Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1959 der Kommission vom 18. Juli 2017 über die staatliche Beihilfe SA.34720-2015/C (ex 2013/N) Dänemarks zur Umstrukturierung der Vestjysk Bank (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 4990) (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017D1959. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Bank einen bestimmten Betrag überschüssigen Kapitals zurückbehalten wird, der über dem gesetzlichen Mindestbetrag liegt. (81) Des Weiteren überprüfte die Bank ihre Strategie und wird ihre Betriebskosten weiter senken (siehe auch Tabelle 1). So reduzierte die Bank insbesondere die Anzahl ihrer Niederlassungen von 24 im Jahr 2012 auf nur 15 zum Ende des Jahres 2016. Zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses hatte die Bank lediglich geplant, die Anzahl der Niederlassungen auf [18-22] zu senken. In demselben Zeitraum sank die Belegschaft von 621 VZÄ auf [460-490] VZÄ (– [20-30] %). Bis Ende des Jahres 2017 wird diese Zahl weiter auf [374-425] VZÄ (– [30-40] %) gesenkt. Ziel ist es, bis Ende 2018 auf eine Anzahl von [340-390] VZÄ (fast – [30-40] %) zu kommen. Im Umstrukturierungsplan der Bank war zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses eine Belegschaft von [460-490] VZÄ für das Ende des Jahres 2017 vorgesehen (was im Vergleich zu 2012 lediglich einer Verringerung um [20-30] % entsprochen hätte). Diese signifikanten zusätzlichen kostensenkenden Maßnahmen spiegeln sich imKosten-Ertrags-Verhältnis der Bank, das von 55,3 % im Jahr 2012 auf 50,3 % im Jahr 2016 sank. Es wird erwartet, dass dieser Wert weiter abnimmt und Ende 2017 bei [45-55] % und Ende 2018 sogar nur noch bei [40-50] % liegt. Zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses peilte die Bank noch ein Kosten-Ertrags-Verhältnis von [50-60] % im Jahr 2017 an. Somit wird klar, dass die Bank im Vergleich zu den Plänen zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses wichtige zusätzliche Bemühungen zur Einsparung von Kosten unternommen hat. Diese zusätzlichen Bemühungen werden zur Rentabilität der Bank und dadurch zu ihrer Überlebensfähigkeit beitragen. Die in den Verpflichtungen enthaltenen konkreten Ziele zu den Betriebskosten werden dazu beitragen, dass die Bank die verbleibenden Kosteneinsparungen wie geplant umsetzt, um ihre Überlebensfähigkeit zu sichern. (82) Die Bank plant zudem, ihren Zinsaufwand (der bereits von 727 Mio. DKK im Jahr 2012 auf 185 Mio. DKK im Jahr 2016 sank) weiter zu reduzieren. Geplant ist eine Verringerung um [35-50] % bis zum Ende des Jahres 2017 und sogar um [45-60] % bis Ende 2018. Diese signifikante Verringerung soll erreicht werden, indem auslaufendeTermineinlagen mit einem durchschnittlichen Zinssatz von [0-5] % durch neue Einlagen mit einem Satz von lediglich [0-5] % ersetzt werden. Die Refinanzierung des nachrangigen Eigenkapitals der Bank im Rahmen des Umstrukturierungsplans (siehe Erwägungsgrund 40) soll zu weiteren Zinseinsparungen führen. Die Bank legte Nachweise vor, die belegen, dass diese Einsparungen realistisch sind und auch positive Auswirkungen auf die Rentabilität und Überlebensfähigkeit der Bank haben werden. Die Bank kann auch den Zinssatz auf ihre Einlagen einfach senken, ohne ihre Mittel zu erschöpfen, da sie über einen signifikanten Einlagenüberhang (28) verfügt. Trotz der signifikant niedrigeren Erträge aus den Einlagen rechnet die Bank mit keiner deutlichen Verringerung ihres Einlagenüberhangs, da erwartet wird, dass der Rückgang der Einlagen niedriger ausfällt als der Rückgang des Darlehensbestands. (83) Der zentrale Faktor für die Überlebensfähigkeit und Rentabilität der Bank wird ihre Wertminderungsquote in den kommenden Jahren sein. Die Bank geht derzeit davon aus, dass ihre Rückstellungen für Kreditrisiken von 416 Mio. DKK im Jahr 2016 auf [200-300] Mio. DKK im Jahr 2017 bzw. [200-300] Mio. DKK