Europäische Union

2007/656/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 über die Staatliche Beihilfe C 12/05 (ex N 611/03), die Deutschland zugunsten der e-glass AG gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6587) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32007D0656. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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der Erklärung stehen, die das Unternehmen im Rahmen der Untersuchung in dem Fusionskontrollverfahren abgab. (100) Fazit: Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass sich der geografische Markt für verarbeitetes Glas (Stufe 2) in Form von Sicherheitsglas und Mehrscheibenglas für den Bausektor über den gesamten EWR erstreckt. Für die Kommission besteht kein Anlass zu der Schlussfolgerung, dass der Markt für verarbeitetes Glas geografisch anders abzugrenzen ist als der Markt für Rohfloatglas. Ermittlung des Wettbewerbsfaktors für den Markt für verarbeitetes Glas (Stufe 2) (101) Die Kommission weist darauf hin, dass keine Daten über die Kapazitätsauslastung auf dem Stufe 2-Markt vorliegen bzw. dass es keine gibt. Die erforderlichen Informationen über das (jährliche) Produktionsvolumen und die (jährliche) maximale Produktionskapazität der Werke im EWR, die Rohfloatglas zu Sicherheitsglas und Mehrscheibenglas für die Bauindustrie verarbeiten, sind weder bei Eurostat oder Forschungsinstituten noch bei Sektorverbänden verfügbar. (102) Nach Auffassung der Kommission kann folglich der Sachverhalt hinsichtlich der Produktionskapazität für verarbeitetes Glas in Form von Sicherheitsglas und Mehrscheibenglas für die Bauindustrie bei der Ermittlung des Wettbewerbsfaktors nicht berücksichtigt werden. (103) Wie in Randnummer 80 ausgeführt, stützt sich die Kommission bei Fehlen ausreichender Angaben zur Kapazitätsauslastung gemäß Nummer 3.4 des MSR 1998 auf die Angaben zum sichtbaren Verbrauch, um zu ermitteln, ob die Investition in einem schrumpfenden Markt erfolgt. Nach Nummer 7.8 des MSR 1998 gilt ein Produktmarkt als schrumpfend, wenn die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs des fraglichen Produkts in den letzten fünf Jahren mehr als 10 % unter dem Jahresdurchschnitt des gesamten verarbeitenden Gewerbes im EWR liegt, es sei denn, es ist eine starke Aufwärtstendenz bei der relativen Zuwachsrate für die Nachfrage nach dem Produkt zu beobachten. Ein absolut schrumpfender Markt ist ein Markt, auf dem die mittlere Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs in den letzten fünf Jahren negativ ist. (104) Zum Wert des sichtbaren Verbrauchs von Rohfloatglas für den Bezugszeitraum 1997–2002 liegen der Kommission folgende Daten vor (Quelle: COMEXT/Eurostat): Markt für verarbeitetes Floatglas (Stufe 2) in EUR PRODCOM 1997 2002 Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (1997–2002) 26121230 (gehärtetes Sicherheitsglas, a.n.g.) 807 949 414 1 272 280 870 9,51  % 26121270 (Verbund-sicherheitsglas, a.n.g.) 717 692 284 1 085 038 665 8,62  % 26121330 (Mehrschichten-Isolierverglasungen) 2 171 614 199 3 090 852 791 7,31  % (32) (105) Deutschland übermittelte Volumendaten vom Industrieverband CPIV (33), denen zufolge der Markt für Sicherheitsglas (ESG und VSG) und Mehrscheibenglas im Bezugszeitraum 1997 bis 2002 eine Zuwachsrate von 5,54 % verzeichnete. Diese Volumendaten wurden unter Zugrundelegung der verfügbaren Preisinformationen vom Empfänger und von Preisschätzungen in Umsatzzahlen umgerechnet. Die errechnete wertmäßige durchschnittliche Jahreszuwachsrate beträgt 7,6 % für