dem bis 30. Juni 2007 einzureichenden Bericht sowie in den nachfolgenden Berichten zu beantworten, wenn im Berichtszeitraum Änderungen stattgefunden haben. 7.1 Bitte etwaige Bedingungen angeben, die von den Kontoinhabern zu unterzeichnen sind, und beschreiben, welche Identitätsprüfung bei Personen erfolgt, die Konten eröffnen wollen (vgl. Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 der Kommission (10)). Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Bitte Link zu Ihrem Register angeben   Welche der folgenden Aussagen treffen auf Ihr Land zu (ggf. bitte näher erläutern)? Vorliegen spezifischer Bedingungen, die von den Kontoinhabern zu unterzeichnen sind (wenn ja, bitte einschlägige Unterlagen einreichen und Links angeben) Ja/Nein Unterschiedliche Identitätsprüfungen für Betreiber und für Einzelpersonen Ja/Nein Persönliche Vorstellung bei Identitätsprüfungen für Staatsangehörige im Mitgliedstaat vorgeschrieben (11) Betreiber/Einzelpersonen/Beide/Nein Identitätsprüfung auf schriftlichem Wege nur für Staatsangehörige (12) Betreiber/Einzelpersonen/Beide/Nein Persönliche Vorstellung bei Identitätsprüfungen für Staatsangehörige anderer Länder vorgeschrieben (13) Betreiber/Einzelpersonen/Beide/Nein Identitätsprüfung auf schriftlichem Wege nur für Staatsangehörige in anderen Ländern (14) Betreiber/Einzelpersonen/Beide/Nein Für die Eröffnung eines Betreiberkontos sind eine Kopie des Unternehmensregisters oder ähnliche Unterlagen erforderlich? Ja/Nein Für die Eröffnung eines Betreiberkontos sind Unterlagen erforderlich, die das Recht, das Unternehmen zu vertreten, bescheinigen Ja/Nein Sonstiges (bitte angeben):   7.2 Bitte eine Zusammenfassung aller für das nationale Register relevanten Sicherheitswarnungen vorlegen, die im Berichtszeitraum aufgetreten sind, mit Angaben zu ihrer Behandlung und zur benötigten Zeit für die Problemlösung. Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Im Bedarfsfall weitere Zeilen hinzufügen. Welche der folgenden Aussagen treffen auf Ihr Land zu (ggf. bitte näher erläutern)? Es existieren allgemeine Verfahren, um das Auftreten von Sicherheitswarnungen zu verhindern Ja/Nein Im Berichtszeitraum sind für das nationale Register relevante Sicherheitswarnungen aufgetreten Ja/Nein Wenn ja, bitte nachstehende Tabelle ausfüllen: Art der Sicherheitswarnung Anzahl Vorfälle Zur Lösung benötigte Zeit Getroffene Maßnahmen                                         7.3 Bitte angeben, wie viele Minuten pro Monat das nationale Register für seine Nutzer im Berichtszeitraum nicht zugänglich war wegen a) vorgesehener Abschaltzeiten und b) unvorhergesehener Probleme. Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Monat Vorgesehene Abschaltzeit [Minuten] Nicht vorgesehene Abschaltzeit [Minuten] Januar     Februar     März     April     Mai     Juni     Juli     August     September     Oktober     November     Dezember     7.4 Bitte Einzelheiten zu jeder im nächsten Berichtszeitraum geplanten Nachrüstung am nationalen Register aufführen. Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Im Bedarfsfall weitere Zeilen hinzufügen. Welche der folgenden Aussagen treffen auf Ihr Land zu (ggf. bitte näher erläutern)? Es sind regelmäßige Zeitfenster für die Wartung und Nachrüstung des Registers vorgesehen (wenn ja, bitte Daten angeben) Ja/Nein Die Nachrüstung des Registers erfolgt zusammen mit der Nachrüstung des verwendeten Softwaresystems Ja/Nein Bitte nähere Angaben zu allen für den nächsten Berichtszeitraum geplanten Nachrüstungen machen Datum Zweck             7.5 Gibt es sonstige sachdienliche Informationen zur Führung der Register in Ihrem Land? Wenn ja, bitte angeben. 