im Jahr 2018 sinken werden. Hauptgrund für diesen deutlichen Rückgang der erwarteten Rückstellungen ist die Erwartung der Bank, dass mit dem Agrarportfolio — das in den vergangenen Jahren am stärksten für die Wertminderungen verantwortlich war (29) — künftig höhere Erträge erwirtschaftet werden. Diese Erwartung basiert auf der Annahme, dass die Preise für wichtige Agrarerzeugnisse (wie etwa Milch und Schweinefleisch) nach einem Einbruch in den Jahren 2015 und 2016 erneut steigen werden und dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren nicht wieder umkehrt. Die eigenen Prognosen der Kommission (30) deuten darauf hin, dass die Preise für Agrarerzeugnisse sich nach einem Einbruch in den Jahren 2015 bis 2016 tatsächlich erholten, jedoch ab 2017 mehr oder weniger auf demselben Niveau bleiben werden. Die Bank erwartet des Weiteren einen leichten Rückgang der Wertminderungen im Immobiliensektor, während für die anderen Sektoren insgesamt ein moderater Anstieg prognostiziert wird. (84) Sollten sich die Annahmen der Bank als begründet erweisen, wird sich die Rentabilität in den kommenden Jahren deutlich verbessern. So wird insbesondere die Eigenkapitalrentabilität nach Steuern (31) von 5,4 % im Jahr 2016 auf [7-11] % im Jahr 2017 bzw. [7-11] % im Jahr 2018 steigen (siehe auch Tabelle 1). Grund für diesen deutlichen Rentabilitätszuwachs der Bank sind vor allem die Kosteneinsparungen und die niedrigeren Kreditausfälle. Tatsächlich wird das Kerneinkommen der Bank (in erster Linie Zinsen und Gebühren) mehr oder weniger auf demselben Niveau bleiben (siehe Tabelle 1). Die Kommission ist der Ansicht, dass die prognostizierten Einsparungen beim Zinsaufwand sowie bei den Personal- und Verwaltungskosten unter normalen Umständen innerhalb des geplanten Zeitrahmens von der Bank erreicht werden können. (85) Im Hinblick auf den Rückgang der Rückstellungen für Kreditrisiken ist die Kommission der Meinung, dass die Prognosen der Bank auf optimistischen Annahmen basieren. Die Kommission nimmt positiv zur Kenntnis, dass die Bank nach mehreren Prüfungen durch die dänische Finanzaufsichtsbehörde ihre Kreditrisikopolitik an die bewährten Vorgehensweisen ähnlicher Banken angepasst hat. Dies wurde der Kommission von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde mitgeteilt (siehe Erwägungsgrund 43). (86) Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Bank in den Gesprächen mit der Nykredit eine von Deloitte Ende 2016 durchgeführte Due Diligence akzeptierte, die dazu führte, dass zusätzliche Wertminderungen in Höhe von rund [50-150] Mio. DKK gebucht wurden (32). Dies sollte Unsicherheiten in Bezug auf den Bedarf an anstehenden Rückstellungen aus der Welt schaffen. (87) Dennoch hängt der erwartete Rückgang der Kreditausfälle in großem Maße von den makroökonomischen Bedingungen und insbesondere von der Performance des Agrarsektors ab. Angesichts des Umfangs der Geschäftstätigkeit der Bank im Agrarsektor und der starken Auswirkungen der Rückstellungen für Kreditrisiken auf die Rentabilität der Bank in der Vergangenheit hat die Kommission eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, in der die Rückstellungen für Kreditrisiken auf vorsichtigere Niveaus verändert werden. In dieser Analyse liegen die Rückstellungen für Kreditrisiken 20 % über den entsprechenden, für die Jahre 2017 und 2018 angesetzten Beträgen. Diesen angepassten Annahmen zufolge würde die Eigenkapitalrentabilität der Bank in den Jahren 2017 und 2018 um [0-5] % bzw. [0-5] % fallen. Die Rentabilität der Bank würde jedoch auf einem Niveau bleiben, das es der Bank ermöglichen sollte, bei Bedarf auf dem Markt weiteres Kapital zu beschaffen. Allerdings wäre der komfortable Kapitalpuffer der Bank (siehe Erwägungsgrund 80) ausreichend, um zusätzliche Kreditausfälle oder andere Nachteile auszugleichen und die Bank solvent zu halten. Aus diesem