den Bezugszeitraum 1997 bis 2002. Diese Zahl steht mit den vorstehenden COMEXT/Eurostat-Daten im Einklang. (106) Die jeweilige wertmäßige durchschnittliche Jahreszuwachsrate des sichtbaren Verbrauchs aller relevanten Produkte (Sicherheitsglas in Form von VSG und ESG sowie Mehrscheibenglas) sowohl jedes einzelnen Lands als auch aller Länder zusammengenommen (siehe vorstehende Tabelle) übersteigt (34) die durchschnittliche Jahreszuwachsrate des gesamten verarbeitenden Gewerbes im EWR im selben Zeitraum, die 4,8 % betrug. (107) Fazit: Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass es sich bei dem Markt für verarbeitetes Glas im Sinne der vorstehenden Definition nicht um einen schrumpfenden Markt handelt und dass der Wettbewerbsfaktor gemäß Nummer 3.10.1 Ziffer iv) des MSR 1998 mit 1,0 anzusetzen ist. (108) Zusammen zeigen die Beurteilung des verarbeitenden Marktes (Stufe 2) und die Analyse des Markts für Rohfloatglas (Stufe 1), dass sich diese Märkte im Bezugszeitraum 1997 bis 2002 in dieselbe Richtung entwickelt haben mit einer Zuwachsrate, die über der durchschnittlichen Zuwachsrate des verarbeitenden Gewerbes liegt. Die Kommission weist darauf hin, dass der Wettbewerbsfaktor für beide Märkte (Stufe 1 und Stufe 2) mit 1,0 angesetzt ist, was bedeutet, dass der Wettbewerbsfaktor für das gesamte Projekt ebenfalls mit 1,0 angesetzt ist (35). 6.4.2.   Faktor „Verhältnis Kapitaleinsatz-Arbeitsplätze“ Vorbemerkung (109) Die in der ursprünglichen Entscheidung vom 20. April 2004 dargelegte Untersuchung des Faktors „Verhältnis Kapitaleinsatz-Arbeitsplätze“ wurde nicht in Frage gestellt und war nicht Gegenstand des Beschlusses über die Einleitung des Verfahrens vom 20. April 2005. Im Folgenden wird daher die Würdigung wiedergegeben, die in der Entscheidung vom 20. April 2004 durchgeführt und dargelegt wurde. Würdigung (110) Gemäß MSR 1998 wird mit dem Faktor „Verhältnis Kapitaleinsatz-Arbeitskräfte“ eine Anpassung der zulässigen Beihilfehöchstintensität zugunsten von Projekten angestrebt, die effektiv und besser dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit durch die Schaffung einer relativ höheren Zahl neuer Arbeitsplätze bzw. durch die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze zu verringern. (111) Nach den Angaben Deutschlands werden durch das Vorhaben 186 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen, die sich wie folgt aufschlüsseln lassen: Tätigkeitsbereich Direkte Arbeitsplätze Verwaltung 3 Verkauf 4 Produktion — Leitung 8 Produktion — Gemenge/Scherben 11 Produktion — Warmbereich (Hot end) 27 Produktion — Bad/Kühlkammer/kaltes Ende 31 Produktion — Schneidhaus 1 Produktion — Lager/Versand 44 Produktion — Qualität/Labor 9 Technische Dienste 38 Ausbildungsplätze 10 Gesamt 186 (112) Diese Schätzungen basieren auf einem Vergleich mit einer anderen, zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits seit mindestens sechs Jahren bestehenden Anlage in Sachsen-Anhalt, in deren Floatglasbereich bei einer Produktionsleistung von [...] Tonnen brutto pro Tag 187 Personen (ohne Auszubildende) beschäftigt sind. e-glass wird bei einer Produktionsleistung von [...] Tonnen brutto pro Tag über eine etwas geringere Anzahl an Arbeitsplätzen verfügen als die Vergleichsanlage, da bei e-glass gewisse Bereiche (Werkschutz) extern vergeben werden und zudem modernste Technologien zum Einsatz kommen. Die Kommission hält diese Angaben für plausibel. (113) Förderfähige Investitionskosten in Höhe von 121 Millionen EUR und die Schaffung von 186 Arbeitsplätzen entsprechen einem Wert von 650 538 EUR je Arbeitsplatz. Gemäß Nummer 3.10.2. des MSR 1998 ist der Faktor „Verhältnis Kapitaleinsatz-Arbeitskräfte“ demnach auf den Wert 0,8 festzusetzen. 