Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1959 der Kommission vom 18. Juli 2017 über die staatliche Beihilfe SA.34720-2015/C (ex 2013/N) Dänemarks zur Umstrukturierung der Vestjysk Bank (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 4990) (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017D1959. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ür die Zwecke der Verpflichtungen bezeichnet der Ausdruck 1.     Kernregion die Region Jütland. 2.     Beschluss den Beschluss der Kommission zur Genehmigung der staatlichen Beihilfe und des Umstrukturierungsplans für die Vestjysk Bank in der Sache SA.34720 vom [Datum eingeben]. 3.     Datum des Inkrafttretens das Datum der Annahme des Beschlusses. 4.     Verschuldungsgrad den Grad der Beleihung oberhalb der stabilen Finanzierung in Form von Umlaufvermögen abzüglich Schuldverschreibungen mit einer verbleibenden Laufzeit von weniger als einem Jahr. 5.     LCR die Mindestliquiditätsquote. 6.     Überwachungstreuhänder eine oder mehrere natürliche oder juristische Person(en), die unabhängig von der Vestjysk Bank sind, von der Kommission genehmigt und von der Vestjysk Bank beauftragt werden und deren Pflicht es ist, die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Vestjysk Bank zu überwachen. 7.     Umstrukturierungsplan den Umstrukturierungsplan (d. h. den aktualisierten und im Juni 2017 bei der Kommission eingereichten Geschäftsplan) der Vestjysk Bank, der mit dem Beschluss genehmigt wird. 8.     Eigenkapitalrendite (RoE) die Eigenkapitalrendite nach Steuern. 9.     RoE auf Kundenebene die RoE vor Steuern auf der Ebene der Kundenbeziehung, berechnet auf der Grundlage eines Preises für die Kapitalübertragung, der einer Laufzeit entspricht, die an die Finanzierungskosten und entsprechend der Risikokosten angepasst ist. Diese Berechnung beinhaltet den volumengewichteten Durchschnitt aller Kredite für einen einzigen Kunden. Sonstige Gebühren- oder Bankgeschäfte, die zur Rentabilität der Beziehung mit diesem Kunden beitragen, können ebenfalls berücksichtigt werden, sodass ein neuer Kredit möglicherweise eine niedrigere Rendite erzielt, wenn er durch Erlöse aus anderen Gebühren- oder Bankgeschäften kompensiert wird. 10.     Staatliche Hybridanleihen die von Dänemark gezeichneten nachrangigen Schuldverschreibungen (Dänisch: hybrid kernekapital udstedt under bankpakke II). Für die Zwecke dieser Verpflichtungen umfassen Begriffe, die in der Einzahl verwendet werden, auch die Mehrzahl (und umgekehrt), sofern die Verpflichtungen nichts anderes vorsehen. 3.   ALLGEMEINES 3.1. Dänemark stellt sicher, dass die Verpflichtungen während der Umsetzung der Umstrukturierungsphase vollständig erfüllt werden. 3.2. Die Umstrukturierungsphase endet am 31. Dezember 2018, sofern die Vestjysk Bank eine RoE von [7-11] % auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses für 2018 erzielt. Wird diese RoE im Jahr 2018 nicht erreicht, endet die Umstrukturierungsphase am 31. Dezember 2019, basierend auf einem Abschlussbericht des Überwachungstreuhänders bezüglich der für dieses Jahr geltenden Verpflichtungen. Die Verpflichtungen gelten für die Umstrukturierungsphase, sofern nichts anderes vorgesehen ist. 4.   