Grund scheint es unwahrscheinlich, dass die Bank in den kommenden Jahren neues Kapital oder eine staatliche Beihilfe benötigt. (88) Selbst unter einem von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde entwickelten Stressszenario hätte die Bank nach der Eigenkapitalzufuhr durch die privaten Kapitalgeber einen ausreichend hohen Kapitalpuffer. Das Szenario der dänischen Finanzaufsichtsbehörde geht im Vergleich zu den ursprünglichen Prognosen für die Jahre 2018 und 2019 unter anderem von niedrigeren Zinseinkünften, höheren Tilgungen und insgesamt [400-600] Mio. DKK an zusätzlichen Wertminderungen aus. Auch wenn die Bank in diesen beiden Jahren rote Zahlen schreiben würde, würden ihre Solvabilitätskoeffizienten mühelos über dem Niveau der gesetzlichen Anforderungen liegen. Anders ausgedrückt, könnten die tatsächlichen Wertminderungsquoten noch höher liegen, ohne dass in den kommenden Jahren ein Solvabilitätsproblem für die Bank entstünde. Daher würde die Bank selbst in einem Stressszenario vermutlich kein neues Kapital bzw. keine staatliche Beihilfe benötigen, um ihre Solvabilität sicherzustellen. (89) Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen ist die Kommission der Ansicht, dass die für das Jahr 2017 prognostizierte RoE der Bank ausreichend wäre, um ihre Rentabilität wiederherzustellen. Die Bank würde also die Anforderungen aus Randnummer 15 der Umstrukturierungsmitteilung erfüllen, denen zufolge eine Umstrukturierung höchstens fünf Jahre dauern sollte. Angesichts der Anfälligkeit der Bank für makroökonomische Schocks (insbesondere im Agrarsektor) und der Tatsache, dass die Bank selbst weitere Umstrukturierungsmaßnahmen plant, gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die bis Ende des Jahres 2018 geltenden Verpflichtungen seitens des dänischen Staats (die bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden können) angemessen und sinnvoll sind. (90) Die Kommission stellt fest, dass die von Dänemark abgegebenen Verpflichtungen (siehe Erwägungsgrund 44) einen zusätzlichen Schutz für die langfristige Überlebensfähigkeit der Bank darstellen. Sollte es der Bank nämlich nicht gelingen, bis 2018 eine RoE von [7-11] % zu erzielen, wird die Umstrukturierungsphase um ein Jahr verlängert und es werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die langfristige Überlebensfähigkeit der Bank sicherzustellen. Des Weiteren wäre die Bank im Falle einer solchen Verlängerung der Umstrukturierungsphase gezwungen, für jede Kundenbeziehung (mit einigen wenigen Ausnahmen) einen (neuen) Preis festzusetzen, um vordefinierte Rentabilitätsziele je Kunde (33) zu erreichen. Auf diese Weise steigert die Bank ihre Einkünfte für den Fall, dass sie in Bezug auf ihre RoE bis 2018 nicht das Ziel von [7-11] % erreicht. Da die Bank bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, die auf signifikante Kosteneinsparungen abzielen, scheint diese Maßnahme geeignet, um die Rentabilität der Bank bei Bedarf zu stärken — selbst wenn die Bank das Niveau der Kreditausfälle (deren Umfang von makroökonomischen Bedingungen abhängt) nicht vollends kontrollieren kann. Die Kommission vertritt daher die Ansicht, dass die Verpflichtungen eine zusätzliche Sicherheit für die langfristige Überlebensfähigkeit der Bank darstellen. (91) Auf dieser Grundlage zweifelt die Kommission nicht länger an der Angemessenheit der langfristigen Überlebensfähigkeit der Bank. So wird die Bank insbesondere nach der Kapitalerhöhung über einen komfortablen Puffer verfügen, der über den gesetzlichen Kapitalanforderungen liegt, und wird folglich in der Lage sein, bei Bedarf zusätzliche Wertminderungen aufzufangen, ohne gegen diese gesetzlichen Anforderungen zu verstoßen. Daneben werden die zusätzlichen Kosteneinsparungen (Verringerung des Zinsaufwands und der Betriebskosten) weiter zu einer besseren Rentabilität der Bank beitragen. Insgesamt wird die Rentabilität der Bank durch die Umsetzung der in diesem Umstrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen soweit ansteigen, dass es ihr bei Bedarf möglich sein wird, sich auf dem Markt Kapital zu beschaffen. Schließlich werden die Verpflichtungen sicherstellen, dass dieübrigen Maßnahmen für Kosteneinsparungen umgesetzt werden, dass geeignete Kapitalpuffer erhalten bleiben und dass die Einkünfte gesteigert werden, falls die Rentabilität der Bank das Eigenkapitalrentabilitätsziel von [7-11] % verfehlt. