Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2015/514 der Kommission vom 18. Dezember 2014 über die nach Artikel 67 Absatz 3 der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates von den zuständigen Behörden an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zu übermittelnden Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32015R0514. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2015082DE.01000501.doc.html text/html
- 32015R0514-f79ae415c715ebe048f5.zip application/zip
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