UMSTRUKTURIERUNG DER VESTJYSK BANK: KAPITALISIERUNG UND AUSGLEICH DES DARLEHENSBESTANDS 4.1. Die Vestjysk Bank muss während der Umstrukturierungsphase ein Kapitalniveau halten, das — je nachdem, welcher Betrag höher ist — mindestens (i) 2 % über dem Gesamtbetrag ihrer Risikoexposition oder (ii) 325 Mio. DKK über dem Solvabilitätsbedarf und den kombinierten Pufferanforderungen nach geltenden Gesetzen und Verordnungen liegt. 4.2. Die Vestjysk Bank muss während der Umstrukturierungsphase die folgenden Liquiditätsanforderungen erfüllen: — Die Vestjysk Bank muss über eine LCR von mindestens 100 % verfügen, nach geltenden Gesetzen und Verordnungen. — Die Vestjysk Bank muss über einen Liquiditätsüberschuss verfügen, der mindestens 50 % über dem nach geltenden Gesetzen und Verordnungen erforderlichen Liquiditätsüberschuss liegt. — Die Vestjysk Bank darf über einen Verschuldungsgrad von maximal 1 verfügen, gemessen nach geltenden Gesetzen und Verordnungen. 4.3. Die Bilanzsumme der Vestjysk Bank darf im Jahr 2017 nicht über der des Jahres 2016 liegen und im Jahr 2018 maximal 20 300 Mio. DKK bzw. im Jahr 2019 maximal 21 000 Mio. DKK (sofern anwendbar) betragen. 4.4. Die Vestjysk Bank muss ihre Kreditgewährung in der Umstrukturierungsphase wie folgt ausgleichen: — Die Nettokreditgewährung einschließlich Garantien im Immobiliensektor darf maximal 25 % der gesamten Nettokreditgewährung (Darlehen an Kunden) einschließlich aller Garantien betragen. 4.5. Die Nettokreditgewährung gemessen als Nettokreditgewährung pro Jahr für den Agrar-, Jagd-, Forst- und Fischereisektor darf zum 31. Dezember jedes Jahres nicht über dem Anteil an der gesamten Nettokreditgewährung zum 31. Dezember 2016 liegen (d. h. 20 % der gesamten Kredite, wie oben definiert), wenn eine solche überschüssige Nettokreditgewährung das Ergebnis einer Kreditgewährung an neue Kunden oder eines Anstiegs der Kreditgewährung an bestehende Kunden ist. 4.6. Die Vestjysk Bank darf keine neuen Kredite an Kunden außerhalb der Kernregion vergeben, wenn der Kunde nicht mindestens [35-45 %] der beantragten Summe aufbringt und der Kredit besichert wird. Die Vestjysk Bank darf keine neuen Kredite für Vermögenswerte außerhalb Dänemarks vergeben. 4.7. Große finanzielle Verpflichtungen: Die Vestjysk Bank darf keine finanziellen Verpflichtungen mit neuen Kunden eingehen, wenn eine solche Verpflichtung zum jeweiligen Zeitpunkt allein mehr als 10 % des Gesamtkapitals betragen würde. 5.   VERHALTENSMAẞNAHMEN UND CORPORATE GOVERNANCE 5.1. Übernahmeverbot: Die Vestjysk Bank darf sich an keinem Unternehmen beteiligen, weder durch die Übertragung von Vermögenswerten noch durch die Übertragung von Anteilen. Dieses Übernahmeverbot erstreckt sich sowohl auf Unternehmen, die die Rechtsform einer Gesellschaft haben, als auch auf alle Vermögensbestände, die ein Geschäft bilden. i) Ausnahme: Die Vestjysk Bank darf sich in folgenden Ausnahmefällen an Unternehmen beteiligen: a) Der von der Vestjysk Bank gezahlte Kaufpreis für die Übernahme beträgt weniger als 0,01 % der Bilanzsumme (2) der Vestjysk Bank zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (3). b) Die von der Vestjysk Bank ab dem Datum des Inkrafttretens bis zum Ende der Umstrukturierungsphase für alle diese Übernahmen gezahlten kumulierten Kaufpreise belaufen sich auf weniger als 0,025 % der Bilanzsumme der Vestjysk Bank zum Datum des Inkrafttretens. c) Die Übernahme ist eine direkte Folge bereits (vor Annahme dieses Beschlusses) bestehender vertraglicher