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass der jüngste Umstrukturierungsplan der Bank zur Sicherung der Überlebensfähigkeit der Bank ausreichend ist und die Zweifel aus dem Einleitungsbeschluss beseitigt wurden. 7.   SCHLUSSFOLGERUNG (92) Auf der Grundlage der vorstehenden Beurteilung konnten die von der Kommission im Einleitungsbeschluss geäußerten Zweifel ausgeräumt werden. Die staatliche Beihilfe in dieser Sache sollte daher gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Umstrukturierungsbeihilfe, die Dänemark zugunsten der Vestjysk Bank gewährt hat, ist — vorbehaltlich der in der Anlage enthaltenen Verpflichtungen — mit dem Binnenmarkt im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags vereinbar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet. Brüssel, den 18. Juli 2017 Für die Kommission Margrethe VESTAGER Mitglied der Kommission (1)   ABl. C 220 vom 17.6.2016, S. 23. (2)  Beschluss der Kommission in der Sache SA.34423 (ABl. C 348 vom 3.10.2014, S. 2). (3)  Siehe Fußnote 1. (4)  Verordnung des Rates Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. 17 vom 6.10.1958, S. 385). (5)  Im Jahr 2012 wurden 287,6 Mio. DKK (39 Mio. EUR) zuzüglich aufgelaufener Zinsen in Höhe von 8,7 Mio. DKK (1,2 Mio. EUR) in Aktien umgewandelt. (6)  Im Jahr 2012 wurden 142,2 Mio. DKK (19 Mio. EUR) zuzüglich aufgelaufener Zinsen in Höhe von 5 Mio. DKK (0,7 Mio. EUR) in Aktien umgewandelt. (7)  Nach einer Rekapitalisierung im Rahmen der Rekapitalisierungsregelung im Jahr 2009 und nach Umwandlung der Kapitalzuführung in Stammkapital am 20. Februar 2012. Die Vestjysk Bank nahm staatliches hybrides Kernkapital mit einem ursprünglichen Darlehensbetrag von 1,44 Mrd. DKK (194 Mio. EUR) auf, wovon 287,6 Mio. DKK (39 Mio. EUR) zuzüglich aufgelaufener Zinsen in Höhe von rund 8,7 Mio. DKK (1,2 Mio. EUR) in Aktien der Vestjysk Bank umgewandelt wurden. Im Zeitraum zwischen 2009 und 2011 zahlte die Vestjysk Bank Kupons in Höhe von insgesamt 312,8 Mio. DKK (42 Mio. EUR) an den dänischen Staat aus. Die Zinssätze für die Kupons wurden auf 9,69 % und 10,19 % per annum festgelegt, je nachdem, ob sie die Gebühr für die Tauschoption beinhalteten. Die Aarhus Lokalbank nahm staatliches hybrides Kernkapital mit einem ursprünglichen Darlehensbetrag von 177,8 Mrd. DKK (24 Mio. EUR) auf, wovon 142,2 Mio. DKK (19 Mio. EUR) zuzüglich aufgelaufener Zinsen in Höhe von insgesamt 5 Mio. DKK (0,7 Mio. EUR) anschließend in Aktien der Aarhus Lokalbank umgewandelt wurden. Im Zeitraum zwischen 2009 und 2011 zahlte die Aarhus Lokalbank Kupons in Höhe von insgesamt 25,9 Mio. DKK (3,5 Mio. EUR) an den dänischen Staat aus. Die Zinssätze für die Kupons wurden auf 10,92 % und 11,42 % per annum festgelegt, je nachdem, ob sie die Gebühr für die Tauschoption beinhalteten. (8)  Die staatseigene Einrichtung zur Überwachung von staatlichen Beihilfen, die im Zuge der Finanzkrise in Dänemark eingeführt wurden. (9)  Das besagte Pensionsgeschäft betraf nachrangige Schuldtitel mit einem Nennwert von 40 Mio. NOK (rund 5,2 Mio. EUR). Dieses Geschäft wurde am 13. Juni 2013 abgeschlossen und erfolgte zu einem durchschnittlichen Preis von 62 % des Darlehensbetrags, d. h. zwei Prozentpunkte über dem Marktpreis von 50 % zuzüglich der Prämie von 10 %. Die Vestjysk Bank zahlte daher den Eigentümern der nachrangigen Schuldtitel einen