6.4.3.   Faktor „regionale Auswirkung“ Vorbemerkung (114) Die in der ursprünglichen Entscheidung vom 20. April 2004 dargelegte Untersuchung des Faktors „regionale Auswirkung“ wurde nicht in Frage gestellt und war nicht Gegenstand des Beschlusses über die Einleitung des Verfahrens vom 20. April 2005. Im Folgenden wird daher die Würdigung wiedergegeben, die in der Entscheidung vom 20. April 2004 durchgeführt und dargelegt wurde. Würdigung (115) Mit dem Faktor „regionale Auswirkung“ wird der wirtschaftliche Nutzen einer neuen Investition für das Fördergebiet berücksichtigt. Die Schaffung von Arbeitsplätzen kann nach Ansicht der Kommission als Indikator für den Beitrag eines Investitionsvorhabens zur regionalen Entwicklung gelten. Kapitalintensive Investitionen können indirekt zur Schaffung von Arbeitsplätzen im eigentlichen oder einem angrenzenden Fördergebiet beitragen, wobei hierunter jene Arbeitsplätze zu verstehen sind, die unmittelbar durch das Projekt oder bei Direktlieferanten und -abnehmern entstehen. (116) Das Projekt wird indirekt zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den folgenden Tätigkeitsbereichen beitragen: Tätigkeitsbereich Vorgeblich indirekt geschaffene Arbeitsplätze Absicht (36) Anzuerkennen Rohstoffgewinnung — Soda 24 24 24 Rohstoffgewinnung — Sand 10 8 8 Rohstoffgewinnung — Dolomit 2 2 2 Rohstoffgewinnung — Kalk 2 2 2 Rohstoffgewinnung — Glasscherben 20 15 15 Rohstofftransport — Sand, Kalk und Soda 29 29 29 Rohstofftransport — Rest 8 8 8 Transport Floatglas 81 81 81 Weiterverarbeitung (Kleinunternehmer) 30 6 6 Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen — Stickstoff, Wasserstoff 5 — 5 Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen — Strom, Erdgas (Stadtwerke) 3 — 3 Entsorgung 12 12 12 Verpackungsmittelhersteller 28 28 28 Service, Ersatzteile, Wartung, Reparatur (Maschinen, Produktionsanlagen, Kräne, Pumpen, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitäranlagen, Elektronik, Klimatechnik, Transportgestelle, Fahrzeuge) 60 60 60 Permanente Malerarbeiten 1 — 1 Wartung/Service der Computer, Kommunikations- und Industriefernsehtechnik 8 8 8 Reinigungsdienst 5 — 5 Reinigung/Pflege Außenanlagen, Winterdienst 6 5 5 Wachdienst/Werkschutz 12 7 7 Kantine 2 2 2 Zulieferer von Ersatz- und Verschleißteilen 10 — 0 Gesamt 358 297 311 (117) Für die Bereiche, für die Absichtserklärungen der kontaktierten Firmen eingereicht wurden, erkennt die Kommission die in diesen Erklärungen genannten Zahlen (insgesamt 297 Arbeitsplätze) an. (118) Für 24 weitere Arbeitsplätze liegen keine Absichtserklärungen vor. Allerdings erscheinen die von Deutschland abgegebenen Erklärungen und Zahlenangaben für diese Arbeitsplätze als weitgehend schlüssig. Nur für den Bereich „Zulieferer von Ersatz- und Verschleißteilen“ bestehen Zweifel: Die hierfür geltend gemachten 10 Arbeitsplätze erscheinen nach Ansicht der Kommission als zu hoch gegriffen, denn die Ersatzteillieferung scheint bereits größtenteils von den 60 Arbeitsplätzen in dem Bereich „Service, Ersatzteile, Wartung, Reparatur…“ umfasst. Die Kommission zieht daher nur 14 der insgesamt 24 nicht durch Absichtserklärungen belegten Arbeitsplätze in Betracht, was zu einer Gesamtzahl von 311 anerkennungsfähigen indirekten Arbeitsplätzen führt. (119) In Anbetracht dessen kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass, im Vergleich zu den 186 direkt geschaffenen Arbeitsplätzen, eine starke Zunahme an indirekt geschaffenen Arbeitsplätzen besteht (mehr als 100 %). Gemäß Nummer 3.10.3. Ziffer i) des MSR 1998 beträgt der Faktor „regionale Auswirkung“ demnach 1,5. 