8.   Regeln für die Zuteilung von Zertifikaten — neue Marktteilnehmer — Stilllegungen Die Fragen 8.1 und 8.2 sind im ersten Bericht nach den einzelnen Notifizierungen und Zuteilungsverfahren gemäß den Artikeln 9 und 11 der Richtlinie 2003/87/EG zu beantworten. 8.1 Beschreiben Sie die wichtigsten Erfahrungen und Schlussfolgerungen Ihrer Behörden nach Abschluss des Zuteilungsverfahrens und ihre voraussichtlichen Auswirkungen auf Ihr Vorgehen bei der nächsten Zuteilungsrunde. 8.2 Haben Sie Vorschläge zur Verbesserung der Notifizierungs- und Zuteilungsverfahren für die Gemeinschaft insgesamt? 8.3 Wie viele Zuteilungen gingen an die in Tabelle 1 aufgeführten neuen Marktteilnehmer (falls zutreffend)? Bitte die Kennung der Anlage für den neuen Marktteilnehmer und die Transaktionskennung für die Zuteilung von Zertifikaten angeben. Bei der Beantwortung dieser Frage bitte Tabelle 1 von Teil 2 dieses Anhangs verwenden. 8.4 Wie viele Zertifikate verblieben am Ende des Berichtszeitraums in etwaigen Reserven für neue Marktteilnehmer, und welchen Anteil machen sie an der ursprünglichen Reserve aus? Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Anzahl der am Ende des Berichtszeitraums (31. Dezember jedes Jahres) in der Reserve für neue Marktteilnehmer verbliebenen Zertifikate   Anteil der in der Reserve für neue Marktteilnehmer verbliebenen Zertifikate in Prozent   8.5 Wenn Ihr Land Zertifikate auf anderem Wege als durch kostenlose Vergabe vergibt, bitte die Art der Zuteilung erläutern (z.B. Beschreibung der Auktionsverfahren). 8.6 Wenn die Zuteilung auch über Auktionen erfolgte: wer war zur Teilnahme an einer Auktion berechtigt? Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Nur nationale Betreiber Ja/Nein Nur Inhaber eines Kontos im nationalen Register Ja/Nein Alle Betreiber aus der Gemeinschaft Ja/Nein Alle Bieter mit einem Konto in einem Gemeinschaftsregister Ja/Nein Sonstige (bitte angeben):   8.7 Wenn die Zuteilung auch über Auktionen erfolgte: wie viele Auktionen fanden im Berichtszeitraum statt, wie viele Zertifikate wurden auf den einzelnen Auktion vergeben, welchen Anteil stellen sie an der Gesamtmenge der Zertifikate für den Handelszeitraum dar und wie hoch war der Preis je Zertifikat auf jeder Auktion? Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Erfolgte die Zuteilung auch über Auktionen? Ja/Nein Wenn ja, bitte die nachstehenden Fragen beantworten: Anzahl der im Berichtszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember) stattgefundenen Auktionen   Anzahl der versteigerten Zertifikate (für jede Auktion gesondert)   Zuschlagspreis (für jede Auktion gesondert)   8.8 Wenn die Zuteilung auch über Auktionen erfolgte: wie wurde mit den auf den Auktionen nicht versteigerten Zertifikaten verfahren? 8.9 Wenn die Zuteilung auch über Auktionen erfolgte: wofür wurden die Erlöse verwendet? 8.10 Wie wurde mit Zertifikaten verfahren, die zugeteilt, wegen Stilllegung der betreffenden Anlagen im Berichtszeitraum aber nicht vergeben wurden? Frage 8.11 ist im ersten Bericht nach dem Ende der in Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2003/87/EG festgelegten Handelszeiträume zu beantworten. 8.11 Wurden die am Ende des Handelszeitraums in der Reserve für neue Marktteilnehmer verbliebenen Zertifikate gelöscht oder versteigert? 8.12 Gibt es sonstige sachdienliche Informationen zu den Regeln für Zuteilung, neue Marktteilnehmer und Stilllegungen in Ihrem Land? Wenn ja, bitte angeben. 