im Vergleich zum Darlehensbetrag um 2 % zu hohen Betrag. (10)  Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2012 („Verlängerungsmitteilung 2011“) (ABl. C 356 vom 6.12.2011, S. 7). (11)  Das Konsortium besteht aus: Nykredit, Maj Invest (im Auftrag der Kunden), Arbejdernes Landsbank, AP Pension, Novo A/S, der C.L. David Foundation and Collection, ISP Pension und Vestjylland Forsikring. Das Konsortium betrachtet seine Investition in die Vestjysk Bank als rein finanzielle Beteiligung. Keines der Konsortiumsmitglieder erhält Kontrolle über die Vestjysk Bank (die größte individuelle Beteiligung beträgt weniger als 20 % der Aktien der Bank) oder plant, die Tätigkeiten der Bank mit den eigenen zu kombinieren. (12)  Der Rückzahlungskurs beträgt 110 % des Darlehensbetrags, d. h. die Erstattung wird sich auf rund 316 Mio. DKK belaufen. (*1)  Vertrauliche Angabe (13)  Diese Durchführungsverordnung dient zur Umsetzung der EBA-Leitlinien zur internen Unternehmensführung. (14)  Siehe Randnummern 84 und 89-96 der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe. (15)  Siehe Randnummer 80 der Bankenmitteilung 2013. (16)  Im Rahmen dieses Verfahrens wurden mindestens neun Banken kontaktiert, von denen anfänglich sieben Interesse an (Teilen) der Bank zeigten. Nach der Due-Diligence-Prüfung gab jedoch keine dieser Banken ein Angebot ab. (17)  Es wurden insbesondere alle relevanten Käufer mit strategischen Beweggründen und signifikanten Synergien kontaktiert sowie ein potenzieller Finanzinvestor (neben […]), der im Laufe des Verfahrens Interesse bekundet hatte. (18)  Im zweiten Verfahren wurden mindestens sieben Banken und ein Finanzinvestor kontaktiert, von denen drei anfänglich Interesse bekundeten. Lediglich zwei begannen die Due Diligence, doch keiner der Kandidaten gab ein Angebot ab. (19)  Alle potenziellen Wettbewerber, selbst wenn diese nicht förmlich eingeladen waren, konnten sich am laufenden Ausschreibungsverfahren beteiligen. Der Markt wurde von der Investitionsberatung SEB, die von Dänemark beauftragt worden war, einen Käufer für den staatlichen Anteil der Bank zu finden und das Verkaufsverfahren zu organisieren (siehe Fußnote 17), darauf hingewiesen, dass ein Käufer gesucht wurde. (20)  Hier ist zu beachten, dass die Aktie seit der Ankündigung mehr als ein Drittel ihres Werts verloren hat. Entsprechend lag der Preis für eine Aktie am 28. Juni 2017 bei nur 9 DKK. Des Weiteren scheinen die rund 40 000 privaten Kleinanleger einen großen Einfluss auf die Aktienkursentwicklung auszuüben. Dies könnte erklären, warum die Aktienkursentwicklung der Bank die tatsächliche Performance nicht widerspiegelt. Zudem sind die Aktien illiquide (nur 6 % des Stammkapitals wurden im vergangenen Jahr gehandelt), und auch der Anteil der Aktien im Streubesitz ist begrenzt (nur 18,52 %). Dies macht es noch unwahrscheinlicher, dass es sich bei dem Aktienpreis um einen verlässlichen Indikator für den tatsächlichen Wert der Bank handelt. (21)  In diesem Szenario hätte der Staat seine Vestjysk-Aktien nicht verkauft; stattdessen wäre der Umfang der staatlichen Beteiligung nach der Aktienausgabe von 81 % auf 23 % gesunken. Das gesamte Nachrangkapital, darunter auch das vom Staat gehaltene Hybridkapital, wäre vorzeitig zum Nennwert zurückgezahlt worden. Schließlich wären neue Aktien ausgegeben und gleichzeitig das Ergänzungskapital auf 275 Mio. DKK aufgestockt worden. (22)  Die Frist für ein solches konkurrierendes Angebot endet am 18. Juli 2017 um 16:00 Uhr. (23)  Folketingstidende E, Aktstykke 114, 29. Juni 2017. Dies wurde auch in den entsprechenden Pressemitteilungen am 12. Juni 2017 (https://www.fm.dk/nyheder/pressemeddelelser/2017/06/staten-indgaar-aftale-om-salg-af-sine-aktier-i-vestjysk-bank) und am 19. Juni 2017 (https://www.fm.dk/nyheder/pressemeddelelser/2017/06/officielt-tilbud-paa-statens-aktier-i-vestjysk-bank-er-nu-fremsat) erwähnt. (24)  