Pflichten gegenüber Dritten oder gesetzlicher Verpflichtungen oder ist aufgrund eines endgültigen und zwingenden Beschlusses einer Behörde zur Vestjysk Bank erforderlich. ii) Tätigkeiten, die nicht unter das Übernahmeverbot fallen: Das Übernahmeverbot gilt nicht für Übernahmen, (i) die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit einer Bank bei der Abwicklung bestehender Forderungen gegenüber notleidenden Unternehmen erfolgen, einschließlich der Umwandlung bestehender Schulden in Eigenkapitalinstrumente, oder (ii) die als Bestandteil normaler Kassentransaktionen stattfinden. 5.2. Werbung: Die Vestjysk Bank darf die Gewährung der Beihilfemaßnahmen oder daraus entstehende Vorteile nicht zu Werbezwecken nutzen. 6.   UMSTRUKTURIERUNG DES RISIKOMANAGEMENTS DER VESTJYSK BANK 6.1. Die Bank wird das Risikomanagement für ihre größten Kunden weiter verbessern und zentralisieren, indem sie eine zentrale Abteilung für Geschäftskunden schafft. 6.2. Die gesamten wiederkehrenden Kosten (Personalaufwendungen, Niederlassungen, Verwaltungs- und andere Betriebskosten) und die Abschreibungskosten der Vestjysk Bank dürfen im Jahr 2017 maximal [435-475] Mio. DKK, im Jahr 2018 maximal [420-460] Mio. DKK und im Jahr 2019 (sofern anwendbar) maximal [405-445] Mio. DKK betragen (diese Zahlen sind um sämtliche Beträge zu erhöhen, die aus zusätzlichen, der Vestjysk Bank nach geltenden Gesetzen oder Verordnungen auferlegten Auflagen resultieren, unter anderem ohne Begrenzung um die Lohnsummensteuer (Dänisch lønsumsafgift)). 7.   RÜCKZAHLUNG AN DEN STAAT 7.1. Die Vestjysk Bank muss ihre staatlichen Hybridanleihen zum Nennwert mit sämtlichen aufgelaufenen Zinsen im Einklang mit geltenden Gesetzen und Verordnungen innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens vollständig zurückzahlen. 8.   VERPFLICHTUNGEN IM HINBLICK AUF KREDITRISIKO- UND PREISPOLITIK 8.1. Die Vestjysk Bank verpflichtet sich zu folgenden Maßnahmen: 8.1.1. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 (falls zutreffend) wird sie dem Überwachungstreuhänder einen Bericht in der diesem Beschluss beigefügten Form übermitteln, der die Verteilung der RoE vor Steuern der Geschäftskunden der Bank (darunter auch alle kleinen und mittleren Unternehmen) sowie in Bezug auf die Privatkunden die durchschnittlichen Bruttoeinkünfte mit Bonitätsbewertungen wie in Abschnitt 8.1.6 beschrieben enthält. 8.1.2. In den Jahren 2018 und ggf. 2019 wird sie eine Strategie entwickeln, wie die Rentabilität der Kundenbeziehungen der Bank gesteigert werden kann. Diese Strategie muss ausreichend detailliert sein und unter anderem die konkret betroffenen Kundensegmente und die vorgeschlagenen einkommenssteigernden Maßnahmen (einschließlich der Möglichkeit, nicht zufriedenstellende Kundenbeziehungen zu beenden) benennen. 8.1.3. Im Jahr 2018 wird sie für jeden neuen Kredit (als neuer Kredit gilt ein Geschäft, das nicht mit einer bestehenden Transaktion verknüpft ist) mittels eines geeigneten internen Preisbildungsinstruments oder — bei Privatkunden — anhand geeigneter interner Preisbildungsleitlinien einen Preis festsetzen. In diesen Preisbildungsleitlinien muss festgelegt sein, dass je Kunde Bruttoeinkünfte in Höhe von durchschnittlich mindestens [2 800-3 300] DKK (basierend auf einer standardisierten Modellfamilie) erwirtschaftet werden. Bei neuen Krediten für Geschäftskunden gilt die Preisfestsetzung als angemessen, wenn der neue Kredit dazu beiträgt, eine positive RoE auf Kundenebene von mindestens [8-12] % vor Steuern im Jahr 2018 zu erzielen. 