6.4.4.   Zulässige Beihilfehöchstintensität (120) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und auf Grundlage der von Deutschland übermittelten Angaben lautet die MSR 1998-Formel zur Berechnung der Beihilfehöchstintensität für dieses Projekt: 35 % brutto × 1,0 × 0,8 × 1,5 = 42 % brutto, limitiert durch den regionalen Förderhöchstsatz von 35 % brutto. (121) Die Beihilfeintensität von bis zu 35 % brutto der förderfähigen Investitionskosten, die Deutschland e-glass gewähren will, ist also mit der zulässigen Beihilfehöchstintensität vereinbar, die auf Grundlage des MSR 1998 errechnet wurde. 7.   SCHLUSSFOLGERUNG (122) Die angemeldete Beihilfeintensität von bis zu 35 % brutto, die Deutschland zugunsten der e-glass AG zu gewähren beabsichtigt, erfüllt die Voraussetzungen, um als mit dem multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben (1998) vereinbar angesehen zu werden. HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die am 20. April 2004 in der Sache N 611/2003 erlassene Entscheidung wird widerrufen. Artikel 2 Die staatliche Beihilfe von bis zu 35 % brutto der förderfähigen Kosten zugunsten von e-glass, die Deutschland am 15. Dezember 2003 bei der Kommission angemeldet hat, ist mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 20. Dezember 2006 Für die Kommission Neelie KROES Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1. Verordnung geändert durch die Beitrittsakte 2003. (2)   ABl. C 220 vom 8.9.2005, S. 3. (3)   ABl. C 107 vom 7.4.1998, S. 7. (4)  Vgl. Fußnote 1. (*1)  Geschäftsgeheimnis. (5)  Einzelheiten sind Kapitel 3.1. zu entnehmen. (6)  [...]. (7)  Entscheidung der Kommission vom 2. April 2003 in der Beihilfesache N 641/2002 betreffend die deutsche Fördergebietskarte (ABl. C 186 vom 6.8.2003, S. 18). (8)  Nach der Studie „Pilkington and the flat glass industry 2003“, herausgegeben von einem der größten Floatglashersteller, der Pilkington plc, wurden im Jahr 2002 weltweit ca. 35 Millionen Tonnen Flachglas produziert, davon etwa 29 Millionen Tonnen Floatglas. (9)  Entscheidung der Kommission vom 1.10.2003 in der Beihilfesache N 642/2002 (SG (2000) D/232040 vom 2.10.2003). (10)  Entscheidung der Kommission vom 9.12.1998 in der Beihilfesache N 702/1997 (SG (1998) D/12428 vom 31.12.1998), vom 28.2.2001 in der Beihilfesache C 72/1998 (SG (2001) D/286551 vom 2.3.2001) und vom 10.12.2003 in der Beihilfesache N 336/2003 (SG (2003) D/233359 vom 11.12.2003). (11)  Programm für unmittelbare Bürgschaften des Bundes und der Länder in den neuen Bundesländern und Berlin Ost, N 297/1991, SG (91) D/1344 vom 15.7.1991, E 24/1995, SG (96) D/5500 vom 18.6.1996 und SG (98) D/54570 vom 11.11.1998. (12)  Alle von der Kommission genehmigten deutschen Beihilferegelungen enthalten eine Bestimmung, wonach zumindest 25 % der gesamten förderfähigen Kosten kein Beihilfeelement enthalten dürfen. (13)  Dieser Wettbewerber bat in seiner Stellungnahme darum, anonym zu bleiben. (14)   ABl. C 70 vom 19.3.2002, S. 8. (15)   ABl C 74 vom 10.3.1998, S. 9. (16)  Vgl. Protokoll der 255. Sitzung des GA-Unterausschusses. (17)  Vergleiche hierzu die Entscheidung 94/359/EG im Fusionskontrollverfahren Pilkington-Techint/SIV, Erwägungsgrund 11 (ABl. L 158 vom 25.6.1994, S. 24), und die Entscheidung vom 7.8.1998 im Fusionskontrollverfahren Glaverbel/PPG, Erwägungsgründe 