9.   Abgabe von Zertifikaten durch Betreiber 9.1 Für alle Fälle, in denen ein Konto im Register geschlossen wurde, weil billigerweise nicht zu erwarten steht, dass der Betreiber der Anlage weitere Zertifikate abgibt, bitte erläutern, warum diese Aussicht nicht besteht, und den Umfang der ausstehenden Zertifikate angeben (15). Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Im Bedarfsfall weitere Zeilen hinzufügen. Grund für die Schließung des Kontos Umfang der ausstehenden Zertifikate [kt CO2-Äquivalent]             9.2 Gibt es sonstige sachdienliche Informationen zur Abgabe von Zertifikaten durch Betreiber in Ihrem Land? Wenn ja, bitte angeben. 10.   Verwendung von Emissionsreduktionseinheiten (ERU) und zertifizierten Emissionsrechten (CER) im Gemeinschaftssystem Frage 10.1. ist jährlich zu beantworten, für CER beginnend mit dem 2006 vorzulegenden Bericht und für ERU mit dem 2009 vorzulegenden Bericht. 10.1 Wurden ERU und CER ausgestellt, für die eine identische Zahl von Zertifikaten gemäß Artikel 11b Absatz 3 bzw. 4 der Richtlinie 2003/87/EG gelöscht werden musste, weil die Tätigkeiten der JI- oder CDM-Projekte (Joint Implementation bzw. Clean Development Mechanism) die Emissionsmenge von Anlagen, die unter die Richtlinie fallen, reduzieren oder direkt bzw. indirekt begrenzen? Wenn ja, die Menge der gelöschten Zertifikate und die Gesamtzahl der betroffenen Betreiber für die Löschung gemäß Artikel 11b Absatz 3 und Artikel 11b Absatz 4 der Richtlinie getrennt angeben. Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden.   Menge der gelöschten Zertifikate Anzahl betroffener Betreiber Löschung gemäß Artikel 11b Absatz 3     Löschung gemäß Artikel 11b Absatz 4     Die Fragen 10.2 und 10.3 sind in dem bis 30. Juni 2007 einzureichenden Bericht sowie in den nachfolgenden Berichten zu beantworten, wenn im Berichtszeitraum Änderungen stattgefunden haben. 10.2 Welche CER und ERU können in Ihrem Land zur Gewährleistung der Konformität genutzt werden? Bitte etwaige Projektkategorien angeben, die ausgeschlossen sind, abgesehen von den gemäß Artikel 11a Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG ohnehin ausgeschlossenen Kategorien (aus Nuklearanlagen stammende CER und ERU sowie solche, die von Projekttätigkeiten in den Bereichen Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft stammen). Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. CER und ERU aus allen Projektkategorien können genutzt werden Ja/Nein CER und ERU aus bestimmten Projektkategorien sind ausgeschlossen (wenn ja, bitte angeben) Ja/Nein 10.3 Welche Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die einschlägigen internationalen Kriterien und Leitlinien, einschließlich jener im Schlussbericht 2000 der Weltstaudammkonferenz (WCD), bei der Entwicklung von Projekten zur Stromerzeugung aus Wasserkraft mit einer Kapazität von über 20 MW beachtet werden? Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Im Bedarfsfall weitere Zeilen hinzufügen. Welche der folgenden Aussagen treffen auf Ihr Land zu (ggf. bitte näher erläutern)? Die Projektteilnehmer sind gesetzlich zur Befolgung der WCD-Leitlinien verpflichtet Ja/Nein Befolgung der WCD-Leitlinien wird überprüft (wenn ja, bitte Namen der betreffenden Behörde, z.B. der zuständigen Behörde oder der bezeichneten nationalen Behörde angeben) Ja/Nein Bei der Entwicklung von großen Projekten zur Stromerzeugung aus Wasserkraft sind weitere internationale Kriterien und Leitlinien zu befolgen (wenn ja, bitte einschlägige Unterlagen einreichen und Links angeben) Ja/Nein Sonstiges (bitte angeben):   10.4 Gibt es sonstige sachdienliche Informationen zur Verwendung von ERU und CER im Rahmen des Gemeinschaftssystems in Ihrem Land? Wenn ja, bitte angeben. 