8.1.4. Ab dem Jahr 2019 (falls zutreffend) stellt sie sicher, dass — im gesetzlich zulässigen Rahmen — für jede Kundenbeziehung (und nicht nur neue Kredite) im Einklang mit der obigen Klausel 8.1.3 ein Preis festgesetzt wird. Falls es nicht gelingt, für einzelne Kundenbeziehungen, die zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung ein Risiko von [2,2-2,7] Mio. DKK überstiegen, eine positive RoE auf Kundenebene von mindestens [8-12] % vor Steuern nachzuweisen, wird der Vorgang dem Verwaltungsrat vorgelegt, der auf der Grundlage einer begründeten Entscheidung eine formelle Genehmigung erteilen muss. Wenn der Gesamtbetrag aller Ausnahmen für alle Geschäftskundenbeziehungen, die — unabhängig von ihrer Größe — nicht die genannte Mindestrendite erzielen, (zum Ende des vorhergehenden Rechnungsjahres) [2-3] % des geprüften Nettokreditengagements der Bank innerhalb des Rechnungsjahres übertrifft, muss die Vestjysk Bank im gesetzlich zulässigen Rahmen Folgendes sicherstellen: (i) in Bezug auf ihre Geschäftskunden, die im Vergleich zum vorgehenden Rechnungsjahr die genannte Mindestrendite nicht erreichen, eine Verringerung des Betrags des Nettokreditengagements um [18-25] %, und (ii) in Bezug auf ihre Privatkunden einen Anstieg der durchschnittlichen Bruttoeinkünfte um [4-8] % im Vergleich zum derzeitigen Niveau von [2 800-3 300] DKK auf das Mindestniveau von [2 800-3 300] DKK. 8.1.5. Für die Zwecke dieser Berechnungen für Geschäftskunden verfügen neue Kredite über eine Kreditdokumentation, die eine vorvertraglich berechnete RoE auf Kundenebene für entweder den individuellen Kredit oder sonstige aktive Forderungen bei Einzelkunden, einschließlich Gebühren- oder Bankgeschäfte, ausweist. Die vorstehend genannten neuen Kredite müssen über eine Kreditdokumentation verfügen, die diese vorvertraglich berechnete RoE auf Kundenebene zum Zeitpunkt der Kreditvergabe und für jedes darauffolgende Rechnungsjahr ausweist. 8.1.6. Kreditgeschäfte, die nicht unter diese Preisregelung fallen: Umstrukturierungsfälle (Bonität (Dänisch: udlånsbonitet) Stufe 1 und 2c nach dem allgemeinen Kundenklassifizierungssystem der dänischen Finanzaufsichtsbehörde), für die ein Umstrukturierungs- oder Rückforderungsplan (Dänisch: kredithandlingsplan) erstellt wurde, sowie alle Geldmarktgeschäfte. 9.   ANPASSUNGSMECHANISMUS 9.1. Falls die in Abschnitt 4.3 genannten Ziele in einem bestimmten Jahr aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Bank liegen, nicht erreicht werden, und falls die Differenz zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den Zielen mehr als 7 % beträgt, muss Dänemark der Kommission einen Vorschlag vorlegen, der eine Begründung sowie Abhilfemaßnahmen enthält, die eine künftige Einhaltung der Ziele oder einen angemessenen Ausgleich sicherstellen sollen, oder alternative Maßnahmen, die denselben Zweck erfüllen sollen wie die ursprünglichen, nicht erreichten Ziele. 10.   BERICHTERSTATTUNG 10.1. Dänemark muss sicherstellen, dass die vollständige und korrekte Umsetzung des Umstrukturierungsplans und die vollständige und korrekte Umsetzung der Verpflichtungen aus diesem Term Sheet laufend überwacht werden. 