Mitteilung der Kommission — Die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise („Bankenmitteilung 2008“) (ABl. C 270 vom 25.10.2008, S. 8); Mitteilung der Kommission — Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Finanzkrise: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen („Rekapitalisierungsmitteilung“) (ABl. C 10 vom 15.1.2009, S. 2); Mitteilung der Kommission über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft („Impaired-Assets-Mitteilung“) (ABl. C 72 vom 26.3.2009, S. 1); Mitteilung der Kommission über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften („Umstrukturierungsmitteilung“) (ABl. C 195 vom 19.8.2009, S. 9); Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2011 („Verlängerungsmitteilung 2010“) (ABl. C 329 vom 7.12.2010, S. 7); Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2012 („Verlängerungsmitteilung 2011“) (ABl. C 356 vom 6.12.2011, S. 7); Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ab dem 1. August 2013 auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise („Bankenmitteilung 2013“) (ABl. C 216, 30.7.2013, S. 1). (25)  Hier ist zu beachten, dass die Vorschriften zur Lastenteilung, die zum Zeitpunkt der Bewilligung der Maßnahmen galten, keine Abschreibung oder Umwandlung nachrangiger Forderungen vorsahen. Dies wurde erst mit Inkrafttreten der Bankenmitteilung 2013 am 1. August 2013 erforderlich. (26)  Siehe Randnummer 26 der Umstrukturierungsmitteilung. (27)  Erläuterung von Bediensteten der Generaldirektion Wettbewerb vom 13. Juni 2012 zum Rückkauf von hybriden Wertpapieren durch Banken, die staatliche Beihilfe erhalten. (28)  Die Bank hatte Ende des Jahres 2016 ein Kredit-Einlagen-Verhältnis von 74 %. Es wird erwartet, dass dieses Verhältnis im Jahr 2018 bei rund 73 % liegt. (29)  Die Bruttowertminderungen im Agrar- und Fischereiportfolio machten in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils 57 %, 68 % bzw. 78 % der gesamten Bruttowertminderungen aus. (30)  Siehe https://ec.europa.eu/agriculture/markets-and-prices/medium-term-outlook_de (auf Englisch). (31)  Diese Zahlen berücksichtigen die geplante Kapitalerhöhung in Höhe von 745 Mio. DKK. (32)  Deloitte prüfte 135 der Kreditengagements der Bank, was 25 % aller gewerblichen Kreditengagements und 40 % aller Kreditengagements entspricht, für die es nachweislich Wertminderungen gibt. Die Bank führte anhand der Ergebnisse dieser Due Diligence eine Hochrechnung durch und kam auf der Grundlage verschiedener Annahmen zu den zusätzlichen Wertminderungen, die für ihr gesamtes Portfolio zu berücksichtigen sind. (33)  Diese Ziele werden für Privatkunden auf Portfoliobasis angewendet, während sie für Geschäftskunden auf der Ebene der individuellen Kundenbeziehung angewendet werden. ANLAGE TERM SHEET (SACHE SA.34720) DÄNEMARK — UMSTRUKTURIERUNGSPLAN DER VESTJYSK BANK 1.   HINTERGRUND Das Königreich Dänemark („Dänemark“) muss sicherstellen, dass die Vestjysk Bank A/S („Vestjysk Bank“ oder die „Bank“) den am 14. Juni 2017 eingereichten Umstrukturierungsplan umsetzt. Dänemark geht hiermit die folgenden Verpflichtungen ein (die „Verpflichtungen“), die Bestandteil des genannten Umstrukturierungsplans sind. Die Verpflichtungen treten am Tag der Annahme des Beschlusses der Europäischen Kommission (die „Kommission“) zur Genehmigung des Umstrukturierungsplans („Beschluss“) in Kraft. Der Text der Verpflichtungen ist vor dem Hintergrund des Beschlusses und des allgemeinen Rahmens des Unionsrechts sowie unter Bezugnahme auf die Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates (1) auszulegen. Dänemark muss sicherstellen, dass die Vestjysk Bank die erforderlichen Maßnahmen korrekt umsetzt und bis zum Ende der Umstrukturierungsphase die vorliegenden Verpflichtungen vollständig erfüllt. 2.   BEGRIFFSBESTIMMUNGEN F

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.