7 bis 12 (ABl. C 282 vom 11.9.1998, S. 2). (18)  Siehe Fußnote 18: Entscheidung 94/359/EG, Erwägungsgrund 13, und Entscheidung im Fusionskontrollverfahren Glaverbel/PPG, Erwägungsgrund 7. (19)  Die Gründe hierfür sind in Abschnitt 3.2. dargelegt. (20)  Laut der Studie Pilkington and the flat glass industry 2003 entfallen auf die Transportkosten in der Regel 10 % der Gesamtkosten. (21)  Die Kommission kam in den folgenden Entscheidungen zu dem gleichen Ergebnis: Fusionskontrollverfahren Pilkington-Techint/SIV (siehe Fußnote 18), Erwägungsgrund 16; Beihilfesache Sangalli Manefredonia Vetro (Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1999, ABl. L 137/1, v. 8.6.2000, S. 1), Erwägungsgrund 32 ff.; Beihilfesache Pilkington/Interpane, (Entscheidung vom 26.7.2000 in N 291/2000, SG(2000) D/106264 vom 17.8.2000), Abschnitt 4.4.2; Beihilfesache Glaverbel Kavala (Nr. N 553/1999 vom 26. Juli 2000, SG(2000) D/106281 vom 17.8.2000), Erwägungsgrund 58. (22)  Der europäische Flachglasherstellerverband GEP-VP (Groupement Européen des Producteurs de Verre Plat) geht von einer effektiven Höchstkapazität von 90 % der maximalen Schmelzkapazität aus. (23)  Die Kommission gelangte in Abschnitt 4.4.3. ihrer Entscheidung in der Beihilfesache Pilkington/Interpane und in Erwägungsgrund 51 ihrer Entscheidung in der Beihilfesache Glaverbel Kavala zu einem ähnlichen Schluss- siehe Fußnote 21. (24)  Quelle: CPIV (Comité Permanent des Industries du Verre de l’Union Européenne). (25)  Quelle: Intra-EU-Handelsdaten von Eurostat/COMEXT. (26)  Die Kommission verwendet für den Vergleich die wertmäßige Zuwachsrate des Rohfloatglasmarkts, da die Vergleichsgröße (die Entwicklung der verarbeitenden Industrie insgesamt) in Volumen gemessen wird, die mit den entsprechenden Preisen für die einzelnen Produkte evaluiert werden, d. h. dass die Zuwachsrate konzeptuell auf wertmäßigen Zahlen basiert. (27)  Laut den Studien Pilkington and the flat glass industry von 2002 und 2003 entfielen 90 % bzw. 91 % der europäischen Gesamtkapazität 2002 bzw. 2003 auf fünf Unternehmen (Saint-Gobain, Pilkington, Asahi (Glaverbel), Guardian und Sisecam). (28)  Studien Pilkington and the flat glass industry von 2002 und 2003. Für frühere Jahre liegen keine Daten vor. (29)  Diese Unterscheidung entspricht der Definition des relevanten Markts in der Beihilfeentscheidung vom 17. August 2000 in der Sache Pilkington/Interpane (N291/2000). (30)  Der Kommission wurden Kopien von Rechnungen vorgelegt, auf denen die Lieferanschriften des verarbeiteten Glases im EWR angegeben waren. (31)  Konkurrenten von e-glass gaben in ihren Stellungnahmen Transportentfernungen von rund 250 km bis 300 km an. (32)  Für Irland, Griechenland, Österreich, Luxemburg, Island und Norwegen liegen keine Daten vor. (33)  Comité Permanent des Industries Du Verre de L’Union Européenne. (34)  Die positive Entwicklung des Marktes für Sicherheitsglas (ESG und VSG) und für Mehrscheibenglas für den Bausektor lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen. So wirken sich insbesondere neue Architekturformen (z. B. Fassaden aus Glas) aber auch Energiesparprogramme maßgeblich aus. (35)  Deutschland hat bestätigt, dass der Marktanteil von e-glass und seinen Anteilseignern auf keinem der relevanten Märkte 40 % übersteigt. Deshalb findet Nummer 3.6 des MSF 1998 keine Anwendung. (36)  Es liegen Absichtserklärungen (Letter Of Intent) der kontaktierten Firmen mit Angabe der voraussichtlich geschaffenen Dauerarbeitsplätze vor.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.