11.   Gebühren und Abgaben Die Fragen 11.1 bis 11.4 sind in dem bis 30. Juni 2007 einzureichenden Bericht sowie in den nachfolgenden Berichten nur zu beantworten, wenn im Berichtszeitraum Änderungen stattgefunden haben. 11.1 Haben die Betreiber für die Erteilung und Aktualisierung von Genehmigungen Gebühren zu entrichten? Wenn ja, bitte nähere Angaben zu den erhobenen Gebühren, den insgesamt damit erwirtschafteten Einnahmen und zur Verwendung dieser Einnahmen machen. 11.2 Haben die Betreiber Gebühren für die Vergabe von Zertifikaten zu entrichten? Wenn ja, bitte nähere Angaben zu den erhobenen Gebühren, den insgesamt damit erwirtschafteten Einnahmen und zur Verwendung dieser Einnahmen machen. 11.3 Werden für die Nutzung des Registers Gebühren erhoben? Bitte nähere Angaben machen. Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Im Bedarfsfall weitere Zeilen hinzufügen. Welche der folgenden Aussagen treffen auf Ihr Land zu (ggf. bitte näher erläutern)? Für die Nutzung des Registers werden Gebühren erhoben Betreiber: Ja/Nein Einzelpersonen: Ja/Nein Unterschiedliche Gebühren für Betreiber und Einzelpersonen Ja/Nein Gebühren für die Eröffnung eines Kontos (16) Betreiber: … EUR einmalig/pro Handelszeitraum Einzelpersonen: … EUR einmalig/pro Handelszeitraum Jährliche Gebühr für die Führung des Kontos (17) Betreiber: …EUR pro Jahr Einzelpersonen: …EUR pro Jahr Sonstiges (bitte angeben):   11.4 Gibt es sonstige sachdienliche Informationen zu Gebühren und Abgaben im Rahmen des Gemeinschaftssystems in Ihrem Land? Wenn ja, bitte angeben. 12.   Fragen betreffend die Einhaltung der ET-Richtlinie Frage 12.1 ist in dem bis 30. Juni 2007 einzureichenden Bericht sowie in den nachfolgenden Berichten zu beantworten, wenn im Berichtszeitraum Änderungen stattgefunden haben. 12.1 Bitte die einschlägigen nationalen Bestimmungen und die Sanktionen bei Verstößen gegen die nationalen Bestimmungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der ET-Richtlinie angeben. Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Im Bedarfsfall weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Einschlägige nationale Bestimmung Bußgelder [EUR] Haft [Monate] Min. Max. Min. Max. Betrieb der Anlage ohne Genehmigung           Verstöße gegen die Verpflichtungen in Bezug auf Überwachung und Berichterstattung           Nicht mitgeteilte Änderungen an der Anlage           Sonstiges (bitte angeben)           12.2 Für Sanktionen, die gemäß Artikel 16 Absatz 1 der ET-Richtlinie für Verstöße gegen nationale Bestimmungen verhängt wurden, bitte die jeweiligen nationalen Bestimmungen angeben, den Verstoß kurz beschreiben und die verhängten Sanktionen nennen. Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Im Bedarfsfall weitere Zeilen hinzufügen.     Verhängte Sanktion Verstoß Nationale Bestimmung Bußgelder [EUR] Haft [Monate]                                 12.3 Bitte die Namen der Betreiber angeben, denen Sanktionen wegen Emissionsüberschreitungen gemäß Artikel 16 Absatz 3 der ET-Richtlinie auferlegt wurden. Bei der Beantwortung dieser Frage genügt ein Verweis auf den Ort der Veröffentlichung der Namen gemäß Artikel 16 Absatz 2 der ET-Richtlinie. 