10.2. Ein Überwachungstreuhänder muss der Kommission bis zum Ende der Umstrukturierungsphase alle sechs Monate über das Voranschreiten des Umstrukturierungsplans und der vorstehend genannten Verpflichtungen Bericht erstatten. Die Stichtage für die halbjährlichen Berichte sind der 31. Dezember und der 30. Juni. Die halbjährlichen Berichte sind während der Umstrukturierungsphase innerhalb von zwei Monaten ab den Abschlussstichtagen weiterzuleiten. Der Abschlussbericht mit Stichtag 31. Dezember 2019 (falls zutreffend) muss das gesamte Jahr 2019 abdecken. 11.   ÜBERWACHUNGSTREUHÄNDER 11.1. Dänemark ernennt einen Überwachungstreuhänder, dessen Funktion darin besteht, der Kommission über die Erfüllung der Verpflichtungen durch Dänemark und die Bank Bericht zu erstatten. 11.2. Der Überwachungstreuhänder muss unabhängig von der Bank sein und die erforderlichen Qualifikationen besitzen, um seine Aufgabe wahrzunehmen, z. B. als Investmentbanker, Berater oder Rechnungsprüfer, und er darf bei der Ausübung seines Mandats keinen Interessenkonflikten unterliegen. 11.3. Der Treuhänder wird von der Bank auf eine Weise vergütet, welche die unabhängige und effektive Wahrnehmung seiner Aufgabe nicht beeinträchtigt. Ernennung des Überwachungstreuhänders 11.4. Spätestens vier Wochen nach dem Datum des Inkrafttretens muss Dänemark der Kommission eine Liste zur Genehmigung vorlegen, die zwei oder mehr Personen umfasst, die Dänemark als Überwachungstreuhänder vorschlägt, wobei der von Dänemark bevorzugte Treuhänder hervorzuheben ist. Der Vorschlag muss ausreichende Informationen enthalten, die es der Kommission ermöglichen, nachzuvollziehen, ob der vorgeschlagene Treuhänder die vorstehend genannten Anforderungen erfüllt. Zudem muss der Vorschlag Folgendes enthalten: i) Die vollständigen Bedingungen des vorgeschlagenen Mandats, d. h. alle Bedingungen, die zu erfüllen sind, damit der Treuhänder seine Aufgaben im Rahmen dieser Verpflichtungen wahrnehmen kann; ii) Den Entwurf eines Arbeitsplans, in dem beschrieben ist, wie der Überwachungstreuhänder die ihm übertragenen Aufgaben auszuführen plant. 11.5. Es steht der Kommission frei, die vorgeschlagenen Treuhänder zu bestätigen oder abzulehnen und das vorgeschlagene Mandat vorbehaltlich sämtlicher Änderungen, die nach Ansicht der Kommission erforderlich sind, damit der Treuhänder seine Pflichten erfüllen kann, zu bestätigen. Falls nur ein Name bestätigt wird, muss Dänemark die betroffene Person oder Institution im Einklang mit dem von der Kommission genehmigten Mandat zum Treuhänder ernennen oder ihre Ernennung veranlassen. Falls mehr als ein Name bestätigt wird, steht es Dänemark frei, aus den bestätigten Namen den zu ernennenden Treuhänder auszuwählen. Der Treuhänder ist innerhalb einer Woche ab Genehmigung durch die Kommission und im Einklang mit dem von der Kommission genehmigten Mandat zu ernennen. 11.6. Falls alle vorgeschlagenen Treuhänder abgelehnt werden, muss Dänemark innerhalb von einer Woche ab Benachrichtigung über die Ablehnung die Namen mindestens zweier neuer Personen oder Institutionen einreichen. 