12.4 Gibt es sonstige sachdienliche Informationen zur Einhaltung der ET-Richtlinie in Ihrem Land? Wenn ja, bitte angeben. 13.   Rechtlicher Status der Zertifikate und steuerliche Behandlung Die Fragen 13.1 bis 13.8 sind in dem bis 30. Juni 2007 einzureichenden Bericht sowie in den nachfolgenden Berichten nur zu beantworten, wenn im Berichtszeitraum Änderungen stattgefunden haben. 13.1 Welchen rechtlichen Status hat ein Zertifikat (Ware/Finanzinstrument) im Hinblick auf die Finanzvorschriften? 13.2 Welchen rechtlichen Status haben Zertifikate und Emissionen im Hinblick auf die Rechnungslegung? 13.3 Wurden spezifische Rechnungslegungsbestimmungen für Zertifikate festgelegt oder erlassen? Wenn ja, bitte kurz beschreiben. 13.4 Wird bei Transaktionen mit Zertifikaten Mehrwertsteuer fällig? 13.5 Wird bei der Vergabe von Zertifikaten Mehrwertsteuer fällig? 13.6 Wenn Ihr Land Zertifikate gegen Bezahlung vergibt, wird bei der Transaktion Mehrwertsteuer fällig? 13.7 Unterliegen Gewinne oder Verluste aus Transaktionen mit Zertifikaten einer besonderen Einkommenssteuer (z.B. besondere Tarife)? 13.8 Gibt es sonstige sachdienliche Informationen zum rechtlichen Status und zur steuerlichen Behandlung von Zertifikaten in Ihrem Land? Wenn ja, bitte angeben. 14.   Zugang zu Informationen gemäss Artikel 17 der ET-Richtlinie 14.1 Auf welchem Wege werden Entscheidungen über die Zuteilung von Zertifikaten, Informationen über Projektaktivitäten, an denen ein Mitgliedstaat teilnimmt oder für die er private oder öffentliche Stellen zur Teilnahme ermächtigt, sowie die Berichte über Emissionen, die im Rahmen der Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen erstellt und der zuständigen Behörde vorgelegt werden, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Bei der Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Art der Information Informationen sind der Öffentlichkeit zugänglich Wo sind die zugänglichen Informationen zu finden? Internet (18) Amtliche Veröffentlichung (19) Sonstiges (bitte angeben) Bestimmungen für die Zuteilung Ja/Nein/nur auf Antrag       NAP-Tabelle Ja/Nein/nur auf Antrag       Änderungen bei der Liste der Anlagen Ja/Nein/nur auf Antrag       Geprüfte Emissionsberichte Ja/Nein/nur auf Antrag       Projekttätigkeiten Ja/Nein/nur auf Antrag       Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen Ja/Nein/nur auf Antrag       Verlangte Angaben gemäß Anhang XVI der Verordnung (EG) Nr. 2216/2004 Ja/Nein/nur auf Antrag       Sonstiges (bitte angeben):         14.2 Gibt es sonstige sachdienliche Informationen zum Zugang zu Informationen gemäß Artikel 17 der ET-Richtlinie in Ihrem Land? Wenn ja, bitte angeben. 15.   Sonstige Bemerkungen 15.1 Wurden in Ihrem Land öffentliche Studien über die Umsetzung und Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandelssystems durchgeführt? Wenn ja, bitte das Dokument angeben (Referenz oder Internet-Link) und einen Abriss der Studie einreichen. 15.2 Geben in Ihrem Land bestimmte Fragen der Umsetzung Anlass zur Sorge? Wenn ja, bitte angeben. TEIL 2 Tabelle 1: Änderungen an der Liste der Anlagen Mitgliedstaat: Berichtszeitraum: A B C D E F G H I J Anlage Betreiber Haupttätigkeit gemäß Anhang I (2) Sonstige Tätigkeiten gemäß Anhang I (2) Haupttätigkeit, die nicht unter Anhang I fällt (3) Veränderung gegenüber Anlagen, die im NAP erfasst sind (4) Zugewiesene oder vergebene Zertifikate (5) Transaktionskennung (6) Genehmigungskennung Anlagenkennung Name Menge Jahr(e)           Tabelle 2: Angewandte Überwachun

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.