11.7. Falls alle weiteren vorgeschlagenen Treuhänder von der Kommission abgelehnt werden, ernennt die Kommission einen Treuhänder, den Dänemark im Einklang mit dem von der Kommission genehmigten Mandat ernennen oder dessen Ernennung Dänemark veranlassen muss. Aufgaben und Pflichten des Überwachungstreuhänders 11.8. Der Treuhänder übernimmt seine klar definierten Aufgaben, um die Einhaltung der Verpflichtungen sicherzustellen. Die Kommission kann auf eigene Initiative oder auf Ersuchen des Treuhänders oder Dänemarks oder der Bank dem Treuhänder Aufgaben übertragen oder Anweisungen erteilen, um die Einhaltung der Verpflichtungen sicherzustellen. Die Bank und Dänemark sind nicht berechtigt, dem Treuhänder Anweisungen zu erteilen. 11.9. Der Überwachungstreuhänder hat folgende Aufgaben: i) Einreichung eines Vorschlags für einen detaillierten Arbeitsplan bei der Kommission, in dem er beschreibt, wie er die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen durchzuführen plant. Der Bericht soll spätestens bis zum 31. Dezember 2017 übermittelt werden. ii) Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen durch vierteljährliche Berichte. iii) Vorschlag von Maßnahmen die der Überwachungstreuhänder als erforderlich erachtet, um die Einhaltung der Verpflichtungen durch Dänemark und die Bank sicherzustellen. Aufgaben und Pflichten Dänemarks bzw. der Bank 11.10. Die Bank muss mit dem Überwachungstreuhänder zusammenarbeiten und ihm sämtliche Unterstützung — seitens der Geschäftsführung und der Verwaltung — sowie alle Informationen zukommen lassen, die der Überwachungstreuhänder zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt; die Bank muss außerdem ihre Berater anweisen, dies ebenfalls zu tun. Ersatz, Entlassung und erneute Ernennung des Treuhänders 11.11. Falls der Treuhänder seinen Aufgaben im Rahmen der Verpflichtungen nicht nachkommt oder falls andere triftige Gründe vorliegen, wie etwa Interessenkonflikte, 11.12. ist die Kommission berechtigt, nach Anhörung des Überwachungstreuhänders von Dänemark zu verlangen, den Treuhänder zu ersetzen, oder 11.13. kann Dänemark — nach vorheriger Genehmigung durch die Kommission — den Treuhänder ersetzen. 11.14. Falls der Treuhänder entlassen wird, kann er dazu verpflichtet werden, bis zum Arbeitsbeginn eines neuen Treuhänders, dem er alle relevanten Informationen in ausreichend detaillierter Form übergeben hat, seine Aufgaben weiter wahrzunehmen. Der neue Überwachungstreuhänder wird im Einklang mit dem in den Klauseln 11.4 bis 11.7 beschriebenen Verfahren ernannt. 11.15. Außer im Falle einer Entlassung endet die Tätigkeit des Treuhänders erst dann, wenn die Kommission ihn von seinen Pflichten entbunden hat, nachdem alle Verpflichtungen, mit denen der Treuhänder betraut wurde, umgesetzt wurden. Allerdings kann die Kommission zu jedem Zeitpunkt die erneute Ernennung des Treuhänders fordern, wenn in der Folge ersichtlich wird, dass die relevanten Abhilfemaßnahmen nicht vollständig und ordnungsgemäß umgesetzt wurden. (1)  Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 9). (2)  Zur Klarstellung: Für die Zwecke dieser Verpflichtung entspricht das Volumen der Bilanzsumme den gesamten Vermögenswerten der Vestjysk Bank. (3)  Zur Klarstellung: Falls die Kommission einer Aufhebung des Übernahmeverbots zustimmt, wird die Bilanzsumme der Vestjysk Bank zum Zeitpunkt des Datums des Inkrafttretens der Verpflichtungen unter Berücksichtigung aller Vermögenswerte der erworbenen Unternehmen oder der erworbenen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Anschaffung berechnet.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.